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Mitte Januar ging es für uns, Sören Schatt und Paul Weniger aus dem Landjugend-Vorstand, Richtung Verbandsgeschäftsstelle nach Rendsburg. Dort sollte die Busfahrt zur Grünen Woche starten. Zum ersten Mal waren wir als Reiseleitung für den Landesbus eingesetzt und entsprechend gespannt, was uns erwarten würde.
Um letzte Vorbereitungen treffen zu können, waren wir bereits um kurz vor 7 Uhr vor Ort. Musikbox, Wasserkisten, Unterlagen und die „Goody-Bags“ für die Mitreisenden wurden nach draußen geräumt, damit wir gut vorbereitet die Fahrt starten konnten. Nach und nach trafen die mitreisenden Landjugendlichen ein. Anwesenheitslisten wurden kontrolliert, Koffer in den Bus geschleppt und Schapptüch artgerecht verstaut. Nachdem der Bus angekommen war und alle Sachen ihren Platz gefunden hatten, konnten die Reiselustigen um kurz nach 8 Uhr voller Vorfreude die Fahrt Richtung Berlin antreten. Doch nicht nur in Rendsburg sammelten wir Landjugendliche ein: Auch in Wasbek und Barsbüttel wurde haltgemacht, sodass sich die Reisegruppe nach und nach komplettierte.
Sören Schatt (li.) mit Marlies Muxfeldt (2. v. r.) und Mirco Engelbrecht aus dem Landesvorstand beim gemeinsamen Bild mit LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen Foto: ljv
Nachdem die letzten Mitfahrenden zugestiegen waren, folgte eine offizielle Begrüßung durch die Reiseleitung. Wir gaben einen groben Überblick über das Programm und baten anschließend jedes Landjugendmitglied nach vorn. Dort stellte sich jeder kurz vor, füllte die Listen aus und erhielt die Tickets für Messe, Feten und Ball sowie die Goody-Bag. Auch die Zimmeraufteilung wurde während der Busfahrt finalisiert und mit allen geteilt. Damit stand einem gelungenen Aufenthalt in Berlin nichts mehr im Wege. In einer längeren Pause nutzten wir die Zeit für ein Gruppenfoto. Außerdem hielten wir Rücksprache mit den Reiseleitungen der anderen Busse und teilten den Live-Standort, sodass jederzeit ersichtlich war, wie weit die jeweiligen Gruppen bereits gekommen waren. In Berlin angekommen, ging es für uns zunächst um den Check-In im Hotel.
Alle Landjugendlichen aus Schleswig-Holstein fuhren am Abend mit drei eigens gecharterten Bussen zur großen Fete des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Als Reiseleitung lag es in unserer Verantwortung, die Busbänder an die anderen Reiseleitungen zu verteilen und sicherzustellen, dass auch wirklich jeder im richtigen Bus saß. Die Party bildete einen krachenden Abschluss unseres ersten Tages auf der Grüne-Woche-Fahrt.
Der Sonntag führte uns zur offiziellen Messe. Dort wartete eine schier überwältigende Menge an bunten Ständen, aber auch viele bekannte Gesichter, unter anderem aus befreundeten Verbänden wie Niedersachsen. Zuvor besuchten wir die Jugendveranstaltung des BDL mit Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wo die Gewinner des Berufswettbewerbs noch einmal geehrt wurden. Auch die BDL-Bundesvorsitzenden Theresa Schmidt und Lars Ruschmeyer waren moderierend vor Ort. Das anschließende Theater der Rheinischen Landjugend wusste die Zuschauer ebenfalls zu begeistern.
So verging auch dieser Tag wie im Flug. Während sich der eine oder andere noch eine Mütze Schlaf gönnte, begannen andere mit den Vorbereitungen für die abendliche Niedersachsenfete, die wir später mit unserem Bus besuchten. Im Vorfeld konnte jeder Landjugendliche selbst entscheiden, an welcher Abendveranstaltung er teilnehmen wollte – schließlich sind drei Abende voller Feierei nicht für jeden etwas.
Beeindruckende, aber auch beklemmende Eindrücke gab es während einer Bunkerführung in den Berliner Unterwelten. Foto: Paul Weniger
In die spannenden Berliner Unterwelten ging es für uns am Montag. Auch aus den anderen Bussen schlossen sich Interessierte an, und mit über 20 Landjugendlichen erfuhren wir, wie die Berliner Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs evakuiert wurde oder in unterirdische Bunker floh. Die Führung war beeindruckend, aber auch stellenweise beklemmend.
Der abschließende festliche BDL-Ball stand am Abend auf dem Programm. Spätestens hier kam die festliche Abendgarderobe zum Einsatz. Um den anderen Verbänden zu zeigen, wie stark Schleswig-Holstein vertreten war, legten wir Fähnchen aus und machten auf der Tanzfläche ein Gruppenbild mit allen Landjugendlichen, inklusive großer Schleswig-Holstein-Flagge. Bei Tanz, Spaß und ausgelassener Stimmung ging dieser Abend mit vielen neuen Erfahrungen und Kontakten zu Ende. Am nächsten Morgen hieß es bereits Kofferpacken. Nachdem sichergestellt war, dass auch wirklich niemand in Berlin zurückgeblieben war – denn auch das soll es schon gegeben haben –, traten wir die Heimreise an.
An den jeweiligen Haltestellen wurden die Landjugendlichen verabschiedet. In Rendsburg angekommen, räumten wir den Bus aus und brachten alles, was zur Geschäftsstelle gehörte, zurück. Anschließend machte sich auch die Reiseleitung erschöpft, aber zufrieden auf den Heimweg. Eine spannende Aufgabe mit vielen neuen Eindrücken und viel Verantwortung lag hinter uns – Erfahrungen, die nun das Portfolio unserer Tätigkeiten als Vorstandsmitglieder bereichern.
Bei der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz hat der Bundesrat vor einer Überregulierung gewarnt. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt, erklärte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag der vorigen Woche. Das Europarecht verlange lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei.
Der Gesetzentwurf enthält laut dem Bundesrat hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Als ein Beispiel dafür führen die Länder unter anderem die Vorgaben für die Jagd auf Problemwölfe während der Schonzeit an. Dann sei zum Beispiel zu prüfen, ob es trotz Herdenschutz zu einem Wolfsriss gekommen sei. Hier sollte die Bundesregierung die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren. Dieselbe Forderung stellen die Länder mit Blick auf die geplanten Regelungen für den Fall, dass sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dafür sieht der Gesetzentwurf statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vor. Das birgt nach Einschätzung des Bundesrates aber die Gefahr zahlreicher Verpflichtungsklagen Dritter auf Erlass von Jagdbeschränkungen und -verboten.
