Für Kopfschütteln in der Agrar- und Bioenergiebranche sorgt der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegte Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dieser bleibe „weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück“, kommentierte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach in einer ersten Reaktion von „erheblichen Verschlechterungen“, die durch das Gesetz drohten. Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein, LEE SH, sieht in zentralen Fragen erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Das Ministerium von Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) gab den lang erwarteten Entwurf für das EEG ab 2027 am Freitag voriger Woche in die Länder- und Verbändeanhörung. Kritik äußerten die Branchenorganisationen auch am knappen Zeitplan: Stellungnahmen mussten bis zum 22. Juli eingereicht worden sein, womit nur drei Werktage zur Verfügung standen. Für Gesetze dieser Tragweite sei das nicht angemessen, monierte der BEE.
Ausschreibungssegment für Biomethan gestrichen
Laut dem Gesetzentwurf sollen flexible Biogasanlagen auch im künftigen Stromsystem eine Rolle spielen. Dafür soll die installierte Leistung von Biomasseanlagen bis 2030 von 8,5 GW auf 9,5 GW gesteigert werden. Ab dem Jahr 2027 werden zudem die Ausschreibungsmengen für Biogas erhöht. Zunächst auf jährlich 1.000 MW, ab 2029 auf 750 MW und ab 2031 auf 500 MW. Gänzlich gestrichen wird dagegen das Ausschreibungssegment für Biomethananlagen. Das BMWE begründet dies einerseits damit, dass in diesem Segment zuletzt nahezu keine Gebote abgegeben worden seien, und andererseits damit, dass die „wertvolle Bioenergie“ künftig in anderen Sektoren benötigt werde.
Ferner sieht der Gesetzentwurf im Bereich Bioenergie vor, die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen zu verlängern und den sogenannten Maisdeckel um 5 %-Punkte auf dann 30 Masseprozent anzuheben. Verstromtes Biogas dürfte demnach bis zu 30 % aus Mais erzeugt werden, um förderfähig zu sein.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht Nachbesserungsbedarf. „Die Ausschreibungsmengen genügen nicht, um mehr Investitionen in flexible und systemdienliche Biogasanlagen zu erreichen“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Auch müsse der Maisdeckel vollständig abgeschafft „oder zumindest auf das Niveau des Gebäudemodernisierungsgesetzes angehoben werden“, forderte sie. Hintergrund ist, dass in der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes die Obergrenze für Mais in Vergärungsanlagen auf 50 % angehoben wurde.
HBB: „Sterbepfad für Anlagenbestand“
Der BEE monierte, dass die „leichte Anhebung“ der Ausschreibungsvolumina für Biogas durch die Streichung von Biomethan „vollständig konterkariert“ werde. „Die Folge wird das Aus vieler Anlagen im ländlichen Raum bedeuten und damit erhebliche Auswirkungen auf die Wertschöpfung, insbesondere in der Landwirtschaft, haben“, so der Verband. Drastischer formulierte es HBB-Leiterin Rostek: „Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina sind de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand“, kommentierte sie. Als „nicht vermittelbar“ bezeichnete es Rostek, dass die Ausschreibungen für Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden sollten, während gleichzeitig neue und umfangreiche Förderungen von Erdgaskraftwerken beschlossen worden seien.
Ferner werde das „starre Konzept der Betriebsstundenbegrenzung“ beibehalten und die Begrenzung des Einsatzes von Mais kaum angetastet. „Damit bleiben wirtschaftliche Hemmnisse beinahe unverändert bestehen, und es werden Erlöspotenziale an den Strommärkten verschenkt“, so Rostek.
Auch laut LEE SH stehen wenigen positiven Anpassungen weiterhin Neuregelungen entgegen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv einzuschränken drohen. „Trotz aller Kritik in den vergangenen Monaten und diverser Lösungsvorschläge der Branche verpasst das Bundeswirtschaftsministerium die Chance, ein flexibles Stromsystem, basierend auf Erneuerbaren Energien, zu schaffen. Der Bund bremst damit die Transformation und stellt das zentrale Zukunftsprojekt von Ländern wie Schleswig-Holstein infrage“, kommentiert Marcus Hrach, Geschäftsführer des LEE SH. Insbesondere der im Netzpaket enthaltene Redispatch-Vorbehalt hat zuletzt deutliche Kritik hervorgerufen. Mit kleinen Änderungen und unter anderem Namen ist dieser Mechanismus weiter im Referentenentwurf enthalten. „Energiewirtschaft und künftigen, energieintensiven Investitionsprojekten in Schleswig-Holstein drohen jahrelang unkalkulierbare Risiken, die Vorhaben insbesondere von kleinen und mittelständischen Akteuren schwer finanzierbar machen“, warnt Hrach.
Drastische Konsequenzen bei Bionergie
Der Referentenentwurf des EEG sieht ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 12 GW für Wind an Land vor sowie 14 statt 10 GW bei Ausschreibungen für Freiflächensolar. „Das ist grundsätzlich ein wichtiges Signal, gerade bei der Windenergie an Land. Hier sind zusätzliche Volumina angesichts der zuletzt deutlich überzeichneten Ausschreibungsrunden und einer bundesweit hohen genehmigten Leistung in diesem Jahr dringend geboten“, so Hrach.
Drastische Konsequenzen befürchtet er hingegen für die Bioenergie: „Der moderate Leistungszubau würde nicht ausreichen, um die fehlende Einspeisung durch Bestandsanlagen auszugleichen oder den Bestand zu erhalten. Die weiteren Gesetzesentwürfe der Bundesregierung verlangen gesicherte Leistung und steigende Beimischungsquoten für klimafreundliche Brennstoffe im Wärmesektor. Während Biogas diese Vorgabe als heimischer, steuerbarer und krisenfester Energieträger erfüllen könnte, setzt das Bundeswirtschaftsministerium keinerlei Anreize, diese Systemrolle gezielt zu stärken“, so Hrach.




