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Bei Andreas Zahn ist immer Strandkorbwetter

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Andreas Zahn aus Groß Grönau im Kreis Herzogtum Lauenburg baut Mini-Strandkörbe als Nistkästen für Vögel. So bietet der Naturliebhaber Meise, Sperling und Co. samt ihrem Nachwuchs ein sicheres Zuhause auf Zeit.

Welches Hobby er hat, weiß man sofort, wenn man das Grundstück von Andreas Zahn und seiner Ehefrau Christiane betritt. Hier hängen zuhauf liebevoll gestaltete Nistkästen im Mini-Strandkorb-Format. Sie warten auf den Einzug gefiederter Gäste. Ab März, wenn die Brutzeit beginnt, werden die zwitschernden Piepmätze wieder den Garten bevölkern und ein fröhliches Vogelkonzert anstimmen.

Der Mini-Strandkorb-Nistkasten kann auf einen Holzpfahl montiert oder mit dem angebrachten Drahtseil an einen Baum gehängt werden.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Bis dahin stehen für den Banker im Ruhestand arbeitsreiche Stunden auf dem Plan, denn auch Menschen, ob Einheimische, Urlauber oder Touristen, finden an seinen Nistkästen Gefallen. Sie warten auf Nachschub aus der Hobbywerkstatt. „Immer wenn das Wetter im Herbst schlechter wird und es draußen nichts mehr zu tun gibt, fühle ich mich im Keller am wohlsten“, verrät der 66-Jährige schmunzelnd. Dort hat er bestens ausgestattete Räumlichkeiten, um seiner handwerklichen Leidenschaft nach Herzenslust zu frönen.

Durch Zufall kam er 2015 auf die Idee mit den Mini-Strandkörben. Angeregt durch den Mann einer Kollegin, der Bastler von Nistkästen war, wollte er auch etwas Eigenes kreieren. „Auf den Strandkorb kam ich, weil er für mich mit durchweg positiven Gefühlen besetzt ist, an Sonnenbäder, Meeresrauschen und schöne Strandnachmittage erinnert, außerdem gut in unsere Region passt“, blickt er zurück. Gleichzeitig einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten, mit seinen Nistkästen die knapper werdende Zahl der natürlichen Brutplätze zu erhöhen, war ein willkommener Nebeneffekt.

Prototyp mit Hürden

Zunächst startete er damit, einen Prototyp zu entwickeln. Dabei sah er sich vor einige Hürden gestellt. Er wusste beispielsweise nicht, wo er das benötigte Material für seine Kreationen herbekommen sollte. „Anfangs gestaltete ich das Flechtwerk aus selbst klebenden Teppichleisten, den Holzrahmen ließ ich unbehandelt, Markise und Sitzstange fehlten. Alles sah noch grob aus“, erzählt er.

Die Entwicklung vom Prototyp (li.) bis zum heutigen Mini-Strandkorb-Nistkasten (r.)
Foto: Silke Bromm-Krieger

Um zu demonstrieren, was er damit meint, läuft er flink in den Keller, um seinen Prototyp und weitere Fortentwicklungen zu holen. „Sehen Sie, zuerst habe ich das Flechtwerk von oben nach unten angebracht, aber ein Strandkorbvermieter erklärte mir, dass die Flechtung beim Strandkorb quer verlaufen müsse.“ Gesagt, getan. Ein weiteres Detail, über das er sich zuerst keine Gedanken gemacht hatte, ergänzte er ebenfalls. „Ich vergaß, die innere Vorderseite des Nistkastens mit einer Raspel etwas aufzurauen, damit die Vogelküken, wenn sie flügge werden, aus dem Nest nach oben zum Einflugloch klettern können.“

Zahn, der früher an seinem Arbeitsplatz im Qualitätsmanagement für kontinuierliche Verbesserungsprozesse zuständig war, fuchste sich in die Entwicklung seines Nistkastens immer mehr hinein, perfektionierte, optimierte, tauschte sich mit anderen darüber aus, wie er es früher schon in seinem Beruf erfolgreich getan hatte. Durch viele kleine, schrittweise Optimierungen verbesserte er nach und nach sein Produkt sowie die damit verbundenen Arbeitsabläufe. Und siehe da, erste Anfragen nach den schmucken, wohldurchdachten Nistkästen stellten sich bald durch Mundpropaganda aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis ein. Dort war man begeistert von den hübschen Mini-Strandkörben, verschenkte sie zum Geburtstag, zu Weihnachten, Jubiläen oder anderen Anlässen. Zu den Nistkästen gesellten sich 2018 Futterhäuser als Doppelsitzer. Durch die Idee eines Bekannten kamen Fan-Nistkästen in Vereinsfarben hinzu, etwa für HSV-Fans in Blau-Weiß. Seine Mini-Strandkorb-Nistkästen und -Futterhäuser meldete der gebürtige Lübecker schließlich beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Sie sind jetzt patentrechtlich geschützt.

Die Futterhäuser sind Doppelsitzer, daher 26 cm breit. Sie haben ein durchsichtiges Inlay, das man zum Reinigen herausnehmen kann.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Boom durch „Nordtour“

Als der NDR im April 2022 auf ihn aufmerksam wurde, und ihn für die Sendereihe „Nordtour“ besuchte, erhielt der Hobbyhandwerker nach der Ausstrahlung des vierminütigen Films so viele Zuschaueranfragen, dass er mit der Produktion nur schwer hinterherkam. Inzwischen war er Ende 2020 in den Ruhestand gegangen. Statt zur Bank ging es nun täglich für bis zu 14 Stunden an die Werkbank, um die zahlreichen Aufträge zu erledigen. Tatkräftig wurde er dabei von seiner Christiane und Helfern unterstützt. „Wir verschickten die Nistkästen deutschlandweit, in die Schweiz und nach Österreich. Deutsche Auswanderer, die zu Besuch in der Heimat waren, nahmen sie sogar als Gastgeschenke bis nach Schweden und Amerika mit“, freut sich das Ehepaar.

In seiner Werkstatt im Keller baut Andreas Zahn die Mini-Strandkörbe aus Multiplexplatten zusammen.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Momentan ist es für Zahn in seiner Werkstatt wieder ruhiger geworden, die Normalität ist zurückgekehrt. In den dunklen Wintermonaten geht er meist tagsüber für zwei bis sieben Stunden in den Keller. Während er werkelt, hört er gern Hörbücher mit historischen Romanen und Krimis. „Mein Hobby ist mir Spaß, Entspannung und Freude zugleich. Mit Begeisterung und Motivation bin ich nach wie vor dabei“, betont der zweifache Vater und Großvater, strahlt über das ganze Gesicht und lädt ein, einen Blick in seine Wirkungsstätte zu werfen.

Beim Gang ins Kellergeschoss steigt einem schon der würzige Duft von Holz in die Nase. Gleich unten im Flur stapeln sich auf einem Regal fein säuberlich sortiert die acht vorkonfektionierten Holzteile, aus denen ein Mini-Strandkorb entsteht. Das Flechtmaterial von 78 Geflechtstreifen und Staken pro Korb liegt jeweils schon fertig abgemessen und mit einem Gummi zusammengebunden in der Schublade. „Die Teile schneiden meine Frau und ich nebenbei zu, wenn wir uns abends einen Film im Fernsehen anschauen“, bemerkt er. Das Material dafür lagert er praktischerweise griffbereit nur wenige Schritte vom Wohnzimmer entfernt im Wintergarten. Das Flechtmaterial, das er verwendet, ist mittlerweile dasselbe sehr haltbare und langlebige Material, das auch für die großen Strandkörbe genutzt wird, ebenso wie das Markisenmaterial.

Aufwendige Handarbeit

Aber nun will er endlich das Zusammenbauen der Teile zeigen. Rund vier bis fünf Stunden dauert es, bis er einen Nistkasten in feinster Handarbeit fertiggestellt hat. „Die Minis sind zirka 32 Zentimeter hoch und 20 Zentimeter breit. Eine lösungsmittelfreie Lasur schützt das Holz vor vorzeitiger Verwitterung. Meine Nistkästen entsprechen auch den Vorgaben der Naturschutzverbände“, informiert er, während er die vorkonfektionierten Teile routiniert mit kleinen Schrauben zusammenfügt. Er greift auf ein Bord neben sich und zeigt vorgeschnittene dicke Kunststofffolien, die später direkt auf den Holzkasten unter das Geflecht kommen, um ihn von oben wasserdicht zu machen und vor Feuchtigkeit zu schützen.