Doppelzuständigkeiten vermeiden
Daneben plädierte die Länderkammer dafür, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihn künftig nur noch dem allgemeinen Schutz zu unterstellen. Dadurch würden unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden. Schließlich schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern. Die sogenannte Kirrung solle möglich bleiben.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sowie der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und die Landwirtschaftsminister von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, Ingmar Jung (CDU), Dr. Till Backhaus (SPD) und Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), unterstrichen die Notwendigkeit des Weidetierschutzes. Zwar bleibe der Herdenschutz auch künftig wichtig. Zäune und Hunde kämen angesichts der wachsenden Wolfspopulation aber an ihre Grenzen. Es werde Zeit, rechtssichere Vorgaben für die Entnahme von Problemwölfen und die Regulierung des Gesamtbestandes zu schaffen.
Der Bundestag entscheidet, ob er die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, befasst sich erneut der Bundesrat damit.
Novelle des bayerischen Jagdgesetzes
Das bayerische Kabinett hat unterdessen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Mit diesem sollen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger geschaffen und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht gestärkt werden. An dem vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf, insbesondere den Plänen zur Bejagung von Rehwild und zum Umgang mit dem Wolf, hatte es in den zurückliegenden Monaten aus dem Naturschutz teils heftige Kritik gegeben. Diese habe das Kabinett aber „nicht überzeugt“, erklärte Ressortchef Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Laut dem Willen der Landesregierung soll Rehwild künftig auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit sollen Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert werden. Ziele seien ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Naturschützer befürchten indes, dass nach einer Abschaffung der Abschussplanung die Waldverjüngung „praktisch aufgefressen“ werde.
Daneben sollen mit der geplanten Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine nachhaltige Bejagung des Wolfes und des Goldschakals in Bayern zu etablieren. Außerdem hat sich das Kabinett dafür ausgesprochen, dass Bayern die Jagdzeiten für die einzelnen Wildtierarten unabhängig vom Bund selbstständig festlegen kann. Damit sollen für Arten wie Gänse, die in der Landwirtschaft Probleme bereiten, erweitere Bejagungszeiten eingeführt werden können. Zu den weiteren vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem, dass Flächen für Freiflächenphotovoltaik künftig nicht mehr als jagdlich befriedet gelten. Dies würde der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bayerischen Landtag.
Für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Lohnunternehmer ist der Winterdienst ein interessanter Nebenjob. Doch bevor einfach losgefahren wird, sind einige Punkte zu bedenken. Welcher Führerschein ist erforderlich, und benötigt der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen für den Winterdienst? Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten rechtlichen Vorgaben erläutert.
Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung genutzt werden. Neben den klassischen Einsätzen in der Land- und Forstwirtschaft ist der Winterdienst extra aufgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Winterdienst für die örtliche Gemeinde, für Privatpersonen oder gewerbliche Betriebe, wie Supermärkte oder Industriegebiete, durchgeführt wird. Egal ob Schneeschieben, Parkplatzräumen oder Salz- und Granulatstreuen, alles ist mit dem Führerschein der Klassen L und T möglich. Ab wann darf was gefahren werden?
Die Klasse L (Alter ab 16 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Mit Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 25 km/h bbh gefahren werden.
Die Klasse T (Alter 16 bis 18 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen auch mit Anhängern bis 40 km/h bbH. Ab 18 Jahren gilt die Klasse T für Zugmaschinen mit Anhängern bis 60 km/h bbH. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 40 km/h bbh gefahren werden.
Werden für den Winterdienst Schlepper eingesetzt, die über 60 km/h zugelassen sind (wie Unimog, Fastrac), oder Lkw, ist die Führerscheinklasse C/CE erforderlich.
Keine Qualifikation
Da lof Betriebe und Lohnunternehmer vorwiegend Traktoren für den Winterdienst einsetzen und diese mit der Klasse L oder T gefahren werden, schließt das automatisch die Berufskraftfahrerqualifikation aus. Beim Einsatz von Lkw oder Unimog, die mit der Führerscheinklasse C/CE gefahren werden müssen, kann das anders sein. Wird mit diesen Fahrzeugen beispielsweise Schnee abtransportiert, ist dies eine Güterbeförderung, und die Qualifikation ist erforderlich. Sind diese Fahrzeuge mit einem Streugutaufbau ausgerüstet, so handelt es sich nach den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht um eine Güterbeförderung, da das Streugut ein Betriebsmittel zur Verrichtung von Arbeitsleistung des Streufahrzeugs ist. Damit ist die „95“ im Führerschein oder dem Fahrerqualifizierungsnachweis nicht erforderlich.
Grünes Kennzeichen möglich
Land- und Forstwirte, die Winterdienst im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden durchführen, können dies mit grünem Kennzeichen tun. Denn nach § 3 Nummer 7e) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) fällt die Straßenreinigung unter die Kfz-Steuerbefreiung, wenn für diese Tätigkeiten Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) und Anhänger hinter Zugmaschinen (ausgenommen Sattelanhänger) eingesetzt werden. Wird jedoch der Winterdienst von Land- oder Forstwirten und Lohnunternehmen für Gewerbebetriebe (Supermärkte, Industriebetriebe et cetera) oder Privatpersonen durchgeführt, ist Kfz-Steuer fällig. Werden die steuerbefreiten Fahrzeuge mit grüner Nummer nur gelegentlich für gewerbliche Einsätze verwendet, besteht die Möglichkeit, die grüne Nummer zu behalten. Die Tätigkeit muss vorab beim Hauptzollamt gemeldet werden, und die Fahrzeuge werden für die Zeit des Einsatzes, jedoch mindestens für einen Monat, versteuert.
Eine weitere Möglichkeit der Kfz-Steuerbefreiung für Winterdienstfahrzeuge ergibt sich aus § 3 Nummer 4 KraftStG. Danach sind Fahrzeuge befreit, solange sie ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diesen Zweck (zum Beispiel Winterdienst) bestimmt erkennbar sind. Während der Winterdienst-Saison kann der Schlepper dann aber nicht für andere Arbeiten im lof Betrieb oder Lohnunternehmen genutzt werden. Die Nutzung dieses Befreiungstatbestandes ist mit dem zuständigen Hauptzollamt zu klären und anzuzeigen.
Hinweis: Die in lof Betrieben zulassungsfreien Anhänger können für den gewerblichen Winterdienst nicht genutzt werden. Die Anhänger müssen zugelassen sein.
Kein Fahrtenschreiber
Lof Zugmaschinen bis zu einer bbH von 40 km/h sind generell vom Fahrtenschreiber befreit, und es müssen keine Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch Schlepper oder andere Kraftfahrzeuge, die für mehr als 40 km/h zugelassen sind, sind im Rahmen des Winterdienstes von der Kontrollgerätepflicht befreit, da sie nach § 18 Absatz 1 Nummer 8 der Fahrpersonal-Verordnung unter die Straßenunterhaltung und -kontrolle und somit unter die Ausnahmen fallen. Hinweis: Das Arbeitszeitgesetz ist immer zu berücksichtigen.
