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Tierschutz nicht vergessen

Bundesverband Rind und Schwein spricht Folgen und Probleme von Verbringungsverboten an
Von Mechthilde Becker-Weigel
In den Ställen wird es eng, und das Tierwohl wird vernachlässigt, wenn Verbringungsverbote wirksam werden. Foto: Imago

Ausbrüche von ASP in hessischen Hausschweinebeständen häufen sich. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) fordert die Durchsetzung unpopulärer Maßnahmen: Aus Gründen des Tierschutzes und zur Vermeidung einer weiteren Seuchenverschleppung sollten alle Schweine in der infizierten Zone getötet werden dürfen.

Der BRS fordert ein restriktives Vorgehen, weil die Gründe der Virusverschleppung weiter ungeklärt sind und intensive Schutzmaßnahmen die Ausbreitung bislang nicht verhindern konnten. Geltende Bestimmungen zur Verbringung schlachtreifer Tiere sowie fehlende Schlachtbetriebe, die solche Tiere aufnehmen, auch wenn sie getestet wurden, lassen für den BRS erneut massive Staus von Schweinen befürchten. Durch das stetige Wachstum der Schweine können ab einem gewissen Zeitpunkt die Mindestplatzanforderungen nicht mehr eingehalten werden. Das kann zu erheblichen Tierleid führen, fürchten die Experten des BRS.

Ein Seuchenausbruch sei für betroffene Tierhalter und die in den Sperrzonen indirekt betroffenen Betriebe ein emotionales und ökonomisches Desaster. „Die Infektionen des Bestands mit der ASP bedeutet für die Betroffenen häufig die Betriebszweigaufgabe. Das zeigten die Ausbrüche im Osten Deutschlands und zuletzt in Niedersachsen“, erklärt Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS.

Für den Verzehr geeignete, gesunde Tiere dürfen auch im Seuchenfall nicht getötet werden, wenn im Hausschweinebestand keine Seuche festgestellt wurde, denn das deutsche Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Tieren „ohne vernünftigen Grund“.

„Das ist auch gut so. Wenn der Bestand in einer Sperrzone liegt und aufgrund des Verbringungsverbots gegen Platzvorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verstoßen wird und erhebliches Tierleid zu befürchten ist, dann muss die Frage gestellt werden, ob es sich hierbei nicht doch um einen vernünftigen Grund handelt“, beschreibt Nora Hammer die Problematik. Beim Fall in Niedersachsen entschloss man sich, dieser Forderung nicht Folge zu leisten, und dieses Systemversagen wiederholt sich nun in Hessen. Würde die Anzahl von rund 3.000 Tieren jetzt aus der infizierten Zone getötet, verhindere man nicht nur ein Übergreifen der Seuche auf gesunde Tiere, sondern beuge auch Tierschutzproblemen vor.

Der BRS fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium umgehend auf, sich aus Gründen des Tierschutzes für die mögliche Tötung von Schweinen in infizierten Zonen in Europa einzusetzen. pm

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