Nach der aktuellen Ernte dürfen N-haltige Düngemittel im Rahmen einer Herbstdüngung zu einigen Kulturen ausgebracht werden (siehe Ausgabe 29). Im Falle von Kompost und Klärschlamm sind diesbezüglich einige wichtige Vorgaben zu beachten.
Klärschlämme mit einem wesentlichen N-Gehalt (über 1,5 % N/kg in der TM) dürfen laut Düngeverordnung (DÜV) auf Ackerland bis in Höhe des N-Düngebedarfs bis zum 1. Oktober nur zu Winterraps, Wintergerste nach Getreidevorfrucht, F
Worauf ist bei Klärschlamm und Kompost zu achten?
Herbstdüngung – auf den wesentlichen N-Gehalt kommt es an
Von Lasse Hilberling, Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH
Kompost wird mithilfe von Miststreuern ausgebracht. Gerade humusarme Standorte können von Kompostgaben profitieren. Foto: Niels Clausen