Sie werden bei Login in den Shop auch automatisch auf der Bauernblatt-Website eingeloggt und können sich dann zukünftig mit dem gleichen Passwort auf beiden Websites anmelden.
Über die Verwendung von Asche im Garten besteht heute weitgehend Klarheit. Vor einigen Jahrzehnten wurden noch wahllos Asche aus Holz, Braun- und Steinkohle sowie Ruß verwendet und auf eine bodenverbessernde Wirkung hingewiesen.
Heutzutage steht jedoch im Vordergrund, ob schädliche Stoffe enthalten sind. Asche aus Kohle kann deshalb nicht empfohlen werden; Brikettasche ist zwar reich an Kali und Phosphor, enthält aber auch erhebliche Mengen des Schwermetalls Cadmium, das sich in Boden und Pflanzen anreichert und wegen seiner Giftigkeit für den menschlichen Organismus bekannt ist. So bleibt als unbedenkliche Asche nur die Holzasche zu empfehlen, aber auch nur dann, wenn das Holz abseits von Straßen gewachsen ist. Dort kann nämlich auch eine Schwermetallbelastung vorliegen, zum Beispiel durch Blei, das früher dem Benzin beigesetzt wurde. Natürlich sollte die Asche auch nur aus der Verbrennung von unbehandeltem Holz stammen.
Holzasche weist je nach der Art des Holzes bis zu 10 % Kalium und Magnesium, 2 bis 4 % Phosphor und 20 bis 30 % Kalk auf; Spurenelemente sind reichhaltig vertreten. Da gerade Kalium in den gebräuchlichen Düngemitteln für den naturgemäßen Gartenbau nur wenig enthalten ist, stellt Holzasche eine gute Ergänzung zu Mist und Pflanzenjauchen dar. Holzasche wirkt aufgrund ihres Kalkgehaltes alkalisch im Boden; eine Versauerung nach einer Gabe Asche ist also nicht zu erwarten. Der hohe Anteil von Kalk in der Holzasche ist aber auch nicht zu unterschätzen: Ein Zuviel erhöht den pH-Wert des Bodens in Richtung neutral bis basisch, was auf leichten, eher sauren Böden zum raschen Abbau des Dauerhumus und zu einer langfristigen Verarmung des Bodens führt.
Mehr als 10 kg (eine Schaufel = 1 kg) Holzasche sollte man jährlich auf 100 m2 Boden nicht ausbringen, schließlich ist im Folgejahr immer noch knapp ein Viertel der Nährstoffe im Boden vorhanden. Bei einem regelmäßigen Einsatz von Holzasche im Garten ist es sinnvoll, alle drei bis fünf Jahre eine Bodenuntersuchung vornehmen zu lassen, um das Nährstoffgleichgewicht zu beurteilen. Bei einem zu niedrigen Gehalt an Kalk und Kalium können im ersten Jahr bis zu 25 kg Holzasche auf 100 m2 ausgebracht werden.
Am besten sollte man die Asche im Herbst oder vor der Bodenlockerung im Frühjahr dünn über die Beete streuen und mit dem Sauzahn einarbeiten. Zu den Kali liebenden Pflanzen gehören neben Tomaten und Sellerie die Kartoffeln; beim Setzen gibt man einen Esslöffel voll in jedes Pflanzloch.
Besonders gut eignet sich Holzasche auch als hauchdünne Zugabe zur Kompostierung und wird zwischen die Schichten gestreut. Besonders jetzt im Herbst aufgesetzter Laubkompost zersetzt sich schnell nach einer Gabe. Ähnlich wie Gesteinsmehl kann man Holzasche auch Pflanzenjauchen zusetzen; eine Handvoll pro Gießkanne ist ausreichend. Neben der Nährstoffzufuhr an Kalium ist zudem eine Geruchsbindung zu beobachten. Wegen ihrer pilzhemmenden Wirkung eignet sich Holzasche außerdem gut als Beimengung zu Anzuchterden; Umfallkrankheiten wird so vorgebeugt.
Wer allerdings im Winter sein Haus über einen Kamin oder Kachelofen ausschließlich mit Holz heizt, wird zu viel Asche gewinnen, um sie auf seinem Grundstück zu verteilen. Vorsicht ist auch bei einer Ausbringung unter Moorbeetpflanzen wie Azaleen und Rhododendren geboten. Diese Pflanzen sind kalkfliehend und reagieren mit einer Chlorose auf Kalkgaben. Ein Zuviel an Asche kann man am besten an seine Nachbarn weitergeben, da dieser nährstoffreiche und kostenlose Naturdünger im biologischen Gartenbau hoch geschätzt ist.
Im Handel mit Rohmilch und Milchprodukten hält der Angebots- und Preisdruck an. Die Milchanlieferungen lagen bundesweit zuletzt um 6 % über der Vorjahresmenge.
Nach einer längeren stabilen Phase gaben die Milchpreise erstmals im September spürbar nach. Diese Entwicklung hat sich auch für den Auszahlungsmonat Oktober fortgesetzt. Mittlerweile zahlt keine Meierei im Norden mehr als 50 ct/kg als Grundpreis. Die Meiereien haben ihren Grundpreis um 0 bis 7 ct reduziert. Der Durchschnittspreis liegt nun bei 46,40 ct/ kg und damit um 3,63 ct unter dem Vormonatsniveau. Die Spanne bewegt sich zwischen 43 und 50 ct/ kg. In Süddeutschland werden zwischen 46 und 54,40 ct/ kg gezahlt. In Ostdeutschland liegt der Auszahlungsgrundpreis zwischen 43 und 45 ct/kg, wobei noch nicht alle Preismeldungen vorlagen. Bei den westdeutschen Meiereien liegt die Spanne im Bereich von 43,81 bis 49,12 ct/kg.
Niedrige Preise im Einzelhandel
Die rückläufige Entwicklung der Erzeugerpreise hat auch Preisabschläge für Milchprodukte wie Butter und Trinkmilch im Lebensmittelhandel zur Folge. Für die Literpackung Trinkmilch gibt es schon Angebote von unter 1 € und die 250-g-Packung Markenbutter wird zum Teil für nur 1,29 € angeboten. Dies ist rund 1 € weniger als vor einem Jahr. Die Preise für andere Meiereiprodukte gaben zum Teil ebenfalls nach. Die reduzierten Kurse im Lebensmittelhandel haben die Nachfrage nach abgepackter Butter spürbar belebt. Im Großhandel sorgt dies bereits für logistische Engpässe. In vielen Geschäften laufen schon Sonderangebotsaktionen zu Beginn der Backsaison für die Adventszeit. Die Großhandelspreise für Butter in Kempten gaben in der Vorwoche nochmals nach. Auch Schnittkäse wird durch die reduzierten Kurse rege nachgefragt, auch durch die Bevorratung der Betriebe für die Weihnachtszeit. Die Käseausfuhren in die Nachbarländer und auf den Weltmarkt haben sich durch die günstigen Preise erhöht. Die Lagerbestände bleiben durch den stetigen Absatz und trotz der erhöhten Produktion auf einem niedrigen Niveau. Im Großhandel geht man davon aus, dass die Notierungen hier jetzt eine neue Basis gefunden haben. Dies gilt vor allem für Blockware. Auch die Preise für Milchpulver sind zuletzt nicht mehr so deutlich wie in den Wochen zuvor gefallen. Lediglich für Vollmilchpulver wurde die Notierung in der Vorwoche nochmals reduziert. International hat sich das Preisniveau der großen Exportnationen etwas angeglichen, wodurch sich die Nachfrage aus Drittländern nach deutscher Ware belebt hat. Allerdings steht und fällt das Kaufinteresse mit dem volatilen Eurokurs.
