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Bundesrat fordert Wolfsmanagement

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Der Bundesrat fordert ein regional differenziertes Management des Wolfes in Deutschland. Dazu solle sich die Bundesregierung in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie einsetzen, heißt es in einer Entschließung des Bundesrates vom Freitag voriger Woche, die von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht worden war. Zudem müssten auf nationaler Ebene Voraussetzungen zur Einführung eines Bestandsmanagements geschaffen werden.

Daneben sieht der Bundesrat Nachbesserungsbedarf bei der nationalen Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass dabei eine Methodik angewendet werde, die der realen Bestandsverbreitung und -entwicklung stärker als bisher Rechnung trage. Hierfür sei unter anderem der Erhaltungszustand im Bereich der sogenannten kontinentalen biogeografischen Region neu und differenziert zu reflektieren.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) erneuerte in einer Reaktion auf den Beschluss seine Kritik, dass es auf Bundesebene bislang keine rechtssicheren Regelungen zum aktiven Wolfsmanagement gebe. Dabei müssten die Schäden, die der Wolf in der Nutztierhaltung verursache, auf ein tragbares Maß begrenzt werden.

Herdenschutz fördern

Ähnlich äußerte sich Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD). Die berechtigten Interessen der Bevölkerung im ländlichen Raum und der Weidetierhalter müssten berücksichtigt und die durch den Wolf verursachten Schäden in den Weidetierbeständen nachhaltig verringert werden. Dazu müssten die Wolfsbestände reguliert werden. Aber auch der Herdenschutz werde künftig weiter nötig sein und gefördert werden müssen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sieht in dem Beschluss ein „deutliches Zeichen in Richtung künftiger Bundesregierung für einen notwendigen und konsequenten Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes“. Die Anpassung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Deutschland seien längst überfällig. Die Weidetierhaltung dürfe nicht länger einer „weltfremden Wolfsromantik“ geopfert werden, so Krüsken.

Nicht schießen

Im Naturschutz wurde der Bundesratsbeschluss negativ bewertet. Es sei ein Trugschluss, dass man die Wolf-Weidetier-Konflikte mit der Flinte lösen könne, warnte etwa der World Wide Fund for Nature (WWF). Das wirksamste Mittel zur Verringerung von Nutztierrissen sei ein effektiver Herdenschutz. Der Deutsche Tierschutzbund warf den Betrieben vor, ihre Tiere „noch immer nicht oder nur unzureichend zu schützen“.

Die EU-Kommission hat bereits die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen (siehe Ausgabe 11). Damit setzte sie den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Für ein Bestandsmanagement müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden.

Warum der Hase die Ostereier bringt

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Rund ums Osterfest haben sich über die Jahrhunderte Symbole wie Osterei, Osterhase, Osterlamm oder Osterfeuer etabliert. Es waren der christliche Glaube und der Volks- und Aberglaube, die diese Osterbräuche hervorbrachten. Auch im bäuerlichen Leben spielten sie eine bedeutende Rolle.

Dabei verstand es das Christentum, schrittweise die vorchristlichen Anschauungen und Bräuche zu überformen und zu verändern. Scheinbar nahtlos gingen im Bereich des Osterbrauchtums die vorchristlichen Bräuche in die christlichen über. Darin mag gleichzeitig eine Erklärung für das Überleben so vieler heidnisch anmutender Bräuche liegen.

Das Osterei

„Schon in der Urchristenzeit galt das Ei als Symbol der Auferstehung. Wie ein Grab hält es Leben in sich verschlossen. Hier wird die Beziehung zur Auferstehung Christi deutlich“, informiert das Nachrichtenportal der katholischen Kirche Deutschlands. Das Ei stand ebenso als Zeichen der Fruchtbarkeit, der Wiedergeburt und des Lebens. Im osteuropäischen Volksglauben diente es zudem als Abwehrzauber. So sollte es, von Bauern in den Stall gelegt, Hexen vertreiben, die dort angeblich einfielen, um die Kuhmilch wegzutrinken.

Washi-Eier in einer japanischen Papier- und Lackiertechnik von Barbara Krebs
Foto: Silke Bromm-Krieger

Brauchtumsexperte Manfred Becker-Huberti erklärt in seinem Buch „Das Brauchtum im Kirchenjahr“ (2009) ausführlich, was das Ei ansonsten mit Ostern zu tun hat. „Im Mittelalter galten Eier als ‚flüssiges Fleisch‘, und weil Fleisch in der Fastenzeit verboten war, erstreckte sich dieses Speiseverbot auch auf Eier und Eierspeisen. Das war deshalb bedauerlich, weil sich die Hühner ausgerechnet im Frühjahr als fleißige Eierleger betätigten“, erläutert er. Einen Teil der Eier konnte man damals jedoch als „Pachteier“ verwerten. Sie wurden zu Soleiern. Mit diesen Naturalien bezahlte man zu Ostern die fällige kleine Pacht für eine Wiese oder einen Acker. Als Produkt der bäuerlichen Wirtschaft waren Eier zudem als Abgabe für den Lehnsherren gefragt. Die in der Karwoche eingesammelten Eier wurden durch Kochen haltbar gemacht. Dann bemalte oder beklebte man sie und machte sie zu symbolischen Geschenken, eben zu Schenk- oder Ostereiern.

Seit dem 12. Jahrhundert gab es in der katholischen Kirche die „benedictio ovorum“ nach der Fastenzeit, eine Segnung der Eier, denen gesundheitsspendende Kräfte für den Menschen nachgesagt wurden. Mancher Bauer vergrub ein gesegnetes Ei oder zumindest dessen Schalen auf seinem Acker. Man hoffte, dass dadurch das Land mit in den Segen eingebunden wäre und eine reiche Ernte bescheren würde.

Wie in der Publikation „Ostereier“ (Wegweiser zur Völkerkunde, Heft 25, 1982) des Hamburgischen Museums für Völkerkunde erwähnt, wurde der Symbolkraft des Eis auch dadurch Ausdruck verliehen, dass Bauern ein Ei über ihren Äckern in die Luft warfen. Damit verbanden sie die Erwartung, dass das Korn so hoch wachsen möge, wie das Ei geflogen war. Zur Förderung des Viehnachwuchses hängten sie zudem im Stall Eierschalen oder Eier auf, die mancherorts später dem Vieh auf den Weg geworfen wurden, wenn es im Frühling wieder auf die Weide ging.

