Das Jahr 2022 ist ein Jahr der großen Veränderungen. Neben der Verschiebung der Junghengstkörung in den Februar möchte sich der Holsteiner Verband an dem Pilotprojekt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) beteiligen und eine Kurzveranlagungsprüfung (Kurz-VA) in Holstein etablieren.
In Elmshorn wird von Donnerstag, 3. November, bis Sonnabend, 5. November, das erste von zwei neu geschaffenen Events stattfinden, bestehend aus einer Sattelkörung, der Kurz-VA und der Elitereitpferdeauktion. Zur Sattelkörung, die zugleich als Leistungsprüfung dient, sind drei- und vierjährige Holsteiner Hengste zugelassen. Die im Idealfall leistungsgeprüften und gekörten Hengste der Sattelkörung können im Anschluss über die Eliteauktion vermarktet werden und in den Deckeinsatz gehen.
Darüber hinaus können drei- und vierjährige, bereits gekörte Holsteiner und fremdblütige Hengste die Kurz-VA in Elmshorn ablegen. Für Letztere soll eine Anerkennungsoption für die Holsteiner-Zucht geschaffen werden. Durch die Beteiligung am Pilotprojekt der FN erhofft man sich einen Informationsgewinn für die Holsteiner-Züchter, die sich so ein umfassendes Bild von den Reiteigenschaften der jungen Hengste machen können. Zudem sollen Synergieeffekte zwischen Leistungsprüfung, Körung und Eliteauktion greifen.
Die Verschiebung der Junghengstkörung ist eine Entscheidung zum Wohle der jungen Hengste und findet mittlerweile auch in anderen Zuchtverbänden Anklang. Bei der neu geschaffenen Holsteiner-Woche von Mittwoch, 8. Februar, bis Sonntag, 12. Februar 2023, in Neumünster wird die Junghengstkörung an der Hand mit einer Hengstvorführung der Verbandshengste sowie einigen Turnierprüfungen verbunden. Damit soll ein breiteres Publikum angesprochen werden. Zudem soll der Galaabend wiederbelebt werden, um das Wirgefühl der Holsteiner-Züchter zu stärken. Im Rahmen des Galaabends können Holsteiner Hengsthalter züchterische Highlights präsentieren. pm