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Zwischen Fiktion und Fake News

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Die „Tatort“-Folge „Letzte Ernte“ vom vergangenen Sonntag hat Fiktion und Fake News in einer Form vermengt, die viele Landwirtinnen und Landwirte empört. In der TV-Sendung sprüht ein Obstbauer unter anderem Glyphosat auf seine Apfelbäume. Dadurch sei er an Krebs erkrankt und sein Sohn leide durch Kontakt mit dem Totalherbizid an Impotenz. So weit, so falsch. Auf Nachfrage des Bauernblattes erklärte der NDR, dass der „Tatort“ eine fiktionale Krimireihe sei, die aber kontrovers diskutierte Themen aufgreife.

Dieser Grundgedanke an sich ist löblich. Wenn Formate wie der „Tatort“ Raum für gesellschaftlich relevante Fragen bieten, kann das die Diskussion bereichern. Wer jedoch nachweislich Falschinformationen verbreitet – auch in der Fiktion –, produziert hingegen lediglich Unsicherheit und Vorurteile. Umso erstaunlicher ist es, dass der NDR auf der Hintergrundwebseite zur „Tatort“-Folge die Faktenlage korrekt darstellt.

Wie also kommt so ein Drehbuch zustande? Hat der Einfluss der Schauspielerin Maria Furtwängler ein Rolle gespielt? Die bekennende Umweltschützerin setzt ihre Prominenz gern für den Artenschutz ein, beteuert jedoch in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Ich achte aber immer darauf, dass bestimmte Themen nicht schematisch oder verzerrt behandelt werden.“ In „Letzte Ernte“ ist das leider nicht gelungen.

Dr. Heike Müller, Foto Stefanie Lanin

NDR-Rundfunkrätin und Landwirtin Dr. Heike Müller schilderte gegenüber dem Bauernblatt ihre Verärgerung: „Nachdem Maria Furtwängler im vergangenen Jahr bereits als ,Insektenspezialistin‘ in einer NDR-Dokumentation ihre Theorien aktivistisch verbreiten durfte und publik wurde, dass es zu dem Thema einen ,Tatort‘ geben würde, ahnte man schon Schlimmes, und man wurde diesbezüglich nicht enttäuscht.“ Die Landwirtschaft komme (mal wieder) nicht gut weg. Die Bauern würden als rückständig und dumm dargestellt, die Höfe seien auf dem Stand der 1950er Jahre. „Wieder einmal zeigt der NDR, dass überhaupt nicht verstanden wurde, was Glyphosat überhaupt ist. Als Kampfbegriff taugt es allemal“, so Müller.

Bahnt sich hier der nächste große Streit im NDR an, nach der Ausbootung von Julia Ruhs? Heike Müller berichtet aus der jüngsten Rundfunkratssitzung Ende September: „Der Rundfunkrat vertritt gegenüber dem NDR die Allgemeinheit, und dementsprechend gab es von der eher linken Seite viel Kritik an der ersten Sendung des Formates ,Klar!‘. Jedoch wurde diese diesmal sehr umfangreich gekontert, denn auch die konservativ-liberale Seite des Rundfunkrates meldete sich deutlich zu Wort. Was bleibt, ist der Eindruck, dass man eine Kollegin ,ein bisschen ­rechtsextrem‘ nennen kann, wie Moderatorin Anja Reschke es tat, und eine halbherzige Entschuldigung der Redaktion auf der Plattform X ausreicht.“

Müller kritisiert außerdem, dass 250 Mitarbeiter (von 4.000) genügten, um ein unliebsames Format abzuschießen. Besonders habe sie erschreckt, dass der Vorsitzende des Personalrates den offenen Brief der Kritiker mitunterschrieben habe. Vermittlung? Ausgleich? Fehlanzeige. Ihr Fazit: Ein kommunikatives Desaster für eines der größten Kommunikationsunternehmen im Norden.

Die deutliche Empörung und klaren Worte von Müller sind wichtig. Sie fördern die kritische Auseinandersetzung von Medienschaffenden mit ihren Themen – sei es in Dokumentationen oder fiktiven Formaten. Gut, dass es im NDR-Rundfunkrat landwirtschaftliche Fachkompetenz gibt.

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Hauterkrankung bei Milchkühen zunehmend verbreitet

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Eine Zwischeuterdermatitis (ZED) ist eine zunehmend verbreitete Hauterkrankung bei Milchkühen, die jedoch häufig erst spät – wenn bereits ein faulig-süßlicher Geruch wahrnehmbar ist – erkannt wird. Diese Erkrankung verursacht entzündliche Hautveränderungen (Läsionen) im Spalt zwischen den beiden Euterhälften, insbesondere zwischen den Vordervierteln und in Hautfalten vor dem Euter, dort, wo das Euter an der Bauchwand ansetzt. Die Läsionen können leichte bis schwere Ausmaße annehmen, werden jedoch aufgrund ihrer Lage oft erst bemerkt, wenn sie bereits sehr ausgedehnt sind. Wie bei jeder schmerzhaften Erkrankung beeinträchtigen sie nicht nur die Gesundheit und das Tierwohl, sondern haben auch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Tiere.

Eine Zwischeuterdermatitis beginnt meist mit kleinen entzündeten Hautstellen, die mit einem schmierigen, gelblich-rötlichen Belag bedeckt sind. Bleiben diese Läsionen unbehandelt, können sie sich zu großen, offenen Stellen bis hin zu tiefen geschwürartigen Wunden mit abgestorbenem Gewebe ausdehnen, die mit schwer zu entfernenden Krusten belegt sind. Bei Berührung reagieren die Kühe häufig mit Abwehrbewegungen, da die Läsionen sehr schmerzhaft sein können. In chronischen Fällen kann die bakterielle Infektion über die Eutervene in den Blutstrom gelangen und so zu einer Bakterienverbreitung im gesamten Organismus führen. Daraus können in der Folge beispielsweise Mastitis, Lungenentzündung und/oder Sepsis (Blutvergiftung) entstehen. Befinden sich tiefe Läsionen in der Nähe von Blutgefäßen, kann es zu erheblichen und sogar tödlichen Blutungen kommen, wenn sich die Läsion auf das Blutgefäß ausbreitet und dessen Wände zerstört.

Die Behandlung der Zwischeneuterdermatitis ist ein langer Prozess, der am Ende jedoch Erfolg versprechend ist.

Risikofaktoren

Eine einzige, klar definierte Ursache konnte bisher noch nicht gefunden werden, wahrscheinlich kommen mehrere Faktoren zusammen. Auf jeden Fall spielt das Mikrobiom, also alle in der betroffenen Hautregion vorkommenden Mikroorganismen, eine sehr wichtige Rolle. Ob die Veränderung im Mikrobiom die Ursache oder die Folge dieser Erkrankung ist, muss noch geklärt werden. Untersuchungen von Probenmaterial aus den Läsionen konnten keine spezifischen Bakterienarten als zugrunde liegende Ursache identifizieren, auch typische Mastitis-Bakterien waren in den Läsionen nicht so auffällig häufig vorhanden, als dass sie als auslösend eingestuft werden konnten. Festgestellt werden konnte allerdings, dass die mikrobielle Vielfalt vermindert ist und sich verändert. Dann kommt es zu einem erheblichen Verlust von „gutartigen Hautbewohnern” und zu einer Zunahme von möglicherweise krank machenden Bakterien. So gibt es Hinweise, dass neben anderen auch Treponema-Bakterien, die Erreger der Mortellaro’schen Krankheit, beteiligt sind. Auch die Euteranatomie spielt eine Rolle, bei betroffenen Tieren fallen oft ein tiefes Zentralband und/oder eine tiefe Falte vorn am Euteransatz an der Bauchdecke auf. Euterhautfalten und -vertiefungen stellen ein potenzielles Risiko dar, da sie, wenn hier Haut an Haut reibt, Mikroläsionen und die Entstehung eines feuchten, sauerstoffarmen Milieus begünstigen, das die Ansiedlung pathogener Erreger begünstigt. Im Gegensatz zu Zwischenschenkelekzemen, die insbesondere bei Färsen auftreten, tritt eine ZED eher bei Kühen mit einer hohen Laktationsnummer und einer hohen Milchleistung auf. Umweltfaktoren wie eine zu geringe Boxenlänge, ältere Boxenmatratzen sowie Klauenbäder (hier wird angenommen, dass die desinfizierende Flüssigkeit aus dem Klauenbad auf das Euter spritzt und dort empfindliche Hautpartien zusätzlich irritiert oder dass ein unzureichender Wechsel der Klauenbadflüssigkeit das Vorkommen von pathogenen Erregern erhöht) werden als Risikofaktoren für das Entstehen einer Zwischeneuterdermatitis gesehen.

