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Eine schwächelnde Wirtschaft und eine unsichere politische Weltlage wirken sich schon seit Längerem negativ auf die Konsum- und Investitionsbereitschaft in Deutschland aus. Dies trifft auch die Pferdezucht und die Pferdebranche. Wie schon im Vorjahr fällt die Zuchtstatistik 2025 rückläufig aus.
„Damit war leider zu rechnen. Allerdings waren wir im Vorfeld von noch schlechteren Zahlen ausgegangen“, sagt Dr. Klaus Miesner, Vorstand Zucht von Pferdesport Deutschland, wenig überrascht. „Viele Züchter agieren angesichts gestiegener Kosten vorsichtig. Sie schauen sich ihren Stutenbestand genauer an als zuvor und überlegen, welche Stuten sie zur Zucht einsetzen wollen. Das kann ein Vorteil sein, weil die zukünftig geringe Population mehr Qualität, Rittigkeit, Gesundheit und Leistungsbereitschaft mitbringt und dadurch gezielterer Zuchtfortschritt erreicht wird. Davon profitieren am Ende alle, denn für gut ausgebildete, qualitätsvolle Nachwuchspferde gibt es weiterhin einen relativ stabilen Markt im In- und Ausland.“
Von 2024 auf 2025 ging die Zahl der Reitpferdestuten weiter zurück. Die Zahl der Stutbuchaufnahmen erreichte einen historischen Tiefstand. Dementsprechend gab es auch weniger registrierte Fohlen. Erstmals verzichteten die Zuchtverbände auf die Erfassung der Bedeckungszahlen. „Diese führte durch die Entwicklung neuer Reproduktionstechniken in der Vergangenheit zu nicht belastbaren Rückschlüssen auf die zu erwartenden Fohlen“, so Miesner.
Positiv zeigte sich die Entwicklung bei den Schweren Warmblütern. Hier liegt die Anzahl der eingetragenen Stuten leicht über dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig gingen auch hier die Stutbuchaufnahmen und die registrierten Fohlen zurück. Bei den Pony- und Kleinpferderassen schließt sich der Rückgang dem der anderen Rassen an. Die Zahl der eingetragenen Zuchtstuten reduzierte sich um etwa 5 %, die Zahl der registrierten Fohlen um knapp 12 %.
Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die Hengstleistungsprüfung (HLP) für Reitpferdehengste auf ein mehrstufiges Punktesystem umgestellt. Aufgrund dieser Neukonzeption sank die Zahl der HLP-Absolventen im vergangenen Jahr auf 205 Hengste, während 2024 noch insgesamt 354 Reitpferdehengste eine HLP absolvierten. Dies ist in erster Linie auf den Wegfall der Sportprüfungen für Hengste zurückzuführen.
Alle Zahlen können unter www.pferd-aktuell.de/shop kostenlos heruntergeladen werden. fn
Zu Beginn der Pflanzsaison bieten Gartenmarkt und Samenständer ein fast unüberschaubares Angebot. Wer mit Stauden und Einjährigen innerhalb kurzer Zeit den Garten in eine blühende Oase verwandeln möchte, liegt mit den nachfolgenden Pflanzenempfehlungen genau richtig.
Die einjährigen Bechermalven erfreuen mit reichem Flor von Juli bis Oktober. Foto: Karin Stern
Schauen wir uns zunächst unter den Sprintern bei den Einjährigen um. Schnell und zuverlässig füllt die Bechermalve (Lavatera trimestris) das Blumenbeet. Ihre Stiele tragen große Schalenblüten in Weiß, Rosa oder Pink. Eine breite Sortenauswahl bietet Wuchshöhen zwischen 50 und 120 cm und üppigen Flor von Juli bis Oktober. Wer die Selbstaussaat vermeiden möchte, schneidet die Samenkapseln vor der Reife ab. Höhere Sorten sind dankbar für eine Stütze. Als wunderbare Begleiter eignen sich für die Bechermalve vor allem Ballonblumen (Platycodon grandiflorus), Ehrenpreis (Veronica), Schwertlilien (Iris), Katzenminze (Nepeta) und Verbenen (Verbena-Hybriden). Wer nicht auf der Fensterbank vorkultivieren möchte, sät ab Ende April ins Freiland oder kauft vorgezogene Pflanzen im Gartenmarkt.
Filigrane Blüten mit extralangen Staubblättern sind die Markenzeichen der Spinnenblume (Cleome spinosa). Die Einjährige liebt Sonne und sehr durchlässigen Boden mit mäßig trockener bis frischer Beschaffenheit. Tipp: Als Jungpflanze stutzen, dann verzweigt sich die Spinnenblume schön. Von Natur aus wächst sie aufrecht und unverzweigt. Pflanzt man mehrere Exemplare in einer Gruppe, entfaltet die exotische Schönheit eine gute Fernwirkung. Die Aussaat erfolgt ab Mitte März auf der Fensterbank. Im April und Mai sind Spinnenblumen auch als Jungpflanzen im Gartenmarkt erhältlich. Je nach Sorte wachsen sie 80 bis 150 cm hoch. Beliebt ist die Einjährige vor allem wegen ihrer langen Blühdauer von Juli bis Oktober.
Die fröhlichen Farben der Spinnenpflanze verbreiten gute Laune. Foto: Karin Stern,Lucifer‘ ist eine beliebte, niedrige Zwergsorte des Indischen Blumenrohrs. Foto: Karin Stern
Unter den Knollenpflanzen empfiehlt sich als schnelles Blütenwunder das Indische Blumenrohr (Canna indica) mit seinen imposanten Blütenständen und Blättern. Von Juni bis in den Oktober hinein verbreiten die prächtigen Farben tropisches Flair. Die Sumpfpflanze liebt einen feuchten und nährstoffreichen Boden ebenso wie einen vollsonnigen und windgeschützten Platz. Kleinere Sorten wie ‚Lucifer‘ (50 cm hoch) kultiviert man am besten gleich im Topf. Größere wie ‚Salmon Pink‘ (90 cm hoch) können auch ausgepflanzt werden. Wichtig: Die Knollen sind nicht frosthart und werden im Herbst ausgegraben. Auch Dahlien (Dahlia-Hybriden) bringen jeden Sommer viele Blütenbälle hervor. Der reiche Flor lässt sich verfrühen, indem die Knollen bereits Mitte April in Töpfe gepflanzt und nach den Eisheiligen an ihren vorgesehenen Standort gesetzt werden. Die Voraussetzungen für eine besonders üppige Blüte sind genug Nährstoffe und Wasser sowie ein sonniger Standort. Je nach Sorte wachsen Dahlien 20 bis 140 cm hoch.
