Landwirte, die Grundstücke für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, haben viele rechtliche Fragen zu klären, wenn ein Pachtvertrag mit dem Stromproduzenten abgeschlossen werden soll. Im ersten Teil in Ausgabe 34, Seite 50, wurde die rechtliche Sicht beschrieben. Diesmal geht es um die steuerlichen Belange. In bestimmten Fällen kann zum Beispiel durch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung die Rendite aus der gesamten Laufzeit des Vertrages b
Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht
Beratung rund um das Geld: Pacht- und Nutzungsverträge für Freiflächen, Teil 2
Von Ines Marquardt, Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Kiel
Bei Schenkung oder Erbschaft sollten im Vorwege mögliche Begünstigungstatbestände geprüft werden. Fotos: Landpixel
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