Terminkurse noch unter Druck
Die Kurse für Butter gaben am EEX-Terminmarkt bis zum Montag im Wochenverlauf um 46 € auf 5.104 €/t nach. Der EEX-Kurs für MMP verringerte sich im gleichen Zeitraum um 8 € auf 2.075 €/t.
An den Spotmärkten tendierten die Rohmilchpreise uneinheitlich. Die deutschen Preise setzten ihre rückläufigen Tendenzen der vergangenen Wochen fort. Das Bundesmittel sank in der 45. Kalenderwoche gegenüber der Vorwoche um 0,4 ct auf 32,8 ct/kg. In den Niederlanden erholten sich die Rohmilchpreise allmählich von dem niedrigen Niveau von 30,0 ct/ kg und tendierten wieder leicht fester. In Norditalien gingen die Spotpreise auf deutlich höherem Niveau nochmals zurück.
An der Global Dairy Trade ist der Gesamt-Preisindex das fünfte Mal in Folge gefallen. Besonders die Kurse für Butter und Vollmilchpulver gaben nach, während die Notierung für Käse zum Teil wieder angestiegen sind. Der Rohstoffwert Milch, den das ife-Institut in Kiel jeden Monat aus den Erlösen von Butter und Magermilchpulver berechnet, ist im Oktober um ganze 5,4 ct/kg Milch auf 39,10 ct/kg gefallen und liegt damit auf dem niedrigsten Niveau seit zwei Jahren.
Von Donnerstag, 27. November, bis Sonntag, 30. November, steht Neumünster ganz im Zeichen der ältesten Reitpferderasse der Welt. Der 63. Trakehner Hengstmarkt lockt Züchter, Reiter und Fachpublikum aus dem In- und Ausland in die Holstenhallen. Die Trakehner-Zucht feiert ihren traditionsreichen Jahreshöhepunkt mit einem großen Rahmenprogramm.
Im Fokus steht natürlich die Körung der Junghengste. Auch in diesem Jahr sind die Linien bewährter Dressurvererber stark vertreten. Doch auch die jüngere Hengstgeneration, mit dem bei Nicole Derlin in Travenbrück, Kreis Stormarn, beheimateten Gaspard oder dem von Jörg Bustorff in Groß Buchwald, Kreis Rendsburg-Eckernförde, gezogenen Siegerhengst Impact, wird von Nachkommen präsentiert. Ebenso wird sich in den Holstenhallen ein Lot vielseitigkeitsorientierter Söhne bekannter Väter zeigen.
Neben der Hengstkörung gehören wieder eine Stuten- und Reitpferdeauktion, der Trakehner Freispringcup und ein Dressurchampionat zur Veranstaltung. Bei der Galaschau am Freitagabend sind eine Freiheitsdressur, die voltigierenden Brüsewitz-Brüder und die Präsentation der gekörten Hengste zu sehen.
Begleitend zum Hengstmarkt werden in den Messehallen etwa 60 Aussteller ihre Stände aufbauen und zu einem Shoppingbummel einladen. Eine umfassende Sonderausstellung erinnert an die Evakuierung des Hauptgestüts Trakehnen im Herbst 1944 und die Flucht aus Ostpreußen mit pferdebespannten Trecks im darauffolgenden Winter. Dokumente, Fotos und Zeitzeugenmaterial beleuchten das erschütterndste Kapitel der fast 300-jährigen Geschichte der Trakehner Pferde. Die Sonderausstellung wird am Donnerstag, 27. November, um 19 Uhr eröffnet. Im Anschluss wird der Hippologe und Buchautor Erhard Schulte im Rahmen seiner bekannten Trakehner Kamingespräche die mit der Trakehner-Zucht eng verbundene Fluchtgeschichte mit bewegenden Details näher beleuchten. Am ersten Advent folgt der große Familientag, und da wird laut den Veranstaltern einiges geboten: Ponyreiten, Pferdestreicheln, ein Hobby-Horsing-Parcours zum Ausprobieren und ein Schminkclown. Dazu gibt es ein buntes Programm aus Sport und Show, mit dem Finale des Kuschel Cups in Dressur und Springen, einem Pas de deux mit Lea-Sophie und Melanie Klein, einem Livetraining mit Vielseitigkeitsreiter Andreas Ostholt und einem Weihnachtsmärchen mit 60 Pferden. „So haben Sie Aschenputtel noch nie gesehen“, versprechen die Macher.
Karten für den Trakehner Hengstmarkt und den Pferde-Familientag gibt es unter www.trakehner-verband.de oder Tel.: 0 43 21-91 00 und an der Tageskasse der Holstenhallen. pm
Die diesjährige Exkursion des Agrarausschusses der Landjugend führte nach Lettland – in ein Land, das landwirtschaftlich stark geprägt ist und trotz seiner überschaubaren Größe eine beeindruckende Vielfalt an Ackerbau-, Milch- und spezialisierten Betrieben bietet.
Lettland ist bekannt für seinen Getreideanbau, seine Milchproduktion sowie zahlreiche kleine Familienbetriebe. Mit diesen Erwartungen im Gepäck machten wir uns Ende Oktober auf den Weg Richtung Baltikum. Am 29. Oktober startete unsere Gruppe abends vom Hamburger Flughafen. Am nächsten Morgen begrüßte uns unsere Reiseleiterin Aira, die uns die gesamte Exkursion über begleiteten sollte. Erstes Ziel war die Burgruine Koknese, eine mittelalterliche Festung, die direkt am Ufer der Daugava liegt. Ursprünglich stand sie weit oberhalb des Wassers, doch durch den Bau eines Wasserkraftwerks in den 1960er Jahren wurde das Gebiet teilweise überflutet und der Wasserstand um 30 m erhöht.
Lettland ist durch eine wechselvolle Geschichte geprägt. Foto: Jaenne Albert
Nach dem Mittagessen besuchten wir die Ziegenfarm von Familie Raimonds. Rund 300 Ziegen – darunter verschiedene Rassen – werden dort gehalten. Wir konnten beim Melken zusehen und erfuhren viel über die Haltung und Fütterung. Auf dem Hof werden sechs verschiedene Ziegenkäsesorten hergestellt, die in der Region sehr beliebt sind und die auch wir verkosten durften. Schon am ersten Abend stellten wir fest: In Lettland wird viel mit Käse überbacken – und Knoblauch fehlt dabei selten.
