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Keine Pauschale Ausweitung auf alle JGS-Anlagen

Nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz müssen Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Zu den Abwasseranlagen gehören neben den Abwasserbehandlungsanlagen auch die Anlagen zum Sammeln, Fortleiten, Einleiten und Versickern von Abwasser. In Schleswig-Holstein gibt es deshalb die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitung (Selbstüberwachungsverordnung), die nun überarbeitet worden ist. Sie umfasst Vorschriften für kommunale Kläranlagen, öffentliche Kanalisationen, industrielle und gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen, öffentliche Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen und neuerdings auch für Biogasanlagen.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) konnte im vergangenen Jahr im Rahmen der Verbändeanhörung zu den geplanten Regelungen eine Stellungnahme abgeben. In dem damals vorgelegten Entwurf war die Formulierung im Anwendungsbereich zu den Biogasanlagen so weit gefasst, dass sämtliche JGS-Anlagen auch auf landwirtschaftlichen Betrieben von den Regelungen erfasst worden wären. Hier handelte es sich laut Umweltministerium um ein Versehen, die Vorschriften zum Umgang mit Abwasser sollten sich nur auf die Anlagenteile mit Abwasserbezug bei Biogasanlagen beziehen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass die berufsständische Vertretung sich auch mit vermeintlich fachfremden Gesetzesvorhaben befasst und die Positionen des Berufsstandes einbringt.

Kritik an Mehraufwand

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der BVSH insbesondere die zusätzliche Bürokratie und den Aufwand für die Betreiber, aber auch für die Verwaltung kritisiert. Außerdem ist nach Ansicht des BVSH fraglich, ob durch die Regelungen zur Selbstüberwachung ein Mehrwert für den Gewässerschutz zu den bisherigen Kontrollmöglichkeiten durch die Unteren Wasserbehörden geschaffen wird. Laut Ministerium müssen aber aufgrund der rechtlichen Vorschriften aus dem Wasserrecht zwingend Kriterien für eine Selbstüberwachung vorgegeben werden und sollen nun auch die Biogasanlagen und deren Anlagenteile mit Abwasserbezug umfassen. Durch die Stellungnahme und weitergehende Nachfragen des BVSH hat das Umweltministerium im Einführungserlass klargestellt, dass es für Biogasanlagen abgeschwächte Vorschriften im Vergleich zu den anderen betroffenen Anlagen zur Selbstüberwachung gibt. Auch konnten die Anforderungen gegenüber dem Verordnungsentwurf für die Biogasanlagen abgeschwächt werden. Dennoch ergeben sich für Betreiber von Biogasanlagen und deren Anlagenteile mit Abwasserbezug ab sofort folgende Pflichten, die zum Teil bereits in den einzelnen Zulassungen verankert sein können:

– Durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen soll der Anfall von verunreinigtem Niederschlagswasser minimiert werden.

– Die Anlagenteile mit Abwasserbezug müssen monatlich kontrolliert werden. Wenn ein angrenzendes Gewässer vorhanden ist, muss eine optische Prüfung des Gewässers vorgenommen werden.

– Bei einer Direkteinleitung des Abwassers muss vierteljährlich eine Probe (nach AQS-Standard) des einzuleitenden Abwassers genommen werden und auf CSB (chemischer Sauerstoffbedarf) beziehungsweise TOC (Total Organic Carbon) und pH-Wert untersucht werden. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sind die TOC-Jahresfrachten zu berechnen.

– Die Kontrollen und Probennahmen müssen dokumentiert und bis zur nächsten Sachverständigenprüfung aufbewahrt werden, mindestens jedoch fünf Jahre. Auf Verlangen der Unteren Wasserbehörde sind die Unterlagen vorzulegen.

– Außerdem müssen detaillierte und aktuelle Entwässerungs- und Leitungspläne vorgehalten werden.

Proben bei Direkteinleitung

Mit den neuen, einheitlichen Vorschriften werden die monatlichen Kontroll- und Dokumentationspflichten, die sich aus der Anlagenverordnung (AwSV) ergeben, auch auf die Anlagenteile mit Abwasserbezug erweitert. Neu dürfte für einige Biogasanlagenbetreiber die geforderte Abwasser-Probennahme bei Direkteinleitung in ein Gewässer sein. Sie betrifft schätzungsweise ein Drittel der Biogasanlagen. Positiv zu werten ist, dass die ursprünglich monatliche Probennahme nur noch vierteljährlich vorgesehen ist und die Berichte nicht wie ursprünglich geplant jährlich an die Untere Wasserbehörde übermittelt werden müssen. 

Taube: Stoffstrombilanz ist unverzichtbar

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Anfang Juli hat der Bundesrat das Düngegesetz (DüG) mehrheitlich abgelehnt. Hauptargument der CDU-geführten Länder gegen die Stoffstrombilanz ist laut dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) die damit verbundene Bürokratie.

Schwarz verweist darauf, dass das Wirkungsmonitoring und die einzelbetrieblichen Nährstoffbedarfsermittlungen ähnliche Ziele verfolgten und damit eine doppelte Datenerhebung gegeben sei. Im Gegensatz zum Monitoring sei die Stoffstrombilanz-Verordnung (StoffBilV) jedoch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben, sondern eine nationale Regelung, die nach Ansicht der elf Bundesländer und des Deutschen Bauernverbandes einen hohen bürokratischen Aufwand für Landwirtschaft und Verwaltung mit sich brächte. Ist dem so? Fünf zentrale Gründe, weshalb Düngegesetz und Stoffstrombilanzierung notwendig sind:

1. Bürokratieabbau und Datenvalidität

Im Gegensatz zu den Ausführungen der Mehrheit der Länderagrarminister ist die jetzige Düngeverordnung (DüV) das „Bürokratiemonster“ mit all den spezifischen Dünge-Bedarfswerten bis hin auf die Ebene der Sorten beim Winterweizen. Zudem sind die Bedarfswerte für die Düngung bei vielen Kulturen 10 bis 20 % zu hoch angesetzt (Taube, Berichte über Landwirtschaft 2023). Die Aufzeichnungspflicht der geltenden Düngeverordnung ist fehleranfällig und für einen wirkungsvollen Vollzug auch deshalb nicht ausreichend, weil vom Betrieb Pauschalwerte aus den Anhängen der DüV genutzt werden, die weiterhin Spielräume für Nährstoffüberschüsse zulassen.

