Auch wenn es nach wie vor keine endgültige Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel und zur Stilllegung gibt, liegen hierfür nun zumindest konkrete Pläne vor. Wie EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski am Montagabend, 18. Juli, im Rahmen des EU-Agrarrats in Brüssel berichtete, wurde bereits ein Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur temporären Nichtanwendung der beiden Konditionalitätsstandards im R
Pläne liegen vor
Aussetzung von Stilllegung und Fruchtwechsel für ein Jahr angedacht
Von Mechthilde Becker-Weigel
Für die Ernährungssicherung ringt die EU immer noch um eine Lösung. Foto: Agrar-Press
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