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Getreidekurse ziehen deutlich an

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Heftige ukrainische Angriffe auf russische Schiffe im Asowschen Meer (im Nordosten des Schwarzen Meers) ließen die Weizenkurse an den Börsen deutlich steigen. Der ukrainische Generalstab meldete, dass in der 28. KW dort insgesamt 90 russische Schiffe angegriffen worden seien. Die Angriffe galten vor allem der russischen Schattenflotte, mit der Erdöl an den Sanktionen vorbei exportiert wird, es wurden Treffer auf zehn Tankern gemeldet. Getroffen wurden aber auch Frachter mit Getreideladungen. Am Freitag, 10. Juli, wurden die Reedereien um 18 Uhr darüber informiert, dass keine Durchfahrten durch die Straße von Kertsch, die das Asowsche Meer und das Schwarze Meer verbindet, mehr genehmigt würden. Wann diese Sperrung aufgehoben wird, ist nicht klar. Damit ist der Export aus Noworossijsk, dem größten Getreideexporthafen Russlands, der über mehrere moderne Getreideterminals verfügt und übrigens auch im Winter eisfrei ist, sowie Tuapse und Taman, die auch über große Getreideterminals verfügen, auf nicht absehbare Zeit unmöglich. Zur Einschätzung der betroffenen Mengen: Für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 werden die russischen Exporte, die zu etwa 90 % über Häfen am Asowschen Meer gehen, auf rund 50 Mio. t Weizen geschätzt, rechnerisch wären dies etwa 5 Mio. t Getreide pro Monat oder über 1 Mio. t pro Woche, die nun für den Weltmarkt blockiert sind. Deshalb stiegen die Weizenkurse an der Euronext-Börse am Freitag um 4 % auf ein Sechswochenhoch, am 13. Juli notierte der Septembertermin mittags etwas über 213 €. Auch die am 10. April im WASDE-Report um 2,6 Mio. t auf 272,8 Mio. t nach unten korrigierten globalen Endbestände (wegen eines größeren weltweiten Verbrauchs) stützen den Markt.

Kleinere US-Weizenernte, teurerer Mais

Das USDA senkte seine Prognose für die US-Weizenernte im Wirtschaftsjahr 2025/2026 um weitere 200.000 t auf 41,8 Mio. t, deutlich unter den 54 Mio. t des Vorjahres. Auch die Anfangsbestände wurden, wegen der starken Nachfrage aus der Futtermittelbranche, um 400.000 t reduziert. Insgesamt sinken die US-Weizenendbestände um 600.000 t unter 20 Mio. t auf den niedrigsten Stand seit drei Jahren. Gleichzeitig haben die Daten des WASDE­Reports die Maispreise verteuert. Wegen der Hitzewelle in Europa wurde die europäische Maisernte 2026 um 3,7 Mio. t auf 53,8 Mio. t nach unten korrigiert, was den EU-Importbedarf um 3 Mio. t auf 22,5 Mio. t ansteigen lässt. Deshalb stiegen auch die Maispreise, sie folgten damit der Entwicklung der Weizenpreise und reagierten auf die USDA-Zahlen. Der Maiskurs November 2026 (neue Ernte) stand am 13. Juli mittags bei 236,50 €/t, der vordere Augusttermin bei 236,25 €/t. Damit notierte die neue Maisernte (November) trotz des steilen Preisanstiegs für Weizen immer noch um 22,20 €/t über dem Weizenkontrakt für September 2026.

Rapspreis im Auf und Ab

Der Rapshandel an der Euronext schloss Ende voriger Woche mit leichten Verlusten. Der meistgehandelte November-Termin gab auf 528 €/t nach, am 13. Juli gewann er fast 1 % und lag mittags bei 535 €. Der Soja-Komplex in Chicago endete dagegen schon am 10. Juli wegen weiterer Sojabohnenverkäufe nach China und einem leicht bullishen WASDE-Report mit deutlichen Gewinnen. Der Rapshandel litt dagegen wegen sinkender Palmölkurse in Malaysia und eines schwächeren Ölmarkts. Auf internationaler Ebene bleiben die Spannungen im Nahen Osten entscheidend für die Preisentwicklung. Auch die Hitzewellen, die Europa in den vergangenen Wochen erfassten, beschleunigten die Abreife der Rapsbestände und verringerten das Ertragspotenzial, besonders in Frankreich und Deutschland. Auch in Polen und der Ukraine werden niedrigere Erträge nicht ausgeschlossen.

Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt unter neuer Leitung

Am 1. August übernimmt Dr. Christian Wocken die Leitung der größten Abteilung der Landwirtschaftskammer.

Er wird dann verantwortlich sein für 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt.

Die Aufgaben seien vielfältig, und er freue sich sehr, so der 46-Jährige aus Bielefeld. Dr. Wocken zieht in den Sommerferien mit der ganzen Familie zu uns nach Schleswig-Holstein. Ihn reizt die Mannigfaltigkeit seiner Aufgabe als neuer Abteilungsleiter. Der Bogen spannt sich weit von Pflanzenbau und Pflanzenschutz bis hin zur Knickpflege, dem Gewässerschutz und vielem mehr. Wenn er sich beschreiben solle, dann fielen ihm die Attribute Kontinuität, unternehmerisches Denken und ein strategischer Blick, was es für die Arbeit in Zukunft benötige, ein. Ferner sei er menschenbezogen, so Dr. Wocken. Das sind gute Voraussetzungen für die neue Aufgabe. Herzlich willkommen im Land zwischen den Meeren.

Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße

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Nahezu zeitgleich mit dem Beginn der Ernte in Schleswig-Holstein starteten in vielen Bundesländern die Sommerferien. Das ohnehin durch Baustellen und Umleitungen strapazierte Verkehrsnetz im Norden wird nicht nur auf stark befahrenen Bundes- und Landstraßen vielerorts erst recht zum Nadelöhr. Auf dem Asphalt droht derzeit manch brisantes Aufeinandertreffen: Landwirte unter Zeitdruck und Autofahrer im Urlaubsstress ringen um ein zügiges Fortkommen, dazu kommen etwa Rad- und E-Bike-Fahrer, die die Feldwege zwischen Nord- und Ostsee unsicher machen.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein rief daher in der vergangenen Woche auf Gut Annenhof bei Kiel gemeinsam mit dem Landesverband der Lohnunternehmer und der Landespolizei zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr auf. Dabei sind die Betriebe im Land offenbar gut davor: Laut Landespolizei machten Unfälle unter Beteiligung landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit einer Anzahl von 189 im Jahr 2025 nur einen geringen Anteil der rund 88.000 registrierten Verkehrsunfälle aus. Kracht es aber erst einmal, sind Schäden und Folgen nicht selten erheblich – für Mensch und Material. Eine rücksichtsvolle Fahrweise, intakte Beleuchtung, korrekte Ladungssicherung oder freiwilliges Tempo 30 in Ortschaften helfen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen – und dienen dem Image der Branche insgesamt.

Für Menschen, die keinerlei Bezüge zur Landwirtschaft haben und noch nie mit einem Landwirt in Kontakt getreten sind, kann die Begegnung mit dem Trecker auf der Landstraße oder dem Mähdrescher auf dem Feldweg den Blick auf die Branche verändern – zum Guten, aber auch zum Schlechten. Wie sich Fahrer landwirtschaftlicher Maschinen im Straßenverkehr verhalten, fällt weit mehr auf als die Fahrweise des durchschnittlichen Pkw-Fahrers. Die Teilnahme am Straßenverkehr wird so zu einem Teil der Öffentlichkeitsarbeit, jeder Mitarbeiter oder Erntehelfer am Steuer zu einem „Botschafter der Branche“. Machen Autofahrer dem Schlepper oder Mähdrescher Platz, sollte ein kurzer Dank selbstverständlich sein, was umgekehrt genauso gilt.