Das Verschenken von Eiern zu Ostern lässt sich für die ersten christlichen Jahrhunderte bereits in Armenien nachweisen. Das Färben von Ostereiern ist seit dem 13. Jahrhundert ein Brauch, der sich von Armenien über Russland und den Mittelmeerraum bis hin nach Mitteleuropa ausbreitete. Traditionelle Farbe dafür war seit jeher das Rot als Farbe des Lebens, der Freude und als Symbol für das Blut Jesu. Mittlerweile werden Eier in weiteren Farben bemalt, und es gibt teils historisch überlieferte Schmucktechniken zur Verzierung. Bei Kindern sind besonders Schokoladeneier beliebt. Sie werden am Ostermorgen vom Osterhasen für sie versteckt.

Der Osterhase

Warum neben dem Osterei gerade Meister Lampe zum bekannten Ostersymbol wurde? Dazu gibt es verschiedene Theorien. Eine besagt, dass er eigentlich ein missratenes Osterlamm war. Bäcker hätten anno dazumal ein Osterlamm formen wollen, das dann aber wie ein Hase aussah. In der griechischen Mythologie ist der Hase das Tier der Liebesgöttin Aphrodite. Er ist wie das Ei ein Zeichen für Leben und Fruchtbarkeit, ist er doch eines der ersten Tiere, das im Frühling zahlreichen Nachwuchs erwartet. In heidnischer Zeit galten die Hasen als Boten der germanischen Frühlings- und Fruchtbarkeitsgöttin Ostara.

„Was hoppelt da im grünen Gras? Mein Kind, es ist der Osterhas‘. Flink versteckt er Ei um Ei, und auch für dich ist eins dabei.“ (Text von Unbekannt)
Foto: Silke Bromm-Krieger

Der Ostereier legende Osterhase wurde erstmals im 17. Jahrhundert als Geschichte von fantasievollen Eltern für die Kinder erwähnt. Zunächst war er nur am Oberrhein, im Elsass und in der Pfalz verbreitet. In anderen Regionen brachten noch der Fuchs, der Palmesel, der Hahn oder der Kuckuck die Eier. Es sollte Jahrhunderte dauern, bis der Osterhase ab dem 19. und 20. Jahrhundert deutschlandweit allgemeine Verbreitung fand. Als er obendrein als Figur in der Spielzeug- und Süßwarenindustrie Fuß fasste, war sein Siegeszug nicht mehr aufzuhalten.

Im christlichen Bereich galt der Hase als Symbol der Wandlung und Auferstehung. „Aber im mittelalterlichen Christentum galt er auch als zügelloses Tier, weshalb man im achten Jahrhundert den Genuss von Hasenfleisch verbot“, berichtet der Historiker Dr. Dieter Knauß (1941-2011) in einer Abhandlung zu Osterbräuchen. Außerdem nimmt er an, dass der Osterhase eher in der Stadt erfunden wurde als auf dem Land. Schließlich war es auf dem Lande viel schwieriger, sich vorzustellen, dass der Hase tatsächlich die Eier legt. Im Gegensatz zu einem Huhn, das als natürlicher Vorgang Eier produziert, legt der Osterhase, das heißt eigentlich ja der Mensch, sie gezielt an einem bestimmten Ort ab. Damit möchte man den Kindern eine spannende Suche ermöglichen und ihnen beim Finden Freude schenken.

Das Osterlamm

Das Osterlamm ist ein Symbol des Lebens.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Vom Glauben her ist das Osterlamm ein zentrales Symbol des Osterfestes. „Es erinnert einerseits an das Pascha-Lamm, das die Juden opferten, als sie Ägypten verließen und in das Gelobte Land zogen. Andererseits bezeichnet insbesondere der Evangelist Johannes Jesus als Pascha-Lamm, der sich für die Menschen aufgeopfert und dadurch die Versöhnung der Menschen mit Gott bewirkt hat“, erklärt Dieter Knauß. Mit dem Osterlamm feiern die Christen diese Erlösungstat. Die bis heute erhaltene Tradition, zu Ostern Lamm zu essen oder ein Osterlamm aus Kuchenteig zu backen, erinnert daran. Das Lamm mit seinem weißen Fell gilt als Symbol für die Unschuld und Reinheit wie auch für neues Leben und Wiederauferstehung.

Das Osterfeuer

Das Osterfeuer, das im deutschsprachigen Raum als christliches Osterfeuer seit dem 11. Jahrhundert bekannt ist, wird in der Osternacht entfacht und geweiht. An diesem Feuer wird die Osterkerze entzündet, die dann zum Gottesdienst in die dunkle Kirche getragen wird. Die Sitte, zu Ostern hohe Scheiterhaufen zu errichten und anzuzünden, hat sich bis in unser Jahrhundert nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in Niedersachsen, dem nördlichen Rheinland, in Hamburg, im Alten Land, in den Niederlanden und bis nach Dänemark erhalten.

Zu Ostern lodern auch in Schleswig-Holstein Osterfeuer
Foto: Imago

Das Abbrennen der österlichen Feuer ist zu einer echten Gemeinschaftsfeier in den Dörfern geworden, so wie es damals das germanische Frühlingsfest war. Die damit verbundenen heidnischen Frühlingsfeuer wurden als Abbilder der Sonne verstanden, die von nun an wieder länger scheinen und Licht, Wärme und Leben bringen würde. „Da das Osterfeuer wie das Ei als Sinnbild des Lebens gesehen wurde, verbanden sich mit ihm manche magischen Handlungen, durch welche man die Leben und Fruchtbarkeit spendende Kraft des Feuers, aber auch seine Abwehrkräfte, zu nutzen hoffte“, heißt es in der Publikation „Ostereier“.

So kamen in der Landwirtschaft Reste des verbrannten Holzes zum Einsatz, denen man eine schützende Wirkung zuschrieb. Mit den brennenden Scheiten lief man über den Acker, weil man dachte, er würde dadurch fruchtbarer werden. Bauern vergruben Asche des Osterfeuers in ihren Feldern, um eine reiche Ernte zu bekommen und das Korn vor Blitz und Hagelschlag zu schützen.