Teamwork: Beim Fernsehen schneiden Andreas und Christiane Zahn die benötigten Teile für das Flechtwerk zu.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Übrigens: Je nachdem, welchen Durchmesser er für das Einflugloch des Nistkastens wählt, wird dieser von unterschiedlichen Vogelarten genutzt. „Standardmäßig baue ich ihn mit einem Einflugloch von 28 Millimetern für Blau-, Hauben-, Sumpf- und Tannenmeise. Auf Wunsch vergrößere ich auf 32 Millimeter für Kohlmeise und Kleiber oder 35 Millimeter für den Feld- und Haussperling“, erklärt Zahn. Es folgen Tipps, wie man das gute Stück richtig anbringt: „In einer Höhe von zwei bis drei Metern, dann kommen Hauskatzen und Marder nicht so schnell heran. Laut Empfehlungen des Naturschutzbundes sollte das Einflugloch weder zur Wetterseite im Westen zeigen noch der Kasten längere Zeit der prallen Sonne im Süden ausgesetzt sein. Eine Ausrichtung nach Osten oder Südosten ist deshalb ideal.“ Als Standorte kämen Flächen an Hauswänden, Balkonen, Schuppen und Gartenhäuschen infrage. Zur Befestigung an Bäumen oder Ästen liefere er ein Drahtseil mit. „Meine Futterhäuser sollten so angebracht oder aufgestellt werden, dass man sie mühelos nachfüllen und reinigen kann. Hier bietet sich die Montage auf einen Holzpfahl an. Für diesen habe ich extra ein Befestigungselement entwickelt“, ergänzt der Tüftler. Wenn man Andreas Zahn so zufrieden an seiner Werkbank stehen sieht, sprudelnd vor Energie, ein Lächeln auf den Lippen, spürt man, dass er mit seinen Mini-Strandkörben nicht nur ein Hobby, sondern eine Passion gefunden hat.

Weitere Infos unter ­strandkorb-brueterei.de

Rote Gebiete wackeln

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Der Gang bayerischer Landwirte vor das Bundesverwaltungsgericht wegen der Ausweisung Roter Gebiete hatte Erfolg. Wie das Leipziger Gericht am Freitag vergangener Woche entschieden hat, beruht die bayerische Ausführungsverordnung zur bundesweiten Düngeverordnung nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht.

Sie genüge mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest.

Fehlende Außenwirkung

Offenbar reicht die Wirkung des Urteils über Bayern hinaus. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ergibt sich aus der Düngeverordnung – genauer § 13a Absatz 1 – nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) reiche dafür nicht aus, weil sie allein Behörden binde und keine Außenwirkung habe, moniert das Gericht. Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Dazu gehörten insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden.

Die Landwirte mit Flächen in als belastet ausgewiesenen Gebieten waren vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, um die Ausführungsverordnung des Freistaats für unwirksam erklären zu lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Anträge in drei Verfahren abgelehnt. Im vierten Verfahren hat er die Ausführungsverordnung für einen konkreten Grundwasserkörper wegen Einbeziehung einer nicht landwirtschaftlich beeinflussten Messstelle in das Ausweisungsmessnetz für unwirksam erklärt. Die Revisionen der Landwirte in den drei erstgenannten Verfahren hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg.

Rechtsgrundlagen ändern

„Das Bundesverwaltungsgericht erklärt nicht nur die konkrete Ausweisung der Roten Gebiete in Bayern für unwirksam und gibt den klagenden Landwirten recht, sondern fällt auch ein deutliches Urteil für den nationalen Gesetzgeber“, stellte die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, fest. Seit Jahren weise der Berufsstand auf die weitreichenden Folgen der strengen Auflagen in den Roten Gebieten hin und fordere nachvollziehbare Kriterien sowie eine differenziertere Herangehensweise. Sabet sieht jetzt den Bund gefordert. Er müsse unverzüglich die rechtlichen Grundlagen ändern und klarer darlegen, welche Gebiete auf welcher Grundlage als Rote Gebiete eingestuft und wie sie im Sinn der Verhältnismäßigkeit eng abgegrenzt würden. Auch müsse die Bundesregierung im Sinn der Verursachergerechtigkeit Vereinfachungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe schaffen.

Bestätigt in dem Leipziger Urteil sieht sich auch der Präsident des Landvolks Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Holger Hennies. „Die von der Landesregierung ausgewiesenen Roten und Gelben Gebiete mit ihren nicht nachvollziehbaren Grenzen und Auflagen sind damit unwirksam, denn sie beruhen auf der gleichen Rechtsgrundlage wie in Bayern“, erklärte Hennies mit Blick auf sein Bundesland. Bund und Länder seien jetzt aufgefordert, unverzüglich gemeinsam mit der Landwirtschaft eine von der EU-Kommission akzeptierte Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu erarbeiten.

Diese müsse dem Landvolk-Präsidenten zufolge auf einem deutlich erweiterten Messstellennetz sowie wissenschaftlich anerkannten Methoden der Belastungsermittlung und -herkunft beruhen. Dabei seien die heutige Situation im Düngeverhalten der Landwirte zu berücksichtigen und eine grundwasserschonende Bewirtschaftung zu belohnen.

Konsequente Bilanzierung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wertet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als deutliches Signal, klare, rechtssichere Regelungen zum Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Nitratbelastung zu schaffen. BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser Martin Weyand betonte, die Leipziger Richter hätten nicht die Notwendigkeit infrage gestellt, Nitrateinträge zu reduzieren, sondern eine nachvollziehbare Umsetzung eingefordert. Dazu gehöre eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinn einer transparenten Stoffstrombilanz. „Mit rechtsklaren, nachhaltigen und überprüfbaren Maßnahmen lässt sich der Grundwasserschutz dauerhaft sichern“, so Weyand. Teure technische Aufbereitungsverfahren könnten vermieden werden, wenn der Eintrag von Nitraten von vornherein reduziert werde.

Düngeverordnung gilt

Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigte die konkreten Folgen des Urteils für den Freistaat auf. Demnach hätten die bestehenden Roten und Gelben Gebiete in Bayern keine Gültigkeit mehr. Eine Neuausweisung könne in der bislang geplanten Form nicht stattfinden. Nach Einschätzung des Verbandes gilt in Bayern derzeit das normale Düngerecht, allerdings ohne die zusätzlichen Vorgaben für Rote und Gelbe Gebiete. Ausdrücklich wies der BBV darauf hin, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe weiter an die Vorgaben der Düngeverordnung zu halten hätten. Der Verband will sich dafür einsetzen, dass die neu auszuarbeitenden Verordnungsregelungen praxisnah und transparent gestaltet werden und die landwirtschaftlichen Betriebe handlungsfähig bleiben.

Verantwortung in der Landjugend übernehmen

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Der erste Teil des diesjährigen Seminars Landjugend.leben.lernen (La.le.le.) fand am dritten Oktoberwochenende für Landjugendmitglieder aus ganz Schleswig-Holstein statt. Versammelt in einer Jugendherberge in Plön absolvierten die Teilnehmer den ersten von zwei erforderlichen Teilen der Qualifikation zur Jugendleitercard (kurz: JuLeiCa).

Nach der Anreise wurde am Freitag als Erstes gemeinsam gegessen, anschließend gab es eine ausgiebige Kennenlernrunde der elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auch wenn einige sich bereits kannten, waren viele neue Gesichter in der Gruppe vertreten. Es folgte eine kleine Einführung, was die Teilnehmer nach Beantragung der JuLeiCa erwartet und wozu sie außerhalb der offiziellen Berechtigung, Kinder- und Jugendgruppen anzuleiten, noch gut ist. Die JuLeiCa enthält weitere Vorteile wie die Möglichkeit, Sonderurlaub für ausgewählte ehrenamtliche Tätigkeiten bekommen zu können.

Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeit

Das Angebot Landjugend.leben.lernen des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein ist zum großen Teil an die Landjugend- und Vorstandsarbeit angepasst. Es enthält viel nützliches Wissen, um die Teilnehmer gut auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vorzubereiten sowie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenzuarbeiten.

Der Abend bestand aus den ersten spannenden Themen, die für das Seminar wichtig sind: Zuerst wurden die Gruppenregeln festgelegt und besprochen. Danach ging es um Spiele, die darauf abzielten, die jeweiligen Rahmenbedingungen einer Gruppe richtig einschätzen und durchsetzen zu können, um die gewünschten Ziele der Spiele zu erreichen.

Das Seminar bereitet die Teilnehmer auf ehrenamtliche Tätigkeiten in der Landjugend und auf die Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt vor. Foto: Paul Weniger

Es folgten Kommunikation und Feedback. Durch eine Rückmeldung von anderen Personen können Menschen sich untereinander Informationen geben, reflektieren und besser reagieren. Denn Feedback ist ein Geschenk – das sagt jedenfalls die Pädagogik.

Der Sonnabend startete nach einem ausgiebigen Frühstück. Das Warm-up bestand unter anderem aus dem sogenannten Hühnerstall-Spiel, bei dem draußen an der frischen Luft ein imaginäres Hühnerei im Kreis hin und her geworfen wird. Wer lacht, läuft um den Kreis herum.