Grundsätzlich hat eine solche Tiefe der Datenerhebung den Staat nicht zu interessieren, wenn es kostengünstigere Lösungen für den Bürger gibt. Deshalb ist die belegbasierte Stoffstrombilanz – entsprechend der Buchführung – nichts anderes als ein „Controlling“ darüber, was in den Betrieb hinein- und was herausgeht. Jedes erfolgreiche Unternehmen jenseits der Landwirtschaft nennt dieses Procedere „Controlling“ und nicht „Bürokratie“.

Die plausible Strategie im Sinne von Bürokratieabbau lautet daher: Stoffstrombilanz umgehend für alle Betriebe für Stickstoff und Phosphor verbindlich gestalten und mit dem nächsten Nitratbericht die EU-Kommission mit professioneller Unterstützung der Wissenschaft überzeugen, dass das „Bürokratiemonster“ der aktuellen DüV nicht effizient ist und durch die StoffBilV abgelöst wird.

Das ist wissenschaftlich fundiert, schafft nachhaltige Entlastung von Bürokratie und hebt den aktuellen Flickenteppich von Bundesländern mit Meldeverordnung wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein und solchen ohne Meldeverordnung im Rahmen der DüV auf. Leider haben es das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und die Bundesregierung in den letzten Jahren versäumt, diese strategische Perspektive in Richtung von weniger Aufzeichnungspflichten für die Landwirtschaft deutlich zu machen.

2. Verursachergerechtigkeit

Der landwirtschaftliche Berufsstand fordert eine stärkere Verursachergerechtigkeit. So sollen gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengeren Maßnahmen der DüV in „Roten Gebieten“ ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie deutlich gemacht, dass sie von Deutschland dafür ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.

Hierfür ist aus Sicht der Wissenschaft (u.a. UBA Schrift 200/2020; Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen, 2023) wie des BMEL die Stoffstrombilanz mittelfristig das entscheidende Instrument, da diese belegbasiert ist und Nährstoffströme in und aus dem Betrieb transparent und überprüfbar abbildet. Damit könnten umgehend zum Beispiel entsprechend des „120/120-Modells“ (UBA, 2020) die guten Betriebe von Auflagen in „Roten Gebieten“ befreit werden.

Durch die Ablehnung des Bundesrates vergeht wertvolle Zeit für die Umsetzung der Verursachergerechtigkeit, von der fehlenden Plausibilität einer Befreiung von Betrieben jenseits der Daten aus der Stoffstrombilanz ganz zu schweigen.

3. Fehlendes Wirkungsmonitoring

In der EU-Nitratrichtlinie heißt es: „Die Mitgliedstaaten sorgen für die Aufstellung und Durchführung geeigneter Überwachungsprogramme, damit die Wirksamkeit der in diesem Artikel vorgesehenen Aktionsprogramme beurteilt werden kann.“ Man kann darüber streiten, ob das Wirkungsmonitoring ein guter Ansatz ist. Da es jedoch noch von der letzten Bundesregierung mit der Kommission vereinbart wurde, riskiert man weiteres Ungemach, wenn erneut Verzögerungen aufträten.

4. Kompatibilität mit EU-Wasserrahmenrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zielt auf einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer ab. Deutschland erreicht diesen Gewässerzustand vielfach nicht. Dies hat auch der neue Nitratbericht bestätigt. Deutschland befindet sich deshalb weiterhin in einem Pilotverfahren der EU-Kommission. Es droht kurzfristig ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der WRRL mit der gleichen Prozedur wie bei Nitrat. Die StoffBilV zielt auf einen effizienten Umgang von Nährstoffen, Stickstoff und Phosphor, in der Landwirtschaft ab und ist damit ein wesentlicher Baustein, um zukünftig einen guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen.

Gerade die Phosphorüberschüsse der Landwirtschaft stellen jedoch ein Problem für der Zielerreichung der WRRL dar und die DüV regelt diese Überschüsse nicht. Vielmehr geht die DüV aktuell von völlig veralteten Standard-Bodenwerten für Phosphor aus, die doppelt so hoch festgesetzt sind wie es der guten fachlichen Praxis laut Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA, 2018) entspricht.

Wir haben es also mit einem nahezu vollständigen Regelungsdefizit zu tun, was die Phosphor-Überschüsse und die gute fachliche Praxis sowie die Phosphor-Düngung betrifft. Dies muss umgehend geändert werden und der maximale P-Saldo entsprechend der DüV 2017 auf 4,3 kg je Hektar in der anstehenden StoffBilV begrenzt werden. Gerade im Nordwesten Deutschlands werden diese Salden mehrfach überschritten – ein völlig inakzeptabler Zustand.

5. Glaubwürdigkeit

Durch die Ablehnung des Düngegesetzes im Bundesrates, droht eine weitere, gegebenenfalls jahrelange Verzögerung mit den zuvor genannten Risiken. Der Vermittlungsausschuss würde vermutlich erst im Oktober dieses Jahres über das Düngegesetz entscheiden, also nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Je nach Ausgang dieser Wahlen droht eine Blockade oder ein Scheitern der Verhandlungen, sodass Teile des DüG eventuell auf die nächste Legislaturperiode geschoben würden. Das ist nicht im Sinne guter Landwirtschaft.

Nachhaltige Baumschulwirtschaft

Am 11. Juli hat die Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Anne Benett-Sturies, der Landwirtschaftskammer einen Förderbescheid übergeben mit der Begründung: „Wir haben in Schleswig-Holstein im Kreis Pinneberg eines der größten geschlossenen Baumschulgebiete weltweit. Unsere Baumschulwirtschaft ist dank der hoch spezialisierten Familienbetriebe ein wichtiger Wirtschaftszweig für das Land und leistet einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Um diese zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, fördert die Landesregierung den Aufbau eines Modellbetriebs sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Projekts ,Nachhaltige Baumschulwirtschaft in Schleswig-Holstein‘ mit 850.000 Euro.“

Koordiniert und durchgeführt wird das Projekt durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) am Standort Ellerhoop im Gartenbauzentrum.

