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Sicher in die Düngesaison 2025 starten

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Mit dem Beginn der Düngesaison 2025 müssen Landwirte in Schleswig-Holstein komplexe regulatorische Anforderungen bewältigen. Die Düngeverordnung (DüV) verlangt eine präzise vorausschauende Düngebedarfsermittlung (DBE) bereits vor der ersten Gabe an Stickstoff (N) und Phosphat (P). Die Berechnung muss detailliert dokumentiert werden und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Der ermittelte Düngebedarf von N und P über eine DBE ist von einigen Parametern abhängig. Als Basis dient hierbei der betriebsindividuelle mehrjährige Ertragsdurchschnitt der zu düngenden Kultur, von dem alle für den N und P-Bedarf relevanten Parameter abgezogen werden. Im folgenden Artikel werden die einzelnen Schritte einer DBE detailliert beschrieben.

Grundlagen der Düngebedarfsermittlung

Die Berechnung des Düngebedarfs basiert primär auf dem betriebsindividuellen Ertragsdurchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Beispielhaft ist in Tabelle 1 eine N-Bedarfsermittlung für Wintergerste dargestellt. Für neu angebaute Kulturen können die Ergebnisse der Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein oder Durchschnittserträge vom Statistikamt Nord herangezogen werden: https://t1p.de/natsu

Bei den Versuchsdaten ist darauf zu achten, dass eine Reduktion um 15 % aufgrund des Parzelleneffekts erforderlich ist. Der anschließend ermittelte N-Düngebedarf gilt als rechtsverbindliche Obergrenze und darf durch erfolgende Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Weicht der betriebsindividuelle Ertragsdurchschnitt vom angegebenen Ertragsniveau der DüV ab, sind die N-Bedarfswerte durch Zu- beziehungsweise Abschläge anzupassen. Die Zuschläge sind bei maximal 40 kg N/ha gedeckelt. Die Berechnung der Abschläge erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren:

Standortspezifische Abschläge für Nmin

Zu Vegetationsbeginn muss der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin-Wert) ermittelt werden. Für Ackerkulturen – außer dem mehrschnittigen Feldfutterbau – erfolgt dieses üblicherweise anhand einer repräsentativen Probe, die in der Regel aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm, unterteilt in drei Schichten (0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm, 60 bis 90 cm), entnommen wird. Die Werte können durch betriebseigene Messungen, oder die Werte aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer SH von vergleichbaren Standorten herangezogen werden. Die Werte des Nitratmessdienstes werden üblicherweise in der zweiten Februarwoche im Bauernblatt in Ausgabe sechs und auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammer SH veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung aktueller Messergebnisse können langjährige Durchschnittswerte für die entsprechenden Naturräume genutzt werden, um eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung zu erstellen. Für 2025 gelten folgende vorläufige Nmin-Werte in (kg/ha) (siehe Tabelle 3).

Diese Angaben müssen später jedoch zwingend angepasst werden, falls die tatsächlichen Werte um mehr als +/− 10 kg N abweichen.

Folgende standortabhängige Abschläge sind zusätzlich zu den Nmin-Werten zu berücksichtigen:

N-Nachlieferung aus organischer oder organisch-mineralischer Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres – Anrechnung von 10 % der Gesamt-N-Menge (Abweichende Regelungen bei der Düngung, mit beispielsweise Kompost, beachten)

N-Nachlieferung durch Vor- und Zwischenfrüchte

Humusgehalt des Bodens – bei mehr als 4 % Humusgehalt werden 20 kg N/ha abgezogen

Anrechnung von Herbstdüngung bei Winterraps und Wintergerste in Höhe des verfügbaren Stickstoffs

Die dann in der Praxis folgenden Düngemaßnahmen (N, beziehungsweise NH4 und P) dürfen den schriftlich ermittelten Düngebedarf nicht überschreiten. Dieser ermittelte N-Bedarf gilt somit als rechtsverbindliche Obergrenze.

Besonderheiten in der N-Kulisse

In den als „Rote Gebiete“ ausgewiesenen Flächen, die etwa 9,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Schleswig-Holstein umfassen, gelten zusätzliche Maßnahmen. Die Berechnung des Ertragsdurchschnitts erfolgt in der N-Kulisse anhand von fixen Daten aus den Jahren 2015 bis 2019. Auf diesen Flächen muss der ermittelte Stickstoffdüngebedarf um 20 % reduziert werden. Innerhalb der Kulturen können die Stickstoffbedarfe verschoben werden, was bedeutet, dass Kulturen durchaus in Höhe des N-Bedarfs ausgedüngt werden können, andere dann aber demensprechend deutlich restriktiver gedüngt werden müssen. Hier ist aber darauf zu achten, dass der N-Bedarf aller Flächen, die in der N-Kulisse liegen bei maximal 80 % bleibt. Zusätzlich müssen in der N-Kulisse die ausgeweiteten Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an N beachtet werden sowie die landesspezifischen Regelungen zur jährlichen Untersuchung von Wirtschaftsdünger und zur Teilnahme an der Düngeberatung N-Kulisse der Landwirtschaftskammer SH.

Phosphordüngung und Bodenversorgung

Neben der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff, ist auch eine schriftliche Bedarfsermittlung für Phosphor erforderlich, die vor der Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen zu erstellen ist. Auch hier ist beispielhaft für Wintergerste eine Bedarfsermittlung in Tabelle 2 zu finden. Grundlage für die Berechnung ist eine maximal sechs Jahre alte Bodenanalyse. Unter Berücksichtigung der daraus ermittelten P-Bodenversorgung und dem zu erwartenden P-Bedarf (ermittelt über die langjährigen Durchschnittserträge) wird mit der Düngung die Bodengehaltsklasse C langfristig angestrebt (Richtwerte für die Düngung 2024). Bei Bodenversorgungswerten von über 25 mg P2O5/100 g Boden ist die Düngung auf die P-Abfuhr zu begrenzen. In diesem Fall darf im Rahmen einer dreijährigen Fruchtfolge der P-Bedarf für die entsprechenden Kulturarten nur bis zur Höhe der voraussichtlichen P-Abfuhr gedüngt werden. Wenn der Bodengehalt in der niedrig versorgten Stufe A vorliegt, ist ein P-Zuschlag zur P-Abfuhrmenge erforderlich, um bei mineralischen Böden 13 mg P2O5/100 g Boden zu erreichen und zu vermeiden, dass die Phosphatversorgung nicht ertragsbegrenzend wirkt.

Digitale Dokumentationspflichten

Seit dem Frühjahr 2023 müssen Düngedaten von allen Betrieben, die oberhalb der Bagatellgrenzen nach Düngeverordnung 2020 liegen, in Schleswig-Holstein gemäß Landesverordnung, über die Plattform ENDO-SH elektronisch dokumentiert werden: https://t1p.de/t1izu

Alle wichtigen Informationen zum Thema ENDO-SH sind unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/00j6h

Zu melden sind:

Schlagspezifischer Düngebedarf

Dokumentation der Düngung

Dokumentation der Weidehaltung

Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze

Die Meldung der Düngedaten des Kalenderjahres 2024 muss bis zum Ablauf des 31. März 2025 über die Plattform an das LLnL erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung, eine nicht vollständige und auch eine nicht rechtzeitig erfolgte Meldung ist Ordnungswidrigkeiten-relevant und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Die ­Landwirtschaftskammer SH bietet ein EDV-Programm zur Düngeplanung und -dokumentation an, welches auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Es ermöglicht die Erstellung der Düngebedarfsermittlung sowie die Bewertung und Verteilung von Wirtschafts- und Mineraldüngern. Die Berechnung von Grunddüngern und der Kalkung für eine hohe Nährstoffeffizienz ist ebenfalls über das bereitgestellte Tool möglich. Zusätzlich kann die Dokumentation der Düngung und der Weidehaltung sowie der Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen. Über eine XML-Schnittstelle können diese Daten im Anschluss in ENDO-SH eingelesen werden.

Fazit

Die Düngebedarfsermittlung 2025 erfordert präzise Berechnungen, umfassende Dokumentation und die Beachtung regionaler Besonderheiten. Es sollten frühzeitig alle notwendigen Daten erhoben werden und das digitale Meldesystem genutzt werden, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Düngedaten des Kalenderjahres 2024 sind bis zum 31. März 2025 an die Plattform ENDO-SH zu melden. Die Düngebedarfsermittlung sowie die Dokumentation der Düngung, die Dokumentation der Weidehaltung und die Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze müssen auf dem Betrieb sieben Jahre nachgehalten und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden. Eine digitale Unterstützung bietet an dieser Stelle das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer SH.


Termine zur Düngeberatung N-Kulisse

Folgende Termine stehen für die Düngeberatung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Flächen in der N-Kulisse im Jahr 2025 zur Verfügung:

13. Februar: Webseminar

10. Juni: Webseminar

12. November: Präsenz­seminar in Rendsburg

Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer SH unter www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/


Biologie und Ökonomie auf Spitzenniveau

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Für die meisten Ferkelerzeuger in Schleswig-Holstein war das vergangene Wirtschaftsjahr erfreulich. Sowohl die biologischen als auch die ökonomischen Leistungen sind auf ein Spitzenniveau gestiegen.

In der jährlichen Auswertung der Mitgliedsbetriebe der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein, die gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein durchgeführt wird, wurden 46 Betriebe mit angeschlossener Ferkelaufzucht ausgewertet.