Behandlung

Eine Behandlung ist aufwendig, aber umso erfolgreicher, je früher damit begonnen wird. Die Größe der Läsionen bestimmen die Heilungschancen. Kleinere Wunden heilen oft innerhalb von Wochen, größere innerhalb von Monaten. Ein frühzeitiges Erkennen erspart folglich viel Arbeit, denn wenn der faulig-süßliche Geruch wahrnehmbar ist, handelt es sich bereits um ausgeprägte Läsionen. Die beste Sicht und ideale Untersuchungs- und Therapiemöglichkeiten bietet ein Klauenstand mit Kippsystem, daher ist die Klauenpflege immer auch ein idealer Zeitpunkt für eine Kontrolle der Hautfalten am Euter. Alternativ kann man im Melkstand mit einem kleinen Spiegel an einem Selfiestick die betroffenen Hautregionen untersuchen.

Das Zwischenschenkelekzem tritt vorwiegend bei Färsen auf.

Eine Behandlung (am besten nach Absprache mit dem Hoftierarzt) umschließt eine regelmäßige Wundreinigung (möglichst zweimal täglich). Dafür eignen sich milde Desinfektionsmittel (zum Beispiel Jod-Seife, zur Wundreinigung geeignete Biozidprodukte auf Basis hypochloriger Säure), und das Trocknen der Wunde (zum Beispiel Trockentupfen mit Einmalpapier). Abschließend wird die Wunde mit einem Spray oder Gel abgedeckt (zum Beispiel Zinkspray, Wundgel auf Basis hypochloriger Säure), um einer zusätzlichen Infektion vorzubeugen und die Wundheilung zu fördern. Aggressive Desinfektions- oder Pflegemittel sollten vermieden werden, um die Haut nicht zusätzlich zu irritieren. Je nach Schweregrad der Hautveränderungen kann die Anwendung von Schmerzmitteln /Entzündungshemmern sinnvoll sein.

Prophylaxe

Auf Herdenebene kann das Risiko gesenkt werden, wenn die Umgebung der Tiere möglichst sauber und trocken ist, sodass das Euter weniger Feuchtigkeit und Bakterien ausgesetzt ist. Das Einstreumaterial sollte so wenig abrasiv wie möglich sein, um kleine Verletzungen am Euter und somit Eintrittspforten für Krankheitserreger zu vermeiden. Genau wie bei der Mortellaro’schen Krankheit ist das regelmäßige Reinigen der Boxen und Laufgänge ein Faktor, das Risiko zu senken. Eine angemessene Belüftung senkt die Luftfeuchtigkeit. Als Langzeit-Ansatz ist die Zucht auf eine gute Euterform mit einem straff aufgehängten Euter risikomindernd.

Fazit

Obwohl eine ZED häufig vorkommt, ist diese Erkrankung noch nicht so weit erforscht, dass alle Risikofaktoren bekannt sind, um eine allgemeingültige Präventionsmaßnahme entwickeln zu können. Bisher wurde keine primäre infektiöse Ursache identifiziert, am wahrscheinlichsten entsteht eine ZED durch eine opportunistische bakterielle Infektion in kleinen Läsionen, die durch das Aneinanderreiben von Hautfalten entstehen. Eine Heilung ist möglich, aber langwierig und umso erfolgversprechender, je eher die Erkrankung erkannt wird.

Spitzwegerich im Wirsingkohlanbau zur Lachgasreduktion

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Am 6. Oktober fand auf dem Biohof Thees in Mildstedt bei Husum ein Feldtag im Rahmen des EIP-Projekts „Spitzwegerich zur Lachgasreduktion“ statt. Zahlreiche Interessierte aus Landwirtschaft und Verwaltung, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Region nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Ansätze zur Minderung von Lachgasemissionen im Gemüsebau zu informieren.

Das Projekt untersucht, inwieweit Spitzwegerich (Plantago lanceolata) im Gemüseanbau durch seine Wurzelexsudate die Nitrifikation im Boden hemmen kann. Auf diese Weise soll der im Boden verfügbare Stickstoff besser an den Bedarf der Kulturpflanzen angepasst werden. Ziel ist es, Stickstoffverluste in Form von Lachgas (N2O) und Nitrat (NO3) zu verringern und so die Stickstoffeffizienz insgesamt zu verbessern. Das Vorhaben wird vom Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), dem Biohof Thees, dem Hof Överdiek in Groß Wittensee und dem Wurzelhof in Schinkel durchgeführt.

Besichtigung der hofeigenen Flächen mit Landwirt Heinrich Thees.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Maximilian Zimmermann von der CAU Kiel das Forschungsvorhaben in der Maschinenhalle von Heinrich Thees vor. Anhand wissenschaftlicher Poster wurden die Projektziele, der Versuchsaufbau und erste Ergebnisse erläutert. Im Anschluss ging es gemeinsam auf das Versuchsfeld, wo Wirsingkohl in Mischkultur mit Spitzwegerich angebaut wird.

Mithilfe solcher Wurzelfenster können regelmäßig Bodenproben gezielt aus der Wurzelumgebung (Rhizosphäre) entnommen werden.

Vor Ort wurden verschiedene Methoden der Datenerhebung vorgestellt. Anhand eines geschlossenen Kammersystems wurde die Messung der Lachgasemissionen aus dem Boden erläutert. Außerdem wurden Wurzelfenster gezeigt, über die regelmäßig Bodenproben gezielt aus der Wurzelumgebung (Rhizosphäre) entnommen werden können. Diese Proben dienen der Analyse unterschiedlicher Stickstoffbindungsformen im Boden sowie der Untersuchung der Aktivität und Zusammensetzung des Bodenmikrobioms. Zusätzlich werden die Stickstoffgehalte in Spross und Wurzeln der Pflanzen sowie die Nitratgehalte im Sickerwasser analysiert. So soll ein besseres Verständnis dafür entstehen, wie in diesem Anbausystem Pflanzen- und Bodenorganismen im Stickstoffkreislauf zusammenwirken.

Im Anschluss an die Projektvorstellung übernahm Heinrich Thees die Gruppe und führte die Teilnehmenden über seinen Betrieb. Dabei gab er Einblicke in den ökologischen Gemüsebau, seine Fruchtfolgen und betrieblichen Abläufe. Auch hier kommt es seit dem Projekt zu einem vermehrten Einsatz von Spitzwegerich, beispielsweise als Mischungspartner in Blühstreifen und Zwischenfrüchten. Die Gäste nutzten ebenfalls die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Diskussion praxisrelevanter Fragen. Das Projekt „Spitzwegerich zur Lachgasreduktion“ wird im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP Agri) Schleswig-Holstein durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Eler) gefördert.

