Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschied am Mittwoch vergangener Woche nach mündlicher Verhandlung die Unwirksamkeit des Regionalplans für den Planungsraum I. Die in Kapitel 5.8 (Windenergie an Land) enthaltene Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel, der die zu überprüfende Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein Kapitel 5.8 insgesamt unwirksam werden lasse.D
Regionalplan I für unwirksam erklärt
Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes zur Windenergie an Land
Von Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/jh
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht erklärte den Regionalplan für den Planungsraum I für unwirksam. Die darin enthaltene Festlegung von Windenergie-Vorranggebieten leide an einem Abwägungsmangel. Foto: Imago
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