Die großen Blätter des Indischen Blumenrohrs bilden einen schönen Hintergrund für die Dahlien. Foto: Karin Stern
Schauen wir uns nun im Staudenreich um. Ein echter Renner unter den Schattenpflanzen ist das Kleine Immergrün (Vinca minor). Auf humusreichen Böden webt der pflegeleichte Bodendecker im Nu immergrüne Teppiche mit blauvioletten Blüten. Sie zeigen sich von April bis Mai. Recht beeindruckend wirkt das Schaublatt (Rodgersia podophylla) mit seinem kastanienähnlichen Laub. Die Sorte ‚Pagode‘ überzeugt mit attraktivem, bronzefarbenem Austrieb und einer prachtvollen Herbstfärbung in Weinrot. An kühlen, halbschattigen bis schattigen Stellen bildet das Schaublatt schnell dichte Bestände. Ein auffälliger, weißer Blütenstand rundet von Juni bis Juli das Erscheinungsbild ab. Tipp: Die Staude braucht viel Platz und liebt nährstoffreiche, feuchte Böden.
Im Frühjahr treibt das Schaublatt zügig aus und bedeckt mit seinen großen Blättern den Boden.Foto: Karin SternDas Kleine Immergrün punktet mit seinen blauen Blüten, die bereits im April erscheinen. Foto: Karin SternGoldfelberich pflanzt man am besten dort, wo er sich ungestört ausbreiten darf. Foto: Karin SternKerzenknöterich und Dahlien Ton-in-Ton kombiniert. Foto: Karin Stern
Kerzenknöterich und Kissenaster bringen Farbe in den Garten.Foto: Karin Stern
Wer einen Schnellstarter für sonnige Bereiche sucht, pflanzt den Gold-Felberich (Lysimachia punctata). Er bildet schnell große Horste aus goldgelben Blütenkerzen, die sich von Juni bis August öffnen. Die Ausläufer der robusten Staude sollte man hin und wieder mit dem Spaten abstechen. Auch der Kerzenknöterich (Bistorta amplexicaulis) entwickelt auf frischen Böden zügig üppige Blatthorste. Ab Juli zeigt sich ein absolutes Highlight in Form vieler Blütenkerzen. Das Wachstum der Schafgarbe (Achillea millefolium) wird vor allem durch viel Sonne und nahrhaften Boden gefördert. Ein Rückschnitt nach der ersten Blüte von Juni bis August sorgt für eine Nachblüte. Für herbstlichen Flor empfehlen sich Kissenastern (Aster dumosus). An einem sonnigen Standort mit humusreichem Boden bildet die Staude schnell dichte, 25 bis 30 cm hohe Polster.
Die Schafgarbe ist am richtigen Standort ein unkomplizierter Blüher. Foto: Karin Stern
Doch selbst mit den schnellsten Pflanzen hat man nur Erfolg, wenn deren individuellen Bedürfnisse an Licht, Nährstoffen, Bodenstruktur und Feuchtigkeit erfüllt werden. Man sollte zudem beim Kauf auf Qualitätsware achten, denn nur gesunde Pflanzen wachsen gut und zügig an. Wichtig ist außerdem eine optimale Bodenvorbereitung. Steine und Unkraut sollten entfernt werden und die Erde eine lockere, feinkrümelige Beschaffenheit aufweisen. Arten mit starkem Ausbreitungsdrang behält man etwas im Auge. Bei Bedarf sticht man einfach die unerwünschten Ausläufer mit dem Spaten ab. Tipp: Gern dürfen regelmäßig Blüten für die Vase geschnitten werden. Das sorgt bei Sommerblumen für Verzweigung und neue Blütenansätze.
Im Juli 2025 wurde eine neue Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese schreibt erstmals einen überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten vor, wenn Aufforstungen und Umbauten mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert werden sollen. Dies gilt auch für die Bundes-Förderprogramme Klimaangepasstes Waldmanagement (Plus). Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Baumarten als standortheimisch eingestuft sind.
Diese Frage wurde von den Wissenschaftlern der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen intensiv untersucht. Deren Ergebnisse wurden in einem Vortrag von Marcus Schmidt und Julian Wellhäuser im Herbst 2025 an der Lehranstalt für Forstwirtschaft vorgestellt.
Was bedeutet standortheimisch?
Der Begriff „standortheimisch“ setzt sich aus den Teilen „standortgemäß“ und „heimisch“ zusammen. Standortgemäß ist eine Baumart, wenn sie an einem Ort, der durch den dort zu findenden Boden, das örtliche Klima und die Lage des Platzes gekennzeichnet ist, dauerhaft gut wächst, den Boden gut erschließt und möglichst nicht verschlechtert, sich in die örtliche Wald-Lebensgemeinschaft einpasst und sich verjüngen lässt. Standortgerecht sind auf vielen Böden in Schleswig-Holstein zum Beispiel die Roteiche oder die Douglasie. Beide Arten wurden jedoch von Menschen im 19. Jahrhundert aus Nordamerika eingeführt. Damit gelten sie als „nicht heimisch“. Da Schleswig-Holsteins derzeitige Wälder erst nach der letzten Eiszeit entstanden sind, müssen die heimischen Arten also natürlich, meist von Süden, zugewandert sein. Wanderbewegungen von Baumarten lassen sich durch Pollenanalysen geologischer Sedimente, vor allem in Mooren, nachvollziehen. Auf dieser Grundlage gibt es verschiedene Veröffentlichungen, Bücher und Atlanten, auf die bei der Entscheidung, ob eine Baumart heimisch ist oder nicht, zugegriffen wurde.
