In Deutschland sind laut Deutschem Maiskomitee zirka 750 verschiedene Maissorten verkehrsfähig. Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit sind Zulassungen von Maissorten durch Genehmigungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In Deutschland ist das Bundessortenamt (BSA) für die Zulassungen von Sorten zuständig. Der Artikel beschreibt Prüfungs- und Zulassungsprozedere von Maissorten und die Aufnahme in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer.
Als zuständige Bundesbehörde für Sortenschutz und Sortenzulassung in Deutschland hat das Bundessortenamt bei den jährlichen Zulassungsverhandlungen für Maissorten im Februar 2024 insgesamt 16 Sorten national neu zugelassen und neu beschrieben, zuzüglich zweier Körnermaissorten von Dezember 2023. Für die Nutzungsrichtung Körnermais sind insgesamt vier Sorten in den Reifegruppen früh bis mittelfrüh erfolgreich verhandelt worden. In der Nutzungsrichtung Silomais sind insgesamt neun Sorten der Reifegruppen früh bis spät neu zugelassen worden. Als Doppelnutzungssorten mit den Verwertungsformen Silo und Korn werden insgesamt fünf Maissorten der Reifegruppen früh bis spät neu beschrieben.
Sortenzulassung des Bundessortenamts
Die Zulassung neuer Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Maissorte ist eine Verbesserung von Anbau- und Verwertungseigenschaften gegenüber bereits zugelassenen Sorten. In zweijährigen nationalen Wertprüfungen des Bundessortenamtes werden neu gezüchtete Maissorten auf den landeskulturellen Wert hin geprüft und nach Abschluss vor dem Sortenausschuss im Februar verhandelt. Mit verbesserten Eigenschaften im Vergleich kommt es zu erfolgreicher Zulassung und die Sorte kann in Deutschland und der EU angebaut werden. Eine Anbauempfehlung für diese neuen Sorten spricht die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein allerdings erst aus, wenn Ertrags- und Qualitätspotenzial der Sorten in den hiesigen Landessortenversuchen bestätigt wurden. Jede neu zugelassene Sorte des Bundessortenamtes wird entsprechend der Reifegruppe in die Landessortenversuche aufgenommen und dreijährig geprüft.
Neu zugelassene Maissorten
In diesem Jahr kommen folgende Sorten in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Silomais früh und mittelfrüh, Körnermais früh (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚Evidence’/S220/DSV
‚DKC 3144’/S200/Bayer
‚Aroldo’/S220, K210/MFG Deutsche Saatgut
‚P83224’/S240/Pioneer
‚Greystone’/S250/lidea
‚SY Remco’/S250/Syngenta
‚Agrolupo’/S250/Agromais
‚KWS Lupollino’/S250/KWS
‚Amatino’/K190/Agromais
EU-Sortenprüfungen in Deutschland
Wird eine Sorte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen und in die jeweilige Sortenliste aufgenommen, ist diese Sorte ebenfalls EU-weit vertriebsfähig und kann in Deutschland angebaut werden. Jedoch können in anderen Mitgliedstaaten der EU die Zulassungsbedingungen von den hohen Anforderungen der nationalen Zulassung des Bundessortenamtes abweichen. Auch sind die hier vorherrschenden klimatischen und regionalen Anbaubedingungen nicht zwingend mit denen der Europäischen Union vergleichbar. So gibt es in Deutschland die Möglichkeit, diese vertriebsfähigen Maissorten aus der EU auf ihre regionale Anbauwürdigkeit bezüglich Silo- beziehungsweise Körnermaisnutzung zu prüfen.
Diese EU-Sortenprüfungen organisiert das Deutsche Maiskomitee, die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Länderdienststellen. Dabei werden zu prüfende EU-Sorten bereits etablierten und leistungsstarken Verrechnungssorten gegenübergestellt. Zeigt eine Prüfsorte nach zweijähriger Prüfung aufgrund hohen Leistungspotenzials eine Anbaueignung im Norden, wird diese vielversprechende EU-Sorte in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer aufgenommen.
EU-Sorten in den Versuchen der Kammer
Nach zweijähriger EU-Prüfung nimmt die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein folgende EU-Sorten in die Landessortenversuche auf (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚LG 31230’/S220, K 220/LG
‚DKC 3117’/S230/Bayer
‚KWS Editio’/S 250/KWS
‚LG 31265’/S250/Stroetmann
Weitere Infos im Überblick
Die aktuellen Ergebnisse der Landessortenversuche mit Sortenempfehlungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein stehen auf der Homepage lksh.de
Die Beschreibungen von Werteigenschaften der diesjährig neu zugelassenen Maissorten sind auf der Homepage des Bundessortenamtes einzusehen.
Weitergehende Informationen zu EU-Sorten können im Sortenspiegel des Deutschen Maiskomitees eingesehen werden. Mehr zum Thema Maisanbau und dem richtigen Saatzeitpunkt finden sich im Bauernblatt, Ausgabe 11/2024.