Nach einigem Hin und Her ist es der EU-Kommission, dem Rat und dem Europaparlament nun doch noch gelungen, sich auf die Rahmenbedingungen für die im August 2025 skizzierte Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA zu verständigen. Der finalisierte Kompromiss lässt die Handschrift des Europaparlaments erkennen, das sich mit einigen Anpassungen der Kommissionsvorschläge durchgesetzt hat. Das Ergebnis soll nun als Grundlage für den weiteren Dialog mit den USA dienen, um Zölle zu senken und bei gemeinsamen Herausforderungen eng zusammenzuarbeiten.
Konkret geht es um zwei Gesetze. Ein Rechtsakt ist wesentlich umfangreicher und wird deshalb auch als Hauptverordnung bezeichnet. Diese soll die verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter beseitigen und den amerikanischen Herstellern und Erzeugern einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Profitieren sollen unter anderem bestimmte Meeresfrüchte und nicht als sensibel bewertete Agrarprodukte. Die zweite Verordnung konzentriert sich auf die Verlängerung der Zollaussetzung für US-Hummerimporte, einschließlich verarbeiteter Hummer.
Auf Druck der Abgeordneten werden in der Hauptverordnung die sogenannten Sonnenscheinklauseln eingeführt. Das bedeutet: Der zentrale Rechtsakt über Einfuhren von Industrie- und Agrarprodukten läuft am 31. Dezember 2029 aus. Vor diesem Datum wird die EU-Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des Abkommens sowie der Veränderungen der Handelsmuster mit Drittländern vornehmen. Die Geltungsdauer der Verordnung kann auf Vorschlag der Kommission verlängert werden.
Außerdem verständigten sich die Gesetzgeber auf einen Schutzmechanismus für den Fall, dass die den USA gewährten Zollpräferenzen zu einem Anstieg der Einfuhren führen und der heimischen Wirtschaft, einschließlich des Agrarsektors, ernsthaften Schaden zuzufügen drohen. Die Kommission kann zudem von sich aus oder auf der Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments eine Untersuchung einleiten. Darüber hinaus wird die Brüsseler Behörde dem Parlament und dem Rat vierteljährlich über Veränderungen des Handelsvolumens und -wertes im Rahmen des Abkommens berichten.
Über eine verstärkte Ausstiegsklausel können die Zollpräferenzen auch ausgesetzt werden, wenn die USA die Bedenken der Union hinsichtlich der zollrechtlichen Behandlung von Exporten der EU, die bis zum 24. Februar 2026 von der pauschalen Zollobergrenze von 15 % profitierten, nicht ausräumen.
Da die Vereinigten Staaten unmittelbar nach der politischen Übereinkunft im August vergangenen Jahres mehr als 407 Produktkategorien in die Liste der zollpflichtigen Stahl- und Aluminiumderivate aufgenommen haben, war man jetzt auf europäischer Seite der Ansicht, weitere Schutzmechanismen einführen zu müssen.
Die Kommission kann nun die Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15 % auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU erheben. Darüber hinaus wird die Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2026 über die zollrechtliche Behandlung von Stahl- und Aluminiumderivaten Bericht erstatten müssen. age
Chancen für EU-Agrarprodukte
EU-Mexiko-Handelsabkommen
Die Europäische Union und Mexiko haben ihr bestehendes Handelsabkommen modernisiert und erweitert. Mit den neuen Handelsregeln werden nach Angaben aus Brüssel Handel und Investitionen zwischen den EU-Staaten und Mexiko erleichtert. Neue Absatzchancen dürften sich damit auch europäische Lebensmittelexporteure erhoffen, schließlich ist Mexiko ein Netto-Importeur von Nahrungsmitteln.
Nach Angaben der EU-Kommission war Mexiko mit einem Exportwert von zuletzt rund 2,7 Mrd. € das Bestimmungsland für ungefähr 1 % der gesamten europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren. Zu den wichtigsten Exportgütern zählten Milchprodukte mit einem Volumen von 175 Mio. €, Gemüse mit 253 Mio. € und Weinprodukte für 211 Mio. €. Das Handelsvolumen dürfte nun weiter zunehmen, da Mexiko durch das Abkommen in den nächsten sieben bis zehn Jahren schrittweise seine bislang hohen Zölle unter anderem auf folgende Produkte senken wird:
Geflügel: bislang bis zu 100 %, künftig 0 %
Schweinefleisch: bislang bis zu 45 %, künftig 0 %
Schweinelenden: bislang bis zu 45 %, künftig 0 % für 10.000 t pro Jahr
Blauschimmelkäse: bislang bis zu 45 %, künftig 0 %
anderer Käse: bislang bis zu 45 %, künftig 0 % für 20.000 t pro Jahr
Schokolade: bislang bis zu 20 %, künftig 0 %
Das Abkommen enthält laut Kommission zudem verbindliche Vorgaben für Arbeitsrecht, Umweltschutz, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Zudem werde garantiert, dass sämtliche EU-Standards bei mexikanischen Lebensmitteleinfuhren eingehalten würden.
Weiter liberalisiert werden zudem unter anderem Handel und Investitionen in den Bereichen Grüne Technologien, kritische Rohstoffe und digitale Dienstleistungen. age