Biologische Auswertung

Im Vergleich zum Vorjahr haben die Ferkelerzeuger wieder mehr remontiert, was möglicherweise auch zu der Erhöhung der lebend geborenen Ferkel (LGF) auf 37,4 Ferkel je Sau und Jahr (SuJ) geführt hat. Im Schnitt wurden 32,1 Ferkel abgesetzt (AGF/SuJ) und 30,9 verkauft.

Gute biologische Leistungen unter modernen, tierwohlorientierten Haltungsbedingungen kosten Geld. Foto: Karin Müller

Ökonomische Auswertung

Der wirtschaftliche Vorteil wurde in diesem Wirtschaftsjahr maßgeblich durch den guten Ferkelerlös bestimmt. Mit 101 € je Ferkel war dies im Mittel der Betriebe eine nochmalige Steigerung zum Vorjahr um 19 €. Somit konnten die Leistungen auf rund 3.230 €/ SuJ gesteigert werden.

Während die Futterkosten gesunken sind, stiegen alle anderen Direktkosten teilweise deutlich an. Rekordverdächtige 1.570 € Direktkostfreie Leistungen (DKfL) ohne Sonderzahlungen (SoZ) konnten durch die hohen Erlöse erzielt werden.

Festkosten im Überblick

Berücksichtigt werden in den direktkostenfreien Leistungen jedoch nur die variablen Kosten, daher ist die zusätzliche Betrachtung der festen Kosten von erheblicher Bedeutung. Dort sind als kalkulatorischer Ansatz (unter Neubaubedingungen) je Sau und Jahr für die Arbeitserledigungskosten 394 € angesetzt, für die kalkulatorischen Gebäudekosten 624 € und für die kalkulatorischen Gemeinkosten inklusive Zinssatz 317 €. In der Summe sind dies 1.335 € feste Kosten, was zu einem kalkulatorischen Betriebszweigergebnis von 233 € je Sau und Jahr führte.

Wurde für die Initiative Tierwohl (ITW) gewirtschaftet, hatten die Betriebe Kosten und Einnahmen daraus, die in der Tabelle 2 unter SoZ aufgeführt sind. Der größte Kostenblock für den dazugehörigen Mehraufwand bei 10 % mehr Platz und zusätzlichem Raufutter entsteht allerdings in den Festkosten. Dafür wird bei den kalkulatorischen Arbeitserledigungskosten 413 €, also 19 € mehr je Sau und Jahr angesetzt, bei den kalkulatorischen Gebäudekosten 655 € (21 € mehr) und bei den kalkulatorischen Gemeinkosten inklusive Zinsansatz 333 € (16 € mehr). So, dass das kalkulatorische Betriebszweigergebnis bei ITW-Teilnahme 235 € zeigt. Damit wird der deutliche Vorteil, der sich erst noch in den direktkostenfreien Leistungen zeigt, nahezu aufgebraucht.

Oberes und unteres Viertel

Das obere und untere Viertel wurde nach den DKfL eingeteilt. Also die zwölf Betriebe im oberen Viertel haben die höchsten DKfL und das untere Viertel die niedrigsten.

Die Punktewolke in Grafik 1 macht deutlich, dass der Zusammenhang zwischen den DKfL und den AGF deutlich gegeben war. Vor allem in den Jahren mit guten Ferkelerlösen stehen die Betriebe mit einer höheren Anzahl an Ferkeln günstig da. Der Ferkelerlös unterscheidet sich zwischen unteren und oberen Viertel nur um 3 € je Ferkel, aber dafür setzte das obere Viertel 7,4 Ferkel/SuJ mehr ab. Auch bei allen weiteren biologischen Kennwerten wird sichtbar, dass Betriebe sehr gute biologische Leistungen haben müssen, um zu den ökonomisch erfolgreichen zu gehören. Die Verluste bei den Sauen und Saugferkeln sind im oberen Viertel zirka 5 % niedriger und auch in der Ferkelaufzucht sind es 3,6 %, was zu 8,6 mehr verkauften Ferkeln/SuJ führt. Dadurch unterscheiden sich die beiden Viertel im Ferkelerlös um 960 €/SuJ. Jedoch spart das obere Viertel nicht an den Ausgaben. Beim Futter geben sie zirka 200 € mehr aus und auch die Veterinär- beziehungsweise Gesundheitskosten sind höher.

Wie teuer die Mehrleistung in der Biologie erkauft wird, ist immer wieder Grundlage der Diskussion auf den Betrieben. Dafür wurde nach AGF ausgewertet und die zwölf Betriebe mit den meisten abgesetzten Ferkeln mit dem Durchschnitt verglichen. Im Mittel setzte das biologisch obere Viertel mit 35,9 Ferkel 3,8 Ferkel mehr als der Durchschnitt ab.

Mit besseren biologischen Leistungen steigen auch die Ansprüche der Sauen an das Futter. Die biologisch besten 12 Betriebe kauften das Sauenfutter je dt im Schnitt 35 ct teurer ein und benötigten 34 kg/ SuJ mehr, was zu gut 18 € höheren Sauenfutterkosten/SuJ führte. Jedoch konnten die Futterkosten auf mehr Ferkel verteilt werden, was zu knapp 1 € günstigeren Sauenfutterkosten/AGF beim erfolgreichen Viertel führte.

Beim Ferkelfutter sieht es anders aus. Oft angeführte Argumente der Notwendigkeit hochwertigeren Ferkelfutters können nur teilweise durch die Auswertung bestätigt werden. In der Grafik 2 sind die AGF und der Ferkelfutterpreis aufgeführt. Erkennbar ist, dass im Bereich zwischen 25 und 34 abgesetzten Ferkeln kein Zusammenhang zum Ferkelfutterpreis besteht. Erst bei Leistungen über 34 abgesetzten Ferkeln steigt der Preis an. Im Vergleich zwischen biologisch oberen Viertel und Durchschnitt gibt es beim Ferkelfutter keinen Unterschied in den Kosten je Ferkel.

Steigende Veterinärkosten je Sau sind durch den großen Anteil der Impfkosten im Bereich der Saugferkel begründet. Bei den Veterinärkosten weisen Betriebe sowohl mit 28 als auch mit 35 AGF im besten Falle Veterinärkosten von lediglich 4 €/Ferkel und im teuersten Fall von 10,50 €/Ferkel auf. Ein direkter Zusammenhang kann aus unseren Auswertungen nicht erklärt werden.

Die Arbeitserledigungskosten je Ferkel sind sehr betriebsindividuell. Erfahrungsgemäß steigen der Betreuungsaufwand und damit die Lohnkosten erst bei sehr hohen biologischen Leistungen.

Fazit

Gute biologische Leistungen unter modernen, tierwohlorientierten Haltungsbedingungen kosten Geld. Seit Langem wurde das im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2023/24 einmal wieder honoriert. Seit vielen Jahren war in diesem Jahr auch das kalkulatorische Betriebszweigergebnis mit 234 €/SuJ das erste Mal im guten Plus. Dies wird jedoch auch dringend benötigt, weil immer noch Löcher aus den Vorjahren zu stopfen sind, und neue Investitionen zum Beispiel bezüglich Umbau des Deckzentrum bevorstehen.

Teilflächenspezifische Mineraldüngung

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Eine erfolgreiche Düngestrategie ist essenziell für die Ertrags- und Qualitätsbildung von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen. Auf heterogenen Schlägen besteht ein teilflächenspezifisch unterschiedlicher Bedarf an die Nährstoffversorgung. Durch eine einheitliche Düngung können einige Bereiche des Feldes mit Stickstoff unter- und andere überversorgt werden. Die Folge ist eine ineffizientere Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen.

Besonders in roten Gebieten kann eine unausgewogene Nährstoffversorgung Ertrags- und Qualitätseinbußen zur Folge haben, kurzum es kostet den Landwirt Geld. Daher arbeiten Landtechnikhersteller und Startups an unterschiedlichen Strategien, um eine bessere Verteilung von Mineraldünger, in Form einer teilflächenspezifischen Bewirtschaftung, vornehmen zu können. Das wirft die berechtigten Fragen auf, ob sich der Einsatz einer solchen Technik lohnt und welche dieser Techniken sich für den Einsatz auf dem eigenen Betrieb eignen.

Zu diesem Thema veranstaltete die Technischen Hochschule (TH) Bingen, Kooperationspartner im Forschungsprojekt Experimentierfeld (EF SW), im Dezember 2023 einen Online-Informationsabend mit dem Thema „Grenzen und Potenziale der teilflächenspezifischen Mineraldüngung“. Die beiden Referenten waren Tobias Füge, praktizierender Landwirt aus dem Donnersbergkreis und Matthias Eichelseder, Experte im Bereich Precision Farming. Neben Prof. Dr. Thomas Rademacher und Prof. Dr. Clemens Wollny, Leiter des Projekts an der TH, nahmen Studierende und Landwirte/Winzer aus ganz Rheinland-Pfalz sowie Vertreter der Offizialberatung der DLR an der Veranstaltung teil. Das Verbundprojekt hat das Ziel, die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranzutreiben.

Das Online-Verfahren eignet sich gut für eine N-Gabe zum Schossen und eine weitere Qualitätsdüngung im Getreide.

Teilflächenspezifisch düngen

Die teilflächenspezifische Mineraldüngung wird den Anwendungsmethoden des Precision Farmings zugeordnet. Precision Farming beschäftigt sich mit der kleinflächig unterschiedlichen Bewirtschaftung innerhalb großer Schlageinheiten. Die Verteilung des Düngers richtet sich dabei nach den, durch die Heterogenität verursachten, unterschiedlichen Nährstoffbedürfnissen der Pflanzen in den unterschiedlichen Ertragszonen.