Oft wird in diesem Zusammenhang auf den Begriff der „potenziell natürlichen Vegetation (PNV)“ zurückgegriffen. So findet man für die Förderprogramme Klimaangepasstes Waldmanagement (Plus) die Anforderung, dass die Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten der potenziell natürlichen Vegetation an einem gegebenen Standort als standortheimisch anzusehen sind. Da der PNV-Begriff eher theoretisch und etwas statisch ist, bezieht sich die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt lieber auf die Baumartenzusammensetzung der natürlichen Waldgesellschaften. Der Begriff der „natürlichen Waldgesellschaften“ ist umfassender als der der PNV und schließt alle Sukzessions- und Entwicklungsstadien einer Waldentwicklung und somit die Neben- und Pionierbaumarten mit ein.
Natürlich vorkommende Arten
Aus den wissenschaftlichen Auswertungen der Wanderbewegungen und natürlichen Vorkommen der Baumarten in Schleswig-Holstein entstand die 30 Arten umfassende Liste der standortheimischen Baumarten für unser Bundesland. Der natürliche Wald könnte demzufolge – abhängig vom Standort und der Sukzessionsstufe – folgende forstliche Hauptbaumarten aufweisen:
– Spitzahorn (Acer platanoides)
– Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
– Schwarz- oder Roterle (Alnus glutinosa)
– Hänge- oder Warzenbirke (Betula pendula)
– Moorbirke (Betula pubescens)
– Hainbuche (Carpinus betulus)
– Rotbuche (Fagus sylvatica)
– Esche (Fraxinus excelsior)
– Waldkiefer (Pinus sylvestris)
– Schwarzpappel (Populus nigra)
– Zitterpappel oder Aspe (Populus tremula)
– Vogelkirsche (Prunus avium)
– Traubeneiche (Quercus petraea)
– Stieleiche (Quercus robur)
– Elsbeere (Sorbus torminalis)
– Winterlinde (Tilia cordata)
– Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
– Bergulme oder Weißrüster (Ulmus glabra)
– Flatterulme (Ulmus laevis)
Hinzu kommen die Neben- und Randbaumarten:
– Feldahorn (Acer campestre)
– Europäische Stechpalme (Ilex aquifolium)
– Holz- oder Wildapfel (Malus sylvestris)
– Europäische Traubenkirsche (Prunus padus)
– Wildbirne (Pyrus pyraster)
– Silber-Weide (Salix alba)
– Salweide (Salix caprea)
– Bruchweide (Salix fragilis)
– Hohe Weide (Salix rubens)
– Vogelbeere oder Eberesche (Sorbus aucuparia)
– Feldulme oder Rotrüster (Ulmus minor)
Damit steht fest, dass GAK-geförderte Kulturen, die ab dem Herbst 2025 mit dem Höchstfördersatz von 85 oder 90 % der förderfähigen Nettokosten bezuschusst wurden oder werden sollen, ausschließlich die oben benannten Baumarten enthalten dürfen. Natürlich müssen die verwendeten Arten dort außerdem standortgerecht sein. Für die lange als heimisch geltende Eibe (Taxus baccata) konnte nicht sicher festgestellt werden, dass sie auch ohne menschliches Handeln in Schleswig-Holstein angekommen wäre, sodass sie auf dieser Liste fehlt.
Mischbestände erwünscht
Die Waldkiefer ist die einzige in Schleswig-Holstein heimische Nadelbaumart.
Aufforstungen sollten allein schon wegen des Klimawandels als Mischbestände mehrerer Baumarten durchgeführt werden. Dabei schreibt die GAK-Förderrichtlinie vor, dass der in jedem Fall vorgeschriebene Anteil standortheimischer Arten durch Pflanzung in Trupps, Gruppen oder Horsten langfristig gesichert sein muss. Nadelbäume, auch die Kiefer, dürfen maximal 60 % der Kulturfläche bedecken. Bei Kulturen ab 1 ha Größe darf zudem eine Baumart allein nicht mehr als 75 % der Fläche einnehmen. Aus forstlicher Sicht können je nach Eigentümer-Zielsetzung viele weitere wertvolle Mischbaumarten an den Neuaufforstungen beteiligt werden. Dies betrifft vor allem Nadelbäume wie die Weißtanne oder Lärchen, die schon erwähnten „Amerikaner“ Douglasie und Roteiche oder auch neu eingeführte Arten wie die Schwarznuss. Die Liste weiterer Arten ist lang. Entscheidend sind auch hier wieder die Standortgerechtigkeit, eine begründet anzunehmende Eignung im Klimawandel und im Fall einer geförderten Kultur, dass sich die betreffende Baumart in Schleswig-Holstein bewährt hat.
Solche Mischkulturen – immer mit einem gesicherten überwiegenden Anteil standortheimischer Arten – können mit 75 oder 80 % der förderfähigen Nettokosten bezuschusst werden. Dies gilt im Prinzip auch für Mischkulturen, die Naturverjüngung eines nicht standortheimischen Vorbestandes enthalten. Dabei muss man bei der Übernahme von potenziell sehr klimaempfindlichen Arten wir der allgegenwärtigen Rotfichte natürlich schon im eigenen Interesse darauf achten, dass ihnen nur noch ein möglichst kleiner Anteil eingeräumt wird. Die Frage, ob sich eine Art bewährt hat oder – eigentlich noch spannender – unter zukünftigen Klimabedingungen bewähren wird, ist nicht einfach zu beantworten. Hier können auch örtliche Erfahrungen herangezogen werden.
Die aktuelle GAK-Förderrichtlinie enthält noch einige weitere Änderungen gegenüber der bis Juli 2025 gültigen Fassung. Dabei wird wie schon bei der Frage der standortheimischen Arten sehr deutlich, dass der Schutz des Waldökosystems bis hinunter zu den Bodenporen eine besondere Bedeutung hat. Das Landeswaldgesetz schreibt im § 5 vor, dass der Wald gemäß der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden muss. Eine Maßnahme, die mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt wird, muss nach der allgemeinen Förderlogik diesen Mindeststandard übertreffen. Die Förderung soll ja Waldbesitzenden einen Anreiz bieten, zum Wohl der gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald etwas zu tun, das man aus reinem Eigeninteresse vielleicht nicht getan hätte. Da dies aber langfristig meist auch dem Waldbesitzenden zugutekommt, sollte das Streben von der guten zur besseren forstlichen Praxis im Interesse aller Beteiligten sein.
Auch beim Umbau von Nadelwäldern auf Sand müssen standortheimische Laubbäume wie die Buche beteiligt werden.
