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Fibrinöse Pleuropneumonie bei Milchkühen

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Insbesondere bei Kälbern spielen Atemwegserkrankungen eine große Rolle, bei ausgewachsenen Milchkühen treten sie relativ selten auf. Zunehmend kommt es allerdings zu Ausbrüchen von schweren Lungenentzündungen durch den Erreger Mannheimia haemolytica bei Milchkühen, die zu hohen Verlusten führen.

Atemwegserkrankungen entstehen durch ein komplexes Zusammenspiel zwischen der Immunreaktion des Tieres, Stressfaktoren und Krankheitserregern. In den allermeisten Fällen wird angenommen, dass die Rindergrippe nicht nur allein durch das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Grippeerregern ausgelöst wird, sondern viele Faktoren an der Entstehung beteiligt sind. Dabei spielen Management, Physiologie, Umweltfaktoren und natürlich die Erreger eine Rolle. Beispielsweise ergeben sich durch Belüftungsfehler ein Anstieg der Luftfeuchtigkeit und damit eine Erhöhung des Keimdrucks sowie eine Anreicherung von Schadgasen, die die Schleimhäute der Atemwege reizen. Daher werden im Allgemeinen Atemwegserkrankungen bei Rindern als Faktorenkrankheit eingestuft, neben verschiedenen Viren werden hierbei oft die Bakterien Mannheimia haemolytica, Pasteurella multocida, Histophilus somni und Mycoplasma bovis nachgewiesen. Sie werden als allgegenwärtige Bewohner des oberen Atemtrakts angesehen, die allerdings nach stressvollen Ereignissen oder bei viralen Infekten in die Lunge gelangen können. Andererseits wurden diese Erreger auch schon in Lungen gefunden, die keinerlei Grippeanzeichen aufwiesen.

Von diesen Bakterien ist M. haemolytica hinsichtlich Morbidität und Mortalität wahrscheinlich das schädlichste Bakterium, vor allem ist auffällig, dass es nicht nur bei Kälbern und Jungtieren vorkommt, sondern zunehmend eine Rolle bei ausgewachsenen Tieren spielt. Im Allgemeinen treten bei Milchkühen relativ selten Atemwegserkrankungen auf, und wenn doch, werden diese häufig auf eine Schwächung des Immunsystems während der Transitphase zurückgeführt. Da in den letzten zehn Jahren bemerkenswert mehr Ausbrüche durch M. haemolytica bei Milchkühen gemeldet wurden, war es das Ziel einer Fallstudie in den Niederlanden (Jasper het Lam et al., 2025), die Merkmale dieser Ausbrüche und mögliche Risikofaktoren näher zu beschreiben (ermittelt durch eine umfangreiche Umfrage unter betroffenen Landwirten). Es stellt sich die Frage, ob ein gemeinsamer das Immunsystem schwächender Risikofaktor innerhalb kurzer Zeit bei mehreren Kühen eine sekundäre Infektion begünstigt oder ob besonders virulente Stämme dieses Bakteriums eingeschleppt werden und zu einer primären Infektion führen.

Die überwiegende Mehrheit der FPP-Fälle wird bei Kühen in der mittleren bis späten Laktation oder beim Trockenstehen beobachtet.

Diagnose oft überraschend

In 40 % der Fälle kam die pathologische Diagnose einer M.-haemolytica-Infektion (Fibrinöse Pleuropneumonie/FPP) für die Landwirte und Tierärzte vollkommen überraschend, da die ersten klinischen Symptome sehr unspezifisch für eine Lungenentzündung waren. Es wurde sogar von mehreren Landwirten angegeben, dass sie zunächst an eine akute Fremdkörpererkrankung gedacht hätten (und in einigen Fällen wurden sogar auf diesen Anfangsverdacht hin Operationen durchgeführt). Dies erscheint angesichts der unspezifischen und sich überschneidenden klinischen Symptome beider Erkrankungen nachvollziehbar. Als häufigstes Symptom (von 90 % der Landwirte beobachtet) wurde eine sehr plötzliche Abnahme der Milchproduktion beobachtet, gefolgt von Fieber, Abgeschlagenheit und Atemnot. Nasenausfluss wurde von 52 % der Landwirte und Husten von 20 % berichtet. Aufgrund dieser unspezifischen Symptome kam es sehr wahrscheinlich häufig zu einer Verzögerung der Diagnose (und somit auch erst verspätet zu einer geeigneten Therapie). Dies erklärt das hohe Sterberisiko der FPP-Erstfälle. Sobald die Erkrankung auf einem Betrieb bekannt war, erfolgten Diagnose und Behandlung nachfolgender Fälle sehr zügig, was zu einer deutlich besseren Prognose und oft zu einer vollständigen Ausheilung innerhalb weniger Tage führte.

Die überwiegende Mehrheit der Kühe, die nach ihrem Tod bei der pathologischen Diagnostik mit FPP diagnostiziert wurden, stammte von Betrieben, die über mehrere Tage bis Wochen Probleme mit FPP-Erkrankungsfällen hatten. Die an dieser Studie teilnehmenden Landwirte gaben an, dass die Unvorhersehbarkeit und die hohe Sterblichkeit der oft sehr wertvollen Milchkühe zu Unsicherheit und finanziellen sowie emotionalen Belastungen führten. Daher war die Beteiligung an dieser umfassenden und zeitaufwendigen Umfrage sehr hoch.

Spielt Zukauf eine Rolle?

Im Allgemeinen waren die betroffenen Kühe vor dem Auftreten klinischer Symptome gesund, zeigten keine Auffälligkeiten und eine durchschnittliche Milchleistung. Die überwiegende Mehrheit der FPP-Fälle war bei Kühen in der mittleren bis späten Laktation oder Trockenstehern zu beobachten. Dies ist sehr auffällig, da eine M.-hameolytica-Infektion allgemein als sekundäre bakterielle Infektion gesehen wird, die aufgrund primärer Faktoren wie Virusinfektionen, schlechter Luftqualität oder Kältestress entsteht. Dabei müsste die Tiergruppe, die dem größten Stress ausgesetzt ist, am stärksten betroffen sein. Man würde hier folglich erwarten, dass frisch abgekalbte Kühe mindestens dem gleichen Risiko ausgesetzt sind wie Kühe in der mittleren oder späten Laktationsphase, wenn nicht sogar einem höheren. Diese Ergebnisse könnten darauf hindeuten, dass es sich bei den M.-haemolytica-FPP-Fällen um eine durch einen einzigen Erreger verursachte Infektionskrankheit handelt (primäres infektiöses Ausbreitungsmuster). Darüber hinaus könnte der Zukauf von Tieren auch diese Hypothese stützen, dass die Einschleppung eines bestimmten virulenten M.-haemolytica-Stammes die direkte Ursache für FPP-Ausbrüche ist. In der oben genannten Studie begannen 50 % der Ausbrüche innerhalb von 30 Tagen nach dem Zukauf von Kühen aus anderen Herden.