Für die Heterogenität auf den Feldern gibt es verschiedene Ursachen. In den letzten Jahren war in vielen Regionen, durch ausbleibende Niederschläge zur Hauptvegetationsperiode, die nutzbare Feldkapazität des Bodens ein entscheidender Faktor für die Ertragsbildung der Kulturpflanzen. Die nutzbare Feldkapazität beschreibt den Anteil an pflanzenverfügbarem Wasser, den ein Boden maximal speichern kann, und wird maßgeblich von der Bodenart beeinflusst. Tonreiche Böden speichern mehr Wasser als sandige Böden und können somit die Pflanzen in Trockenperioden länger versorgen. Die höchsten nFk weisen Schluffböden auf. Aber nicht nur die Wasserversorgung und Bodentypen Bodenart, wenn das Korngrößenspektrum (S, U, T) gemeint ist, spielt eine Rolle, auch der Nährstoffgehalt und das -nachlieferungspotential, sowie potenzielle Schadverdichtungen können teilflächenspezifische Unterschiede auf den Feldern verursachen. Selbst kleine Schläge können eine große Heterogenität aufweisen.

Eine durch die Heterogenität bedingte Herausforderung ist, dass sie sich nicht in allen Anbaujahren und Kulturen gleich äußert. Durch unterschiedliche Witterungen können in zwei aufeinanderfolgenden Anbaujahren komplett gegensätzliche Ertragskarten entstehen. Zudem kann eine natürliche Verschiebung der Ertragszonen stattfinden. Daher ist es wichtig, die unterschiedlichen Faktoren und Kombinationswirkungen zu kennen, die eine Heterogenität innerhalb eines Schlages bewirken, um daraus aussagekräftige Erkenntnisse zu gewinnen. Das bildet insbesondere bei dem Offline-Verfahren der teilflächenspezifischen Düngung die Grundlage, da hierbei ausschließlich mit erhobenen Daten aus der Vergangenheit gearbeitet wird.

Das Offline-Verfahren

Bei dem sogenannten Offline-Verfahren wird eine Applikationskarte basierend auf historischen Daten generiert. Für ihre Erstellung bieten verschiedene Anbieter Internetportale und Apps an, die sich in ihren Funktionen und ihrer Komplexität teils stark voneinander unterscheiden. Als Einsteiger sollte eine möglichst kompakte Anwendung genutzt werden, die bereits einige gesammelte Basisinformationen zur Verfügung stellt und die Erstellung von Applikationskarten durch ein Funktionsmenü erleichtert. Bei der Auswahl des Portals muss auch die Kompatibilität zur Einspeisung bereits erhobener Daten und den später verwendeten Maschinen berücksichtigt werden.

Für die Erstellung von Applikationskarten können verschiedene Informationen herangezogen werden. Die einfachste Form ist die Generierung auf Datengrundlage von Biomassekarten. Die Basisinformationen liefern hierfür zumeist Aufnahmen des Vegetationsindexes (NDVI-Index) durch einen der beiden Sentinel-2-Satelliten. Die Sentinel-2-Satelliten sind Teil des Copernicus-Programms der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und nehmen beim Umkreisen der Erde Bilder mit einem 10 m x 10 m großen Raster auf. Hierbei ist zu beachten, dass Portale, die ein kleineres Raster anbieten, mit einer Interpolation der Aufnahmen der Sentinel-2-Satelliten oder anderen Aufnahmen arbeiten. Als Alternative bietet sich die Ermittlung des Vegetationsindexes über Drohnenaufnahmen mit einer Multispektralkamera oder die direkte Nutzung langjähriger Biomassekarten an, die von dem Betreiber des Portals zur Verfügung gestellt werden. In einigen Portalen ist es zudem möglich, viele verschiedene Biomassekarten automatisch zu einer Applikationskarte zu verschneiden.

Das Terminal des Traktors visualisiert eine Applikationskarte, die auf Basis einer Sensor-Herbstmessung im Raps erstellt wurde.
Die von einem Mähdrescher erzeugte Ertragskarte eines Schlages. Die roten Bereiche weisen, in Bezug auf den durchschnittlichen Ertrag der Anbaufläche, Zonen mit niedrigen Erträgen, die blauen Bereiche Zonen mit überdurchschnittlich hohen Erträgen aus.

Datenquelle Ertragskarten

Als weitere Datenquelle können Ertragskarten dienen. Diese werden bei der Ernte über den Mähdrescher oder Feldhäcksler erstellt. Die Ertragskarten verschiedener Anbaujahre und Kulturen können miteinander verschnitten und dabei unterschiedlich stark gewichtet werden. Für eine hohe Aussagekraft sollten jedoch die Ertragskarten von mindestens drei Anbaujahren der gleichen Kulturart verwendet werden, da die Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Kulturen durch Witterungseinflüsse nicht immer gegeben ist. Beispielsweise ist es nicht ratsam, die Ertragskarte von Mais eines feuchten Anbaujahres mit der Ertragskarte von Weizen in einem trockenen Anbaujahr zu kombinieren.

Neben dem NDVI-Index und Ertragskarten gibt es viele weitere Daten, die sich zur Erstellung einer Applikationskarte eignen. Dazu zählen Bodenkarten mit Informationen über die Wasser- und Nährstoffversorgung, Bodenarten oder die Messung der Bodenleitfähigkeit, die eine Korrelation zur Bodenbeschaffenheit aufweist. Die Nährstoffe auf dem Schlag können über eine systematische Beprobung des Bodens ermittelt werden. Grundsätzlich ist es für die Genauigkeit von Applikationskarten ratsam, mehr als eine Datenquelle bei der Generierung zu berücksichtigen.

Parallel zu dem Einarbeiten von Daten muss das Düngeniveau für die unterschiedlichen Zonen der Applikationskarte ausgewiesen werden. Für Einsteiger ist es hilfreich, die angestrebte Düngermenge kleinflächig nicht zu unterschiedlich zu verteilen, sondern den Schlag in bis zu fünf verschiedenen Zonen einzuteilen. Anschließend kann das Düngeniveau für die einzelnen Zonen festgesetzt werden. Dafür gibt es zwei Strategien. Die einfache Variante ist eine festgeschriebene Durchschnittsmenge auf die Zonen bedarfsgerecht zu verteilen. Als Alternative können für die Zonen individuelle Düngeniveaus festgelegt werden, dabei ist jedoch der ermittelte Grenzbedarf der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen. Im Anschluss wird die fertige Applikationskarte in das passende Datenformat umgewandelt und auf das Bedienterminal im Traktor übertragen.

Die As-applied Karte der Düngemittel wird beim Online-Verfahren automatisch aus den Ergebnissen der Messung mit den Pflanzensensoren und dem eingespeisten Datenmaterial dokumentiert.
Diese Sensormessung von einer dritten Gabe (11. Mai 2022) im Winterweizen im Jahre 2022 zeigt die Verteilung vom N-Versorgungsindex
Hier ist ein Sensorscan zum 6-8-Blatt-Stadium (11. Oktober 2022) im Winterraps zu sehen. Dargestellt wird ebenfalls der N-Versorgungsindex. Im Vergleich zum oberen Bild sind gleiche Tendenzen aber auch deutliche Unterschiede zu erkennen. Speziell bei Kulturführungsmaßnahmen wie Pflanzenschutz und Düngung sollte deshalb der Pflanzenbestand aktuell beurteilt werden.

Das Online-Verfahren

Bei dem Online-Verfahren wird das Düngeniveau direkt an den aktuellen Nährstoffbedarf des Bestandes angepasst. Mit einem aktiven oder passiven Pflanzensensor wird die Lichtreflektion des Pflanzenbestandes erfasst. Für die Messung mit dem aktiven Pflanzensensor wird der Sensorkopf in einem bestimmten Abstand senkrecht zum Bestand geführt. Eine im Sensorkopf integrierte Lichtquelle bestrahlt dabei den Pflanzenbestand mit Lichtwellen aus dem nahinfraroten bis infraroten Bereich. Durch die integrierte Lichtquelle kann der aktive Sensor auch bei Dunkelheit eingesetzt werden und unterscheidet sich somit vom passiven Pflanzensensor, der sich nur für den Einsatz bei Tageslicht eignet. Die Sensoren zur Messung der Lichtreflektion des Pflanzenbestandes werden beim passiven Pflanzensensor an den Rückspiegeln angebracht. Zusätzlich benötigt das System noch einen Lichtsensor auf dem Dach des Traktors, um die Intensität der Sonneneinstrahlung zu erfassen.

Mit beiden Systemen können zwei unterschiedliche Vegetationsindizes bestimmt werden. Zum einem wird die vorhandene Biomasse in ähnlicher Form wie der NDVI-Index bestimmt. Der zweite Index, ist der sogenannte Stickstoffversorgungs-Index. Dieser ermöglicht einen direkten Rückschluss auf das Chlorophyll im Pflanzenbestand. Abhängig vom aktuellen Wachstumsstadium wird mit dem Biomasse- oder dem Stickstoffversorgungs-Index gearbeitet. Mit dem N-Versorgungs-Index kann der aktuelle Stickstoffbedarf der Pflanzen für das Feld mit einer Regelkurve ermittelt werden. Die Düngung wird nach einer Linearverteilung einer festgelegten Durchschnittsmenge oder dem direkt ermittelten Stickstoffbedarf vorgenommen. Die Strategie der linearen Verteilung einer festgelegten Durchschnittsmenge eignet sich in roten Gebieten besser als die Düngung nach dem Stickstoffbedarf der Pflanzen, da der berechnete tatsächliche Stickstoffbedarf der Pflanzen zumeist höher als die, um 20 % reduzierte, kalkulierte Düngermenge ist.

