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Sojabohnen: EU-Ernte knapp unter Vorjahresmenge

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Die Brüsseler Kommission schätzt das Sojabohnen-Aufkommen auf etwa 2,8 Mio. t. Trotz deutlicher Anbauausweitung ist die diesjährige Sojabohnenerzeugung in der EU mit knapp 2,8 Mio. t leicht unter dem Ergebnis von 2023 geblieben. Ausschlaggebend hierfür war hauptsächlich die schwache Ernte in Rumänien. Derweil meldete der Verein Donau Soja für ganz Europa eine Rekord­ernte von mehr als 13 Mio. t Sojabohnen.

Trotz einer um 10 % ausgeweiteten Anbaufläche ist die Sojabohnenernte in der Europäischen Union unter dem Vorjahresniveau geblieben. Gemäß der jüngsten Schätzung der EU-Kommission wurden nur knapp 2,8 Mio. t der Ölfrucht gedroschen und damit rund 10.000 t weniger als 2023. Ausschlaggebend dafür waren, wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop) weiter berichtete, die ungünstigen Vegetationsbedingungen in diesem Jahr.

Dürre in Rumänien

Mit einem EU-weiten Durchschnittsertrag von 25,7 dt/ha wurde nicht nur das Vorjahresergebnis von 28,3 dt/ha verfehlt, sondern auch das langjährige Mittel von 28,1 dt/ha.

Maßgeblich dafür war hauptsächlich die Entwicklung in Rumänien. Die dortige Ernte an Sojabohnen fiel dürrebedingt mit 171.000 t um 44 % kleiner aus als im Vorjahr, obwohl das Anbauareal dort um 10 % ausgedehnt worden war. In Ungarn wurden zwar mit 260.000 t um die Hälfte mehr an Sojabohnen erzeugt als 2023. Angesichts einer doppelt so großen Fläche wie 2023 ist dies der Ufop zufolge aber ebenfalls nur als ein unterdurchschnittliches Ergebnis anzusehen.

Spitzenreiter bei der Produktion von Sojabohnen in der EU ist Italien. Die dortigen Landwirte brachten nach Angaben der Ufop, die sich dabei auf Recherchen der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) stützt, mit 1 Mio. t knapp 5 % weniger Sojabohnen ein als 2023. Die Anbaufläche war allerdings gegenüber dem Vorjahr auch um fast 3 % reduziert worden.

Derweil berichtete der Verein Donau Soja von einer Rekordernte an Sojabohnen in ganz Europa. Erzeugt wurden mehr als 13 Mio. t, was im Vergleich zu 2023 eine Steigerung um 1 Mio. t bedeutet. Die starke Ernte in der Ukraine habe die Ausfälle durch die Wetterextreme in der EU und Teilen Südosteuropas kompensiert, erläuterte Susanne Fromwald, Generalsekretärin von Donau Soja.

Keine Billigkonkurrenz

Allein in der Ukraine wurden laut dem Verein schätzungsweise mehr als 6 Mio. t Sojabohnen erzeugt. Davon seien etwa 10 % von Donau Soja zertifiziert. „Der Selbstversorgungsgrad der EU mit Soja liegt derzeit bei nur acht Prozent. Gentechnikfreies von Donau Soja zertifiziertes Soja aus der Ukraine trägt dazu bei, die große Lücke bei Eiweißpflanzen in Europa zu füllen“, betonte Fromwald. Zertifizierte ukrainische und EU-Sojabohnen würden unter denselben strengen Standards von Donau Soja produziert und seien daher keine „billige Konkurrenz für die Landwirte in den EU-Ländern“. age

Kanada: Rapsernte deutlich kleiner

als 2023

Statistics Canada legt Ernteschätzung vor

Kanadas Farmer haben dieses Jahr mehr Weizen, aber deutlich weniger Raps von den Feldern geholt als vor der Ernte erwartet. Laut den Schätzungen von Statistics Canada, die auf einer bis zum 7. November dauernden Erhebung bei rund 27.000 Farmen fußen, wurden insgesamt 34,96 Mio. t Weizen geerntet; das waren etwa 600.000 t mehr als Ende August vorausgesagt und 2,0 Mio. t mehr als 2023.

Die Weichweizenproduktion wird jetzt auf 29,09 Mio. t geschätzt, das Hartweizenaufkommen auf 5,87 Mio. t, womit die Vorjahresmenge um 230.000 t beziehungsweise 1,78 Mio. t übertroffen wurde.

Die Rapsernte fiel entgegen der früheren Erwartung ertragsbedingt deutlich schlechter aus als im Vorjahr. Gedroschen wurden den Statistikern zufolge 17,85  Mio. t und damit 1,35 Mio. t oder 7 % weniger. Ende August war ein Aufkommen von 19,5 Mio. t prognostiziert worden. Analysten hatten aber jetzt mit einer deutlichen Korrektur nach unten gerechnet. Dank vor allem höherer Erträge übertraf die Ernte von Sojabohnen mit 7,57 Mio. t die Menge von 2023 um etwa 590.000 t oder 8,4 %.

An Körnermais wurde weniger als im Rekordjahr 2023 geerntet: Mit 0,5 % auf 15,35 Mio. t fiel das flächenbedingte Minus aber gering aus. Wesentlich deutlicher unter dem Vorjahresergebnis blieb die Gerstenernte, bedingt durch die starke Anbaueinschränkung um 11,4 %.

Die Produktion wird jetzt auf 8,14 Mio. t veranschlagt, was einen Rückgang um 760.000 t oder 8,6 % bedeutet. Die Hafererzeugung nahm hingegen nach der sehr schlechten Ernte 2023 um 27,0 % auf 3,36 Mio. t zu. age

Am Knick weht heute ein rauer Wind

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Die Knickpflege hat gerade Hochkonjunktur – überall im Land rücken noch bis zum letzten Tag im Februar Bagger mit Knickschere oder Motorsägen den charakteristischen Gehölzen zu Leibe. Und dies aus einem unerlässlichen und auch aus Sicht des Naturschutzes notwendigen Grund: Nur durch das regelmäßige Auf-den-Stock-Setzen gelingen die Verjüngung und der erfolgreiche Wiederauswuchs, ein Verholzen des Knicks wird verhindert. Doch der Ton um dieses Tun ist mancherorts rau geworden.

Die jahrhundertealten Wallhecken, von denen es laut Knickbotschafter Heiner Staggen derzeit rund 54.500 km im Land gibt, können ihre Bedeutung für Biodiversität und Erosionsschutz im windreichen Bundesland Schleswig-Holstein nur durch eben diesen regelmäßigen radikalen Rückschnitt erhalten. Dadurch allein bekommt ein Knick die Voraussetzungen, um noch weitere Jahrhunderte seine Funktionen aufrechterhalten zu können.

