Wolf ins Jagdrecht

Minister Schwarz stellte Gesetzentwurf im Landtag vor
Von MLLEV/mbw
Der Wolf ist in Schleswig-Holstein auf dem Weg ins Jagdrecht. Foto: mbw

Die Aufnahme des Wolfs ins schleswig-holsteinische Jagdgesetz wird im Kieler Landtag von sämtlichen Fraktionen mit Ausnahme der SPD unterstützt. Das ist vergangene Woche Freitag bei der ersten Debatte zum Entwurf eines neuen Landesjagdrechts deutlich geworden. Der Entwurf wurde im Anschluss an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen wurde festgelegt, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufzunehmen. Jetzt hat Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes mit den Sonderregelungen zum Wolf vorgestellt.

Schutzstatus bleibt erhalten

Formal wird der Wolf über die Landesjagdzeitenverordnung dem Jagdrecht unterworfen sein, Einzelheiten regelt der neue § 24a des Landesjagdgesetzes. „Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich damit aber nichts“, betonte Schwarz vor dem Landtag. „Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art.“

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme zur Entnahme eines Wolfes nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes seien für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Prüfung und Genehmigung obliege weiterhin der Oberen Naturschutzbehörde. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ändere sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung auch die Jagdbehörden stärker eingebunden würden, erläutere Schwarz.

Kernaspekt des Gesetzentwurfs sei, dass zukünftig die Jägerinnen und Jäger in den Revieren vor Ort im Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Erlegung eines Wolfes zuständig sein würden. „Dies ist für mich elementar, da nur sie über die notwendigen Ortskenntnisse verfügen und aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, einen Wolf tierschutzgerecht zu erlegen“, erläuterte der Minister.

Weiterhin sollten im Fall von schwer verletzten Wölfen die Jägerinnen und Jäger ohne Hinzuziehen einer Veterinärin oder eines Veterinärs entscheiden dürfen, ob ein Wolf von seinem Leid erlöst werden müsse. Hier solle aus Tierschutzgründen den Jägerinnen und Jägern ein schnelleres Handeln ermöglicht werden. Der „schwer verletzte Wolf“ wird im Gesetzentwurf definiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein natürliches Fluchtverhalten infolge einer physischen Schädigung nicht mehr ausüben kann. Für Wölfe besteht kein Recht auf Aneignung durch den Jagdausübungsberechtigten. Ein tot aufgefundener oder erlegter Wolf muss der Jagbehörde unverzüglich angezeigt und der Naturschutzbehörde übergeben werden.

Grundsätzlich werde die geplante Änderung im Landesjagdgesetz Halterinnen und Halter von Nutztieren aber nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. „Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt zwischen Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Land“, betonte Schwarz.

Für die SPD überflüssig

Aus der Opposition kamen unterschiedliche Meinungen zum Vorstoß von Schwarz. Die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der SPD, Sandra Redmann, hält die geplante Gesetzesänderung für überflüssig. Es gebe bereits ein geregeltes Verfahren für die Entnahme sogenannter Problemwölfe. Gleichzeitig würden drängende Probleme, etwa eine stärkere Förderung von Weidetierhaltern, nicht angegangen, kritisierte Redmann. Ihr sei bewusst, dass die „Anpassung“ der Tierhalter „an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist“.

Oliver Kumbartzky, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP und Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft und Jagd, begrüßte dagegen die vorgesehene Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Dadurch werde die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe erleichtert. Die Änderung des Landesjagdgesetzes sei ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement, „was der nächste Schritt sein muss“. Es gehe nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine ausgewogene Politik, die auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lasse.

Dirk Kock-Rohwer von den Grünen hob hervor, dass es auch künftig eine „Koexistenz von Weidetieren und Wölfen“ geben werde.

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