Einige Hersteller des Online-Verfahrens bieten zudem Systeme an, die mit Kartenmaterial kombiniert werden können. Die Karte kann Informationen zur Bodenart und dem Ertragspotenzial enthalten. Das System kalkuliert im Anschluss den Stickstoffbedarf der Pflanzen mit unterschiedlichen Regelkurven für die einzelnen Ertrags- oder Bodenzonen des Schlages.

Die Technik des Online-Verfahrens kann neben der Düngung auch noch für weitere Einsatzbereiche verwendet werden. Eine Verwendungsmöglichkeit ist die Kombination mit dem Einsatz von Wachstumsreglern. Über die Sensoren wird die unterschiedliche Entwicklung der Pflanzen erfasst und die Menge der eingesetzten Wachstumsregler anschließend daran angepasst. Durch den Einsatz des Online-Verfahrens konnten die Wachstumsregler in einem von Herrn Eichelseder begleiteten Versuch somit nicht nur besser verteilt, sondern auch Applikationsmittel eingespart werden. Durch die gleichmäßigere Bestandsentwicklung konnten in den beiden Versuchskulturen Weizen und Kartoffeln zudem leicht höhere Erträge erzielt werden.

Erfahrung aus der Praxis

Tobias Füge hat direkte Erfahrung mit der teilflächenspezifischen Mineraldüngung auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb gesammelt. In einer Betriebsgemeinschaft mit eigener Biogasanlage ist er an der Bewirtschaftung von insgesamt 600 ha beteiligt, wovon etwa 80 % der Flächen zu den roten Gebieten zählen. Der Jahresniederschlag befindet sich an dem Betriebsstandort im Donnersbergkreis an der Grenze von 550 mm.

Seit 2012 werden in dem Betrieb Techniken der teilflächenspezifischen Düngung eingesetzt. Zunächst verwendete er der Betrieb eine frühere Version der Düngetechnik des Online-Verfahrens, allerdings konnte der damalige Stand der Technik nicht überzeugen, da die Systeme häufig zu einer Überschreitung der Grenzwerte der Bedarfsermittlung und nicht zu einer Einsparung von Düngemittel führten. Der Mehraufwand spiegelte sich zudem nicht in den monetären Leistungen, in Form von Erträgen und Inhaltsstoffen, wider. Außerdem bemängelte Herr Füge die damals noch sehr zeitaufwendige Inbetriebnahme vor den Einsätzen. Aus diesem Grund war die Betriebsgemeinschaft auf das Offline-Verfahren mittels Applikationskarten aus Satellitendaten umgestiegen.

Für die Erstellung von Applikationskarten nutzt Herr Füge zwei Ansätze. Für die zeitsparende Generierung setzt er auf ein Portal, mit dessen Hilfe er verschiedene Biomassekarten automatisch zu einer mehrzonigen Applikationskarte verschneiden kann.

Für die Erstellung von eigenen Karten arbeitet Füge hingegen mit dem Q-GIS-System. Zur Generierung von zusätzlichen Daten führte er unteranderem schon Messungen der elektrischen Leitfähigkeit durch und ermittelte die unterschiedlichen Bodenarten sowie die Wasserhaltefähigkeit auf seinen Schlägen. Diese Daten führt er anschließend manuell zu einer eigenen Applikationskarte zusammen. Im Gegensatz zu der Nutzung von Portalen ist dieser Ansatz jedoch um einiges komplizierter und erfordert neben dem Fachwissen einen höheren Zeitaufwand. Für Flächen in den roten Gebieten nutzt Herr Füge die Applikationskarten, um durch Einteilung in unterschiedliche Bedarfszonen die Durchschnittsmenge um 20 % zu reduzieren.

Potenziale und Limitationen

Das Online- und Offline-Verfahren weisen jeweils individuelle Vorzüge, aber auch limitierende Aspekte auf. Beide Maßnahmen sind für ihren Erfolg stark von der Witterung abhängig und ihre Wirkung ist insbesondere erst ab Schlaggrößen ab einem Hektar sichtbar. Bei ausbleibenden Niederschlägen sinkt die Effizienz des gedüngten Stickstoffs ab.

In der Anschaffung ist das Offline-Verfahren mit dem Abonnement eines Portals wesentlich kostengünstiger als die Technik des Online-Verfahrens. Applikationskarten aus Biomassekarten sind zudem schnell erstellt. Die Verwendung des NDVI-Indexes aus Satellitenaufnahmen weist jedoch Schwächen auf. Zum einem kann die Genauigkeit bei kleinen Schlägen durch Randeinflüsse drastisch reduziert werden. Ein weiteres Problem ist die voranschreitende Vegetation. Ab dem Schossen bedeckt die angebaute Kulturpflanze häufig fast vollständig den Boden und der NDVI-Index weist für den Schlag keine Vegetationsunterschiede mehr aus. Für die Verwendung von Satellitenbildern werden zudem gerade zur Hauptvegetation sehr aktuelle Aufnahmen benötigt. Diese können durch ungünstige Witterungsbedingungen und der Häufigkeit des Überflugs durch den Satelliten nicht immer zur Verfügung stehen. Die Verwendung von älteren Satellitenaufnahmen verschlechtert dabei die Aussagekraft des Biomasse-Indexes. Eine Abhilfe hierbei können Drohnenaufnahmen schaffen. Die Verwendung von Applikationskarten auf Basis des NDVI-Indexes ist jedoch eine gute Grundlage für die Startdüngung zu Vegetationsbeginn im Frühjahr. Die Erstellung von komplexeren Applikationskarten mit der Berücksichtigung mehrerer Daten für eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit ist dagegen um einiges zeitaufwendiger und bedarf einiges an Erfahrung.

Die Techniken des Online-Verfahrens weisen im Gegensatz zum Offline-Ansatz den Vorzug durch direkte Messungen im Bestand auf, mit dem der tatsächliche Nährstoffbedarf der Pflanzen erfasst werden kann. Im Gegensatz dazu arbeiten Applikationskarten ausschließlich mit historischen Daten. Zudem benötigt der Online-Ansatz einen deutlich geringeren Zeitaufwand. Mit der Messung der Lichtreflektion im nahinfraroten bis infraroten Bereich kann zudem der Unterschied im Nährstoffbedarf der Pflanzen selbst bei fortgeschrittener Vegetation erfasst werden. Damit eignet sich das Online-Verfahren auch für eine Düngung zum Schossen und eine spätere Qualitätsdüngung.

Trotzdem ist zu beachten: Egal ob bei der Düngung auf Applikationskarten oder Echtzeit-Messungen im Bestand gesetzt wird, beide Verfahren dienen lediglich der Optimierung der Bestandesführung. Diese äußern sich in einem homogeneren Bestand oder einer besseren Nährstoffausnutzung, die im Idealfall den Ertrag und die Qualität verbessern. Es sind jedoch keine nennenswerten Ertragssteigerungen im Bereich mehrerer Tonnen zu erwarten, da der Ertrag zumeist von anderen Faktoren, wie der Wasserverfügbarkeit limitiert wird.

Fazit

Landwirtschaftliche Flächen können durch schlagspezifische Bodenunterschiede von einer großen Heterogenität geprägt sein. Das hat unterschiedliche Nährstoffbedürfnisse der Pflanzen zur Folge. Eine Abhilfe kann eine teilflächenspezifische Düngung schaffen. Diese kann mittels dem Offline- und Online-Verfahren realisiert werden. Das Offline-Verfahren ist deutlich kostengünstiger und die Nutzung des Biomasse­index eignet sich insbesondere für die Startdüngung im Frühjahr. Das Online Verfahren hat zwar höhere Investitionskosten, spart aber Zeit gegenüber aufwändigen Applikationskarten ein. Zudem wird nach dem tatsächlichen Pflanzenbedarf gedüngt und auch in späteren Entwicklungsstadien können Bestandesunterschiede exakt detektiert werden. Trotzdem dienen beide Verfahren nur der Optimierung der Kulturführung, wodurch Ertrags- und Qualitätssteigerungen von 2 bis 10 % möglich sind. Noch größere Vorteile sind in Einzelfällen möglich, aber selten.

Weitere Informationen zu dem Verbundprojekt „Förderung des branchenübergreifenden und überbetrieblichen Datenmanagements zur Unterstützung landwirtschaftlicher Wertschöpfungssysteme“ gibt es im Internet unter https://ef-sw.de

Auf ein Neues

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Schlepperdemonstrationen, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Blauzungenkrankheit, neue Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, Tierwohldiskussion, Zweite Auflage der Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft, Mercosur-Abkommen ohne Einigung für die Landwirtschaft, anhaltender Krieg in der Ukraine, Wetterextreme und Klimawandel. Das war nur ein Teil der Themen in einem Jahr voller Herausforderungen für die Landwirtschaft und es hat wieder viele Betriebe vor eine harte Probe gestellt. Das zeigt der zunehmende Strukturwandel.