Aus den weiteren Ergebnissen der Studie wird deutlich, dass die teilnehmenden Betriebe zwar eine durchschnittliche Milchleistung pro Kuh aufwiesen, jedoch durch eine überdurchschnittliche Herdengröße und Betriebsintensität (Überbelegung, mehr Zugänge, weniger günstigerer Seuchenstatus) auffallen. Die meisten Ausbrüche begannen in den Wintermonaten und folgten auf eine Periode mit erhöhter Luftfeuchtigkeit, wobei keine regionalen Unterschiede auftraten. Zu den Risikofaktoren gehören laut Studienautoren folglich ungünstige Umweltbedingungen wie Kälte und zu hohe Luftfeuchtigkeit sowie unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen und Überbelegung. Aber obwohl M.-haemolytica-Infektionen eine multifaktorielle Erkrankung zu sein scheinen, deuten die Daten eher auf ein primäres Ausbreitungsmuster hin.

Fazit

Bei unspezifischen Symptomen sollte auch bei ausgewachsenen Milchkühen immer an die Möglichkeit gedacht werden, dass es sich um eine Infektion der Atemwege handelt. Denn nur durch eine frühzeitige Diagnose kann in Fällen von FPP eine aussichtsreiche Therapie begonnen werden.

„Weidegang“ und „Weidewirtschaft Moor“ gestrichen

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Die diesjährige elektronische Antragstellung für Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit Laufzeitbeginn ab 2027 ist ab dem 20. März bis zum 1. Juli 2026 möglich. Darauf weist das Kieler Umweltministerium (MEKUN) hin. Zu nutzen ist der Inet WebClient: https://elsa.schleswig-holstein.de und anschließend die Kachel inet VNS.

Da die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in 2027 ausläuft und nur noch begrenzte Fördermittel bis spätestens 2029 zur Verfügung stehen, können 2027 lediglich dreijährige Verträge ausgewählter Vertragsmuster abgeschlossen werden. So werden die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidegang“ und „Weidewirtschaft Moor“ nicht mehr angeboten. Bezüglich der Vertragsnaturschutzmaßnahme „Ackerlebensräume“ wird die Variante „Gezielte Begrünung mit mehrmaliger Ansaat“ (Standardvariante) ebenfalls nicht mehr angeboten. Anträge für die zuvor genannten Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Antragsverfahrens 2026 nicht einreichbar.

Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidewirtschaft“, „Weidewirtschaft Marsch“, „Weidelandschaft Marsch“, „Grünlandwirtschaft Moor“, „Kleinteiligkeit im Ackerbau“ und „Ackerlebensräume“ (soweit angeboten) wird aufgrund nur noch begrenzter Fördermittelverfügbarkeit voraussichtlich eine Priorisierung erforderlich werden. Die Priorisierung wird auf Basis der Vorgaben des GAP-Strategieplans von Deutschland sowie naturschutzfachlichen Abwägungen in nachfolgend genannter Reihenfolge erfolgen:

1. Direkte Anschlussverträge an Altverträge der vorherigen Förderperiode werden priorisiert abgeschlossen. Dabei wird Antragsflächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten Vorrang eingeräumt. Anschließend werden Flächen außerhalb von Natura-2000-Gebieten berücksichtigt.

2. Nachrangig werden „Neu-Antragsflächen“ (ohne zuvor ausgelaufene Altverträge) berücksichtigt. Auch hier werden Antragsflächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten bevorzugt bedient.

Ausnahme: Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidewirtschaft Marsch“, „Weidelandschaft Marsch“ und „Grünlandwirtschaft Moor“ können ausschließlich Anschlussverträge an Altverträge der alten Förderperiode angeboten werden.

Sollten im Rahmen der genannten Priorisierungsschritte nicht ausreichend Fördermittel für alle Anträge zur Verfügung stehen, so ist zudem eine Begrenzung pro Hektar und Antragstellenden vorgesehen.

Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Rastplätze für wandernde Vogelarten“, „Wertgrünland“, „Grünlandlebensräume“, „Umwandlung von Acker in Grünlandlebensräume“ und „Halligprogramm“ wird es keine Verkürzung der Laufzeit geben und voraussichtlich keine Priorisierung oder Begrenzung erforderlich sein.

Seminar „La.Le.Le“: Mitmachen statt nur zuhören

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Auch in diesem Jahr findet die La.Le.Le-Seminarreihe statt. La.Le.Le steht für „Landjugend leben lernen“. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Seminars kann die Jugendleiter-Card (Juleica) beantragt werden. Sie ist eine Anerkennung für ehrenamtliches Engagement und bringt als kleines Dankeschön verschiedene Vergünstigungen und weitere Formen der Wertschätzung mit sich – welche genau, ist je nach Region unterschiedlich.

Um das Seminar erfolgreich abzuschließen, müssen beide Wochenenden besucht sowie ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Im Anschluss kann dann die Juleica beantragt werden. Das erste Wochenende verbrachten die zwölf Teilnehmenden gemeinsam mit ihren vier Referenten in der Jugendherberge in Glückstadt. Dort erwartete sie ein abwechslungsreiches und aktives Programm, denn beim La.Le.Le gilt: Mitmachen statt nur zuhören.

Die ersten Teilnehmenden reisten am Freitagnachmittag an. Spätestens zum Abendessen waren dann alle vor Ort, sodass das Wochenende gemeinsam starten konnte. Beim anschließenden Kennenlernen entstand schnell eine offene Atmosphäre. Außerdem erarbeiteten sich die Teilnehmenden eigene Gruppenregeln für das Seminar. Inhaltlich ging es danach bereits mit den ersten Themen weiter, darunter „Rund um Spiele“ und „Feedback“. Der Abend klang schließlich mit einem netten Schnack in gemütlicher Runde aus.

Welche Entwicklungsstufen von Gruppen gibt es, und welche Rolle füllt man selbst darin aus? Antworten gab es beim La.Le.Le-Seminar. Foto: Paul Weniger

Ganz im Zeichen der eigenen Persönlichkeit und des Miteinanders in Gruppen stand der Sonnabend. Die Teilnehmenden setzten sich intensiv mit den verschiedenen Entwicklungsstufen von Gruppen sowie der eigenen Rolle darin auseinander. Am Nachmittag folgten Einheiten zu Lebenswelten und Sozialisation sowie zum inneren Schweinehund. In diesem Zusammenhang schrieben alle Teilnehmenden einen Brief an sich selbst, der ihnen in etwa einem Jahr zugeschickt wird; eine spannende Möglichkeit, die eigene Entwicklung später noch einmal zu reflektieren.