Rollen und Phasen in einer Gruppe

Danach machten sich die Teilnehmer zum Thema Entwicklungsstufen Gedanken über unterschiedliche Entwicklungsstände in den verschiedenen Altersgruppen, von der frühen Kindheit bis in das junge Erwachsenenalter. Die darauffolgende Gruppenpädagogik klärte über verschiedene Rollen und Phasen in einer Gruppe auf und wie solche funktionieren und sich zusammensetzen. Es folgte der Programmpunkt Öffentlichkeitsarbeit, der zur Veranschaulichung diente, wie Landjugenden sich nach außen präsentieren sollten und was eigentlich mit einem Social-Media-Account erreicht wird.

Der Nachmittag war tiefgründig: Neben verschiedenen Lebenswelten, in denen klar wurde, dass jeder sein eigenes Päckchen zu tragen hat, wurden die Phasen der Sozialisation besprochen. Das rosa Seminarmaskottchen Günter (der Schweinehund) war die Verbildlichung des inneren Schweinehundes, den jeder in sich hat. In diesem Kontext schrieben die Teilnehmer einen Brief an sich selbst, der im nächsten Jahr als Rückblick wieder an den jeweiligen Besitzer zugeschickt werden wird. Das letzte Thema des Tages war die Alkoholprävention. Im Anschluss ließen die Teilnehmer und Dozenten den Tag gemeinsam in mehreren Gruppen- und Kartenspielen gemütlich ausklingen.

Die Planung von Feten wurde am Sonntagmorgen nach dem Frühstück thematisiert, zuerst mit einer Ideensammlung, an welche wichtigen Punkte gedacht werden muss, dann folgte eine Praxisübung. Dabei funktionierten die Teilnehmer als Vorstand und spielten das große Fetenspiel, in dem typische und seltene Probleme gelöst werden mussten, die bei der Vorbereitung von Landjugendveranstaltungen auftreten können, zum Beispiel ein wegfliegendes Partyzelt.

Zum Schluss gab es eine positive Feedback-Runde mit dem Ritual „Tschüsstunnel“, bei dem alle nacheinander zwischen ganz vielen „Tschüss“ Sagenden unter deren hochgestreckten Armen hindurchlaufen. Dann war das spannende Wochenende auch schon zu Ende. Die Teilnehmer und Dozenten verstauten zufrieden ihre Taschen in den Autos und begaben sich auf die Heimreise.

Der zweite Teil des La.le.le.-Seminars findet am Wochenende vom 29. und 30. November in Steinbergkirche im Kreis Schleswig-Flensburg statt.

Nutzungsverträge beim Batteriespeicherbau prüfen

Aufgrund des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mittels Windenergie und Photovoltaik ist eine verstärkte Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Batteriespeicheranlagen (kurz: Bess für battery energy storage system) zu verzeichnen. Nach dem Motto „Wer zuerst kommt, …“ versuchen Planungsbüros und mögliche Betreiber, sich die für eine Bess-Nutzung infrage kommenden Flächen zu sichern. Landwirten werden entsprechende Pachtverträge angeboten, obwohl noch keineswegs sicher ist, ob auf ihren Flächen überhaupt jemals eine Bess errichtet wird.

Trotzdem besteht auch bei den meisten Grundeigentümern ein besonderes Interesse an der Bess-Nutzung, da die angebotenen Pachten als Nebeneinkünfte verlockend hoch sind. Insofern werden die Pachtverträge trotz aller Unsicherheiten als Chance auf langfristige Geldzahlungen angesehen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Landwirt damit in der Regel bereits für eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren eine endgültige Bindung eingeht. Deshalb sollten die angebotenen Verträge gründlich geprüft und nicht vorschnell unterschrieben werden, da es auch bei diesen Verträgen gewisse Fallstricke zu beachten gilt.

Vertragsgestaltung oft zu einseitig

Eine rechtliche Prüfung ergibt häufig, dass die Vertragsentwürfe Bestimmungen enthalten, die einseitig zugunsten der Betreiber der Bess formuliert sind und die Interessen der Grundeigentümer nicht genügend berücksichtigen. Zudem ist bei Abschluss des Vertrages oftmals noch gar nicht bekannt, wer eigentlich der Betreiber und damit der spätere Vertragspartner sein wird. Häufig werden nämlich die Pachtverträge zuerst von Planungsbüros abgeschlossen, die den Vertrag später auf eine – meistens noch nicht einmal gegründete – Betreibergesellschaft übertragen.

Festzustellen ist, dass auch die Banken, die die Bess finanzieren sollen, ein gewichtiges Wort bei der Vertragsgestaltung mitsprechen. Diese lassen sich aus ihrem Sicherungsinteresse heraus weitgehende Eintrittsrechte in den Vertrag garantieren. Zumeist werden auch die Kündigungsrechte gegenüber einem vertragsbrüchigen Betreiber eingeschränkt, was dann noch akzeptabel erscheint, so lange dabei eine laufende Pachtzinszahlung gesichert ist. Auch wenn sich durch die Vorgaben der Banken die Bereitschaft zur Abänderung der angebotenen Vertragsentwürfe reduziert, können in zahlreichen Punkten günstigere Regelungen für den Grundeigentümer ausgehandelt werden.

Einschränkungen der Nutzbarkeit

Im Falle einer landwirtschaftlichen Verpachtung muss sich der Eigentümer zudem mit seinem Pächter wegen der Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit auseinandersetzen. Da die Realisierung einer Bess oftmals mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, erhält der Grundeigentümer die erste Pacht oft erst Jahre nach der Vertragsunterzeichnung. Damit sich der Zeitraum der vertraglichen Bindung nicht unendlich verlängert, sollte man sich im Vertrag ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Baubeginn nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren, erfolgt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Kündigungsklausel in dem Vertrag klar und differenziert formuliert wird. Gemäß aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2025 – XII ZR 76724) ordnet dieser die Nutzungsverträge unter anderem als Mietverträge ein, was dazu führt, dass bei Vorliegen einer zu undifferenzierten Kündigungsklausel kein Kündigungsrecht entsteht.

Abgeschlossen werden die Nutzungsverträge üblicherweise für eine Laufzeit von etwa 25 Jahren. Daneben lassen sich die Anbieter oftmals schon eine Verlängerungsoption einräumen. Soweit man dies überhaupt akzeptieren und nicht lieber am Ende der Laufzeit neu verhandeln will, muss daran gedacht werden, dass bei derart langfristigen Verträgen beiden Vertragsseiten in jedem Fall nach Ablauf von 30 Jahren ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht.

Fragezeichen bei künftigem Flächenstatus

Aufgrund dieser langen Vertragslaufzeiten besteht jedoch die Problematik beziehungsweise die Unsicherheit, wie sich die Fläche im Laufe der Zeit statusrechtlich entwickelt. Niemand kann bei Vertragsschluss garantieren oder vorhersagen, ob nach Ende der Vertragslaufzeit wieder nutzbares Ackerland vorliegt oder ob nicht zwischenzeitlich ein Biotop entstanden ist, das die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fläche einschränkt. Auch förderrechtliche Problematiken bezüglich der Fläche können sich hieraus ergeben. Auf diese Gefahren sei hingewiesen.

Zum Vertragszweck sollte klargestellt werden, dass der Grundstückseigentümer keine Gewähr für die Geeignetheit des vom Nutzer verfolgten Zweckes übernimmt. Darüber hinaus sollten die technischen Aspekte der Anlage festgehalten werden, wie etwa die Leistung der Anlage oder zu errichtende Nebenanlagen. Obacht sollte bei der Vereinbarung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herrschen, da diese möglicherweise über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus weiterbestehen und somit später die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche einschränken können.

Grundbuchliche Absicherung

Üblich ist in allen Verträgen eine grundbuchliche Absicherung der Betreibergesellschaft durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten. Ohne eine solche Absicherung wären die Banken auch nicht bereit, ein Bess-Projekt zu finanzieren. Da für die Eintragung regelmäßig die erste Rangstelle im Grundbuch gefordert wird, kann es hier zu Schwierigkeiten kommen. Dies kann dann der Fall sein, wenn bereits andere Belastungen, etwa Hypotheken oder Grundschulden für den Hof, eingetragen sind oder aber wenn für die Zukunft erstrangige Sicherungsmöglichkeiten benötigt werden.

Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass das für die Bess-Nutzung vorgesehene Grundstück herausvermessen, ein eigenes Grundbuchblatt angelegt und die Eintragung auf das neu entstandene Grundstück beschränkt wird. Die verbleibenden Flächen werden dann von der Dienstbarkeit für die Bess-Nutzung nicht berührt, sodass bestehende Belastungen beibehalten und neue eingetragen werden können. Klargestellt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass die Bewilligung der Grundbucheintragung nicht bereits nach Vertragsschluss, sondern erst zu Baubeginn vorliegen muss.