Das zurückliegende Jahr hat aber auch gezeigt, dass die Bäuerinnen und Bauern gelernt haben, auf Fehlentwicklungen der Politik direkt, effizient und demokratisch zu reagieren und dass sie kampagnenfähig sind, wenn Politik aus dem Ruder läuft. Gemeint sind die Reaktionen auf die Ideen der Spitzen der Ampel-Koalition zu den Streichungen der Agrardieselrückerstattung und der Kfz-Steuerbefreiung.

Innenpolitisch haben sich die Gleichgewichte nach den Wahlen in den Bundesländern verschoben und der extreme Rand ist stärker geworden. Die Bundesregierung hat dem Druck nicht standgehalten und ist implodiert. Am 23. Februar wird der Bundestag neu gewählt und international richten sich die Fragen und Blicke nach Amerika und darauf, welche Auswirkungen die zweite Amtszeit von Donald Trump haben wird. Die Geopolitik wird noch stärker in den Fokus der Landwirtschaft rücken. Russland nutzt den Export von Getreide, um Einnahmen für die Kriegsführung zu generieren und als Instrument der Außenpolitik gegenüber den Staaten des globalen Südens. Sobald die Eisenbahnverbindung zwischen Russland und dem Indischen Ozean fertiggestellt ist, kann der Getreideexport in Länder des Nahen Ostens und Südasiens – wie Iran, Indien und Pakistan – weiter zunehmen.

Ernährungssicherheit ist Friedensarbeit und darf vor diesem Hintergrund kein Schlagwort bleiben, sondern muss sich in zukünftigen Erntemengen ausdrücken und eine zentrale Rolle in der Politik einnehmen. Darüber muss der Klima-, Arten-, Natur- und Bodenschutz nicht auf der Strecke bleiben. Die politischen Wege dahin und die Überzeugungen dahinter sind unterschiedlich, das zeigen bereits die Parteiprogramme.

Durch die Wahl werden entscheidende Weichen neu gestellt. Parteipolitischer oder ideologischer Ehrgeiz können viel blockieren und verhindern in der Landwirtschaft. Entwicklungsspielraum für die Betriebe und Spaß an der Arbeit für die Bäuerinnen und Bauern wird nicht durch Ordnungsrecht gemacht. Im neuen Jahr muss die Landwirtschaft nicht nur zurück in die Mitte der Gesellschaft, sondern wieder in die Produktion kommen.

Mechthilde Becker-Weigel. Foto: bb

Wahlkampf geht in die „heiße Phase“

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Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Mit dieser ist er erwartungsgemäß gescheitert. Die dadurch notwendige Bundestagswahl soll nun am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Auf diesen Termin hatten sich die SPD- und die Unions-Fraktion im Bundestag geeinigt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gab für den Zeitplan bereits grünes Licht.

In den Wahlprogrammen der Parteien nimmt die Agrarpolitik einen unterschiedlich großen Stellenwert ein.

Union für Politikwechsel

Die Union geht mit Forderungen nach einer produktions- und einkommensorientierten Landwirtschaftspolitik in den Bundestagswahlkampf. Betriebe sollen entlastet und die heimische Produktion gesichert werden. Im Programm bekräftigen die Unionsparteien, die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder einführen zu wollen. Bei Auflagen soll „ausgemistet“ und dafür die Ernährungssicherung als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden.

CDU und CSU versprechen einen spürbaren Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Eine Nährstoffbilanz im Düngerecht wird abgelehnt. Zudem soll in Deutschland bei Regulierungen nicht länger über europäische Mindeststandards hinausgegangen werden. Neue EU-Regeln wie die geplante Bodenschutzrichtlinie will die Union verhindern.

„Gut ausgestattet“ bleiben soll dafür das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Außerdem soll die GAP „massiv vereinfacht“ werden, um kleinteilige Kontrollen überflüssig zu machen. Um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern, will die Union Junglandwirte besser fördern. Ökologische und konventionelle Betriebe will sie gleich behandeln.

In ihrem Programm fordern die Konservativen eine verlässliche Finanzierung tierwohlgerechter Ställe. Genehmigungsrechtliche Hürden sollen abgebaut und Konsumenten über Tierwohl informiert werden. Einen Abbau der Tierbestände lehnt die Union ab. Auch von Lenkungssteuern oder Werbeverboten hält sie wenig, fordert dafür aber ein verbindliches Herkunftssiegel für alle Produkte.

Beim Pflanzenschutz bekennen sich CDU und CSU zu chemisch-synthetischen Mitteln. Dem von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegten „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ erteilt die Union eine Absage. Einige der darin enthaltene Maßnahmen werden allerdings auch von den Unionsparteien gefordert, etwa eine Vereinfachung von Zulassungsverfahren für biologische und risikoreduzierte Mittel. Innovationsfreundliche Regulierungen möchte die Union bei der Digitalisierung, der Präzisionslandwirtschaft und der Pflanzenzüchtung. „Praxistaugliche“ Regeln brauche es bei den neuen Züchtungstechnologien.

Die Union bekennt sich zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Beim Natur- und Umweltschutz setzt sie auf Anreize und Honorierung. Flächenstilllegungen lehnt sie klar ab. Der Wolfsbestand soll aktiv durch Bejagung geregelt werden. Neben dem Wolf gehören zudem auch die Saatkrähe und der Kormoran ins Jagdrecht. In der Forstpolitik will die Union den Auf- und Umbau klimastabiler und standortartangepasster Wälder fördern. Explizit ermöglichen wollen CDU und CSU die energetische Nutzung von Holz.

SPD will hohen Mindestlohn

Die SPD geht mit der Forderung nach einem höheren Mindestlohn in den Bundestagswahlkampf. Spätestens ab 2026 müsse der gesetzliche Mindestlohn bei 15 € liegen, heißt es im Wahlprogramm der Sozialdemokraten. Den Sozialdemokraten zufolge muss sich die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns an den Empfehlungen der europäischen Richtlinie orientieren, also an mindestens 60 % des mittleren Einkommens in Deutschland. „Wir werden dafür sorgen, dass dieses europäische Recht von der Mindestlohnkommission künftig berücksichtigt wird“, so die SPD.

Mit dieser Ankündigung stellen sich die Sozialdemokraten ebenso hinter eine Forderung von Bundeskanzler Scholz wie bei dessen Vorstoß zur Mehrwertsteuer. Laut SPD-Wahlprogramm soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel von 7 % auf 5 % sinken. Damit unterstütze man die Bürgerinnen und Bürger nach Jahren massiver Preissteigerungen.

Zudem will die SPD die Marktmacht der wenigen großen Lebensmittelhändler scharf beobachten, die ansonsten zu übermäßigen Preissteigerungen und höhere Gewinnmargen der Unternehmen führen könne. Dazu sollen die zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, die Entwicklung und Zusammensetzung ausgewählter Lebensmittelpreise von der Produktion bis zum Verkauf „transparent und öffentlich“ zu machen. Die Behörden sollen prüfen, ob es zu wettbewerbsrechtlichen Verstößen kommt.

Die SPD bekennt sich zu einer Reform der GAP. In der nächsten EU-Förderperiode nach 2027 sollen Betriebe stärker unterstützt werden, „die die Ressourcen Wasser, Boden und Luft schonen, zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen und Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung durchführen“. Der Übergang soll schrittweise vollzogen werden. Die Regularien der GAP seien grundlegend zu vereinfachen.

Spezielle Aussagen zur Ökolandwirtschaft enthält das SPD-Papier nicht. Stattdessen wird festgestellt, „dass man auch im konventionellen Bereich mit kluger Landwirtschaft gut und nachhaltig arbeiten kann: bodenschonend, tierwohlgerecht, klimaangepasst“. Aus SPD-Sicht ist die Zukunft der Landwirtschaft digital und bürokratiearm. Auch deshalb will die Partei Landwirtinnen und Landwirte dabei stärken, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Landwirtschaftliche Tätigkeiten brauchten regionale und nachhaltige Perspektiven, um langfristig und verantwortungsvoll zu wirken, heißt es im Entwurf.

FDP setzt auf Technologie

Die FDP setzt auf die Vorteile der „grünen Biotechnologie“. Insbesondere die neuen Züchtungsmethoden sehen die Liberalen als einen Weg, landwirtschaftliche Produktivität und Umweltschutz zu vereinen, heißt es in ihrem Programm zur Bundestagswahl. Darin spricht sich die FDP dafür aus, knappe Haushaltsmittel in erster Linie zur nachhaltigen Intensivierung der Landwirtschaft einzusetzen. Betriebe, die digitale Technologien nutzen, will man von Dokumentationspflichten und Auflagen befreien. „Zwecklose und unverhältnismäßige“ Vorschriften sollen abgeschafft werden.

Insgesamt gehe es darum, Innovationsgeist und Fortschritt zu belohnen, statt durch kleinteilige Vorschriften in die betrieblichen Abläufe hineinzuregieren. Durch den Fokus auf Produktivitätssteigerung und Innovationen statt ineffektiver Subventionen sollen Landwirte unabhängig gemacht werden von staatlichen Zuwendungen. In der nächsten EU-Förderperiode im Rahmen der GAP sollen Produktivität und Technologien stärker gefördert werden.

Keinen Handlungsbedarf sehen die Liberalen beim Bundeswaldgesetz. Das bestehende Gesetz habe sich bewährt. Unterstützt wird der klimaresiliente Waldumbau mit standortgerechten, auch nicht-heimischen Baumarten. Praxisuntauglich sei die geplante europarechtliche Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten. Sämtliche Nutzung von Holz sei klimaneutral und müsse auch rechtlich so behandelt werden.