Wichtigstes Kirchenfest

Ob Frühlingsbräuche oder Ostersymbole, beide weisen auf das älteste und wichtigste Fest der Christenheit hin: Ostern. Über 2,5 Milliarden Christen weltweit feiern die Auferstehung Jesu und den Sieg des Lebens über den Tod. Die Osterbotschaft will dazu ermutigen, als Gottes Kinder im Glauben, in der Liebe und in der Hoffnung zu leben.

Aktion gegen weibliche Altersarmut

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Frauen bekommen im Alter 27,1 % weniger Rente als Männer – deshalb setzen die bundesweiten LandFrauenverbände mit der neuen, groß angelegten Social-Media-Kampagne „Entscheide selbst!“ ein Zeichen gegen Altersarmut.

Viele Frauen kümmern sich ihr Leben lang um andere – doch wer kümmert sich um ihre finanzielle Absicherung im Alter?

Der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) und seine Mitgliedsverbände starten eine bundesweite Kampagne auf Facebook und Instagram, um Frauen für das Thema Altersvorsorge zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu erreichen.

„Es ist alarmierend: Viele Frauen sind nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Die Gründe sind vielfältig. Viele fühlen sich von den komplexen Möglichkeiten der Altersvorsorge überfordert und schieben das Thema vor sich her. Doch Abwarten verschärft das Risiko der Altersarmut“, betont Petra Bentkämper, Präsidentin des dlv. „Ich appelliere heutzutage an jede Frau: Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Rente. Kümmern Sie sich selbst und zügig um Ihre Altersvorsorge!“

Rechtzeitige Aufklärung ist das A und O.

Frauen sind im Alter häufiger von finanziellen Unsicherheiten betroffen als Männer. Gründe hierfür sind unter anderem längere Auszeiten für Kindererziehung, unbezahlte Pflegearbeit, häufigere Teilzeitbeschäftigungen und auch der Gender-Pay-Gap.

Diese Faktoren führen zu geringeren Rentenansprüchen und erhöhen das Risiko der Altersarmut. Es ist daher essenziell, dass Frauen sich frühzeitig und umfassend mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen.

Die Kampagne des Deutschen LandFrauenverbands zielt darauf ab, Frauen über die Bedeutung der eigenen finanziellen Absicherung im Alter aufzuklären und ihnen praktische Informationen bei der Planung ihrer Altersvorsorge zu bieten. „Entscheide selbst“ läuft bis zum 30. April 2025 auf Facebook und Instagram.

Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorge gibt es auf der Webseite des dlv: www.landfrauen.info

Landjugenden tragen Anliegen nach Berlin

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Motiviert und mit klaren Botschaften im Gepäck reiste eine Abordnung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein Ende März in die Hauptstadt, um ihre Anliegen direkt in die Politik zu tragen. Anlass waren der Arbeitskreis Agrar sowie der Parlamentarische Abend des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), der nur zwei Tage nach der konstituierenden Bundestagssitzung stattfand.

Rund 40 junge Menschen aus dem ländlichen Raum beteiligten sich tagsüber an intensiven Diskussionen in Arbeitsgruppen. Im Zentrum standen aktuelle Herausforderungen in der Landwirtschaft, von Pflanzenschutz über unternehmerische Perspektiven bis hin zu gesellschaftlichen Fragen und der Zukunft des Weinbaus. Einen Schwerpunkt bildete das Thema Pflanzenschutz. Die Teilnehmenden kritisierten, dass praktikable Lösungen durch gesetzliche Vorgaben zunehmend eingeschränkt würden. Gleichzeitig nehme der Druck durch invasive Arten spürbar zu. Besonders aus Regionen mit empfindlichen Kulturen wurden Beispiele genannt, bei denen wirtschaftliche Schäden bereits Realität sind. Die Forderung: effektive, praxistaugliche Strategien, die nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Zukunftskommission und politische Brückenbauer

Ein weiteres Thema: die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Auch wenn ihr Fortbestand im Koalitionsvertrag offenbleibt, war für die Landjugend klar: Die Inhalte und Ansätze der Kommission dürfen nicht in der Schublade verschwinden.

Ansätze gegen Rechtsextremismus, soziale Gerechtigkeit und die Zukunft der Rente waren Themen des Parlamentarischen Abends, der die Gelegenheit zum Austausch mit Abgeordneten und Ministeriumsvertretern bot. Foto: Tessa Nafziger

Für sie steht die ZKL sinnbildlich für einen Dialog auf Augenhöhe – über politische und gesellschaftliche Grenzen hinweg. Genau diese Offenheit, so die einhellige Meinung, brauche es, um tragfähige Brücken zwischen Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft zu bauen. Offene und bunte Kommunikation am runden Tisch – dafür stehe die Landjugend, so die Botschaft. Brücken zwischen unterschiedlichen Interessengruppen zu schlagen sei keine Ausnahme, sondern Bestandteil der täglichen Arbeit.

Jung, motiviert – und ausgebremst

Mit Blick auf das Unternehmertum junger Menschen im Agrarsektor zeigten die Diskussionen einen deutlichen Handlungsbedarf. Hohe bürokratische Hürden, unklare Zukunftsperspektiven und finanzielle Risiken machen Gründungen und Hofnachfolgen zu einer echten Herausforderung. Auch der erhöhte Mindestlohn stelle je nach Betriebsform eine zusätzliche Belastung dar. Die klare Botschaft an die Politik: Wer unternehmerisches Engagement junger Menschen fördern will, muss die Rahmenbedingungen dringend verbessern.

Weinbau in der Krise – kaum politisches Echo

Besonders emotional wurde es beim Thema Weinbau. Die wirtschaftliche Lage vieler Winzer gilt als alarmierend – geprägt von steigenden Kosten, Überproduktion und zurückgehendem Konsum. „30 Prozent der Betriebe stehen vor dem Aus“, sagte BDL-Vizepräsidentin Maike Delp, selbst Jungwinzerin. Mit einem engagierten Appell wandte sie sich an die Politik: „Wir können nicht auf die nächste Förderperiode warten. Wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen.“ Umso ernüchternder: Das Thema stieß beim abendlichen Austausch mit Bundestagsabgeordneten kaum auf Resonanz. Für Delp ein sinnbildlicher Moment: „Wenn niemand zuhört, spiegelt das die Krise nur noch deutlicher wider.“

Engagiert im Dialog – aber mit Luft nach oben

Der Parlamentarische Abend selbst bot jungen Menschen die Gelegenheit, mit Abgeordneten und Vertretern aus Ministerien ins Gespräch zu kommen. Dabei sprachen die Anwesenden auch über Ansätze gegen Rechtsextremismus, soziale Gerechtigkeit und die Zukunft der Rente. Bei letzterem Thema stand die Forderung, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.