Fazit
Heimische Baumarten spielen in der Förderung von Waldumbauten eine besondere Rolle. Dabei ist es aber zunehmend wichtig, auf sinnvolle Mischungen mehrerer Baumarten und deren Klimastabilität auf dem jeweiligen Waldstandort zu achten. Bei Fragen zur Förderung und Aufforstung helfen die Förster der Landwirtschaftskammer gern.
Der Handelssauschuss im Europaparlament hat seine Position zur Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und den USA festgelegt. Der Bericht des Ausschussvorsitzenden Bernd Lange (SPD) wurde am Donnerstag vergangener Woche mit fraktionsübergreifender Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten einigten sich auf ein mehrstufiges Sicherheitsnetz, das die ihrer Ansicht nach wichtigsten Schwächen des Kommissionsvorschlags ausbügeln soll. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich noch im März über die Empfehlung des Ausschusses abstimmen. Danach können die Trilogverhandlungen zum sogenannten Turnberry-Deal beginnen.
Der Handelsausschuss stellt klar, dass jeder Zoll, den die USA der EU oder einem ihrer Mitgliedstaaten aufgrund ihrer außenpolitischen Entscheidungen auferlegen, inakzeptabel ist. In diesem Zusammenhang wollen die Abgeordneten die Aussetzungsklausel aktualisieren und verschärfen. Sofern US-Zölle in Kraft treten, sollen sofort die gesetzgeberischen Arbeiten zur Umsetzung von Zollpräferenzen für US-Produkte ausgesetzt werden.
Maßnahmen gegen Zolldrohungen
Die Aussetzungsklausel soll nach den Vorstellungen des Ausschusses künftig nicht nur bei neuen oder erhöhten Zöllen greifen, sondern auch dann, wenn wirtschaftliche Aspekte als politisches Druckmittel eingesetzt werden, etwa zur Beeinflussung außenpolitischer Entscheidungen oder bei der Bedrohung territorialer Integrität. Zolldrohungen gegen einen Mitgliedstaat sollen als Drohung gegen die Gemeinschaft verstanden werden. Das soll der EU dabei helfen, geschlossen und entschlossen zu reagieren.
Außerdem haben die Ausschussmitglieder einer „Sunrise-Klausel“ zugestimmt. Damit könnte die EU zwar Gesetze zur Umsetzung des Abkommens verabschieden; die Zollpräferenzen für US-Produkte werden jedoch erst dann wirksam, wenn die im Abkommen vereinbarten Verpflichtungen von den Vereinigten Staaten effektiv eingehalten werden.
Vorgesehen ist auch eine zeitlich begrenzte „Sunset-Klausel“. Diese soll sicherstellen, dass das Europaparlament das letzte Wort bei jeder Verlängerung des Abkommens behält. Eine verstärkte Stillstandsklausel soll eine Aussetzung des Abkommens erlauben, falls die USA zusätzliche Zölle von mehr als 15 % erheben.
Schutz für Stahl und Aluminium
Spezifische Schutzmaßnahmen sollen für die Stahl- und Aluminiumindustrie eingeführt werden. Eine „Sub-Sunset-Klausel“ würde den USA sechs Monate Zeit geben, um ihre Zölle auf EU-Produkte mit Stahl oder Aluminium von 50 % auf höchstens 15 % zu senken. Falls dies nicht geschieht, wird die EU automatisch ihre Zölle auf US-Exporte wieder einführen.
„Klar ist auch – Zollpräferenzen für US-Produkte sind kein Blankoscheck“, stellte Lange klar. Der weitgehend zollfreie Zugang zum europäischen Markt sei zeitlich befristet und stehe bereits zum 31. März 2028 wieder auf dem Prüfstand. Gleichzeitig werde damit sichergestellt, dass der Deal wieder stärker mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sei. Mit diesen Nachbesserungen behebe das Parlament laut Lange zentrale Schwächen des ursprünglichen Vorschlags. age
Am 1. Mai soll es losgehen
Mercosur-Handelsabkommen
Bernd Lange Foto: EU
Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Mercosur-Staaten wird ab dem 1. Mai vorläufig angewendet. Wie die EU-Kommission am Montag bekannt gab, wurde die dafür notwendige Verbalnote an den rechtlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, das ist Paraguay, übermittelt. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) bereits am 27. Februar erklärt, möglichst zeitnah die vorläufige Anwendung starten zu wollen.
Die Mitgliedstaaten der EU hatten am 9. Januar für das Abkommen votiert. Im Anschluss hatten dann auch Argentinien, Brasilien und Uruguay das Ratifizierungsverfahren final abgeschlossen. Auch Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Notifizierung wohl demnächst übermitteln. Auf EU-Ebene ist eine vorläufige Anwendung auch ohne grünes Licht aus dem Europaparlament möglich. Der Vorsitzende im Handelsausschuss des Europaparlaments, Bernd Lange (SPD), hatte ursprünglich auch darauf gepocht, dass das Abkommen vorläufig erst nach dem Plazet aus dem EU-Parlament angewendet werden sollte. Zuletzt war Lange aber von seiner Haltung abgerückt.
Hintergrund: Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte vor Kurzem für eine Prüfung des Mercosur-Handelsvertrages durch den Europäischen Gerichtshof votiert und dadurch die endgültige Ratifizierung verzögert. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird das Europaparlament endgültig über die Zukunft des Handelsvertrages entscheiden – Stand heute in knapp einem Jahr. age
Mit der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird ab 2029 die Gruppenhaltung im Deckzentrum mit Kurzzeitfixierung und einer Mindestfläche von 5 m2 pro Sau bis zur ersten Besamung verpflichtend. Die Phase unmittelbar nach dem Absetzen stellt aufgrund sozialer Dynamiken wie Rangordnungskämpfen und beginnenden Rauscheverhaltens erhöhte Anforderungen an Stallgestaltung und Management. Zudem zeigt eine Umfrage unter norddeutschen Ferkelerzeugern, dass die Umsetzung des geforderten Platzangebotes von vielen Betrieben als bauliche und organisatorische Herausforderung wahrgenommen wird.