Am Morgen ging es nach Bauska, wo wir die Brauerei Bauskas Alus besichtigten. Sie wurde 1981 gegründet und zählt zu den bekannten Traditionsbrauereien des Landes. Es werden viele verschiedene Sorten Bier produziert. Neben Bier produziert die Brauerei auch alkoholfreie Getränke wie Malzbier und Rhabarberschorle. Seit 2019 gehört sie zur Cido-Gruppe, wird aber weiterhin eigenständig geführt.
Nach dem Mittagessen besuchten wir den Betrieb von Aira, unserer Reiseführerin, und ihrem Mann Gerhard – einem aus Niedersachsen stammenden Landwirt, der 2012 nach Lettland auswanderte. Gerhard begann klein, hat seinen Ackerbaubetrieb jedoch Schritt für Schritt auf inzwischen 2.400 ha erweitert (davon 600 ha Bruchland). Er arbeitet mit konservierender Bodenbearbeitung und Direktsaat, nutzt zwei Drohnen für Pflanzenschutzmaßnahmen und bewirtschaftet seine Flächen mit einer Fahrgassenbreite von 40,5 m – eine Herausforderung, da es in Lettland noch häufig überirdische Stromleitungen gibt. Zum Maschinenpark gehören unter anderem drei Quadtracs, Fastracs sowie zwei Drescher. Sein Sohn ist inzwischen ebenfalls im Betrieb aktiv. Während der Ernte unterstützen deutsche Saisonarbeitskräfte.
Erstes Exkursionsziel war die mittelalterliche Festung Koknese am Ufer der Daugava. Foto: Lena HaggeLettland bietet trotz überschaubarer Größe eine beeindruckende Vielfalt an landwirtschaftlichen Betrieben. Foto: Lena HaggeEine Besichtigung der 1981 gegründeten Traditionsbrauerei Bauskas Alus durfte im Programm nicht fehlen. Foto: Lena Hagge
Einen Einblick in die alte Tradition des Neunaugenfangs erhielten wir am Sonnabend beim Besuch der Lamprey Farm Krupis. Die fischähnlichen Tiere sind etwa 20 cm lang und aalartig, haben aber keine neun Augen: Ein Auge, eine Nasenöffnung und sieben sichtbare Kiemenöffnungen pro Seite lassen es lediglich so aussehen. Wir probierten Neunaugen in verschiedenen Zubereitungsarten. Der Geschmack war für einige von uns sehr ungewöhnlich – ein echtes kulinarisches Erlebnis. Danach unternahmen wir einen Spaziergang an der Ostseeküste, bevor wir einen Milchviehbetrieb mit eigener Käserei besuchten. Der Hof von Maris Rehtšprehers begann 2015 mit der Käseproduktion und ließ sich dabei von italienischen Käsemeistern unterstützen – teilweise stammen die Kulturen noch heute aus Italien. Besonders wichtig ist dem Betrieb die Futterqualität, um erstklassige Rohmilch für den Käse zu erhalten. In diesem Jahr hat der Betrieb in einen Melkroboter der Firma Lely investiert, melkt inzwischen 42 l und ist somit einer der besten Betriebe in Lettland. Am Sonntag erkundeten wir Riga mit einer Stadtführung und einem Besuch der berühmten Markthallen – einem der größten Marktplätze Europas. Am Abend traten wir schließlich die Rückreise nach Hamburg an.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag auch eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Damit sind Batteriespeicher ab 1 MW Leistung sowie unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher im Außenbereich künftig baurechtlich privilegiert. Diese Änderung geht zurück auf den Wirtschaftsausschuss, dessen geänderte Fassung der Bundestag am späten Donnerstagabend vergangener Woche nach 20-minütiger Aussprache angenommen hat.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften war mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt worden. Die Oppositionsfraktionen AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen; die Linksfraktion enthielt sich. Konkret wurde § 35 Absatz 1 BauGB um zwei Nummern ergänzt, um eine „Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit“ bei den betreffenden Speichern zu erreichen, wie der Wirtschaftsausschuss, der auch für die Energiepolitik zuständig ist, die Änderung begründet.
Schutz vor ungesteuerter Bebauung im Blick
Für den Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) kam die baurechtliche Privilegierung „überraschend“. Geschäftsführer Udo Hemmerling kommentierte: „Für Wind-, Biogas- und PV-Freiflächenanlagen ist es nun mit geringerem planerischen Aufwand möglich, Batteriespeicher an der Anlage zu ergänzen und die Erlöse am Strommarkt zu verbessern.“ Aber auch der Bau von neuen Batteriespeichern in der Nähe von Umspannwerken werde damit vereinfacht. Ein Dorn im Auge ist Hemmerling die schleppende Vergabe von Netzanschlüssen. Zudem wolle der BLG den „notwendigen Schutz des Außenbereichs vor ungesteuerter Bebauung“ Geschäftsführer Hemmerling zufolge im Auge behalten.
BEE: „Längst überfälliger Schritt“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern. Für BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ist dies ein „längst überfälliger Schritt“. Ebenfalls positiv bewertet der Branchenverband die vorgesehene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biomethananlagen. Gleichzeitig wird moniert, dass eine dauerhafte Nachfolgeregelung nach wie vor fehle. „Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden”, fordert Heinen-Esser.
Nach dem Ende des Shutdowns in den USA gibt es nun endlich wieder den von den Agrarmärkten lang ersehnten Report des US-Landwirtschaftsministeriums, World Agricultural Supply and Demand Estimates (WASDE). Dieser monatlich erscheinende Report hat einen sehr großen Einfluss auf die Agrarmärkte und war im Oktober aufgrund des Haushaltsstreits komplett ausgefallen. Entsprechend hoch war die Spannung vor der Veröffentlichung am vorigen Freitag. In diesem Bericht werden die Schätzungen für die weltweite Produktion und die Endbestände von Getreide, Sojabohnen und Mais laufend aktualisiert. Somit hat der Bericht direkten Einfluss auf die Börsenkurse. Dieser Effekt ist unterschiedlich hoch, je nachdem ob die Veränderungen in den Schätzungen im Vergleich zum vorangegangenen Bericht vom Markt so erwartet wurden oder eben nicht.