Sensationelle Gebote in Dätgen

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Vor dem Hintergrund der ­aktuellen Marktsituation ­blickte man mit gespannter Erwartung auf die Oktoberau­ktion der ­Rinderzucht Schleswig-­Holstein eG (RSH eG).

Aufgrund des gegenüber der Septemberauktion deutlich erhöhten Auftriebes und der vielerorts bereits beendeten Maisernte fanden sich erneut zahlreiche fachkundige Interessenten im Vermarktungszentrum Dätgen ein.

Spitzenpreise für Bullen und Färsen

Das Angebot der Bullen fiel erneut etwas geringer aus, war aber dafür qualitativ überragend besetzt. Teuerster rotbunter ­Bulle war ein homozygot hornloser Bulle aus der Zucht von Klaus-Jürgen Wichmann, Haby, den sich ein Käufer für 3.000 € sicherte. Bei den Schwarzbunten gab es eine Doppelspitze, angeboten von der Zuchtstätte Andresen Kattbek GbR, Ostseefjord-Holsteins, die für Furore sorgte. Der dunkel gezeichnete „OFH Edor“, ein „Comeback“-Sohn, mit enormer Länge und tadellosem Fundament wechselte bei einem Zuschlag von 4.700 € den Besitzer. Sein Stallgenosse „OFH Edul“, Vater „Canoso“, ebenfalls dunkel gezeichnet, sehr quellig, mit besten Übergängen und hohen Leistungen, wurde von Auktionator Claus-Peter Tordsen nach spannendem Bieterduell für 5.200 € zugeschlagen.

Das Kälber- und Jungrinderangebot konnte nicht komplett vermarktet werden, einige Tiere blieben im Überstand. Ein vielversprechendes Angler Kalb, eine Tochter von „Caisley“, vorgestellt von der Heidehof GbR, Timmaspe, Holsteins vom Heidehof, erzielte als teuerstes Kalb 800 €.

Das Angebot der Kühe und Färsen wurde durch zwei Betriebskollektionen der Betriebe Jan Hendrik Funck, Kropp, Geestland Holsteins sowie der Heidehof GbR aufgewertet. Alle Tiere dieser beiden Kollektionen konnten mit genomischen Zuchtwerte aufwarten. Die Gebote bei den Kühen und Färsen waren sehr qualitätsorientiert und resultierten naturgemäß in einer gewissen Preisdifferenzierung. Tiere mit kleineren Einschränkungen im Exterieur, insbesondere in Fundament- und Euterqualität sowie bereits etwas länger in der Laktation stehend, wurden mit Preisabschlägen bedacht.

Rekordpreis für „Daktari“-Schwester

Den sensationellen Tageshöchstpreis von 6.300 € und damit einen Preis, der auf einer Auktion der RSH eG für eine abgekalbte Färse erstmals erzielte wurde, erreichte „ELL Lilo“, gezogen und vorgestellt von Philipp Ellerbrock, Westerau, Ellerbrock Holsteins. In einem harten Bieterduell sicherte sich ein hiesiger Zuchtenthusiast diese schwarzbunte Zukunftsfärse. Die Vorzüge dieser „Sega P“-Tochter waren absolut überzeugend: tadelloses Exterieur, insbesondere ein Topeuter, homozygot hornlos und nicht zuletzt eine Mutterleistung von 15.000 kg mit sehr guten Inhaltsstoffen. Sie ist eine Schwester von „Schach“, des aktuellen Nummer-eins-Bullen nach RZG der deutschen Top-Liste und des sehr beliebten, ebenfalls homozygot hornlosen Topsellers der RSH, „Daktari“. Ein kürzlich in einer Fachzeitschrift erschienener Artikel würdigte diese Ausnahme-Kuhfamilie; Glückwunsch an Züchter und Käufer. Philipp Ellerbrock stellte mit 3.600 € auch die teuerste Kuh, eine „HulK P“- Tochter mit aktuell 48 kg Tagesgemelk. Der Durchschnittspreis der schwarzbunten Kühe und Färsen betrug 2.660 €. Bei den Rotbunten lag dieser bei 2.377 €, hier war die leistungsbereite „Freestyle“-Tochter „Claire“ von Lars Frohbös, Goosefeld, mit 3.100 € die teuerste. Der Durchschnittspreis der Angler Färsen betrug 2.180 €. Ein Käufer aus Niedersachsen legte 3.000 € für die von Jürgen Melchertsen, Steinberg, gezogenen „Zeisig“-Tochter „Chemnitz“ an, eine schicke Färse mit hoher Einsatzleistung und sehr korrektem Exterieur.

Eine rahmige Braunviehkreuzung mit ebenfalls sehr hoher Einsatzleistung, gezogen und vorgestellt von Uwe Hinz, Lindau, wurde mit 3.500 € honoriert.

Die nächste Auktion der RSH eG findet am 13. November im Vermarktungszentrum der RSH eG in Dätgen (direkt an der Autobahnabfahrt Bordesholm gelegen) statt. Angeboten werden Tiere, die ausschließlich aus BHV1- und BVD/MD-freien Betrieben stammen. Die Rinderzucht Schleswig-Holstein eG hofft auf zahlreiche Anmeldungen. Kaufinteressenten, denen ein Auktionstermin nicht in ihren Kalender passt, nutzen zunehmend die Möglichkeit, Tiere im Kaufauftrag ersteigern zu lassen. Die Mitarbeiter der RSH eG führen diesen gern verantwortungsvoll und zuverlässig aus.

Kenngrößen zum Controlling richtig nutzen

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Ist der Jahresabschluss die Grundlage für intensive Gespräche mit dem Berater und Arbeitskreis oder ein notwendiges Übel, das schnell im Regal verschwindet?

Zwei Herausforderungen gilt es zu meistern, um den Abschluss als Controlling-Instrument zu nutzen: Erstens: Er muss spätestens nach der Herbstbestellung vorliegen, um ihn für die Winterarbeit nutzen zu können. Zweitens: Es sollten Vergleichszahlen von ähnlich gelagerten Betrieben zur Verfügung stehen. Das ist das Salz in der Suppe der Abschlussanalyse.

Punkt eins sollten Landwirte mit ihrer Buchstelle klären. Für Punkt zwei, die Vergleichszahlen, lassen sich die Auswertungen des Testbetriebsnetzes heranziehen, wenn keine Zahlen aus Beratungsringen oder Arbeitskreisen vorliegen.

Tabelle 1 zeigt einige Kennzahlen aus dem Durchschnitt der drei Wirtschaftsjahre 2021/22 bis 2023/24. Sie stammen von Haupterwerbsbetrieben aus dem Testbetriebsnetz Niedersachsen. Wenn man diese Zahlen mit den eigenen vergleichen möchte, sind einige Punkte zu beachten.

Kostendegressionseffekte durch Größe

Der erste Blick fällt auf die Betriebsgröße, was für die Interpretation der Kennzahlen wichtig ist: Größere Betriebe haben Vorteile durch die sogenannte Kostendegression. Sie können ihre Festkosten auf mehr Fläche verteilen und eventuell auch günstiger ein- und verkaufen. Diese strukturellen Vorteile haben mit der Betriebsleiterfähigkeit unmittelbar nichts zu tun, ebenso der Anteil an Pachtfläche und das regionale Pachtpreisniveau, was vor allem für Acker- und Futterbaubetriebe bedeutend ist.