Schneetransport
In den meisten Fällen des Winterdienstes hat das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) keine Bedeutung, da eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung nicht erfolgt. Das Streugut ist Betriebsmittel, und das Streuen ist eine Arbeitsleistung und keine Beförderung. Beim Abtransport von Schnee aus Ortschaften und von Parkplätzen oder ausschließlichem Transport von Streugut handelt es sich jedoch um eine Güterbeförderung. Erfolgt diese entgeltlich, ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr vom Landkreis erforderlich. Ist dieser Transport innerhalb einer Dienstleistung vereinbart und erfolgt auf eigene Rechnung des Landwirtes, Forstwirtes oder Lohnunternehmer kann es sich um Werkverkehr handeln, der beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) gemeldet werden muss.
Im Winterdienst kann dieses Gespann mit der Klasse T gefahren werden. Da der Schlepper für 50 km/h zugelassen ist, muss der Fahrer 18 Jahre alt sein.
Maut bei Winterdienst
Mit der Maut verhält es sich vergleichbar wie beim GüKG. Solange keine Güter transportiert werden, ist auch keine Maut fällig. Handelte es sich um eine mautpflichtige Beförderung, wäre zu berücksichtigen, dass Schleppergespanne nur bei Ladungsfahrten mautpflichtig sind. Eine weitere Mautbefreiung ergibt sich aus § 1 Absatz 2 Nummer 3 Bundesfernstraßenmautgesetz: Danach sind Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst verwendet werden, von der Maut befreit. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge für die genannten Zwecke erkennbar sind.
Der Katastrophenfall
In der Vergangenheit kam es zu örtlichen Schneekatastrophen, und vermutlich kann dies auch in Zukunft wieder geschehen. Landwirte, Forstwirte und Lohnunternehmer sind schon immer schnell und unbürokratisch eingesprungen, um zu helfen – das ist auch gut so! In einem Katastrophenfall können dann viele der beschriebenen rechtlichen Vorgaben außer Kraft gesetzt werden, jedoch sollten sich die Helfer dennoch vorher beim örtlichen Bürgermeister oder Krisenstab über die rechtliche Lage informieren und für die Arbeitsleistung einen Auftrag erteilen lassen.
Kenntlichmachung
Von lof Betrieben und Lohnunternehmern werden vorwiegend Schlepper zur Schneeräumung eingesetzt. Die Schlepper dürfen auch für den Winterdienst aufgrund der Ausstattung mit Breitreifen bis zu 3 m breit sein (nach 35. Ausnahme-VO StVZO). Für Schneeräumgeräte und Winterdienstfahrzeuge gibt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine Vorgaben zur Breite. Das bedeutet, dass ein Schneeräumschild auch breiter als 3 m sein darf. Aber Vorsicht: Der Fahrer ist natürlich verantwortlich für den Einsatz.
Für die Kenntlichmachung von Winterdienstfahrzeugen gibt es in § 30 der StVZO ein extra Merkblatt. Hier seien einige Auszüge daraus genannt:
• Ausrüstung mit einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht.
• Hochgesetzte Zusatzscheinwerfer bei Verdeckung der normalen Scheinwerfer durch das Schneeräumgerät. Es darf nur jeweils ein Scheinwerferpaar eingeschaltet sein.
• Werden die Scheinwerfer oben im Schlepperdach verwendet, darf mit dem Schlepper nicht schneller als 30 km/h gefahren werden (§ 50 Absatz 3 Nummer 2 StVZO).
• Schneeräumgeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungs- und Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen, müssen mit eigenen Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten und Rückstrahlern ausgerüstet sein.
• Wird die Beleuchtung vom Fahrzeug zum Beispiel durch einen angebauten Streugutstreuer verdeckt, ist die Beleuchtung am Anbaugerät zu wiederholen.
Vorbaukameras
Die Schneeräumgeräte werden am Frontkraftheber des Schleppers angebaut. In den meisten Fällen wird dadurch das zulässige Vorbaumaß (Lenkradmitte bis Vorderkante Anbaugerät) von 3,50 m überschritten. Durch geeignete Maßnahmen muss die auftretende Sichtfeldeinschränkung zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen ausgeglichen werden. Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) sind für diese Aufgabe bestens geeignet. Dabei sollten geprüfte Systeme zum Einsatz kommen. Nach Anbau eines zertifizierten VKMS ist eine abschließende Prüfung durch einen anerkannten technischen Dienst (zum Beispiel TÜV) empfehlenswert.
Versicherung ist wichtig
Vor dem Winterdiensteinsatz ist mit der eigenen Kfz-Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu klären, ob auch der Winterdienst abgesichert ist. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Ebenso ist beispielsweise mit der beauftragten Gemeinde zu klären, wer für auftretende Schäden beim Winterdienst aufkommt, zum Beispiel aufgeschobene Gullideckel oder Bordstein- und Straßenbeschädigungen. Eine vorherige Abklärung und schriftliche Bestätigung sind, auch im Katastrophenfall, unbedingt empfehlenswert.
Fazit
Viele land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmer sind im Winterdienst tätig. Solange Schlepper mit angebauten Schneepflügen und Streugeräten zum Einsatz kommen, sind die rechtlichen Vorgaben überschaubar: Der Einsatz der Führerscheinklassen L und T ist im Winterdienst möglich, damit verbunden wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht benötigt, und ein Fahrtenschreiber ist im Winterdienst auch nicht erforderlich. Die Kfz-Steuerbefreiung betrifft aber nur lof Betriebe, wenn sie für Gemeinden tätig sind. Werden andere Fahrzeuge im Winterdienst eingesetzt und beispielsweise Schnee abtransportiert, sind weitere rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Neben einer guten Kenntlichmachung der Winterdienstfahrzeuge ist generell der Versicherungsschutz im Winterdienst mit der Versicherung zu klären.
Jahrhundertelang war die raue Nordsee bei Seeleuten gefürchtet. Immer wieder kam es zu Strandungen entlang der Küste, so auch vor der Landzunge Holmsland Klit im dänischen Westjütland. Die Geschichte einer Strandung wird dort auf Abelines Gaard erzählt. Seit 1974 ist der frühere Strandvogthof Museum. Hier lebte einst der Strandvogt Christen Christensen mit seiner Familie. Er hatte die Aufgabe, gestrandete Schiffe zu bergen und die Mannschaften zu versorgen, wie 1894, als der Großsegler „Elisabeth Rickmers“ aus Bremerhaven auf Strand lief.
Es ist am Abend des 12. Februars 1894. Abeline steht mit roten Wangen am Herd, setzt einen großen Topf Kartoffeln auf und stellt Schmalz bereit. Nahe der Küche haben sich 19 schiffbrüchige Seemänner für das Abendessen versammelt. Nach dem Mahl und einer guten Tasse Kaffee verteilen sich die Gestrandeten zur Nachtruhe in alle Nischen des Hofes.
