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Steuerliche Fragen zur Unternehmensnachfolge

HLBS-Jahrestagung für Schleswig-Holstein und Hamburg
Von Dirk Klaus Andresen, Landwirtschaftlicher Buchführungsverband
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz eröffnete die Fachtagung. Fotos: Dirk Klaus Andresen

Wer die Nachfolge auf seinem Hof regeln möchte, steht vor allem vor steuerlichen und bewertungsrechtlichen Fragen. Daneben müssen Antworten für die Reform der Höfeordnung gefunden werden. Und welcher Landwirt hat seinen Betrieb nicht auf zusätzliche Standbeine gestellt und muss dabei auf Abgrenzungsfragen achten? Im Rahmen der diesjährigen Landesverbandstagung des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) in Osterrönfeld wurden diese Themen erörtert.

Der Berufs- und Fachverband von steuer-, rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie Sachverständigen und Mediatoren bot seinen rund 100 Experten interessante Vorträge: wertvolle Informationen, von denen die landwirtschaftlichen Unternehmer profitieren werden.

Ackerbauern klagen zu Recht

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) freute sich in seinem Grußwort über ansteigende Preise für Milch, Rindfleisch sowie in der Mast und bei den Ferkeln. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe vor herausfordernden Aufgaben stehe. „Unsere Ackerbauern hingegen klagen zu Recht. Durch den Klimawandel und damit verbundene Extremwetter stehen wir in Schleswig-Holstein vor einem erheblichen Anpassungsbedarf.“ Ein weiteres zentrales Thema war, dass Landwirte und Berater ständig etwas von Bürokratieabbau hörten, in der Praxis jedoch meist enttäuscht würden. Schwarz mahnte mit Blick auf Berlin an: „Der Politik muss es ernst damit sein.“

Enno Karstens von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zeigte, wie vielfältig landwirtschaftliche Betriebe aufgestellt sein können.
Dr. Andreas Piltz, Fachanwalt für Agrarrecht in Kiel, sprach sich dafür aus, bei einer Hofübergabe immer einen Steuerberater dabeizuhaben.

Die Landwirtschaft werde bunter, führte Enno Karstens, Leiter der Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft und Beratung in der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, aus. Für die Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben durch Integration sozialer Angebote und durch die Verbindung der Landwirtschaft mit sozialer oder pädagogischer Arbeit ergäben sich neue Betätigungsfelder. „Es gibt so viele leer stehende Gebäude in unserem Land. Die könnten für Wohnprojekte genutzt werden“, führte Karstens aus. „Die Nachfrage ist groß. Das Angebot kommt gar nicht hinterher.“ Als weiteren Themenschwerpunkt beleuchtete er eine Carbonisierungsanlage zur Herstellung von Pflanzenkohle aus Holzhackschnitzeln und zukünftig auch aus Pflanzenmaterial wiedervernässter Moorflächen mit enormen Einsparungen von CO2 und der Möglichkeit, als Futterergänzung oder im Baugewerbe genutzt zu werden.

Neben Pachteinnahmen aus Photovoltaik auf Freiflächen stieß Karstens ein Thema an, das künftig an Bedeutung gewinnen wird: „Der Ausbau Regenerativer Energien hat ein überragendes öffentliches Interesse.“ Bei den vielfältigen Fragen, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgestellt werden sollte, war seine Antwort eindeutig: „Expertenteams haben Zukunft!“

Plädoyer für einvernehmliche Einigung

Das wurde auch von Dr. Andreas Piltz, Rechtsanwalt und Notarverwalter, Steuerberater und Fachanwalt für Agrarrecht aus Kiel, unterstrichen: „Es ist nicht so einfach, bei der Höfeübergabe eine mehrheitsfähige Einigung zu erzielen.“ Selbst die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht habe längst nicht in allen Fragen eine einheitliche Meinung. Die Fallstricke verbergen sich im Detail – ob bei Wirtschaftswert oder Grundsteuerwert, ob bei Hofwert alt oder neu, bei Mindestwert alt oder neu. Ständig tauchen Fragen auf mit durchaus schwerwiegenden Folgen. Es könne für die Beteiligten nur ihr Ehrgeiz sein, vorher eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Das Fazit von Piltz war eindeutig und nachvollziehbar: „Keine Hofübergabe ohne Steuerberater!“

Anna-Katharina Suder vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband in Kappeln ging auf Besonderheiten bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben ein. Unter der Überschrift „Mein Hof, meine Ferienwohnung, meine Bootshalle – steuerliche Abgrenzungsfragen bei der Erbschaftsteuer“ wurden ausgewählte Fragestellungen erläutert. Dabei wurde deutlich, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb viele einzelne Bewertungsfelder umfasst. Es ist grundsätzlich die wirtschaftliche Einheit zu klären: Was gehört zu meinem Betrieb und wie wird es genutzt? In der sich verändernden Gesamtstruktur der Betriebe haben die Energieerzeugungsflächen zunehmend eine besondere Bedeutung bei der Bewertung.