Gewinn als Erfolgskennzahl

Spätestens der zweite Blick landet beim Gewinn als zentraler Erfolgskennzahl. Die absolute Höhe ist nur bedingt aussagekräftig, da ebenfalls größenabhängig. Der Gewinn je Hektar sagt dann bei Acker- und Futterbaubetrieben mehr über die Rentabilität des Betriebes.

Wie sieht es aus mit Fremdkapital?

Und der dritte Blick könnte zum Fremdkapital gehen. Auch hier ist der Bezug auf die Fläche nur für die Betriebe mit flächengebundener Produktion sinnvoll, also für Ackerbau- und Futterbaubetriebe. Für die Stabilität aller Betriebsformen ist die Kennzahl „Fremdkapital je Hektar Eigentumsfläche“ relevant, die in der Testbetriebsstatistik leider nicht ausgewiesen ist. Zum Fremdkapital gehört der Zinsaufwand. In beiden Positionen zeigen sich Unterschiede zwischen den drei Gruppen der Testbetriebe. Wenn in Gebäude investiert werden muss, wie im Futterbau und der Veredelung, ist der Fremdkapitaleinsatz deutlich höher als im Ackerbau, wo der Investitionsschwerpunkt auf den Maschinen liegt.

Veränderung des Eigenkapitals

Was ist von dem erwirtschafteten Gewinn letztlich übrig geblieben? Die Veränderung des Eigenkapitals gibt Auskunft: Wurde der Gewinn komplett für die privaten Entnahmen verbraucht? Hat er vielleicht sogar nicht einmal dafür gereicht (negative Veränderung des Eigenkapitals)? Wurde ein Teil des Gewinns nicht entnommen und hat sich dadurch das Eigenkapital des Betriebes erhöht? Abzulesen ist diese Kennzahl direkt aus der Passivseite der Bilanz, auf der das Eigenkapital und das Fremdkapital stehen. Hier gibt es im standardisierten BMEL-Abschluss des Landwirtschaftsministeriums die Spalten „Geschäftsjahr“, „Vorjahr“ und „Veränderung“.

Alle bisher genannten Kennzahlen lassen sich ohne große Rechenoperationen direkt aus dem Abschluss ermitteln. Sie geben einen ersten Eindruck, wie der eigene Betrieb hinsichtlich Rentabilität und Stabilität im Vergleich zur Testbetriebsgruppe dasteht.

Liquidität und Cashflow II und III

Wichtig ist aber auch die Liquidität des Betriebes. Aus dem Saldo aller Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres mussten die kompletten Privatentnahmen bestritten werden (Lebenshaltung, private Versicherungen, private Steuern, Altenteil, Bildung von Privatvermögen und anderes). Gegebenenfalls haben Einlagen aus dem Privatbereich in den Betrieb die Liquidität erhöht. Weiterhin mussten die Tilgungen der betrieblichen Darlehen bezahlt werden. Der Betrag, der dann übrig bleibt, wird als Cashflow III bezeichnet. Er sollte positiv sein und kann zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Ist er negativ, musste neues Fremdkapital für die Tilgung bestehender Kredite aufgenommen werden.

Wie lässt sich der Cashflow III ermitteln? Erfreulicherweise recht einfach: Gewinn plus Abschreibungen (diese Summe steht vereinfachend für den Saldo aller Einnahmen und Ausgaben) abzüglich der Differenz aus Privatentnahmen und Privateinlagen. Hiervon sind dann noch die Tilgungen abzuziehen. Zu prüfen ist, ob sich für den eigenen Betrieb ein positiver Cashflow III ergibt.

Besser als die Vergleichsgruppe?

Nach der Beurteilung der eigenen Betriebssituation kommt die Ursachenforschung. Wie hoch sind die Erträge und Aufwendungen in der Pflanzen- und Tierproduktion in Relation zur Vergleichsgruppe? Da der Jahresabschluss im Wesentlichen Eurobeträge und wenige Naturaldaten enthält, bleint die Ursachenforschung an der Oberfläche.

Tiefere Erkenntnisse liefert eine Betriebszweigabrechnung auf Vollkostenbasis. Auch hier ist der Jahresabschluss die Grundlage, die aber durch weitere Aufzeichnungen ergänzt wird (etwa Schlagkartei, Futterberechnungen). Man sollte seine Erzeugungskosten für 1 dt Weizen kennen. Ist dies nicht der Fall, hilft Tabelle 2. Sie zeigt das Ergebnis einer Betriebszweigabrechnung aus betriebswirtschaftlichen Arbeitskreisen. Kennt man seine Produktionskosten, fällt die Entscheidung für oder gegen ein Angebot zur Preisabsicherung der nächsten Ernte leichter. Im Vergleich mit den Berufskollegen werden die Stellschrauben sichtbar, die zu drehen sind, um die eigenen Ergebnisse weiter zu verbessern.

Die Unternehmensberatung der Landwirtschaftskammer SH findet sich unter: https://www.lksh.de/beratung/unternehmensberatung

Fazit

Es gibt viele Gründe, um sich mit den eigenen Zahlen intensiver auseinanderzusetzen. Da das allein nicht so viel Spaß macht wie in der Gruppe und auch der Erkenntnisgewinn in der Gruppe höher ist, spricht viel dafür, sich einem Arbeitskreis anzuschließen. Fragen dazu beantwortet die Dienststelle der Landwirtschaftskammer.

Weiterbildungssaison startet

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Mit dem Start der neuen Weiterbildungssaison 2025/26 präsentiert sich der Weiterbildungskalender (WBK) Landwirtschaft, Einkommenskombinationen und Gartenbau im neuen Format.

Unter dem Motto „WBK goes online“ finden Landwirtinnen und Landwirte, mitarbeitende Familienangehörige sowie Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Gartenbau ein vielseitiges und praxisnahes Weiterbildungsangebot.

Insgesamt stehen über 80 Seminare und Lehrgänge zur Auswahl – organisiert von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Kooperation mit Beratungsringen und den Vereinen landwirtschaftlicher Fachbildung (vlf). Ein großer Teil der Seminare wird zudem durch Mittel der EU (Eler) und des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert.

Neu in diesem Jahr: Der Weiterbildungskalender wird erstmalig nicht mehr als vollständige Printbroschüre verschickt. Stattdessen gibt es eine kompakte Terminübersicht. Die vollständige Broschüre mit detaillierten Seminarbeschreibungen steht ab sofort online unter www.lksh.de/seminare zum Durchblättern bereit. Alle Seminare sind auch im Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer zu finden.

Mit dieser Entscheidung soll ein Beitrag zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen geleistet werden – und zugleich kann zeitgemäßer und flexibler auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppe eingegangen werden.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist direkt über den Agrarterminkalender möglich. Dort steht ein Online-Kontaktformular für eine schnelle und digitale Anmeldung zur Verfügung.

Bei Andreas Zahn ist immer Strandkorbwetter

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Andreas Zahn aus Groß Grönau im Kreis Herzogtum Lauenburg baut Mini-Strandkörbe als Nistkästen für Vögel. So bietet der Naturliebhaber Meise, Sperling und Co. samt ihrem Nachwuchs ein sicheres Zuhause auf Zeit.

Welches Hobby er hat, weiß man sofort, wenn man das Grundstück von Andreas Zahn und seiner Ehefrau Christiane betritt. Hier hängen zuhauf liebevoll gestaltete Nistkästen im Mini-Strandkorb-Format. Sie warten auf den Einzug gefiederter Gäste. Ab März, wenn die Brutzeit beginnt, werden die zwitschernden Piepmätze wieder den Garten bevölkern und ein fröhliches Vogelkonzert anstimmen.