Beim Pachtpreis haben sich die folgenden Vergütungsmodelle herauskristallisiert:

1. Betrag x €/ha/Jahr (teilweise plus Umsatzbeteiligung)

2. Betrag x €/MW installierter Leistung

3. Betrag x € pro Jahr pauschal

Lage entscheidend für Höhe der Pacht

Welches Modell vom Projektierer favorisiert wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere der Lage und der Infrastruktur. Wie hoch die Vergütung ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Deutlich erhöhen sich die die Pachtangebote, wenn sich die Fläche im unmittelbaren Bereich eines Umspannwerkes, Netzanschlusses einer Kabeltrasse oder eines Windparks befindet. Wichtig ist es auch, in dem Vertrag die Zahlungsbedingungen genau zu vereinbaren. So ist es günstig, zumindest die Mindestvergütung in Form eines Abschlages bereits während eines Abrechnungsjahres am besten im Voraus beanspruchen zu können. Die endgültige Abrechnung erfolgt zum Ende des Jahres, wobei es sinnvoll ist, ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen des Energieversorgungsunternehmens für den Grundeigentümer vorzusehen. Neben eindeutigen Fälligkeitsregelungen für die Zahlung der Pacht sollten außerdem Kündigungsrechte festgelegt werden, falls der Pächter nicht oder nicht fristgerecht zahlt.

Wer haftet im Schadensfall?

Schließlich muss der Nutzungsvertrag auch angemessene Haftungsregelungen enthalten. Schließlich kann es bei Errichtung, Betrieb und Abbau der Bess zu erheblichen Flur-, Sach- und auch zu Personenschäden kommen. Für derartige Schäden muss der Betreiber zumindest im Umfang der gesetzlichen Haftung Schadenersatz leisten. Das damit verbundene Risiko sollte durch Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von etwa 3 Mio. € pro Anlage abgesichert werden.

Verpflichtung zum vollständigen Rückbau

Einer der wichtigsten Punkte bei der Vertragsgestaltung ist eine ausreichende Regelung zum Abbau der Bess bei Vertragsende. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Grundeigentümer diese womöglich selbst entsorgen muss. Die Abbauverpflichtung sollte deshalb sämtliche auf dem Grundstück eingebrachten Anlagenfundamente und die Anschlusskabel umfassen. Nur bei einer vollständigen Entfernung kann man sicher sein, dass auch in Zukunft eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet ist.

Sicherheitsleistung bei Betreiberinsolvenz

Damit der Rückbau  der Anlagen auch im Falle einer Insolvenz des Betreibers gesichert ist, sollte die vertragliche Abbauverpflichtung auch eine entsprechende Sicherheitsleistung umfassen. Dies kann sowohl durch Bankbürgschaften als auch durch Hinterlegung des Geldes auf einem Treuhandkonto geschehen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Sicherheitsleistung bereits bei Baubeginn vorliegt. Ein Ansparen während der Vertragslaufzeit stellt für den Grundeigentümer ein zu hohes Risiko dar und ist deshalb nicht akzeptabel.

Nicht einfach zu bemessen ist die Höhe der Sicherheitsleistung, weil die voraussichtlichen Entsorgungskosten nach Ablauf der Vertragslaufzeit nur schwer einzuschätzen sind. Von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird als Anhaltspunkt ein Betrag in Höhe von 3 % der Investitionskosten für eine Windkraftanlage empfohlen; dies kann auf eine Bess übertragen werden. Da sich die Entsorgungskosten aber im Laufe der Jahre erheblich erhöhen können, sollte im Vertrag eine regelmäßige Anpassung der Sicherheitsleistung nach einem Zeitraum von beispielsweise zehn Jahren vereinbart werden.

Sollte in dem Nutzungsvertrag überhaupt eine Gerichtsstandvereinbarung vereinbart werden, ist darauf zu achten, dass sich diese nach dem Standort der Anlage bestimmt. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass vor Vertragsabschluss unbedingt ein Steuerberater miteinzubeziehen ist, da sich durch die geänderte Nutzung der Fläche steuerliche Besonderheiten ergeben.

Sollten Mitglieder des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) Fragen oder Beratungsbedarf zu einem solchen Nutzungsvertrag für Batteriespeichersysteme haben, so können sich diese hierfür an die jeweils zuständige Kreisgeschäftsstelle vor Ort wenden.

Herbst ist Kürbiszeit

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2025 war ein recht ertragreiches Anbaujahr für den Kürbis. Es waren gute Aussaatbedingungen, die wechselhaften Witterungsbedingungen über das Anbaujahr mit teilweise unterschiedlichen Bestäubungszeitpunkten und Reifung haben den dicken ­Herbstgesellen nicht geschadet.

Die Preise in der Direktvermarktung sind stabil geblieben. Speisekürbisse kosten im Schnitt 4 €/kg oder 1,50 bis 5 € das Stück, je nach Größensortierung und Verkaufsumfang. Zierkürbisse gibt es für 0,80 bis 2 €/kg oder 2 bis 8 € pro Stück, je nach Größensortierung und Verkaufsumfang. Folgende Sorten liegen nach wie vor im Trend: Hokkaido als Speisekürbis sowie Butternut, Muskat und Spaghetti. Die Kürbiskultur ist nach wie vor eine Nischenkultur im Land, für einige wenige Unternehmen aber ein wichtiger Betriebszweig.

Digitale Checkliste für Pferdebetriebe

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Wie kann ich schnell und einfach sehen, in welchen Bereichen mein Pferdebetrieb richtig gut aufgestellt ist und wo es vielleicht noch Luft nach oben gibt? Diese Frage greift das EIP-Projekt „Tiergerechtheit Pferd“ auf, das vom Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gemeinsam mit zahlreichen Praxis- und Wissenschaftspartnern entwickelt wird.

Im Zentrum des EIP-Projekts (Europäische Innovationspartnerschaft) steht eine digitale, kostenfreie Checkliste, die Pferdebetrieben eine systematische Einschätzung ihrer Haltungsbedingungen hinsichtlich der Tiergerechtheit ermöglicht. Was zunächst nach einem nüchternen Tool klingt, ist in Wahrheit ein praxisnahes Instrument mit großem Mehrwert. Die Anwendung bietet nicht nur eine Übersicht über die Stärken eines Betriebs, sondern auch eine Schwachstellenanalyse, ergänzt durch konkrete, umsetzbare Vorschläge für Verbesserungen.

Die digitale Checkliste „Tiergerechtheit Pferd“ ist leicht zugänglich, intuitiv zu bedienen und liefert in kurzer Zeit ein klares Bild. Sie unterstützt Betriebsleiter dabei, ihre Haltungsbedingungen strukturiert zu beurteilen, sowohl im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle als auch für die eigene Weiterentwicklung. Komplexe Anforderungen werden in verständliche Fragen übersetzt, und die Ergebnisse zeigen nicht nur, wo ein Betrieb bereits gut aufgestellt ist, sondern auch, wo sich mit einfachen Schritten Verbesserungen erzielen lassen. Damit wird aus einer abstrakten Vorgabe ein handhabbares Werkzeug, das Orientierung gibt und in der Praxis Anwendung finden kann.

Mit wenigen Klicks zur Einschätzung der Tiergerechtheit: die digitale Checkliste für Pferdebetriebe. Screenshot: Dr. Laura Maxi Stange

Fundiert und praxisnah

Die Grundlage bilden wissenschaftlich fundierte, aber leicht anwendbare Indikatoren, die sich für alle Haltungsformen eignen: vom Pensionsstall über Zuchtbetriebe bis hin zu Reitschulen. Das Tool berücksichtigt bewusst die große Vielfalt in der Pferdehaltung und lässt sich flexibel einsetzen, unabhängig von Betriebsgröße und -schwerpunkt.

Ob Einzelhaltung, Gruppenhaltung oder Mischformen: Die Checkliste deckt zentrale Bereiche ab, etwa Bewegungsmöglichkeiten, Fütterung, Liegeflächen, Klima und den Gesundheitszustand der Tiere. Gleichzeitig ist sie so gestaltet, dass Betriebsleiter keine langen Vorbereitungen treffen müssen. Der Einstieg ist unkompliziert, die Ergebnisse sind auf einen Blick verständlich.

Die erste Version der Webanwendung wurde bereits in mehreren Mitgliedsbetrieben des Projekts sowie auf weiteren Pilotbetrieben in Schleswig-Holstein und Norddeutschland getestet. Das Feedback war durchweg positiv. Einige Betriebe berichteten, dass sie durch die Anwendung auf kleine, aber entscheidende Details aufmerksam geworden seien. Für viele war die Checkliste nicht nur eine Hilfe, sondern ein Anstoß, die eigenen Routinen neu zu überdenken.