Präsidentin Ute Volquardsen bedankte sich: „Ich freue mich sehr, dass die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag ihr diesbezügliches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst haben und über das MLLEV über einen Zeitraum von zunächst vier Jahren 850.000 Euro in die Hand nehmen werden, um mit dem baumschulischen Berufsstand nach Wegen zu einer noch nachhaltigeren Baumschulproduktion zu suchen.“ Die Präsidentin wies auf die Herausforderungen hin, denen sich die Baumschulbetriebe ausgesetzt sähen, und betonte: „Veränderungen erfordern Wissen.“ Wissen, das oft erst generiert und dann in die Praxis eingeführt werden müsse. Dafür würden vor allem Personal und eine passende Ausstattung im Versuchswesen gebraucht. Über Letzteres, also eine geeignete Infrastruktur für Versuchsanstellungen, verfügt die Kammer in ihrem Gartenbauzentrum in Ellerhoop. Aber die Versuchsfragen sind zu zahlreich, als dass diese mit dem Personal allein angemessen bearbeitet werden könnten. Daher sei man sehr dankbar für die vor allem personelle Verstärkung, die mit den Geldern für das Projekt „Nachhaltige Baumschulwirtschaft“ nun möglich werde.

Thorsten Ufer (LKSH)) und Hendrik Averdieck (LKSH) erklären genau, wie im Projekt erprobt werden soll, mit verschiedenen Flüssigmulchen Unkraut zu unterdrücken, um Pflanzenschutzmittel einzusparen. Dabei geht es auch um die Prüfung von Ersatzsubstraten für Torf, der aus Klimaschutzgründen, um CO2 einzusparen, reduziert werden soll. Foto: Daniela Rixen
Foto: Daniela Rixen
Foto: Daniela Rixen


Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen für zunächst vier Jahre ein Versuchsingenieur sowie eine gärtnerische Kraft eingestellt werden. Der Ingenieur wird eine „Koordinierungsstelle nachhaltige Baumschulwirtschaft“ etablieren. Das heißt, er wird Informationen zum aktuellen Stand nachhaltiger Verfahren und Techniken sammeln und die Übertragbarkeit in die Gehölzproduktion prüfen. Zunächst theoretisch und bei positiver Beurteilung in einem zweiten Schritt im zu installierenden „Modellbetrieb nachhaltige Baumschulwirtschaft“. Dort sollen die Verfahren und Techniken in Versuchen angelegt und überprüft werden. Erfolgreich geprüfte Verfahren und Techniken sollten dann im letzten Schritt in die baumschulische Praxis transportiert und die dortige möglichst weitreichende Umsetzung in den betrieblichen Alltag unterstützt werden, dies betonte Jan-Peter ­Beese, Abteilungsleiter Gartenbau in Ellerhop.

Damit die Praktikabilität stets gewährleistet ist, wird ein Fachbeirat aus Baumschulern, Verbänden, Beratungsringen, dem Kreis Pinneberg und dem Ministerium als Fördergeldgeber die Arbeit von Koordinierungsstelle und Modellbetrieb begleiten. Zudem sollen Versuche nicht nur im Gartenbauzentrum angelegt werden, sondern auch in einer Reihe von Leitbetrieben. Bei der Nachhaltigkeit der baumschulischen Produktion geht es um:

• Alternativen zur Unkrautregulierung mit Glyphosat,
• Wasser sparende Bewässerungsverfahren und -konzepte,
• die Nutzung torfreduzierter Substrate,
• die Prüfung der Nutzung organischer und veganer Dünger,
• den Einsatz von Mehrweg- und Recyclingprodukten statt Einweg-Kunststoffen.
• Photovoltaik und E-Mobilität in Baumschulen sollen aufgegriffen werden.

Einen besonderen Dank richtete die Präsidentin der Landwirtschaftskammer an die Befürworter dieses Projektes „Nachhaltige Baumschulwirtschaft in Schleswig-Holstein“: Dr. Frank Schoppa, Geschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Schleswig-Holstein, sowie die beiden Abgeordneten Birte Glißmann (CDU) und Dirk Kock-Rohwer (Grüne). Auch der stellvertretende Vorsitzende des BdB, Niels Reinke, machte die Bedeutung des Vorhabens für die Praxis deutlich.

Springflutfestival in Hörup

Beim Springflutfestival auf der Anlage von Familie Johannsen in Hörup, Kreis Schleswig-Flensburg gab es fünf Tage lang Springsport zu sehen. Zum Programm gehörten unter anderem das Future-Championat für fünf- und sechsjährige Pferde, Sichtungen für die Deutschen Jugendmeisterschaften, der Große Preis, ein Fohlenchampionat und eine Fohlenauktion.

Die beiden Finals im Future-Championat zählen zu den Höhepunkten des Springflutfestivals. „Die Reiter bringen ihre besten Youngster mit und lassen sogar Bundeschampionatsqualifikationen aus, um bei uns dabei zu sein“, freute sich Turnierveranstalter Stephan Johannsen.

Die Fünfjährigen absolvierten eine M*-Prüfung mit Stechen. In der finalen Runde flog Jonte Hansen mit dem Wallach Maverick so schnell und souverän über die Hindernisse, dass er verdient mit der goldenen Schleife geehrt wurde. Mit der Holsteiner Stute Margre­the von der Söhr belegte er auch den dritten Platz. Dazwischen schob sich Antonia Selina Brinkop mit ihrer Holsteiner Stute Mississippi R. „Die zwei Pferde haben das super gemacht, vor allem im Stechen. Sie sind ja noch nie gegen die Uhr gegangen. Deshalb bin ich umso glücklicher“, sagte Hansen.

Brinkop und Hansen dominierten auch das Championat der Sechsjährigen. Hier pilotierte Brinkop die Holsteiner Stute Koccu Lu zum Sieg. Das Paar war im Stechen einen Hauch schneller als Hansen und Chapeau. Geritten wurde eine M**-Springprüfung mit Stechen.

Fynn Jesse Hess gewann mit dem elfjährigen Holsteiner Hengst Centurano das erste S-Springen. Im S*-Springen siegte Ulrika Sanny. Sie saß im Sattel der neunjährigen Stute Drama Queen und fegte in Bestzeit durch den Höruper Parcours. „Das hat sehr viel Spaß gemacht und es fühlt sich an, wie in Aachen zu gewinnen“, sagte sie.