Rücksichtnahme in der Gemeinschaft funktioniert dann am besten, wenn sie von allen praktiziert wird. Wer sie von anderen einfordert, sollte daher selbst bereit sein, sie zu gewähren – auch wenn er auf der größeren Maschine sitzt und für die Ernährung der anderen sorgt. Ein zu robustes Auftreten im Straßenverkehr – womöglich noch mit Smartphone am Steuer – kann dabei nicht nur gefährlich werden, sondern erweist auch dem Ansehen der Landwirtschaft insgesamt einen Bärendienst. Zumal einem oft nur geringen Zeitgewinn die Gefahr von Personen- oder Sachschäden, Maschinenausfällen und jeder Menge Papierkram gegenübersteht.

Ob heimischer Landwirt im Erntestress oder auswärtige Familie im Sommerurlaub: Beide haben das Recht, unbeschadet an ihrem Zielort anzukommen. Gegenseitige Rücksichtnahme und defensives Fahren zahlen sich auf vielen Ebenen aus – auch wenn dies in der Erntezeit mitunter schwerfallen kann.

Herbstdüngung rechtssicher umsetzen

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Mit Beginn der Aussaat der Herbstkulturen rückt auch die Herbstdüngung wieder in den Fokus. Eine Stickstoffdüngung im Herbst ist jedoch nur unter engen rechtlichen Vorgaben zulässig und setzt einen nachgewiesenen Düngebedarf voraus. Welche Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) zu beachten sind und welche pflanzenbaulichen Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen eine Herbstdüngung berücksichtigt werden sollten, fasst dieser Beitrag zusammen.

Für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt von mehr als 1,5 % Stickstoff (N) in der Trockensubstanz (TS) wie Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger, unter anderem Gülle, Gärreste aus Biogasanlagen oder die meisten Klärschlämme, gelten feste Sperrfristen. Diese beginnen in der Regel mit der Ernte der Hauptfrucht und enden mit Ablauf des 31. Januar des Folgejahres. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die genannten Düngemittel grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Hiervon ausgenommen sind Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht. Bis einschließlich 1. Oktober dürfen zu diesen Kulturen maximal 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha Ammonium-N ausgebracht werden. Voraussetzung ist, dass Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte bis zum 15. September ausgesät wurden. Für Wintergerste besteht ein Düngebedarf im Herbst nur bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober. Eine frühzeitige Aussaat ist aus pflanzenbaulicher Sicht von besonderer Bedeutung, damit sich die Bestände vor Vegetationsende ausreichend entwickeln und die ausgebrachten Nährstoffe noch aufnehmen können.

Kulturen ohne Herbstdüngebedarf

Ein Düngebedarf im Herbst besteht nicht für Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale. Ebenso weisen Feldfutter und Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (über 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) keinen N-Düngebedarf auf. Die Standzeit von Zwischenfrüchten muss mindestens sechs Wochen betragen. Darüber hinaus ist die Vorfrucht bei der Ableitung des N-Düngebedarfs zu berücksichtigen. So darf Wintergerste ausschließlich nach einer Getreidevorfrucht im Herbst gedüngt werden. Nach Kulturen wie Winterraps, Mais, Kohlarten, Körnerleguminosen oder Leguminosengemengen und nach einer Hauptkultur besteht kein N-Düngebedarf. Gleiches gilt nach Kleegras mit einem Leguminosenanteil von mehr als 50 % sowie nach Dauergrünland als Vorkultur. Die maßgeblichen Entscheidungskriterien sind im aktuellen Herbstrahmenschema zusammengefasst. Ein weiterer Ausschlussgrund kann das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat sein. Im Fall einer langjährigen organischen Düngung besteht für die Folgekultur grundsätzlich kein N-Düngebedarf im Herbst. Ausgenommen hiervon ist Feldfutter mit einem Leguminosenanteil von weniger als 50 %. Eine Fläche gilt als langjährig organisch gedüngt, wenn für den Schlag eine Phosphorversorgung von mindestens 36 mg P2O5 je 100 g Boden nach der DL-Methode ermittelt wurde.

Herbstdüngung auf Grünland

Die Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland sowie auf Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutter, dessen Aussaat bis zum 15. Mai erfolgt ist, ist im Zeitraum vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass der aufgebrachte N vor Vegetationsende noch von den Pflanzen aufgenommen werden kann und das Risiko von N-Verlusten während des häufig niederschlagsreichen Herbstes und der Wintermonate möglichst gering bleibt. Auch auf Grünland ist daher vor jeder Düngungsmaßnahme zu prüfen, ob eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Bestände gegeben ist und die Vorgaben der DÜV eingehalten ­werden.

Organische N-Düngemittel anrechnen

Die Ableitung der Wirtschaftsdüngermenge im Herbst richtet sich bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln nach dem Gesamt-N- oder NH4-N-Gehalt. Maßgeblich ist der Wert, mit dem die zulässige Höchstmenge von 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha NH4-N zuerst erreicht wird. Bei einem Gärrest mit 4 kg/m³ Gesamt-N und 2,3 kg/m³ NH4- N dürfen maximal 13 m³/ha ausgebracht werden. In diesem Fall limitiert der NH4-N-Gehalt die zulässige Ausbringmenge. Für die Ermittlung der maximal zulässigen Ausbringmenge sind die Gehalte an Gesamt-N und NH4-N des jeweiligen Wirtschaftsdüngers maßgebend. Liegen keine aktuellen Analysewerte vor, können die von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein veröffentlichten Richtwerte herangezogen werden. Eine regelmäßige Untersuchung der Wirtschaftsdünger ist dennoch zu empfehlen, da die Nährstoffgehalte je nach Herkunft, Lagerung und Verdünnung erheblich schwanken können. Dadurch lassen sich die Nährstoffversorgung der Bestände präziser planen und die vorhandenen Nährstoffe effizienter nutzen.

Mit der Ernte der Hauptfrucht rücken die Aussaat der Herbstkulturen und die Planung einer möglichen Herbstdüngung in den Fokus. Voraussetzung für jede Stickstoffgabe ist ein nachgewiesener Düngebedarf.

Einarbeitungspflicht beachten

Bei der Ausbringung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem N (über 1,5 % N in der TS) auf unbestelltem Ackerland gilt eine unverzügliche Einarbeitungspflicht. Seit dem 1. Februar 2025 müssen diese Düngemittel spätestens innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens eingearbeitet werden. Die Regelung umfasst neben Gülle auch Klärschlämme sowie feste Gärreste, sofern diese einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem N und einen Trockenmassegehalt von mehr als 2 % aufweisen. Ausgenommen von der Einarbeitungspflicht sind Kompost sowie Festmist von Huf- oder Klauentieren.

Eine unverzügliche Einarbeitung ist nicht nur aus rechtlicher Sicht erforderlich, sondern auch pflanzenbaulich sinnvoll. Insbesondere bei Wärme, Wind und Sonneneinstrahlung können bereits kurz nach der Ausbringung erhebliche Ammoniakverluste auftreten. Mit der Einarbeitung wird N im Boden gebunden und steht den Folgekulturen besser zur Verfügung. Dadurch lassen sich Nährstoffverluste verringern und die N-Effizienz der ausgebrachten Wirtschaftsdünger verbessern. Auch bei Düngemitteln, für die keine Einarbeitungspflicht besteht, ist eine zeitnahe Einarbeitung aus Sicht der Nährstoffeffizienz zu empfehlen. Eine verlustarme Ausbringung trägt dazu bei, die vorhandenen Nährstoffe bestmöglich für die Kultur zu nutzen, Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu verbessern.

Festmist von Huf- oder Klauentieren

Festmist von Huf oder Klauentieren sowie Kompost dürfen bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Dezember ohne Einhaltung der 30/60-Regel ausgebracht werden, sofern im Folgejahr eine Kulturart mit N-Düngebedarf angebaut wird. Die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen sind spätestens 14 Tage nach der Ausbringung schlaggenau zu dokumentieren und bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr zu berücksichtigen. Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost tragen neben N auch zur Versorgung mit organischer Substanz sowie weiteren Haupt- und Spurennährstoffen bei. Insbesondere auf Standorten mit geringer Humusversorgung kann ihre Anwendung einen Beitrag zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit leisten. Die Ausbringung muss dennoch bedarfsgerecht erfolgen und sich an den Erfordernissen der Folgekultur orientieren.