Weizenkurse nach Veröffentlichung gefallen
Die Weizenkurse an den Warenterminbörsen in Chicago und Paris sind nach der Veröffentlichung des WASDE-Reports gefallen. Grund dafür ist die deutlich nach oben korrigierte Schätzung der globalen Endbestände. Die Markterwartung lag bei einem durchschnittlichen Plus von gut 2 Mio. t. Das tatsächliche Plus in der Schätzung liegt aber bei gut 7 Mio. t. Dies liegt an den deutlich angehobenen Produktionsprognosen in fast allen wichtigen Weizenanbauregionen. Hinzu kommt, dass sich die Anbaubedingungen in den wichtigsten Regionen überwiegend positiv entwickeln. Dies hatte der Markt in diesem Umfang nicht erwartet und entsprechend reagierten die Börsen mit teils deutlichen Kursverlusten. Damit rückt auch eine baldige Erholung der Weizenkurse in immer weitere Ferne. Leichte Erholungsmöglichkeiten werden aus aktueller Sicht nur noch in einer recht langsamen Exportgeschwindigkeit in der Schwarzmeerregion gesehen. Die guten Ernten wurden hauptsächlich im russischen Binnenland verzeichnet, mit entsprechend weiten Wegen zu den Exporthäfen. Bei der aktuellen Sprit-Knappheit in Russland könnten sich daraus Impulse ergeben. Aktuell drängt allerdings die laufende argentinische Rekord-Weizenernte auf den Weltmarkt zu einem Preis, der fob Exporthafen noch fast 20 US-$ unter dem russischen Weizen liegt.
Auch Soja fällt deutlich
Die Sojabohnenkurse sind infolge des WASDE-Reports ebenfalls deutlich gefallen. Dabei lagen die Schätzungen zu den Bestandsentwicklungen und den Endbeständen für alle Regionen im Rahmen der Erwartungen oder teilweise sogar unter diesen. Dies hätte dann eigentlich eine marktstützende Wirkung haben müssen. Es wurde aber überlagert von den US-Exportzahlen für Sojabohnen, die ebenfalls mit veröffentlicht werden. Hier macht sich langsam, aber sicher die Erkenntnis im Markt breit, dass der von US-Präsident Donald Trump groß gefeierte Deal mit China von der chinesischen Seite vielleicht doch nicht mehr als eine Absichtserklärung sein könnte. Denn von den 12 Mio. t Sojabohnen, die China bis zum Jahresende in den USA einkaufen wollte, hat China bisher nicht einmal 10 % bestellt, während die Sojabohnenexporte aus Südamerika in Richtung China sogar noch Zuwächse verzeichnen konnten. Diese Erkenntnis setzte die Sojabohnenkurse in Chicago am vergangenen Freitag erheblich unter Druck. Den Einfluss des WASDE-Reports auf die entsprechenden Agrarmärkte hat der November-Bericht also einmal wieder eindrucksvoll bewiesen.
Der Brennholzmarkt boomt seit Jahren, für viele private Haushalte ist das Heizen mit Holz zu einer festen Größe geworden. Waldbesitzer profitieren von dieser Nachfrage: Sie können Bestände kostengünstig durchforsten, minderwertige Sortimente absetzen und zugleich einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten. Besonders beliebt ist die Brennholzselbstwerbung. Dabei verkaufen Waldbesitzer Holz zu vergleichsweise günstigen Preisen an Privatleute, die es selbst sägen, spalten und abtransportieren. Was nach einer klassischen Win-win-Situation klingt, birgt jedoch Risiken.
Damit es im Winter schön warm bleibt: Die Nutzung von Brennholz liegt im Trend, die Selbstwerbung hat aber mitunter Tücken.
Ohne klare Regeln, Dokumentation und schriftliche Vereinbarungen drohen im Ernstfall Streitigkeiten – insbesondere bei Unfällen oder Schäden, warnt Klaus Klugmann, Branchenreferent für Forstwirtschaft und Jagd bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Eine Möglichkeit der Absicherung ist die Selbstwerber-Erklärung, die Waldbesitzer bei der SVLFG anfordern können. Darin wird festgehalten, dass der Käufer als Privatperson im eigenen Interesse und für den Eigenbedarf handelt, kein Beschäftigungsverhältnis zum Forstbetrieb besteht und die Unfallversicherung des Betriebes daher nicht greift. Außerdem bestätigt der Selbstwerber, fachkundig und über die Gefahren der Waldarbeit informiert worden zu sein und für Schäden, die er oder seine Helfer verursachen, selbst einzustehen. Damit ist eindeutig geregelt: Für Sach- und Personenschäden haftet nicht der Waldbesitzer, sondern ausschließlich derjenige, der die Arbeiten ausführt. Diese Absicherung ist unverzichtbar – denn Waldarbeit zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten.
Fachkunde muss sein
Ein wesentlicher Punkt ist die Fachkunde, was auch Inhalt der Bedienungsanleitung von Motorsägen ist. Motorsägen gehören zu den gefährlichen Arbeitsmitteln der Land- und Forstwirtschaft. Jährlich kommt es bei Brennholzarbeiten zu schweren, teils tödlichen Unfällen. Deshalb ist der Nachweis eines Motorsägenkurses Pflicht. Empfehlenswert sind Lehrgänge mit KWF-Gütesiegel, die die Module A1, A2 oder B abdecken und fundierte Kenntnisse in Handhabung, Schnitttechniken und Unfallverhütung vermitteln. Kurz- oder Billigkurse reichen nicht aus. Liegt kein geeigneter Nachweis vor, sollte der Zugang zur Selbstwerbung konsequent verweigert werden.
Sicherheit an erster Stelle
Neben Qualifikation ist die Ausrüstung entscheidend. Ohne persönliche Schutzausrüstung darf niemand im Wald arbeiten. Mindeststandard sind Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage sowie Handschuhe. Zusätzlich sind Erste-Hilfe-Material und ein Mobiltelefon mitzuführen. Waldbesitzer sollten diese Vorgaben nicht nur mündlich erläutern, sondern in der Erklärung verbindlich festhalten und kontrollieren. Denn wird ein Selbstwerber ohne Helm oder Schnittschutzhose verletzt, können Haftungsfragen schnell auch den Waldbesitzer betreffen.
Wesentlich ist auch der Versicherungsschutz. „Selbstwerber arbeiten im eigenen Interesse und für den Eigenverbrauch. Sie sind daher nicht über den Forstbetrieb versichert, sondern haften für alle Schäden selbst“, betont Klugmann. Für Waldbesitzer bedeutet das nur dann eine Entlastung, wenn sie auch ihre Pflichten erfüllen: Einweisung in die Örtlichkeiten, Hinweise auf besondere Gefahrenpunkte und Zuwegungen, Unterweisung in Mindestanforderungen wie Verbot von Alleinarbeit oder Pflicht zur Schutzausrüstung, am besten mit kurzer Dokumentation darüber. Fehlen solche Maßnahmen, kann trotz unterschriebener Erklärung eine Mitschuld entstehen – besonders bei Personenschäden, die strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Zwingend erfolgen sollte eine Einweisung des Selbstwerbers in die Lokalität, das sollte auch dokumentiert werden.
Die Einweisung vor Ort ist deshalb unverzichtbar. Selbstwerber müssen wissen, wo sich Rettungspunkte befinden, welche Besonderheiten das Gelände aufweist und welche Regeln gelten. Dazu gehören Hinweise auf Alleinarbeitsverbot, Mitnahme von Kindern, Sonnenschutz, Zeckenvorsorge und Notrufnummern. Auch die Funktionssicherheit von Maschinen ist anzusprechen.
