Der erste Teil zum Thema „Waldschäden und Waldumbauförderung“ in Ausgabe 9 beschäftigte sich vor allem mit den Schadholzmengen und -flächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024. Im
Folgenden werden die Umsetzung der Wiederbewaldung einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten und einige Gefahren für den neuen Wald angesprochen.
Die Grundüberlegungen zu einer zukunftsfähigen Wiederbewaldung einschließlich der Berücksichtigung der Naturverjüngung wurden im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt. Wie haben sich diese nun in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren niedergeschlagen?
Baumarten des Waldumbaus
Die Grafik zeigt, dass von den geförderten Wiederaufforstungsflächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024 knapp 71 % als Laub-Mischwälder mit einem Anteil von Nadelbäumen zwischen 0 und 20 % neu begründet wurden. Dabei wurden vor allem Eichen, Berg- und Spitzahorn, Buchen, Hainbuchen, Flatterulmen, Roterlen und andere Laubbäume gepflanzt. Auch auf bisher in unseren Wäldern wenig zu findende, wahrscheinlich aber recht klimastabile Baumarten, zum Beispiel Esskastanie, Schwarznuss oder Elsbeere, wurde in kleinen Teilen zurückgegriffen. Dabei wurde darauf geachtet, eine geeignete Mischung verschiedener Arten neu zu begründen, da insbesondere die Baumartenvielfalt eine höhere ökologische Stabilität verspricht als dies bei Reinbeständen einer Art der Fall ist. Naturverjüngung, etwa der Birke oder Eberesche, wird dabei in den Folgebestand integriert.
Auf gut 29 % der Wiederaufforstungsfläche wurden Laub-Nadel-Mischwälder gepflanzt und durch Naturverjüngung ergänzt. Zu den oben genannten Laubbaumarten treten hier auf 20 bis 60 % der Fläche geeignete Nadelbäume wie Douglasie, Lärche, Tanne oder Kiefer. Fichten sind hier nur noch in kleineren Anteilen aus Naturverjüngung zu finden.
Hilfe bei der Umsetzung
Bei der Umsetzung des Waldumbaus können private und kommunale Waldbesitzer Unterstützung durch die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer erhalten. Erster Ansprechpartner ist hierfür der jeweils vor Ort zuständige Bezirksförster der Kammer. Er berät auf Anfrage über die verschiedenen waldbaulichen Möglichkeiten und stellt deren ökologische und ökonomische Auswirkungen dar. Bei Bedarf hilft der Bezirksförster auch bei der Umsetzung der notwendigen und gewünschten forstlichen Maßnahmen, was dann allerdings als Betreuungsdienstleistung in Rechnung gestellt wird. Weitere, langfristig sinnvolle Hilfe kann auch über die Mitgliedschaft in der regional zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft erfolgen. Diese wirtschaftenden Vereine fassen forstliche Maßnahmen sinnvoll zusammen und helfen unter anderem auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Eine solche finanzielle Unterstützung ist für Umbaumaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) möglich. Diese unterstützt mit Fördersätzen zwischen 70 % und 90 % der nachgewiesenen Nettokosten Waldumbau- und Wiederaufforstungsprojekte standortfremder, nicht klimastabiler Wälder. Dabei muss vor allem beachtet werden, dass:
– immer ein Eigenanteil beim Waldeigentümer verbleibt,
– die Mehrwertsteuer nicht gefördert werden kann,
– der Waldeigentümer das Projekt bis nach dessen Abschluss vorfinanzieren muss und
– eine Förderung immer unter dem Vorbehalt steht, dass nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen.
Dies war aber in der Vergangenheit in aller Regel der Fall. So wurden von 2018 bis 2024 über 1.400 Förderanträge zur Unterstützung der Wiederaufforstung mit einem Fördervolumen von insgesamt über 13 Mio. € in Schleswig-Holstein bearbeitet und ausgezahlt. Fördermöglichkeiten gibt es darüber hinaus auch für die weitere Pflege der Bestände. Bis fünf Vegetationsperioden nach Fertigstellung der Kultur kann deren Sicherung, also mechanische Maßnahmen gegen zu konkurrenzstarke Begleitvegetation, gefördert werden. Und bis zu einem Alter von 15 Jahren gibt es auch Fördermöglichkeiten der Jungbestandspflege. Bei jeder Maßnahme, die eine Förderung erhalten soll, muss unbedingt daran gedacht werden, dass sie erst dann in Angriff genommen werden darf, wenn zum entsprechenden Antrag eine Bewilligung zum Maßnahmenbeginn durch die Landwirtschaftskammer vorliegt. Projekte, die ohne diese Vorbewilligung begonnen wurden, sind nicht mehr förderfähig. Als Beginn gilt schon die Beauftragung von Firmen zur Durchführung von Arbeiten wie der Flächenvorbereitung.