Sperrfrist für Phosphat beachten

Für phosphathaltige Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat von mehr als 0,5 % in der TS gilt eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar des Folgejahres. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen phosphathaltige Düngemittel grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Phosphat zählt zu den unverzichtbaren Hauptnährstoffen und übernimmt insbesondere während der Jugendentwicklung wichtige Funktionen im Energiestoffwechsel der Pflanze. Eine ausreichende Versorgung fördert die Wurzelentwicklung und schafft die Grundlage für vitale und leistungsfähige Bestände. Die Bemessung der Phosphatdüngung muss sich daher am Versorgungszustand des Bodens und am Bedarf der Kultur orientieren. Eine bedarfsgerechte Phosphatdüngung leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Gelangt Phosphat durch Oberflächenabfluss oder Bodenerosion in Gräben, Flüsse oder Seen, fördert dies das Algenwachstum und kann die Gewässerökologie nachhaltig beeinträchtigen. Eine standortangepasste Düngung sowie Maßnahmen zur Verringerung von Bodenabträgen tragen dazu bei, Phosphatverluste zu minimieren und den wertvollen Nährstoff im System zu halten.

Witterung und Bodenverhältnisse

Die Witterung hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg einer Herbstdüngung. Eine bedarfsgerechte Düngung setzt voraus, dass die Kultur die ausgebrachten Nährstoffe vor Vegetationsende noch aufnehmen kann. Mit sinkenden Bodentemperaturen verlangsamt sich das Pflanzenwachstum und damit auch die N-Aufnahme. Gleichzeitig steigt in niederschlagsreichen Herbst- und Winterperioden das Risiko von N-Verlusten. Neben den rechtlichen Vorgaben sollten daher auch die aktuellen Witterungsbedingungen bei der Entscheidung über eine Herbstdüngung berücksichtigt werden. Ebenso sind die Bodenverhältnisse zu beachten. Nasse oder nur eingeschränkt tragfähige Böden erhöhen das Risiko von Verdichtungen und können die Bodenstruktur nachhaltig beeinträchtigen. Bodenschäden können sich über mehrere Jahre auf die Durchwurzelbarkeit, den Wasserhaushalt und letztlich auch auf die Ertragsfähigkeit auswirken. Eine Ausbringung sollte deshalb nur erfolgen, wenn die Flächen ausreichend befahrbar sind und die Maßnahme sowohl aus rechtlicher als auch aus pflanzenbaulicher Sicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

Herbstdüngung dokumentieren

Der nach dem aktuellen Herbstrahmenschema abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für alle Schläge, auf denen eine Herbstdüngung erfolgen soll, vor der Düngungsmaßnahme zu dokumentieren. Die Formblätter müssen vollständig ausgefüllt sein und im Rahmen einer Kontrolle in digitaler Form oder als Ausdruck vorgelegt werden können. Die Ableitung und Dokumentation der Herbstdüngung kann auch über das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erfolgen. Ein ausgefülltes Herbstrahmenschema ersetzt jedoch nicht die nach DÜV vorgeschriebene Dokumentation der tatsächlich ausgebrachten Düngung. Diese muss spätestens 14 Tage nach der Ausbringung schlaggenau vorliegen. Sämtliche Unterlagen zur Düngebedarfsermittlung und Düngungsdokumentation sind sieben Jahre aufzubewahren. Eine vollständige Dokumentation dient nicht nur der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, sondern schafft auch Transparenz über die Nährstoffflüsse im Betrieb und bildet eine wichtige Grundlage für die Düngeplanung der Folgekultur. Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender steht auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zum Download bereit (https://t1p.de/u3oig) und bietet eine hilfreiche Orientierung zu den geltenden Sperrfristen der verschiedenen Düngemittel.

Wintergerste nimmt unter den Wintergetreiden eine Sonderstellung ein. Ein Stickstoffdüngebedarf im Herbst besteht ausschließlich nach einer Getreidevorfrucht und bei Aussaat bis zum 1. Oktober.

Sinnhaftigkeit einer Herbstdüngung

Eine Herbstdüngung ist ausschließlich dann zulässig, wenn für die jeweilige Kultur ein Düngebedarf nach DÜV besteht. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben sollte jede Düngungsmaßnahme auch aus pflanzenbaulicher Sicht sorgfältig abgewogen werden. Ziel einer zulässigen Herbstgabe ist nicht die Vorverlagerung der Frühjahrsdüngung, sondern die bedarfsgerechte Versorgung der Kultur bis zum Vegetationsende. Insbesondere bei einer eingeschränkten N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat kann eine Herbstdüngung fachlich begründet sein. Dies kann beispielsweise nach Getreidevorfrüchten mit hohen Strohmengen der Fall sein. Während der Strohrotte wird N vorübergehend durch die Bodenmikroorganismen gebunden und steht der Folgekultur zunächst nur eingeschränkt zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen kann eine bedarfsgerechte N-Gabe von bis zu 30 kg/ha verfügbarem N die Jugendentwicklung von Winterraps, Wintergerste oder Zwischenfrüchten unterstützen und zu einer gleichmäßigeren Bestandesentwicklung beitragen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die im Herbst zu Wintergerste und Winterraps ausgebrachte Menge an verfügbarem N vollständig auf den N-Düngebedarf der Kultur im Frühjahr anzurechnen ist. Die verfügbare N-Menge, die zwischen der Ernte der letzten Hauptfrucht und dem 1. Oktober ausgebracht wurde, ist deshalb bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr vom ermittelten N-Düngebedarf abzuziehen. Eine Herbstdüngung führt somit nicht zu einer höheren Gesamt-N-Menge, sondern lediglich zu einer Verlagerung innerhalb des Düngejahres. Wird auf eine N-Gabe im Herbst verzichtet, sollte dennoch auf eine ausreichende Versorgung mit Phosphor, Kalium und Schwefel sowie gegebenenfalls mit Mikronährstoffen geachtet werden. Besonders Winterraps reagiert empfindlich auf eine unzureichende Borversorgung, während bei Wintergerste eine ausreichende Manganversorgung die Vorwinterentwicklung unterstützen kann.

Zum Schutz von Grundwasser und Gewässern wird weiterhin empfohlen, auch die Vorgaben der Landesdüngeverordnung in der Düngeplanung zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen stellt das Land online unter www.schleswig-holstein.de – Landwirtschaft in Schleswig-Holstein – Landesdüngeverordnung 2022 zur Verfügung.

Fazit

Die in diesem Beitrag dargestellten Vorgaben zur Herbstdüngung sind von der Düngung zu einer zweiten Hauptkultur abzugrenzen, die noch im selben Jahr geerntet wird. Die Herbstdüngung bleibt eine fachlich und rechtlich eng begrenzte Maßnahme. Voraussetzungen für jede N-Düngung sind ein gemäß DÜV nachgewiesener Düngebedarf der Kultur sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen, Sperrfristen und Dokumentationspflichten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sich zudem auf die Direktzahlungen auswirken. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben sollte jede Herbstdüngung auch aus pflanzenbaulicher Sicht sorgfältig abgewogen werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Bestände bis zum Vegetationsende. Gleichzeitig gilt es, Nährstoffverluste zu vermeiden und die eingesetzten Düngemittel möglichst effizient zu nutzen. Eine sorgfältige Planung und vollständige Dokumentation bilden dafür die Grundlage. Für eine rechtssichere Düngeplanung stehen das Düngeplanungsprogramm sowie die Fachberatung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Verfügung. Künftig wird das bisherige Düngeplanungsprogramm durch ein webbasiertes Nährstoffmanagementtool abgelöst, das die Planung und Dokumentation von Düngungsmaßnahmen noch einfacher und praxisgerechter unterstützen soll.