Die Vorteile der Checkliste liegen auf der Hand: Sie liefert eine klare, objektive Einschätzung der eigenen Haltungssituation und zeigt frühzeitig, wo Handlungsbedarf besteht, bevor Probleme entstehen. Zum einen unterstützt sie bei der Umsetzung der betrieblichen Eigenkontrolle, zum anderen bietet sie eine fundierte Grundlage für Gespräche mit Beraterinnen, Kundinnen oder Kontrollinstanzen. Sie schafft Transparenz, sowohl innerhalb des Betriebs als auch nach außen. Damit wird deutlich: Die Checkliste ist kein zusätzliches „Bürokratie-Instrument“, sondern ein Hilfsmittel, das den Alltag erleichtert und zugleich die Qualität der Pferdehaltung verbessern kann.

Entwicklung im starken Netzwerk

Das EIP-Projekt „Tiergerechtheit Pferd“ ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Entwickelt wird es von einem breiten Netzwerk. Dazu gehören neben dem Leadpartner Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter anderem die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), der Holsteiner Verband, die Hochschule Osnabrück sowie Architekten, Sachverständige und erfahrene Praktiker aus der Pferdebranche.

Fünf engagierte Pferdebetriebe aus Norddeutschland bringen ihre Erfahrung direkt in die Entwicklung ein, ergänzt durch 15 Pilotbetriebe, die das Tool intensiv erproben. Diese Rückmeldungen fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung ein. So entsteht Schritt für Schritt eine Anwendung, die wissenschaftlich fundiert ist, aber den Alltag auf den Höfen nicht aus dem Blick verliert. Geplant ist, die digitale Checkliste ab Mitte 2026 bundesweit und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Das Projekt „Tiergerechtheit Pferd“ wird durch die EU im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP Agri; www.eip-agrar-sh.de) und das Landesprogramm Ländlicher Raum des Landes Schleswig-Holstein (LPLR) für drei Jahre gefördert. Ziel der EIP Agri ist die Anregung von Innovationen, um Nachhaltigkeit und Effizienz in der Landwirtschaft zu steigern. Der Bedarf an Innovationen kommt idealerweise aus der Praxis und Landwirte sind an der Entwicklung von Lösungen aktiv beteiligt. In operationellen Gruppen arbeiten Landwirte, Wissenschaftler, Berater, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftspartner gemeinsam an der Entwicklung und Erprobung einer Innovationsidee.

Späte Salbei-Arten

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Sie kommen mit klingenden Namen wie Ananas-, Honigmelonen- oder Fruchtsalbei daher und zeigen ihren Blütenflor, wenn heimische Salbeiarten längst verblüht sind. Die Arten mit dem meist (sub)-tropischen Hintergrund leuchten als Farbträger bis weit in den Herbst hinein in Rot, Violett, Pink oder herrlichem Blau. Doch nur eine Frostnacht genügt, um dem Schauspiel ein Ende zu bereiten. Daher empfiehlt sich die Kultur im Kübel.

Der Ananas-Salbei (Salvia rutilans) ist eine äußerst attraktive Kübelpflanze mit essbaren Spätherbstblüten in einem feurigen Rot. Meist öffnen sich die Blüten erst im Oktober. Vor dem ersten Frost ins Haus geräumt, bleibt der Blütengenuss bis in den Dezember hinein erhalten. Den Namen trägt Ananas-Salbei nicht ohne Grund, denn bei Berührung geben die Blätter einen aromatischen Fruchtduft ab. Die Pflanze verträgt regelmäßigen Schnitt sehr gut. Daher kann reichlich geerntet werden. Blätter und Blüten aromatisieren Desserts und Süßspeisen, aber auch Fleischgerichte in der asiatischen Küche. Optimal steht die Pflanze im Wintergarten. Die Überwinterung erfolgt hell bei 5 bis 15 °C oder kräftig zurückgeschnitten bei um die 5 °C. Verbringt die Pflanze den Sommer im Freien, gibt man immer über den Untersetzer reichlich Wasser. Pralle Sonne mag der Ananas-Salbei jedoch nicht. Sortentipp: ‚Pineapple Scarlet‘, 80 bis 150 cm hoch, feuerrote Blüte von Oktober bis Dezember

Blüten und Blätter des Ananas-Salbeis finden in der Küche vielseitige Verwendung. Foto: Karin Stern
Der Duft von Salvia elegans erinnert deutlich an reife Honigmelonen. Foto: Karin Stern

Auch der Honigmelonen-Salbei (Salvia elegans) punktet mit feuerroten Lippenblüten. Sie zeigen sich jedoch schon früher im Juli und bleiben bis November erhalten. Das hellgrüne, weiche Laub bildet einen dichten Busch. Die Triebe verholzen leicht an der Basis. Berührt man die Blätter, verströmen sie einen leichten Duft nach Honigmelonen. Die Blüten und Blätter werden gern Süßspeisen und Fruchtsalaten beigemischt, schmecken aber auch gut im Tee. Die Wärme liebende Pflanze braucht unbedingt einen geräumigen Kübel ab 5 l Erdvolumen. Optimal ist ein geschützter Standort im lichten Schatten. In der prallen Sonne vergilben die Blätter schnell. Verbringt der Honigmelonen-Salbei den Winter hell bei 5 bis 15 °C, bleibt er meist grün. Fehlt der passende Platz dafür, schneidet man die Pflanze zurück. Sie überwintert dann bei etwa 5 °C. Wer einen Topfgarten mit Aromapflanzen anlegen möchte, gesellt neben dem oben beschriebenen Ananas-Salbei noch Limonenysop ‚Sangria‘ (Agastache mexicana), Zitronenverbene (Lippia citriodora) und den blau blühenden Rosmarin ‚Blaulippe‘ (Rosmarinus officinalis) hinzu. Seine reiche Blüte zeigt sich von April bis Juni.

Nicht unerwähnt bleiben darf der Fruchtsalbei (Salvia dorisiana). Manchmal wird die Blattschönheit mit dem spitzovalen, weichen Laub auch als Zimmerlinden-Salbei angeboten. Die Blüten in Himbeerrosa öffnen sich von November bis Januar. Damit eignet sich diese Salbei-Variante besonders gut für den Wintergarten.

Salvia microphylla ,Hot Lips‘ zeigt eine zauberhafte Farbkombination seiner unzähligen, kleinen Blütchen. Foto: Karin Stern
Die violetten Blüten des Salbeis bilden einen tollen Kontrast zu Federborstengras ,Rubrum‘. Foto: Karin Stern

Doch unter den spät blühenden Salbei-Arten finden sich auch Vertreter, die sogar ausgepflanzt durchaus in Beet oder Rabatte wacker mithalten. Die meisten öffnen ihre Blüten bereits im Sommer. Der prächtige Flor findet allerdings durch den Frost ein abruptes Ende. Salvia microphylla und Salvia greggii zählen hier zu den empfehlenswerten Varianten. Die Sorte ‚Hot Lips‘ zeigt blutrote Blüten mit einem Schuss Weiß, ‚Royal Bumble‘ blüht tiefrot und ‚Nachtvlinder‘ purpurviolett. Wer Rosaviolett bevorzugt, wählt ‚Icing sugar‘. Milde Winter in warmen Lagen können diese Salbei-Vertreter sogar im Freien überstehen. Neben dem Frost ist jedoch winterliche Nässe eine mindestens ebenso große Gefahr. Wenn man die Überwinterung probieren möchte, achtet man bei der Pflanzung unbedingt auf eine gute Drainage und gibt den Pflanzen ausreichend Schutz durch eine Laubaufschüttung oder Reisigabdeckung. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, gräbt die Pflanzen vor dem Frost aus, topft sie ein und überwintert sie im Haus. Alternativ kann man im Sommer aus den halbreifen Trieben Stecklinge ziehen. Als Jungpflanzen kommen sie auf der Fensterbank meist gut über den Winter.

