StartNachrichtenAgrarpolitikBlauzungenkrankheit: Tiere frühzeitig impfen lassen

Blauzungenkrankheit: Tiere frühzeitig impfen lassen

Landesregierung unterstützt Impfungen gegen BTV
Von MLLEV
Die Notfallzulassung für die BTV-Impfstoffe wurde unbefristet verlängert. Foto: Imago

Vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr starken Infektionsgeschehens der Blauzungenkrankheit (BTV) weist das Kieler Landwirtschaftsministerium (MLLEV) erneut auf die Bedeutung der Impfung als effektives Mittel der Tierseuchenbekämpfung hin und sichert den tierhaltenden Betrieben weiterhin finanzielle Unterstützung für die Grundimmunisierung ihrer Tierbestände zu.

„Mit zunehmenden Temperaturen im Frühjahr beginnt auch wieder die Gnitzen-Saison – und damit steigt das Risiko einer Ansteckung mit der Blauzungenerkrankung erheblich“, mahnt Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Der Impfzuschuss beträgt 1 € pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 € pro Rind. Die Bestandsimpfungen müssen bis zum 7. Juni abgeschlossen sein und in der HI-Tier-Datenbank dokumentiert werden. Gesonderte Anträge oder Belege werden laut Ministerium nicht benötigt.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch sogenannte Gnitzen im Zeitraum von Mai bis Oktober als besonders hoch ein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

WEITERE ARTIKEL
- Anzeige -
- Anzeige -

Meistgeklickt