Nicht bewährt haben sich der FDP zufolge die geltenden Regelungen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Ihrer Auffassung nach sollten Ersatzgeldzahlungen statt die reale Kompensation durch Ausgleichsflächen zum Standard werden.

Grüne: weniger Tiere

Für die Grünen bleibt der Umbau der Tierhaltung ein Schwerpunkt ihrer Agrarpolitik. Sie begründen das mit veränderten Konsumgewohnheiten und einem stetig sinkenden Fleischkonsum, der sich aus tierethischen sowie aus gesundheits-, umwelt- und klimapolitischen Gründen vollziehe. In ihrem Programm zur Bundestagswahl bekräftigen sie dabei ihren Ansatz, „weniger Tiere besser halten“. Auch in der nächsten Legislaturperiode müsse es ausreichend Mittel geben, um die Lebensbedingungen der Nutztiere zu verbessern.

Die Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch wollen die Grünen auf die anderen Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Kleine Gastronomiebetriebe sollen dabei ausgenommen werden.

Die anstehende Reform der GAP steht für die Grünen unter dem Motto „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“. Die GAP müsse die finanzielle Basis für den Schutz der natürlichen Grundlagen werden.

Stärken wollen die Grünen die Wettbewerbsposition der Landwirte gegenüber anderen Akteuren der Wertschöpfungsketten. Erreicht werden soll das mit einem Gebot des Kaufs zu kostendeckenden Preisen entlang der gesamten Lebensmittelkette sowie verbindlichen schriftlichen Verträgen im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz. Angekündigt wird eine kartellrechtliche Prüfung, um auch im oligopolen Lebensmittelhandel faire Erzeugerpreise und Wettbewerb zu sichern.

Die Grünen betonen die Notwendigkeit, Moore wieder zu vernässen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Rahmenbedingungen dafür will die Partei so gestalten, dass landwirtschaftliche Flächen durch die Wiedervernässung an wirtschaftlicher Attraktivität gewinnen. Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten für die Landwirte sollen durch den Ausbau von Agri-PV sowie die Stärkung von Hanf und auch Schilf als Dämmung im Bausektor eröffnet werden.

Hervorgehoben wird im Grünen-Programm die Bedeutung der ökologischen Landwirtschaft für den Schutz der natürlichen Grundlagen. „Naturschonende Erzeugungsformen müssen einen Vorteil gegenüber Produktionsweisen haben, die starke Umweltfolgen nach sich ziehen“, heißt es in dem Papier. Am Ziel „30 % Ökolandbau bis 2030“ hält man fest.

Die Grünen plädieren für einen „möglichst sparsamen und bedachten Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln“. Erreicht werden soll das mit Innovation, Digitalisierung sowie einkommenswirksamen Honorierungen von Umweltleistungen. Außerdem will man genügend geschützte Rückzugsräume für die Natur schaffen. Agroforstsysteme wollen die Grünen aus der Nische holen.

AfD zeigt sich EU-kritisch

Die AfD lehnt die GAP ab. In ihrem Entwurf für das Programm zur Bundestagswahl plädiert die Partei für mehr nationale Selbstständigkeit in der Agrarpolitik und erteilt einem „EU-Verordnungswahn“ eine Absage. Die AfD spricht sich dafür aus, „die Unabhängigkeit der Landwirte zu stärken und marktwirtschaftliche Prinzipien wieder in den Vordergrund zu rücken“. Gesichert sein müsse „eine sach- und leistungsgerechte Vergütung der Landwirte“.

An der gegenwärtigen Agrarpolitik übt die AfD scharfe Kritik: „Unter dem Deckmantel der sogenannten Klimaschutzpolitik richten sich Lobbyinteressen gegen eine vernunftgesteuerte und auf regionale Bedürfnisse ausgerichtete Umwelt- und Landwirtschaftspolitik.“ Durch die Implementierung des Green Deal werde „eine milliardenschwere Umverteilungsmaschinerie“ in Gang gesetzt, die zu Deindustrialisierung und Naturzerstörung führe. Dabei werde das Selbstbestimmungsrecht Deutschlands weiter unterlaufen.

Den menschengemachten Klimawandel hält die AfD für „politisch konstruiert“. Klimawandel habe es zu allen Zeiten gegeben. Abgelehnt wird „jede Politik und jede Steuer, die sich auf den „angeblichen Klimaschutz“ berufe. Windenergieanlagen stellten eine Gefährdung für Pflanzen und Tiere sowie die menschliche Gesundheit dar und werden von der AfD abgelehnt. Das gilt auch für Agri-PV-Anlagen.

Linke: Marktmacht brechen

Eine sozial-ökologische Agrarwende fordert Die Linke in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Partei will günstigere Lebensmittel, mehr Tarifbindung und gerechte Lieferbeziehungen in der Lebensmittelwirtschaft. Als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit fordert Die Linke, die Mehrwertsteuer unter anderem auf Grundnahrungslebensmittel abzuschaffen.

Die Marktmacht von Supermarktketten soll nach Willen der Linken zugunsten von Landwirten und Verbrauchern gebrochen werden. Den „monopolartigen“ Schlachthof-, Meierei- und Handelskonzernen sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen entgegengesetzt werden. Mindesterzeugerpreise für landwirtschaftliche Betriebe wollen sie, „wo nötig“, durchsetzen. Zudem brauche es staatliche Regionalsiegel und Herkunftskennzeichnungen.

In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sollen flächendeckende Tarifverträge mit Sozialversicherung auch für Saisonkräfte gelten. Die hohen heimischen Produktionsstandards dürften dafür nicht durch Importe aus Drittländern unterwandert werden. Freihandelsabkommen steht Die Linke daher ablehnend gegenüber.

Dem Umbau der Tierhaltung will Die Linke durch eine Bundesförderung unterstützen. „Große Fleischfabriken“, sollen dafür dichtgemacht werden. Die Beantragung von Fördergeldern sowie Berichtspflichten sollen EU-weit vereinfacht und digitalisiert werden.

Bundespräsident Steinmeier hat am 27. Dezember den Bundestag aufgelöst.

Vortrag zur mentalen Gesundheit und Grünkohl satt

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Die Weihnachtsfeier des Agrarausschusses stand ganz im Zeichen eines wichtigen und oft unterschätzten Themas: der mentalen Gesundheit in der Landwirtschaft. Besonders in herausfordernden Zeiten, etwa bei einer Hofübergabe, geraten viele Landwirte emotional an ihre Grenzen. Dennoch wird dieses Thema häufig übersehen oder tabuisiert.

Sönke Hardes von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) gab in seinem Vortrag einen Einblick in seine Arbeit. Dabei wurde deutlich, dass psychische Belastungen viele verschiedene Ursachen haben können und es ebenso viele Ansätze gibt, sie zu bewältigen. Eine universelle Lösung gibt es leider nicht. Was alle Altersgruppen eint, ist die Schwierigkeit, erste Warnsignale zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren. Oft wird zu wenig kommuniziert und Probleme werden mit sich selbst ausgemacht, bis sie irgendwann so groß werden, dass sie Familien und Betriebe spalten können. Genau das möchte niemand, darin waren sich alle einig. Doch den Mut zu finden, rechtzeitig zu handeln, fällt vielen schwer. Für junge Hofübernehmer kommen viele Belastungsfaktoren zusammen:

Familiäre Konflikte: Kann man sich innerhalb der Familie einigen mit Eltern und Geschwistern?

Persönliche Fähigkeiten: Bin ich überhaupt bereit und in der Lage, diese Verantwortung zu übernehmen?

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen: Wie steht der Betrieb finanziell da?

Familiäre Ansprüche und Partnerschaft: Welche Erwartungen gibt es und wie beeinflusst dies meine/n Partner/in?

Unternehmerische Verantwortung: Wie gehe ich mit Mitarbeitern, Risiken und externen Einflüssen wie Wetterextremen, schwankenden Märkten oder gesellschaftlichem Druck um?

Diese Vielzahl an Fragen zeigt, wie schnell Überforderung entstehen kann. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und sich Unterstützung zu holen. Ein zentraler Punkt des Vortrags war die Rolle der Kommunikation. Probleme offen anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, ist oft der beste Weg. Doch das funktioniert nicht immer reibungslos, gerade wenn familiäre Spannungen im Raum stehen. Hier können externe Mediatoren helfen, wie sie von der LKSH oder der SVLFG angeboten werden. Auch Seminare zur Hofübergabe, können frühzeitig Konflikte entschärfen.

Junge Landwirte können sich gut vorbereiten, indem sie frühzeitig an betrieblichen Gesprächen teilnehmen, um wichtige Kontakte etwa zu Steuer- oder Bankberatern zu knüpfen. Es hilft, Konflikte konstruktiv anzugehen, etwa durch die Umwandlung von Vorwürfen in Wünsche, und die Perspektive zu wechseln, um die Sichtweise anderer besser zu verstehen. Außerdem helfen feste Strukturen auf dem Betrieb, um besser den Überblick behalten zu können.

Der Abend hat verdeutlicht, dass mentale Gesundheit in der Landwirtschaft kein Tabuthema sein darf. Offenheit, Ehrlichkeit und der Mut, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind essenziell, um Belastungen zu bewältigen. Dabei liegt die Kraft in der Gemeinschaft, sei es in der Familie, in Seminaren oder durch externe Unterstützung. Nach diesem wertvollen Austausch ließ der Agrarausschuss den Abend bei leckerem Grünkohl ausklingen. Ein schöner Abschluss einer Veranstaltung, die uns allen die Bedeutung von Zusammenhalt und Kommunikation vor Augen geführt hat. Im Januar steht die Agrarausschussklausur an, bei der das nächste Jahr geplant wird.