Kontrolle durch Waldbesitzer
In der Praxis müssen Waldbesitzer zudem eine Kontrollfunktion ausüben. Bei groben Verstößen – etwa fehlender Schutzausrüstung, dem Fällen unmarkierter Bäume oder Kindern im Gefahrenbereich – muss die Arbeit sofort untersagt werden. Sicherheit duldet keine Kompromisse: Wer Verstöße ignoriert, riskiert eine Mitschuld.
Auch äußere Bedingungen spielen eine Rolle: Bei Nebel, Sturm oder Gewitter sollte die Arbeit verboten sein. Hängen gebliebene Bäume dürfen nur mit Seilwinde oder Wendehaken zu Fall gebracht werden. Arbeiten an unter Spannung stehenden Stämmen sind besonders riskant. Beim Rücken gilt: nur intakte Seile verwenden, ausschließlich Rückegassen nutzen, flächiges Befahren vermeiden. Die Unfallverhütungsvorschriften dazu sind eindeutig und Verstöße sind fahrlässig.
Klugmann rät zudem den Waldbesitzern, Selbstwerbern nur bereits gefälltes und gerücktes Holz am Weg zu überlassen. Das Fällen sei für Ungeübte zu gefährlich. Doch auch am Polter gilt Vorsicht: Verändert sich durch Heraussägen die Stabilität, haftet der Selbstwerber – auch gegenüber Dritten wie spielenden Kindern. Waldbesitzer sollten darüber hinaus Schutzausrüstung, Sachkunde und Zweimannarbeit nicht nur bestätigen lassen, sondern auch kontrollieren.
Hinzu kommt die Dimension der Zertifizierung. Viele Forstbetriebe sind nach PEFC oder FSC zertifiziert und müssen Vorgaben wie den Einsatz von Sonderkraftstoff, biologisch abbaubaren Kettenölen und das Befahren nur markierter Gassen einhalten. Selbstwerber sind verpflichtet, diese Regeln ebenfalls zu beachten. Verstöße können ökologische Schäden verursachen und die Zertifizierung gefährden.
– Haftung klar regeln: Selbstwerber haftet für eigene Schäden; Waldbesitzer nur bei eigenen Versäumnissen.
Darüber hinaus empfehlen sich eine juristische Beratung sowie regelmäßige Überprüfung der Vereinbarungen. Auch zusätzliche Versicherungen können den eigenen Betrieb absichern – Brennholzselbstwerber selbst sollten sich ebenfalls absichern über Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Fazit
Brennholzselbstwerbung ist eine attraktive Möglichkeit, Waldbestände zu nutzen und private Nachfrage zu bedienen. Sie bietet Vorteile für beide Seiten, erfordert aber klare Regeln, konsequente Organisation und Kontrolle. Wer Vereinbarungen ernst nimmt, Unterweisungen dokumentiert und bei Verstößen konsequent handelt, minimiert Risiken erheblich. Wer hingegen Absprachen vernachlässigt, riskiert finanzielle und rechtliche Folgen. Die Devise lautet: Sicherheit vor Schnelligkeit, Dokumentation vor Nachlässigkeit, Klarheit vor Kompromiss. Nur so lassen sich die Chancen der Brennholzselbstwerbung ausschöpfen, ohne dass Sicherheit und Rechtssicherheit auf der Strecke bleiben.
Schön, dass es sie gibt, die Damen vom LandFrauenverein Süderbrarup und ihre Helfer. Seit nun schon zehn Jahren bereiten sie durch ihre Herzkissen-Kampagne ausgesprochen wertvolle Hilfe für Menschen, die an Brustkrebs erkrankt sind.
Die von ihnen in dieser Zeit angefertigten und anschließend verschenkten Herzkissen minderten bislang bei weit über 1.000 betroffenen Patienten den Schmerz und brachten dabei Freude, Zuversicht und damit ein Stück weit mehr an Lebensqualität.
„Angefangen haben wir mit dem Anfertigen der Herzkissen im Oktober 2015, unterstützt von den Vereinen in Kappeln und Stapelholm. Es sollte ein Symbol der Herzlichkeit darstellen und dabei aufzeigen, dass die erkrankten Menschen nicht allein sind“, so Frauke Hansen, zweite Vorsitzende des LandFrauenvereins Süderbrarup und vor zehn Jahren treibende Kraft für die Aktion.
Sie verkündet voller Stolz, dass inzwischen 1.486 Herzkissen gefertigt und kostenlos abgegeben worden seien. „Unsere Hauptabnehmer sind die umliegenden Kliniken, Hospize und örtliche Krebsnachsorgegruppen“, erklärt sie.
Geldspenden sichern Fortbestand
Die Finanzierung der stets mit freundlichen Farben versehenen, weichen Polster erfolgt ausschließlich durch Spenden, akquiriert bei verschiedenen Anlässen und durch Aufmerksamkeit unterstützender Bürger und Institutionen. „Dafür sind wir ausgesprochen dankbar“, so Astrid Messer, Vorsitzende des örtlichen LandFrauenvereins, die ihre Stellvertreterin und „Frau der ersten Stunde“ für die Herzkissen-Kampagne mit Lob, Dank und einem Blumenpräsent bedachte. Beide freuten sich sehr darüber, dass zum Zehnjährigen für die Anfertigung weiterer Kissen an die 30 Akteure im örtlichen Bürgerhaus erschienen waren, darunter auch Abordnungen vom LandFrauenverein Kappeln, vom Kreisverband der Landjugend, der Landjugend Mohrkirch sowie der Landjugend Jübek-Friedrichsau, zudem der örtliche Bürgermeister Jürgen Mittler, der sich nicht zweimal fragen ließ und gekonnt innerhalb kürzester Zeit zwei Kissen produzierte.
Hoffnung schenken
Die hilfsbereiten Gäste erschienen dabei nicht mit leeren Händen, sondern hatten Geldspenden für die Anschaffung von Stoffen für weitere Herzkissen dabei. „Auch dafür herzlichen Dank“, so Astrid Messer und Frauke Hansen. Sie schaftften es gemeinsam mit allen fleißigen Helfern, aktuell auf die stattliche Anzahl von 1.600 Herzkissen für den ungemein guten Zweck zu kommen. Verbunden zeigte sich die Vorstandspitze auch dem Stoffladen Rickeracke in Twedt, der dem Verein stets großzügige Rabatte einräumt.
Echte Herzensarbeit
Für Gänsehautmomente sorgten einige LandFrauen, die im Wechsel das eine und andere Dankesschreiben von betroffenen Menschen für den Erhalt der Herzkissen vorlasen. Dem Inhalt der Zeilen ließen sich wirklich ergreifende und von Dankbarkeit getragene Gefühle entnehmen. „Schön, dass wir mit unserer Solidarität schon so viel helfen konnten und es auch weiterhin machen werden“, erklärte Frauke Hansen.