Doch was in der Grünen Branche seit jeher bekannt ist, scheint immer weniger Erholungsuchenden aus Stadt und Land geläufig zu sein. Die Beschwerden über den vermeintlichen Umweltfrevel nehmen inzwischen einen beachtlichen Teil der Zeit zuständiger Mitarbeiter in den Verwaltungen ein. Man könnte es positiv sehen und sich über so viel Wachsamkeit der selbst ernannten Naturhüter freuen. Bevor es Beschwerden hagelt, kündigen Landwirte ihre geplanten Arbeiten inzwischen lieber gleich selbst bei den Behörden an (siehe Ausgabe 47).

Ein Projekt des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes in Kooperation mit dem Lohnunternehmerverband und der Landwirtschaftskammer soll nun den aufgeregten Spaziergänger – der es oftmals sicher nur gut meint – über die Maßnahme des Knickens aufklären. Ein leider offenbar notwendig gewordener, aber folgerichtiger Schritt.

Es verwundert und macht zugleich sprachlos, dass sich die Grüne Branche nun zunehmend für eine ebenso notwendige wie logische und nicht zuletzt gesetzlich geforderte Tätigkeit rechtfertigen und gar Anfeindungen erdulden muss. Sagt dies doch viel aus über eine Gesellschaft und eine Zeit, in der offenbar immer mehr Menschen die Arbeit anderer kritisieren und deren Richtigkeit infrage stellen müssen. Also ist die Kritik nichts als Besserwisserei aus Unkenntnis? Leider nein.

So manche Beschwerde hat ihre Berechtigung, denn unsachgemäß ausgeführte Arbeiten münden in offensichtlichen, zweifelhaften Ergebnissen – auch sie gibt es immer wieder zu „bewundern“. Hier muss sich die Branche ihrer Verantwortung bewusst sein: Abgerissene, ausgefranste und bis ins Erdreich eingerissene Gehölze oder die falsch gewählten Überhälter sind alles andere als ein Aushängeschild – nicht zuletzt für die Ausführenden selbst.

Das Abliefern sauberer Arbeit entzieht nicht nur Pilzen, die in die Hölzer eindringen, den Nährboden oder verhindert das Einsickern von Regenwasser. Auch denjenigen, die sich über das Knicken beschweren wollen, entzieht ein korrekt auf den Stock gesetzter Knick viel von ihrem Mecker-Nährboden. Hier sind Lohnunternehmer, Landwirte und Knickbesitzer gefragt, keine Angriffsflächen zu bieten – und damit den rauen Ton ins Leere laufen zu lassen.

Stickstoff und Phosphor beim Geflügel reduzieren

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Eine Möglichkeit, die Stickstoff (N)- und Phosphor (P)-Ausschei­dungen in der Geflügelhaltung effektiv zu reduzieren, wird vor allem in der Fütterung gesehen, denn von den Nährstoffen, die das Geflügel aufnimmt, wird ein Teil wieder unverdaut ausgeschieden. Ziel ist es, diesen Teil so gering wie möglich zu halten – also die Tiere nahe an ihrem Bedarf mit hochverdaulichen Nährstoffen zu versorgen, um die Schnittstelle zwischen einem möglichst geringen Einsatz von Stickstoff und Phosphor in der Ration und bedarfsdeckender Fütterung bei gleichbleibender Leistung zu finden. Zu dieser Fragestellung wurde und wird durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) eine Vielzahl von Versuchen im Versuchs- und Bildungszentrum (VBZL) Haus Düsse durchgeführt.

Da sich der Bedarf über die Mast verändert, ist eine Fütterung in mehreren Phasen mit möglichst nah an den Bedarf des jeweiligen Fütterungsabschnitts angepassten Nährstoffkonzentrationen eine Möglichkeit, die Nährstoffausscheidungen zu reduzieren. In der Mast langsam wachsender Broiler kommen häufig dreiphasige Futterkonzepte zum Einsatz. Vierphasige Fütterungssysteme bei langsam wachsenden Broilern werden dagegen immer wieder kritisch diskutiert, da Einbußen bei der Leistung und der Schlachtkörperzusammensetzung befürchtet werden. Ob es wirklich Unterschiede in den biologischen Leistungen gibt, wenn für langsam wachsende Broiler eine vierte N- und P-reduzierte Phase am Ende der Mast eingesetzt wird, wurde in einem Fütterungsversuch auf dem VBZL Haus Düsse untersucht.

Zusätzliche Fütterungsphase

Um den Einfluss einer vierten Fütterungsphase mit gleichzeitiger Nährstoffreduktion auf die Leistung von Broilern mit geringem Wachstumsniveau zu untersuchen, wurden Tiere der Genetik Ranger Classic eingestallt. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte langsam wachsende Genetik mit täglichen Gewichtszunahmen unter 55 g. Die Tiere wurden im VBZL Haus Düsse in 24 Boxen eingestallt. Die insgesamt 5.040 Ranger-Classic-Küken wurden am Einstallungstag auf insgesamt zwei Varianten (zwölf Wiederholungen je Variante) aufgeteilt. Je Box wurden 210 Tiere eingestallt (weiblich zu männlich: 50:50). Die Küken hatten bereits in der Brüterei Zugang zu Futter und Wasser (Early Feeding). Die Mastdauer betrug insgesamt 45 Tage (ohne Schlupftag).

Die Varianten unterschieden sich dabei in der Anzahl der Fütterungsphasen. Während Variante 1 sich an einem dreiphasigen Fütterungsprogramm orientierte, erhielten die Tiere der Variante 2 ein vierphasiges Fütterungsprogramm. Die Umstellung auf die vierte Futterphase in Variante 2 erfolgte an Tag 36. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten die Tiere beider Varianten identisches Futter. Variante 1 wurde auch über Masttag 36 weiterhin mit Mittelmast-Futter gefüttert. Dabei wurden im Finisher für die Variante 2 die Stickstoff- und Phosphorkonzentration abgesenkt. Die analysierten Nährstoffkonzentrationen bestätigten die Deklarationen und sind Tabelle 1 zu entnehmen.

