Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Grünlandnarbe mechanisch zerstört wird, sind in bestimmten Gebieten verboten oder erfordern oft Anträge, die in der Regel beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu stellen sind.
Aufgrund verschiedener Gebietskulissen und Schutzgebiete sowie erforderlicher Stellungnahmen von fachkundigen Beratungsstellen kann diese Antragstellung umfangreich und speziell sein. Der Entscheidungsbaum hilft dabei, sich einen Überblick über die Bestimmungen zu verschaffen, die auf den jeweiligen Dauergrünlandflächen gelten. Sind Eingriffe, die die Grünlandnarbe zerstören, möglich und sinnvoll, unterstützt der Entscheidungsbaum dabei, sich bei der Antragstellung für Genehmigungen oder Befreiungen zurechtzufinden. Darüber hinaus sind darin Informationen zum Glyphosateinsatz auf Dauergrünland enthalten.
Grundsätzlich sollte über ein angepasstes Management und eine regelmäßige Grünlandpflege vorbeugend gehandelt und nachhaltige Wege vorgezogen werden. Sind Reparaturen der Narbe nötig oder soll die Narbenzusammensetzung geändert werden, kann dies auch mit schonenden Maßnahmen erfolgen. Nur in Ausnahmefällen sollten Teilflächen der Dauergrünlandnarbe mechanisch zerstört werden, um Schäden zu reparieren.
Dann kann die Entscheidungshilfe zum Einsatz kommen. Sie wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu finden.