Nach dem Abendessen ging es um das Thema Alkoholprävention und den verantwortungsvollen Umgang damit. Den Abend gestalteten die Teilnehmenden anschließend nach ihren eigenen Interessen: Während ein Teil der Gruppe in der Jugendherberge blieb und gemeinsam Spiele spielte, nutzte die andere Hälfte die Gelegenheit, die Innenstadt von Glückstadt zu erkunden. Am Sonntag, dem letzten Tag des ersten Seminarwochenendes, standen die Themen Fetenplanung und Öffentlichkeitsarbeit auf dem Programm. Beides sind Bereiche, die für die Landjugendarbeit unverzichtbar sind. Denn eine gelungene Veranstaltung braucht nicht nur eine gute Planung, sondern auch eine überzeugende Bewerbung. Beim „Fetenspiel“ musste eine Gruppe unter Zeitdruck eine Veranstaltung organisieren und dabei immer wieder unerwartete Herausforderungen meistern, etwa einen Sturm, der die Zeltplanen beschädigt. Am Ende konnte sich die Gruppe erfolgreich gegen die Zeit durchsetzen. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden anhand von Instagram-Profilen anschaulich Dos and Don’ts vermittelt – also Dinge, die in der Social-Media-Arbeit gut funktionieren, und solche, die man besser vermeiden sollte.

Nachmittags trat die Gruppe schließlich die Heimreise an. Wiedersehen werden sich alle am 5. Juni, wenn der zweite Teil des Seminars in Steinbergkirche in der Bildungsstätte auf dem Scheersberg stattfindet.

Lange Liste an Verdiensten

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Einstimmig ernannte der Landeshauptausschuss des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) den früheren Verbandspräsidenten Werner Schwarz (sitzend) am Mittwoch zum Ehrenpräsidenten. Schwarz, der von 2008 bis 2022 BVSH-Präsident und von 2012 bis 2022 Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes war, erhielt außerdem die Goldene Ehrennadel – die höchste Auszeichnung des BVSH.

Der amtierende Verbandspräsident, Klaus-Peter Lucht, bezeichnete Schwarz als hervorragenden Vermittler. „Du hast Kompromisse gefunden, die gesellschaftlich akzeptiert und für die Betriebe vertretbar waren“, sagte Lucht. Schwarz habe den Dialogprozess zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein entscheidend begleitet, genauso wie die Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene. Mit akribischer Fleißarbeit habe Schwarz die Landwirtschaft nach vorn gebracht. Lucht nannte als Beispiele für das positive Wirken seines Vorgängers die Initiative Tierwohl, das Projekt ZukunftsBauer, die Allianz für den Gewässerschutz und die Schaffung der Position „Vertrauensperson Tierschutz“.

Schwarz erklärte: „Das alles macht man nicht allein. Herzlichen Dank an alle, die mich unterstützt haben. Der BVSH ist ein großartiger Verband. Machen Sie weiter wie bisher.“

Änderungen bei den Jungpferdeprüfungen der Bundeschampionate

Auf einem Jungpferdegipfel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wurden Änderungen der Prüfungen für drei- und vierjährige Pferde und Ponys bei den Bundeschampionaten beschlossen. Ziel der Anpassungen soll es sein, junge Pferde noch altersgerechter und schonender auf ihre sportliche Laufbahn vorzubereiten. Doch es gibt auch Kritik.

An den Prüfungen für drei- und vierjährige Pferde und Ponys bei den Bundeschampionaten wurden diverse Änderungen vorgenommen. So sollen die Dreijährigen künftig nur noch eine Prüfung absolvieren, statt wie bisher zwei. „Ich finde es sehr schade, dass sie den Dreijährigen das Finale nehmen. Gerade die ganz jungen Pferde brauchen eine Eingewöhnungszeit. Da ist manchmal eine erste Prüfung hilfreich. Und für das Finale qualifizieren sich nur die Besten“, stellt Mareike Peckholz diese Entscheidung infrage. Die Bereiterin nimmt seit mehr als 20 Jahren an den Bundeschampionaten teil, meist mit mehreren Pferden oder Ponys. „Für uns aus Schleswig-Holstein ist es sehr viel Aufwand, nach Warendorf zu fahren. Wir sind fünf bis sechs Stunden unterwegs. Für nur eine Prüfung lohnen sich weder der Aufwand noch die Kosten“, macht sie klar.

Auch dass die bisherige Gebäudebeurteilung an der Hand entfällt und die Pferde nicht mehr abgesattelt vorgestellt werden, findet Peckholz nicht sinnvoll. Gerade bei den drei- und vierjährigen Hengsten sei dieser Teil der Prüfung wichtig, um das Gebäude beurteilen zu können, vor allem für das zuchtinteressierte Publikum. Später gehe es darum, wie sie sich ausbilden ließen, doch in jungen Jahren entschieden Züchter nach anderen Kriterien. Hinzu komme, dass die Pferde in ihren Qualifikationen auch immer eine Gebäudebeurteilung hätten. Warum also nicht im wichtigsten Finale?

Für die Dreijährigen gibt es stattdessen nun eine Note für den Gesamteindruck inklusive Körperqualität. Die Merkmale Trab, Galopp und Schritt bleiben erhalten und auch das Merkmal Rittigkeit, allerdings mit besonderem Fokus auf der altersgemäßen Erfüllung der Kriterien der Skala der Ausbildung. Insgesamt werden von den Richtern also fünf Noten vergeben, künftig in Zehntelnoten statt wie bisher in Schritten von 0,5 Punkten.

Die Gebäudebeurteilung bei den dreijährigen Reitpferden und -ponys soll in Zukunft wegfallen. Foto: Stefan Lafrentz

Einstallen am Vortag

Die Prüfungsaufgabe für die Dreijährigen aus dem vergangenen Jahr bleibt bestehen, da sich die verkürzte Aufgabe ohne Trittverlängerung im Trab bewährt hat. Das findet auch Peckholz grundsätzlich gut, allerdings sei es „Augenwischerei“, denn in den Qualifikationen und bei den Landeschampionaten müssten die Dreijährigen die Lektion „Tritte verlängern“ beherrschen. Also müsse sie es auch ausbilden, sofern es nicht überall wegfalle.

Damit die Pferde ausreichend Zeit zur Eingewöhnung auf dem Gelände haben, ist nun das Einstallen am Tag vor der Prüfung verpflichtend. Das soll auch die Chancengleichheit sichern. Für die Jüngsten wird es am Vortag der Prüfung ein Training auf dem Prüfungsplatz geben.

Im vergangenen Jahr waren die Prüfungen der Ponyhengste auf Mittwoch vorverlegt worden. Peckholz, die für das Gestüt Steendiek von Peter Böge in Schönhorst, Kreis Rendsburg-Eckernförde, arbeitet, war also am Dienstag angereist. „Wir mussten dann nach sechs Stunden Fahrt den Ponys am Abend noch das Viereck zeigen. Am nächsten Morgen begann die Prüfung um acht Uhr“, berichtet sie und fügt hinzu: „Das war bitter und nicht pferdegerecht.“ Ob die neue Regelung solche Zeitabläufe verhindert, wird sich zeigen müssen.

Bei den Vierjährigen besteht die Qualifikation für das Finale weiterhin aus einer Reitpferdeprüfung. Geritten wird die bisherige Aufgabe. Die Bewertung erfolgt analog zu den Dreijährigen, somit entfällt auch die Gebäudebeurteilung an der Hand. Im Finale wird erstmals eine Dressurpferdeprüfung der Klasse A geritten.

