Die Trainingsmethode des Touchierens von Pferden am Sprung soll verboten werden. Dies hat das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) entschieden. Es folgt damit der einstimmigen Empfehlung der Kommission Ausbildungsmethoden, die sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt hat.
Das FN-Präsidium hatte die Kommission Anfang 2021 mit dem Auftrag einberufen, das Touchieren und andere Ausbildungs- und Trainingsmethoden auf den Prüfstand zu stellen. Nun wird das FN-Präsidium im FN-Beirat Sport den Antrag stellen, ein Verbot des Touchierens am Sprung auch im Training in die Leistungsprüfungsordnung (LPO) aufzunehmen.
In den entscheidenden Sitzungen hielten Präsidium und Kommission fest, dass für alle Beteiligten das Wohl des Sportpartners Pferd an oberster Stelle stehe: „Es herrscht Einigkeit darüber, dass ein fairer Pferdesport nur in Partnerschaft und mit einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Mensch und Pferd möglich ist.“ Grundlage dafür sei die klassische Reitlehre, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren beschrieben ist.
Die fachgerechte Anwendung des Touchierens am Sprung im Sinne der Richtlinien ist nach Auffassung der FN nach wie vor nicht tierschutzrelevant. Die Ausbildungskommission kam jedoch zu der Erkenntnis, dass bei der Ausführung des Touchierens am Sprung in der Praxis das Risiko einer Abweichung von der Beschreibung in den Richtlinien hoch ist. Es bestehe die Möglichkeit, dass beim Touchieren am Sprung Fehler gemacht würden. Bei dieser Methode gebe es fast keine Fehlertoleranz. Schon kleine Abweichungen könnten negative Folgen für das Pferd haben.
Selbst Fachleuten falle es oft schwer, zu veranschaulichen und zu vermitteln, wo die Grenze des bisher erlaubten, fachgerechten Touchierens am Sprung ist. So gebe es in der Praxis keine einheitliche Auffassung vom korrekten Touchieren von Pferden im Sprungablauf. Aufgrund der Komplexität des Touchierens am Sprung und der enorm hohen Anforderungen an die Akteure könne selbst eine Schulung eine korrekte Umsetzung in der Praxis nicht garantieren.
Kommission und Präsidium kamen deshalb zu dem Schluss, dass „im Sinne der Pferde künftig auf diese Methode verzichtet werden soll“. Nur durch ein Verbot des Touchierens am Sprung könnten die Pferde vor einer falschen Anwendung und alle Akteure vor den Konsequenzen einer versehentlichen Falschanwendung geschützt werden. Das Verbot des Touchierens am Sprung stehe auch im Einklang mit dem internationalen Regelwerk.fn
Hintergrund
Die Trainingsmethode des Touchierens von Pferden am Sprung war infolge der sogenannten Barr-Affäre in den 1990er Jahren in die FN-Richtlinien für Reiten und Fahren aufgenommen worden. Schon damals hatte sich eine Expertenkommission ausführlich damit beschäftigt und war zu dem Schluss gekommen, dass gegen diese Trainingsmethode, sofern sie unter bestimmten Bedingungen durchgeführt würde, keine Bedenken bestünden. Durch die Aufnahme in die Richtlinien für Reiten und Fahren wurde das Touchieren am Sprung zu einer anerkannten Trainingsmethode von Pferden, die nur im Training und nicht auf Turnieren angewendet werden durfte. In Abgrenzung zum Touchieren am Sprung ist das Barren, das beim Pferd zu erheblichen Schmerzen führt, in den Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport seit vielen Jahren als tierschutzwidrige Methode definiert.