Das anschließende S**-Springen, in dem sich 20 Paare für das Stechen qualifiziert hatten, gewann Teike Carstensen. Sie kennt die Anlage der Familie Johannsen besonders gut, weil sie dort sportlich zu Hause ist. Mit dem neunjährigen Holsteiner Capricioso VA war sie nicht zu schlagen. „Capri war richtig gut drauf und sprang super. Seine große Galoppade kam ihm zugute und er hat so für mich gekämpft“, sagte Carstensen.

Am Sonntag starteten 39 Paare im Großen Preis, einem S***-Springen. Sieben von ihnen kamen ins Finale. Rolf-Göran Bengtsson, der bereits 2022 den Großen Preis in Hörup gewonnen hatte, saß im Sattel des neunjährigen Holsteiner Bundeschampions Caillan. In blitzschnellen 37,81 s kamen sie ins Ziel und waren von der Konkurrenz nicht mehr einzuholen. „Caillan ist von Natur aus ein sehr schnelles Pferd. Ich musste volles Risiko eingehen, weil ich wusste, dass ich ein starkes Starterfeld hinter mir hatte“, analysierte Bengtsson. Nun bricht der 62-Jährige bald mit der schwedischen Equipe zu den Olympischen Spielen in Paris auf.

Jens Wawrauschek und seine Stute Mava S waren die Einzigen, die der Spitzenzeit mit 37,83 s gefährlich nahe kamen: Sie belegten Platz zwei vor Jörg Naeve mit seinem bewährten Benur du Romet.

Stephan Johannsen war am Ende der Veranstaltung glücklich: „Alles hat so geklappt, wie wir es uns vorgestellt haben. Ich bin stolz auf unser ganzes Team, das Unglaubliches geleistet hat. Wir haben ein großes Familienfest über mehrere Generationen erlebt.“ pm

Feuer und Flamme

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Sich abends gemeinsam um die Feuerstelle zu versammeln, scheint so eine Art von Urtrieb zu sein, eingefügt in unsere DNA im Verlauf von Zehntausenden Jahren Menschheitsgeschichte. Stundenlang kann man dem Flammenspiel zusehen und die Wärme von vorn genießen.

Feuerstellen lassen sich kurzerhand durch eine Einfassung aus Steinen herstellen. Noch einfacher geht es mit Feuerschale oder Feuerkorb. Und mit Gaskaminen bietet der Handel sogar rauchfreie Alternativen. Damit steht einem neuen Treffpunkt im Garten nichts mehr im Wege.

Sand oder Kies eignen sich perfekt als Aufstellfläche für eine Feuerschale. Foto: Karin Stern

Der ideale Platz für einen lauen Sommerabend an der Feuerstelle liegt etwas geschützt. Im besten Fall halten Hecken oder Mauern kühlen Wind ab. Vorteilhaft sind ein fester, gepflasterter Untergrund oder mit Kies belegte Flächen. Ein toller Platz für die Feuerstelle ist ein Senkgarten, der gleichzeitig auch Sitzgelegenheiten bietet. Für Terrassen oder an Orten, wo man kein offenes Feuer machen darf, sind rauchfreie Outdoor-Gaskamine eine prima Alternative. Sie sind einfach und sicher zu bedienen. Mit ein paar aufgelegten Deko-Scheiten ist das Flammenbild von einem echten Holzfeuer kaum zu unterscheiden. In der Regel werden diese Gaskamine an handelsübliche Propangas-Flaschen angeschlossen. Einige Modelle lassen sich auch mit ein paar Handgriffen in einen Grill umwandeln.

Feuer ohne Rauch ist mit diesem Gaskamin in Betonoptik möglich. Manche Modelle bieten einen optionalen Grillrost. Foto: Karin Stern

Bei Feuerkörben und Feuerschalen steht eine breite Auswahl an Modellen zur Verfügung. Von der einfachen Stahlvariante mit oder ohne Fuß bis hin zum Designermodell aus Edelstahl bieten Baumärkte und Versandhandel ein breites Angebot für jeden Geschmack und Geldbeutel. Einige Modelle verfügen über einen abnehmbaren Funkenschutz oder Grillrost, andere bieten dank ihrer Form besondere Flammenbilder. Sie kommen bei Dunkelheit am besten zur Geltung. Der Unterschied zwischen Feuerschale und Feuerkorb besteht in der Bauweise. Die Feuerschale weist eine geschlossene Schalenform auf und ist eher flach aus Stahl, Edelstahl, Gusseisen oder Keramik hergestellt. Füße oder ein Untergestell verhindern den direkten Bodenkontakt und damit Beschädigungen an der Aufstellfläche. Die angebotenen Durchmesser reichen meist von 40 bis 100 cm. Für hauptsächlich zu dekorativen Zwecken genutzte Modelle genügt der kleinere Durchmesser. Wer dagegen plant, über der Feuerschale gelegentlich einen Schwenkgrill aufzubauen, wählt besser ein Modell mit mindestens 60 cm Durchmesser. Ein Funkenschutz als Zubehör kann sehr nützlich sein. In Keramikschalen sollte man nur Holz verbrennen. Metallvarianten eignen sich auch für Grillkohle. Beim Kauf achtet man auf ein Wasserabzugsloch, damit sich die Feuerschale bei Regen nicht in einen Kübelteich verwandelt. Tipp: Wenn es nicht unbedingt eine nagelneue Feuerschale sein muss, findet man beim Altmetallhändler oder auf dem Schrottplatz für wenig Geld rustikale Feuerschalen oder -körbe. Sie sind meist aus Stahlbändern geschmiedet und an den Seiten daher offen. Als Ascherost dient eine Stahlplatte oder eine spezielles Bodenblech zum Unterlegen. Beide Varianten sind leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar.