Die massive Gänsefraß-Problematik an der Westküste bringt Herausforderungen für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein mit sich. Welche Rolle spielen neue Gräserarten wie der Wiesenschweidel und wie könnten diese die Grundfutterversorgung sichern? Ein Praxisversuch der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Pellworm gibt Einblicke.
Die Westküste Schleswig-Holsteins, geprägt von der Nähe zur Nordsee, zählt weltweit zu den wichtigsten Rastgebieten für Gänse und andere Vogelarten. Von Mitte Oktober bis Mitte Mai treffen hier vor allem Nonnengänse in großer Zahl ein, um auf dem Weg in ihre Brutgebiete in Sibirien Energiereserven aufzubauen. Die Insel Pellworm, durch ihre Lage in der Nordsee exponiert, ist seit Langem ein bevorzugter Rastplatz dieser Vögel. Das Problem ist dennoch an der gesamten Westküste und teilweise auch an der Ostseeküste vorhanden.
Was aus Sicht des Naturschutzes ein beeindruckendes Schauspiel und für den Tourismus ein Werbeargument ist, stellt die Landwirtschaft vor erhebliche Probleme. Gänse fressen Ackerkulturen kahl und nutzen das Grünland in der produktivsten Phase des ersten Grasaufwuchses. Zudem werden die Wirtschaftsgräser während der Rastperiode derart intensiv verbissen, dass sich die Graspflanzen nicht ausreichend regenerieren können. Dadurch fehlt der erste Schnitt im Mai als hochwertiges Futter für die Viehhaltung.
Die Grasnarbe zeigt sich zu Beginn der Vegetationsperiode stark geschädigt und verschmutzt. Foto: Julia Forderung
Entschädigung möglich
Das Land Schleswig-Holstein bietet über den Vertragsnaturschutz Programme an, in denen Gänsefraß geduldet und finanziell ausgeglichen wird. Doch diese Maßnahmen sind nicht für alle Landwirte praktikabel. Zudem halten sich die Gänse nicht an die vorgesehenen Fraßflächen. Über zwei verschiedene Richtlinien können Landwirte zusätzlich in Schleswig-Holstein Entschädigungen für Fraßschäden durch Wildgänse beantragen. Mit diesem Verfahren ergänzt die Landesregierung bestehende Förderprogramme und unterstützt gezielt Betriebe in besonders betroffenen Regionen wie an der Westküste und auf den Inseln.
Praxisversuch auf Pellworm
Um Lösungsansätze für die Gänsefraßproblematik aufzuzeigen, arbeitet die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein seit 2022 mit Landwirten auf Pellworm zusammen. Nico Nommsen, der in vierter Generation einen Milchviehbetrieb führt, stellt Flächen für Versuche zur Verfügung und unterstützt bei der Beprobung. Ziel ist es, trotz Gänsefraß eine möglichst gute Grundfutterversorgung mit Grassilage zu sichern.
Nico Nommsen arbeitet engagiert mit der LKSH zusammen. Foto: privat
Im August 2022 wurden in einer Weidelgrasnarbe, die als Untersaat in Mais etabliert war, drei Grasarten nachgesät. Rohrschwingel (Festuca arundinacea), bekannt für seine rauen Blattränder, gilt als weniger schmackhaft für Gänse und ist durch sein tiefes Wurzelwerk widerstandsfähig gegen Trockenheit und Nässe. Der Rohrschwingel weist eine langsamere Jugendentwicklung als andere Gräser auf. Um Einbußen in der Schmackhaftigkeit für die Rinder zu reduzieren, wurde eine sanftblättrige Zuchtsorte gewählt. Der Wiesenschweidel (Festulolium) ist eine Kreuzung aus einer Schwingel- (Festuca) und einer Weidelgrasart (Lolium). Der hier gewählte Wiesenschweidel ist dem Rohrschwingel sehr ähnlich, jedoch mit einer durch Weidelgraseinkreuzung verbesserten Futterqualität. Als Kontrolle wurde Deutsches Weidelgras nachgesät. Zur Ermittlung des Einflusses durch die Gänse wurden Fraßschutzkörbe (1×2 m) zur Hauptrastzeit der Gänse (Oktober bis Mai) aufgestellt. Von 2023 bis 2025 wurden die Erträge mittels Platemeter in regelmäßigen Abständen über die gesamte Vegetationsperiode gemessen. In den Jahren 2024 und 2025 wurden zusätzlich Schnittproben (1 m²) unmittelbar vor den Ernteterminen des Betriebes genommen. Diese Proben wurden im Labor auf futterwertbestimmende Inhaltsstoffe analysiert. Die Analysekosten wurden von der Lydia-und-Hermann-Früchtenicht-Stiftung übernommen.
Die Versuchsergebnisse
Im Lauf der Versuchsjahre zeigte sich, dass alle Gräser gleichermaßen stark von den Gänsen verbissen werden. Eine Verschmähung des Rohrschwingels konnte in dieser Versuchsanlage nicht bestätigt werden. Das mögliche Zeitfenster für eine erfolgreiche Nachsaat von Gräsern ist aufgrund des hohen Gänsedruckes auf Pellworm klein. Dies hat zur Folge, dass der Rohrschwingel aufgrund seiner langsamen Jugendentwicklung bei Ankunft der Gänse nicht ausreichend entwickelt ist und sich nur schwer im Bestand etablieren kann. Die schwierige Etablierung wurde vermutlich durch den besonders nassen Winter 2023/24 noch verstärkt. Der Wiesenschweidel entwickelte sich hingegen deutlich besser. Diese Grasart wurde von den Gänsen ebenfalls sehr stark verbissen, zeigte aber ein enormes kompensatorisches Potenzial. Sie konnte sich schnell nach Abzug der Gänse erholen und höhere Erträge als die anderen Gräser liefern. Außerdem bot der Wiesenschweidel eine gute Futterqualität. Durch die ausgeprägte Trockenheit im Frühjahr 2025 verschärften sich die Auswirkungen des Gänsefraßes auf die Gräser deutlich. Auch hier bewährte sich der Wiesenschweidel aufgrund seines ausgeprägten Wurzelsystems und schob bereits sehr früh und kräftig durch. Durch den schnellen Wiederaustrieb nach dem Abzug der Gänse und die gute Widerstandsfähigkeit sowohl in sehr trockenen als auch sehr nassen Phasen könnte der Wiesenschweidel durchaus Potenzial haben, gerade in Gänse-Hotspots zu einer Absicherung der Grundfutterernte beizutragen. Da die Sortenkriterien der Kreuzung Festulolium jedoch sehr unterschiedlich sind, wurde im Sommer 2025 ein neuer Praxisversuch zusammen mit Nico Nommsen angelegt, in den zwei verschiedenen Festulolium-Sorten und eine Deutsch-Weidelgras-Sorte als Referenz eingesät wurden. Eine der beiden Festulolium-Sorten entspricht der des Vorversuches (Sorte ,Mahulena‘), die andere basiert auf einem Wiesenschwingel (Sorte ,Achilles‘).