Versuchsdurchführung

Die Futteraufnahme erfolgte ad libitum. Nach jedem Futterwechsel erfolgten eine Futterrückwaage sowie eine Tierwiegung, um die biologischen Leistungen der einzelnen Phasen zu dokumentieren. Die Verluste über den gesamten Mastdurchgang unterschieden sich nicht zwischen den Varianten und lagen bei 2,66 % in Variante 1 und bei 3,02 % in Variante 2. Die insgesamt etwas höheren Verluste sind vor allem auf eine E.-coli-Infektion und somit die Verluste in den ersten sieben Tagen zurückzuführen. In Tabelle 2 sind die biologischen Leistungen beider Varianten dargestellt. Die Tiere wurden mit einem einheitlichen Gewicht von 43 g eingestallt. Zu Versuchsbeginn, also Tag 36, dem Tag der Futterumstellung auf Phase 4 für Variante 2 und auch am Ende der Mast, an Tag 45 konnten keine signifikanten Unterschiede in der Lebendmasse der Tiere (2.646 g versus 2.645 g) festgestellt werden. Dementsprechend war die Zunahme in der Mast nicht von der Fütterung beeinflusst. Die tägliche Gewichtszunahme unterschied sich ebenfalls nicht und lag bei 57,65 g (Variante 1) und 57,79 g (Variante 2). Damit lagen die täglichen Gewichtszunahmen in beiden Gruppen nach 45 Masttagen über den vom Zuchtunternehmen angegebenen Werten. Der Futterverbrauch lag mit 4,32 kg beziehungsweise 4,31 kg je Tier über die gesamte Mast auf einem üblichen Niveau. Der Futteraufwand lag für beide Varianten bei 1,67 kg Futter je Kilogramm Zuwachs. Auch die Futterkosten unterschieden sich, vor allem durch die einheitlichen biologischen Leistungen bedingt, nicht zwischen den Varianten. In diesem Versuch lagen die Futterkosten für beide Varianten bei 1,77 € pro Tier und 0,85 €/ kg Zuwachs.

Auswertung

Am Ende der Mast wurde Tiere, die dem mittleren Gruppengewicht der jeweiligen Variante am nächsten kamen, für eine Teilstückzerlegung ausgewählt. Insgesamt wurden je Box acht Tiere ausgewählt, vier männliche und vier weibliche Tiere. Somit standen je Variante 96 Tiere für die Teilstückzerlegung zur Verfügung. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der wichtigsten Teilstücke beider Varianten. Die Ergebnisse zeigen, dass es zwischen den zwei Varianten keine Unterschiede in Bezug auf die Teilstücke Brust, Keule und Flügel gab, auch nicht in deren prozentualen Anteilen. Das Schlachtgewicht und die Ausschlachtung unterschieden sich ebenfalls nicht zwischen den Varianten. Somit hatte die vierphasige Fütterung beziehungsweise die Absenkung des Stickstoff- und Phosphorgehalts in der letzten Phase keine Auswirkungen auf die Schlachtleistungen der Tiere.

Trotz gleicher biologischer Leistungen konnten die N- und P- Ausscheidungen bei der vierphasigen Fütterung gesenkt werden.

Anhand der Daten zum Futterverbrauch und der Gewichtsentwicklung sowie der Analyseergebnisse der Futterrationen wurde eine N- und P-Bilanz berechnet (Tabelle 4). Diese Berechnungen werden verwendet, um die Emissionen von Nutztierhaltungen abschätzen zu können. Derzeit gibt es noch keine Standardwerte zur Nährstoffausscheidung von konventionell gehaltenen Broilern mit genetisch bedingten geringeren Zunahmen, daher wurde auf Werte einer konventionellen Broilermast (N-und P- reduziertes Futter, 42 Maststage, 2,76 kg Zuwachs je Tier und Futteraufwand 1,58 kg/kg) nach Merkblatt 457 (2014) zurückgegriffen.

Die Ergebnisse zeigen, dass in Variante 2 die N-Ausscheidungen reduziert werden konnten. Sie lagen unter den Werten der Tiere der Variante 1. Da das DLG-definierte Verfahren von einem höheren Endgewicht ausgeht, wurden die Ausscheidungen zudem auf den Zuwachs bezogen. Die kalkulierte N-Ausscheidung je 1 kg Zuwachs lag in beiden Varianten über den Werten der DLG. Dies liegt an der gegenüber dem DLG-Verfahren vergleichbaren N-Konzentration in den Phasen bei höherem Futteraufwand in diesem Versuch, was wiederum in der verwendeten Genetik begründet ist.

Die P-Ausscheidungen lagen in beiden Varianten unter den von der DLG vorgegebenen Werten, konnten aber auch hier in Variante 2 im Gegensatz zur Variante 1 noch einmal abgesenkt werden. Die prozentuale Reduktion der kalkulatorischen N- beziehungsweise P-Ausscheidung konnte in Variante 2 um 4,5 % beziehungsweise 9,9 % reduziert werden. Anhand dieser Beispielrechnung wird deutlich, wie effektiv N- und P-reduzierte Fütterung in Bezug auf eine Verringerung der Nährstoffausscheidungen und die damit einhergehenden Emissionen ist.

Fazit

Der Versuch hat gezeigt, dass kein Einfluss der unterschiedlichen Fütterungsstrategien, vor allem im Hinblick auf die N- und P-Absenkung, auf Leistung und Zusammensetzung des Schlachtkörpers und die Futterkosten festzustellen war. Allerdings konnten die rechnerischen N- und P-Ausscheidungen reduziert werden. Eine Absenkung des N- und P-Gehalts ab Tag 36 kann somit empfohlen werden. Ob ein früherer Zeitpunkt der Absenkung Einflüsse auf die biologischen Leistungen hat, muss in weiteren Versuchen getestet werden.

Einigung über Mercosur-Abkommen erzielt

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EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) ist zusammen mit EU-Handelskommissar Maroš Šefcovic vergangene Woche zu einem vorher nicht angekündigten Treffen der Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay aufgebrochen. Grund ist der erfolgreiche Abschluss der über 20 Jahre andauernden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit ebendiesen südamerikanischen Ländern. Es entsteht eine der größten Freihandelszonen der Welt. Während dieses Abkommen von einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden seit Jahren gefordert wird, stößt es bei den europäischen Landwirten und Umweltverbänden auf großen Widerstand. In Kraft treten kann dieses Abkommen so allerdings noch nicht. Es muss nun erst vom EU-Parlament mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden, aber auch die einzelnen Mitgliedstaaten müssen es ratifizieren. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, das heißt es müssen mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen. Diese 55 % müssen 65 % der europäischen Bevölkerung repräsentieren.