Das Brennholz macht sich gut als Wind- oder Sichtschutz. Foto: Karin Stern
Feuerkörbe werden meist mit Auffangschale für die Glut angeboten. Foto: Karin Stern
Die aufgeschichteten Steine halten die Glut vom Rasen fern. Foto: Karin Stern
Mit ein paar Kissen verwandeln sich die Steinblöcke in bequeme Sitzplätze. Foto: Karin Stern


Es versteht sich von selbst, Feuerkörbe und -schalen nur auf einem nicht brennbaren Untergrund aufzustellen, da der Korpus und teilweise auch die Füße während des Abbrennens sehr heiß werden. Je nach Material und Behandlung der Oberfläche setzen Feuerkörbe und -schalen nach mehrmaligem Benutzen Rost an. Diese Patina verleiht ihnen eine rustikale Optik. Natürlich braucht ein Lagerfeuer auch Brennstoff. Weißrindiges Birkenholz verbrennt mit einem bläulichen Flammenbild und ist deshalb recht beliebt. Doch gleich welche Holzart verwendet wird, wichtig ist die regengeschützte, von der Wetterseite abgewandte und luftige Lagerung. Geschlossene Räume sind nicht geeignet. Optisch ansprechend wirkt auch ein Holzstapel als Wind- oder Sichtschutz in der Nähe der Feuerstelle. Trockenes Holz verbrennt mit einem Minimum an Qualm. Frischer Gehölzschnitt oder gar Gartenabfälle gehören nicht ins Lagerfeuer.

Die angrenzenden Fundamentsteine bieten Sitzplätze auf Augenhöhe mit dem Feuer. Foto: Karin Stern
Diese Feuerstelle fügt sich harmonisch in den Garten ein. Foto: Karin Stern


Ob das klassische Lagerfeuer auf dem Boden erlaubt ist, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundelandes und der Gemeinde ab.
Foto: Karin Stern

Doch leider sind auch beim offenen Feuer im eigenen Garten einige gesetzliche Vorschriften in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bundesland und der Gemeinde einzuhalten. Eine Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung verschafft Klarheit. Feuerkorb, Schale oder Gaskamin sind in der Regel kein Problem, doch für das klassische Lagerfeuer auf dem Boden können Vorgaben oder gar Verbote bestehen.

Marktkommentar

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Der Start in die Getreideernte läuft in diesem Jahr recht durchwachsen. Nur in den südlichen Landesteilen konnten in der ersten Juliwoche einige Flächen Wintergerste gedroschen werden. Ansonsten behinderte das stürmische und nasse Wetter die Feldarbeiten. Einige Schläge sind bereits ins Lager gegangen. Die Landwirte machen sich Sorgen wegen der Erträge und der Qualitäten. Auf die Marktlage hat die aktuelle Situation bislang wenig Einfluss. Die Weizenpreise an der Matif konnten den Preisanstieg aus dem Mai nicht behaupten und gaben bereits im Juni wieder nach. Die anlaufenden Ernten in den südlichen Regionen sorgen bislang noch für Angebotsdruck.

Steigende Ölpreise

Auch die Rapspreise gaben im Juni spürbar nach, konnten sich jedoch seitdem wieder deutlich erholen. Der Matif-Frontkurs lag Mitte Juni noch bei 467 €/t, stieg dann jedoch bis Freitag letzter Woche auf 508 €/t an. Damit wurde die Marke von 500 €/t überschritten. Als Grund für diese Entwicklung werden vor allem die reduzierten Ernteprognosen in Europa und die erhöhten Kurse für Rohöl genannt. Nach einem Preisrückgang im Juni stiegen die Rohölkurse in New York in der letzten Woche auf 83 US-$/bbl. In London lag der Brent-Rohölkurs zu diesem Zeitpunkt bereits bei über 87 US-$/bbl. Erste Ernteergebnisse für Raps aus Frankreich stützen die feste Marktentwicklung. Es wird deutlich, dass Europa deutlich mehr Raps importieren muss, um den hohen Bedarf zu decken. Auch das Beratungsunternehmen Stratégie Grains senkte in der letzten Woche seine Prognose für die Rapsernte in der EU, vor allem wegen der bis zuletzt ungünstigen Witterungsverhältnisse. Man rechnet mit einer Erntemenge von 17,8 Mio. t in der EU, womit man um 10,6 % unter der Vorjahresmenge bleiben würde. Der Deutsche Bauernverband rechnet mit einer nationalen Erntemenge von 3,90 Mio. t. Im Vorjahr wurden in Deutschland noch 4,23 Mio. t geerntet. Als Grund für diese geringere Erntemenge wird die um 6 % auf 1,1 Mio. ha reduzierte Anbaufläche genannt. Dazu kommen regional massive Probleme durch den Befall mit dem Rapserdfloh. Diese Probleme könnten auch die Anbauflächen im kommenden Jahr reduzieren.

Canola-Preise ebenfalls erhöht

An den nordamerikanischen Handelsplätzen zeigen sich ebenfalls steigende Kurse für Ölpflanzen. Sowohl die Notierungen für Canola-Raps in Kanada als auch die US-Sojakurse in Chicago verzeichneten Preisaufschläge. Damit scheint auch dort die jüngste Preisschwäche überwunden zu sein. Dabei haben die Farmer in Kanada mehr Raps und weniger Weizen angebaut. Ein schwächerer Kurs des kanadischen Dollars erleichtert jedoch die Exporte. Rapsimporte sind in den USA zunehmend gefragt. Dort ist seit einem Jahr Rapsöl als Rohstoff für die Biokraftstoffproduktion zugelassen. Seitdem sind die Rapseinfuhren deutlich gestiegen. Auch für die neue Saison werden zusätzliche Importmengen, vor allem aus Kanada, erwartet. Im Vergleich zu den Vorjahren sollten sich die Einfuhrmengen auf 3,7 Mio. t verdoppeln, auch weil Rapsöl in den amerikanischen Küchen zunehmend gefragt ist. Damit werden die USA der wichtigste Abnehmer für kanadischen Raps. Da mittlerweile mehr als 90 % der Exporte an den südlichen Nachbarn geliefert werden, bleiben nur noch wenige Mengen für andere Länder. Damit wird das Angebot auf dem Weltmarkt weiter eingeschränkt. Während hierzulande Regenfälle die Ernte verzögern, wird aus den USA trockenes und heißes Wetter gemeldet. Dies begünstigt dort die Getreideernte – es könnte jedoch auf den Sojaflächen zu Schäden führen, da sich diese gerade in der Blühphase befinden. Somit wird dort mit weiter festen Sojakursen gerechnet. Die Palmölkontrakte an der Börse in Kuala Lumpur stiegen zu Wochenbeginn deutlich an, konnten jedoch diesen Preisanstieg bis zum Ende der Woche nicht ganz behaupten.