Aktuelles zur Landesdüngeverordnung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Landesdüngeverordnung betrifft grundsätzlich alle Landesdüngeverordnungen – und damit auch die schleswig-holsteinische Landesdüngeverordnung. Der Bund ist daher aufgefordert, zeitnah für eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu sorgen. Aufgrund der festgestellten fehlenden Ermächtigungsgrundlage gelten derzeit im gesamten Landesgebiet die generellen Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Verstöße gegen die verschärften Vorgaben der Landesdüngeverordnung und der bundesrechtlichen Düngeverordnung, die sich auf die Roten Gebiete beziehen, werden aktuell nicht vollzogen; festgestellte Verstöße führen weder zu Kürzungen der Direktzahlungen noch zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. MLLEV


Mit Sicherheit durch die Ernte

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Treffen entnervte Sommerurlauber auf Landwirte im Erntestress, kann es auch abseits von Bundes- und Kreisstraßen eng und ungemütlich werden. Auf die besonderen Gefahren auf Feld- und Wirtschaftswegen während der Erntezeit machten der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH), der Landesverband der Lohnunternehmer und die Landespolizei in der vergangenen Woche auf Gut Annenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufmerksam.

„Wir wissen selbst, wie groß unsere Maschinen geworden sind und wie wir unter Zeitdruck stehen, etwa wenn die Ernte nicht gut läuft. Als Landwirtschaft haben wir aber massiv dazugelernt, was Spiegel, Beleuchtung, Ladungssicherung oder freiwilliges Fahren mit Tempo 30 angeht“, schilderte BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht. Dies trage auch dazu bei, als Branche in der Gesellschaft besser anerkannt zu werden. „Die Erntezeit ist die wichtigste Zeit im Jahr auf den Betrieben“, verdeutlichte Lucht, der zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf den Straßen appellierte und um Verständnis für lange Arbeitszeiten bat.

Vor dem Hintergrund geopolitischer Herausforderungen verwies der BVSH-Präsident dabei auf die Relevanz einer regionalen Lebensmittelproduktion. „Der gemeinsame Termin mit der Landespolizei zeugt von gegenseitigem Verständnis für unsere Arbeit“, zeigte sich Lucht erfreut.

Prävention zahlt sich aus

„Das Stichwort ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme“, unterstrich Niels Schäfer, Geschäftsführer des Landesverbandes der Lohnunternehmer. In einem tourismusgeprägten Land wie Schleswig-Holstein bestehe die Herausforderung, dass Autofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer und Erntemaschinen aufeinandertreffen, so Schäfer. „Wir merken, dass wir mit unseren Aktionen vorankommen. Das heißt einerseits, dass wir die Verbraucher erinnern, auch ihre Ernährung mit der Ernte sicherzustellen. Andererseits appellieren wir an unsere Betriebe, die Lohnunternehmen und Fahrer, etwa mit einem ,Fahrerknigge‘ in den Fokus zu rücken, dass die Sicherheit an oberster Stelle steht – egal wie das Wetter drückt und egal wie groß der Erntestress gerade ist.“ Aktionen etwa zum toten Winkel an Schulen hätten immer wieder das Ziel, gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Das Bewusstsein für kritische Verkehrssituationen müsse in die Breite und in die Städte getragen, darüber informiert und sensibilisiert werden, wo viele mit der Landwirtschaft und ihrer Technik nicht besonders vertraut seien. Am Ende hätten alle das gleiche Ziel: „Wir alle wollen gesund und heil am Zielort ankommen“, resümierte Schäfer.

Ein kurzer Dank per Handzeichen kann helfen, manch brenzlige Situation zu entschärfen. Foto: jh
Auf schmalen Wirtschaftswegen wird es auch zwischen Erntemaschine und Fußgängern eng. Foto: jh
Vorsicht, Heck schwenkt aus: Radfahrer sollten sich der Gefahr abbiegender Fahrzeuge bewusst sein. Foto: jh
Ob Fußgänger, Hund oder Pferd: Bei großen Maschinen in Bewegung ist auf allen Seiten Umsicht gefragt. Foto: jh


Branche selten verwickelt

Unfälle unter Beteiligung landwirtschaftlicher Fahrzeuge verzeichnete die Landespolizei 2025 189 Mal – von rund 88.000 aufgenommenen Unfallereignissen. Für Polizeidirektor Thomas Weißenberg geht es bei der Präventionsaktion vor allem um eine Botschaft: „Man muss im Straßenverkehr bei Begegnungen auch auf Feld- oder Wirtschaftswegen unbedingt Rücksicht aufeinander nehmen.“ Besonders auf schmalen Wegen spiele die Breite landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Erntemaschinen im Begegnungsverkehr eine große Rolle und mache es auch Fußgängern oder Radfahrern nicht immer leicht auszuweichen.

Eine Möglichkeit bestehe darin, nach Augenkontakt und einer kurzen Verständigung als schwächerer Verkehrsteilnehmer anzuhalten oder in der nächsten Feldeinfahrt zu warten. Gleiches gilt – nach Möglichkeit – auch für den Fahrer des landwirtschaftlichen Fahrzeugs, um Radfahrer oder Fußgänger vorbeizulassen und so derartige Situationen entschärfen. „Unser Ziel ist es, möglichst alle Verkehrsunfälle zu verhindern, insbesondere diejenigen, bei denen es nicht nur Sach-, sondern Personenschäden gibt“, betonte Weißenberg und ergänzte: „Jeder Verkehrsunfall, den wir durch Aufklärung und Prävention vermeiden können, ist einer, den wir nicht registrieren müssen und der Personen- und Sachschäden hilft zu reduzieren.“

Wege zu einer zukunftsfähigen Grünlandwirtschaft

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Dauergrünland in Deutschland sinnvoll zu bewirtschaften, stellt landwirtschaftliche Betriebe aufgrund des Klimawandels und wachsender ökonomischer Hürden vor immer größere Herausforderungen. Hier setzt das neue Modell- und Demonstra­tionsvorhaben (MuD) „GLAKTIV“ an. Außer dem Julius-Kühn-Institut (JKI) sind sechs Verbundpartner beteiligt. Sie erarbeiten gemeinsam mit 30 bis 36 Praxisbetrieben in sechs Modellregionen Deutschlands Konzepte, die gleichermaßen die Wirtschaftlichkeit und die Nach­haltigkeit der Grünlandbewirtschaftung berücksichtigen sollen.

Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit 2.713.481 € geförderte Projekt läuft über drei Jahre. Es wird vom JKI in Braunschweig koordiniert. Projektleiterin ist Dr. Katrin Kuka, die am JKI auch die Stabsstelle Grünland leitet, die am JKI-Fachinstitut für Pflanzenbau und Bodenkunde am Standort Bundesallee angesiedelt ist.

Dauergrünland ist elementar für die Grundfutterversorgung von Wiederkäuern und erfüllt darüber hinaus eine Vielzahl an Ökosystemleistungen. So trägt es unter anderem zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Regulation des Wasserhaushaltes oder zur Bindung von Kohlenstoff in Vegetation und Böden und damit zur Klimaregulation bei. Darüber hinaus ist Dauergrünland ein Teil des Landschaftsbildes und hat somit zusätzlich einen kulturellen Wert.