Bundesregierung begrüßt Abschluss

Die Bundesregierung gilt als starker Verfechter dieses Freihandelsabkommens, gilt es nicht zuletzt auch, der aktuell schwächelnden Autoindustrie zusätzliche Absatzchancen zu ermöglichen. Denn neben Textilien, Schokolade, Spirituosen und Wein sollen auch Maschinen und Autos komplett zollfrei gehandelt werden können. Die Bundesregierung hat hier in den letzten Verhandlungsrunden besonders auch auf das Einfließen von Standards im Bereich Klimaschutz und Entwaldungsstopp gedrängt. All dies ist nun auch Bestandteil des Abkommens geworden. Was die Bundesregierung nicht so interessiert, sind die Belange der Landwirtschaft und insbesondere der Rinderhalter. Denn klar ist: Es wird auf jeden Fall mehr Rindfleisch aus Südamerika auf den EU-Markt kommen, auch wenn der Handel mit Rindfleisch und Geflügel durch das Abkommen nicht vollständig liberalisiert wird. An Rindfleisch dürfen die Südamerikaner künftig 99.000 t zu einem vergünstigten Zollsatz von 7,5 % in die EU einführen. Das entspricht ungefähr der Hälfte der insgesamt in die EU eingeführten Vorjahresmenge. Das mag auf den ersten Blick als ein durchaus vertretbarer Kompromiss erscheinen, stellt aber bei genauerem Hinsehen die südamerikanischen Rindfleischproduzenten besser, die ohnehin schon deutlich niedrigere Produktionskosten haben, da sie sich mit ihren riesigen Feedlots unter freiem Himmel zum Beispiel keine Gedanken um die Baukosten von Tierwohlställen mit entsprechenden Gülleauffang- und Lagerkapazitäten machen müssen. Zudem trifft dieses zusätzliche Angebot auf einen Markt, in dem zurzeit sowieso weniger Rindfleisch konsumiert wird.

Gegenwind aus mehreren EU-Staaten

Eine Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedstaaten ist aber noch keineswegs sicher, denn neben Polen, Österreich und Italien kommt auch aus Frankreich, dem mit Abstand größten Rindfleischerzeuger in der EU, massiver Gegenwind. Die instabile französische Regierung kann es sich hier aufgrund der massiven Bauernproteste in Frankreich nicht leisten, die Stimmung weiter anzuheizen. Sicher ist, dass dieses Freihandelsabkommen für die EU ein enormer handelspolitischer Vorteil auch im Wettbewerb mit den anderen Handelsriesen USA und China wäre. Für die hiesigen Rindfleischerzeuger bedeutet es eine deutliche Wettbewerbsverschärfung und somit einen weiteren Schlag ins Gesicht. Es bleibt also spannend, was am Ende dabei herauskommt. Mit einer Entscheidung wird erst in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres gerechnet.

Einfach nur schön oder Kultur mit Zukunft?

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Aufgrund des spürbaren Klimawandels mit steigenden Temperaturen ist die Sonnenblume als Ackerkultur mittlerweile in Norddeutschland angekommen. Biosonnenblumen erreichten in den letzten drei Jahren in Niedersachsen einen Anbauumfang von über 500 ha. 2019 lag die Anbaufläche noch bei deutlich unter 100 ha, stieg in den beiden Folgejahren aber deutlich an. In Schleswig-Holstein wird die Anbaufläche nicht ausgewiesen. Der Anbau dürfte unter 300 ha liegen. Noch ist die Sonnenblume also eine Nischenkultur, die allerdings von einigen Betrieben in Niedersachsen bereits erfolgreich in die Fruchtfolge integriert wurde. Als Blickfang in der Kulturlandschaft leisten sie gerade in der Blütezeit einen Beitrag zur Biodiversität und die Imker in der Umgebung werden dankbar sein für eine relativ späte Tracht im Sommer.

Sonnenblumen gelten als anspruchslos. Sie stellen keine hohen Ansprüche an den Standort, auch schwere Tonböden sind geeignet. Wichtig ist eine gute Erwärmbarkeit im Frühjahr. Sonnenblumen haben ähnliche Temperaturansprüche wie Körnermais. Der Wasserbedarf ist relativ gering, außer in der Zeit von der Knospenbildung bis zum Abschluss der Blüte. Sonnenblumen verfügen allerdings über ein leistungsfähiges Wurzelsystem. Eine gute Bodenstruktur und -lockerung ist daher vorteilhaft.

In der Blütezeit sind Sonnenblumen ein Blickfang in der Landschaft, auch für Bienen.

Wohin in die Fruchtfolge?

Eine Stellung in der Fruchtfolge nach Leguminosen wird nicht empfohlen, da Sonnenblumen weniger hohe Ansprüche an die Nährstoffversorgung haben. Die schwer kalkulierbare Mineralisation kann zu verspäteter Abreife und instabilen Beständen führen. Aus diesem Grund ist auch eine organische Düngung zur Vorfrucht meistens sinnvoller. Nur auf mineralisationsschwachen Standorten bietet sich eine Düngung direkt zur Aussaat an. Im ökologischen Sonnenblumenanbau sollten Anbaupausen von mindestens fünf Jahren eingehalten werden, um die Gefahr des Stengelfäulebefalls (Sklerotinia) zu minimieren. Bei Sojabohnen in der Fruchtfolge ist dann ein Anbauabstand von mindestens drei Jahren zu berücksichtigen. Auch zu Kreuzblütlern wie dem Winterraps sollte aus dem gleichen Grund ein Anbauabstand von ebenfalls mindestens drei Jahren eingehalten werden. Der Anbau nach Getreide und einer Zwischenfrucht bietet sich oftmals an. Damit kann die Sonnenblume als abtragende Kultur den Platz beispielsweise eines Futtergetreides einnehmen und so die Fruchtfolge erweitern, das Anbaurisiko streuen und Arbeitsspitzen entzerren.

Anbau ähnlich dem Mais

Die Aussaat kann Ende April/Anfang Mai bei abgetrockneten Verhältnissen ab einer Bodentemperatur von 6 bis 8 °C erfolgen. Unter norddeutschen Anbaubedingungen ist ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung frühreifer Sorten zu richten. Ausgesät werden 7 bis 8 K./m2, um mögliche Verluste durch Fraßschädlinge und mechanische Beikrautregulierung auszugleichen. Angestrebt wird zur Ernte ein Bestand von fünf bis sechs Pflanzen pro Quadratmeter. Die Ablage kann auf 45 bis 75 cm Reihenabstand in Einzelkornsaat erfolgen, um spätere Hackdurchgänge zu ermöglichen. Durch eine Ablagetiefe von 4 bis 5 cm ist eine frühe Beikrautregulierung durch Blindstriegeln möglich und zu empfehlen. Im Aufgang und Keimblattstadium ist die Sonnenblume vergleichsweise striegelempfindlich. Im Keimblattstadium können Vogel- und Schneckenfraß zum Problem werden. Sonnenblumen reagieren bis zum sechsten Blattstadium empfindlich auf zu hohen Beikrautdruck. Es bieten sich hier ein oder mehrere Durchgänge mit der Maschinenhacke an. Beim letzten Hackdurchgang ab einer Pflanzengröße von 30 cm kann auch ein flacher Damm angehäufelt werden. Ab diesem Zeitpunkt wachsen Sonnenblumen sehr schnell und beschatten den Boden mit ihren großen Blättern zügig. Weitere Maßnahmen bis zur Ernte sind dann nicht mehr notwendig.