Fazit
Die Futterbaubedingungen im Grünland sind auf Pellworm durch den Gänsefraß hochgradig eingeschränkt. Bisher weniger beachtete Grasarten könnten zur Abfederung des Ertragsverlustes beitragen. Um bisherige Tendenzen zu bestätigen, sind weitere Untersuchungen unter Praxisbedingungen erforderlich.
Eine andere Untersuchung im Auftrag des Umweltministeriums in ähnlicher Form in Westerhever auf Eiderstedt wird derzeit ausgewertet.
Die akuten Fälle von Blauzungenkrankheit (BTV) sind seltener geworden. Trotzdem warnt Tierärztin Amelie Armbruster davor, sich in Sicherheit zu wiegen. In ihrer Region betreut sie mit einem großen Team Hunderte Rinderbetriebe und sieht genau, wo das Virus seine Spuren hinterlässt. Warum Missbildungen bei Kälbern zunehmen, wie Gnitzen das Virus auch im Herbst noch übertragen können und wieso Impfungen nicht nur vor BTV schützen, erklärt sie hier.
Während es in anderen Regionen Deutschlands einige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gibt, ist es in Schwaben derzeit vergleichsweise ruhig, was aktive Fälle der Blauzungenkrankheit (BTV) betrifft. „Aktuell haben wir kaum Virusnachweise und das ist sicher auch der guten Impfbereitschaft der Landwirte zu verdanken“, sagt Tierärztin Amelie Armbruster. Sie ist Fachtierärztin für Rinder sowie Oberärztin an der Tierklinik Gessertshausen. An der Tierklinik sind insgesamt 77 Tierärzte tätig, davon sind allein 19 Rindertierärzte, die Rinder haltende Betriebe im Umkreis von etwa 80 km betreuen. Doch Entwarnung hinsichtlich BTV will sie nicht geben: „Man darf sich nie zu sicher sein. Im Allgäu, an dem wir nahe dran sind, ist das Virus die ganze Zeit aktiv. Und Gnitzen werden vom Wind weitergetragen. Das Virus kann also jederzeit zu uns herüberkommen.“
Besonders im Fokus stehen derzeit nicht akute Krankheitsfälle, sondern die vermehrt auftretenden Missbildungen bei Kälbern, fast ausschließlich in ungeimpften Beständen. „Wir hatten Kälber mit schwersten Missbildungen, ohne Großhirn, mit zentraler Blindheit. Diese Tiere wussten nicht, wie man trinkt.“
Die Tierärztin Amelie Armbruster empfiehlt die Impfung gegen das Blauzungenvirus als Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Fotos: Amelie Armbruster
Impfquote deutlich gestiegen
In den letzten zwölf Monaten wurden durch ihre Praxis rund 20.000 Kühe und Rinder grundimmunisiert. „Fast 50 Prozent der größeren Laufstallbetriebe haben geimpft, bei den kleineren sind es immerhin 25 bis 30 Prozent. Es ist zwar noch nicht die Hälfte, aber dafür, dass es aktuell keine Verbringungsvorteile für geimpfte Tiere gibt, finde ich die Quote gut“, betont die Tierärztin.
Ein Umdenken in der Region hinsichtlich der Impfbereitschaft folgte insbesondere auf den Umlauf von Videos aus Norddeutschland und Nordrhein-Westfalen, die die teils dramatischen Auswirkungen des Virus zeigten: Milchverluste, Totgeburten, hohe Tierverluste. „Betriebe mit über 1.000 Kühen hatten plötzlich keine Milch mehr und sie kam auch nicht wieder. Das hat viele Landwirte wachgerüttelt“, berichtet sie.
Im Frühjahr 2025 kamen dann deutlich mehr Betriebe, die ihre Tiere gegen BTV impfen wollten, und zwar genau in der Zeit, als der Impfstoff knapp war. „Wir haben eine Liste geführt und wer impfen wollte, kam darauf. Wir haben das nacheinander abgearbeitet, als die Impfstoffe endlich da waren, zum Glück noch rechtzeitig vor der Gnitzensaison.“ Die Impfkampagne lief deshalb regional sehr strukturiert ab.
Impfungen schützen gezielt
Ein Beispiel aus der Region zeigt, wie wichtig die Impfung ist: „Ein geimpfter Betrieb hatte später trotzdem einen Virusnachweis. Einige Kühe hatten Fieber, zwei waren schwerer krank, aber es gab keine Tierverluste, keine Aborte, keine Missbildungen und keinen dauerhaften Milcheinbruch. Das war ein großer Erfolg und spricht eindeutig für die Impfung.“ In ungeimpften Beständen dagegen sah es anders aus. Akute Fälle gab es wenige, nur ein Mutterkuhbetrieb hatte viele erkrankte Tiere. Besonders problematisch ist die Infektion der ungeborenen Kälber, die auch nach milden oder subklinisch verlaufenden Infektionen zur Geburt missgebildeter, zum großen Teil nicht lebensfähiger Kälber führte. Subklinische Verläufe und untypische Symptome beziehungsweise Krankheitsfolgen stellen alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. „Es gibt immer wieder Kühe, von man denkt: Die müssen das Virus gehabt haben. Eine Kuh schuhte komplett aus, bei anderen wurde die Milch zeitweise weniger, die Kühe fraßen nicht gut. Aber die Landwirte machen dann aus Kostengründen oder wegen des Aufwands oft keine Diagnostik.“ Sie vermutet, dass BTV über den Winter durch die Bestände gegangen ist, allerdings sehr langsam, weil ja nicht viele Gnitzen aktiv waren. Trotzdem könnte das dazu geführt haben, dass die Tiere sich schon früh mit dem Virus auseinandergesetzt haben und daher schwere Ausbrüche jetzt im Sommer ausblieben.
Durch solche Feldinfektionen entsteht kein Herdenschutz in den ungeimpften Beständen. Für verlässlichen Schutz sollte auch in solchen Herden geimpft werden. Dabei weist sie auf folgende Beobachtung hin: „Wir hatten einen Bestand mit hohen Zellzahlen, jedoch keinen Virusnachweis, keine Grippe. Doch die Tiere hatten immer wieder Nasenausfluss, sodass der Landwirt sich dann doch für die Grippeimpfung entschied. Nach der Grippeimpfung sanken die Zellzahlen deutlich. Das ist ein Beispiel für Paraimmunität, das Immunsystem wird durch jede Impfung angeregt.“
Vorsicht vor neuen Serotypen
Während BTV-4 und BTV-8 durch frühere Impfungen bekannt sind, zirkuliert derzeit BTV-3, wogegen keine Kreuzimmunität besteht. „Tiere, die früher gegen BTV-4 und BTV-8 geimpft wurden, zeigen keine belastbare Immunität gegen BTV-3. Ende 2024 wurde in den Niederlanden mit BTV-12 schon wieder ein für Mitteleuropa unbekannter neuer Serotyp nachgewiesen, das verunsichert viele. Glücklicherweise zeigt dieser Stamm bisher keine weitere Ausbreitung.“
Die Tierärztin hat Verständnis für die Landwirte: „Viele fragen sich: Was kommt denn bitte als Nächstes, wogegen sollen wir noch impfen?“ Amelie Armbruster sagt: „Die Impfung stimuliert das Immunsystem und stärkt die Abwehrlage generell.“ Und das ist gut für die Tiere, denn die nächsten Erreger stehen schon vor der Tür: Epizootische Hämorrhagie (EHD) und Lumpy Skin Disease (LSD) sind bereits in benachbarten Ländern aufgetreten. Die Virusübertragung erfolgt ebenfalls durch Gnitzen beziehungsweise Mücken als potenzielle Vektoren. Und auch das Schmallenberg-Virus kursiert noch in den Kuhbeständen, hier gibt es keine Impfung.