„Unser Ziel ist es, die Anforderungen an ein Reitpferd verstärkt in den Fokus zu stellen“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Zucht der FN. „Es geht um die Losgelassenheit, den Takt, die Anlehnung und die Durchlässigkeit des jungen Pferdes, aber auch um die Bewegungsqualität. All dies können die Richter in einer einzeln gerittenen Dressurpferdeprüfung sehr gut beurteilen. Der Fremdreitertest entfällt ganz, auch um die Verweildauer der jungen Pferde und Ponys auf dem Prüfungsplatz zu reduzieren.“

Als Ausbilderin von jungen Pferden fühlt sich Mareike Peckholz von der neuen Regelung unter Druck gesetzt. „In dem Hexenkessel allein eine Dressurpferdeprüfung der Klasse A zu reiten, erfordert Übung“, sagt sie im Hinblick auf das Finale und die Zuschauerränge. Dies würde im Zweifel bedeuten, mit dem jungen Pferd vorher öfter auf Turniere zu fahren. Erschwerend käme hinzu, dass in Schleswig-Holstein die meisten Dressurpferdeprüfungen der Klasse A zu zweit geritten würden, im Finale in Warendorf nun aber plötzlich allein. „Das finde ich auch nicht pferdegerechter.“

Umbau auf dem Gelände

Die Aufgabe sei im Übrigen sehr anspruchsvoll: Schlangenlinien mit Aussitzen, Zügel aus der Hand kauen im Trab und Galopp. Schwierig sei das vor allem mit spät entwickelten Pferden. „Wenn ich erst im Frühjahr anfange, sie auszubilden, kann ich es bis zum Herbst nicht auf dieses Niveau schaffen“, erklärt die Bereiterin. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sie früher mit der Ausbildung beginnen muss.

Sie habe auch Stimmen gehört, die eine A-Dressurpferdeprüfung als Finale positiv einschätzten. Allerdings findet sie, dass dann die Reitpferdeprüfung weggelassen werden sollte und nur Pferde nach Warendorf kommen sollten, die mindestens eine Platzierung in Klasse A haben.

Die zwischen Vorbereitungs- und Prüfungsplatz positionierte Stehtribüne soll künftig entfernt werden. So soll den jungen Pferden der Sichtkontakt zu Artgenossen ermöglicht werden. „Das kann ich nicht pauschal beurteilen“, sagt Peckholz. Sie hatte im vergangenen Jahr einmal Pech, weil eine Siegerehrung verschoben wurde und zeitgleich zur Prüfung eines ihrer jungen Pferde stattfand. „Der Hengst war schon sehr angefasst davon. Wäre die Tribüne nicht da gewesen, wäre er wohl noch abgelenkter gewesen“, berichtet sie.

Mit den Änderungen möchte die FN den Prüfungsablauf für die jungen Pferde und Ponys so optimal wie möglich gestalten. Miesner verspricht: „Wir werden daher sehr genau evaluieren, ob unsere beschlossenen Maßnahmen die Effekte haben, die wir uns wünschen.“ Wo weiterer Anpassungsbedarf gesehen wird, sollen konsequent weitere Schritte folgen. Der Anspruch bleibt, die Bundeschampionate kontinuierlich so weiterzuentwickeln, dass sie junge Pferde bestmöglich und verantwortungsvoll auf ihre sportliche Zukunft vorbereiten.

Seit Langem gelten die Bundeschampionate als fachlich fundiertes und bewährtes Schaufenster für Zucht und Ausbildung. Die jetzt beschlossenen Anpassungen wurden laut FN von Vertreterinnen und Vertretern aus Zucht, Ausbildung, Sport, Veterinärwesen und Richterschaft entschieden. Mareike Peckholz fragt sich, ob auch Reiter von Jungpferden dazu angehört wurden. Sie würde sich freuen, wenn die Jungpferdeprüfungen in ganz Deutschland überdacht werden würden. So dürfen beispielsweise in Dänemark dreijährige Pferde gar nicht auf Turnieren laufen. In Deutschland gebe es zwar eine Beschränkung für Dreijährige, aber Vierjährige könnten unbegrenzt in Prüfungen starten.

Nicht alle sind überzeugt

Der Pferdesportverband Schleswig-Holstein (PSH) und auch einige Zuchtverbände wurden in die Entscheidung nicht einbezogen. Zum Teil sind auch sie nicht überzeugt.

„Wir haben beschlossen, unsere Prüfungsausschreibung für das Trakehner-Bundesturnier so beizubehalten“, verdeutlicht Neel-Heinrich Schoof, Zuchtleiter und Geschäftsführer des Trakehner Verbandes. Er hält die Exterieurbeurteilung der Dreijährigen sowie den Fremdreitertest bei den Vierjährigen für wichtig, um ein junges Reitpferd beurteilen zu können: „Das ist gute fachliche Praxis!“ Der Fremdreitertest sei ein wertvoller Informationsgewinn und werde auch bei Hengst- beziehungsweise Stutenleistungsprüfungen gefordert.

Schoof hält auch nichts davon, in Warendorf nur eine Prüfung für die Dreijährigen anzubieten. Er geht sogar noch weiter und kritisiert die Startbeschränkungen für dreijährige Pferde insgesamt. Denn bei maximal fünf Prüfungen könne man höchstens ein- oder zweimal mit dem jungen Pferd aufs Turnier fahren, bevor es zu den Bundes- oder Landeschampionaten gehe. „Die Remonten müssen auch etwas sehen und Erfahrungen sammeln. Das vereinfacht auch spätere Sporteinsätze und reduziert Stress und Aufregung, gerade wenn es dann zu größeren Turnieren geht. Ich bin ein großer Fan davon, das Pferd der individuellen Entwicklung entsprechend einzusetzen. Dies muss der Gradmesser sein. Natürlich kann das auch bedeuten, dass man drei- und vierjährig aufgrund der körperlichen Entwicklung gar nicht oder nur wenig startet. Aber starre Vorgaben, die nicht das Einzeltier betrachten, sind nicht der fachlich richtige Ansatzpunkt“, erklärt Schoof, der selbst aus einer Züchterfamilie stammt.

Dabei ist Schoof nicht per se gegen Neuerungen, aber er hinterfragt sie doch kritisch: „Offensichtlich möchte man hier ein Signal setzen. Grundsätzlich ist jedoch zu hinterfragen, ob wichtige Beurteilungskriterien eines Reitpferdes wie die Exterieurkorrektheit und die Rittigkeit, die auch für züchterische Entscheidungen von großer Bedeutung sind, einfach in den Hintergrund rücken dürfen.“

Schoof war nicht an dem Gipfel beteiligt, wurde aber von Dr. Norbert Camp, dem ersten Vorsitzenden des Trakehner Verbandes und Vorstandsmitglied im FN-Beirat Zucht, zeitnah über die Ergebnisse informiert. Nicht kommuniziert wurden die Änderungen hingegen mit dem PSH. „Als Veranstalter der Landeschampionate müssen wir uns nun überlegen, ob wir die Änderungen übernehmen oder ob wir unsere Ausschreibung so lassen“, erklärt Matthias Karstens, Geschäftsführer des PSH, vorsichtig.