Abelines Schwiegervater, Strandvogt Christen Christensen, sorgt sich derweil um seine Schwiegertochter. In wenigen Tagen erwartet sie ein Kind. Ist die unverhoffte Arbeit zu viel für die Hochschwangere? Doch Abeline zerstreut lächelnd alle Bedenken. Sie ist überzeugt: So eine Strandung kann für die Familie des Strandvogts ein Segen sein. Da lohnt sich alle Mühe. Aber davon später mehr. Zunächst soll es darum gehen, was an diesem Tag passiert ist.
Die „Elisabeth Rickmers“ strandetet 1894 auf dem Strandabschnitt, für den Strandvogt Christen Christensen zuständig war. Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger
Die Bark „Elisabeth Rickmers“, 1877 für die Rickmers Reismühlen, Rhederei & Schiffbau Aktiengesellschaft erbaut, hatte ihre Fahrt am 6. Februar 1894 unter Ballast in Bremerhaven mit dem Ziel Cardiff in Wales begonnen. Von hier sollte es nach Ostindien gehen, um Reis zu laden. Nachdem das Schiff die Weser hinter sich gelassen hatte, nahm der Wind zeitweilig so stark zu, dass Kapitän Theodor Pflieger fortwährend kreuzen, das heißt in Zickzacklinien gegen den Wind fahren musste. Auch im weiteren Verlauf der Reise hatte das Schiff mit schweren Februarstürmen und orkanartigen Böen zu kämpfen. Es trieb mehr, als dass es steuerte.
Schon bald waren Sicherheit und Manövrierfähigkeit in höchster Gefahr. Am 12. Februar sah der Kapitän um 16 Uhr in einer Entfernung von 2 bis 3 sm die Westküste Jütlands. Er unternahm einen Versuch, seine hölzerne Bark zu retten, und ließ einen Anker auswerfen. Aber die Ankerkette riss, und die Segel flogen zerfetzt davon. Jetzt blieb dem Kapitän keine andere Wahl, als das Schiff auf Strand zu setzen. Nur so konnte er das Leben der Besatzung retten. Am Strandungsplatz stand schon die örtliche Rettungsmannschaft unter Führung des Haurviger Strandvogts Christen Christensen bereit. Einzeln mittels eines Rettungsstuhls wurden die Schiffbrüchigen binnen knapp einer Stunde an Land geholt. Der Rettungsstuhl war eine Art Rettungsring, mit dem die Rettungskräfte den zu Rettenden mit einer Leinenverbindung zwischen dem Land und dem gestrandeten Schiff zum Ufer zogen. Das funktionierte ein bisschen wie eine Schwebebahn. Als Letzter verließ auf diese Weise Kapitän Pflieger das Schiff, froh, keinen seiner Männer verloren zu haben.
Blick in das Haurviger Bootshaus von 1887: Die 19 Mann der „Elisabeth Rickmers“ wurden mit solch einem Rettungsstuhl an Land geholt. Foto: Silke Bromm-Krieger
Die durchnässte Besatzung machte sich mit den Rettern sofort zum Hof des Strandvogts auf, wo sie mit trockener Kleidung versorgt und von Abeline aufs Beste verpflegt und beherbergt wurde. Wie man bei einer Schiffsstrandung mit Besatzung und Fracht umzugehen hatte, war gesetzlich im Jyske Lov von 1241 geregelt. „Was niemandem gehört, ist Eigentum des Königs“, hieß es darin. Strandgut gehörte dem dänischen Staat, aber dieser brauchte Hilfe von verschiedenen Menschen, die für ihre Dienste entlohnt wurden. Per Gesetz wurde gleichfalls sichergestellt, dass dem Schiffseigner kein Unrecht widerfuhr. Mehrere Instanzen waren deshalb an der Abwicklung der Strandung beteiligt. Wenn ein Schiff strandete, rettete die Mannschaft der nächstgelegenen Rettungsstation die Besatzung, wenn dies irgend möglich war.
Der Strandvogt war der örtliche Vertreter der Behörden. Er sorgte für die Unterkunft der Überlebenden und Beerdigung der Ertrunkenen. Er ließ die Bergungsgilde rufen und Wachen an Schiff und geborgener Ladung aufstellen, um Plünderungen zu vermeiden. Ebenfalls sammelte er das an Land getriebene Strandgut ein. Zudem benachrichtigte er den Polizeimeister, der ein Protokoll schrieb und dem Zollbeamten Bescheid gab, damit dieser die geborgene Ware verzollen konnte.
Jeder Punkt ein Wrack: Die Karte zeigt, wie viele Schiffe allein zwischen 1858 und 1883 an dänischen Küsten strandeten. Tausende von Seeleuten verloren ihr Leben. Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger
Außerdem wurde der zuständige Konsul für das Herkunftsland des gestrandeten Schiffes informiert. Im Fall der „Elisabeth Rickmers“ kam der deutsche Konsul aus Ringkøbing herüber, um Kapitän Pflieger über seine Rechte und Pflichten aufzuklären, und ihm bei nötigen Verhandlungen und dem „Papierkram“ zur Seite zu stehen. Der Kapitän (oder in seiner Abwesenheit die Reederei) zahlte für die Bergungsarbeiten, die Wachen, Zollgebühren sowie Unterbringung der Mannschaft. Er konnte gegen Zahlung der Strandungskosten die Freigabe der Ausrüstung und der Ladung verlangen oder sich einverstanden erklären, dass die gestrandeten Güter bei einer Auktion versteigert werden. Meist geschah Letzteres, so auch bei der „Elisabeth Rickmers“. Dabei war es üblich, dass am Ende nach Deckung der Kosten ein eventueller Überschuss dem Reeder zufiel.
Noch etwas zum Einsatz der Bergungsgilde: Alle nicht vorbestraften Männer der Gemeinde durften Mitglied sein. Sobald ein Schiff strandete, begann die Bergungsgilde, Ladung, Ausrüstung, Proviant und mehr zu löschen. Materialien aus dem Wrack wurden an Land gebracht. Mit dieser Arbeit erwirtschafteten sich die Männer, die mit ihren Familien ansonsten von der Landwirtschaft, der Jagd und dem Fischfang lebten, ein gutes Zubrot.
