Mit dem Beginn der Düngesaison 2025 müssen Landwirte in Schleswig-Holstein komplexe regulatorische Anforderungen bewältigen. Die Düngeverordnung (DüV) verlangt eine präzise vorausschauende Düngebedarfsermittlung (DBE) bereits vor der ersten Gabe an Stickstoff (N) und Phosphat (P). Die Berechnung muss detailliert dokumentiert werden und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können.
Der ermittelte Düngebedarf von N und P über eine DBE ist von einigen Parametern abhängig. Als Basis dient hierbei der betriebsindividuelle mehrjährige Ertragsdurchschnitt der zu düngenden Kultur, von dem alle für den N und P-Bedarf relevanten Parameter abgezogen werden. Im folgenden Artikel werden die einzelnen Schritte einer DBE detailliert beschrieben.
Grundlagen der Düngebedarfsermittlung
Die Berechnung des Düngebedarfs basiert primär auf dem betriebsindividuellen Ertragsdurchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Beispielhaft ist in Tabelle 1 eine N-Bedarfsermittlung für Wintergerste dargestellt. Für neu angebaute Kulturen können die Ergebnisse der Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein oder Durchschnittserträge vom Statistikamt Nord herangezogen werden: https://t1p.de/natsu
Bei den Versuchsdaten ist darauf zu achten, dass eine Reduktion um 15 % aufgrund des Parzelleneffekts erforderlich ist. Der anschließend ermittelte N-Düngebedarf gilt als rechtsverbindliche Obergrenze und darf durch erfolgende Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Weicht der betriebsindividuelle Ertragsdurchschnitt vom angegebenen Ertragsniveau der DüV ab, sind die N-Bedarfswerte durch Zu- beziehungsweise Abschläge anzupassen. Die Zuschläge sind bei maximal 40 kg N/ha gedeckelt. Die Berechnung der Abschläge erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren:
Standortspezifische Abschläge für Nmin
Zu Vegetationsbeginn muss der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin-Wert) ermittelt werden. Für Ackerkulturen – außer dem mehrschnittigen Feldfutterbau – erfolgt dieses üblicherweise anhand einer repräsentativen Probe, die in der Regel aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm, unterteilt in drei Schichten (0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm, 60 bis 90 cm), entnommen wird. Die Werte können durch betriebseigene Messungen, oder die Werte aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer SH von vergleichbaren Standorten herangezogen werden. Die Werte des Nitratmessdienstes werden üblicherweise in der zweiten Februarwoche im Bauernblatt in Ausgabe sechs und auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammer SH veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung aktueller Messergebnisse können langjährige Durchschnittswerte für die entsprechenden Naturräume genutzt werden, um eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung zu erstellen. Für 2025 gelten folgende vorläufige Nmin-Werte in (kg/ha) (siehe Tabelle 3).
Diese Angaben müssen später jedoch zwingend angepasst werden, falls die tatsächlichen Werte um mehr als +/− 10 kg N abweichen.
Folgende standortabhängige Abschläge sind zusätzlich zu den Nmin-Werten zu berücksichtigen:
• N-Nachlieferung aus organischer oder organisch-mineralischer Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres – Anrechnung von 10 % der Gesamt-N-Menge (Abweichende Regelungen bei der Düngung, mit beispielsweise Kompost, beachten)
• N-Nachlieferung durch Vor- und Zwischenfrüchte
• Humusgehalt des Bodens – bei mehr als 4 % Humusgehalt werden 20 kg N/ha abgezogen
• Anrechnung von Herbstdüngung bei Winterraps und Wintergerste in Höhe des verfügbaren Stickstoffs
Die dann in der Praxis folgenden Düngemaßnahmen (N, beziehungsweise NH4 und P) dürfen den schriftlich ermittelten Düngebedarf nicht überschreiten. Dieser ermittelte N-Bedarf gilt somit als rechtsverbindliche Obergrenze.
Besonderheiten in der N-Kulisse
In den als „Rote Gebiete“ ausgewiesenen Flächen, die etwa 9,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Schleswig-Holstein umfassen, gelten zusätzliche Maßnahmen. Die Berechnung des Ertragsdurchschnitts erfolgt in der N-Kulisse anhand von fixen Daten aus den Jahren 2015 bis 2019. Auf diesen Flächen muss der ermittelte Stickstoffdüngebedarf um 20 % reduziert werden. Innerhalb der Kulturen können die Stickstoffbedarfe verschoben werden, was bedeutet, dass Kulturen durchaus in Höhe des N-Bedarfs ausgedüngt werden können, andere dann aber demensprechend deutlich restriktiver gedüngt werden müssen. Hier ist aber darauf zu achten, dass der N-Bedarf aller Flächen, die in der N-Kulisse liegen bei maximal 80 % bleibt. Zusätzlich müssen in der N-Kulisse die ausgeweiteten Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an N beachtet werden sowie die landesspezifischen Regelungen zur jährlichen Untersuchung von Wirtschaftsdünger und zur Teilnahme an der Düngeberatung N-Kulisse der Landwirtschaftskammer SH.