Eine mögliche Option zur Flächenerweiterung und Schaffung weiterer Funktionsbereiche ist die Integration eines Auslaufs in das bestehende Haltungssystem. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Gestaltung ist jedoch eine fundierte Kenntnis darüber, wie ein solcher Auslauf tatsächlich genutzt wird, welche Einflussfaktoren wirksam sind und welche Anforderungen sich daraus ableiten lassen.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderten Projektes „Zukunftsfähige und innovative Stallbaukonzepte für Sauenhaltung und Aufzuchtferkel“ (Zissau) die Nutzung eines Auslaufs in einem konventionellen Ferkelerzeugerbetrieb systematisch untersucht (siehe Fotos) und erste Ergebnisse auf der 76. Hochschultagung der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) vorgestellt. Ziel war es, auf Grundlage von wissenschaftlichen Verhaltensbeobachtungen praxisrelevante Hinweise für die Auslaufgestaltung im Deckzentrum abzuleiten. Hierfür wurden im Zeitraum von März bis August 2023 über mehrere Versuchsdurchgänge insgesamt 85 Sauen in zwei Gruppen beobachtet, wobei der Beobachtungsschwerpunkt auf den ersten vier Tagen nach dem Absetzen (Tag 0 bis Tag 3) lag. Mithilfe von Videoaufzeichnungen wurden der Aufenthalt im Auslauf sowie die Aktivitätsausprägung jeder Sau (aktiv/ruhend) erfasst. Ergänzend wurden Witterungsparameter, ein Hitzestressindex, tierindividuelle Merkmale sowie die Gruppenzusammensetzung als potenzielle Einflussfaktoren auf den Aufenthalt im Auslauf in die Auswertung einbezogen.
Versuchsaufbau im Deckzentrum eines konventionellen Ferkelerzeugers: Installierte Versuchstechnik mit Kameras und Wetterstation
Differenzierte Nutzung des Auslaufs
Die Auswertung der Verhaltensbeobachtungen zeigte eine klar strukturierte, tageszeitlich differenzierte Nutzung des Auslaufs (siehe Abbildung). Während in der Nacht und in den frühen Morgenstunden weniger als 15 % der Sauen im Auslauf anwesend waren, nahm der Anteil an Sauen im Auslauf nach der Morgenfütterung deutlich zu. Die Hauptnutzungszeiten lagen dabei am Vormittag und am späteren Nachmittag, bevor die Präsenz gegen Abend wieder abnahm.
In engem Zusammenhang damit stand das Liegeverhalten, das ein differenziertes Muster erkennen ließ (siehe Abbildung). In den Nacht- und späten Abendstunden befanden sich zwar nur wenige Sauen im Auslauf, die dort anwesenden Tiere lagen jedoch überwiegend. Dies deutet darauf hin, dass der Auslauf in dieser Phase punktuell als Ruheort einzelner Tiere genutzt wurde, während der überwiegende Teil der Sauen den Innenbereich für den nächtlichen Schlaf nutzte. Mit dem deutlichen Anstieg der Aufenthalte am Vormittag nahm der Liegeanteil im Auslauf stark ab. In dieser Phase dominierte somit die Funktion als Aktivitäts- und Sozialraum. Am Nachmittag zeigte sich dann erneut eine hohe Präsenz, nun jedoch in Verbindung mit einem Liegeanteil von über 60 %. Der Auslauf wurde demnach weiterhin intensiv frequentiert, erfüllte jedoch zunehmend die Funktion eines Ruhe- und Komfortbereichs.
Der Auslauf wird somit je nach Tageszeit für unterschiedliche Funktionen genutzt. Er dient sowohl als Aktivitäts- und Sozialraum als auch als Ruhebereich. Eine bedarfsgerechte Gestaltung sollte diese funktionale Dynamik berücksichtigen. Komfortable Liegeflächen mit geeigneter Bodenbeschaffenheit (zum Beispiel elastische oder strukturierte Unterlagen) sind ebenso sinnvoll wie Struktur- und Beschäftigungselemente.
Soziale Dynamiken
Auch die sozialen Dynamiken wurden insbesondere in der Betrachtung der ersten Tage nach dem Absetzen deutlich. Am Absetztag zeigte sich eine auffallend starke Nutzung des Auslaufs, wohingegen Ruheverhalten nur selten zu beobachten war. Offenbar führten das verstärkte Erkundungsverhalten und die Rangordnungskämpfe zu einer insgesamt erhöhten Gruppenaktivität. In den darauffolgenden Tagen nahm der Anteil an Sauen im Auslauf ab, während der Ruheanteil anstieg. Dies weist auf eine fortschreitende soziale Stabilisierung und die Anpassung an die neue Gruppensituation hin. Am dritten Tag nach Absetzen erhöhte sich die Auslaufpräsenz der Sauen erneut, was vermutlich im Zusammenhang mit dem Einsetzen des Rauscheverhaltens steht.
Versuchsgruppen mit größeren Paritätsunterschieden innerhalb ihrer Gruppe nutzten den Auslauf im Durchschnitt seltener, was auf verstärkte soziale Konflikte oder Verdrängung unterlegener Tiere hindeuten kann. Entsprechend können ein ausreichendes Platzangebot, Rückzugsmöglichkeiten, visuelle Barrieren sowie mehrere Ein- und Ausgänge dazu beitragen, soziale Konflikte zu reduzieren und den Auslauf für alle Sauen zugänglich zu gestalten.
Darüber hinaus zeigten sich deutliche Einflüsse der Witterung auf den Aufenthalt im Auslauf. Niederschlag verringerte sowohl den Anteil der Sauen als auch den Liegeanteil im Auslauf. Sonneneinstrahlung erhöhte grundsätzlich die Aufenthaltsanteile, beeinflusste jedoch das Liegeverhalten tageszeitabhängig. Moderate Sonneneinstrahlung am Morgen wurde offenbar gezielt zum Ruhen im Auslauf genutzt, während der Liegeanteil bei intensiver Einstrahlung zur Mittags- und Nachmittagszeit abnahm. Bei erhöhter thermischer Belastung (Hitzestressindex) reduzierte sich die Nutzung des Auslaufs insgesamt. In den Morgenstunden hielten sich Sauen auch in beginnenden Hitzestresssituationen im Auslauf auf, lagen dabei jedoch häufiger.