Der Mexikanische Salbei mit seinen leuchtend königsblauen Blüten wächst etwa 60 cm hoch. Foto: Karin Stern

Auch einige eher selten angebotene Salvia-Hybriden begeistern mit ihrem überreichen, bis spät in den Herbst anhaltenden Blütenflor. Gemeinsam mit Gräsern, buntem Herbstlaub und Fruchtschmuck entstehen wunderbare Gartenbilder. Nicht zuletzt freuen sich auch Insekten über die späte Blüte von ‚Amistad‘ (leuchtend violett), ‚Love and Wishes‘ (tiefes Purpurviolett), ‚Ember‘s Wish‘ (orangerot) oder die unglaublich aparte ‚Phyllis Fancy‘ (bläulich-weiß). Rein „Blaublütiges“ bieten der Pfeffer-Salbei (Salvia ulginosa) oder die Sorten des Mexikanischen Salbeis (Salvia patens). Dessen enzianblaue Blüten stehen in einem hübschen Kontrast zu den bunten Herbstfarben. Pfeffer-Salbei fühlt sich eher auf feuchten Böden in voller Sonne wohl. Mit seiner Höhe von etwa 1 m empfiehlt er sich daher als Hintergrundpflanze in Staudenrabatten oder am Teichrand. Als weitgehend winterhart gilt der Herbst-Salbei ‚Grandiflora‘ (Salvia azurea). Manchmal wird die Pflanze auch unter der Bezeichnung Prärie-Salbei angeboten. Von August bis Oktober zeigen sich die azurblauen Blüten an etwa 1 m hohen Stängeln. Die späte Blüte und die Winterhärte machen diesen Salbei so wertvoll. Er mag kalkreiche, magere Standorte in vollsonniger Lage. In Steppenpflanzungen fügt sich der Herbst-Salbei prima ein. In kälteren Lagen erhält er dennoch etwas Winterschutz und sollte hier zudem im Frühjahr gepflanzt werden.

Johannisbeer-Salbei ,Cerro Potosi‘ (Salvia microphylla) fühlt sich in Beet und Topf gleichermaßen wohl. Foto: Karin Stern
Der aus Südamerika stammende Salvia guaranitica lockt mit seinen herrlich blauen Blüten Bienen, Hummeln und Falter an. Foto: Karin Stern
,Angel Wings‘ zeigt ein zartes Rosa – so schön können Engelsflügel aussehen. Foto: Karin Stern
Von Juni bis Oktober präsentiert der Mexikanische Salbei ,Cambridge‘ seinen himmelblauen Flor. Foto: Karin Stern
Salvia microphylla punktet mit auffälliger Farbgebung seiner Blüten. Sie hängt von der jeweiligen Sorte ab. Foto: Karin Stern


Herausforderung Waldumbau

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Schäden in unseren Wäldern und der menschengemachte Klimawandel erfordern einen kontinuierlichen Umbau des Waldes zu einem stabilen, zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsraum. Dies stellt die Waldbesitzenden und Waldbewirtschafter vor große Herausforderungen, da erhebliche Investitionen in eine leider unsichere Zukunft getätigt werden müssen. Dieser Problematik widmete sich das Waldbauseminar im September 2025 in Bad ­Segeberg.

Unter der bewährten fachlichen Leitung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NWFVA) fand an der Lehranstalt für Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und nachmittags im Revier Daldorf der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten die diesjährige landesweite Waldbaufortbildung statt. Vier Vorträge und eine Exkursion beleuchteten das Thema, wie Waldbesitzende und Forstleute den Herausforderungen begegnen sollten, die sich aus dem Umbau nicht mehr klimastabiler, oft schon geschädigter Wälder ergeben. Ein wichtiges Grundprinzip dabei ist es, dass Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft, die sogenannten standortheimischen Arten, als stabiles ökologisches Grundgerüst an der neuen Waldgeneration beteiligt sind. Daher sieht die aktuelle Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung des Waldumbaus im Privat- und Kommunalwald auch einen Mindestanteil von 51 % standortheimischer Baumarten im neu geschaffenen Waldbestand vor. Wie wissenschaftlich begründet wird, ob eine Baumart standortheimisch ist, erläuterte Marcus Schmidt in seinem Vortrag und stellte die für Schleswig-Holstein verbindliche Liste der betreffenden Arten vor. Dabei traten auch einige kleine Überraschungen auf: So ist beispielsweise die Eibe als heimische Art der „freien Wildbahn“ strittig, während unter anderem die Elsbeere, eine Baumart der wärmeren Klimate, in unserem Bundesland schon als heimisch anerkannt wird.

Alternative Baumarten

Hier klingt bereits ein Grundproblem der standortheimischen Arten durch: Diese etablierten sich unter den klimatischen Bedingungen der Vergangenheit. Wie sich dieser für Pflanzengesellschaften entscheidende Rahmen aber in Zukunft ändern wird, ist extrem ungewiss. Daher war ein zweiter Vortrag auch dem Stand des Wissens über „alternative“ Baumarten gewidmet. Stefan Lieven stellte dar, wie die NWFVA anhand vorhandener Anbauversuche, Auswertung von Anbauten der forstlichen Praxis und einer umfangreichen Literaturrecherche Steckbriefe für eine ganze Zahl von Baumarten entwickelt hat, die weder heimisch noch seit über 100 Jahren in unseren Wäldern bewährt sind. Diese Kurzvorstellungen wichtiger alternativer Baumarten enthalten als Resultat immer eine Beurteilung, ob diese unter den passenden Boden- und Lagebedingungen ­anbauwürdig erscheinen oder nicht. Auch wenn eine einigermaßen sichere Beurteilung dieser Frage erst langfristig erfolgen kann, geben diese Steckbriefe doch schon einige hilfreiche Hinweise.

Erfreulicherweise scheinen viele Baumarten als Beimischungen in kleinen Trupps oder Gruppen geeignet. Allerdings wird unter anderem die derzeit sehr gern gepflanzte Esskastanie nur als „bedingt anbauwürdig“ beurteilt. Sie ist zwar wüchsig mit guter Streuzersetzung, aber auch krankheitsanfällig und neigt extrem zu einer holzentwertenden Ringschäle. Ausdrücklich abgeraten wird durch die Forstliche Versuchsanstalt vom Anbau der Westlichen Hemlocktanne. Diese hat ein großes Potenzial, invasiv zu werden, und könnte damit heimische Arten gefährden. Für alle Interessierten stehen die Steckbriefe als Download zur Verfügung, wie der Pressemitteilung der NWFVA zu entnehmen ist.

Baumartenwahl und Flächenvorbereitung

Das komplexe Thema der Wahl geeigneter Baumarten wurde in einem Vortrag von Nikolas von Lübke vertieft. Dabei wurde deutlich, dass neben dem Anspruch, einen auch in Zukunft stabilen Wald zu schaffen, natürlich noch viele andere Faktoren die Wahl der neu begründeten Baumarten beeinflussen. Um ein zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen, bietet es sich an, ein gewichtetes Entscheidungsschema zur Baumartenwahl auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten anzuwenden. Hierbei werden neben den individuellen örtlichen Standortbedingungen und Klimaprognosen zum Beispiel auch die finanziellen Rahmenbedingungen des Betriebs, die Verfügbarkeit bestimmter Baumarten und -sortimente, eine Gewichtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ansprüche an den Wald und andere, eigentümerspezifische Einflussfaktoren berücksichtigt. Der Kern dieser Entscheidung bleibt aber immer, die existenziell wichtige Frage der zukünftigen Baumarten eines Waldes nicht „aus dem Bauch heraus“ zu treffen. Baumartenwahl bedeutet Zukunftsvorsorge. Dies trifft natürlich auch auf die Frage zu, wie sich bestimmte Arten der Vorbereitung von Waldflächen für einen Umbau auswirken. Dies verdeutlichte Ulrike Talkner im letzten Vortrag des Tages anhand der Vorstellung von drei Versuchen zu unterschiedlichen Bodenvorbereitungsverfahren. Diese Versuche bestätigten im Wesentlichen, dass einerseits der Erhalt der Bodenstruktur, andererseits aber auch der Verbleib der Biomasse auf der Fläche für ein zukunftsfähiges Waldwachstum sehr wichtig sind. Flächiges Räumen von Schlagabraum, Begleitvegetation und Streuauflage führen insbesondere auf armen Sanden zu langfristigen Nährstoffverlusten und sollten möglichst vermieden werden. Ein flächiges Mulchen hingegen belastet den Boden je nach eingesetzter Maschine, Bodenart und Witterung so stark, dass die notwendige Bodenporenstruktur dauerhaft zerstört werden kann. Zudem werden dadurch vorhandene Naturverjüngung, Kleinhabitate und die Lebensgemeinschaft der bodennahen Totholzbewohner flächig vernichtet. Als Resultat des Vortrags muss festgestellt werden, dass die Bestandesvorbereitung so schonend und kleinflächig wie möglich ausfallen sollte. Kurzfristige Bewirtschaftungserleichterungen durch „schiere“ Flächen dürfen nicht mit einem langfristigen Schaden am Ökosystem Waldboden erkauft werden. Streifenweises Mulchen, am besten mit einem Mulchkopf von der Rückegasse aus, oder Bagger-Pflanzstreifen bieten hier mögliche Lösungsansätze. Und auf vielen noch überschirmten Flächen ist eine Bodenvorbereitung einfach überflüssig, stört das Ökosystem und kostet zudem noch Geld.