Trotz inhaltlich guter Gespräche blieb die politische Beteiligung aus Sicht vieler ausbaufähig. Dennoch wollen die Landjugendlichen dranbleiben. Die Vorsitzenden Theresa Schmidt und Lars Ruschmeyer kündigten an, den Dialog fortzusetzen: „Unsere Themen gehören auf die Agenda – nicht irgendwann, sondern jetzt.“

Reduzierte Energiepreise durch Handelskonflikt

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Statt lange zu diskutieren einfach mal machen, die Folgen sind vorerst unwichtig. Die Hauptsache ist die Schlagzeile: So kennt und liebt die Anhängerschaft den US-Präsidenten Donald Trump. Seit Anfang April hat der US-Präsident der ganzen Wellt den Handelskrieg erklärt. Durch neue Einfuhrzölle soll das große Außenhandelsdefizit der USA reduziert werden. Ob dieses Ziel wirklich erreicht wird, bleibt offen. Vorerst wurden durch dieses Vorgehen unter anderem die internationalen Börsenkurse und der Wert des US-Dollars auf Talfahrt geschickt. Dazu haben die USA an Kreditwürdigkeit verloren. In einer hektischen Reaktion wurden die Einfuhrzölle für die meisten Länder wieder reduziert. Ausgenommen davon bleiben die Lieferungen aus China, dem erklärten Hauptgegner der USA in diesem Handelskonflikt. Um die Inflation und den Unmut der US-Bevölkerung nicht noch mehr zu schüren, wurden Einfuhren von Smartphones und Computern aus China in die USA von den Zöllen ausgenommen.

Weizenkurse unter Druck

Die Folgen dieser konfusen Handelspolitik der US-Regierung sind auch an den internationalen Handelsbörsen für Agrargüter zu spüren. So gab Ende voriger Woche der Matif-Weizenkurs in Paris spürbar nach. Als Grund wird vor allem der hohe Eurokurs angeführt, der die Exportchancen für EU-Getreide verringert hat. Die Rapsnotierungen an der Matif konnten sich zum Ende der Vorwoche wieder etwas erholen, da die jüngsten Schätzungen von weltweit sinkenden Beständen an pflanzlichen Ölen ausgehen.

Die wirtschaftliche Abschottung der USA hat jedoch in einigen Bereichen etwas Gutes. So sind die Kurse an den internationalen Rohölmärkten deutlich gefallen. Am Freitag voriger Woche ist der Kurs für Brent-Rohöl in London auf 64,70 ­US-$/ bbl gesunken. Anfang April, vor der Umsetzung der US-Zölle, lag der Wert noch bei 74,95 US-$/bbl. Die Ölnachfrage am Weltmarkt hat sich reduziert, da der Zoll- und Handelskonflikt die Weltwirtschaft abgebremst hat.

Spritpreise sind noch zu hoch

Ein hoher Dollarkurs und ein schwacher Rohölpreis sind eigentlich gute Voraussetzungen für günstige Preise an den Tankstellen und für Heizöl. Bislang halten sich jedoch Preisabschläge in Grenzen. Die Forderungen für Diesel und Heizöl sollten in den kommenden Wochen noch sinken. Für weiter schwache internationale Rohölpreise spricht auch, dass die Opec die Fördermengen hoch halten will und dass der Iran trotz Sanktionen große Ölmengen (nach China) exportiert. Jetzt hat der US-Präsident einen militärischen Schlag gegen den Iran angekündigt, wenn Teheran sich weiter in die Nahost-Politik einmische und sein Atomprogramm nicht stoppe.

Für die hiesigen Landwirte könnte es auch zu Preisabschlägen für Düngemittel kommen, da die Preise für Erdgas und importiertes Flüssiggas sinken. In den vergangenen Wochen sind die Kurse für KAS und Harnstoff bereits spürbar gesunken.

Bisher steht Trump in vielen Bereichen mit leeren Händen da: Weder im Ukraine-Krieg noch im Nahen Osten kann er Erfolge aufweisen. Die europäischen Partner wenden sich von ihm ab, mit China hat er einen Zollkrieg angezettelt, dies könnte sich als Wachstumsbremse für die Weltwirtschaft erweisen. Die USA haben ihren Ruf als verlässlicher Handelspartner verspielt. Diese Bilanz könnten früher oder später auch die treuesten Anhänger Donald Trump übel nehmen.

Galloway-Züchter zu Gast im Norden

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Züchter und Halter von Galloway-Rindern trafen sich am vergangenen Wochenende zur Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Galloway-Züchter (BDG) in Schleswig-Holstein. Das Rahmenprogramm bot spannende Einblicke in nachhaltige Rinderhaltung und regionale Vermarktung – mit dem Besuch des Sylt-Gutes Andersen als einem der besonderen Höhepunkte.

Der Auftakt fand am Freitag auf dem Betrieb Bunde Wischen eG statt. Der Bioland-Betrieb bewirtschaftet 1.500 ha Naturschutzfläche mit rund 900 Galloways und weiteren robusten Rinderrassen sowie Koniks. Betriebsleiter Gerd Kämmer gewährte Einblicke in die naturschutzbasierte Mutterkuhhaltung in halboffenen Weidelandschaften. Themen wie Kugelschuss auf der Weide, nachhaltiges Parasitenmanagement, Wolfsprävention und die Direktvermarktung von hochwertigem Biofleisch stießen auf großes Interesse und auch eine Besichtigung der großen Herde wurde durchgeführt.