Witterungsschutz spielt demzufolge eine zentrale Rolle. Teilüberdachungen bieten Schutz bei Niederschlag und intensiver Sonneneinstrahlung, ohne die gezielte Nutzung zum Sonnenbaden bei moderaten Bedingungen einzuschränken. Zusätzlich sollten bei steigender thermischer Belastung Maßnahmen zur Abkühlung berücksichtigt werden, wie Sauduschen, Mikro-Suhlen oder ein jederzeit zugänglicher klimatisierter Innenbereich.
Dynamische Nutzung im Auslauf
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass ein Auslauf weit mehr als eine reine Flächenerweiterung ist. Seine Nutzung ist dynamisch und wird maßgeblich durch Tageszeit, soziale Prozesse und Witterung beeinflusst. Der Auslauf kann je nach Situation unterschiedliche Funktionen als Aktivitäts- und Sozialraum, als Rückzugsort für einzelne Tiere oder als Ruhebereich haben. Eine bedarfsgerechte Gestaltung muss diese funktionale Variabilität berücksichtigen. Neben ausreichend Platz sind strukturierende Elemente, konfliktmindernde Gestaltung (wie Sichtbarrieren, mehrere Zugänge) und witterungsangepasste Bereiche entscheidend. Wissenschaftlich fundierte Verhaltensanalysen liefern dazu eine belastbare Grundlage, die konkrete Ausgestaltung bleibt aber eine betriebsindividuelle Managementaufgabe.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH).
Fazit
Der betrachtete Auslauf im Deckzentrum wurde tageszeitlich und situationsabhängig unterschiedlich genutzt. Er diente sowohl als Aktivitäts- und Sozialraum als auch als Ruhebereich. Gestaltung und Management sollten diese funktionale Dynamik sowie soziale und klimatische Einflussfaktoren gezielt berücksichtigen.
Nach einem schneereichen Jahresbeginn und den darauffolgenden Niederschlägen sind viele Böden in Schleswig-Holstein derzeit stellenweise noch wassergesättigt. Mit der inzwischen anhaltend stabileren Witterung und steigenden Temperaturen beginnen die Flächen jedoch zunehmend abzutrocknen. In vielen Regionen laufen daher bereits die ersten Vorbereitungen für die Maisaussaat, und auch die Planung der Düngung rückt in den Fokus.
Vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (N) und Phosphat (P) ist nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) eine Düngebedarfsermittlung (DBE) durchzuführen. Sie bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte und rechtskonforme Nährstoffversorgung der Kultur. Neben der effizienten Nutzung von Stickstoff spielt im Maisanbau insbesondere eine ausreichende Phosphatversorgung in der frühen Jugendentwicklung eine wichtige Rolle. Versuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) zeigen, dass neben der klassischen Düngung auch weitere Ansätze zur Platzierung von Nährstoffen Möglichkeiten bieten, die Effizienz der Maisdüngung weiter zu verbessern.
Notwendige Düngebedarfsermittlung
Der N-Düngebedarf von Silomais richtet sich nach dem durchschnittlichen Ertragsniveau der jeweiligen Fläche. Die Grundlage bildet der mittlere Ertrag der vergangenen fünf Jahre auf den betriebseigenen Flächen. Dieser wird mit dem Basisertrag nach DÜV abgeglichen und durch Zu- oder Abschläge angepasst. Je 50 dt/ha FM Ertragsabweichung zum Basisertrag können maximal 10 kg/ha N zusätzlich angesetzt werden. Liegen die Erträge unter den Basiserträgen, sind je 50 dt/ha FM Abschläge von 15 kg/ha N vorzunehmen.
Neben dem ertragsabhängigen Bedarf werden in der DBE weitere standortspezifische Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören der Nmin-Wert des Bodens im Bereich von 0 bis 90 cm, die anzurechnenden N-Mengen aus organischer Düngung zur Vorkultur des Vorjahres sowie die Nachlieferung aus dem Humusgehalt des Bodens. Auch Vorfrüchte und Zwischenfrüchte werden bei der Berechnung berücksichtigt. Erst nach Abzug dieser Faktoren ergibt sich der tatsächlich zulässige N-Düngebedarf der jeweiligen Fläche. Liegen für die vorgesehenen Maisflächen keine eigenen Nmin-Untersuchungen vor, können auch die aktuellen Ergebnisse des Nitratmessdienstes Teil 2 der LKSH herangezogen werden. Diese werden regelmäßig im Frühjahr veröffentlicht und geben einen Überblick über die Nmin-Werte der verschiedenen Boden- und Standortgruppen im Land. Neben diesen Daten der Offizialberatung können auch Nmin-Analyseergebnisse der zuständigen Wasserschutzgebietsberatung sowie der vor Ort tätigen Grundwasserschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden. Eine standortangepasste DBE ist damit eine notwendige Grundlage für eine effiziente und zugleich rechtssichere Maisdüngung.
Besonderheiten in der N-Kulisse
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur Bayerischen Landesdüngeverordnung besagt, dass die bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage für sämtliche Landesdüngeverordnungen und damit auch für die schleswig-holsteinische Landesdüngeverordnung nicht ausreichend ist. Der Bund ist daher aufgefordert, zeitnah für eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu sorgen. Aufgrund der festgestellten fehlenden Ermächtigungsgrundlage gelten derzeit im gesamten Landesgebiet die Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Verstöße gegen die verschärften Vorgaben der Landesdüngeverordnung in den Roten Gebieten werden aktuell nicht geahndet. Festgestellte Verstöße führen weder zu Kürzungen der Direktzahlungen noch zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zum Schutz von Grundwasser und Gewässern wird weiterhin empfohlen, die bisherigen Vorgaben der Landesdüngeverordnung in der Düngeplanung zu berücksichtigen (https://t1p.de/LandesduengeVO).
Phosphatversorgung im Jugendstadium
Mais reagiert besonders in der Jugendentwicklung empfindlich auf eine unzureichende Phosphatversorgung. Gleichzeitig ist die Aufnahmefähigkeit der jungen Pflanzen in dieser Phase noch begrenzt. Deshalb ist es wichtig, den Nährstoff möglichst wurzelnah und in einer gut pflanzenverfügbaren Form bereitzustellen. In der Praxis erfolgt dies häufig über eine mineralische Unterfußdüngung zur Saat.
