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Widerspruchsfrist beachten

Prämienbescheide in Schleswig-Holstein
Von BVSH
Sobald der Prämienbescheid im Profil-Inet-Postfach heruntergeladen wurde, haben Nutzer einen Monat lang die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Foto: Agrar-Press

Die Prämienbescheide und dazugehörige Anlagen für die EU-Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein am 20. Dezember 2024 digital an die Antragsteller-Postfächer im Profil Inet gesendet. Die Antragsteller haben daher eine Benachrichtigung über die neuen Dokumente per Mail erhalten. Bevollmächtigte Berater haben laut Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) keine Berechtigung, die Bescheide im Postfach abzurufen. Alle Antragsteller müssen sich daher mit ihrer Betriebsnummer und dem eigenen Passwort einloggen.

Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach Abruf des elektronischen Bescheides. Bei Abruf zum Beispiel am 22. Dezember 2024 endet die Widerspruchsfrist am 22. Januar 2025. Wurde im Rahmen des Sammelantrages die postalische Zusendung des Antrags angefordert, kommt der Bescheid Anfang Januar per Post. Die Widerspruchsdauer beträgt dann einen Monat ab dem dritten Tag nach der postalischen Aufgabe des Bescheides – jedoch nur, wenn der Bescheid nicht schon vorher elektronisch abgerufen wurde. Für einen eventuellen Widerspruch können sich BVSH-Mitglieder gerne rechtzeitig bei ihrer Kreisgeschäftsstelle melden.

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