Das Jakobskreuzkraut (JKK) ist in diesem Jahr in größerem Ausmaß in Schleswig-Holstein zu finden, unter anderem an Bahngleisen und -dämmen. Die Deutsche Bahn AG hat jetzt Bekämpfungsmaßnahmen angekündigt. Vorkommen können den Kreisgeschäftsstellen gemeldet werden.
Das von Juni bis September hellgelb blühende Jakobskreuzkraut wächst im Straßenbegleitgrün und auf extensiv geführten Weiden, aber auch auf Stilllegungsflächen und entlang von Bahngleisen. Was Spaziergänger als schön blühende Pflanze wahrnehmen, kann für Pferde, Rinder und Schafe lebensbedrohlich werden. Aufgrund seiner Giftigkeit in allen Pflanzenteilen birgt JKK die Gefahr, bei der Verfütterung von Heu- und Silageschnitten akute Vergiftungen, aber auch schleichende Leberschäden zu verursachen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Giften auf Grünland vorkommender Arten werden die Pyrrolizidinalkaloide des JKK im Konservierungsprozess nicht abgebaut. Sie bleiben auch in der Silage und im Heu noch wirksam.
Die Pflanze besiedelt Stellen, an denen wenig Konkurrenz durch andere Pflanzen herrscht. Eine Bekämpfung durch unterschiedliche Mähtechniken, Ausstechen, Hitzebehandlung oder den Blutbären als Antagonisten führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Durch ordentliche und rechtzeitige Weideführung (Düngung, Mulchen von überständigem Bewuchs, Nachsaat, Pflanzenschutzmitteleinsatz et cetera) wird mittelfristig für einen dichten Grasbestand gesorgt, sodass sich JKK erst gar nicht etablieren kann. Jedoch ist die Durchführung etwa von Pflanzenschutzmaßnahmen (PSM) nicht auf allen Flächen zulässig. Im Allgemeinen davon ausgenommen sind unter anderem Flächen des Naturschutzes, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, des Vertragsnaturschutzes und innerhalb von FFH- oder Natura-2000-Gebieten.
Sollte eine JKK-Bekämpfung auf diesen Flächen beabsichtigt sein, ist eine Nachfrage vorab bei den entsprechenden Institutionen (Stiftung Naturschutz, Landgesellschaft, Landesamt) sinnvoll, eventuell besteht Genehmigungspflicht. Die Ausnahmemöglichkeiten reichen von einer Vorverlegung des Mulch- oder Mahdtermins bis zum Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf der betroffenen Fläche. Es handelt sich jedoch je nach Betroffenheit immer um Einzelfallentscheidungen der Institutionen. Die Stiftung Naturschutz hält ihre Pächter bei sensiblen Nachbarflächen zur Durchführung einer (Mulch-)Mahd (30 bis 50 m breiter Pufferstreifen) entlang der Grundstücksgrenze an. Von dieser Verpflichtung kann nur in besonderen, gut begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) ist seit einigen Jahren auch mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt. In Schleswig-Holstein gibt es einige JKK-Hotspot-Regionen entlang der Bahnschienen. Aufgrund von Windverwirbelungen durch vorbeifahrende Züge verbreiten sich die Samen entlang der Bahnschienen, werden aber auch weit auf die landwirtschaftlichen Flächen getragen. Der BVSH hat die Deutsche Bahn AG in diesem Jahr zu Bekämpfungsmaßnahmen auf Sylt aufgerufen. Die Deutsche Bahn AG ist bereit, dies im kommenden Jahr auf betroffenen Flächen entlang der Bahngleise auch in anderen Gebieten zu wiederholen. Die Maßnahmen kommen zum Beispiel dort zum Tragen, wo vermehrtes Vorkommen von JKK anliegende Futtermittelgewinnungsflächen durch erhöhten Samendruck gefährdet.
Größere Vorkommen von JKK auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG können ab sofort bis Ende des Jahres den Kreisbauernverbänden gemeldet werden. Hierfür sind eine detaillierte Beschreibung der Strecken (Abschnitt, Richtung, Bahnkilometer von-bis) sowie ein oder mehrere deutliche Fotos dieser Stellen per E-Mail an die Kreisgeschäftsstellen zu senden. Die Meldungen werden zur rechtzeitigen Planung im Januar an die DB Fahrwegdienste GmbH weitergeleitet. In Absprache und in Abhängigkeit von der Betroffenheit findet dann 2025 eine JKK-Bekämpfung entlang der entsprechenden Bahnstrecke statt. Der BVSH weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten von Bahn- beziehungsweise Gleisanlagen auch zur JKK-Bekämpfung verboten ist und eine Geldbuße oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.