Zahlreiche Heraus­forderungen für Grünland

„In den vergangenen Jahrzehnten führte die Nutzungsintensivierung von Grünland zur Verbesserung der Futterleistung, durch die zunehmende Homogenität aber auch zu einer Verarmung der Artenvielfalt“, sagt Katrin Kuka. „Gleichzeitig werden artenreiche und extensive Flächen wirtschaftlich immer unrentabler und in der Folge unzureichend genutzt, wodurch sie von Verbuschung bedroht sind. Die Grünlandbewirtschaftung steht damit zunehmend vor der Herausforderung, eine wirtschaftlich tragfähige Grundfutterproduktion mit wachsenden Anforderungen an Tierwohl- und Umweltstandards sowie einer höheren witterungsbedingten Unsicherheit in Einklang zu bringen.“

Im Mittelpunkt des Modell- und Demonstrationsvorhabens „GLAKTIV“ steht die abgestufte Grünlandnutzung als Mosaik aus intensiver, mittelintensiver und extensiver Bewirtschaftung. Dabei sollen Produktionsleistungen und Ökosystemleistungen nicht gegeneinandergestellt, sondern standortbezogen miteinander kombiniert werden: Leistungsfähige Flächen liefern hochwertiges Grundfutter, während extensiv genutzte Flächen artenreiche Bestände und wichtige Ökosystemleistungen sichern. So sollen Wirtschaftlichkeit, Biodiversität und Klimaschutz im Dauergrünland gemeinsam gestärkt werden.

Hintergrundinformationen zur Vorgehensweise

Für die Entwicklung, Erprobung und Demonstration einer praxistauglichen, abgestuften Grünlandbewirtschaftung werden in dem Projekt sechs Modellregionen in Deutschland einbezogen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der dort vorherrschenden Standortbedingungen, der agrarstrukturellen Gegebenheiten und der betrieblichen Organisationsformen. Jede Region wird dabei durch fünf bis sechs Demonstrationsbetriebe vertreten, die für die jeweilige Region repräsentativ sind und auf denen eine abgestufte Bewirtschaftung entweder schon angewendet wird oder geplant ist. Nutzungsintensität, Düngestrategie und Artenzusammensetzung werden betriebsindividuell angepasst. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung von praxistauglichen Strategien, die auf unterschiedliche Standortbedingungen übertragbar sein sollen und dort mithilfe von klaren Entscheidungskriterien, Schwellenwerten und Indikatoren direkt angewendet werden können. pm


Eckdaten zum Projekt

Fördersumme: 2.713.481,64 €

Laufzeit: 12/2025-12/2028

Geldgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über den Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Verbundpartner in den Bundesländern:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft


Kunst – Land – Wirtschaft

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Mähdrescher bei der Getreideernte, Menschen, die sich in Folientunneln um ihr angebautes Gemüse kümmern, die Landschaft am Westensee im Abendlicht – das sind nur einige Motive, die die beiden Künstler Werner Klein und Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann in Bildern und Fotos eingefangen haben. Ein Jahr lang haben beide einen konventionellen und einen ökologischen Landwirtschaftsbetrieb malend und fotografierend begleitet. Unter dem Titel „Kunst-Land-Wirtschaft“ ist nun in der Galerie für aktuelle Kunst in Achterwehr eine Auswahl der Eindrücke zu sehen.

Fotograf Wolfgang Meyer-Hesemann (li.) und Maler Werner Klein widmen sich in ihrer aktuellen Ausstellung dem Thema Landwirtschaft
Foto: Iris Jaeger

Dabei war den beiden wichtig, keinen künstlerisch verklärten Blick auf das Thema zu haben, sondern die Realität abzubilden und die Motive so auszuwählen, dass das Thema transportiert wird. „Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich mit wachsenden Herausforderungen auseinandersetzen und gehen dabei unterschiedliche Wege. Um festzuhalten, worin sich für außenstehende Betrachter die Wirtschafts- und die damit verbundenen Lebensweisen unterscheiden, begleiteten die beiden Künstler fotografierend und malend die beiden Höfe in Blumenthal und Kiel-Russee“, lautet die Ausstellungsbeschreibung. Bei der Vielzahl an Fotos und Skizzen, die im Laufe des Jahres zusammenkamen, war es keine leichte Aufgabe, eine Auswahl zu treffen und sich auf wenige Motive zu reduzieren, die trotzdem die Vielfalt und Charakteristik der beiden unterschiedlich wirtschaftenden Betriebe sowie die dort geleistete Arbeit widerspiegeln.

Zusammengestellt zu einem Fotoblock zeigen diese Fotos das Arbeiten und Leben auf dem Demeter-Betrieb Wittschap in Kiel-Russee.
Foto: Iris Jaeger

„Den Auslöser zu drücken, dauert nur einen Bruchteil von Sekunden, die Auswahl der Motive, die man verwenden möchte, ist sehr aufwendig“, bestätigt der Fotograf Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann. Und auch beim Malen stand Werner Klein vor den Fragen: „Welche Farben wähle ich? Für welchen Formen entscheide ich mich? Das Licht und die Atmosphäre einzufangen und wiederzugeben, das war herausfordernd“, so Klein.

So unterschiedlich die Herangehensweisen auch waren, so reizvoll stellte sich für beide das Thema dar. „Wenn man über einen so langen Zeitraum regelmäßig die Betriebe besucht, die Menschen kennenlernt und die Arbeit, die sie leisten, miterlebt, das war schon beeindruckend. Ich habe unendlich viel über Landwirtschaft gelernt, das war toll“, erzählt Meyer-Hesemann. Technik zu malen war für Werner Klein eine neue Erfahrung. „Ich habe mich da hineingefuchst, und mir macht es richtig Spaß, Trecker zu malen“, so der Künstler.

Es ist bereits das dritte gemeinsame Projekt, in dem die beiden ein gemeinsames Thema in den verschiedenen Darstellungsformen Fotografie und Malerei bearbeiten und ausstellen. Beim ersten Mal ging es um das Thema „Bach und Baum am Westensee“, beim zweiten Mal wählten sie das Gut Bossee für ihre Motive aus. Die Region um den Westensee ist dabei das zentrale Element ihrer Projekte und bestimmend für die Themenauswahl.

Mit Farben und Pinsel fing Werner Klein die Arbeiten auf dem Feld und die besondere Atmosphäre ein.
Foto: Iris Jaeger

„Zu Kunst und Landwirtschaft gibt es nicht viel. Und wir haben uns überlegt, dass man eigentlich mehr über die Landwirtschaft machen müsste“, erklären beide ihren Ansatz für die Auswahl des Themas.

Dann ging es an die Suche nach zwei Höfen, die auf verschiedene Weise wirtschaften. Die Wahl fiel auf den Hof Wittschap in Kiel-Russee, der nach strengen Demeter-Richtlinien biologisch-dynamisch unter anderem Gemüse anbaut, solidarische Landwirtschaft sowie eine Pferdepension und einen Höfeladen betreibt. „Ich kenne den Hof, da ich dort mein Gemüse einkaufe“, erklärt Meyer-Hesemann.

Die Wahl eines konventionellen Betriebes gestaltete sich etwas schwieriger: „Manche Landwirte, die wir angefragt hatten, äußerten Vorbehalte, dass wir da herumlaufen und fotografieren, aus Angst, vorgeführt zu werden“, berichtet Werner Klein. Auf den Hof Reimers in Blumenthal brachte sie dann ein Bekannter, der auch als Autor für das Bauernblatt tätig ist, Götz Heeschen. Die Familie Reimers betreibt konventionell einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau und bietet Bauernhofpädagogik an.

Ergänzt wird die Ausstellung durch Schwarz-Weiß-Fotografien von Dietmar Fiedler, die noch eine ganze eigene Intensität haben.
Foto: Iris Jaeger

Neben der Herausforderung der Motivauswahl für die Ausstellung stand auch die Frage nach einer angemessenen Präsentation im Raum. „Ich habe mich dazu entschieden, die Fotos in Blöcken aufzuhängen, sodass die Betrachter der Reihe nach die Bilder durchgehen können, anstatt einzeln mit ihnen konfrontiert zu werden“, so Meyer-Hesemann. Des Weiteren habe er die Bilder nicht gerahmt, sondern sie direkt an der Wand angebracht. „Das hat den Vorteil, dass da kein reflektierendes Glas davor ist und man eine direktere Wirkung der Bilder hat.“ Auch die gemalten Werke von Werner Klein sind überwiegend blockweise zu erleben. Ergänzt werden die Arbeiten durch Schwarz-Weiß-Fotografien von Dietmar Fiedler, dessen Bilder noch einmal eine ganz andere Intensität zeigen.