Abeline und Laurids Jørgen Christensen hatten sechs Kinder. Eines starb jedoch schon früh. Foto: Silke Bromm-Krieger
Da sich Kapitän Pflieger für eine Auktion entschieden hatte, wurden alle Dinge vermerkt, die man von seinem Schiff noch bergen konnte, zum Beispiel 75 Säcke Getreide, 600 Stockfische, Seile, Holzplanken und Messingteile. Es kamen insgesamt 1.553 Artikel zusammen. Auch der leere Schiffsrumpf stand zum Verkauf. Es wurde ein Auktionskatalog mit allen Posten gedruckt und verteilt. Am 8. März 1894 begann die Auktion und erbrachte Einnahmen in Höhe von 25.028 dkr. Der Schiffsrumpf wechselte allein für 8.286 dkr den Besitzer. Da der zuvor intakte Rumpf jedoch vier Tage nach dem Kauf durch einen Sturm zerstört wurde, ging der Käufer letztendlich leer aus. Das Namensschild der Elisabeth Rickmers erhielt einen Platz über der Scheunentür des Strandvogthofs. Auch der Esstisch des Kapitäns fand auf dem Hof Platz und steht dort noch heute im Café.
In der guten, gekachelten Stube wurden die Gäste des Hofes empfangen. Foto: Silke Bromm-Krieger
Christen Christensen hatte durch die Strandung so viel eingenommen, dass er sich zur Ruhe setzen konnte. Die Strandung war für ihn und seine Familie tatsächlich ein Segen gewesen, wie es seine Schwiegertochter prophezeit hatte. 1895 übergab der Witwer den Hof an seinen ältesten Sohn Laurids Jørgen Christensen und dessen Frau Abeline, die fünf Jahre zuvor mit der Heirat auf den Hof gekommen war. Nun wurde Laurids Jørgen neuer Strandvogt. Doch 1904 starb er an Tuberkulose und hinterließ die erst 34-jährige Abeline mit fünf Kindern im Alter von sechs bis 13 Jahren. Da eine Frau die Position eines Strandvogts nicht bekleiden konnte, brach ein großer Teil der gewohnten Einnahmen für die junge Witwe weg, die das Anwesen geerbt hatte. Doch tüchtig und zupackend führte sie mit der Hilfe eines Bruders und später mit Unterstützung ihrer Kinder den landwirtschaftlichen Betrieb weiter. Ebenfalls vermietete sie im Sommer Zimmer an Badegäste.
Einer der besterhaltenen Dünenhöfe auf Holmsland Klit ist Abelines Gaard, heute ein auch von deutschen Urlaubern vielbesuchtes Museum. Foto: Silke Bromm-Krieger
Bereits 1886 war auf dem Hof ein Notruftelefon installiert worden, das 1895 zur Telefonzentrale Haurvig ausgebaut wurde. Bis zu ihrem Tod im Alter von 87 Jahren im Jahr 1957 kümmerte sich Abeline Christensen um diese erste Telefonzentrale der Gegend. Als dessen Leiterin konnte sie sich zwar nicht weit vom Fernsprecher entfernen, die Leute kamen aber für Telefonate zu ihr, sodass sie das Leben im Ort mitverfolgen konnte. Da ihr für Restaurierungsmaßnahmen das Geld fehlte, blieb die Hofeinrichtung auf dem Stand von etwa 1904 erhalten. Als das Anwesen in ein Museum umgewidmet wurde, nannte man es in Erinnerung an die frühere Besitzerin Abelines Gaard (Abelines Hof).
Weitere Infos unter www.abelinesgaard.dk
(Quellen: „Entscheidungen des Ober-Seeamtes und der Seeämter des Deutschen Reichs“, 1894, Wissenschaftsverlag De Gruyter, Band 11, Heft 1, Kapitel: „23. Spruch des Seeamtes zu Bremerhaven vom 17. März 1894, betreffend den Seeunfall der Bark „Elisabeth Rickmers“ von Bremerhaven“, jernkysten.dk, abelinesgaard.dk und Gert Alsted: Abelines Hof auf Holmsland Klit)
Lisa Höper hat 2024 im Lehr- und Versuchszentrum der Landwirtschaftskammer in Futterkamp angefangen. Aufgewachsen in Neustadt in Holstein auf einem Ackerbaubetrieb, hat sie in Osterrönfeld im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel erst den Bachelor und dann ihren Master in Agrarmanagement gemacht.
Sie lebt auf einem Ackerbau- und Milchviehbetrieb in Ostholstein. Neben der Arbeit hilft die 28-Jährige gern im heimischen Betrieb. Nach dem Master hat unsere Kollegin erst etwas komplett anderes gemacht und war als Lehrerin an der Grundschule Neustädter Bucht angestellt. Damit und durch das Zertifikat in Bauernhofpädagogik ist sie bestens gerüstet für die neue Aufgabe, die sie nun von Christiane Wellensiek übernimmt. Das Projekt richtet sich an die Verbraucher von morgen. Bei „Schulklassen auf dem Bauernhof“ erleben Schülerinnen und Schüler, wo unsere Lebensmittel herkommen und welche Abläufe und Zusammenhänge es in Landwirtschaft, Natur und Umwelt gibt. Gefördert werden Hofbesuche von Schulklassen aller Altersstufen und aller Schulformen. Insbesondere Schulen aus dem städtischen Kontext sind eingeladen, landwirtschaftliche Betriebe zu besuchen.
Das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ hat eine lange Tradition in Schleswig-Holstein. Schon seit Anfang der 1990er Jahre öffnen landwirtschaftliche Betriebe ihre Hoftore im Rahmen dieses Projektes und werden zu außerschulischen Lernorten. Die Idee ist bei allen Aktivitäten die Gleiche geblieben: Schulklassen auf dem Bauernhof zu empfangen, Unterrichtsinhalte lebendig zu veranschaulichen und handlungsorientiertes Lernen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche erfahren so mit allen Sinnen, wo die Milch herkommt, wie sich die Spreu vom Weizen trennt und wer sich im Knick tummelt.
Aufgabe von Lisa Höper ist es, das Projekt zu betreuen und beispielsweise Fortbildungen zu organisieren wie „Eine Schulklasse kommt – was nun?“ am 26. und 27. Mai in Futterkamp. Gesonderte Informationen dazu folgen noch. Mehr zum Projekt im Internet unter lernendurcherleben.de
Lisa Höper ist zudem Unternehmensberaterin am Standort Bad Segeberg. Ihre Kontaktdaten: Tel.: 0 45 51-95 96-82, lhoeper@lksh.de
Berlin feierte in diesem Jahr ein besonderes Ereignis: Die Grüne Woche blickt auf 100 Jahre Erfolgsgeschichte zurück. Im Zeichen dieses großen Jubiläums stand auch die diesjährige Show der Fjordpferde, für die acht Pferde, neun Reiter sowie zahlreiche Helfer aus Schleswig-Holstein und Brandenburg angereist waren.
Bereits am Donnerstag kamen Lea Beeke Krey mit Ioran, Sina-Christin Joesten mit Solfin Skova, beide vom Fjordgestüt Klosterhof, sowie Sonja und Ida Koch aus Eutin, Kreis Ostholstein, mit Wallach Sjønne gemeinsam mit den Brandenburger Teilnehmern in Berlin an. Alle nutzten die ersten Stunden am Veranstaltungsort, um sich zu orientieren, den Stallbereich einzurichten und die Pferde in ihrer neuen Umgebung ankommen zu lassen. Für die Fjordpferde standen geräumige Boxen bereit, die ihnen nach der langen Fahrt ausreichend Ruhe und Komfort boten.