Weiterer Klärungsbedarf

Dr. Elisabeth Jensen, ­Zuchtleiterin des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg, wird deutlicher: „Ich finde es nicht glücklich, dass die Anforderungen an die Dreijährigen reduziert werden und die Vierjährigen im Gegensatz dazu eine deutlich anspruchsvollere Leistung erbringen müssen.“ Auch sie sieht ein Problem darin, dass die Finalqualifikation für die vierjährigen Ponys nun in einer Reitpferdeprüfung erfolgt und im Finale eine Dressurpferdeprüfung der Klasse A gefordert ist.

Zu dem Thema wurde sie ebenfalls nicht angehört. „Wir haben am Freitag eine Mail ohne weitere Informationen bekommen und sollten uns am Montag dazu äußern, ob die Prüfung zu zweit oder allein geritten werden soll“, berichtet sie über das Prozedere. So sei keine Zeit geblieben, sich mit dem Vorstand oder den Reitern zu beraten. Sie selbst sei eher für zwei Pferde in der Bahn gewesen. „Wir halten diese Änderungen nicht für gut und haben uns dagegen ausgesprochen“, erklärt sie und fügt hinzu: „Ich denke nicht, dass wir an den Ponychampionaten hier im Land etwas ändern sollten.“

Auch der Holsteiner Verband war nicht direkt an der Entscheidungsfindung beim Jungpferdegipfel beteiligt. Über den Vorsitzenden des Bereichs Zucht, Carsten Grill, wurden gemeinschaftliche Anregungen und Bedenken der deutschen Pferdezucht an die Führung der FN herangetragen. In einem Statement des Holsteiner Verbandes heißt es, dass die Verbände eine Abschaffung der Prüfungen für Dreijährige verhindern wollen. Die Hauptsorge sei, dass dies direkte Konsequenzen für Stuten- und Hengstleistungsprüfungen oder die grundsätzliche Präsentation eines dreijährigen Pferdes unter dem Reiter haben könnte.

Stephan Haarhoff, Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes, sagt dazu: „Aus züchterischer Sicht ist es sinnvoll, rechtzeitig Hinweise zu Reiteigenschaften der Pferde zu bekommen. Ist dies dreijährig nicht mehr möglich, könnten wichtige Informationen für ein ganzes Jahr verloren gehen. Grundsätzlich berühren die Prüfungen für Dreijährige in Warendorf den Holsteiner Verband weniger als andere Zuchtverbände, da nur wenige Pferde aus unserem Zuchtgebiet in Reitpferdeprüfungen an den Start gehen. Der Großteil der Holsteiner Sportpferde ist im Spring- beziehungsweise Vielseitigkeitssport zu Hause.“

Es gibt also viel zu besprechen in den nächsten Treffen des Arbeitskreises, die von der FN angekündigt wurden. Dort sollen auch weitere Prüfungsformate für Jungpferde sowie generell die Ausbildung junger Pferde vom Anreiten bis zum ersten Einsatz im Turniersport diskutiert werden.

Video-Workshop für das Social-Media-Team der LKSH

Wie entstehen wirkungsvolle Videos für Social Media? Mit dieser Frage haben sich die Social-Media-Teams der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Workshop beschäftigt.

Geleitet wurde die Fortbildung von Matthias Süßen (rechts im Bild). Im Mittelpunkt standen Grundlagen der Videoproduktion von Kameraeinstellungen über Bildaufbau bis hin zu Schnitttechniken. Neben fachlichen Impulsen lag der Schwerpunkt auf der praktischen Arbeit: Die Teilnehmenden filmten eigene Sequenzen, probierten verschiedene Perspektiven aus und setzten die Aufnahmen direkt im Schnitt um. Der Workshop bot eine gute Gelegenheit zum Austausch zwischen den Teams und lieferte viele neue Ideen für zukünftige Videoformate auf den Kanälen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

Blütensträucher für Frühling und Sommer

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Blütensträucher bringen nicht nur viel Farbe in den Garten, sie lassen sich auch erstaunlich vielseitig einsetzen. Ob als fröhlich bunte Hecke gepflanzt, als Aufwerter für Staudenbeete oder als stattliche Solisten – für all diese Aufgaben kommt eine Vielzahl bewährter Arten und Sorten infrage.

Schöner als die Blüte der Braut-Spiere kann auch ein Brautkleid kaum sein. Foto: Karin Stern

Zur Blütezeit ziehen Rosa Weigelie (Weigela florida) und Brautspiere ‚Buntstifter‘ (Spiraea arguta) viel Aufmerksamkeit auf sich. Meist schon im April sind die Zweige der Brautspiere über und über mit duftenden, weißen Blüten besetzt. Kurz darauf im Mai präsentiert die bis zu 2 m hohe Weigelie ihren traumhaften rosafarbenen Flor. Nach ihrem Rückzug aus dem Rampenlicht sind beide Gehölze wie geschaffen für eine ruhige, grüne Kulisse. Daher eignen sie sich prima als Hintergrund für ein größeres Staudenbeet. Tipp: Das breite Sortenangebot an Weigelien umfasst inzwischen rote, rosafarbene und weiße Blüten ebenso wie Varianten mit rotem oder buntem Laub. Auch die Wuchshöhen bieten eine Vielfalt, die von zwergigen bis zu mannshohen Exemplaren reicht.

Manche Sorten der Weigelie erfreuen mit großen, trompetenförmigen Blüten. Foto: Karin Stern

Auf großen Grundstücken bietet es sich an, aus Weigelie, Brautspiere, Ranunkelstrauch (Kerrie japonica), Ginster (Genista), Edelginster (Cytisus scoparius) und Pfeifenstrauch (Philadelphus coronarius) eine frei wachsende Blütenhecke zu pflanzen. Der Pfeifenstrauch wird häufig auch als Bauern- oder Gartenjasmin bezeichnet. Er wächst anfangs straff aufrecht und hängt im Alter gern über. Als ganz unkompliziert erweist sich der Ranunkelstrauch ‚Pleniflora‘ mit seinen dicht gefüllten, goldgelben Blütenbällen. Er toleriert nicht nur sonnige wie schattige Standorte, sondern erfreut häufig sogar mit einer Nachblüte im Spätsommer. Der Ginster hingegen ist so eine Art Spezialist für trockenere Standorte. Neben der schönen Blüte fällt er mit seinem ungewöhnlichen Wuchs ins Auge. Die unterschiedlichen Ginster- und Edelginstervarianten bieten mit Blütenfarben und Wuchshöhen viel Gestaltungsspielraum. Nur zwei Beispiele dafür: Der Elfenbeinginster (Cytisus praecox) wächst 150 cm hoch, Kissenginster (Cytisus decumbens) bleibt mit 20 cm Höhe sehr niedrig. Tipp: Am besten Pflanzen mit Topfballen kaufen, wurzelnackte Exemplare wachsen schlecht an. Diese wunderbare Hecke beginnt den Blütenreigen mit Ranunkelstrauch und Brautspiere, dann folgen Ginster und Weigelie. Die Schlussakkorde setzt der wunderbar duftende Pfeifenstrauch.

