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Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb

Von Kälberfangkorb bis Sonnenschutz
Von SVLFG
Die SVLFG bezuschusst in ihrer aktuellen Aktion unter anderem Fang- und Behandlungsstände für Rinder. Foto: SVLFG

Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamtbudget von 1,2 Mio. €.

Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft werden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12 Uhr, zur Verfügung.

Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

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