Augenmerk auf die Ernte

Die Ernte der Sonnenblumen erfolgt Mitte September bis Mitte Oktober, wenn die Kornfeuchtewerte unter 15 % sinken und wenigstens der obere Teil der Pflanze abgestorben ist. Der Erntezeitpunkt sollte nicht zu lange herausgezögert werden, sonst führt Vogelfraß zu Ertragseinbußen. Bei feuchter Herbstwitterung kann es zur Verpilzung der Sonnenblumenkörbe kommen. Es gibt die Möglichkeit, Mähdrescher mit umgebautem Maispflücker zu verwenden. Der Drusch sollte bei trockenen Bedingungen mit niedriger Trommeldrehzahl erfolgen, um möglichst wenig Bruchkörner zu erzeugen. Aus gebrochenen Körnern tritt Öl aus und kommt in Kontakt mit der Luft, wobei es seine geschmacklichen Eigenschaften verändert. Eine zu starke Veränderung kann dazu führen, dass das Erntegut vom Verarbeiter nicht angenommen wird. Das schonend gedroschene Erntegut enthält noch in einen erheblichen Anteil Reste der Sonnenblumenkörbe, die einen höheren Feuchtegrad als die eigentlichen Körner aufweisen. Nach dem Drusch sollte unmittelbar das Erntegut auf 6 bis 9 % Kornfeuchte getrocknet und bei hohem Besatz auch gereinigt werden. Sonst kann die ganze Ernte „muffig“ werden, was eine Vermarktung unmöglich macht.

Fazit

Der Sonnenblumenanbau ist sicherlich nicht für jeden Biobetrieb geeignet, da gewisse Voraussetzungen für Reinigung und Trocknung erfüllt sein müssen. Wer allerdings auf der Suche nach einer Alternative zum Getreideanbau ist, seine Fruchtfolge erweitern möchte und damit eine Risikostreuung erreichen will, kann die Sonnenblume als Kultur durchaus in Betracht ziehen. Gebotene Preise von zirka 600 €/t sind bei der aktuellen Lage am Ökogetreidemarkt sicherlich auch attraktiv für diese relativ anspruchslose Kultur. Aufgrund des geringen Anbauumfangs sollten allerdings vor dem geplanten Anbau die Vermarktungsmöglichkeiten geklärt werden.


Ökosonnenblumen-Sortenversuch der Kammer Niedersachsen

Erstmalig hat die Landwirtschafts­kammer Niedersachsen 2024 einen Ökosortenversuch mit sieben Sorten angelegt. Der Versuch wurde in den mehrere Hekt­ar großen Praxisschlag eines ökologisch wirtschaftenden Partnerbetriebes integriert, auch um der Vogelfraßproblematik zu begegnen. Interessanterweise war der Standort ein schwerer Tonboden. Ziel ist es, geeignete Sorten für den Anbau in Niedersachsen herauszuarbeiten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei neben dem Ertragsniveau auf den Botrytisbefall der Blütenkörbe, die Korbstellung und das Lagerverhalten gelegt. Eine zusätzliche Variante befasst sich mit der möglichen Wirkung einer Schwefeldüngung auf Ertrag und Ölgehalt. Erste Ergebnisse zeigen ein Ertragsniveau von 3,5 bis zirka 5 t/ ha und einen in diesem Jahr sehr geringen Befall mit Botrytis. Der Sortenversuch soll in den nächsten Jahren fortgeführt werden, um dann abgesicherte Ergebnisse zu liefern.


EU-Agrarrat: Hansen will Bioökonomie-Strategie

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Die Bioökonomie soll neue Chancen für Land- und Forstwirte in der EU schaffen. Das hat Agrarkommissar Christophe Hansen am Montag beim Agrarrat in Brüssel erklärt. Für 2025 stellte der Luxemburger eine neue Bioökonomie-Strategie in Aussicht. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall, die auch für wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft verantwortlich ist, forderte, Erfolge aus der Forschung für die Praxis verfügbar zu machen und im industriellen Maßstab umzusetzen. Dafür hob sie besonders die Bedeutung von Start-ups hervor.

Hansen erwartet zum einen, dass durch die Bioökonomie neue Jobs in der Landwirtschaft geschaffen werden. Zum anderen bestehe die Hoffnung auf neue Aufgabenbereiche und alternative Einkommensquellen. Dabei betont der Agrarkommissar auch, dass man bereits eine Grundlage habe, auf der man aufbauen könne. So enthalte beispielsweise die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) schon jetzt 25 spezifische Maßnahmen im Bereich der Bioökonomie. Außerdem würden bereits heute viele Branchen Biomaterialien nutzen, die jedoch aktuell noch aus Drittstaaten eingeführt würden. Daher gelte es, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit des primären Sektors als auch der Industrie zu stärken. Hansen erwartet, dass kontinuierlich mehr Industriebetriebe von fossilen auf pflanzenbasierte Rohstoffe umsteigen werden. Bei alledem dürfe man jedoch nicht das Ziel der Ernährungssicherheit aus den Augen verlieren.

Tiertransporte: Neuregelung notwendig

Der neue EU-Gesundheits- und Tierschutzkommissar Olivér Várhelyi forderte beim Agrarrat, dass sich dieser bis Mitte 2025 auf eine gemeinsame Position zur Überarbeitung der europäischen Tiertransportverordnung einigen möge. Immer wieder würden Zwischenfälle bekannt, die sowohl den Druck auf die Tierhalter als auch auf die Behörden erhöhten, erklärte Várhelyi. Nach seinen Worten ist die Novelle jedoch nicht nur aus Tierschutzgründen notwendig. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und der Ruf der Tierhaltungsbranche würden verbessert. Zwischen den Mitgliedstaaten zeigen sich derweil weiterhin große Differenzen. Die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender, sprach sich für schärfere Auflagen für den Transport lebender Tiere aus. Sie betonte, dass der Handel mit Fleisch und Zuchtmaterial sehr wohl Alternativen biete. Detailreich schilderte sie einen Fall, in dem Rinder in einem Tiertransport an der EU-Außengrenze verendet seien. Bender zufolge sollten solche Vorfälle zukünftig durch Verträge verhindert werden. Damit könnte bereits vor Beginn der Reise die Grenzüberquerung der Tiere im Detail geregelt werden.

