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Sicherheit für Investitionen in Wärmenetze

Land legt Bürgschaftsprogramm von bis zu zwei Milliarden Euro auf
Von MEKUN/jh
Für die beim Aus- und Umbau der Wärmenetze im Land nötigen Kredite und Beteiligungen fehlten bislang Bürgschaften. Das neu aufgelegte Programm soll diese Lücke nun schließen. Foto: Imago

Für Investitionen in Wärmenetze übernimmt das Land Bürgschaften und Garantien von bis zu 2 Mrd. €. Dies ergibt sich aus der Richtlinie des „Bürgschaftsprogramms Wärmenetze Schleswig-Holstein“, die Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) vorigen Donnerstag anlässlich des Spitzengesprächs Wärmenetze angekündigt hat. Am 15. April wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht.

„Um in Schleswig-Holstein 2040 vollständig klimaneutral heizen zu können, ist eine große Kraftanstrengung vieler Akteure erforderlich“, sagte Goldschmidt. „Mit dem Bürgschaftsprogramm versorgen wir die Investitionen in den Ausbau der Wärmenetze mit den nötigen Garantien. Es soll die Kreditwürdigkeit von Investoren verbessern, die damit mehr in Wärmenetze investieren können.“

Für den Aus- und Umbau der Wärmenetze wird in den kommenden Jahren ein erheblicher Investitionsbedarf in den Kommunen Schleswig-Holsteins erwartet. Für die dafür nötigen Kredite und Beteiligungen fehlten bislang Bürgschaften. Mit den 2 Mrd. € aus dem neuen Bürgschaftsprogramm schließt das Land eine Lücke. „Nah- und Fernwärme, die aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt wird, hat viele Vorteile und kann einer der Grundpfeiler der klimaneutralen Wärmeversorgung werden“, erklärte Goldschmidt.

Neubau, Erweiterung und Umbau gefördert

Gefördert wird sowohl der Neubau von Wärmenetzen als auch die Erweiterung und der Umbau bestehender Wärmenetze, sofern diese aus Erneuerbaren Energien oder durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Die angesprochenen Investoren sind neben Kommunen, Kommunalunternehmen, Zweckverbänden und Genossenschaften auch private Unternehmen, darunter Stadtwerke.

Zum Bürgschaftsprogramm sagt Carsten Müller, Geschäftsführer der mit der Abwicklung beauftragten Bürgschaftsbank: „Unser Haus freut sich, auf diese Weise einen Beitrag zur Klima- und Wärmewende leisten zu dürfen. Auf Grundlage eines validen Businessplans und eines positiven Votums der Hausbank werden wir einen schlanken Antrags- und Bewilligungsprozess darstellen.“ Auf der Homepage der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sind ab dem 15. April die notwendigen Informationen und das Antragsformular zu finden. Ab diesem Tag ist bei der Bürgschaftsbank eine Antragstellung durch die jeweils finanzierenden Kreditinstitute möglich.

Auf dem Spitzengespräch Wärmenetze, an dem auch Vertreter von Stadtwerken, Verbänden, Verbraucherschutz und dem Finanzsektor teilnahmen, waren die Übernahme der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes in das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holsteins ein weiteres Thema. Dieses wird derzeit überarbeitet.

Goldschmidt: „Schleswig-Holstein ist früher als andere Länder mit der kommunalen Wärmeplanung gestartet. Wir wollen diese Vorreiterrolle im Klimaschutz behalten und gleichzeitig dafür sorgen, dass Bundes- und Landesrecht pragmatisch miteinander verzahnt werden. Das ist unser Anspruch bei der Novelle des Landesklimaschutzgesetzes.“

Umsetzung in Landesrecht

Mit dem EWKG, dessen Entwurf in den kommenden Wochen im Kabinett der Landesregierung beraten wird, setzt Schleswig-Holstein als eines der ersten Länder nicht nur das Wärmeplanungsgesetz, sondern auch das Gebäudeenergiegesetz, das Klimaanpassungsgesetz und das Energieeffizienzgesetz in Landesrecht um und treibt so die Wärmewende voran. „Um bei der komplexen Umsetzung der neuen Bundesgesetze besonders im Wärmebereich zu helfen, stellen wir zur Unterstützung der Kommunen derzeit ein Wärmekompetenzzentrum auf die Beine“, sagte Goldschmidt.

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