Mehrere Praxisbeispiele

Nach dem Mittagessen wurden drei Exkursionspunkte rund um Daldorf besichtigt. Ralf-Volker Nagel, der Direktor der Forstlichen Versuchsanstalt, stellte mit Unterstützung einiger junger Wissenschaftler der NWFVA und dem zuständigen Revierleiter der Landesforsten, Thomas Jacobi, Bestandesbilder zum Waldumbau vor. Zunächst wurde ein gut zehnjähriger Voranbau unter lichten Fichten und Lärchen vorgestellt. Hier wurden in recht großer Stückzahl Douglasien und Buchen truppweise in Bagger-Kratzstreifen gepflanzt. Hinzu kamen noch etliche Baumarten aus Naturverjüngung, zum Beispiel Birke, Lärche, Fichte, Eberesche, Kiefer und Eiche. Insgesamt steht der Folgebestand artenreich und gut gemischt da. Die Buche ist trotz des recht nährstoffarmen und nur mäßig frischen Bodens bemerkenswert vital, was neben ihrem geringen Alter auch daran liegen kann, dass sie mit großen Containerballen gepflanzt wurde, die eine Trockenheit nach der Pflanzung besser ausgleichen können. Die Douglasie leidet sichtlich unter verschiedenen Stressfaktoren, vor allem den pilzlichen Erkrankungen Diplodia und Schütte. Angesichts der Einschätzung der Douglasie als „extrem zukunftsfähig“ ist dies eine ernüchternde Erkenntnis. Es zeigt sich, dass man nie auf nur eine Baumart setzen sollte. Insbesondere durch die üppige und artenreiche Naturverjüngung stellt sich im Nachhinein die Frage, ob die Zahl gepflanzter Bäume auch geringer hätte sein können. Durch mehr unbepflanzte Bereiche in stärker beschatteten Bestandesteilen wäre auch eine stärkere vertikale Strukturierung des Folgebestandes entstanden. Alles in allem kamen die Teilnehmer aber zum Ergebnis, dass der Folgebestand sehr gut aussieht und alle Möglichkeiten einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung bietet.

Das zweite Bestandesbild zeigte die Vorbereitung für einen Buchen-Voranbau auf Baggerstreifen in einem Küstentannen-Douglasien-Mischbestand. Hier läuft bereits großflächig Küstentannen- Naturverjüngung auf. Um einen einschichtigen Folgebestand ohne Mischbaumarten zu verhindern, ist eine Ergänzung mit Laubbäumen, hier natürlich am besten mit der Schattbaumart Buche, unbedingt sinnvoll. Die Tanne zeigt trotz eines geringen Alters von 48 Jahren bereits Bäume über 70 cm Brusthöhendurchmesser. Dies ist ein Zeichen dafür, dass man sich auf keinen Fall nur auf das Alter eines Vorbestandes verlassen darf, wenn es um die Entscheidung geht, bereits den Folgebestand als klimastabilen Mischbestand zu etablieren. Bei den Baggerstreifen wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass die beiseitegezogene Biomasse möglichst im Bestand bleiben sollte, um nicht als ungenutztes Nährstoffdepot auf der Gasse zu verrotten.

Absterbende Bestände wie diese Edeltannenfläche stellen große Herausforderungen an eine klimastabile Wiederaufforstung. Foto: Dr. Borris Welcker

Das dritte und letzte Bestandesbild war eine ehemalige Edeltannen-Schnittgrünfläche. Die Tannen sind fast vollständig abgestorben und der Boden ist stark mit Brombeere verwildert. Bei genauer Betrachtung zeigte sich jedoch, dass durch die Brombeere bereits eine erhebliche Menge junger Bergahornpflanzen, über den ganzen Bestand verteilt sogar über zehn weitere Baumarten in einzelnen jungen Bäumen zu finden sind. Anhand dieses Bildes wurde intensiv diskutiert, inwieweit der Bestand oder Teile davon noch geräumt und neu aufgeforstet werden sollten oder ob man die Fläche zumindest teilweise nicht auch einer natürlichen Wiederbewaldung überlassen könnte. Dabei muss bedacht werden, dass forstrechtlich durchaus bereits vom Vorhandensein eines Folgebestandes ausgegangen werden kann, wenn auch sehr verstreut und von geringer Qualität. Um dies zum Beispiel durch flächiges Mulchen wieder rückgängig zu machen, bedürfte es dann einer Kahlschlaggenehmigung, mit der gegebenenfalls auch die mögliche Förderung der Wiederaufforstung um 50 % sinken würde. Als Tenor der Diskussion wurde festgehalten, dass man allenfalls kleine Bereiche räumen, eventuell von den Rücke­gassen aus oder mit Kleinraupen mulchen und dann gruppen- bis horstweise neu bepflanzen könnte. Dies wäre aber unbestritten ein erheblicher finanzieller Aufwand, der sich durch viele kleine Wildschutzzäune noch erheblich erhöhen würde. Dieses Bestandesbild zeigte sehr deutlich, wie stark auch die Investitionsbereitschaft der Waldbesitzenden Einfluss darauf nimmt, wie die Herausforderung Waldumbau bewältigt werden kann.

Fazit

Die Waldbaufortbildung zeigte von der Baumartenentscheidung bis zur Flächenvorbereitung, wie komplex die Entscheidungen für den richtigen Weg eines Waldumbaus sein können. Dabei spielen die Einschätzung zukünftiger Entwicklungen, vor allem hinsichtlich des Klimas, und die Ziele der Waldbesitzenden eine entscheidende Rolle. Aber auch andere ökologische, ökonomische und soziale Ziele und Rahmenbedingungen bis hin zur Förderung sind zu berücksichtigen. In jedem Fall ist es gut, sich hierzu immer wieder neu zu informieren und den aktuellen Stand des Wissens zu berücksichtigen. Siehe dazu auch den Folgeartikel

Zollfreie Kontingente erhöht

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Die EU und die Ukraine haben eine endgültige Einigung über die Aktualisierung des Handelsteils in ihrem Assoziierungsabkommen (DCFTA) erzielt. Der EU-Ministerrat hat nach Angaben des Ukrainischen Agribusiness Club (UCAB) der Ausweitung mehrerer Zollkontingente für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelgütern in die EU zugestimmt, deren Höhe bereits Anfang Juli von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Die Neuregelung soll am 29. Oktober in Kraft treten.

Die neuen Quoten betreffen Produkte, die einen erheblichen Anteil an der Struktur der ukrainischen Agrarexporte haben, beispielsweise Getreide, Geflügel, Zucker und Eier. Außerdem hat der Rat die Senkung beziehungsweise Abschaffung einer Reihe von Zöllen auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der Ukraine abgesegnet.

Der größte Anstieg der zollfreien Lieferungen gegenüber dem Stand von 2021 wurde für Honig vereinbart; hier steigt die Quote von 6.000 t auf 35.000 t, was einem Plus von 483 % entspricht. Auch die umstrittene Quote für Weißzucker wurde verfünffacht, und zwar von 20.000 t auf 100.000 t. Gut verdreifacht wurde die zollfreie Liefermenge für Magermilchpulver; statt der bisherigen 5.000 t sind es jetzt 15.400 t. Die Eierquote fällt mit 18.000 t ebenfalls dreimal so hoch aus wie zuvor. Bei Geflügelfleisch wurde die Quote um 33 % erhöht, von 90.000 t auf 120.000 t

Deutlich angehoben wurden zudem die Quoten für verarbeitete Lebensmittel. An Kleie und deren Rückständen dürfen künftig 85.000 t zollfrei in die EU geliefert werden; davor waren es 21.000 t. Bei Gerstengrieß wurde eine Erhöhung von 7.800 t auf 33.200 t vorgenommen. Für Waren wie Pilze, fermentierte Milch, verarbeitete Milch und Sahne sowie Lebensmittelzubereitungen werden die Zollkontingente komplett abgeschafft.

Allerdings kommt die Ukraine auch der EU entgegen. Laut dem aktualisierten Abkommen wird sie das Volumen der Quoten für europäische Waren erhöhen. Bei Schweinefleisch steigt die Liefermenge von 20.000 t auf 45.000 t, bei Geflügelfleisch sogar von 20.000 t auf 120.000 t. Für Zucker ist eine Anhebung von 40.000 t auf 100.000 t vorgesehen. age

Exportquoten angepasst

Russische Geschäfte mit Mineraldüngern

Die russische Regierung hat die Exportquoten für Mineraldünger verlängert und angepasst. Eine entsprechende Resolution wurde am Freitag vergangener Woche verabschiedet. Die Kontingente starten laut dem Pressedienst des Kreml am 1. Dezember und sollen bis einschließlich 31. Mai 2026 gelten. Ausgeführt werden dürfen demnach insgesamt 18,7 Mio. t an Düngemitteln. Freigegeben sind Lieferungen von mehr als 10,6 Mio. t Stickstoffdünger und mehr als 8 Mio. t Mehrnährstoffdünger. Die Quoten sind er Regierung zufolge so bemessen, dass ein ausreichendes Niveau an Düngemitteln auf dem Inlandsmarkt gewährleistet werden kann.

