StartNachrichtenBetriebsführungPflanzenschutzgerätekontrolle alle drei Jahre verpflichtend

Pflanzenschutzgerätekontrolle alle drei Jahre verpflichtend

Notwendige Maßnahmen zwischen den Kontrollen beachten
Von Dr. Wolfgang Pfeil , Landwirtschaftskammer SH
Das Auslitern muss mit exakten Messbechern durchgeführt werden. Dr. Wolfgang Pfeil achtet hier auf eine geeignete Skalierung (Teilstriche: 20 mm). Je Teilbreite muss mindestens eine Düse auf den Durchfluss (l/min) überprüft werden. Fotos: Dr. Wolfgang Pfeil
Dass die Pflanzenschutzgerätekontrolle, umgangssprachlich auch Spritzen-TÜV genannt, alle sechs Kalenderhalbjahre verpflichtend ist, sollte jeder sachkundige Anwender wissen. Besonders wichtig für den Anwender von Pflanzenschutzgeräten ist jedoch auch das Wissen über die korrekte selbstständige Wartung der Geräte. Welche Maßnahmen innerhalb der amtlichen Prüfintervalle wann zu ergreifen sind, wird in diesem Artikel ­behandelt. Mit Einführung der regelmäßigen Sachkundefortbildungen f

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