Die Ausstellung ist bis zum 9. August jeweils donnerstags und sonntags von 17 bis 20 Uhr in der Galerie für aktuelle Kunst, Inspektor-Weimar-Weg 19 in Achterwehr zu sehen. Begleitend zur Ausstellung finden zusätzliche Veranstaltungen statt. Weitere Informationen dazu und zur Ausstellung finden sich unter
www.kulturregion-westensee.de

Hofansichten in Fotos von Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
Foto: Iris Jaeger
Auch die Landschaft am Westensee in der Umgebung der Höfe malte Werner Klein.
Foto: Iris Jaeger
Farbe und Formen sind zwei wesentliche Kriterien beim Malen der verschiedenen Motive und erzeugen diese einzigartige Bildsprache.
Foto: Iris Jaeger
Ein Motiv, zwei unterschiedliche Herangehensweisen bei der Darstellung und doch sind beide fast identisch.
Foto: Iris Jaeger


Auswahl der Herkünfte entscheidend

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Die Auswahl geeigneter Genetiken stellt in der Geflügelhaltung, insbesondere in der Legehennenhaltung, einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Unterschiedliche Legehennengenetiken beziehungsweise -linien weisen deutliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Legeleistung, Eiqualitätsmerkmale, Futterverwertung, Robustheit sowie ihres Verhaltens auf. Darüber hinaus variieren ihre Ansprüche an Haltungssysteme, Management und Umweltbedingungen. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich sowohl die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes als auch Aspekte des Tierwohls und der Nachhaltigkeit.

Vor dem Hintergrund einer zunehmend differenzierten Geflügelproduktion sowie steigender Anforderungen seitens des Marktes, der Gesellschaft und der Gesetzgebung gewinnt eine standort- und betriebsangepasste Auswahl geeigneter Legehennen zunehmend an Bedeutung.

Eine allgemeingültige ­„beste“ Genetik existiert dabei nicht, da die Eignung maßgeblich von den jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen abhängt. Hierzu zählen unter anderem das Haltungssystem (zum Beispiel Boden-, Freiland- oder ökologische Haltung), das Fütterungskonzept, klimatische Bedingungen sowie betriebsindividuelle Zielsetzungen und Vermarktungswege. Im Rahmen des vorliegenden Versuchs wurden daher drei am Markt verfügbare Legehennengenetiken der Firma Hendrix Genetics miteinander verglichen. Ziel war es, deren spezifische Leistungsmerkmale sowie die jeweiligen Anforderungen an Haltung und Management systematisch zu erfassen und gegenüberzustellen. Der Fokus lag dabei auf praxisrelevanten Kriterien, die für landwirtschaftliche Betriebe bei der Auswahl einer geeigneten Genetik von besonderer Bedeutung sind.

Ziel des auf dem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse durchgeführten Versuchs war es, die Unterschiede zwischen den untersuchten Genetiken transparent darzustellen und ein fundiertes Verständnis für ihre jeweilige Stärken und Anforderungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage können Betriebe eine informierte Entscheidung treffen und diejenige Legehennengenetik auswählen, die optimal zu ihren individuellen betrieblichen Voraussetzungen passt.

Die drei getesteten Genetiken: Dekalb White, Isa Brown und Warren (v. li.). Fotos: Pia Schulte-Huxel

Ablauf des Versuchs

Eingestallt wurden jeweils 475 Hennen der Genetiken Dekalb White (Weißleger), Isa Brown und Warren (jeweils Braunleger) im September 2024 mit einem Alter von 17 Lebenswochen. Die Tiere wurden auf insgesamt 15 zur Verfügung stehende Boxen aufgeteilt. Je Box wurden 95 Hennen eingestallt. Somit standen je Genetik fünf Wiederholungen zur Verfügung. Die Fütterung (siehe Tabelle 1) sowie die Haltung und das Management waren während der gesamten Legeperiode für alle drei Genetiken identisch. Die Tiere wurden insgesamt 84 Lebenswochen (64 Produktionswochen) gehalten. Das entspricht 16 Legeabschnitten à 28 Tagen. Während des Durchgangs wurden neben Kenngrößen der biologischen Leistung auch die Eigewichtsverteilung und die Eiqualität erfasst. Zusätzlich wurden alle zehn Wochen eine Gefiederbonitur an einer Stichprobe von 50 Tieren je Genetik durchgeführt.

Erfasste Leistungsparameter

Die Tabelle 2 zeigt die durchschnittlichen Leistungsparameter über die 16 erhobenen Legeabschnitte. Die dargestellten Werte beziehen sich dabei auf den Parameter „je Durchschnittshenne “ (DH, Anzahl der eingestallten Tiere, korrigiert um die Verluste). Die Genetik Dekalb White zeigte dabei eine signifikant höhere Eizahl je DH als die Isa Brown. Die geringste Stückzahl zeigte die Genetik Warren. Auch in der Legeleistung in Prozent zeigte die Genetik Dekalb White die signifikant höchste Leistung, gefolgt von den Isa Brown und den Warren. Im Futterverbrauch, der Futterverwertung und der Mortalität zeigte die Genetik Dekalb White signifikant geringere Werte als die Genetiken Isa Brown und Warren. Das signifikant höchste Eigewicht von 65,50 g erreichte die Genetik Isa Brown, das geringste Eigewicht von rund 63,82 g die Genetik Dekalb White.

Die Ergebnisse der durchschnittlichen Verteilung der Eigewichtsklassen (S, M, L und XL) sowie der Anteil der Knick-Eier zeigen, dass die Isa Brown den signifikant größten Anteil an XL- und L-Eiern aufwiesen, während die Genetiken Dekalb White und Warren signifikant mehr Eier in den Gewichtsklassen M und S legten. Die Dekalb White zeigten einen signifikant geringeren Knick-Anteil als die Genetiken Isa Brown und Warren (Tabelle 3).

Qualität der Eier

Im vorliegenden Versuch wurde ebenfalls die Qualität der Eier untersucht, um Unterschiede zwischen frischen Eiern von Hennen zu erfassen, die unter verschiedenen genetischen Voraussetzungen den gleichen Fütterungs- und Umweltbedingungen ausgesetzt sind. Um die Eiqualität objektiv beurteilen zu können, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden: Die Bruchfestigkeit, die Eiklarhöhe und Haugh Units, die Schalenfarbe (Braunleger), aber auch die Dotterfarbe oder Einschlüsse wie Blut- und/oder Fleischflecken. Im aktuellen Versuch wurde die Eiqualität zu insgesamt vier Zeitpunkten erhoben: im sechsten, neunten, zwölften und 15. Legeabschnitt. Untersucht wurden je Zeitpunkt 120 Eier pro Genetik. Somit wurden über alle Zeitpunkte hinweg 480 Eier je Genetik untersucht. Die Tabelle 4 gibt einen Überblick über die erfassten Merkmale. Die Warren zeigten sich mit einer signifikant dunkleren Schalenfarbe und einer signifikant dunkleren Dotterfarbe trotz gleicher Fütterung. Die Dekalb White wiesen eine signifikant höhere Bruchfestigkeit, eine signifikant höhere Eiklarhöhe und höhere Haugh-Units auf als die Isa Brown und die Warren. In Bezug auf den Anteil der Blut- und Fleischflecken zeigten die Dekalb White 0,9 %, während bei den Warren rund 11 % der untersuchten Eier Blut- und Fleischflecken aufwiesen. Bei den Isa Brown waren es 14 %.

Die Boniturergebnisse

Während des gesamten Durchgangs wurden alle zehn Wochen (Lebenswoche 30, 40, 50, 60, 70 und 80) Bonituren an einer Stichprobe von 50 Tieren je Genetik durchgeführt. Je Erhebungszeitpunkt wurden 50 Tiere je Genetik zufällig ausgewählt. Untersucht wurden das Gefieder, Hautverletzungen, der Zustand der Fußballen und Zehen sowie der Zustand des Brustbeins (Deformation beziehungsweise Bruch). Der Boniturleitfaden bestand dabei aus dem Schema auf Basis des Welfare-Quality-Assessment-Protokolls (Welfare Quality 2009, modifiziert nach Keppler & Knierim (2017).