Maßnahmen gegen Gnitzen et cetera
Die Übertragung des Blauzungenvirus und anderer Krankheiten wie EHD und LSD erfolgt durch Gnitzen und Mücken. Stechende Insekten sind allgemein ein erheblicher Stressfaktor. Daher ist ein umfassendes Biosicherheitskonzept wichtig, besonders bei Weidehaltung. Armbruster empfiehlt Pour-on-Präparate mit Deltamethrin als ergänzende Maßnahme gegen stechende Insekten. „Einen echten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erreicht man nur durch die Impfung. Aber diese Präparate können unterstützen. Allerdings ist das Aufbringen gerade in der Mutterkuhhaltung mit sehr viel Aufwand verbunden. Aber die Insekten sind eben vor allem auf der Weide aktiv.“
Vorsorge für das kommende Jahr
Auch im Jahr 2026 bleibt die Impfung ein zentrales Element der Vorsorge. Die Grundimmunisierung erfolgt ab vier Wochen und besteht aus zwei Injektionen im Abstand von drei Wochen, Nachimpfung nach zwölf Monaten, idealerweise vor dem Sommer, da Hitze und Impfung keine gute Kombination sind. Der Impfstoff ist gut verträglich. Grundsätzlich ist bei Herdenimpfungen eine gute Planung wichtig, um unnötigen Stress zu vermeiden: ruhiger Umgang mit den Tieren bei solchen Impfungen, keine Klauenpflege, Transporte oder anderen Aufregungen direkt davor. Zu impfende Tiere sollten rechtzeitig aussortiert und im Fressgitter fixiert werden. In AMS-/Roboterbetrieben sollten nur wenige Personen ruhig arbeitend in den Stall gehen, um Stress zu minimieren.
„Fast alle Betriebe, die im letzten Jahr geimpft haben, machen auch die Nachimpfung, das ist sehr erfreulich“, so die Tierärztin. Wichtig ist ihr noch, die Tiere nicht in eine Infektion hinein zu impfen und die Impfung nicht direkt vor dem Melken durchzuführen. Außerdem sollte immer der ganze Bestand geimpft werden, nicht nur die Kühe. Als Minimum empfiehlt sie, alle Tiere ab dem Besamungsalter von zwölf Monaten zu impfen.
Ihr Appell zum Schluss: „Ich weiß, es wirkt manchmal so, als hätten wir hier keine Probleme mit der Blauzunge. Aber genau deswegen sage ich: Impft trotzdem. Wir wollen das Immunsystem stärken und vermeiden, dass die Tiere völlig naiv in den nächsten Seuchenzug hineingehen. Jede Impfung kostet Geld, aber ein totes Kalb leider auch. In der Regel hat man die Impfkosten schon wieder heraus, wenn man nur ein Tier nicht verliert. Dieses Kosten-Nutzen-Denken muss noch mehr in der Rindermedizin ankommen. Vorbeugung lohnt sich gerade, wenn es scheinbar ruhig ist.“
Biosicherheit
Ein Risiko für den Eintrag beziehungsweise die Weiterverbreitung des Blauzungenvirus besteht
• durch die Ausbreitung lebender, infizierter Gnitzen mit dem Wind
• durch Einschleppung infizierter Gnitzen mit Handel und Verkehr
• durch den Handel mit infizierten Tieren
Um allgemein einen Erregereintrag nach Möglichkeit zu verhindern, sind Etablierung und Einhaltung von Maßnahmen zur Biosicherheit auch im Rinder haltenden Betrieb sehr wichtig. Dazu zählen:
• betriebseigene Kleidung (Stiefel, Overalls) oder Einwegkleidung für Tierärzte und Besucher
• Hygieneschleusen mit getrennten Bereichen für unreine und reine Kleidung
• Hände vor und nach dem Stallbesuch gründlich waschen und desinfizieren, wozu Handwaschbecken, Mittel und Einwegtücher nötig sind
• Desinfektion von Fahrzeugen, Werkzeug und Geräten
• Trennung von gesunden und kranken Tieren
• Absonderung von Tieren mit unbekanntem Gesundheitsstatus (Quarantäne, Krankenstall)
• Minimierung des Kontakts zu fremden Tieren und Personen (Beschilderung: „Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten!“)
• Schadnager- und Schädlingsbekämpfung
• Einzäunung des Betriebs
• Lagerung von Tierkadavern für die Abholung möglichst an der Grundstücksgrenze
• für jedes Kalb einen eigenen Nuckel und Tränkeeimer
• sorgfältige Dokumentation
Blauzungenkrankheit (BTV)
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursachte Erkrankung bei Wiederkäuern. Übertragen wird das Virus durch Gnitzen, das sind blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides. Besonders Schafe, aber auch Rinder, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können klinisch erkranken.
Aktuell sind mindestens 24 Serotypen bekannt. In Deutschland wurde im Oktober 2023 erstmals seit Jahren wieder BTV-3 bei Schafen nachgewiesen, im Mai 2024 folgten die ersten Fälle bei Rindern. Seitdem gilt bundesweit der Status „frei von Blauzungenkrankheit“ als aufgehoben.
Aktuelle Serotypen in Europa:
BTV-3 in Deutschland und den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Frankreich
BTV-4 in Österreich
BTV-8 in der Schweiz, Österreich, Frankreich und seit Oktober 2025 auch in Deutschland
BTV-12 in den Niederlanden (2024 erstmals nachgewiesen)
In Frankreich wurde auch das EHD-Virus (EHDV-8) nachgewiesen, LSD in Frankreich und Italien.
Risiko der Einschleppung von EHD und BTV-4 oder BTV-8 nach Deutschland: Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist das Risiko für eine Einschleppung durch Windverdriftung von Gnitzen in Kombination mit legalem Handel
• hoch: von Mai bis Oktober
• mäßig: im April und im November
• gering: von Dezember bis März
Schutz: Aktuell sind drei Impfstoffe gegen BTV-3 in Deutschland zugelassen. Sie reduzieren sowohl die Krankheitssymptome als auch die Virusvermehrung nach einer Infektion. Die Impfung ist derzeit die einzige effektive Schutzmaßnahme gegen schwere Krankheitssymptome.