In einem Schreiben an die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Sandra Carstensen und Mark Helfrich (beide CDU) bekräftigte Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht in dieser Woche, warum es für starke ländliche Räume und regionale Wertschöpfung wichtige Nachbesserungen am Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) ab 2027 brauche.
Die Energiewende ist Lucht zufolge längst ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Räumen Deutschlands: „Landwirte, Grundeigentümer, Bürgerenergieprojekte und zahlreiche mittelständische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in Biogas-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen getätigt. Dadurch wurden regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut, Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Gleichzeitig leisten diese Investitionen einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und stärken die wirtschaftliche Entwicklung außerhalb der Ballungsräume“, so der Präsident des Bauernverbands Schleswig-Holstein (BVSH).
Mit dem EEG 2027 werden nun die Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Der aktuelle Kabinettsentwurf enthalte jedoch mehrere Regelungen, die Investitionen erschwerten, bestehende Geschäftsmodelle schwächten und die wirtschaftlichen Perspektiven vieler Betriebe im ländlichen Raum verschlechterten. Statt regionale Wertschöpfung zu stärken, drohten wichtige Zukunftsinvestitionen ausgebremst zu werden. Daher brauche es nun klare Nachbesserungen im EEG, fordert Lucht:
Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöhen: Um die Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau zu halten und Biogasanlagen durch zusätzliche Blockheizkraftwerke auf die flexible Stromerzeugung umzurüsten, ist ein Volumen von mindestens 2.500 MW pro Jahr bis 2032 unerlässlich.
Flexibilitätszuschlag auf 150 € / kW erhöhen: Der BVSH fordert, den Flexibilitätszuschlag auf 150 € / kW anzuheben und diese Anpassung auch auf bereits bezuschlagte Anlagen anzuwenden. Nur so können die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Investitions-, Finanzierungs- und Zinskosten angemessen berücksichtigt werden. Flexible Biogasanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und können gesicherte Leistung vielfach kostengünstiger bereitstellen als neu zu errichtende Gaskraftwerke. Vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags nicht nur erforderlich, um den weiteren Ausbau flexibler Erneuerbarer Erzeugungskapazitäten zu ermöglichen, sondern auch, um eine faire und technologieoffene Gleichbehandlung mit Gaskraftwerken sicherzustellen, die ebenfalls für die Bereitstellung gesicherter Leistung vorgesehen sind.
Maisdeckel streichen: Mais ist für viele landwirtschaftliche Betriebe wichtig in der Fruchtfolge und trägt zur Kreislaufwirtschaft bei. Der Maisdeckel ist kein geeignetes Instrument zur Lösung von Biodiversitäts-, Boden- oder Gewässerschutzfragen. Diese Themen werden bereits über Fach- und Agrarumweltrecht adressiert. Der Maisdeckel führt dagegen unmittelbar zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für Biogasanlagen und erschwert deren Umstellung auf die politisch gewünschte flexible Stromerzeugung. Die Begrenzung im EEG sollte deshalb gestrichen werden, auch für Anlagen, die bereits dem Maisdeckel unterliegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz einen Satz von 50 % ausweist.
Agri-PV-Bonus auf mindestens 2,5 ct/kWh anheben: Die Streichung des Untersegments für besondere Solaranlagen stellt für landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen in Agri-PV auf Grundlage der mit dem Solarpaket I geschaffenen Rahmenbedingungen geplant haben, einen erheblichen Eingriff in die Investitions- und Planungssicherheit dar. Sie beeinträchtigt das Vertrauen in verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und ist ohne eine angemessene Kompensation, insbesondere durch eine deutliche Anhebung der neu eingeführten Boni für Agri-PV und Moor-PV, nicht akzeptabel.
Förderung für kleine Dachanlagen erhalten: Die Abschaffung der Förderung für kleine Dachanlagen setzt ein falsches Signal, da gerade diese Anlagen bereits versiegelte Flächen nutzen, eine hohe Akzeptanz genießen und zusätzliche Flächenkonkurrenzen vermeiden.
Pachtdeckel für Windanlagen streichen: Der geplante Pachtdeckel greift unverhältnismäßig in Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit von Flächeneigentümern ein und verschlechtert die Verhandlungsposition derjenigen, die Flächen für die Energiewende bereitstellen. Zugleich schwächt er die regionale Wertschöpfung und gefährdet die Akzeptanz des Windenergieausbaus im ländlichen Raum, ohne nachweisbar zu niedrigeren Förderkosten oder einem schnelleren Ausbau beizutragen.
Die Energiewende könne nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Menschen und Unternehmen vor Ort wirtschaftlich davon profitierten. Ländliche Räume seien nicht nur Flächengeber für die Energiewende, erklärte Lucht, sondern wichtige Investitions-, Innovations- und Wertschöpfungsstandorte. Dafür brauche es verlässliche Rahmenbedingungen, Investitions-sicherheit und einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung. Dabei gehe es nicht allein um die Betreiber von Energieanlagen. Von Investitionen in Bioenergie, Windkraft und Photovoltaik profitierten zahlreiche vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche in den ländlichen Räumen. Anlagenbauer, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Maschinenringe und viele weitere Unternehmen seien laut Lucht Teil dieser regionalen Wertschöpfungsketten. Würden Investitionen ausgebremst, treffe dies daher nicht nur einzelne Anlagenbetreiber, sondern die wirtschaftliche Entwicklung ganzer Regionen.
Die Abgeordneten bittet der BVSH-Präsident daher, sich im parlamentarischen Verfahren für die genannten Nachbesserungen einzusetzen und ein EEG 2027 zu unterstützen, das Investitionen ermögliche, regionale Wertschöpfung sichere und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume stärke.