Am 27. Februar findet das nächste Agrarausschusstreffen mit Annemarie Paulsen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit statt.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Die Bundesregierung hat eine Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 beschlossen. In dem am Mittwoch vor Weihnachten verabschiedeten Dokument werden 64 Ziele und dafür notwendige Maßnahmen in 21 Handlungsfeldern – vom Agrarland über die Energiewende bis zur Stadtnatur – formuliert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bezeichnete die Strategie als „Meilenstein für den Naturschutz“. Umweltverbände begrüßten das Papier, scharfe Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband (DBV).

Bei dem Dokument handelt es sich um eine Fortschreibung der seit 2007 bestehenden Biodiversitätsstrategie. Federführend war seinerzeit das Bundesumweltministerium (BMUV). Umgesetzt werden sollen die insgesamt 250 Maßnahmen bis 2027 – laut Umweltressort soll anschließend Bilanz gezogen und dann ein zweiter Aktionsplan für die Zeit bis 2030 aufgestellt ­werden.

Bodennutzung und Flächenverbrauch

Eines der Handlungsfelder besteht darin, Ökosysteme wiederherzustellen. Bis 2030 sollen entsprechend des EU-Naturwiederherstellungsgesetzes und des Globalen Biodiversitätsrahmens auf mindestens 30 % der degradierten Ökosysteme Wiederherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch Böden sollen besser geschützt werden – bis 2030 soll der gute biologische Zustand von Böden definiert und als Maßstab der zukunftsfähigen Bodennutzung gelten. Verwiesen wird in dem Dokument auf die aktuell auf EU-Ebene verhandelte Bodenschutzrichtline. Laut Strategie soll auch der Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr bis 2030 auf durchschnittlich unter 30 ha begrenzt werden – von aktuell etwa 52 ha. Bis 2050 soll dann eine „Flächenkreislaufwirtschaft“ mit Netto-Null-Verbrauch erreicht werden.

Handlungsfelder auch im Agrarbereich

In dem Handlungsfeld zu Agrarlandschaften und Ernährung zitiert die Strategie die Beschlüsse der Zukunftskommission Landwirtschaft. Darin heißt es bekanntlich, dass das Agrar- und Ernährungssystem durchgreifend transformiert werden muss.

Eines der Ziele der Biodiversitätsstrategie ist, die Artenvielfalt im Agrarland bis 2030 in einen guten Zustand zu bringen. Auch soll es einen Aufwärtstrend beim Anteil von Landschaftselementen geben. Ausgeweitet werden soll der Ökolandbau. Bis zum Ende des Jahrzehnts sollen nur noch halb so viele Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden – die Strategie verweist dafür auf die im Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des Bundeslandwirtschaftsministeriums festgelegten Maßnahmen. Im Ernährungsbereich sieht die Strategie bis 2030 vor, Lebensmittelabfälle zu halbieren. Bei der Grünen Gentechnik soll laut Strategie zudem das Vorsorgeprinzip beachtet werden. Beim Moorschutz soll das Bundes- und Landesrecht so weiterentwickelt werden, dass Wiedervernässungen leichter möglich werden. Vor allem auf Bundesliegenschaften soll die Wiedervernässung vorangetrieben werden.

Der World Wide Fund for Nature (WWF) zeigte sich in einer ersten Reaktion mit der Strategie zufrieden. Es sei eine gute Nachricht für die Artenvielfalt, dass Deutschland, wenn auch mit Verspätung, das Papier verabschiedet habe. Die kommende Bundesregierung müsse bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen den „Turbo anschmeißen“, forderte Matthias Meißner vom WWF Deutschland. Wichtig sei auch, dass die Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in den kommenden Jahren weiter zur Verfügung stünden.

Auch der Geschäftsführer des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring, Florian Schöne, appellierte an die künftigen Koalitionspartner, die Strategie mit Nachdruck zu verfolgen.

„Gegenentwurf zum kooperativen Naturschutz“

Scharfe Kritik an der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 hat dagegen der DBV geäußert. Die vom BMUV vorgelegte Strategie sei ein Gegenentwurf zum „zukunftsweisenden“ kooperativen Naturschutz, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Für ihn steckt in dem Papier zu viel Ordnungsrecht: Es werde ein pauschaler Fokus auf die Flächenbeschaffung für den Naturschutz gelegt.

Angezeigter wäre es, die Kooperation mit den Landnutzern zu stärken. Man müsse auf Produktionsintegrierte Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen setzen, so Krüsken. Die Halbwertszeit der Strategie bewertet er als begrenzt, da die Bundesregierung keine parlamentarische Mehrheit mehr hat. Seiner Einschätzung nach wurde sie vor allem aus wahlkampftaktischen Gründen veröffentlicht.

Zustimmung zur Biodiversitätsstrategie kommt dagegen vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dass sich die Bundesregierung in der Strategie zum Ziel nach 30 % Bio bis 2030 bekennt, begrüßte der Spitzenverband. „Der Öko-Landbau stärkt nachweislich die Artenvielfalt auf der Agrarfläche“, sagte die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Der Strategie müssen nun Taten folgen, forderte sie. Bio-Betriebe müssen für ihre ökologische Leistungen auskömmlich honoriert werden, so Andres.

Die nächste Generation ist schon bereit

Der Familienbetrieb „Reiterhof Behrens“ wird in der zweiten Generation von Detlev Behrens geleitet. Auch die Holsteiner Zucht hat er von seinem Vater übernommen. Nach zweijähriger Pause soll es in diesem Jahr damit weitergehen, dann gemeinsam mit Tochter Marie in der dritten Generation.

Als Detlev Behrens Senior 1950 von seinen Eltern einen Hof in Merkendorf geschenkt bekam, gab es dort nur einen Kaltblüter, der den Milchwagen zog. Doch der 19-jährige Junglandwirt war schon damals begeisterter Reiter und so war die Freude groß, als sein Onkel Heinrich Behrens ihm die Holsteiner Stute Gotendirndl von Lodan aus dem Stamm 3977 schenkte. Mit ihr begründete der begeisterte Pferdemann seine Zucht.

Bald kam Tharau, eine Tochter des Trakehner Hengstes Gondolier aus der Flieder von Trebonius XX, hinzu. Sie gehörte zum Stamm 1866, wie auch der damalige Spitzenvererber Farnese. „Das war eigentlich unsere erfolgreichste Zuchtstute“, berichtet Behrens‘ Sohn, Detlev Behrens Junior. Denn Tharau brachte aus einer Anpaarung mit Fantus den Wallach Flair, mit dem Karin Rehbein 1980 Dritte bei den Deutschen Meisterschaften wurde. Auch Fanfar, der 1972 teuerstes Auktionspferd wurde, sowie der Landeschampion Helios, ein Sohn des Trakehners Heliantos, sind ihre Nachkommen.

Trotz des eingesetzten Fremdblutes waren die Pferde der Familie damals alle eingetragene Holsteiner. „Nach dem Krieg sollten die Arbeitspferde veredelt werden. So waren neben Vollblütern und Arabern auch Trakehner zugelassen“, erklärt Behrens Junior die Zuchtüberlegungen seines Vaters, der neben seiner Liebe zu Holsteinern auch eine Leidenschaft für die Pferde aus Ostpreußen hatte. Darum kaufte er 1972 gemeinsam mit Manfred Nötzel aus Bliesdorf, Kreis Ostholstein, den Trakehner Hengst Baron. Doch im gleichen Jahr entschied der Holsteiner Verband, Trakehner nicht weiter anzuerkennen. Baron wurde nicht zugelassen.

Die Entscheidung des Verbandes nahm Behrens Senior persönlich und wechselte mit seinen Stuten zum Oldenburger Verband. „Letztlich war es einfach Pech, aber mein Vater war damals wirklich sauer“, erinnert sich sein Sohn. Die Familienzucht ging weiter: „Wir züchteten mit Holsteiner Stuten und Holsteiner Hengsten Oldenburger“, berichtet der Merkendorfer.

Im Herzen Holsteiner

Detlev Behrens Senior war in diesen Jahren nicht nur als Züchter sehr aktiv. Er engagierte sich auch als Richter in Dressur, Springen und Vielseitigkeit sowie in diversen Vereinen. „In Spitzenzeiten war er in acht Institutionen Vorsitzender. Das war sein Leben“, weiß sein Sohn.

Als 1997 der Kuhstall abbrannte, lohnte sich ein Wiederaufbau nicht. Stattdessen wurde eine Reitanlage gebaut, denn wie sein Vater war auch der Junior begeisterter Reiter. Erst in der Vielseitigkeit, dann im Springen. „Unsere jungen Pferde haben wir immer selbst ausgebildet und dann verkauft“, erklärt der heute 63-Jährige, der im Herzen immer bei den Holsteinern verortet war.

So züchteten Vater und Sohn eine Zeit lang Oldenburger und Holsteiner, beispielsweise mit der Urururenkelin von Gotendirndl, der Stute Benita. „Sie hat sogar einen Oldenburger Brand, ist aber holsteinisch gezogen und inzwischen auch wieder hier geführt“, erläutert Behrens. Das erklärt auch, warum ihr Sohn Ignatz von Ibisco XX, der mit Christoph Wahler international bis 4*-Niveau Vielseitigkeit läuft, ein Oldenburger ist und seine acht Jahre später geborene Vollschwester Luzia, die mit Libussa Lübbeke ebenfalls international erfolgreich ist, eine Holsteinerin.

