Aufgrund von Medienberichten und Diskussionen stellt Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsund Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU) klar: „Der Verkauf von Lebensmitteln, zum Beispiel Torten, im Ehrenamt war und ist möglich.“ Das EU-Recht enthalte hierfür glücklicherweise Ausnahmeregelungen.
Das gemeinsame Essen und Trinken sei seit jeher ein Kernelement der ehrenamtlichen Gemeinschaftskultur Schleswig-Holsteins, betont Schwarz. Ob bei den Freiwilligen Feuerwehren, Kirchengemeinden, Sportvereinen, der Landjugend oder den LandFrauen – diese Traditionen stärke den sozialen Zusammenhalt und trage wesentlich zur Identität unserer demokratischen Gesellschaft bei. Als Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister sei es ihm ein besonderes Anliegen, die langjährige Tradition des Lebensmittelverkaufs bei ehrenamtlichen Veranstaltungen zu unterstützen.
Schwarz wies darauf hin, dass sein Ressort die bestehenden Ausnahmen noch einmal konkretisieren, erneut kommunizieren und für alle Betroffenen darstellen werde. Einschränkungen werde es nicht geben, so der Minister. Sein Ministerium (MLLEV) plane hierzu Ende Februar eine Veranstaltung, in der die verschiedenen Möglichkeiten des Lebensmittelangebots im Ehrenamt den relevanten Verbänden und Institutionen noch einmal im Detail vorgestellt würden. Hintergrund: Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind in EU-Verordnungen mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt. Zur Konkretisierung hat die Europäischen Kommission einen Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen erstellt und Ausnahmeregelungen für das Ehrenamt aufgeführt. MLLEV