Exkursion nach Sylt

Das Programm führte die Züchter am Sonnabend auf die Nordsee­insel Sylt. Nach der Überfahrt begrüßte Seniorchef Sönke Andersen die Gäste in Westerland. Eine geführte Bustour bot Einblicke in den landwirtschaftlich geprägten Osten der Insel – ein oft übersehener Aspekt Sylts außerhalb der touristischen Zentren. Anschließend versammelte sich die Gruppe am Betrieb der Familie Andersen in Keitum. Direkt am Bahnhof gelegen, vereint das Sylt-Gut Andersen, umgeben von grünen Weideflächen, auf denen die robusten Galloways grasen, einen gut bestückten Hofladen, eine eigene Schlachterei, eine Manufaktur und vor allem familiäre Gastfreundschaft. 

Rüdiger Stadus, BDG-Geschäftsführerin Jana-Carina Fengels und Arno Molter (v. li.) Foto: Thore Groth

Juniorchef Theide Andersen erläuterte die Besonderheiten der Galloway-Haltung auf der Insel. „Unsere Rinder leben ganzjährig in der freien Natur Sylts“, erklärte er. „Die Salzwiesen liefern dabei nährstoffreiches Futter von besonderer Qualität.“ Seit 1989 werden hier Galloways unter dem Herdbuchnamen „Von Sylter Salzwiesen“ gezüchtet. Die Zucht erfolgt ökologisch und stressfrei. Mit einem Zuchtbullen sichert man die natürliche Genweitergabe, während die Kühe unter freiem Himmel kalben und bis zur Schlachtreife draußen leben. Die Herdbuchzucht, die nie genetisch verändert wurde, ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zu den Ursprüngen aus dem schottischen Shankend Farm Cottage.

Auch die Direktvermarktung ist ein zentrales Element: „Bei der Sylter Landschlachterei und der Galloway-Zucht im Allgemeinen steht die regionale Wertschöpfung oft im Mittelpunkt. Das ist gut für die Tiere, gut für die Qualität und gut für die Region.“ Die Familie betreibt für den Verkauf einen Hofladen: „Wir bieten derzeit 84 verschiedene Produkte an – von Fleisch und Wurst über Honig, Marmelade bis zu Fellen“, berichtet Theide Andersen. Auch Lämmer würden gehalten und regional vermarktet. Diese unterschiedlichen Ausrichtungen des Betriebes fordern viele helfende Hände und so ist der Familienbetrieb personell breit aufgestellt. Neben den Brüdern Theide und Bleicke und dem Vater Sönke arbeiteten etwa auch Mutter Maren und weitere Familienmitglieder und Angestellte mit. „Und die vierte Generation ist sogar auch schon da“, ergänzte Theide.

Sönke Andersen mit den Söhnen Bleicke und Theide (v. li.). Enkel Joris lässt sich eine Wurst schmecken. Foto: Thore Groth

Sönke Andersen schilderte den Werdegang des Hofes und erinnerte an die Vision seines Vaters: eine artgerechte Haltung von Galloways unter den besonderen Bedingungen der Insel. Der Grundstein für diese Zucht wurde 1987 von Dr. Claus Andersen gelegt, als er die ersten Tiere nach Sylt brachte. Selbst gelernter Koch, habe er den Betrieb im weiteren Verlauf stetig erweitert und an die Bedürfnisse der Kundschaft angepasst.

Vielfalt in der Zucht

Arno Molter, Vorsitzender des BDG, hob besonders die gelungene Integration regionaler Betriebe in das Rahmenprogramm hervor. Er betonte, dass solche Veranstaltungen die vielfältige Galloway-Züchtung in Deutschland gut demonstrierten und die Mitgliederversammlung samt Rahmenprogramm eine einzigartige Gelegenheit sei, regionale Besonderheiten sowie Kultur, Land und Leute kennenzulernen.

Rüdiger Stadus, stellvertretender BDG-Vorsitzender, lenkte den Blick derweil auf aktuelle Herausforderungen und gab an, dass die Blauzungenkrankheit den Galloway-Züchtern Sorge bereite und ein großes Problem sei. Aber auch die Flächenbewirtschaftung bleibe eine Herausforderung: Zu intensive Pflege oder völliges Ruhigstellen der Weideflächen können den Artenreichtum schmälern. Nur durch eine halboffene, tiergestützte Bewirtschaftung, wie sie etwa die Galloways ermöglichten, bleibe das Grünland artenreich und der Lebensraum Weide erhalten. Eingriffe des Menschen seien unvermeidlich, sie müssten jedoch stets ausgewogen erfolgen. Die vielen behördlichen Auflagen seien wenig hilfreich, schloss Stadus ab.

Der späte Sonnabend stand im Zeichen des Züchterabends. Nach der Ehrung der Jungzüchter 2024 berichtete Dr. Walter Reulecke vom Fleischrinder-Zuchtverband Schleswig-Holstein über aktuelle Entwicklungen in der Galloway-Zucht. Die offizielle Mitgliederversammlung des BDG fand am Sonntagvormittag statt, auf der Mitglieder und Gäste über aktuelle Themen des Verbands diskutierten. Aufgrund des freiwilligen Ausscheidens zweier Vorstandsmitglieder kam es auch zu Neuwahlen: Neu im Vorstand sind Johannes Herold und Christian Boss.

Nachmittags bot sich die Möglichkeit, Galloway-Betriebe in der Region zu besichtigen und ein gelungenes Wochenende ausklingen zu lassen.

EU-Bodenrichtlinie – Trilog erzielt Einigung

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Der Trilog aus EU-Kommission, -Parlament und -Rat hat sich auf eine gemeinsame Linie für eine EU-Bodenrichtlinie verständigt. Knapp zwei Jahre, nachdem die Brüsseler Behörde einen neuen Anlauf für ein europäisches Bodengesetz gestartet hat, verständigten sich die Beteiligten am Donnerstag vergangener Woche auf das übergeordnete Ziel, bis 2050 alle Böden in einen gesunden Zustand zu überführen. Dafür soll ein „kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung“ geschaffen werden.

Nun muss der Rat die Einigung noch formal annehmen. Das Parlament wird den Text dann aller Voraussicht nach im Plenum billigen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Gemäß der Vereinbarung müssen die Mitgliedstaaten die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet überwachen und bewerten. Konkret gilt dies für die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte der Bodengesundheit. Ferner soll eine EU-weit gültige Methode für die Probenahme entwickelt werden. Die Mitgliedstaaten dürfen sich laut der politischen Übereinkunft dabei auf bereits vorhandene Methoden stützen.