Schon beim Ausladen waren die Freude und Aufregung spürbar gewesen, denn für viele war es der erste große gemeinsame Auftritt in der Hauptstadt. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem engen Zusammenhalt im Team, das sich gegenseitig unterstützte und motivierte. Einen gelungenen Start in eine ereignisreiche Woche brachte dann der Donnerstagabend. In lockerer Atmosphäre lernten sich die Reiterinnen und Reiter, Helfer und Organisatoren persönlich kennen. Die ersten Proben mit den Pferden sorgten für spannende Begegnungen: Pferde und Menschen mussten sich aufeinander einstellen, Abläufe abstimmen und gemeinsam wachsen. Besonders beeindruckend war die Zusammenarbeit mit dem Showteam der Ostseequadrille, das mit großer Professionalität und Herzlichkeit die Choreografie einstudierte. Die Helfer sorgten dafür, dass alles reibungslos funktionierte, vom Putzen bis zum Satteln und Führen der Pferde.
Der fünfjährige Hengst Ioran und die 16-jährige Lea Beeke Krey waren im Showprogramm dabei. Foto: Lilly Brandt
Täglich zeigten die Fjordpferde ihre Vielseitigkeit in verschiedenen Showblöcken, doch die Quadrille war unbestrittener Höhepunkt. Sechzehn Pferde bewegten sich synchron zur Musik. Eine beeindruckende Leistung, die nur durch perfekte Teamarbeit möglich wurde. Die Zuschauer auf der Tribüne und den Rängen waren begeistert und spendeten tosenden Applaus.
Nach ereignisreichen Tagen hieß es am Mittwoch Abschied nehmen. Die Pferde wurden liebevoll für die Heimreise vorbereitet, das Equipment verstaut und die letzten Erinnerungsfotos geschossen. Mit Stolz blicken die Teilnehmer auf eine gelungene Woche zurück. Schon jetzt ist die Vorfreude auf das nächste Jahr spürbar. Dann werden die Fjordpferde und ihre Freunde sicher wieder dabei sein, wenn Berlin seine Tore zur Grünen Woche öffnet.
Ein gutes halbes Jahr läuft im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer die automatische Einstreuanlage.
Sie verteilt aus Großballen Häckselstroh. Im Abkalbestall funktioniert sie mit pneumatischen Einstreuventilen, im Liegeboxenlaufstall mit mechanischen Strohkästen. Die Kühe finden das großartig und lassen sich gern berieseln. Die Automatisierung spart einiges an Zeit, weil das Stallteam nicht mehr mit der Einstreukiste quer über den Hof fahren muss. Einmal täglich wird alles eingestreut, die Tiefboxen im Liegeboxenlaufstall sogar zweimal, und nach Bedarf kann jederzeit auf Knopfdruck der Vorgang wiederholt werden.
Weitere spannende Themen aus dem Bereich Melk-, Fütterungs- und Prozesstechnik finden sich in unserem Schwerpunkt in der Ausgabe 6/2026.
Der Februar ist in den Holstenhallen in Neumünster die erste Pferdezeit des Jahres. Los ging es mit dem Turnier des Clubs der Springreiter (CdS). Elf Prüfungen waren ausgeschrieben und die Startplätze wieder sehr schnell weg. Vor allem die Qualifikation für die zwei Wochen später stattfindenden VR Classics war heiß begehrt.
Enorm nachgefragt waren zudem die drei Amateurspringprüfungen der Klassen A bis L. „Wir haben 400 Mitglieder, die gern in die Holstenhallen kommen”, sagte Jesse Luther, der gemeinsam mit Philipp Battermann-Voss den Vorstand des CdS bildet. Der zwölfjährige Emil Meves aus Mehlbek, Kreis Steinburg, war einer der Jüngsten im Teilnehmerfeld. Er nutzte seine Chance und gewann mit der Reitponystute Mochita gleich die ersten beiden Springprüfungen, ein A**- und ein L-Springen. Seine Schwester Elina siegte vor zwei Monaten zusammen mit Vater Jan Meves im Familienspringen des CdS-Turniers in Neumünster. Familie Meves könnte also früher oder später auch eine eigene Equipe stellen.
Das M**-Springen am Sonnabend gewann ebenfalls eine Nachwuchsreiterin, die 19-jährige Fehmaranerin Tomma Thiesen. Sie saß im Sattel von Django Riff, einem Holsteiner von Diarado, und war mehr als 1 s schneller als die Konkurrenz. Thiesen ist seit knapp drei Jahren im Stall von Hinnerk und Eva-Maria Köhlbrandt zu Hause. „Tomma ist sehr selbstkritisch und mit vollem Einsatz bei den Pferden”, sagte Hinnerk Köhlbrandt über Thiesen, die vor drei Wochen bereits das Youngsterfinale beim CSI Neustadt (Dosse) in Brandenburg gewann.
Ebenfalls am Sonnabend waren zwei Youngsterspringen ausgeschrieben. In Klasse M* platzierte Hannes Ahlmann die ersten zwei Pferde des Wochenendes auf den Plätzen zwei und drei hinter Naomi Himmelreich und Flying Kiss. Die Holsteinerin Cosima war dabei einen Hauch schneller als ihr Stallnachbar Colly. Beide stammen aus der familieneigenen Zucht. Colly holte am folgenden Tag noch einen vierten Platz im M**-Youngsterspringen.
Danach ließ Ahlmann keine goldene Schleife mehr aus. Los ging es in Klasse M** mit Cosima. Sie stammt von Cascadello I, ebenso wie Cascalido, mit dem Ahlmann auf den dritten Platz kam, und Casanderos, den der Nachwuchsstar aus Reher, Kreis Steinburg, auf den fünften Platz pilotierte. Tomma Thiesen gewann hier die zweite Abteilung im Sattel von Big Lady ZE.
Das anschließende S*-Springen sicherte sich Ahlmann ebenfalls, diesmal mit der Holsteiner Stute Cimarosa. Mit seinem KWPN-Hengst Madness blieb er außerdem fehlerfrei. Auch das zweite S*-Springen mit Stechen gewann er: die Qualifikation für die VR Classics. „International darf ich starten, aber für die nationale Tour müssen wir uns hier im Norden alle qualifizieren”, erklärte der 24-jährige Deutsche Vizemeister. Die Qualifikation gelang ihm im Sattel des Holsteiner Wallachs Tiepolo. Den Vollbruder zu Ahlmanns bereits international erfolgreicher Holsteiner Stute Tokyo reitet er zurzeit als „Ersatz-Jockey“, weil die Kanadierin Samantha Buirs-Darvill gerade im Mutterschutz ist.