Bei der Analyse der vielen Einflussfaktoren auf den Rapsmarkt sieht man allgemein durchaus die Chance auf eine weiter feste bis steigende Preisentwicklung. Die jüngsten Aufschläge an den Terminmärkten müssen jedoch vor Ort noch umgesetzt werden. Dann fehlt hierzulande nur noch sonniges Erntewetter.

Marktlage für die Woche vom 8. bis 14.7.2024

Getreide: Eine französische Ernte auf Acht-Jahres-Tief und eine weltweit gute Exportnachfrage sorgten an den Börsen für stabilere Kurse.

Raps: Erste Meldungen bestätigten, dass die anhaltenden Niederschläge das Ertragspotenzial merklich limitiert haben.

Futtermittel: Preise für Raps- und Sojaschrote gaben weiter nach.

Kartoffeln: Das Angebot an Importfrühkartoffeln lief aus, sodass die Nachfrage nach inländischen Lieferungen zunahm.

Schlachtrinder: Wie in den letzten Wochen war der Schlachtrindermarkt ausgeglichen, allerdings standen etwas mehr Tiere zur Verfügung.

Schlachtschweine/-sauen: Nach der deutlich Senkung der Preisempfehlung war der Markt wieder ausgeglichener.

Ferkel: Wegen der zögernderen Einstallbereitschaft der Mäster war eine Vermarktung der Ferkel nur mit deutlich erhöhtem Aufwand möglich.

Milch: Der saisonale Rückgang der Milchanlieferung setzte sich fort und hat sich zuletzt eher verstärkt.

Schlachtlämmer/-schafe: Die Schlachtlämmerpreise gerieten langsam unter Druck.

Markttendenz für die Woche vom 15. bis 21.7.2024

Getreide: Die Erträge der Wintergerste werden besser, die wechselhafte Witterung schadet der Weizen- und Braugerstenqualität.

Raps: Der Rapsmarkt profitiert weiter von den starken Pflanzenölpreisen und den schlechten Ernteaussichten in Europa.

Futtermittel: Sojaschrot steht mit dem Ende der brasilianischen Erntesaison und dem höheren Angebot am Weltmarkt unter Druck.

Kartoffeln: Bundesweit geben die Preise für Speisefrühkartoffeln nach.

Schlachtrinder: Das Angebot an Schlachtkühen fällt weiter klein aus, insgesamt ist die Tendenz weiter stabil.

Schlachtschweine/-sauen: Das kleine Angebot an Schlachttieren lässt sich aktuell zügig vermarkten, der Preisdruck scheint sich aufzulösen.

Ferkel: Der deutliche Rückgang der Preisempfehlung für Schlachtschweine verunsichert den Markt.

Milch: Butter wird auf einem stabilen Niveau abgerufen, Käse wird weiter rege nachgefragt.

Schlachtlämmer/-schafe: Der Ferienbeginn sowie kostengünstige Importe aus UK und Irland bewirken langsam nachgebende Preise.

Ortsschild in Sicht – 30 ist Pflicht

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Alle wollen schnell ans Ziel. Doch besonders in der Erntezeit verlangsamen Schlepper, Drescher und Häcksler den übrigen Verkehr. Häufig sind Straßen so eng, dass gefährliche Situationen entstehen können. Dann hilft nur: Fuß vom Gas! Mit der Kampagne „Fair im Verkehr –Ernte 2024“ werben der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) und der Landesverband der Lohnunternehmer (LUSH) für gegenseitige Rücksichtnahme.

Bei Lohnunternehmer Hans-Jürgen Kock in Bendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, stellten die Verbände am Montag (15. Juli) ihren Kampagnen-Spruch „Ortsschild in Sicht – 30 ist Pflicht“ vor.

Augenkontakt aufnehmen

„Der Sinn von Erntetechnik ist, sich auf den Feldern zu bewegen. Dazu müssen die Maschinen aber über die Straße“, beschrieb BVSH-Vizepräsident Dietrich Pritschau die grundsätzliche Herausforderung. Das Risiko für heikle Situationen sei am höchsten, wenn große Maschinen auf kleinen Straßen unterwegs sind. Dabei müsse sowohl der Drescherfahrer mit dem Motorradfahrer als auch der Motorradfahrer mit einem Erntefahrzeug rechnen, um Kollisionen zu vermeiden. „Jeder Unfall ist einer zu viel“, unterstrich Pritschau.

In Dörfern freiwillig nur 30 km/h zu fahren sei eine Maßnahme, die bereits seit vielen Jahren von Landwirten und Lohnunternehmern beherzigt werde. „Das erhöht die Akzeptanz“, erklärte Pritschau. Er empfahl, Augenkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern aufzunehmen und mit Passanten den Dialog suchen und die Feldarbeiten zu erklären.

Wenn zwei Erntefahrzeuge auf einer Dorfstraße aufeinandertreffen, kann es schonmal eng werden.

Der BVSH-Vizepräsident kann nachvollziehen, dass große Maschinen für Passanten manchmal bedrohlich wirken. Grobe Reifenprofile verstärkten zudem die Lautstärke beim Vorbeifahren. Daher sei es sinnvoll, die Geschwindigkeit in Ortschaften freiwillig zu reduzieren. Er stellte aber auch klar, dass die Maschinen seit einigen Jahren nicht mehr größer werden.

Schlechte Sicht

LUSH-Präsident Hans-Jürgen Kock erläuterte: „Wir sind bei guten unterwegs, also genau in der Zeit, wenn andere Menschen zum Strand oder zu anderen Freizeitaktivitäten fahren.“ Seine Maschinen seien mit zusätzlichen Spiegeln oder Kamerasystemen ausgestattet, um einen besseren Überblick zu behalten. Aber besonders durch die Knicklandschaft, seien viele Feldausfahrten schlecht einzusehen. Ein weiteres Problem sei mitunter das Wegenetz aus den 1960-Jahren, dass seine beste Zeit hinter sich habe. Bei der Sanierung und Ausbesserung appelliert er an zu Bauämter, die Straßen bei der Sanierung nicht noch schmaler zu gestalten. „Teilweise können zwei größere Fahrzeuge nicht aneinander vorbei fahren“, schilderte Kock.

Mit Aufklebern auf seinen Erntemaschinen zeigt Hans-Jürgen Kock, dass ihm gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr wichtig ist.