Mit dem Export von Mineraldüngern hat Russland im bisherigen Jahresverlauf gute Geschäfte gemacht. Sollte diese Entwicklung anhalten, könnte 2025 nach Schätzungen des russischen Verbandes der Mineraldüngerhersteller eine Ausfuhrmenge von 45 Mio. t erreicht werden.

Zumindest in der EU dürften die russischen Exporteure keine Käufer für ihren Dünger finden. Seit Juli verlangt die Gemeinschaft nämlich einen Strafzoll auf stickstoffhaltige Düngemittel aus Russland, um eine zu starke wirtschaftliche Abhängigkeit von diesem Lieferanten zu verhindern und Kremlchef Wladimir Putin einen Geldhahn abzudrehen. age

Aktuell keine Einfuhren in die EU

Ukrainisches Rindfleisch

Die Ukraine hat im laufenden Kalenderjahr bisher weder lebende Rinder noch Rindfleisch in die Europäische Union exportiert. Das hat EU-Agrarkommissar Chris­tophe Hansen in seiner Antwort auf die Parlamentarische Anfrage des stellvertretenden Vorsitzenden im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments, Daniel Buda, klargestellt. Der Brüsseler Agrarchef beruft sich bei dieser Aussage auf die europäischen Statistiken zum internationalen Warenverkehr.

Des Weiteren betonte Hansen, dass die Revision der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der Ukraine keine Erhöhung der bestehenden Zollkontingente für Rindfleisch vorsehe. Im Allgemeinen sind die ukrainischen Ausfuhren von lebenden Rindern und Rindfleischerzeugnissen für andere Märkte als die EU bestimmt. Darüber hinaus erinnerte der Agrarkommissar daran, dass die EU-Handelsbilanz für Rindfleisch und lebende Tiere seit vielen Jahren positiv ist, woran sich auch 2025 nichts ändern dürfte. Die Rindfleischimporte der EU hätten sich 2024 auf 2,6 Mrd. € summiert, die Exporte umgekehrt auf 4,9 Mrd. €. Für den aktuell wahrnehmbaren Rückgang der EU-Exporte macht Hansen hauptsächlich einen akuten Mangel an Rindern und den damit verbundenen Rückgang der Fleischproduktion verantwortlich. Zudem betonte er, dass die Preise weiterhin durch eine robuste Nachfrage gestützt würden – vom Binnenmarkt wie vom Exportgeschäft. „Die Erzeugerpreise in der EU bleiben auf einem historisch hohen Niveau“, konstatierte Hansen. age

Bohne, Lupine und Erbse besser vermarkten

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„Proteine sind für Mensch und Tier von wesentlicher Bedeutung und ein unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Ernährung“, stellte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) am Mittwoch vergangener Woche in einer Diskussion zur Eiweißpflanzenstrategie im Kieler Landtag klar. Zudem besäßen proteinreiche Leguminosen wie Ackerbohne, Lupine und Erbse ackerbauliche Vorteile. Sie minderten den Düngebedarf und die Entstehung von Lachgas- oder Ammoniakemissionen, zugleich reduzierten sie bei richtiger Nutzung das Risiko von unerwünschten Stickstoffverlusten im Boden.

Mehrjährige Leguminosen-Gras-Gemenge unterstützten zusätzlich die Bodenkohlenstoffspeicherung und verbesserten die Bodenstruktur, was sich wiederum positiv auf den Wasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit auswirke, so Schwarz. Die Erweiterung der Fruchtfolge durch Leguminosen leiste somit nicht nur einen Beitrag zum Integrierten Pflanzenschutz, sondern fördere auch die Biodiversität, denn Insekten profitierten von blühenden Ackerbohnen oder Klee, gerade nach dem Abblühen der Rapsbestände. Gleichzeitig stellt die Diversifizierung von Fruchtfolgen eine wichtige Klimaanpassungsmaßnahme im Ackerbau dar.

Strukturen aufbauen

Trotz der Vorteile, die der Anbau von Leguminosen biete, würden nur auf knapp 5 % des Ackerlands in Schleswig-Holstein Leguminosen angebaut, so der Minister. Er erklärt das vor allem mit betriebswirtschaftlichen Gründen, denn insbesondere Ackerbaubetrieben fehle es an wirtschaftlich tragfähigen Verwertungsoptionen und attraktiven Vermarktungsmöglichkeiten für Kleegras, Ackerbohne, Lupine und Erbse. Die Absatz- und Vermarktungsstrukturen seien nur eingeschränkt gegeben, trotz des hohen Bedarfs an Eiweiß. „Gleichzeitig beziehen wir hochwertige Proteinfuttermittel weiterhin in großen Mengen aus dem Ausland – Proteine vorwiegend für die Fütterung, aber auch für die Humanernährung“, berichtete Schwarz.

Werner Schwarz Foto: MLLEV

Es gelte daher, die heimische Eiweißproduktion zu stärken und strategisch voranzubringen. Neben der Förderung des Leguminosenanbaus mit praxisnahen und attraktiven Programmen müssten Verwertungsoptionen und Wertschöpfungsketten systematisch gestärkt werden. Durch moderne technische Verfahren könnten hochwertige Proteinprodukte gewonnen werden, die neben der Rinderfütterung auch in der Fütterung von Monogastriern eingesetzt werden oder zukünftig eine Rolle in der Humanernährung spielen könnten. Bundesweit liefen bereits entsprechende Forschungsvorhaben und Pilotprojekte.

Anstelle der Entwicklung einer eigenen Eiweißstrategie neben der bereits bestehenden Strategie des Bundes halte er die Umsetzung konkreter, praxisnaher Maßnahmen für richtig und wichtig. Zur Stärkung der Unabhängigkeit von Eiweißimporten und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Eiweißpflanzen gelte es, bestehende Maßnahmen auf Landesebene gezielt zu bündeln und erfolgreich weiterzuentwickeln.

Im Klimaschutzprogramm 2030 habe die Landesregierung beispielsweise beschlossen, Anreize für die Anbaudiversifizierung und die Etablierung von Leguminosen auf den Weg zu bringen. Das Kompetenzzentrum klimaeffiziente Landwirtschaft strebe an, ein Modell- und Demonstrationsvorhaben für alternative Verwertungsoptionen von Leguminosen-Gras-Gemengen zu etablieren, um Proteine für zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten jenseits der Wiederkäuer zu entwickeln.

Rixa Kleinschmit Foto: CDU

Der Minister warb bei den Parlamentariern dafür, die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel auch in den kommenden Jahren bereitzustellen und das Kompetenzzentrum weiter zu stärken.

Eiweißlücke schließen

CDU-Agrarsprecherin Rixa Kleinschmit erinnerte daran, dass die Eiweißpflanzenstrategie des Bundes bereits im Jahr 2013 initiiert wurde. Auch sie betonte die Vorteile des Anbaus von Leguminosen und ihr Potenzial, zur Ernährungssicherheit beizutragen. Sie betonte: „Nur wenn wir einen relevanten Teil unserer Lebensmittel und Futtermittel im eigenen Land erzeugen, bleiben wir handlungsfähig und widerstandsfähig gegenüber globalen Krisen.“ Eiweißpflanzen seien für Mensch und Tier eine unverzichtbare Nährstoffquelle, deren Bedeutung weiter zunehme.

Zurzeit würden nur etwa 30 % des Eiweißbedarfs mit heimischer Ware gedeckt, rund 70 % würden importiert, überwiegend Soja aus Brasilien und den USA. Alle wüssten, wie schnell uns solche „Abhängigkeiten in Schwierigkeiten bringen können. Deshalb ist es unser gemeinsames Ziel, die heimische Eiweißproduktion zu stärken und unabhängiger zu werden“, mahnte Kleinschmit.

Ein zentraler Baustein dabei ist die Verarbeitung heimischer Eiweißpflanzen zu hochwertigem Tierfutter. Wenn Ackerbohnen, Lupinen oder Kleegras noch stärker in der regionalen Futterverwertung eingesetzt würden, könnten Importe von Soja und anderen Eiweißfuttermitteln deutlich reduziert werden. Das spare lange Transportwege, senke CO2-Emissionen und schaffe zusätzliche Wertschöpfung in der Region.

Das Ziel ihrer Partei sei es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich der Anbau von Eiweißpflanzen auch betriebswirtschaftlich lohne. Dafür brauche es weiterhin verlässliche Förderung, praxistaugliche Beratung und faire Vermarktungschancen. Das Credo sollte somit lauten: keine neue Strategie – mehr Umsetzung!