Ranunkelstrauch ‚Pleniflora‘ begeistert mit goldgelben, gefüllten Blüten. Foto: Karin Stern
Ginster kommt gut mit trockeneren Böden zurecht. Foto: Karin Stern

Wie geschaffen für die Einzelstellung sind der Chinesische Blumenhartriegel (Cornus kousa var. chinensis) mit seinen etagenförmig angeordneten Ästen und die anmutige Magnolie (Magnolia) mit ihrem breit gefächerten Wuchs. Im Juni trägt der Blumenhartriegel eine Fülle von Blütenständen mit großen, weißen Hochblättern. Tipp: Der Japanische Blumenhartriegel (Cornus kousa subsp. kousa) wächst etwas schwächer als die chinesische Variante und bleibt mit 4 bis 6 m Höhe auch etwas niedriger. Beide Arten schätzen einen leicht sauren Boden. Magnolien als klassische Frühlings-Solitäre zeigen sich in der Wuchshöhe variabler. Zu den kleineren Vertretern gehört mit knapp 3 m Höhe die Sternmagnolie (Magnolia stellata). Auf stattliche 25 m Höhe hingegen bringt es die Gurkenmagnolie (Magnolia acuminata). Tipp: Flach wachsende Bodendecker binden die Magnolie optisch in den Garten ein und sorgen gleichzeitig dafür, dass die empfindlichen Wurzeln des Frühblühers nicht austrocknen. Man sollte in diesem Bereich auf Bodenarbeit verzichten. Blumenhartriegel und Magnolie sind sehr pflegleicht, da beide Arten möglichst nicht geschnitten werden sollen.

Überschwänglicher Farbenrausch und malerische Wuchsform machen den Blumenhartriegel zu einem beliebten Gehölz. Foto: Karin Stern

Rhododendren und Azaleen sind im Hinblick auf ihre Standortwünsche etwas anspruchsvoller. Sie bevorzugen einen lichten Schatten und lieben mit Ausnahme der kalktoleranten Sorten einen sauren, humosen Boden mit einem pH-Wert von unter 5,5. Wer den Boden unter Rhododendren und Azaleen mit Rindenmulch bedeckt, sorgt für eine gleichmäßige Bodenfeuchtigkeit. Die Schönheit dieser beiden Blütensträucher verträgt an sich keine optische Konkurrenz. Schließlich können beide ganze Gartenräume mit Farbe füllen. Doch gegen eine Begleitung durch Blumenhartriegel ist nichts einzuwenden. Tipp: Rhododendren und Azaleen sind tolle Leitpflanzen für Schattenkinder wie Funkien (Hosta), Prachtspiere (Astilbe) und Farne. Mit ihrem immergrünen Laub verleihen sie Beeten auch im Winter noch Struktur.

Rhododendren und Azaleen können ganze Gartenräume ausfüllen. Foto: Karin Stern
Gartenhibiskus ,Blue Bird‘ bringt viel Farbe in den August. Foto: Karin Stern
Bei guter Wasser- und Düngerversorgung legen sich Hortensien voll ins Zeug. Foto: Karin Stern

Eher selten zu sehen ist die Tamariske, die in zwei verschiedenen Varianten angeboten wird. Die Frühlings-Tamariske (Tamarix parviflora) blüht verschwenderisch in Rosa von Mai bis Juni. Von Juli bis September schließt sich die Sommer-Tamariske (Tamarix ramosissima) an. Zu den prächtigen Sommersträuchern für eine großartige Kulisse zählen ebenfalls die Hortensien (Hydrangea). Ausreichende Wasserzufuhr und gute Nährstoffversorgung sind entscheidend für die perfekte Blütenpracht – unabhängig von der jeweiligen Art. Zum Gießen verwendet man am besten kalkarmes Regenwasser. Tipp: Die Düngung Ende Juli einstellen, damit die jungen Triebe ausreifen können. Nicht unerwähnt bleiben darf der Garten-Hibiskus (Hibiscus syriacus). Man gibt jungen Pflanzen etwas Winterschutz mit Laub und Reisig im Wurzelbereich. Der Lohn für die geringe Mühe ist ein wunderbar tropisches Blütenflair im August und September.

Wettbewerb: Stall des Jahres

Bewegung, Sozialkontakte, Licht und Luft: Die Grundbedürfnisse des Pferdes stehen wieder im Mittelpunkt des Wettbewerbs „Stall des Jahres“, den die Persönlichen Mitglieder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) veranstalten.

Gesucht werden Pferdebetriebe und -vereine, die im Alltag zeigen, was artgerechte Pferdehaltung bedeutet. Betriebe können sich ab sofort online um den öffentlichkeitswirksamen Titel bewerben und ihre Konzepte vorstellen. Zunächst muss nur ein kurzes Formular ausgefüllt werden. In Runde zwei sind dann Foto- und Videomaterial der eigenen Pferdehaltung für einen virtuellen Stallrundgang gefragt. Wer diesen erfolgreich absolviert, wird von der Fachjury besucht.

Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen der Bundeschampionate statt. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 30. April.

Drohendes Aus für zahlreiche Anlagen im Land

In Deutschland droht die Stilllegung vieler Biogasanlagen, weil Parameter und Perspektiven nicht passen. Dies hat der Präsident des Fachverbandes Biogas (FvB), Thomas Karle, hervorgehoben. „Das müssen wir dringend ändern“, appellierte Karle am Dienstag bei der Vorstellung der aktuellen Branchenzahlen an die Politik. Gebraucht werde eine „kluge Energiewende“ mit einer planbaren Investitionssicherheit, weg vom Schlingerkurs.

Nach Angaben des Fachverbandes beläuft sich der gesamte Biogasanlagen-Park in Deutschland – also die Vor-Ort-Verstromung sowie die Biogasaufbereitung – auf 9.605 Anlagen. Diese erzeugten zusammen mehr als 80,6 TWh Energie; das entspreche gut einem Drittel der gesamten in Europa aus diesem Energieträger produzierten Menge. Nach den Worten von FvB-Vizepräsident Christoph Spurk müsse Deutschland aufpassen, dass es diese Vorreiterrolle im Bereich Biogasanlagen nicht leichtfertig aufs Spiel setze. Es sei schwer nachzuvollziehen, dass in den vergangen vier Jahren fast alle EU-Staaten eine Biogas- und Biomethanstrategie entwickelt hätten, um ihre Volkswirtschaften nachhaltiger und resilienter zu machen, sich der Technologieführer Deutschland diesem europäischen Prozess aber völlig verweigere. „Das schadet unserem Industriezweig“, kritisierte Spurk. Es gehe immerhin um einen Branchenumsatz in Höhe von 8 Mrd. €; mit dem wachsenden Auslandsmarkt seien es sogar 9,6 Mrd. €. Zudem hingen 67.300 Arbeitsplätze direkt oder indirekt an der Biogasnutzung, vor allem im ländlichen Raum.

