Ab 2022 haben viele landwirtschaftliche Betriebe zwangsweise von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung zur Regelbesteuerung gewechselt. Dies liegt vor allem an der neu eingeführten Gesamtumsatzgrenze von 600.000 €. Für diese Betriebe stellt sich die Frage der Vorsteuerberichtigung.
Die Anwendung der Pauschalierung im Jahr 2022 setzt voraus, dass der Land- und Forstwirt die neu eingeführte Gesamtumsatzgrenze von 600.000 € – eine Nettogrenze – im vor
Umsatzsteuer – Wechsel zur Regelbesteuerung
Beratung rund um das Geld: Wie die Vorsteuerberichtigung nutzen?
Von Erwin Hack, Landwirtschaftlicher Buchführungsverband
Für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen ist zu beachten, dass der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz von 9,5 % voraussichtlich ab 1. Januar 2023 auf 9 % gesenkt werden soll. Fotos: Isa-Maria Kuhn
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