„Tolles Pferd”, befand Ahlmann und resümierte: „Das war ein supererfolgreiches Wochenende. Ich freue mich sehr, dass ich so gut ins neue Jahr starten und meinen Sieg vom vergangenen Jahr verteidigen konnte.“ Nun hofft er, gut auf die VR Classics vorbereitet zu sein.
Unter den 30 für das große Turnier Qualifizierten befinden sich auch Ahlmanns Schwester Pheline mit dem Holsteiner Hengst Carlton, Tomma Thiesen mit Django Riff und Jan Meves mit Diamant de Celeberty.
Nicht dabei, aber trotzdem zufrieden mit dem Wochenende ist Battermann-Voss. „Diese abgespeckte Variante mit drei Tagen hat sehr gut funktioniert. Finanziell und auch organisatorisch“, erklärte er. Vor allem freute sich das Organisationsteam darüber, dass am Sonntagabend die Ränge fast voll waren und dass die Sponsoren wieder so tatkräftig dabei waren, denn „ohne die geht es nicht“. Nun stehen elf Turniere an, bevor es im November wieder in die Holstenhallen geht.
pm
Die Kombination von Stauden und Blütensträuchern wird in der Gartenplanung mitunter vernachlässigt. Dabei geben Ziersträucher eine wunderbare Kulisse für Stauden ab und werden zum attraktiven Blickpunkt im Garten. Die Auswahl an Blütensträuchern ist so groß, dass sich vom Frühjahr bis zum Spätsommer blühende Akzente setzen lassen.
Als Frühblüher passt die Glockenhasel toll zu Lenzrosen. Foto: Karin Stern
Beginnen wir doch gleich mit den leuchtenden Farben des Frühlings. Das intensive Rot der Zierquittenblüten (Chaenomeles x superba) passt hervorragend zu gelb blühendem Steinkraut (Alyssum saxatile) und der Rosa Gänsekresse ‚Hedi‘ (Arabis x arendsii). Eine weitere hübsche Frühlingskombination besteht aus dem gelb blühenden Ranunkelstrauch (Kerria japonica), Tränendem Herz (Dicentra spectabilis), Kaukasusvergissmeinnicht (Brunnera macrophylla) und der Jakobsleiter (Polemonium). Tipp: Ranunkelstrauch ‚Pleniflora‘ punktet mit einer dicht gefüllten Blüte und einer maximalen Wuchshöhe von 2 m. Der Sommerflieder ‚Black Night‘ (Buddleja davidii) ist im sommerlichen Blütengarten schon fast unverzichtbar. Seine dunkelvioletten Blütenrispen ziehen Schmetterlinge in Scharen an. Ein hübscher Kontrast ergibt sich mit den gelben Blüten von Mädchenauge ‚Early Sunrise‘ (Coreopsis grandiflora).
Wer eine niedrigere und einfach blühende Sorte bevorzugt, pflanzt ‚Zagreb‘ (Coreopsis verticillata). Toll passen auch die rubinrote Sonnenbraut ‚Baudirektor Linne‘ (Helenium-Hybride) und Sonnenhut ‚Goldsturm‘ (Rudbeckia fulgida var. sullivantii). Eher selten zu sehen ist der Hänge-Schmetterlingsflieder (Buddleja alternifolia). Sein lavendelblauer, überhängender Blütenregen bildet eine schöne Kulisse für Lavendel (Lavandula angustifolia) und die rosa blühende Sterndolde ‚Elmblut‘ (Astrantia major).
Ausgezeichnete Höhenstaffelung mit Etagenprimel, Farn und Rhododendron. Foto: Karin Stern
Für sommerliche Blüten an sonnigen Standorten sorgen Deutzie, Weigelie und Pfeifenstrauch. So passen die gefüllten Blüten der Deutzie ‚Plena‘ (Deutzia scabra) ausgezeichnet zu Storchschnabel ‚Biokovo‘ (Geranium cantabrigiense), dunkelblau blühendem Rittersporn (Delphinium) und den zartblauen Blüten der Pfirsichblättrigen Glockenblume ‚Blue Boomers‘ (Campanula persicifolia). Tipp: Die Stauden nicht zu dicht an die Deutzie setzen, da sich ihre Wurzeln dicht unter der Erdoberfläche ausbreiten. Eine fröhlich-bunte Sommerstimmung schafft die Kombination von Margerite ‚Beethoven‘ (Leucanthemum-maximum-Hybride), Pracht-Storchschnabel ‚Rosemoor‘ (Geranium x magnificum) und violett blühender Lupine ‚Camelot Blue‘ (Lupinus polyphyllus) mit dem dunkelrosafarbenen Flor der Weigelie ‚Purpurea‘ (Weigela florida). Die stark duftenden Blüten des Pfeifenstrauchs ‚Dame Blanche‘ (Philadelphus) arrangiert man am besten mit weißem und rosafarbenem Staudenphlox (Phlox paniculata), rosa Flockenblume (Centaurea dealbata) und den Katzenminzen ‚Grog‘ oder ‚Superba‘ (Nepeta racemosa). Deren blauviolette Blüte vervollständigt das Arrangement. Tipp: Den Pfeifenstrauch alle zwei bis drei Jahre nach der Blüte stark auslichten, dann bleibt er blühfreudig.
Schneeball-Hortensie ,Annabelle‘ und ihre weißblühenden Begleiter wirken edel. Foto: Karin SternHortensie, Dahlie und Schmuckkörbchen sorgen für ein wahres Blütenfeuerwerk. Foto: Karin Stern
Doch auch in schattigen Bereichen lassen sich Sträucher und Stauden zu tollen Blickfängen zusammenstellen. Hier ergeben sich unendlich viele Kombinationen mit den großen, weißen Blüten der Ballhortensie ‚Annabelle‘ (Hydrangea arborescens). Möglich wird dies dank ihrer langen Blütezeit von Ende Juni bis Anfang September. So bieten sich Sommer- und Herbsteisenhut gleichermaßen als Pflanzpartner an. Aconitum napellus streckt seine blauen Blüten von Juni bis Juli in bis zu 120 cm Höhe. Für Ton-in-Ton-Effekte sorgt die weiß blühende Sorte ‚Album‘. Herbsteisenhut ‚Arendsii‘ (Aconitum carmichaelii) wächst sogar noch etwas höher. Seine Blüten öffnen sich von September bis Oktober. Eine wunderschöne Ergänzung sind die früh blühende Herbst-Anemone ‚Praecox‘ (Anemone hupehensis) oder die Prachtspiere ‚Amethyst‘ (Astilbe-arendsii-Hybride) mit ihren violettrosafarbenen, schlanken Blütenrispen. Wenn sich deren Flor langsam verabschiedet, öffnen sich die Blüten der China-Astilbe ‚Finale‘ (Astilbe-chinensis-Hybride).