Elektrische Leistung gestiegen

Laut FvB gab es Ende 2025 in Deutschland 9.315 Biogasanlagen, die vor Ort verstromten. Hinzu kamen 290 Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten. Die Vor-Ort-Verstromungsanlagen hätten zusammen eine installierte elektrische Leistung von 6.816 MW bei 3.316 MW Bemessungsleistung. Die Differenz der beiden Zahlen ergebe die Überbauung beziehungsweise Flexibilisierung, die für die bedarfsgerechte Stromerzeugung relevant sei.

Anlagen werden zunehmend flexibler

Auffällig sei, dass sich die installierte elektrische Leistung der Biogasanlagen weiter sehr positiv entwickelt habe, hob Karle hervor. Diese Tendenz zeige, dass die Biogasanlagen immer flexibler würden und dadurch eine immer wichtigere Rolle für das Stromnetz spielten. Das werde sowohl politisch als auch gesellschaftlich gefordert. Insgesamt seien im vergangenen Jahr 29 TWh Biogasstrom erzeugt worden, was dem Bedarf von 8,8 Millionen Haushalten entspreche.

Die bei der Stromerzeugung im Blockheizkraftwerk (BHKW) anfallende Wärmemenge lag nach Angaben des FvB 2025 bei 32,3 TWh. Davon seien 18,7 TWh außerhalb der Biogasanlage genutzt worden, also in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen oder Industrieprozessen. Diese Wärmemenge entspreche dem jährlichen Bedarf von 1,4 Millionen Haushalten. Karle bedauert, dass diese Leistung in der aktuellen Diskussion um das Potenzial von Biogas häufig übersehen werde.

Biogasaufbereitung immer wichtiger

Signifikant an Bedeutung gewinne dem Fachverband zufolge die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan. Ende 2025 habe sich die Gesamt­erzeugung der Anlagen bundesweit auf 12,8 TWh belaufen. „Eine Steigerung auf 14,5 TWh wäre problemlos möglich“, so der FvB. Zusammen mit dem aktuell importierten Biomethan in Höhe von 3,5 TWh könnten kurzfristig 16,3 TWh Biomethan genutzt werden, was 6,3 % des Erdgasverbrauchs für Wohnungen entspreche. Das wäre relevant für die „Biotreppe“ beziehungsweise die Grüngasquote des Gebäudemodernisierungsgesetzes.

Nicht vergessen werden dürfe laut FvB, dass bei der Biogaserzeugung auch hochwertiger organischer Dünger entstehe. Die Gesamtmenge der Gärprodukte liege bei 96 Mio. t. Diese könnten entweder direkt in flüssiger Form oder nach einer entsprechenden Aufbereitung verwendet werden. Die Summe an Stickstoff aus Gärprodukten beläuft sich dem Verband zufolge pro Jahr auf 735.000 t; an Phosphoroxid sind es 478.000 t und an Kaliumoxid 725.000 t.

Laut FvB existierten 2025 in Schleswig-Holstein 759 Biogas- und Biomethananlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von 575 MWel und einer elektrischen Bemessungsleistung von knapp 300 MWel. Die Nettostromproduktion der Anlagen in Schleswig-Holstein habe dabei 2,55 TWh betragen. Dem Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein zufolge bereiten sieben der 759 Anlagen im Land Biomethan auf.

Die detaillierten Branchenzahlen sind auf der Internetseite des FvB abrufbar unter https://t1p.de/vnba5

Den besten Überblick hat man von oben

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Teil eines zielführenden Wildmanagements der großen wiederkäuenden Schalenwildarten wie Rot- und Damwild ist unter anderem der behördlich bestätigte Abschussplan. Diese Grundlage einer passenden Bejagung soll sich eng am vorhandenen Bestand der entsprechenden Arten ausrichten. Doch wie kann der Bestand erfasst werden? Moderne Drohnentechnik bietet gute Möglichkeiten der Wildzählung.

Drohnen-Realbild von fünf Stück Damwild
Foto: Thore Schlüter

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer bietet als Dienstleistung auch die Befliegung mit Drohnen an. Über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieser Technik wurde schon im Bauernblatt berichtet (siehe Ausgabe 33/2025). Dass über die klassischen forstlichen Probleme aus dem Waldschutz oder dem Waldbau hinaus auch der Bereich der Wildbewirtschaftung von Luftbildern erheblich profitieren kann, wurde durch eine Befliegung zur Erfassung des Damwildbestandes eines Hegerings im Osten des Landes im Februar 2026 deutlich.

Methoden der Wildzählung

Früher war es üblich, den Bestand der örtlich vorkommenden Wildarten über eine Kombination aus bodengebundener Zählung vom Weg oder vom Hochsitz aus und der Entwicklung der Abschüsse aus den vergangenen Jahren herzuleiten. Gelegentlich wurden auch Losungsinventuren zur Ergänzung durchgeführt. Letztere Methode lässt aber nur Aussagen über eine Zu- oder Abnahme des Wildbestands zu. Insgesamt sind die Ergebnisse dieser Bestandsermittlungen durch viele Unsicherheitsfaktoren geprägt. Daher führten sie häufig zu einer Unterschätzung, seltener zu einer Überschätzung der Anzahl des Wildbestandes. Im Ausland, wo es zum Beispiel in Skandinavien oder Afrika notwendig ist, auf sehr großer, oft menschenleerer Fläche ohne Infrastruktur Tiere zu zählen, kommt schon länger die Zählung aus der Luft zum Einsatz. Hierfür werden Helikopter oder Kleinflugzeuge genutzt. Als deutlich günstigeres, störungsarmes und sehr gezielt einsetzbares Gerät für eine Beobachtung aus der Luft steht heute die Drohnentechnik zur Verfügung. Sie ist in unserer norddeutschen Kulturlandschaft sehr gut einsetzbar und bietet die Möglichkeit, mit hochauflösenden Kameras und mit Wärmebildtechnik Wild von oben gut zu erfassen.

Die Wärmebildtechnik in Kombination mit Drohnen wird schon einige Jahre verstärkt zur Suche von Jungwild vor der Grünlandmahd eingesetzt. Dabei ist es wichtig, dass zwischen den gesuchten Wildkörpern und der Umgebung ein Temperaturunterschied besteht, der groß genug ist, den Wildkörper auf dem Wärmebild deutlich sehen zu können. Die Erfassung von Wildbeständen insgesamt ist daher bei kalter Witterung besonders erfolgversprechend. In Kombination mit Schnee und einem laubfreien Vegetationszustand lassen sich Tierkörper in vielen Lebensräumen sogar ohne Wärmebild gut aus der Luft erkennen. Schwierigkeiten können natürlich auftreten, wenn sich die zu zählenden Tiere in dichten, immergrünen Nadelwaldbereichen aufhalten. Hier ist eine leistungsstarke Wärmebildtechnik dann unerlässlich. Diese zeigt zum Beispiel auch Schwarzwildkessel unter großen, schneebedeckten Brombeerbüschen an.