Reden hilft

Lohnunternehmerin Annika Beckmann berichtete, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal pro Jahr eine Schulung zum Verhalten im Straßenverkehr erhalten. Obwohl es in der Erntezeit manchmal stressig zugehe, sei es wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Grundsätzlich gebe es von anderen Verkehrsteilnehmern überwiegend positive Rückmeldungen und Verständnis für die landwirtschaftlichen Arbeiten.

Das bestätigte Landwirt Nils Thun, Präsident des Bundesverbandes der Maschinenringe. Er sensibilisiert bereits seine Auszubildenden, umsichtig zu fahren und mit Passanten den freundlichen Dialog zu suchen.

Behörde meldet Rekordgebotsmenge

Der Ausbau der Windkraft schreitet voran. Bei der jüngsten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur eine Rekord-Gebotsmenge erreicht.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wurde bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. Mai 2024 mit einer eingereichten Gebotsmenge von fast 2,5 GW eine neue Höchstmenge verzeichnet. „Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele für Wind an Land erreichbar.“

Laut Bundesnetzagentur wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 MW 197 Gebote für insgesamt 2.485 MW eingereicht. Damit sei annähernd das im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2,5 GW erreicht. Ähnliche Volumina hatte es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr gegeben. Im jüngsten Ergebnis wurden der Behörde zufolge 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379 MW bewilligt. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte reichten von 7,20 ct bis 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 7,33 ct/kWh – wie in den Vorrunden – nur knapp unterhalb des Höchstwerts von 7,35 ct.

Das größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Nordrhein-Westfalen mit 727 MW, wobei hier 68 Zuschläge erfolgten. Niedersachsen folgte mit 430 MW und 26 Zuschlägen, vor Schleswig-Holstein mit 318 MW und 17 Zuschlägen.

Außerdem gab es noch die Innovationsausschreibungen. Hier können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 MW. Es gingen 48 Gebote mit insgesamt 564 MW ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen. Somit konnte 43 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512 MW.

Die Werte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,78 ct/kWh bis 9,17 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33 ct/kWh dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern mit 245 MW bei 24 Zuschlägen, gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern mit 79 MW und vier Zuschlägen sowie Schleswig-Holstein mit 73 MW und fünf Zuschlägen.

Spätfröste und Extremwetter zeigen Wirkung

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Die deutschen Obstbaubetriebe erwarten auch in diesem Sommer eine nur unterdurchschnittliche Kirschenernte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, gehen die Betriebe von einer Gesamterntemenge an Süß- und Sauerkirschen von 41.100 t aus. Demnach würde die Kirschenernte um 2,3 % besser ausfallen als im Vorjahr mit 40.200 t, aber um 13,2 % schlechter als der Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2023 von 47.300 t.

Die bundesweite Süßkirschenernte wird 2024 mit schätzungsweise 33.800 t aber nur um 0,9 % unter dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre liegen. Verglichen mit der weniger guten Ernte 2023 wären das 4,4 % mehr.

In nahezu allen Bundesländern liegen die Erwartungen Destatis zufolge deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre. Durch Spätfröste während der Blütezeit und das regenreiche Frühjahr sei es teilweise zu erheblichen Schäden in den Obstanlagen bis hin zu Totalausfällen gekommen, so die Wiesbadener Statistiker.

An Sauerkirschen dürfte nach den ersten Schätzungen das niedrigste Aufkommen der vergangenen zehn Jahre verzeichnet werden. Maßgeblich dafür ist einerseits die starke Einschränkung des Anbaus. Andererseits wirkten dieses Jahr ungünstige Witterungsbedingungen, Spätfrost und regional auftretende Extremwetterereignisse negativ auf den Ertrag. Mit voraussichtlich 7.300 t wird das schon magere Ergebnis von 2023 um 6,2 % verfehlt. Im Vergleich mit den im langjährigen Mittel geernteten 13.300 t wird die diesjährige Sauerkirschenproduktion um 44,8 % kleiner ausfallen.

Mehr Kirschen im Südwesten

In Baden-Württemberg, dem bedeutendsten Bundesland für den Anbau von Süßkirschen, sind die Ernteerwartungen laut Destatis indes positiv. Nach der ersten Schätzung dürften im Südwesten dieses Jahr auf einer Anbaufläche von 2.600 ha insgesamt 21.400 t Süßkirschen und damit 55,7 % mehr als 2023 gepflückt werden. Die Obstbaubetriebe in Niedersachsen erwarten dagegen von 500 ha Anbaufläche mit 3.400 t eine um ein Drittel geringere Erntemenge als im Vorjahr. Rheinland-Pfalz folgt mit voraussichtlich 2.800 t von 700 ha auf dem dritten Platz. Insgesamt werden in Deutschland auf 5.700 ha Süßkirschen angebaut.

Totalausfall in Sachsen

Der Anbau von Sauerkirschen erfolgt bundesweit auf nur noch 1.500 ha, womit er um 700 ha oder 29,3 % kleiner ausfällt als 2014. Das Bundesland mit der größten Sauerkirschenfläche ist Rheinland-Pfalz mit 460 ha, gefolgt von Sachsen mit 330 ha und Baden-Württemberg mit 240 ha. Wie bei den Süßkirschen zeichnen sich auch bei den Sauerkirschen regional unterschiedliche Entwicklungen ab. Für Baden-Württemberg wird eine Ernte von 4.300 t erwartet; das wäre fast das Fünffache der Menge von 2023. Dagegen soll das Aufkommen in Rheinland-Pfalz mit 1.400 t um 32,7 % kleiner ausfallen. Für Sachsen wird bei den Sauerkirschen nahezu ein Totalausfall erwartet, denn die Ernte soll gegenüber dem Vorjahr um 98,1 % auf ganze 33 t abnehmen.

Verbrauch rückläufig

Nicht nur die hiesige Kirschenproduktion hat im längerfristigen Vergleich abgenommen, auch der Verbrauch, und zwar zuletzt vier Jahre in Folge. Laut jüngsten Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verbrauchten die Bundesbürger im Vermarktungsjahr 2022/23 im Mittel 1,7 kg an frischen und verarbeiteten Kirschen. Vier Jahre zuvor war es noch 1 kg mehr gewesen.