Der Phosphatbedarf richtet sich nach dem durchschnittlichen Ertragsniveau sowie nach der Gehaltsklasse des Bodens. Ab einer Bodenversorgung von 25 mg P2O5 je 100 g Boden nach der DL-Methode darf nach DÜV nur noch die über die Düngebedarfsermittlung ermittelte P-Abfuhr gedüngt werden. Im Rahmen einer Fruchtfolge kann die voraussichtliche Phosphatabfuhr für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Bei der Kombination von mineralischer Unterfußdüngung und organischer Düngung über Gülle oder Gärsubstrat müssen die bereits eingetragenen Phosphatmengen daher immer berücksichtigt werden. Zur Sicherung der Phosphatversorgung in der Jugendentwicklung sind etwa 20 kg/ha P2O5 bei ausreichender Bodenversorgung und regelmäßiger organischer Düngung häufig ausreichend.
Eine Alternative zur deutlichen Reduzierung der klassischen P-Unterfußdüngung bei gleichzeitiger Absicherung einer guten Jugendentwicklung bietet der Einsatz von Mikrogranulaten in der Saatbanddüngung als Ersatz der mineralischen Unterfußdüngung. Der Unterschied zur klassischen Unterfußdüngung liegt in erster Linie im Applikationsort des Düngemittels. Die Mikrogranulate werden direkt an das Korn im Säschlitz gelegt, wodurch ein direkter Kontakt zwischen Granulat und Saatgut entsteht. Langjährige Versuchsergebnisse der LKSH zeigen, dass auf gut mit Phosphat versorgten Böden eine Saatbanddüngung die klassische Unterfußdüngung ersetzen kann. Die Ergebnisse dazu finden sich in Grafik 1.
Neben der mineralischen Düngung kann auch die organische Unterfußdüngung einen Beitrag zur Nährstoffversorgung leisten. In mehrjährigen Versuchen der LKSH konnte gezeigt werden, dass mit Nitrifikationshemmern versetzte Güllen oder Gärsubstrate ein Nährstoffdepot im Wurzelbereich der Maispflanzen bilden. Dadurch kann der Nährstoffbedarf des Maises häufig ohne zusätzliche mineralische N- oder P-Unterfußdüngung gedeckt werden, ohne dass Ertragsverluste auftreten. In der Vergangenheit wurden Versuche in der Regel mit einer Bodenbearbeitung vor der Gülleablage verbunden. Mittlerweile fokussieren sich die Versuche auf die streifenweise Bodenbearbeitung (Strip-Till) mit gleichzeitiger Ablage von Wirtschaftsdüngern in den Boden. Durch die Platzierung der Nährstoffe im gelockerten Streifen stehen Stickstoff und Phosphor den jungen Pflanzen frühzeitig zur Verfügung. Gleichzeitig bleibt ein großer Teil der Bodenoberfläche ungestört und mit Ernteresten bedeckt. Dadurch können die Bodenstruktur stabilisiert und das Risiko von Bodenabtrag verringert werden. Vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes und der Bemühungen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen in die Ostsee werden solche Verfahren zunehmend untersucht, da Erosion und oberflächlicher Bodenabtrag zum Transport von Nährstoffen beitragen können.
Versuche der LKSH zeigen, dass eine solche Nährstoffplatzierung in Kombination mit streifenförmiger Lockerung auch unter Praxisbedingungen funktionieren kann. Am Standort Hüsby wurden in Versuchen unterschiedliche Varianten der Gülledüngung im Strip-Till-Verfahren untersucht. Dabei wurde auch geprüft, ob durch die Zugabe von Magnesiumsulfat in Form von Kieserit zur Gülle eine Struvitbildung angeregt werden kann. Struvit entsteht durch eine Ausfällungsreaktion zwischen Ammonium, Phosphat und Magnesium und bindet Stickstoff und Phosphor in einer stabileren Form. Diese Nährstoffe werden im Boden nur langsam gelöst und sind dadurch über einen längeren Zeitraum hinweg pflanzenverfügbar vorhanden. Das Ergebnis des Versuches ist in Grafik 2 dargestellt. Trotz einer im kühlen Frühjahr teilweise etwas verzögerten Jugendentwicklung im Strip-Till-Verfahren zeigte sich im weiteren Vegetationsverlauf eine gleichmäßige Bestandesentwicklung. Insgesamt erwies sich die Kombination aus streifenweiser Bodenbearbeitung und gezielter Nährstoffplatzierung im Vergleich zur flächigen Lockerung mit dem Grubber als vorteilhaft.
Organische Düngung effizient nutzen
Auf vielen Maisstandorten spielt die organische Düngung eine zentrale Rolle in der Nährstoffversorgung. Insbesondere auf Betrieben mit Rinderhaltung oder Biogasanlagen stehen häufig größere Mengen an Gülle oder Gärsubstrat zur Verfügung. Ein großer Teil des Stickstoffbedarfs kann daher bereits über Wirtschaftsdünger gedeckt werden. Langjährig organisch gedüngte Böden zeichnen sich häufig durch eine erhöhte Stickstoffnachlieferung aus dem Boden aus. Durch die vergleichsweise späte Beschattung der Flächen und günstige Bedingungen für die Mineralisation im Frühjahr kann zusätzlich Stickstoff freigesetzt werden. Diese standortspezifische Nachlieferung sollte bei der Planung der Düngung berücksichtigt werden. Damit die in den Wirtschaftsdüngern enthaltenen Nährstoffe möglichst effizient genutzt werden können, ist eine verlustarme Ausbringung entscheidend. Nach DÜV wird im Jahr der Ausbringung eine Mindestwirksamkeit von 60 % des Gesamtstickstoffs bei Rindergülle und Gärsubstrat sowie 70 % bei Schweinegülle angerechnet. Allerdings gilt es zu bedenken, dass immer mindestens der ermittelte Gehalt an NH4-N berücksichtigt werden muss. Um diese Nährstoffmengen tatsächlich pflanzenverfügbar zu machen, sollten Ammoniakverluste möglichst gering gehalten werden. Eine große Bedeutung hat daher die zügige Einarbeitung organischer Düngemittel nach der Ausbringung. Organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff müssen auf unbestelltem Ackerland spätestens innerhalb einer Stunde nach Beginn der Ausbringung eingearbeitet werden. Neben der optimalen Ausbringtechnik ist auch eine regelmäßige Analyse der Wirtschaftsdünger sinnvoll, um die enthaltenen Nährstoffmengen in der Düngeplanung korrekt berücksichtigen zu können.