Der Zustand des Gefieders zeigte bereits ab Lebenswoche 40 signifikante Unterschiede zwischen den Genetiken. Die Isa Brown zeigten dabei signifikant mehr Gefiederschäden als die Dekalb White und die Warren. Dieses Muster zeigte sich bis zur 80. Lebenswoche. Ab der 60. Lebenswoche zeigten auch die Warren signifikant mehr Gefiederschäden als die Dekalb White, die bis in die 80. Lebenswoche die signifikant geringsten Schäden aufwiesen (siehe Abbildung 2). In Bezug auf die Hautverletzungen konnte in keiner Lebenswoche ein signifikanter Unterschied festgestellt werden. Bei den Zehenverletzungen zeigte sich in der 30. Lebenswoche ein Unterschied. Die Dekalb White zeigten hier weniger Zehenverletzungen, ab Lebenswoche 40 war kein Effekt mehr zwischen den Genetiken erkennbar. Unterschiede in den Fußballenveränderungen konnten in Lebenswoche (LW) 30, 40, 70 und 80 identifiziert werden. Dort zeigten die Dekalb White signifikant mehr Fußballenveränderungen als die Genetiken Isa Brown und Warren. Unterschiede in den Brustbeinveränderungen (Bruch und Deformation) zeigten sich in LW 50, 60 und 70. Hier wiesen die Dekalb White mehr Veränderungen auf als die anderen beiden Genetiken.

Gleichzeitig wurden während der Bonituren auch die Gewichte der Tiere erhoben. Abbildung 2 zeigt den Gewichtsverlauf der drei Genetiken sowie die vom Zuchtunternehmen vorgegebenen Sollgewichte. Die Ergebnisse belegen, dass alle drei Genetiken eine gute und stabile Gewichtsentwicklung zeigten und alle zum Ende der Legeperiode über den Soll-Gewichten lagen. Somit wiesen die Tiere in der 80. Lebenswoche noch eine gute Köperkondition in Kombination mit guten biologischen Leistungen auf. Insgesamt waren die Warren von Anfang an die schwerste Genetik, die Dekalb White die leichteste. Die Isa Brown lag im Mittelfeld.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die untersuchten Legehennengenetiken unterschiedliche Ausprägungen in den erhobenen Merkmalen zeigen und sich dadurch für verschiedene betriebliche Anforderungen eignen können. Die Genetik Dekalb White zeigte insbesondere in den Leistungsmerkmalen, beispielsweise der Legeleistung, signifikante Vorteile gegenüber den anderen Genetiken. Gleichzeitig fiel jedoch auf, dass das durchschnittliche Eigewicht geringer war und die Eier häufiger niedrigeren Gewichtsklassen zugeordnet werden konnten.

Die Genetiken Isa Brown und Warren wiesen hingegen in Bezug auf die Fußballengesundheit sowie den Zustand des Brustbeins weniger Veränderungen auf. Dies deutet darauf hin, dass sich die Tiere in diesen Merkmalen von der Dekalb White unterscheiden. Besonders die Isa Brown überzeugten zusätzlich durch ein höheres Eigewicht sowie einen größeren Anteil an Eiern in höheren Gewichtsklassen.

Die Warren-Hennen zeigten vor allem Unterschiede in den Qualitätsmerkmalen der Eier. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die intensivere Schalen- und Dotterfarbe, die je nach Vermarktungsform und Verbraucherwunsch von Bedeutung sein kann.

Insgesamt wird deutlich, dass keine der untersuchten Genetiken in allen Merkmalen identische Ergebnisse erzielt. Vielmehr hängt die Wahl der geeigneten Legehennengenetik von den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen des jeweiligen Betriebes ab. Während für einige Betriebe insbesondere eine hohe Legeleistung im Vordergrund steht, können für andere Aspekte wie Eigewicht, Tiergesundheit oder Eiqualität eine größere Rolle spielen. Der Versuch zeigt somit, dass bei der Auswahl einer passenden Genetik verschiedene Leistungs-, Gesundheits- und Qualitätsmerkmale gleichermaßen berücksichtigt werden sollten.

Getreideernte in Schleswig-Holstein

Der flächendeckende Start der Ernte ist in dieser Woche nach Stabilisierung des Wetters erfolgt. Die Entwicklung der Getreidebestände wurde in diesem Jahr maßgeblich durch die Witterung geprägt.

Nach einem überwiegend trockenen Frühjahr beschleunigte die ausgeprägte Hitze Ende Juni die Abreife vieler Bestände. Gleichzeitig sorgten regional kräftige Gewitter für sehr unterschiedliche Bedingungen. Entsprechend unterschiedlich präsentieren sich die Bestände.

Noch ist es zu früh, um belastbare Aussagen zu Erträgen und Qualitäten zu treffen. Die ersten Druschergebnisse werden in den kommenden Tagen erwartet und liefern eine erste Einschätzung über die Auswirkungen der Trockenheit und der hohen Temperaturen.

Regional rechnet Achim Seidel, Referent für den Bereich Marktfruchtbau und Getreide der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Während tiefgründige und gut wasserversorgte Standorte die Trockenphase vielfach besser überstanden haben, könnten insbesondere auf leichteren Böden Mindererträge auftreten.

Auch der Erntebeginn fiel in diesem Jahr regional unterschiedlich aus. 

Dasselfliegen haben wieder Saison

Wenn sich vom Frühsommer bis in den Spätherbst kleine, gelbliche Kügelchen am Pferdefell zeigen, ist das ein Hinweis auf die Magendasselfliege. Gelangen die Larven ins Pferd, drohen Entzündungen in Maul und Magen. Zur richtigen Bekämpfung ist der Zeitpunkt der Entwurmung wichtig.

Gegen Dasselfliegen wirken zwar Wurmkuren, doch sie gehören nicht zu den Würmern, sondern zu den Fliegen, genauer gesagt zur Gattung Gasterophilus. Die Art Gasterophilus intestinalis, auch Pferdemagenbremse genannt, ist unter Pferdehaltern besonders bekannt, weil ihre gelblichen Eier auf dem Fell gut sichtbar sind und häufig in großer Zahl auftreten.

Aufgrund ihrer Behaarung erinnern Dasselfliegen an zu klein geratene Hummeln. Beim Anflug geben die knapp 2 cm großen Fliegen ein relativ lautes Summen von sich, das viele Pferde nervös macht. Ihr Lebenszyklus ist durchaus interessant.

Dasselfliegen kleben je nach Witterung von Frühsommer bis Spätherbst ihre Eier an das Pferdefell, meist an Vorderbeine, Brust, Schulter oder Flanke. Lecken oder knabbern die Pferde daran, nehmen sie die Larven auf. Diese bohren sich dann in Zunge, Gaumen oder Mundschleimhaut und bleiben dort für wenige Wochen. In dieser Phase können sich Entzündungen im Maul sowie Kau- und Schluckbeschwerden bemerkbar machen.

Die bevorzugten Stellen der Magendasselfliege sind Vorderbeine, Brust, Schulter und Flanke. Foto: Sven und Peggy Morell

Danach wandern die Larven weiter in den Magen und heften sich dort mit ihren starken Mundhaken an die Magenschleimhaut, was zu Magenschleimhautentzündungen mit Geschwürbildung führen kann. Mögliche Symptome sind Koliken, Durchfall oder Gewichtsabnahme. Die Larven verbleiben mehrere Monate im Magen und werden dann, wenn nicht entwurmt wird, pünktlich zur nächsten Weidesaison mit dem Kot wieder ausgeschieden. Im Erdboden verpuppen sie sich, bis nach weiteren vier Wochen die adulten Dasselfliegen schlüpfen. Diese legen direkt nach der Paarung ihre Eier im Pferdefell ab, und der Zyklus beginnt von vorn. Die adulten Tiere sterben kurz nach der Eiablage.