Insgesamt beziffert die BLE den Kirschenverbrauch der Deutschen für das Kalenderjahr 2023 auf 144.000 t und für 2022 auf 182.000 t. Darin enthalten sind auch Konserven, Gefrierobst und Säfte. Als Grund für den Rückgang werden die höheren Verkaufspreise aufgrund der gestiegenen Produktionskosten genannt. Während die Süßkirschen im Jahr 2023 zu fast 70 % als Tafelobst verbraucht wurden, gingen 89 % der in Deutschland geernteten Sauerkirschen in die Verarbeitung.

Den überwiegenden Teil seines Kirschenverbrauchs deckt Deutschland über Importe. Die meisten frischen Süßkirschen stammten dabei 2023 nach vorläufigen Angaben mit 19.862 t aus der Türkei, gefolgt von Griechenland mit 5.892 t, Spanien mit 5.605 t und den Niederlanden mit 5.035 t. Hauptlieferland für verarbeitete Kirschen war im vorigen Jahr mit großem Abstand Ungarn mit 26.797 t. age

Nachwuchs auf den Weiden

Die Züchter haben lange darauf gewartet: Endlich ist der Pferdenachwuchs da und tobt über die norddeutschen Weiden.

In der Arche Warder, Kreis Rendsburg-Eckernförde, werden auch Schleswiger Kaltblüter gezüchtet. In diesem Jahr kam dort der kleine Tomte Tummetott zur Welt. Foto: Arche Warder
Der kleine Borghorsts Gentleman ist ein Connemara Hengstfohlen aus der Zucht von Anja Bornhöft-Lejon. Wie sein Name sagt, stammt er aus Borghorst, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Foto: privat
In Quickborn kam eine Holsteiner Stute von For Carsten zur Welt. Ihre stolze Züchterin Sarah Frobieter gab ihr den Namen Soete Finesse. Foto: privat
Der Kastanienhof in Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn, ist das Zuhause von Joana Grafs Oldenburger Hengstfohlen von San Escobar Old. Foto: privat
Das Islandpferdefohlen Eilíf vom Holtdorftal wurde im Mai auf dem Gestüt Holtdorftal in Bargstedt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, bei Christin Stark-Bettaque geboren. Foto: privat
Andrea Brandt aus Nortorf, Kreis Steinburg, ist Züchterin des Fjordfohlens Fjordgårds Juna. Foto: Lilly Brandt
Kasseburg, Kreis Herzogtum Lauenburg, ist das Zuhause von Leiri von Flachslande. Der Isländer stammt aus der Zucht von Franziska Siehl. Foto: privat
Auch bei Tessa Matthießen in Hohenesch, Kreis Steinburg, kam mit New Rocket ein Deutsches Reitpony zur Welt. Foto: Victoria Weihs
Schon im Februar wurde die Spanierin Avellana aus der Zucht von Christin Gnutzmann in Boksee, Kreis Plön, geboren. Foto: Susanne Petzke
Söl’rings Tami ist ein Pinto aus der Zucht von Heidi Schurek aus Wanderup, Kreis Schleswig-Flensburg. Foto: privat
Kai-Udo Thies vom Gestüt Herrenhof in Hüttblek, Kreis Segeberg, ist Züchter von Minishetlandponys. Foto: Brigitte Schulz-Huether
In Tasdorf, Kreis Plön, züchtet Sven Voigt Schleswiger Kaltblüter. Seine Thea aus Isar brachte ein prachtvolles Fohlen zur Welt. Foto: E & K Fotografie
Weidebusch‘s Coco Chanel ist ein New Forest Stutfohlen der Züchtergemeinschaft Wiethüchter aus Pronstorf, Kreis Segeberg. Ihre Mutter Hillbilly Candyfloss stammt direkt aus England. Foto: Tako Bannas


Celina Deutschmann von der Blue Lake Ranch Offendorf, Kreis Ostholstein, ist Züchterin des Quarter Horse Fohlens Rain. Foto: Leevke Draack
Thaddäus vom Fresenhof aus der Zucht von Madlen Rathkamp ist ein Schleswiger Kaltblut und lebt in Herrenkoog, Kreis Nordfriesland. Foto: privat
Im Mai kam bei Bianka Gehlert in Boksee, Kreis Plön, das Fjordpferdstütchen Bella zu Welt. Foto: privat
Sanssouci, ein Holsteiner Stutfohlen von Fidano, kam in Schiphorst, Kreis Herzogtum Lauenburg, zur Welt. Sie stammt aus der Zucht von Carola Häger-Hoffmann. Foto: privat
Das Palomino Stutfohlen White Toffee ist ein Deutsches Reitpony aus der Zucht von Ann-Kathrin Hansen und steht im Reitstall Starnberg in Tornesch, Kreis Pinneberg. Foto: privat
Die Züchtergemeinschaft Reinhard Brockhoff und Sabine Hoffmann konnte sich in diesem Jahr über Nachwuchs aus der Nugga frá Bjørnhøj von Spuni vom Heesberg freuen. Das Islandfohlen steht in Langwedel, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Foto: Sabine Hoffmann
Edition’s La Isla Bonita aus der Zucht von Bianca Jessen ist ein Deutsches Reitpony aus Schönhagen, Kreis Schleswig-Flensburg. Foto: privat
Anfang Juni kam in Boksee, Kreis Plön, die kleine La Vie zur Welt. Sie stammt aus der Zucht von Carmen Ritchie. Foto: privat
Bei Familie Schulz aus Ehndorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, kommen jedes Jahr mehrere Islandpferdefohlen zur Welt. Eins davon hat Bassi frá Efri-Fitjum zum Vater und Maísol vom Schlossberg zur Mutter. Foto: Daniel Schulz
Don‘t call me Chilli VS von Chilli Willi ist ein Deutsches Reitpony aus der Zucht von Vivian-Nadine Subke aus Westerrade, Kreis Segeberg. Foto: privat
Silver Silk ist eine Holsteiner Stute von Bavilon Berlin aus der Zucht von Trela Pawel aus Stoltenberg-Jabek, Kreis Plön. Foto: Nele Jäger
Jan Wüstenberg aus Bokhorst, Kreis Steinburg, ist Züchter dieses Islandpferdefohlens. Foto: Berit Thiessen
Die Welsh Cob Stute Ponyland Philippa brachte ein Stutfohlen von MBS Rossini zur Welt: die kleine Ponyland Pheline aus Norddeich, Kreis Dithmarschen. Foto: Pia Wieczorek