Phosphordüngung und Bodenversorgung
Neben der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff, ist auch eine schriftliche Bedarfsermittlung für Phosphor erforderlich, die vor der Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen zu erstellen ist. Auch hier ist beispielhaft für Wintergerste eine Bedarfsermittlung in Tabelle 2 zu finden. Grundlage für die Berechnung ist eine maximal sechs Jahre alte Bodenanalyse. Unter Berücksichtigung der daraus ermittelten P-Bodenversorgung und dem zu erwartenden P-Bedarf (ermittelt über die langjährigen Durchschnittserträge) wird mit der Düngung die Bodengehaltsklasse C langfristig angestrebt (Richtwerte für die Düngung 2024). Bei Bodenversorgungswerten von über 25 mg P2O5/100 g Boden ist die Düngung auf die P-Abfuhr zu begrenzen. In diesem Fall darf im Rahmen einer dreijährigen Fruchtfolge der P-Bedarf für die entsprechenden Kulturarten nur bis zur Höhe der voraussichtlichen P-Abfuhr gedüngt werden. Wenn der Bodengehalt in der niedrig versorgten Stufe A vorliegt, ist ein P-Zuschlag zur P-Abfuhrmenge erforderlich, um bei mineralischen Böden 13 mg P2O5/100 g Boden zu erreichen und zu vermeiden, dass die Phosphatversorgung nicht ertragsbegrenzend wirkt.
Digitale Dokumentationspflichten
Seit dem Frühjahr 2023 müssen Düngedaten von allen Betrieben, die oberhalb der Bagatellgrenzen nach Düngeverordnung 2020 liegen, in Schleswig-Holstein gemäß Landesverordnung, über die Plattform ENDO-SH elektronisch dokumentiert werden: https://t1p.de/t1izu
Alle wichtigen Informationen zum Thema ENDO-SH sind unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/00j6h
Zu melden sind:
• Schlagspezifischer Düngebedarf
• Dokumentation der Düngung
• Dokumentation der Weidehaltung
• Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze
Die Meldung der Düngedaten des Kalenderjahres 2024 muss bis zum Ablauf des 31. März 2025 über die Plattform an das LLnL erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung, eine nicht vollständige und auch eine nicht rechtzeitig erfolgte Meldung ist Ordnungswidrigkeiten-relevant und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Landwirtschaftskammer SH bietet ein EDV-Programm zur Düngeplanung und -dokumentation an, welches auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Es ermöglicht die Erstellung der Düngebedarfsermittlung sowie die Bewertung und Verteilung von Wirtschafts- und Mineraldüngern. Die Berechnung von Grunddüngern und der Kalkung für eine hohe Nährstoffeffizienz ist ebenfalls über das bereitgestellte Tool möglich. Zusätzlich kann die Dokumentation der Düngung und der Weidehaltung sowie der Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen. Über eine XML-Schnittstelle können diese Daten im Anschluss in ENDO-SH eingelesen werden.
Fazit
Die Düngebedarfsermittlung 2025 erfordert präzise Berechnungen, umfassende Dokumentation und die Beachtung regionaler Besonderheiten. Es sollten frühzeitig alle notwendigen Daten erhoben werden und das digitale Meldesystem genutzt werden, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Düngedaten des Kalenderjahres 2024 sind bis zum 31. März 2025 an die Plattform ENDO-SH zu melden. Die Düngebedarfsermittlung sowie die Dokumentation der Düngung, die Dokumentation der Weidehaltung und die Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze müssen auf dem Betrieb sieben Jahre nachgehalten und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden. Eine digitale Unterstützung bietet an dieser Stelle das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer SH.
Termine zur Düngeberatung N-Kulisse
Folgende Termine stehen für die Düngeberatung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Flächen in der N-Kulisse im Jahr 2025 zur Verfügung:
13. Februar: Webseminar
10. Juni: Webseminar
12. November: Präsenzseminar in Rendsburg
Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer SH unter www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/