Luxemburg und Niederlande für Verbote

Noch kritischer gegenüber Tiertransporten in Drittstaaten positionierte sich die Delegation aus Luxemburg. Sie forderte, dass Schlachttierexporte in Länder außerhalb der EU, die nicht über äquivalente Tierschutzstandards verfügten, verboten werden sollten. Gleichzeitig pocht Luxemburg jedoch auf einfachere Regeln für Transporte über kurze Distanzen. Eine ähnlich restriktive Position gegenüber Tiertransporten in Drittstaaten vertraten die Niederlande. Im Gegensatz dazu betonte Spanien die wirtschaftliche Bedeutung des Tierhandels. Mitgliedstaaten am Rand der EU dürften zudem nicht abgestraft werden. Eine der deutlichsten Warnungen vor möglicherweise zu hohen Tierwohlstandards kam aus Rumänien. Der Vorschlag der EU-Kommission habe das Potenzial, den ländlichen Raum in vielen EU-Staaten erheblich zu schwächen, hieß es aus Bukarest. Finnland warb darum, nationale Besonderheiten, etwa bei den Temperaturgrenzwerten, stärker zu berücksichtigen. Es müsse vermehrt auf technische Lösungen zur Sicherung des Tierwohls gesetzt werden. age

Vorsicht, Rechnungsbetrug!

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Cyberkriminelle haben eine sehr raffinierte Methode entwickelt, um Unternehmen und Einzelpersonen zu täuschen: Sie hacken E-MailKonten, mischen sich in laufende Konversationen ein und versenden gefälschte Rechnungen mit neuen Bankverbindungen, um Geld abzuziehen. So geschehen im Kreis Pinneberg.

Bauern im norddeutschen Raum sollten bei der Online-Überweisung größerer Summen genauer auf die Rechnungen schauen. Diesen Ratschlag gibt ein Landwirt aus dem Kreis Pinneberg, der in der vergangenen Woche Opfer eines perfiden Betrugs geworden ist. Der Geschädigte ist Betreiber eines größeren Milchviehbetriebes und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redation aber bekannt. Los geht die Geschichte, als der Betroffene bei einem Hersteller einen Güllewagen mit Scheibenegge und Gestänge bestellt. Die Egge und das Gestänge werden bei einem externen Hersteller bestellt und an den Güllewagen-Produzenten geliefert. Dieser Hersteller schickt dem Milchviehhalter nach Eingang der Güllewagen-Komponenten wie vereinbart die Rechnung. Mit der Summe von 43.000 € sollte der externe Hersteller bezahlt werden.

„Alles war ganz normal, die Rechnung wurde als PDFDatei versendet, das Geld habe ich dann online überwiesen“, erzählt der Landwirt. Rund eine Woche nach der Überweisung fällt der Milchviehhalter dann aus allen Wolken: Der Hersteller des Güllewagens ruft an – und fragt, wann denn die vereinbarte Kaufsumme komme. Der Landwirt schickt daraufhin per Mail eine Kopie der Überweisung an den Hersteller. Dieser antwortet, dass die Kontodaten auf der Überweisungskopie falsch seien. Der Betroffene schaltet dann eine IT-Firma ein, über eine Fernwartung untersuchen die Computerspezialisten die Rechnersysteme des Landwirts. Ergebnis: Die Computer des Landwirts sind sauber – und nicht von Viren oder Schadsoftware befallen. „Ich achte selbst auf Sicherheit und habe AntivirusSoftware auf den Systemen zu laufen“, erklärt der Landwirt. Während der Computerprüfung äußert der Chef der IT-Firma den Verdacht, dass die Täter das E-Mail-Passwort geknackt haben könnten, obwohl der Geschädigte dafür eine Kombination aus Klein- und Großbuchstaben verwendet.

Die IT-Experten gehen davon aus, dass die Täter mit dem erbeuteten Passwort in den Server des E-Mail-Anbieters eingedrungen sind. Dort lauerten sie auf Beute – und fingen die Rechnung des Güllewagen-Herstellers ab, änderten darin die Kontodaten und schickten die Rechnung an den Empfänger. Die 43.000 € flossen per Online-Banking auf ein Konto einer bekannten deutschen Bank. Der Landwirt vermutet als Besitzer einen mittellosen Menschen. „Das Geld ist sicherlich zu den eigentlichen Tätern weitertransferiert worden, bei dem Kontobesitzer ist bestimmt nichts mehr zu holen.“

Eine Versicherung gibt es nicht, das Geld hat er abgeschrieben. Ob es Unterstützung von der Polizei gab? Der Betroffene winkt ab: „Eine Dreiviertelstunde musste ich auf der Polizeistation warten, bis endlich ein Beamter die Anzeige aufnahm.“ Die Kaufsumme hat er inzwischen erneut überwiesen, dieses Mal an die korrekten Kontodaten. Mittlerweile hat er von einem zweiten Betrugsfall im Kreis Pinneberg gehört. Wieder hat es einen Landwirt getroffen, wieder wurde das E-Mail-Passwort erbeutet. Der Verlust der 43.000 € ärgert ihn sehr, die Berufskollegen ruft er deshalb zu mehr Vorsicht auf. „Der entscheidende Punkt sind die Kontodaten. Wenn sich die Kontoverbindung ändert, immer telefonisch nachfragen, ob das der Wahrheit entspricht.“ Sven Tietgen

„Payment Diversion Fraud“ – Schuldner ist bei Zahlungsbetrug zahlungspflichtig

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27. Juli dieses Jahres sind Schuldner allein für die Sicherstellung einer geschuldeten Zahlung gegenüber dem Gläubiger verantwortlich. In dem dort verhandelten Fall wurde die Kaufsumme für einen Gebrauchtwagen vom Käufer auf ein falsches Konto überwiesen, nachdem der E-Mail-Verkehr zwischen Verkäufer und Käufer gehackt wurde. Dem Käufer wurde dadurch glaubhaft vorgetäuscht, dass sich die Bankverbindung des Verkäufers geändert habe (Payment Diversion Fraud).

