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Sicher in die Düngesaison 2025 starten

Rechtskonforme Düngebedarfsermittlung vor der ersten Ausbringung
Von Hanna Makowski , Landwirtschaftskammer SH
Es ist bei der Düngung grundsätzlich auf eine verlustarme Ausbringung und eine gute Querverteilung zu achten. Foto: Peter Lausen
Mit dem Beginn der Düngesaison 2025 müssen Landwirte in Schleswig-Holstein komplexe regulatorische Anforderungen bewältigen. Die Düngeverordnung (DüV) verlangt eine präzise vorausschauende Düngebedarfsermittlung (DBE) bereits vor der ersten Gabe an Stickstoff (N) und Phosphat (P). Die Berechnung muss detailliert dokumentiert werden und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können. Der ermittelte Düngebedarf von N und P über eine DBE ist von einigen Parametern abhängig. Als Basis d

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