Abschließend wurde anhand des Parkhaus-Urteils des Bundesfinanzhofes vom Februar 2024 deutlich, dass auch die Rechtsprechung ihren Anteil zur Verkomplizierung beiträgt. Demnach wurde entschieden, dass bei einem Parkhausbetrieb Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellen. Welche Auswirkungen dies auf Kundenparkplätze von Hofläden hat, bleibt dabei offen.

Sie nutzten die Pause zum Fachaustausch (v. li.): Dr. Jan-Christoph Friedrichs, Anna-Katharina Suder und Steffen Wiegand.

Der landwirtschaftliche Sachverständige Dr. Jan-Christoph Friedrichs, Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen, wies darauf hin, dass schon bei der Gründung eines landwirtschaftlichen Unternehmens genau überlegt werden sollte, welcher landwirtschaftliche Unternehmer welchen Anteil in ein gemeinsames Unternehmen einbringt – ob zum Beispiel Minderheitsanteil an einer Komplementär-GmbH, Anteil an einer Transportgesellschaft mbH (geleaste Lkw), Anteil an einer Rübenroder GmbH & Co. KG, Realteilung bei einer Ackerbau-Personen-Gesellschaft (GbR, OHG, KG, Co. KG), Abfindung einer Personengesellschaft (Ackerbau), Anteil an einer Vater-Sohn-GbR oder Windpark-Beteiligung. Die Beispiele sind oft knifflig in der rechtlichen Bewertung.

Schon bei der Gründung einer Gesellschaft sollte für die Einbringung von Eigentum (Maschinen, Vorräte, Feldinventar) dokumentiert werden, wie eine Verzinsung im Rahmen der Gewinnverteilung erfolgen wird und welcher Kapitalanspruch bei der Auflösung beziehungsweise Abfindung besteht.

Entbürokratisierung heikles Thema

Zum Ende der Veranstaltung kam die Sprache auf ein Thema, bei dem viele Betroffene die Faust in der Tasche ballen: Bürokratieentlastung im Steuerrecht. Wie sieht der Wunsch aus, wie die Wirklichkeit? Steffen Wiegand, Steuerberater und Geschäftsführer des HLBS-Bundesverbands in Berlin, ist zwar mit der Politik einig, dass Deutschland modernisiert werden müsse, doch mit der Umsetzung halte vieles nicht Schritt.

Wichtige Impulse für ein Fachpublikum: Neben den Vorträgen wurden im Claus-Heller-Haus der Fachhochschule Kiel auch knifflige Fragen erörtert.

Bei dem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 15. April wurden 62 Artikel und elf steuerrechtliche Maßnahmen eingebracht, zum Beispiel die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen oder eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung einzurichten. Darüber hinaus soll für deutsche Staatsangehörige zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen.

Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen wie die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen. 944 Mio. € sollen insgesamt eingespart werden. Aber Zahlen sind „knetbar“, und das Gesetz ist auch noch nicht verabschiedet.

Zu guter Letzt noch die Information, dass die Ampel-Regierung für das Jahr 2025 ein neues Jahresbürokratieabbaugesetz angekündigt hat. Steffen Wiegand zeigt jedoch wenig Begeisterung: „Bei vielen Zahlen ist kaum nachvollziehbar, wie sie zustande gekommen sind, und viele Vorschläge von Experten wurden leider gar nicht aufgenommen.“

Gratulation zur Wiederwahl

Dr. Hauke Schmidt (r.), Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, gratuliert Prof. Torben Tiedemann zu seiner Wiederwahl als Vorstandsmitglied des HLBS-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Neben Tiedemann wurde auch sein Stellvertreter Sönke Huesmann für weitere fünf Jahre in den Vorstand berufen.

Dr. Hauke Schmidt, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes, gratulierte Prof. Torben Tiedemann (Bereich Landwirtschaftliche Buchstellen) zu seiner Wiederwahl als Vorstandsmitglied des HLBS-Landesverbandes Schleswig-Holstein. Neben Tiedemann wurde auch sein Stellvertreter Sönke Huesmann (Bereich Sachverständige) für weitere fünf Jahre in den Vorstand berufen.


Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (2023) der landwirt­schaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein (gesamt 11.630):

Ackerbaubetriebe: 3.540

Gartenbaubetriebe: 350

Dauerkulturbetriebe: 120

Futterbaubetriebe: 6.440

spezialisierte Milchviehbetriebe: 2.340

Veredlungsbetriebe: 290

spezialisierte Schweinebetriebe: 210

Pflanzenbauverbundbetriebe: 80

Viehhaltungsverbundbetriebe: 100

Pflanzenbau-Viehhaltungsverbundbetriebe: 710

Quelle: Destatis, ASE 2023


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