Der Mini-Strandkorb-Nistkasten kann auf einen Holzpfahl montiert oder mit dem angebrachten Drahtseil an einen Baum gehängt werden.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Bis dahin stehen für den Banker im Ruhestand arbeitsreiche Stunden auf dem Plan, denn auch Menschen, ob Einheimische, Urlauber oder Touristen, finden an seinen Nistkästen Gefallen. Sie warten auf Nachschub aus der Hobbywerkstatt. „Immer wenn das Wetter im Herbst schlechter wird und es draußen nichts mehr zu tun gibt, fühle ich mich im Keller am wohlsten“, verrät der 66-Jährige schmunzelnd. Dort hat er bestens ausgestattete Räumlichkeiten, um seiner handwerklichen Leidenschaft nach Herzenslust zu frönen.

Durch Zufall kam er 2015 auf die Idee mit den Mini-Strandkörben. Angeregt durch den Mann einer Kollegin, der Bastler von Nistkästen war, wollte er auch etwas Eigenes kreieren. „Auf den Strandkorb kam ich, weil er für mich mit durchweg positiven Gefühlen besetzt ist, an Sonnenbäder, Meeresrauschen und schöne Strandnachmittage erinnert, außerdem gut in unsere Region passt“, blickt er zurück. Gleichzeitig einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten, mit seinen Nistkästen die knapper werdende Zahl der natürlichen Brutplätze zu erhöhen, war ein willkommener Nebeneffekt.

Prototyp mit Hürden

Zunächst startete er damit, einen Prototyp zu entwickeln. Dabei sah er sich vor einige Hürden gestellt. Er wusste beispielsweise nicht, wo er das benötigte Material für seine Kreationen herbekommen sollte. „Anfangs gestaltete ich das Flechtwerk aus selbst klebenden Teppichleisten, den Holzrahmen ließ ich unbehandelt, Markise und Sitzstange fehlten. Alles sah noch grob aus“, erzählt er.

Die Entwicklung vom Prototyp (li.) bis zum heutigen Mini-Strandkorb-Nistkasten (r.)
Foto: Silke Bromm-Krieger

Um zu demonstrieren, was er damit meint, läuft er flink in den Keller, um seinen Prototyp und weitere Fortentwicklungen zu holen. „Sehen Sie, zuerst habe ich das Flechtwerk von oben nach unten angebracht, aber ein Strandkorbvermieter erklärte mir, dass die Flechtung beim Strandkorb quer verlaufen müsse.“ Gesagt, getan. Ein weiteres Detail, über das er sich zuerst keine Gedanken gemacht hatte, ergänzte er ebenfalls. „Ich vergaß, die innere Vorderseite des Nistkastens mit einer Raspel etwas aufzurauen, damit die Vogelküken, wenn sie flügge werden, aus dem Nest nach oben zum Einflugloch klettern können.“

Zahn, der früher an seinem Arbeitsplatz im Qualitätsmanagement für kontinuierliche Verbesserungsprozesse zuständig war, fuchste sich in die Entwicklung seines Nistkastens immer mehr hinein, perfektionierte, optimierte, tauschte sich mit anderen darüber aus, wie er es früher schon in seinem Beruf erfolgreich getan hatte. Durch viele kleine, schrittweise Optimierungen verbesserte er nach und nach sein Produkt sowie die damit verbundenen Arbeitsabläufe. Und siehe da, erste Anfragen nach den schmucken, wohldurchdachten Nistkästen stellten sich bald durch Mundpropaganda aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis ein. Dort war man begeistert von den hübschen Mini-Strandkörben, verschenkte sie zum Geburtstag, zu Weihnachten, Jubiläen oder anderen Anlässen. Zu den Nistkästen gesellten sich 2018 Futterhäuser als Doppelsitzer. Durch die Idee eines Bekannten kamen Fan-Nistkästen in Vereinsfarben hinzu, etwa für HSV-Fans in Blau-Weiß. Seine Mini-Strandkorb-Nistkästen und -Futterhäuser meldete der gebürtige Lübecker schließlich beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Sie sind jetzt patentrechtlich geschützt.

Die Futterhäuser sind Doppelsitzer, daher 26 cm breit. Sie haben ein durchsichtiges Inlay, das man zum Reinigen herausnehmen kann.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Boom durch „Nordtour“

Als der NDR im April 2022 auf ihn aufmerksam wurde, und ihn für die Sendereihe „Nordtour“ besuchte, erhielt der Hobbyhandwerker nach der Ausstrahlung des vierminütigen Films so viele Zuschaueranfragen, dass er mit der Produktion nur schwer hinterherkam. Inzwischen war er Ende 2020 in den Ruhestand gegangen. Statt zur Bank ging es nun täglich für bis zu 14 Stunden an die Werkbank, um die zahlreichen Aufträge zu erledigen. Tatkräftig wurde er dabei von seiner Christiane und Helfern unterstützt. „Wir verschickten die Nistkästen deutschlandweit, in die Schweiz und nach Österreich. Deutsche Auswanderer, die zu Besuch in der Heimat waren, nahmen sie sogar als Gastgeschenke bis nach Schweden und Amerika mit“, freut sich das Ehepaar.

In seiner Werkstatt im Keller baut Andreas Zahn die Mini-Strandkörbe aus Multiplexplatten zusammen.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Momentan ist es für Zahn in seiner Werkstatt wieder ruhiger geworden, die Normalität ist zurückgekehrt. In den dunklen Wintermonaten geht er meist tagsüber für zwei bis sieben Stunden in den Keller. Während er werkelt, hört er gern Hörbücher mit historischen Romanen und Krimis. „Mein Hobby ist mir Spaß, Entspannung und Freude zugleich. Mit Begeisterung und Motivation bin ich nach wie vor dabei“, betont der zweifache Vater und Großvater, strahlt über das ganze Gesicht und lädt ein, einen Blick in seine Wirkungsstätte zu werfen.

Beim Gang ins Kellergeschoss steigt einem schon der würzige Duft von Holz in die Nase. Gleich unten im Flur stapeln sich auf einem Regal fein säuberlich sortiert die acht vorkonfektionierten Holzteile, aus denen ein Mini-Strandkorb entsteht. Das Flechtmaterial von 78 Geflechtstreifen und Staken pro Korb liegt jeweils schon fertig abgemessen und mit einem Gummi zusammengebunden in der Schublade. „Die Teile schneiden meine Frau und ich nebenbei zu, wenn wir uns abends einen Film im Fernsehen anschauen“, bemerkt er. Das Material dafür lagert er praktischerweise griffbereit nur wenige Schritte vom Wohnzimmer entfernt im Wintergarten. Das Flechtmaterial, das er verwendet, ist mittlerweile dasselbe sehr haltbare und langlebige Material, das auch für die großen Strandkörbe genutzt wird, ebenso wie das Markisenmaterial.

Aufwendige Handarbeit

Aber nun will er endlich das Zusammenbauen der Teile zeigen. Rund vier bis fünf Stunden dauert es, bis er einen Nistkasten in feinster Handarbeit fertiggestellt hat. „Die Minis sind zirka 32 Zentimeter hoch und 20 Zentimeter breit. Eine lösungsmittelfreie Lasur schützt das Holz vor vorzeitiger Verwitterung. Meine Nistkästen entsprechen auch den Vorgaben der Naturschutzverbände“, informiert er, während er die vorkonfektionierten Teile routiniert mit kleinen Schrauben zusammenfügt. Er greift auf ein Bord neben sich und zeigt vorgeschnittene dicke Kunststofffolien, die später direkt auf den Holzkasten unter das Geflecht kommen, um ihn von oben wasserdicht zu machen und vor Feuchtigkeit zu schützen.