Der Käufer hat den Betrag arglos auf das falsche Konto überwiesen, ohne sich die Änderung nochmals telefonisch bestätigen zu lassen. Da Banken bisher nicht verpflichtet waren, die Bankverbindung mit dem Kontoinhaber abzugleichen, liegt die Verifizierung der Zahlungsinformationen allein beim Schuldner. Der Käufer kann sich also gegenüber dem Gläubiger nicht darauf zurückziehen, dass der E-Mail-Account des Verkäufers gehackt wurde, weswegen ihm (dem Käufer) eine falsche Bankverbindung zugespielt worden sei. Laut OLG bestehen für den Rechnungsversender keine gesetzlichen Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen beim Versand von geschäftlichen E-Mails. Im Rahmen der EU-Instant-Payment-Verordnung sind Banken allerdings ab dem 9. Oktober 2025 bei jeder Überweisung zur Prüfung verpflichtet, ob die IBAN des Zahlungsempfängers zu dem Namen des angeblichen Zahlungsempfängers passt (sogenannter IBAN-Name-Check). Über eventuell auftretende Unstimmigkeiten muss der Auftraggeber informiert werden, sodass er von einer Zahlung (Überweisung) Abstand nehmen oder sie auf eigenes Risiko freigeben kann. Diesen Service müssen Banken kostenfrei anbieten, und zwar auf allen Kanälen, auf denen Überweisungen vorgenommen werden können. Je nach Vertragskonstellation und Versicherungsunternehmen können solche Schäden (Payment Diversion Fraud oder Fake President Trick) über eine CyberVersicherung (Baustein Vertrauensschadenversicherung) oder durch eine Versicherung gegen Internet- und Wirtschaftskriminalität gedeckt werden. Unternehmer sollten sich die Mitversicherung der gewünschten Delikte von ihrem Versicherer bestätigen lassen. Ein Leistungsanspruch besteht, sofern die Obliegenheiten zur Verhinderung eines Schadens vom Versicherungsnehmer beachtet wurden. Wolf Dieter Krezdorn, BVSH

ZNVG Wintertagung: Erfolg braucht Beteiligung

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Die Vermarktungsgemeinschaft für Zucht- und Nutzvieh eG (ZNVG) lud Anfang Dezember zu ihrer traditionellen Wintertagung und Abschlussveranstaltung des EIP-Agri-SH-Projekts „Smart Service Zukunft“ ein. Geschäftsführer Dr. Achim Münster betonte, das Vermarktungsvolumen der ZNVG liege erneut über einer Million Tieren. In Zusammenarbeit mit der Tochter Viehvermarktung Nord (VVN) in Verden wurden 2024 mehr als 1,5 Millionen Schlachtund Nutztiere vermarktet. Wichtige Vermarktungsschiene ist das Gutfleisch-Programm zusammen mit der Fleischwerk Edeka Nord GmbH, das seit fast 35 Jahren besteht.

Erstmals auf der ZNVG-Wintertagung sprach Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Er begrüßte, dass die Wintertagung gemeinsam mit der Abschlussveranstaltung des EIP-Agri-SHProjekts „Smart Service Zukunft“ stattfand. Schwarz betonte die Bedeutung von Stakeholder-Prozessen in der Landwirtschaft. Sie könnten Chancen bieten durch intensive Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren und brächten Impulse, die in der Schweinehaltung dringend benötigt würden. Die Borchert-Kommission stellte ebenfalls einen Stakeholder-Prozess dar, so Schwarz. Das Expertengremium hat Empfehlungen zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterbreitet und damit der agrarpolitischen Diskussion Impulse gegeben.

Als weiteren Stakeholder-Prozess nannte Schwarz die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Die ZKL ist davon überzeugt, dass der Landwirtschaft, bedingt durch den Klimawandel und andere ökologische, ökonomische und soziale Veränderungen, ein durchgreifender Transformationsprozess bevorsteht und dieser Prozess aufgrund seiner Ausstrahlung auf die gesamte Gesellschaft aktiv gestaltet werden muss. Zudem sprach sich Schwarz dafür aus, eine Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland zu verhindern, und für den Erhalt der inländischen Schweineproduktion.

Abschluss des EIP-Agri-SH-Projekts

Frederik Mende als Leadpartner zu Smart Services stellte den Abschluss des EIP-Agri-SH-Projekts „Smart Service Zukunft“ vor. Das Projekt hatte sich als Ziele gesetzt, eine schnelle Umsetzung von digitalen Innovationen für und mit Schweine haltenden Betrieben in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und damit die doppelte Transformation in der schweinefleischerzeugenden Wertschöpfungskette zu erleichtern. Das Zusammenspiel digitaler Systeme sollte verbessert und der strukturierte Dialog zwischen Marktpartnern, Dienstleistern und öffentlichen Stellen zu den Handlungsfeldern Tierwohl, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefördert werden. Somit konnten passgenaue Systembausteine erarbeitet werden. Diese umfassen unter anderem den neuen Q-Farm-HUB, die Funktionalität des digitalen Lieferscheins, einen neuen Quick-Check für die Wirksamkeit des betrieblichen Biosicherheitssystems, neue Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten der strukturierten Datenaufnahme durch Sprachverarbeitung. Der Q-Farm-HUB gibt eine Struktur vor, wie gesetzlich geforderte Erklärungen, Nachweise und Zertifikate an öffentliche Stellen weitergeleitet und entscheidungsrelevante Daten für Public-Private-Management-Aufgaben geteilt werden können. Des Weiteren wird der Zugang zu leistungsstarken webbasierten Cloud-Features ermöglicht.

Process Pig – Künstliche Intelligenz im Schweinestall

Prof. Dr. Andreas Melfsen von der Fachhochschule Kiel präsentierte eine automatisierte Verhaltensanalyse von Mastschweinen zur Bewertung von Stallklimabedingungen in frei belüfteten Schweineställen, Process Pig, das vor 1,5 Jahren gestartet ist. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Monitoringwerkzeuges von Verhaltensmustern in frei belüfteten Schweineställen mit baulich getrennten Funktionsbereichen in Abhängigkeit von klimatischen Bedingungen. Abschließend wird deutlich, dass die Übertragung der Methode auf frei belüftete Buchen mit Auslauf und strukturierten Funktionsbereichen einen ersten vielversprechenden Ansatz zeigt.

Eine kritische und unternehmerische Analyse seines landwirtschaftlichen Betriebs stellte Christoph Becker vom Hof Becker aus Reddingen vor. Der Betrieb ist vielfältig aufgestellt. Neben dem Ackerbau, wo auf 140 ha Mais, Zuckerrüben und Ganzpflanzensilage für die Biogasanlage angebaut werden, werden Schweine gemästet. Bereits 2001 wurde ein Außenklimastall mit Strohauslauf und mehr Platz gebaut. Becker hat den Betrieb 2010 übernommen. Von da an nahm er unter anderem am Tierschutzlabel, an der Initiative Tierwohl und an der Ringelschwanzprämie teil.