Drohneneinsatz planen

Eine Wildzählung mit der Drohne bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Zunächst müssen ein geübter Drohnenführer und eine geeignete Drohne mit der passenden Bildgebung zur Verfügung stehen. Dann muss der richtige Zeitpunkt gewählt werden. Der Spätwinter, insbesondere bei Frost oder Schnee bietet sich hier an. Je früher man an einem Tag beginnt, desto mehr Flächen können beflogen werden. Um einen ganzen Tag zur Befliegung zu nutzen, müssen die Akkus der Drohne regelmäßig getauscht und im Fahrzeug wieder aufgeladen werden. An dem beschriebenen Einsatztag wurden im ständigen Austausch drei Akkus und ein Schnellladegerät genutzt.

Der nächste Planungsschritt betrifft den Ort der Befliegung. Dabei sind vor allem Bereiche sinnvoll, auf denen sich das gesuchte Wild am Tag üblicherweise aufhält, die aber andererseits nur schwer vom Boden aus abgesucht werden können, ohne das Wild dabei zu beunruhigen. Im Fall des hier beschriebenen Einsatzes waren es vor allem Gehölzstrukturen, Geländesenken oder Moorflächen. Hierfür wird eine sorgfältige Vorplanung der Befliegungsbereiche gemacht, die möglichst lückenlos aneinander anschließen. Die Reichweite der eingesetzten Drohne betrug zirka 700 bis 1.500 m im Radius, sodass ungefähr 300 ha große Teilbereiche gebildet wurden. Möglichst mittig in diesem Sektor wird der Start- und Landeplatz gewählt. Je höher und freier dieser liegt, desto größer ist die Reichweite des Funksignals.

Vor dem Einsatz der Drohne müssen vorab alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Dies betrifft die Absprachen im Hegering, die Information der Grundeigentümer, Jagdvorsteher und Jagdausübungsberechtigten mit einer Widerspruchsmöglichkeit, die generelle Flugerlaubnis für die Drohne am betreffenden Ort zur festgelegten Zeit und eventuell auch weitere Genehmigungen. So musste im beflogenen Gebiet eine Sondererlaubnis zum Überfliegen eines Naturschutzgebietes eingeholt werden, und eine Flugverbotszone war zu meiden. Diese Abstimmungen können eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollte man den Einsatz frühzeitig planen.

Befliegung: So geht’s

Der Drohnenführer Thore Schlüter mit der Drohne im Landeanflug Fotos (2): Dr. Borris Welcker

Während der Befliegung selbst ist darauf zu achten, dass eine gute Flughöhe gewählt wird. Die maximal zulässige Höhe sind 120 m. Es wurde auf zirka 70 m Höhe geflogen, um einerseits einen guten Überblick zu haben, andererseits der Wärmebildkamera aber auch ein sicheres Erfassen von Wärmequellen zu ermöglichen. Während der gesamten Befliegung liefert die Drohne nebeneinander zwei Bilder desselben Ausschnittes. Links ist das Wärmebild zu erkennen, rechts das Realbild. Zeigt das Wärmebild als vorrangiges Suchinstrument eine helle Struktur, kann dann über das Realbild angesprochen werden, worum es sich dabei handelt. Dabei wird möglichst mit dem Kamerazoom gearbeitet, um sich mit der Drohne dem Tier nicht zu sehr von oben zu nähern. So ist es fast immer möglich, zu erkennen, um welche Art es sich handelt, ohne dass das Tier beunruhigt und dadurch flüchtig wird. Zum einen möchte man den Energiesparmodus des Wildes gerade im Spätwinter ja nicht stören, zum anderen könnten durch Flucht bedingte Ortswechsel das Gesamt-Zähl­ergebnis verfälschen. Um Wild auch im Fall einer Flucht möglichst nicht doppelt zu erfassen, könnten auch am Boden, auf geeigneten Hochsitzen oder an anderen Punkten mit gutem Überblick Beobachter postiert werden, die mit Angabe von Zeitpunkt und Bewegungsrichtung mögliches Wild zählen und dokumentieren. Dies ist aber aufwendig und bei fachgerechter Befliegung meist auch überflüssig.

Die Drohne zeichnet ihre Flugbahn durchgehend auf, sodass eine Linienstruktur auf die Landschaftskarte gezeichnet wird, die im Anschluss auch zur besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse gegenüber Jagdpächtern, Jagdgenossen und der Jagdbehörde dienen kann. Wurde Wild der „Zielart“ erfasst, wird der Standort in dieser Linie markiert, und das von beiden Kameras gelieferte Bild abgespeichert. Neben dem zu zählenden Damwild wurden natürlich auch andere Wildarten, vor allem Rehwild und Schwarzwild, in erheblicher Zahl gefunden. Die Unterscheidung der Wildarten aus der Vogelperspektive bedarf etwas Übung, ist dann aber meist problemlos möglich. Gelegentlich werden auch Fehl-Wärmequellen angezeigt, zum Beispiel Wasseraustritte. Aber auch solche Fehler können über das Realbild schnell identifiziert werden.

Auswertung der Bilder

Die Auswertung der Bilder kann dann im Warmen erfolgen. Bereits im Gelände wurde anhand der aufgezeichneten Flugbahnen der Drohne kontrolliert, dass alle wichtigen Bereiche auch beflogen wurden. Die markierten Fundorte und Fotos des erfassten Wildes können dann in aller Ruhe ausgewertet und die Tiere auf den Fotos insgesamt gezählt werden.

Die Wildzählung, die Anlass zu diesem Beitrag war, war sehr erfolgreich. Es konnte festgestellt werden, dass auf der Fläche des Hegerings von mehreren Tausend Hektar mehr Damwild stand, als zunächst angenommen wurde. Dabei waren wie erwartet auch Unterschiede zwischen Gebieten mit starker und zurückhaltender Bejagung festzustellen. Doch es gab auch Überraschungen: Während einige vielversprechende Wälder fast leer waren, standen Damwildrudel im Schutz kleiner Knickstrukturen oder auch mitten auf dem Acker in Senken – Hauptsache, sie konnten von den Wegen aus nicht gesehen werden.

Fazit

Wildzählung mit der Drohne bietet gute Möglichkeiten, einen besseren Überblick über den Gesamtbestand einer großen wiederkäuenden Schalenwildart zu bekommen. Hierbei ist die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer gern behilflich. Interessierte können sich per E-Mail an die Bezirksförsterei Ostholstein, Thore Schlüter, wenden: tschlueter@lksh.de