Für Bauern keine neuen Pflichten

Unterstützung zur Weiterentwicklung soll die Kommission leisten. Die Rede ist von „maßgeschneiderter finanzieller und technischer“ Hilfestellung. Um dem unterschiedlichen Grad der Bodendegradation und den lokalen Bedingungen Rechnung zu tragen, müssen die nationalen Regierungen nach Inkrafttreten der Richtlinie „unverbindliche, nachhaltige Ziele festlegen, die mit dem Gesamtziel der Verbesserung der Bodengesundheit in Einklang stehen“. Klargestellt wird, dass die Einigung keine neuen Verpflichtungen für Landbesitzer oder Landbewirtschafter vorsieht. Stattdessen sollen sie bei der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit des Bodens unterstützt werden. Zu den Unterstützungsmaßnahmen können unabhängige Beratung, Schulungen und der Aufbau von Kapazitäten gehören. Gleiches gilt für die Förderung von Forschung und Innovation. Genannt werden ebenso Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Vorteile der Widerstandsfähigkeit des Bodens. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, regelmäßig die finanziellen Kosten der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit für Land- und Forstwirte zu bewerten.

Des Weiteren müssen die EU-Länder innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte erstellen. Ziel ist es, alle „unannehmbaren Risiken“ für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beseitigen.

Bereits 18 Monate nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, muss eine vorläufige Überwachungsliste neu auftretender Stoffe erstellt werden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Bodens, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten. Schon jetzt steht fest, dass auf dieser Liste relevante Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie Rückstände aus dem Pflanzenschutz enthalten sein sollen.

Warnung vor Bürokratiemonster

Bauern- und Forstverbände aus zehn Mitgliedstaaten übten bereits im Vorwege deutlich Kritik an der geplanten EU-Richtlinie zum Bodenschutz. Es gebe bereits zahlreiche direkte und indirekte Regulierungen der Böden, für zusätzliche Anforderungen bestehe keine Notwendigkeit, heißt es in einem gemeinsamen Statement. Unterzeichnet haben die Stellungnahme Branchenorganisationen aus Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und Schweden.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bezeichnete den Kommissionsvorschlag als „völlig realitätsfern und für die Praxis unbrauchbar“. „Statt den Bodenschutz voranzubringen, wird ein weiteres Bürokratiemonster aufgebaut“, warnte Rukwied am vergangen Montag vor der anstehenden Verhandlungsrunde. Die EU dürfe nicht länger alles „doppelt und dreifach“ regeln, sagte der Bauernpräsident mit Verweis auf das bestehende Umwelt- und Fachrecht sowie die Bodenschutzregelungen im Förderrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Nach Ansicht der europäischen Verbände ist die EU-Bodenrichtlinie mit mehr Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau in der Europäischen Union nicht vereinbar. Sie widerspreche auch Grundsätzen wie mehr Freiwilligkeit statt Verpflichtung und finanzielle Anreize vor Rechtsvorschriften. Zudem monieren die Land- und Forstwirtschaftsverbände technische Probleme an der Richtlinie. So seien unter anderem die Indikatoren für einen guten Bodenzustand ungeeignet.

Agrardiesel-Rückvergütung kommt

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Etwas länger als der Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe, aber inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist das Agrarkapitel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU) sowie Lars Klingbeil und Saskia Esken (beide SPD) in der vorigen Woche in Berlin vorgestellt haben. Neu eingeführt wurde in den Verhandlungen unter anderem ein Anspruch der Landwirte auf verlässlich Rahmenbedingungen, und zwar unabhängig von der Größe der Betriebe und der Bewirtschaftungsform. Dieser gelte „von kleinbäuerlich strukturierten Betrieben bis zu regional verankerten Agrarbetrieben und Mehrfamilienbetrieben“.

Ausgespart im Agrarkapitel haben die Koalitionäre das Thema Neue Züchtungstechniken. Da sich die Arbeitsgruppe nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, wird das Thema nun im Wirtschaftskapitel behandelt. „Die Biotechnologie wird als Schlüsselindustrie gefördert und ihre Anwendungen werden regulatorisch erleichtert, auch mit Blick auf die Neuen Genomischen Techniken“, heißt es dort. Geeinigt hat man sich darauf, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erleichtern. Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung soll die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduziert werden.

Alternative Kraftstoffe frei von Energiesteuer

Bekräftigt wird im Koalitionsvertrag das bereits im Sondierungspapier verankerte Vorhaben, die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wiedereinzuführen. Zudem wollen Union und SPD den Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer befreien. Gleichzeitig bleibt es bei dem umstrittenen Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn 2026 auf 15 € anzuheben. Offenbar ernst machen will die schwarz-rote Koalition mit ihrem Vorhaben, die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft den Ländern zur Verwaltung zu übertragen. Dazu wird klargestellt, dass bestehende Pachtverträge in jedem Fall für ein weiteres Jahr wirksam blieben.

Praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung

Nahezu unverändert blieben die Ausführungen zur Tierhaltung. Für sie werden verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angestrebt. Genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau sollen abgeschafft werden. Für neu- und umgebaute Tierwohlställe will Schwarz-Rot Bestandsschutz für mindestens 20 Jahre schaffen. Für den tierwohlgerechten Stallumbau sollen die notwendigen Mittel auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Union und SPD kündigen an, dass Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu reformieren, um es praxistauglich zu machen. Die von der Arbeitsgruppe in Aussicht gestellte Ausweitung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außer-Haus-Verpflegung taucht nicht mehr auf.

Eins zu eins übernommen haben die Koalitionäre die Formulierungen zum Pflanzenschutz. So will man die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für „transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ sorgen. Zum Vorhaben, den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen, betont der Koalitionsvertrag, dass dafür der Einsatz von Saisonarbeitskräften benötigt werde. Im Düngerecht bleibt es bei der angekündigten Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe sollen in Roten Gebieten von Auflagen befreit werden.

Mehr Mittel für die GAK vorgesehen

Keinen Zweifel lassen CDU, CSU und SPD daran, dass sie die Förderung für den Wald über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fortführen werden. In Brüssel will man sich dafür einsetzen, dass die hiesige Forstwirtschaft bei der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) entlastet wird, indem eine Null-Risiko-Variante eingeführt wird. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot die Mittel für die GAK deutlich erhöhen. Weiterhin geprüft werden soll, Mehrgefahrenversicherung über die GAK zu fördern.