Eier rasch entfernen

Am besten ist es, wenn die Larven gar nicht erst ins Pferd gelangen. Daher sollten die kleinen Eier, die am Pferdefell kleben und gut mit bloßem Auge zu erkennen sind, möglichst schnell entfernt werden. Einfaches Abbürsten oder Absammeln funktioniert allerdings nicht, da die Eier sehr fest am Fell haften. Es gibt jedoch verschiedene andere Methoden, um sie effektiv zu entfernen:

– Spezielle Dasselfliegenmesser haben eine geschwungene, fein gezähnte Klinge. Sie entfernen die Eier zuverlässig und sind mit meist weniger als 10 € sehr preiswert erhältlich.

– Die Eier lassen sich auch mit einem Einmalrasierer abstreifen, ohne dabei unnötig Fell zu entfernen. Dabei ist Vorsicht geboten, denn ein Pferd kann sich jederzeit ruckartig bewegen. Von einfachen Rasierklingen ist dringend abzuraten, da hier ein hohes Risiko für Schnittverletzungen bei Pferd und Mensch besteht.

– Mit einem Noppenhandschuh, Gummistriegel oder Bimsstein kann man über die betroffenen Stellen reiben.

– Mit warmem Wasser und etwas Shampoo können die Eier abgewaschen werden. Bei Bedarf hilft zusätzlich ein Noppenhandschuh, Gummistriegel oder Bimsstein.

Das European Scientific Counsel Companion Animal Parasites (ESCCAP), ein europäisches Expertengremium für Parasiten bei Haustieren, empfiehlt das Entfernen der Eier mit einem speziellen Dasselmesser oder durch gründliches Waschen der Haare mit warmem, insektizidhaltigem Wasser ausdrücklich, schränkt aber ein: „Allein sind diese flankierenden Maßnahmen jedoch in der Regel nicht ausreichend, um eine gastrointestinale Infektion zu verhindern.“

Gezielt entwurmen

Deshalb ist die anschließende Entwurmung wichtig. Um den Entwicklungszyklus der Dasselfliegen zu unterbrechen, haben sich Wurmkuren mit den Wirkstoffen Ivermectin oder Moxidectin (makrozyklische Laktone) bewährt.

Ganz entscheidend ist dabei der richtige Zeitpunkt, wie Prof. Georg von Samson-Himmelstjerna, Direktor des Instituts für Parasitologie und Tropenveterinärmedizin an der Freien Universität Berlin, gemeinsam mit Prof. Karsten Feige, Direktor der Klinik für Pferde der Tierärztlichen Hochschule Hannover, im Podcast der Gesellschaft für Pferdemedizin (Folge 27: Endoparasiten) betont: „Dasselfliegen sind von etwa Juni bis Oktober/November aktiv. Nach dem ersten Nachtfrost fliegen sie nicht mehr, dann ist Schluss.“ Während der Wanderung könnten die Larven nicht erfasst werden, diese müssten erst im Magen ankommen, erklärt Feige. Eine zu frühe Wurmkur solle daher vermieden werden.

Der richtige Zeitpunkt der Herbstwurmkur entscheidet darüber, ob die Dasselfliegenlarven erfasst und somit eliminiert werden. Foto: Sven und Peggy Morell

Auch das ESCCAP gibt einen günstigen Zeitpunkt an: „Da die Aktivität der Fliegen mit dem Einsetzen der ersten Frosttemperaturen sistiert, sollte eine geeignete Behandlung des Pferdes im Spätherbst (zum Beispiel im frühen November) sämtliche vorhandenen Larven entfernen.“

Zu lange mit der Behandlung zu warten, ist allerdings auch nicht empfehlenswert, da sonst die beschriebenen Magenprobleme auftreten können. Die ESCCAP-Leitlinien empfehlen bei der Aufstallung im November oder Dezember ohnehin eine Entwurmung mit makrozyklischen Laktonen, sowohl für adulte Pferde im Rahmen der strategischen Entwurmung als auch für Jungtiere und Fohlen. (Achtung: Moxidectin ist für Fohlen nicht zugelassen. Packungsbeilage beachten beziehungsweise mit dem Tierarzt besprechen!) Mit dieser Wurmkur werden die Larvenstadien der Dasselfliege zuverlässig eliminiert. Gleichzeitig werden weitere relevante Parasiten wie kleine und große Strongyliden mitbehandelt.

Häufig wird zudem empfohlen, alle Pferde eines Bestandes gegen Dasselfliegen zu entwurmen, um eine erneute Infektion zu verhindern. „Der Entwurmungsplan sollte immer gemeinsam mit dem Tierarzt individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden“, so die Empfehlung des ESCCAP.

Immer seltener

Feige berichtet aus dem Klinikalltag, dass bei Magenspiegelungen zwar „hin und wieder“ Larven der Dasselfliege entdeckt würden, diese jedoch „nicht das wesentliche Problem oder die Ursache von Magengeschwüren“ darstellten. Insgesamt hätten Dasselfliegenlarven für die Entstehung von Magengeschwüren „im Moment nur eine untergeordnete Bedeutung“. Nichtsdestotrotz können sie insbesondere bei starkem Befall Magengeschwüre, Blutarmut oder in seltenen Fällen sogar einen Magendurchbruch mit nachfolgender Bauchfellentzündung verursachen.

Die Experten Feige und von Samson-Himmelstjerna betonen übereinstimmend, dass Magendasselfliegen bei Pferden „nicht mehr ganz so häufig“ vorkämen. „In den vergangenen Jahren ist die Häufigkeit sehr zurückgegangen“, so der persönliche Eindruck von Samson-Himmelstjerna. Er vermutet, dass die etablierten Entwurmungsprogramme zu diesem Rückgang beigetragen haben.

Dennoch sollten Pferdehalter aufmerksam bleiben und ihre Tiere regelmäßig auf die typischen Eier im Fell absuchen. Denn weiterhin gilt: Die Eier müssen möglichst frühzeitig entfernt werden, bevor die Larven überhaupt ins Pferd gelangen.

Dasselfliegenarten

In Deutschland sind vor allem vier Dasselfliegenarten beim Pferd bekannt, die sich in Häufigkeit und Infektionsweg unterscheiden:

Die beim Pferd am häufigsten vorkommende Art ist Gas­terophilus intestinalis. Ihre gelblichen Eier haften bevorzugt an Vorderbeinen, Brust oder Flanke und sind für Pferdehalter gut sichtbar. Die Larven entwickeln sich bereits im Ei und werden vom Pferd durch Ablecken oder Beknabbern aufgenommen, sodass sie über Maul und Rachen in den Magen gelangen.

Gasterophilus nasalis ist ebenfalls weit verbreitet. Diese Art legt ihre Eier an Kinn- und Backenhaaren ab. Die frisch geschlüpften Larven dringen direkt durch die Haut ein, was sich häufig durch aufgeraute oder weißlich verfärbte Haare im Backenbereich zeigt. Anschließend wandern sie zum Maul und werden abgeschluckt, bevor sie sich im Magen weiterentwickeln.

Gasterophilus inermis kommt in Deutschland seltener vor, hinterlässt jedoch ein sehr charakteristisches Bild. Die Larven schlüpfen aus den an den Backen abgelegten Eiern und wandern in der Haut Richtung Maulwinkel. Entlang dieser Strecke entstehen entzündliche Veränderungen, die als „Streifensommerekzem“ bekannt sind. Erst danach gelangen die Larven in das Maul und schließlich in den Magen.

Gasterophilus pecorum kommt in Deutschland seltener und meist nur regional begrenzt vor. Bedeutender Unterschied: Die Eiablage erfolgt nicht am Pferd, sondern auf Grashalmen oder anderen Pflanzen. Beim Fressen werden die Larven aufgenommen und gelangen so in den Verdauungstrakt.