„Das erste wieder beim Holsteiner Verband gebrannte Fohlen war aus der 2002 gekauften Stute Lanoug von Loran aus einer Sandro-Mutter“, erinnert sich Behrens. Sie brachte sieben im Sport eingetragene Nachkommen, darunter S-Dressur- und Springpferde. Im Jahr 2004 kam die Stute Norica dazu. Die Exorbitant XX-Lord-Tochter kaufte Behrens wieder bei Manfred Nötzel, genau wie Alicitas von Corrado-Paramount. Norica ist die Mutter des Springpferdes Watnu, das erst bis zur schweren Klasse erfolgreich war.

Nachfolge gesichert

Die Stute Trave, wiederum aus dem Stamm 1866, wurde 2009 bei Jan-Detlev Reimers erworben. Mit der Paramount-Calipso II-Tochter ritt Marie Hoff noch Springen bis zur Klasse M, bevor sie wieder in die Zucht ging. Marie ist die Tochter von Detlev Behrens und seiner Ehefrau Julia Hoff. Sie sitzt als einziges der sechs Kinder noch im Sattel, und das erfolgreich in Dressur und Springen. „Meine fünf Jungs sind auch alle geritten, haben aber aufgehört“, berichtet ihr Vater und fügt lachend hinzu: „Aber alle helfen nebenbei noch im Betrieb und alle fünf haben eine Freundin, die reitet. Ohne die Hilfe unserer Kinder würden wir es nicht schaffen.“

Die 25-jährige Marie will jetzt gemeinsam mit ihrem Vater weiterzüchten. Zwei Jahre hintereinander gab es kein Fohlen. „Die Kosten sind so enorm gestiegen, der Absatz wird immer schwieriger und da meine Tochter durch das Studium nicht mehr so viel Zeit hat zu reiten, mussten wir erst einmal ein paar Pferde verkaufen“, erklärt Behrens und lacht wieder: „Gibt man die in Beritt, fressen die sich auf.“ Ein oder zwei Pferde gibt der Pferdewirtschafts- und Landwirtschaftsmeister trotzdem immer auswärtig in Beritt. Die anderen reitet Marie mit ihrer Freundin Leonie Althaus.

Auf dem Reiterhof Behrens stehen aber nicht nur die eigenen Pferde. Mit 60 Pensionspferden und einem Schulbetrieb mit 20 Ponys ist immer was los. Den Schulbetrieb leitet Julia Hoff, Springunterricht gibt Detlev Behrens selbst. Das Ackerland ist verpachtet, aber 33 ha Grünland gehören noch dazu. Behrens hat es gut, denn auch die Übergabe des Betriebs ist schon gesichert. „Mein Sohn Simon wird das machen“, weiß der stolze Vater. So kann er sich wohl sicher sein, dass immer Platz für die Zucht der familieneigenen Holsteiner sein wird.

Josephine Hahn ist neue Beraterin in Futterkamp

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Ausschließlich an einem Schreibtisch zu sitzen, war nicht der Wunsch von Josephine Hahn und so hat sie nach der Schule eine landwirtschaftliche Lehre gemacht, die sie auf drei Milchviehbetrieben absolviert hat. Im ­Anschluss ist die junge Frau aus dem Kreis Plön zum ­Studium an die Fachhochschule Kiel – ­Fachbereich Agrarwirtschaft – gegangen.

Während des Studiums hat die neue Mitarbeiterin im Fachbereich Rind drei Jahre lang auf einem Milchviehbetrieb weitere Praxiserfahrung gesammelt. Hinzu kamen Praktika bei einem Rinderspezialberater und einer Stalleinrichtungsfirma. Zur Kammer ist sie auf dem klassischen Weg über eine Anzeige im Bauernblatt gekommen. Sie konnte sich im Bewerbungsverfahren gegen andere Bewerber durchsetzen und ist nun seit Oktober als Referentin im Rinderbereich im Lehr- und Versuchszentrum der Kammer in Futterkamp tätig. Ihre Aufgabe ist zum einen das Erstellen des Rinder-Reports. Aber auch alle anderen ökonomischen Angelegenheiten im Rinderbereich fallen in ihrem Aufgabenbereich. Zum anderen ist auch die Zusammenarbeit mit den Beratungsringen eine wichtige Tätigkeit.

Gefragt, warum sie sich in der Landwirtschaft für die Arbeit mit Milchvieh entschieden hat, muss sie nicht lange nachdenken: „An Rindern finde ich so faszinierend, dass sie so eine Ruhe ausstrahlen und „standhaft“ sind. Trotz ihrer manchmal schwerfällig wirkenden Erscheinung reagieren Rinder sehr sensibel auf uns Menschen.“

Auch ihre Freizeit verbringt Josephine Hahn mit Vierbeinern: Sie besitzt einige Schafe, Mutterkühe und ein Pferd. Sie ist Westernreiterin. Auch da gibt es eine Verbindung zu Rindern. Beim sogenannten Cutting kann man mit einem Pferd am Rind arbeiten, erklärt sie.

„Klimapolitischer Überbietungswettbewerb“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT) zeigt Verständnis für die deutliche Kritik aus Skandinavien an der deutschen Klima- und Energiepolitik. Laut Medienberichten äußerten sowohl die stellvertretende schwedische Ministerpräsidentin und Energieministerin Ebba Busch als auch der norwegische Energieminister Terje Aarsland ihren Unmut über den deutschen Weg. Dieser wurde als ideologisch, egoistisch und rücksichtslos beschrieben. Als mögliche Konsequenz werde in Skandinavien bereits über Einschränkungen der Stromlieferungen nach Deutschland diskutiert.

Stefan Lange, Landesvorsitzender der MIT Schleswig-Holstein, hält diese Kritik für berechtigt: „Ministerin Busch und Minister Aarsland sind verantwortlich für eine stabile Stromversorgung und verlässliche Energiepreise in ihren Ländern. Die anhaltende Dunkelflaute und Deutschlands fehlende Grundlastkapazitäten zur Eigenversorgung treiben die Strompreise bei unseren skandinavischen Nachbarn in die Höhe. Kein Wunder, dass dort Frustration entsteht“, so Lange.

Deutschland verzichte darauf, genügend Stromkapazitäten für Zeiten von Dunkelflauten bereitzustellen, was die europäischen Nachbarn zwinge, ihre Märkte durch den Einsatz von Gas-, Kohle- und Kernkraftwerken zu stabilisieren. „Diese vermeintlich moralisch überlegene grüne Energiepolitik exportiert unsere Verantwortung auf Kosten der Nachbarn – mit gravierenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur Deutschlands, sondern ganz Europas. Kein Wunder, dass unsere Partner Robert Habeck sinnbildlich den Stecker ziehen wollen“, so Lange.

Die MIT kritisiert zudem den klimapolitischen Überbietungswettbewerb in Deutschland, der keinen spürbaren Mehrwert für den Klimaschutz bringe. Während die EU anstrebt, bis 2050 klimaneutral zu sein, hat Deutschland als Zieljahr 2045 gesetzt, Schleswig-Holstein 2040 und die Stadt Kiel gar 2035.

„Deutschland will ehrgeiziger sein als die EU, Schleswig-Holstein ambitionierter als der Bund, und Städte wie Kiel versuchen sogar, das Land zu überholen. Das ist eine gefährliche Spirale, die weder mit der Realität noch mit den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft vereinbar ist“, erklärt Lange.

Besonders kritisch sieht die MIT das Vorpreschen finanziell angeschlagener Städte wie Kiel, die ambitionierte Zielvorgaben machen, ohne eine übergeordnete Kosten- Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Dies verdeutliche, wie realitätsfern die grüne Klimapolitik geworden sei: „Was Städte wie Kiel mit großem finanziellem Aufwand bis 2035 an CO2 einsparen, kann beispielsweise im polnischen Braunkohlekraftwerk Bełchatów bis 2050 zusätzlich emittiert werden.“

Lange veranschaulicht: „Jedes Gramm CO2, das durch Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr, in Bildung, Kultur oder anderen Bereichen eingespart wird, kann andernorts in Europa wieder ausgestoßen werden. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Nullsummenspiel – zulasten unserer Wettbewerbsfähigkeit, unseres Wohlstands und der sozialen Sicherheit.“ Bereits jetzt stehe Deutschland im globalen Wettbewerb unter Druck. Die Energiepreise und Steuern seien zu hoch, während die Bürokratie für Unternehmen stetig zunehme. „Es ist immer dasselbe: Neue Vorgaben werden beschlossen, die Bürokratie explodiert, und der Mittelstand – das Rückgrat unserer Wirtschaft – zahlt die Zeche. Gleichzeitig wächst die öffentliche Verwaltung mit immer neuen Aufgaben weiter – finanziert von genau diesen Unternehmen und ihren Beschäftigten“, kritisiert Lange.

Die MIT Schleswig-Holstein fordert die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, wieder stärker in den Fokus zu nehmen. „Klimaschutz ist wichtig, aber er muss mit Augenmaß und Vernunft gestaltet werden. Wir dürfen unsere Unternehmen und ihre Arbeitsplätze nicht auf dem Altar eines ineffektiven Symbolklimaschutzes opfern“, mahnt Lange.