Die Buchten auf dem Hof Becker sind strukturiert, um den Schweinen das Wühlen mit der Rüsselscheibe auf dem Boden zu ermöglichen. Außerdem ersetzt der Mist den Mais in der Biogasanlage 2:1, eine weitere Aufbereitung des Strohs ist nicht notwendig. Becker ist die Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Er nimmt an tierwohl.tv teil. Hierbei sendet eine Kamera im Stall das aktuelle Geschehen in einem Livestream direkt auf einen Bildschirm im Supermarkt. Ökonomisch betrachtet hat sich die Weiterentwicklung in Richtung mehr Tierwohl für diesen landwirtschaftlichen Betrieb gelohnt. Allerdings betont Christoph Becker, dass dies nur der Fall sei, weil er seit zehn Jahren einen Festpreis für seine Mastschweine bekomme und diesen mit Förderungen kombiniere. Insbesondere die Ringelschwanzprämie vom Land Niedersachsen habe sich als sehr profitabel herausgestellt. Abschließend ermutigt Becker seine Berufskollegen, proaktiv zu werden. Liza-Marie Haufe, ZNVG

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz Foto: mbw
Dr. Achim Münster, Geschäftsführer ZNVG Foto: mbw

Zuckerrübensaatgut bringt Gewinn

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Auf der ordentlichen Hauptversammlung der KWS Saat SE im niedersächsischen Einbeck legte der Vorstand den anwesenden Aktionären Rechenschaft über ein sehr erfolgreichen Geschäftsjahr ab.

KWS überzeugte im Geschäftsjahr 2023/2024 mit deutlichen Zuwächsen von Umsatz und Betriebsergebnis und konnte die führende Position bei Zuckerrübensaatgut ausbauen. Das Geschäftsjahr war zusätzlich durch den Verkauf des Mais- und Sorghumgeschäfts in Südamerika und des chinesischen Maisgeschäfts geprägt. Die KWS-Gruppe erzielte einen Umsatzanstieg von 12 % auf 1,68 Mrd. €. Das Betriebsergebnis (Ebit) verzeichnete einen signifikanten Zuwachs um 55  % auf 302  Mio.  €, die entsprechende Ebit-Marge verbesserte sich ebenfalls deutlich auf 18,0  %. Das Ergebnis je Aktie stieg um 46 % auf 5,58 €. Auf Grundlage der positiven Geschäftsentwicklung hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat die Auszahlung einer Dividende von 1 € beschlossen. Damit werden 33 Mio. € an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht einer Quote von 25,2 %, mit der KWS am oberen Ende der an der Ertragskraft des Unternehmens ausgerichteten Ausschüttungspolitik und bei einer Dividendenzahlung von 20 bis 25  % des Jahresüberschusses der KWSGruppe liegt. Dr.  Hagen Duenbostel wurde nach Beendigung einer zweijährigen Cooling-off-Periode zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der KWS Saat SE sowie der KWS SE gewählt und Dr. Marie Schnell jeweils zur stellvertretenden Vorsitzenden der beiden Gesellschaften. pm

BayWa-Sanierung: Personalabbau angekündigt

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Den Mitarbeitern der BayWa stehen harte Zeiten bevor. Um den Konzern vor dem Konkurs zu bewahren, plant das Management als einschneidenden Schritt unter anderem eine starke Reduzierung des Personals. Außerdem ist die Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen außerhalb Deutschlands vorgesehen.

Ein radikaler Stellenabbau ist Teil des Transformationskonzepts, mit dem die BayWa vor dem Konkurs bewahrt werden soll. Laut des vergangene Woche vorgestellten Papiers sollen bis zu 1.300 der aktuellen knapp 8.000 Vollzeitstellen gestrichen werden. Der Konzern geht davon aus, dass damit im Ergebnis etwa 6.700 Arbeitsplätze erhalten werden können. Hart treffen wird es nach BayWa-Angaben insbesondere die zentralen Verwaltungseinheiten. Vorgesehen sei, dort bis Ende 2027 rund 40  % der Stellen abzubauen. Zudem habe eine Analyse ergeben, dass weitere 26 der derzeit gut 400 Standorte auch langfristig nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten; sie müssten ebenfalls bis Ende 2027 geschlossen werden. Dem Konzern zufolge haben die Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat zu den geplanten Personalmaßnahmen bereits begonnen. Eine Einigung wird bis Ende März 2025 angestrebt.

Trennung von RWA und Cefetra

Vorgesehen ist in dem Transformationskonzept auch die Veräußerung von wesentlichen internationalen Beteiligungen bei grundsätzlicher Fortführung der vier Kerngeschäftsbereiche Agrar, Baustoffe, Energie und Technik. Die durch die Unternehmensverkäufe frei werdenden Mittel sollen zur Stärkung der Liquidität des operativen Geschäftsbetriebs und zur Schuldentilgung verwendet werden. Laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA will die BayWa ihre 50%ige Beteiligung an der Raiffeisen Ware Austria (RWA) abgeben. Die Eigentümer der RWA halten umgekehrt rund 28 % der BayWa-Aktien. Auch der niederländische Getreidehändler Cefetra und die Beteiligung an dem neuseeländischen Obstproduzenten T&G Global Limited stehen zum Verkauf. Beschlossen ist der Ausstieg aus dem Geschäft mit Erneuerbaren Energien, das über die Tochtergesellschaft BayWa r.e. AG läuft. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, werde der Umsatz der BayWa laut Sanierungsgutachten durch die Veräußerungen massiv sinken, und zwar von rund 23 Mrd. € im Jahr 2024 auf nur noch 8 Mrd. € im Jahr 2027. Allerdings werde innerhalb von drei Jahren der Schuldenberg von derzeit rund 5 Mrd. € auf voraussichtlich 1 Mrd. € abgebaut. Neben den Veräußerungen soll es gemäß Sanierungsplan eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparmaßnahmen geben. Letztlich strebt die BayWa dem BR zufolge trotz sinkender Umsätze eine Steigerung des Gewinns an. Erwartet werde, dass das operative Ergebnis bis 2027 um rund die Hälfte auf 300 Mio. € zulege. Auch der Zinsaufwand solle nach den Berechnungen der Sanierer dann wieder tragbar sein. Während derzeit eine Zinslast von 400 Mio. € drücke, sollten es 2027 nur noch rund 100 Mio. € sein. Zugleich will die BayWa laut BR frisches Geld ins Unternehmen bringen. Vorgesehen sei eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien; dies soll dem Konzern rund 150 Mio. € an frischem Eigenkapital bringen.

Operativ wettbewerbsfähig aufstellen

BayWa-CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur gab sich optimistisch: „Die BayWa des Jahres 2027 wird ein fokussiertes, zeitgemäßes Handelshaus mit den vier Kerngeschäftsbereichen Agrar, Baustoffe, Energie und Technik sein.“ Das Transformationskonzept ist Basis für den kürzlich vorgelegten zweiten Entwurf des Sanierungsgutachtens. Die im Juli 2024 von der BayWa AG beauftragte Unternehmensberatung Roland Berger bestätigte mit der Vorlage des zweiten Entwurfs die Sanierungsfähigkeit des Agrarkonzerns. Die Gutachter gehen davon aus, dass das Unternehmen bis 2027 durch die Ergebnisverbesserungen bei gleichzeitigem Schuldenabbau wieder nachhaltige Finanzkennzahlen wird ausweisen können. age