Wer Stauden und Sträucher miteinander kombinieren möchte, sollte auf einen ausreichenden Pflanzabstand achten. Zu berücksichtigen ist die Wuchsbreite der Sträucher in einigen Jahren. Man setzt die Stauden in entsprechendem Abstand oder pflanzt sie in zwei, drei Jahren wieder um. Pflanzlücken lassen sich ganz unkompliziert mit Einjährigen und Zwiebelblumen schließen.
Die rotblättrige Fasanenspiere bildet einen schönen Hintergrund für Pfingstrosen und Phlox. Foto: Karin SternDie beeindruckende Rose wirkt mit ihren Begleitern gleich nochmal so schön. Foto: Karin SternDie gelben Früchte der Gewöhnlichen Pimpernuss (Staphylea pinnata) passen farblich prima zur Blüte des Frauenmantels. Foto: Karin SternDie einjährigen Gewürztagetes zu Füßen der Hortensie blühen unermüdlich bis zum Frost. Foto: Karin SternDer Japanische Blumen-Hartriegel ,Satomi‘ wurde hier mit Kerzen-Goldkolben und Funkie kombiniert. Foto: Karin SternDie verschiedenen Arten des Blumen-Hartriegels bieten auch Varianten fürs Staudenbeet. Foto: Karin Stern
Nach rund zwei Jahrzehnten der Verhandlungen haben die EU und Indien sich auf den Abschluss eines Handelsabkommens geeinigt. In Neu-Delhi unterzeichneten beide Seiten am Dienstag die „Mutter aller Deals“, wie EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) die Vereinbarung bezeichnete.
Geschaffen wird ein Wirtschaftsraum mit knapp zwei Milliarden Menschen, der etwa ein Viertel der Weltwirtschaft umfasst. „In dieser zunehmend volatilen Welt entscheidet sich Europa für Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften“, erklärte von der Leyen im Anschluss an die Zeremonie.
Nach Angaben der Kommission erreicht der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Indien und der EU bislang jährlich einen Wert von mehr als 180 Mrd. €. Durch das Abkommen entfallen für europäische Exporteure Zölle in Höhe von rund 4 Mrd. €. Erwartet wird, dass sich die EU-Ausfuhren im Laufe der Zeit dadurch mehr als verdoppeln. Davon dürften vor allem der europäische Maschinenbau sowie die Automobil- und Chemiebranche profitieren.
Der Agrarsektor ist von der Handelsliberalisierung größtenteils ausgenommen. Der EU-Kommission zufolge beliefen sich die Agrar- und Lebensmittelexporte nach Indien 2024 auf insgesamt 1,3 Mrd. €, was lediglich einem Anteil von 0,6 % an den gesamten Ausfuhren dieser Sektoren entsprach. Es besteht damit erhebliches Potenzial für eine Ausweitung des Handels. Zwar gibt es auch im EU-Agrarsektor Vorbehalte gegenüber einer vollständigen Marktöffnung. Sorgen um die Ernährungssicherung auf indischer Seite dürften aber den Ausschlag gegeben haben, dass sensible Bereiche wie Reis, Rind- und Hühnchenfleisch und auch Zucker vollständig ausgeklammert bleiben.
Vor diesem Hintergrund konnten sich die indischen und europäischen Verhandler dennoch auf viele Handelserleichterungen für einzelne Produkte des Agrar- und Ernährungssektors einigen. Für die EU-Seite senkt Indien beispielsweise seine bislang außerordentlich hohen Zölle auf Wein, Spirituosen, Bier, Olivenöl, Wurstwaren sowie verarbeitete Lebensmittel wie Pasta, Backwaren und Schokolade. Konkret reduziert werden die Zölle mit einer Übergangszeit wie folgt:
– Wein: aktueller Zollsatz 150 %; künftiger Zollsatz 20 % im Premiumsegment beziehungsweise 30 % im mittleren Segment
– Spirituosen: aktueller Zollsatz bis zu 150 %; künftiger Zollsatz 40 %
– Würste: aktueller Zollsatz bis zu 110 %; künftiger Zollsatz 50 %
Betroffen sind damit vor allem Produkte, die einerseits nur wenige Bedenken bezüglich der heimischen Lebensmittelversorgung in Indien auslösen dürften, andererseits aber wegen ihres hohen Wertschöpfungsgrades großes ökonomisches Potenzial aufweisen.
Dass sensible Teile der EU-Landwirtschaft ausgeklammert werden, begrüßen die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca). „Das Abkommen stärkt den Zugang zu einem wichtigen Wachstumsmarkt und erkennt gleichzeitig eindeutig die Notwendigkeit an, die sensibelsten Bereiche der europäischen Landwirtschaft und ihr Produktionsmodell zu schützen“, teilten die Dachverbände mit. Demonstriert werde, dass eine „ambitionierte Handelspolitik“ möglich sei, bei der gleichzeitig Schlüsselaktivitäten der heimischen landwirtschaftlichen Erzeugung geschützt würden.
Der Verband des Agrarhandels (DAH) betonte dagegen, dass der Deal lediglich ein „Sprungbrett“ für weitere Verhandlungen sein dürfe, um eine „echte Freihandelszone“ einschließlich des Agrarsektors zu schaffen. Sensible Agrarprodukte zunächst auszunehmen, sei aber ein pragmatischer Schritt gewesen, um das Abkommen zum Abschluss zu bringen, Indien enger an Europa zu binden und um Abhängigkeiten von China und Russland zu verringern. age
Parlament legt Beratungen auf Eis
EU-US-Deal
Das Gesetzgebungsverfahren zum EU-US-Deal liegt auf Eis. Die Verhandlungsführer aus den politischen Fraktionen haben vergangene Woche vorzeitig den Stopp der Beratungen beschlossen. Hintergrund sind die jüngsten Zoll-Drohungen von US-Präsident Donald Trump gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten, die sich hinter die territoriale Integrität Dänemarks und Grönlands gestellt hatten.
Das Abkommen sollte die Zölle auf alle US-Industriegüter aussetzen. Zudem sollte ein Zollkontingentsystem für eine Vielzahl von in die EU importierten US-Agrar- und Lebensmittelprodukten etabliert werden. Der Rat hatte sich Ende November bereits auf einen Standpunkt zur politischen Übereinkunft zwischen EU-Kommission und den USA verständigt. Gefordert wurden darin nur kleinere Anpassungen.
Derweil wird das Abkommen im federführenden EU-Handelsausschuss losgelöst von der Grönland-Frage um einiges skeptischer gesehen. Bereits im Oktober hatte der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange (SPD), unter anderem Sicherheitsklauseln sowie eine zeitliche Begrenzung des Abkommens eingefordert. Vor Pressevertretern sprach er von einem Angriff der USA auf die Souveränität der EU. Nach Meinung Langes würde das US-amerikanische Zollgebaren in der Grönland-Frage auch die Aktivierung des Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen rechtfertigen. age