Gefahren für den neuen Wald
Mit der Fertigstellung der Kultur oder der Verjüngung eines neuen, zukunftsstabilen Mischbestandes ist dessen Heranwachsen noch nicht gesichert. Je mehr Licht auf der betreffenden Fläche zur Verfügung steht, je besser die Wasserversorgung ist und je größer das Angebot pflanzenverwertbarer Nährstoffe ist, desto üppiger wächst neben den erwünschten Forstpflanzen auch die Begleitvegetation aus Gräsern sowie krautigen und holzigen Gewächsen. Diese Begleitvegetation kann positive und negative Effekte haben. Positiv wirken sich vor allem ein entstehender Halbschatten und eine Windberuhigung auf der Fläche aus. Dies verringert die Gefahr von Hitze- und Trockenheitsschäden an den Forstpflanzen durch höhere bodennahe Luftfeuchtigkeit. Zu einer besseren Feuchtigkeit tragen auch Kronenreste, Stubben, verbliebene Bäume und andere Strukturen auf der Fläche bei.
Besteht die Gefahr, dass eine zu große Beschattung oder Wasser- und Nährstoffkonkurrenz durch Begleitvegetation auf der Fläche das Wachstum der gewünschten Forstpflanzen zu stark beeinflusst und diese dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, ist die Durchführung einer Kulturpflege angezeigt. Gerade starker Brombeerbewuchs, aber auch aggressive Gehölze wie die Amerikanische Traubenkirsche sind oft nur mit zusätzlichem Pflegeaufwand zurückzudrängen. Dabei können die gerade erwähnten Strukturen natürlich technisch hinderlich sein und die Pflege erschweren, andererseits darf deren positive Wirkung nicht ausgeblendet werden.
Eine „schiere“ Fläche, die wie in der Landwirtschaft jede Struktur vorher egalisiert, sieht für ordnungsliebende Menschen zwar gut aus und lässt sich leichter pflegen, hat aber mit einem stabilen Waldökosystem wenig zu tun. Gerade ein flächiges Mulchen vor der Wiederbewaldung kann den Oberboden erheblich stören, durch Habitatverlust die Artenzahl auf der Fläche verringern, die Umsetzung von Nährstoffen beschleunigen, was auch die Konkurrenzvegetation fördert, und die Gefahr von Hitze- und Trocknisschäden erhöhen. Sollte sich auf der bepflanzten Fläche eine Grasdecke bilden, kommen weitere Probleme durch den Abschluss der Waldbodenoberfläche und die Entstehung eines Lebensraumes von Kurzschwanzmäusen hinzu.
Kulturen sichern
Wenn wirtschaftlich nicht vertretbare Schäden durch Kurzschwanzmäuse drohen, muss über eine Bekämpfung nachgedacht werden. Diese Maßnahme ist allerdings nicht förderfähig. Große Säugetiere wie die pflanzenfressenden Schalenwildarten, Hase und örtlich Kaninchen hingegen können durch einen wirksamen Wildschutzzaun daran gehindert werden, den neuen Wald zu schädigen. Der Zaunschutz ist daher regelmäßig auch Bestandteil der Förderung. Allerdings muss ein solcher Zaun auch regelmäßig kontrolliert und nötigenfalls repariert werden. Und er muss wieder abgebaut werden, wenn seine Schutzfunktion nicht mehr notwendig ist. Dies ist sowohl eine Fördervoraussetzung als auch eine Vorschrift im Waldgesetz. In manchen Situationen ist ein Waldumbau auch ohne Zaunschutz möglich, wenn die Verwendung von Großpflanzen oder eine angepasst intensive Jagdausübung den Verbiss der neuen Waldgeneration auf ein tolerierbares Minimum senken.
Sofern in einer Kultur ein erheblicher Anteil von 30 % der Pflanzen oder eine zusammenhängende Fläche von 1 ha witterungsbedingt ausfällt, kann in den ersten fünf Jahren eine Förderung der notwendigen Nachbesserung beantragt werden. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein für die Pflege und Nachbesserung geförderter Kulturen sowie die Pflege von Jungbeständen von 2018 bis 2024 insgesamt über 2,8 Mio. € GAK-Fördermittel gezahlt. Diese Summe verteilt sich auf gut 2.100 bearbeitete Förderanträge. Die Sicherung von bereits geförderten Waldumbauten und Wiederaufforstungen genießt einen besonderen Stellenwert und würde auch in Zeiten knapper Mittel als Erstes finanziell ausgestattet werden. Der Waldumbau und die Wiederaufforstung von Schadflächen sind auch in Schleswig-Holstein heute und in Zukunft zentrale Aufgaben der Forstwirtschaft.
Fazit
Auch wenn die Flächenanteile der geschädigten Waldbestände in Schleswig-Holstein geringer sind als in anderen Bundesländern, sind auch hier Anstrengungen zum Aufbau neuer, klimastabilerer Wälder von großer Bedeutung. Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer unterstützt den Privat- und Kommunalwald dabei mit Rat und Tat. Und auch öffentliche Fördermittel sind in den vergangenen Jahren in großem Umfang in diese Aufgabe geflossen. Denn von den stabilen Mischwäldern der Zukunft profitieren sowohl deren Eigentümer als auch die Gesellschaft als Ganzes.