Noch während in Süddeutschland die aktuellen Überschwemmungen für große Schäden sorgten, gingen die Umweltminister der Länder auf ihrem Treffen in Bad Dürkheim der Frage nach, wie solche Ereignisse in Zukunft verhindert werden könnten. Die Umweltministerkonferenz (UMK) endete am vorigen Freitag mit einem deutlichen Appell zu mehr Hochwasserschutz.
Die Ressortchefs forderten, den vorsorgenden Hochwasserschutz zu verstärken, finanziell abzusichern und konsequent umzusetzen. Ein Kernpunkt sei dabei die Förderung eines klimaresilienten Landschaftswasserhaushalts mit mehr Wasserrückhalt in der Fläche, Entsiegelungen sowie ökologischen Aufwertungen von Flächen und einem klimaangepassten Bauen. Die Umweltminister riefen den Bund dazu auf, in seinem Engagement zur Unterstützung des überregionalen Hochwasserschutzes über den Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nicht nachzulassen. Dieser müsse mit finanziellen Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet werden, um so zur Planungssicherheit der Länder beizutragen. Gleichzeitig sicherten die Ressortchefs zu, dass sie alle Anstrengungen unternehmen würden, um die erforderlichen Kofinanzierungsmittel auch weiterhin bereitzustellen.
Mittelausstattung gekürzt
Hervorgehoben wurde, dass trotz der deutlichen Veränderungen in der GAK die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms eine herausgehobene Position behalten habe. Mit Sorge wurde von den Ministern festgestellt, dass die Mittelausstattung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms vor dem Hintergrund der vorhandenen Ausgabereste um die Hälfte auf 50 Mio. € gekürzt worden sei. Angesichts dessen wurde der Bund erneut gebeten, die Finanzierung der Maßnahmen dieses Programms bedarfsgerecht und vor allem langfristig sicherzustellen. Einstimmig sprachen sich die Umweltminister für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Sie forderten den Bund auf, einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer solchen Pflichtversicherung vorzulegen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.
Ziele des Green Deal weiterhin gültig
Angesichts der abgesenkten Standards bei der EU-Agrarförderung betonte die UMK in einem von Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag, dass diese Absenkungen nicht zulasten von Umwelt-und Klimaschutz gehen dürften. Die UMK war sich einig, dass die vereinbarten Ziele des Green Deals und insbesondere die ökologischen Ziele der laufenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiterhin erreicht werden müssen.
„Jegliche Absenkung der ökologischen Mindeststandards in der GAP stellt eine nicht hinnehmbare Verschlechterung dar und ignoriert, dass das fortschreitende Artensterben und der voranschreitende Klimawandel zunehmend unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährden und damit auch unsere Versorgung mit Lebensmitteln infrage stellen“, erklärte Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne).
Zudem stimmten die Umweltminister zwei weiteren Naturschutz-Anträgen zu. Zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz betont die UMK zum einen ihre Sorge um den Rückgang intakter Ökosysteme und fordert, dass sich der Erhaltungszustand entscheidend verbessern müsse. Außerdem gelte es, die Ökosysteme in ihrer Klimaschutzfunktion zu stärken. Die für den Schutz nötigen finanziellen Mittel müssten zügig zur Verfügung gestellt werden.
Artenschutz und Erneuerbaren Energien
Um Arten und ihre Lebensräume besser zu schützen – speziell jene, die durch den Ausbau Erneuerbarer Energien betroffen sind – solle das Bundesumweltministerium das Nationale Artenhilfsprogramm stärker unterstützen, fordert die UMK.
SVLFG bietet Unterstützung
Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der vergangenen Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen.
Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:
Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten:
Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind im Internet aufgeführt unter svlfg.de/ansprechpartner-praevention
Beitragsstundung
(Kontakt: versicherung@svlfg.de oder Tel.: 05 61–78 50)
Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen.
Krisenhotline der SVLFG
(Tel.: 05 61–78 51 01 01)
Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif). SVLFG