Teamwork: Beim Fernsehen schneiden Andreas und Christiane Zahn die benötigten Teile für das Flechtwerk zu.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Übrigens: Je nachdem, welchen Durchmesser er für das Einflugloch des Nistkastens wählt, wird dieser von unterschiedlichen Vogelarten genutzt. „Standardmäßig baue ich ihn mit einem Einflugloch von 28 Millimetern für Blau-, Hauben-, Sumpf- und Tannenmeise. Auf Wunsch vergrößere ich auf 32 Millimeter für Kohlmeise und Kleiber oder 35 Millimeter für den Feld- und Haussperling“, erklärt Zahn. Es folgen Tipps, wie man das gute Stück richtig anbringt: „In einer Höhe von zwei bis drei Metern, dann kommen Hauskatzen und Marder nicht so schnell heran. Laut Empfehlungen des Naturschutzbundes sollte das Einflugloch weder zur Wetterseite im Westen zeigen noch der Kasten längere Zeit der prallen Sonne im Süden ausgesetzt sein. Eine Ausrichtung nach Osten oder Südosten ist deshalb ideal.“ Als Standorte kämen Flächen an Hauswänden, Balkonen, Schuppen und Gartenhäuschen infrage. Zur Befestigung an Bäumen oder Ästen liefere er ein Drahtseil mit. „Meine Futterhäuser sollten so angebracht oder aufgestellt werden, dass man sie mühelos nachfüllen und reinigen kann. Hier bietet sich die Montage auf einen Holzpfahl an. Für diesen habe ich extra ein Befestigungselement entwickelt“, ergänzt der Tüftler. Wenn man Andreas Zahn so zufrieden an seiner Werkbank stehen sieht, sprudelnd vor Energie, ein Lächeln auf den Lippen, spürt man, dass er mit seinen Mini-Strandkörben nicht nur ein Hobby, sondern eine Passion gefunden hat.

Weitere Infos unter ­strandkorb-brueterei.de

Rote Gebiete wackeln

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Der Gang bayerischer Landwirte vor das Bundesverwaltungsgericht wegen der Ausweisung Roter Gebiete hatte Erfolg. Wie das Leipziger Gericht am Freitag vergangener Woche entschieden hat, beruht die bayerische Ausführungsverordnung zur bundesweiten Düngeverordnung nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht.

Sie genüge mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest.

Fehlende Außenwirkung

Offenbar reicht die Wirkung des Urteils über Bayern hinaus. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ergibt sich aus der Düngeverordnung – genauer § 13a Absatz 1 – nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) reiche dafür nicht aus, weil sie allein Behörden binde und keine Außenwirkung habe, moniert das Gericht. Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Dazu gehörten insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden.

Die Landwirte mit Flächen in als belastet ausgewiesenen Gebieten waren vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, um die Ausführungsverordnung des Freistaats für unwirksam erklären zu lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Anträge in drei Verfahren abgelehnt. Im vierten Verfahren hat er die Ausführungsverordnung für einen konkreten Grundwasserkörper wegen Einbeziehung einer nicht landwirtschaftlich beeinflussten Messstelle in das Ausweisungsmessnetz für unwirksam erklärt. Die Revisionen der Landwirte in den drei erstgenannten Verfahren hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg.

Rechtsgrundlagen ändern

„Das Bundesverwaltungsgericht erklärt nicht nur die konkrete Ausweisung der Roten Gebiete in Bayern für unwirksam und gibt den klagenden Landwirten recht, sondern fällt auch ein deutliches Urteil für den nationalen Gesetzgeber“, stellte die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, fest. Seit Jahren weise der Berufsstand auf die weitreichenden Folgen der strengen Auflagen in den Roten Gebieten hin und fordere nachvollziehbare Kriterien sowie eine differenziertere Herangehensweise. Sabet sieht jetzt den Bund gefordert. Er müsse unverzüglich die rechtlichen Grundlagen ändern und klarer darlegen, welche Gebiete auf welcher Grundlage als Rote Gebiete eingestuft und wie sie im Sinn der Verhältnismäßigkeit eng abgegrenzt würden. Auch müsse die Bundesregierung im Sinn der Verursachergerechtigkeit Vereinfachungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe schaffen.

Bestätigt in dem Leipziger Urteil sieht sich auch der Präsident des Landvolks Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Holger Hennies. „Die von der Landesregierung ausgewiesenen Roten und Gelben Gebiete mit ihren nicht nachvollziehbaren Grenzen und Auflagen sind damit unwirksam, denn sie beruhen auf der gleichen Rechtsgrundlage wie in Bayern“, erklärte Hennies mit Blick auf sein Bundesland. Bund und Länder seien jetzt aufgefordert, unverzüglich gemeinsam mit der Landwirtschaft eine von der EU-Kommission akzeptierte Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu erarbeiten.

Diese müsse dem Landvolk-Präsidenten zufolge auf einem deutlich erweiterten Messstellennetz sowie wissenschaftlich anerkannten Methoden der Belastungsermittlung und -herkunft beruhen. Dabei seien die heutige Situation im Düngeverhalten der Landwirte zu berücksichtigen und eine grundwasserschonende Bewirtschaftung zu belohnen.

Konsequente Bilanzierung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wertet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als deutliches Signal, klare, rechtssichere Regelungen zum Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Nitratbelastung zu schaffen. BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser Martin Weyand betonte, die Leipziger Richter hätten nicht die Notwendigkeit infrage gestellt, Nitrateinträge zu reduzieren, sondern eine nachvollziehbare Umsetzung eingefordert. Dazu gehöre eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinn einer transparenten Stoffstrombilanz. „Mit rechtsklaren, nachhaltigen und überprüfbaren Maßnahmen lässt sich der Grundwasserschutz dauerhaft sichern“, so Weyand. Teure technische Aufbereitungsverfahren könnten vermieden werden, wenn der Eintrag von Nitraten von vornherein reduziert werde.

Düngeverordnung gilt

Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigte die konkreten Folgen des Urteils für den Freistaat auf. Demnach hätten die bestehenden Roten und Gelben Gebiete in Bayern keine Gültigkeit mehr. Eine Neuausweisung könne in der bislang geplanten Form nicht stattfinden. Nach Einschätzung des Verbandes gilt in Bayern derzeit das normale Düngerecht, allerdings ohne die zusätzlichen Vorgaben für Rote und Gelbe Gebiete. Ausdrücklich wies der BBV darauf hin, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe weiter an die Vorgaben der Düngeverordnung zu halten hätten. Der Verband will sich dafür einsetzen, dass die neu auszuarbeitenden Verordnungsregelungen praxisnah und transparent gestaltet werden und die landwirtschaftlichen Betriebe handlungsfähig bleiben.

Verantwortung in der Landjugend übernehmen

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Der erste Teil des diesjährigen Seminars Landjugend.leben.lernen (La.le.le.) fand am dritten Oktoberwochenende für Landjugendmitglieder aus ganz Schleswig-Holstein statt. Versammelt in einer Jugendherberge in Plön absolvierten die Teilnehmer den ersten von zwei erforderlichen Teilen der Qualifikation zur Jugendleitercard (kurz: JuLeiCa).