Die künftigen Koalitionäre sprechen sich für ein starkes Agrarbudget in der kommenden EU-Förderperiode aus. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) will man als eigenständigen Politikbereich erhalten, und zwar mit der ländlichen Entwicklung als integralem Bestandteil. Geblieben ist auch die Formulierung der Arbeitsgruppe, dass die GAP in der Ersten Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter“ werden solle. Das gilt auch für das Vorhaben, die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu erhöhen sowie Jung- und Neulandwirte stärker zu fördern.

Als gleichwertig sehen Schwarz und Rot konventionelle und ökologische Landwirtschaft an. Angekündigt wird, die Mittel für Forschung im Biobereich zu erhöhen, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zu stärken und Nachfrageimpulse zu setzen, etwa bei Gemeinschaftsverpflegungen.

Konkrete Fortschritte wollen Union und SPD beim Bürokratieabbau. Gemeinsam mit den Ländern und dem Berufsstand will man Agraranträge vereinheitlichen und digitale Anträge vorantreiben. Die vorgelegten knapp 200 Vereinfachungsvorschläge sollen neu bewertet werden. Neu einführen will man Bürokratie-Praxischecks. Das Agrarstatistikgesetz soll mit dem Ziel novelliert werden, Doppelmeldungen zu beenden.

Grüner Wasserstoff: Künftig aus der Kuh?

Mit einer Kapazität von zunächst rund 120 t und langfristig bis zu 250 t jährlich soll auf dem Rosenhof in Padenstedt bei Neumünster künftig Grüner Wasserstoff aus biogenen Reststoffen für die Region erzeugt werden. Für den Inhaber des Rosenhofs, Landwirt Jens Beckmann, ist das Vorhaben eine Investition in die Zukunft und diese Form der Verwertung von Gülle und Mist vor dem Hintergrund des auslaufenden EEG nur folgerichtig. Bei der Willenserklärung der Projektbeteiligten in der vorigen Woche gab bereits ein potenzieller Abnehmer sein Interesse an dem begehrten Energieträger bekannt.

„Wir haben unseren Betrieb immer weiterentwickelt“, sagt Jens Beckmann, dessen Familie seit 1959 den Rosenhof bewirtschaftet. Neben Ackerbau und Milchviehhaltung kam Mitte der 2000er Jahre zuerst Photovoltaik, später eine Biogasanlage mit inzwischen 2 MW Leistung hinzu. „2027 ist das EEG für uns zu Ende und wir hören immer mehr Stimmen, dass der Strom nur noch gebraucht wird, wenn kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint. Zudem werden die Batteriespeicher immer besser“, erklärt Beckmann, der auch Mitglied im Ausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bauernverbandes ist. Ein Rückbau der – wie Beckmann sagt sehr gut funktionierenden Anlage – kam für ihn nicht infrage, vielmehr suchte er nach einer weiterhin sinnvollen Verwertung von Mist und Gülle.

Bedarf nahezu zu decken

In der dezentralen Wasserstofferzeugung nach dem Prinzip der Dampfreformierung, angedockt an Biogasanlagen (siehe Grafik), sieht Dr. Joachim Wünning, Geschäftsführer der BtX energy aus Bayern, großes Potenzial: „Nicht alle der rund 10.000 Anlagen in Deutschland sind geeignet, aber wenn sich in den nächsten zehn Jahren vielleicht 1.000 bis 2.000 Anlagen umrüsten ließen, wäre das eine tolle Chance.“ Zeit bei der Energiewende ungenutzt verstreichen zu lassen, werde die Gesellschaft viel kosten, so Wünning. Laut Dr. Andy Gradel, ebenfalls Geschäftsführer der BtX energy, könnten 98 % des für 2030 prognostizierten Wasserstoffbedarfs Schleswig-Holsteins aus biogenen Reststoffen gedeckt werden. Der Ingenieur skizzierte die Vorzüge des Verfahrens der Dampfreformierung, das laut Gradel einen dreimal klimafreundlicheren Wasserstoff als die Elektrolyse mit einer THG-Minderung von bis zu 300 % erzeuge. Hürden für die Wirtschaftlichkeit bereiteten aktuell der gestörte Quotenmarkt und der Hochlauf des Fahrzeugabsatzes.

Auch kleine Projekte wichtig

Auf dem Rosenhof soll zunächst mit einer Nennleistung von 400 kg pro Tag Grüner Wasserstoff mit der technischen Reinheit nach DIN EN 17124:2018 produziert werden, der an Befüllstationen für Lkw-Trailer abgegeben wird. 3.000 bis 4.000 t CO2-Äq sollen so jährlich eingespart werden. Die Anlage in der Größe eines 27 m langen Seecontainers wird laut BtX energy die weltweit erste mit einer solchen Kapazität. Aktuell betreibt das Unternehmen eine Pilotanlage in Krefeld, die 2024 den ersten nach REDcert zertifizierten Grünen Wasserstoff Deutschlands produziert habe.

Grafik: Wasserstoffproduktion aus biogenen Reststoffen mittels Dampfreformierung

Grafik: BtX energy GmbH

Für Dr. Markus Hirschfeld, stellvertretender Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energiewende im Kieler Energiewendeministerium, zeigt die derzeitige politische Weltlage, wie fatal die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei. Zur angestrebten Klimaneutralität des Landes trügen auch viele kleine Projekte in der Fläche bei. Vorzüge des Erneuerbaren Wasserstoffs lägen etwa in der Speicherbarkeit und Transportfähigkeit des Gases, so Hirschfeld. In der Wasserstofferzeugung aus Biomasse wie Gülle und Mist sieht er für das „agrarisch geprägte Land Schleswig-Holstein enorme Chancen“. Die schrittweise Rückführung der EEG-Vergütung stelle bestehende Anlagen vor besondere Herausforderungen. Gerade hier eröffneten sich Hirschfeld zufolge durch die Reformierung von Biogas und Wasserstoff neue Möglichkeiten: „Die Flexibilisierung der Anlagen hin zu einer bedarfsgerechten Produktion bietet eine zukunftsfähige Perspektive.“ Sie ermögliche es den Betreibern, sich an Marktbedingungen zu orientieren und zugleich einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung zu leisten.

