Mit großem Unmut haben insbesondere die Waldbesitzer auf den am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reagiert. Demnach soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Gleichzeitig sollen künftig aber Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen für Bestandsgebäude kommen.
Demzufolge müssten neue Holzheizungen mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher kombiniert werden. Nach wie vor gilt das Gesetz nicht für Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, sowie Unterglasanlagen und Kulturräume für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer sieht in dem Kabinettsbeschluss nichtsdestoweniger einen „massiven Angriff auf die Holzenergie und damit auf die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum“. Völlig überraschend – auch gegenüber dem bei der Verbändeanhörung vorlegten Entwurf – sei nun eine Staubfilterpflicht vorgeschrieben, beklagte AGDW-Geschäftsführerin Irene Seling mit Blick auf die Auflagen für Anlagen in Bestandsbauten. Diese seien teuer und machten eine Holzheizung in der Regel unattraktiv. „Mit der Diskriminierung der Erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland“, warnte Seling und wies darauf hin, dass derzeit hierzulande zwei Drittel der Erneuerbaren Wärme aus Holz stammten. Für die Waldeigentümer sei die Vermarktung von nicht höherwertig verwendbarem Restholz als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) begrüßte den Gesetzentwurf. Es sei für den Klimaschutz und für die sichere, langfristige Energie- und Wärmeversorgung in Deutschland unabdingbar, in eine dezentrale, nachhaltige Infrastruktur für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu investieren. „Dabei werden wir auf zielgerichtete Förderung und die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen im ländlichen Raum setzen“, so der Ressortchef.
Özdemir zufolge hat das Bundeslandwirtschaftsministerium als das für ländliche Räume zuständige Bundesministerium während der Ressortabstimmungen „die Besonderheiten der ländlichen Räume“ eingebracht. Unterschiede zwischen Land und Stadt lägen laut Özdemir in der Siedlungs- und Gebäudestruktur, aber auch in der Einkommens- und Vermögensstruktur. Er sei zufrieden, dass die Besonderheiten der ländlichen Strukturen in dem Gesetzentwurf hätten verankert werden können. Die dafür nötige Unterstützung wird laut Özdemir über die Härtefallregelungen gewährleistet sowie über die vorgesehene Förderung und die Offenheit für den umweltbewussten und maßvollen Einsatz von Biomasse zum Heizen.