Nach der Anreise wurde am Freitag als Erstes gemeinsam gegessen, anschließend gab es eine ausgiebige Kennenlernrunde der elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch wenn einige sich bereits kannten, waren viele neue Gesichter in der Gruppe vertreten. Es folgte eine kleine Einführung, was die Teilnehmer nach Beantragung der JuLeiCa erwartet und wozu sie außerhalb der offiziellen Berechtigung, Kinder- und Jugendgruppen anzuleiten, noch gut ist. Die JuLeiCa enthält weitere Vorteile wie die Möglichkeit, Sonderurlaub für ausgewählte ehrenamtliche Tätigkeiten bekommen zu können.

Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeit

Das Angebot Landjugend.leben.lernen des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein ist zum großen Teil an die Landjugend- und Vorstandsarbeit angepasst. Es enthält viel nützliches Wissen, um die Teilnehmer gut auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vorzubereiten sowie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenzuarbeiten.

Der Abend bestand aus den ersten spannenden Themen, die für das Seminar wichtig sind: Zuerst wurden die Gruppenregeln festgelegt und besprochen. Danach ging es um Spiele, die darauf abzielten, die jeweiligen Rahmenbedingungen einer Gruppe richtig einschätzen und durchsetzen zu können, um die gewünschten Ziele der Spiele zu erreichen.

Das Seminar bereitet die Teilnehmer auf ehrenamtliche Tätigkeiten in der Landjugend und auf die Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt vor. Foto: Paul Weniger

Es folgten Kommunikation und Feedback. Durch eine Rückmeldung von anderen Personen können Menschen sich untereinander Informationen geben, reflektieren und besser reagieren. Denn Feedback ist ein Geschenk – das sagt jedenfalls die Pädagogik.

Der Sonnabend startete nach einem ausgiebigen Frühstück. Das Warm-up bestand unter anderem aus dem sogenannten Hühnerstall-Spiel, bei dem draußen an der frischen Luft ein imaginäres Hühnerei im Kreis hin und her geworfen wird. Wer lacht, läuft um den Kreis herum.

Rollen und Phasen in einer Gruppe

Danach machten sich die Teilnehmer zum Thema Entwicklungsstufen Gedanken über unterschiedliche Entwicklungsstände in den verschiedenen Altersgruppen, von der frühen Kindheit bis in das junge Erwachsenenalter. Die darauffolgende Gruppenpädagogik klärte über verschiedene Rollen und Phasen in einer Gruppe auf und wie solche funktionieren und sich zusammensetzen. Es folgte der Programmpunkt Öffentlichkeitsarbeit, der zur Veranschaulichung diente, wie Landjugenden sich nach außen präsentieren sollten und was eigentlich mit einem Social-Media-Account erreicht wird.

Der Nachmittag war tiefgründig: Neben verschiedenen Lebenswelten, in denen klar wurde, dass jeder sein eigenes Päckchen zu tragen hat, wurden die Phasen der Sozialisation besprochen. Das rosa Seminarmaskottchen Günter (der Schweinehund) war die Verbildlichung des inneren Schweinehundes, den jeder in sich hat. In diesem Kontext schrieben die Teilnehmer einen Brief an sich selbst, der im nächsten Jahr als Rückblick wieder an den jeweiligen Besitzer zugeschickt werden wird. Das letzte Thema des Tages war die Alkoholprävention. Im Anschluss ließen die Teilnehmer und Dozenten den Tag gemeinsam in mehreren Gruppen- und Kartenspielen gemütlich ausklingen.

Die Planung von Feten wurde am Sonntagmorgen nach dem Frühstück thematisiert, zuerst mit einer Ideensammlung, an welche wichtigen Punkte gedacht werden muss, dann folgte eine Praxisübung. Dabei funktionierten die Teilnehmer als Vorstand und spielten das große Fetenspiel, in dem typische und seltene Probleme gelöst werden mussten, die bei der Vorbereitung von Landjugendveranstaltungen auftreten können, zum Beispiel ein wegfliegendes Partyzelt.

Zum Schluss gab es eine positive Feedback-Runde mit dem Ritual „Tschüsstunnel“, bei dem alle nacheinander zwischen ganz vielen „Tschüss“ Sagenden unter deren hochgestreckten Armen hindurchlaufen. Dann war das spannende Wochenende auch schon zu Ende. Die Teilnehmer und Dozenten verstauten zufrieden ihre Taschen in den Autos und begaben sich auf die Heimreise.

Der zweite Teil des La.le.le.-Seminars findet am Wochenende vom 29. und 30. November in Steinbergkirche im Kreis Schleswig-Flensburg statt.

Nutzungsverträge beim Batteriespeicherbau prüfen

Aufgrund des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mittels Windenergie und Photovoltaik ist eine verstärkte Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Batteriespeicheranlagen (kurz: Bess für battery energy storage system) zu verzeichnen. Nach dem Motto „Wer zuerst kommt, …“ versuchen Planungsbüros und mögliche Betreiber, sich die für eine Bess-Nutzung infrage kommenden Flächen zu sichern. Landwirten werden entsprechende Pachtverträge angeboten, obwohl noch keineswegs sicher ist, ob auf ihren Flächen überhaupt jemals eine Bess errichtet wird.

Trotzdem besteht auch bei den meisten Grundeigentümern ein besonderes Interesse an der Bess-Nutzung, da die angebotenen Pachten als Nebeneinkünfte verlockend hoch sind. Insofern werden die Pachtverträge trotz aller Unsicherheiten als Chance auf langfristige Geldzahlungen angesehen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Landwirt damit in der Regel bereits für eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren eine endgültige Bindung eingeht. Deshalb sollten die angebotenen Verträge gründlich geprüft und nicht vorschnell unterschrieben werden, da es auch bei diesen Verträgen gewisse Fallstricke zu beachten gilt.

Vertragsgestaltung oft zu einseitig

Eine rechtliche Prüfung ergibt häufig, dass die Vertragsentwürfe Bestimmungen enthalten, die einseitig zugunsten der Betreiber der Bess formuliert sind und die Interessen der Grundeigentümer nicht genügend berücksichtigen. Zudem ist bei Abschluss des Vertrages oftmals noch gar nicht bekannt, wer eigentlich der Betreiber und damit der spätere Vertragspartner sein wird. Häufig werden nämlich die Pachtverträge zuerst von Planungsbüros abgeschlossen, die den Vertrag später auf eine – meistens noch nicht einmal gegründete – Betreibergesellschaft übertragen.

Festzustellen ist, dass auch die Banken, die die Bess finanzieren sollen, ein gewichtiges Wort bei der Vertragsgestaltung mitsprechen. Diese lassen sich aus ihrem Sicherungsinteresse heraus weitgehende Eintrittsrechte in den Vertrag garantieren. Zumeist werden auch die Kündigungsrechte gegenüber einem vertragsbrüchigen Betreiber eingeschränkt, was dann noch akzeptabel erscheint, so lange dabei eine laufende Pachtzinszahlung gesichert ist. Auch wenn sich durch die Vorgaben der Banken die Bereitschaft zur Abänderung der angebotenen Vertragsentwürfe reduziert, können in zahlreichen Punkten günstigere Regelungen für den Grundeigentümer ausgehandelt werden.