Abnehmer um die Ecke

Als Geschäftsführer des Unternehmens Hypion, das die Wasserstoff-Tankstelle für Lkw an der B 205 im Süden Neumünsters betreibt, zeigte sich Dr. Stefan Rehm als potenzieller Abnehmer an einer gemeinsamen Ausgestaltung des Projektes interessiert und von der dezentralen Wasserstofferzeugung begeistert. „Wir müssen Fälle schaffen, in denen ein geschlossenes System stattfindet“, erklärte Rehm. So lägen die Mehrkosten für den Transport eines Pfundes Fairtrade-Kaffee mit Wasserstoff-Lkw bei gerade einmal 0,3 bis 1,3 ct, rechnete er vor.

Für die Umsetzung des Vorhabens auf dem Rosenhof wurde eine Beteiligungsgesellschaft gegründet. BtX energy beziffert das Investitionsvolumen für die Anlage auf 4,5 bis 5 Mio. €. Für den dann notwendigen Gasspeicher ruft Jens Beckmann eine Summe von rund 1,8 Mio. € auf. Die genauere technische Ausgestaltung der Anlage und die Genehmigungsplanung werden nun gestartet.

Trumps Zollkeule

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Mitte voriger Woche hat US-Präsident Donald Trump sie nun ausgepackt, seine Zollkeule gegen so ziemlich alle Länder dieser Erde, mit denen die USA Handel betreiben. Und zwar in einem Ausmaß, das von den Märkten so nicht erwartet war: 34 % Zollerhöhung auf Waren aus China, zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen. Das bedeutet, der Zollsatz beträgt nun 54 %. Auf EU-Waren wird künftig ein Zollsatz von 20 % fällig. Einzelne andere Länder sind noch deutlich stärker betroffen. Selbst Staaten wie zum Beispiel Israel, die vorher alle eigenen Einfuhrzölle auf US-Produkte auf null gesetzt hatten, um von den Zollmaßnahmen ausgenommen zu werden, wurden nicht ausgespart. Diese Maßnahmen trafen unter anderem auch die Finanzmärkte mit voller Wucht, die US-Aktienkurse brachen regelrecht ein. Es besteht die große und berechtigte Sorge, dass nicht nur die USA, sondern die gesamte Weltwirtschaft damit in eine tiefe Rezession gerissen werden. Auch die Gegenmaßnahmen lassen nicht lange auf sich warten. China erhob im Gegenzug ebenfalls Importzölle von 34 % auf US-Waren und auch die EU bereitet einen umfangreichen Gegenschlag im Umfang von 26 Mrd. € vor.

Rohölkurse im freien Fall

Die Rohölkurse reagieren ebenfalls sehr heftig. Im Laufe der vorigen Woche fielen die Rohölkurse um fast 10 US-$/ bbl auf 64,70 US-$/ bbl bis zum Ende der Woche. Einen solch niedrigen Wert gab es zuletzt während der Corona-Pandemie im Jahr 2021. Den Rohölmarkt traf es aber auch aus einem weiteren Grund besonders heftig. Zeitgleich mit Trumps Zollkeule verkündete die Organisation Erdöl exportierender Länder, Opec+, eine deutliche Erhöhung der Ölfördermenge ab dem nächsten Monat von zusätzlichen 411.000 bbl pro Tag. Auch in diesem Monat greift bereits eine Erhöhung um 138.000 bbl pro Tag, die erstgenannte Menge kommt dann im nächsten Monat zusätzlich obendrauf. Diese Entscheidung beruht auf den zuvor aufgestellten Prognosen einer soliden Nachfrage nach Rohöl. Ob diese Mengenerweiterungen wie geplant durchgezogen werden, nachdem Trump dem weltweiten Handel einen deutlichen Dämpfer verpasst hat, bleibt abzuwarten.

Weizenkurse kaum beeindruckt

Anders als die Rohölkurse blieben die Weizenkurse vom amerikanischen Zollpaket relativ unbeeindruckt (Stand: Wochenbeginn). An der CBoT in Chicago kam es zwar zu leichten Kursverlusten, diese hielten sich aber mit umgerechnet knapp 4 €/t im Wochenverlauf stark in Grenzen. Die Weizenkurse an der Matif in Paris ließen sich davon gar nicht beeindrucken und bewegten sich seitwärts. Gründe dafür sind unter anderem das ohnehin schon sehr niedrige Niveau der Weizenkurse, das Ausbleiben einer weiteren Zolleskalation mit Mexiko und Kanada und der hohe Anteil an Short-Positionen an den Weizenterminmärkten. Shortpositionen sind Wetten auf fallende Kurse und können nur durch Deckungskäufe abgestoßen werden, was wiederum zu steigenden Kursen führen würde. Aktuell wartet der Weizenmarkt allem Anschein nach auf Impulse durch Wetterereignisse in den wichtigen Anbauregionen, die sich aktuell aber noch nicht wirklich abzeichnen. Anders sieht es bei den Sojabohnen aus. Hier führte Trumps Zollpaket ebenfalls zu sehr deutlichen Verlusten, analog zu den Ölkursen. Die Kurse für Sojabohnen hatten sich gerade auf ein etwas höheres Niveau von über 1.030 US-ct/ bbl hochgearbeitet und sind nun seit Mitte voriger Woche auf unter 975 US-ct/bbl abgestürzt. Hier war die schnelle chinesische Reaktion mit Gegenzöllen ursächlich für den Verfall, da Händler nun einen Einbruch der US-Sojabohnenexporte nach China befürchten.

Die Auswirkungen sind jedenfalls enorm, der weltwirtschaftliche Schaden ebenfalls. Es werden bereits Parallelen zum Smoot-Hawley-Zollgesetz unter US-Präsident Herbert Hoover aus dem Jahr 1930 gezogen, das zu einer deutlichen Verschärfung der Weltwirtschaftskrise führte und (nicht nur) den Amerikanern im Endergebnis nur Verlierer, Insolvenzen und Armut bescherte.

Möge Herr Trump doch einfach einmal in seinen eigenen Geschichtsbüchern lesen.