Einschränkungen der Nutzbarkeit

Im Falle einer landwirtschaftlichen Verpachtung muss sich der Eigentümer zudem mit seinem Pächter wegen der Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit auseinandersetzen. Da die Realisierung einer Bess oftmals mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, erhält der Grundeigentümer die erste Pacht oft erst Jahre nach der Vertragsunterzeichnung. Damit sich der Zeitraum der vertraglichen Bindung nicht unendlich verlängert, sollte man sich im Vertrag ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Baubeginn nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren, erfolgt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Kündigungsklausel in dem Vertrag klar und differenziert formuliert wird. Gemäß aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2025 – XII ZR 76724) ordnet dieser die Nutzungsverträge unter anderem als Mietverträge ein, was dazu führt, dass bei Vorliegen einer zu undifferenzierten Kündigungsklausel kein Kündigungsrecht entsteht.

Abgeschlossen werden die Nutzungsverträge üblicherweise für eine Laufzeit von etwa 25 Jahren. Daneben lassen sich die Anbieter oftmals schon eine Verlängerungsoption einräumen. Soweit man dies überhaupt akzeptieren und nicht lieber am Ende der Laufzeit neu verhandeln will, muss daran gedacht werden, dass bei derart langfristigen Verträgen beiden Vertragsseiten in jedem Fall nach Ablauf von 30 Jahren ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht.

Fragezeichen bei künftigem Flächenstatus

Aufgrund dieser langen Vertragslaufzeiten besteht jedoch die Problematik beziehungsweise die Unsicherheit, wie sich die Fläche im Laufe der Zeit statusrechtlich entwickelt. Niemand kann bei Vertragsschluss garantieren oder vorhersagen, ob nach Ende der Vertragslaufzeit wieder nutzbares Ackerland vorliegt oder ob nicht zwischenzeitlich ein Biotop entstanden ist, das die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fläche einschränkt. Auch förderrechtliche Problematiken bezüglich der Fläche können sich hieraus ergeben. Auf diese Gefahren sei hingewiesen.

Zum Vertragszweck sollte klargestellt werden, dass der Grundstückseigentümer keine Gewähr für die Geeignetheit des vom Nutzer verfolgten Zweckes übernimmt. Darüber hinaus sollten die technischen Aspekte der Anlage festgehalten werden, wie etwa die Leistung der Anlage oder zu errichtende Nebenanlagen. Obacht sollte bei der Vereinbarung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herrschen, da diese möglicherweise über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus weiterbestehen und somit später die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche einschränken können.

Grundbuchliche Absicherung

Üblich ist in allen Verträgen eine grundbuchliche Absicherung der Betreibergesellschaft durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten. Ohne eine solche Absicherung wären die Banken auch nicht bereit, ein Bess-Projekt zu finanzieren. Da für die Eintragung regelmäßig die erste Rangstelle im Grundbuch gefordert wird, kann es hier zu Schwierigkeiten kommen. Dies kann dann der Fall sein, wenn bereits andere Belastungen, etwa Hypotheken oder Grundschulden für den Hof, eingetragen sind oder aber wenn für die Zukunft erstrangige Sicherungsmöglichkeiten benötigt werden.

Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass das für die Bess-Nutzung vorgesehene Grundstück herausvermessen, ein eigenes Grundbuchblatt angelegt und die Eintragung auf das neu entstandene Grundstück beschränkt wird. Die verbleibenden Flächen werden dann von der Dienstbarkeit für die Bess-Nutzung nicht berührt, sodass bestehende Belastungen beibehalten und neue eingetragen werden können. Klargestellt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass die Bewilligung der Grundbucheintragung nicht bereits nach Vertragsschluss, sondern erst zu Baubeginn vorliegen muss.

Beim Pachtpreis haben sich die folgenden Vergütungsmodelle herauskristallisiert:

1. Betrag x €/ha/Jahr (teilweise plus Umsatzbeteiligung)

2. Betrag x €/MW installierter Leistung

3. Betrag x € pro Jahr pauschal

Lage entscheidend für Höhe der Pacht

Welches Modell vom Projektierer favorisiert wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere der Lage und der Infrastruktur. Wie hoch die Vergütung ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Deutlich erhöhen sich die die Pachtangebote, wenn sich die Fläche im unmittelbaren Bereich eines Umspannwerkes, Netzanschlusses einer Kabeltrasse oder eines Windparks befindet. Wichtig ist es auch, in dem Vertrag die Zahlungsbedingungen genau zu vereinbaren. So ist es günstig, zumindest die Mindestvergütung in Form eines Abschlages bereits während eines Abrechnungsjahres am besten im Voraus beanspruchen zu können. Die endgültige Abrechnung erfolgt zum Ende des Jahres, wobei es sinnvoll ist, ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen des Energieversorgungsunternehmens für den Grundeigentümer vorzusehen. Neben eindeutigen Fälligkeitsregelungen für die Zahlung der Pacht sollten außerdem Kündigungsrechte festgelegt werden, falls der Pächter nicht oder nicht fristgerecht zahlt.

Wer haftet im Schadensfall?

Schließlich muss der Nutzungsvertrag auch angemessene Haftungsregelungen enthalten. Schließlich kann es bei Errichtung, Betrieb und Abbau der Bess zu erheblichen Flur-, Sach- und auch zu Personenschäden kommen. Für derartige Schäden muss der Betreiber zumindest im Umfang der gesetzlichen Haftung Schadenersatz leisten. Das damit verbundene Risiko sollte durch Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von etwa 3 Mio. € pro Anlage abgesichert werden.

Verpflichtung zum vollständigen Rückbau

Einer der wichtigsten Punkte bei der Vertragsgestaltung ist eine ausreichende Regelung zum Abbau der Bess bei Vertragsende. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Grundeigentümer diese womöglich selbst entsorgen muss. Die Abbauverpflichtung sollte deshalb sämtliche auf dem Grundstück eingebrachten Anlagenfundamente und die Anschlusskabel umfassen. Nur bei einer vollständigen Entfernung kann man sicher sein, dass auch in Zukunft eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet ist.

Sicherheitsleistung bei Betreiberinsolvenz

Damit der Rückbau  der Anlagen auch im Falle einer Insolvenz des Betreibers gesichert ist, sollte die vertragliche Abbauverpflichtung auch eine entsprechende Sicherheitsleistung umfassen. Dies kann sowohl durch Bankbürgschaften als auch durch Hinterlegung des Geldes auf einem Treuhandkonto geschehen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Sicherheitsleistung bereits bei Baubeginn vorliegt. Ein Ansparen während der Vertragslaufzeit stellt für den Grundeigentümer ein zu hohes Risiko dar und ist deshalb nicht akzeptabel.

Nicht einfach zu bemessen ist die Höhe der Sicherheitsleistung, weil die voraussichtlichen Entsorgungskosten nach Ablauf der Vertragslaufzeit nur schwer einzuschätzen sind. Von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird als Anhaltspunkt ein Betrag in Höhe von 3 % der Investitionskosten für eine Windkraftanlage empfohlen; dies kann auf eine Bess übertragen werden. Da sich die Entsorgungskosten aber im Laufe der Jahre erheblich erhöhen können, sollte im Vertrag eine regelmäßige Anpassung der Sicherheitsleistung nach einem Zeitraum von beispielsweise zehn Jahren vereinbart werden.

Sollte in dem Nutzungsvertrag überhaupt eine Gerichtsstandvereinbarung vereinbart werden, ist darauf zu achten, dass sich diese nach dem Standort der Anlage bestimmt. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass vor Vertragsabschluss unbedingt ein Steuerberater miteinzubeziehen ist, da sich durch die geänderte Nutzung der Fläche steuerliche Besonderheiten ergeben.

Sollten Mitglieder des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) Fragen oder Beratungsbedarf zu einem solchen Nutzungsvertrag für Batteriespeichersysteme haben, so können sich diese hierfür an die jeweils zuständige Kreisgeschäftsstelle vor Ort wenden.