Grundnährstoffe und pH-Wert beachten
Neben Stickstoff und Phosphat sollten auch weitere Nährstoffe in der Düngeplanung berücksichtigt werden. Für eine stabile Entwicklung der Maisbestände ist eine ausgewogene Versorgung mit Kalium, Magnesium und Schwefel erforderlich. Besonders auf leichten und trockenen Standorten spielt eine ausreichende Kaliumversorgung eine wichtige Rolle für die Wasseraufnahme und die Standfestigkeit der Pflanzen. Ein Teil des Kaliumbedarfs kann bereits über Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärsubstrat abgedeckt werden. Je nach Nährstoffgehalt der eingesetzten Dünger kann dennoch eine ergänzende Düngung notwendig sein. Häufig wird hierzu Korn-Kali eingesetzt, wodurch gleichzeitig auch Schwefel bereitgestellt wird. Wie sich der Bedarf an Grund- und Mikronährstoffen aus Bodenuntersuchung und Ertragsniveau ableiten lässt, zeigt die Beispielberechnung in der Tabelle. Auf Grundlage der ermittelten Bodenversorgung und der erwarteten Nährstoffabfuhr kann der verbleibende Düngebedarf für die jeweiligen Nährstoffe berechnet und gezielt ergänzt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Nährstoffverfügbarkeit ist der pH-Wert des Bodens. Silomais reagiert empfindlich auf zu niedrige pH-Werte. Liegt der pH-Wert unter dem optimalen Bereich, kann die Aufnahme wichtiger Nährstoffe eingeschränkt sein. Durch regelmäßige Kalkgaben lässt sich der pH-Wert stabilisieren, und gleichzeitig kann über geeignete Kalkdünger auch der Magnesiumbedarf des Bodens berücksichtigt werden.
Fazit
Eine sorgfältige Planung der Maisdüngung bildet die Grundlage für stabile Erträge und eine effiziente Nutzung der eingesetzten Nährstoffe. Ausgangspunkt ist immer eine standortangepasste Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat nach den Vorgaben der Düngeverordnung. Darüber hinaus sollten auch die Beiträge aus organischen Düngemitteln sowie die Nährstoffnachlieferung des Bodens in der Düngeplanung berücksichtigt werden. Versuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zeigen, dass neben der klassischen Düngung auch eine gezielte Platzierung der Nährstoffe im Wurzelraum der Pflanzen Vorteile bieten kann. Verfahren wie die streifenweise Bodenbearbeitung mit gleichzeitiger Ablage von Wirtschaftsdüngern können dazu beitragen, die Nährstoffeffizienz zu erhöhen und die Jugendentwicklung der Maispflanzen zu unterstützen. Neben der Versorgung mit Stickstoff und Phosphat sollten auch die ausreichende Versorgung mit weiteren Nährstoffen sowie ein stabiler pH-Wert des Bodens im Blick behalten werden.
Die zunehmende Unvorhersehbarkeit der Wasserverfügbarkeit im Wald – insbesondere in der Vegetationszeit – stellt viele Forstbetriebe vor Herausforderungen. Neben den waldbaulichen Möglichkeiten der Baumartenwahl steht bei entsprechenden Geländebedingungen und Bodenvoraussetzungen auch der Wasserrückhalt als Methode zur Verfügung. Ein Ziel dieser meist kleinräumigen Maßnahmen ist die Verbesserung des Wald-Mikroklimas durch Kühlungseffekte, insbesondere in den Sommermonaten.
Die Wasserrückhaltung der Winterniederschläge kann in trockeneren Frühjahren einen Puffer in der Wasserverfügbarkeit für den Laubaustrieb darstellen. Dabei spielt die dezentrale Wasserrückhaltung zunehmend eine größere Rolle.
Zur Veranschaulichung der praktischen Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit im Wirtschaftswald haben das Landesamt für Umwelt – Dezernat 51 – und die Kreisforsten Herzogtum Lauenburg kürzlich zur Nachmittagsexkursion eingeladen. Zusammen mit der Integrierten Station Lauenburgische Landschaften mit Sitz in Mölln konnten die Kreisforsten in den letzten Jahren an verschiedenen Forstorten bereits Wasserrückhaltemaßnahem in unterschiedlichem Umfang realisieren. Die interessierten Teilnehmer deckten ein breites Spektrum des Waldbesitzes ab und folgten der Exkursionsleitung gern zu den drei Waldbildern im Forstort Bälau in den letzten verschneiten Wintertagen.
Die durch den Revierleiter Jan Staecker vorgestellten Waldbilder boten das gesamte Portfolio an Herausforderungen, die in diesem Thema stecken.
Wiedervernässter Buchenstandort
Eindruck des Vernässungsstandes im Spätsommer 2025 Foto: Christiane Herty
Am ersten Waldbild wurden die Möglichkeiten für einen noch nicht wiedervernässten Bruchwaldstandort diskutiert. An dieser Stelle grenzt der Wald an eine landwirtschaftliche Fläche, sodass die Frage der Wasserrückhaltung auch eine Frage der nachbarschaftlichen und gewässerrechtlichen Situation ist.
Die Waldbilder zwei und drei liegen innerhalb des Waldes im Eigentum der Kreisforsten, sodass diese Fragen einer Umsetzung nicht im Wege standen. Beide Waldbilder zeichnen sich durch Geländesenken aus, die in unterschiedlichem Maße durch die Anlage von Lehmstauen zum Wasserrückhalt beitragen. Eine Überlaufrinne sorgt an beiden Stellen dafür, dass das Wasser die Lehmdämme bei einem Überangebot an Wasser umlaufen kann. Die Einstellung der für die jeweilige Situation idealen Stauhöhe führt durch gute Planung und unter Zuhilfenahme eines Höhenmodells sowie der vorliegenden Standortkartierung zum Erfolg.
Die Teilnehmer erhielten zahlreiche praktische Informationen zum Ablauf des Projektes von der Planung bis zur Umsetzung. Malte Festersen von der Integrierten Station zeigte die in Bälau verwendeten Gerätschaften, unter anderem einen selbst entworfenen Schlitten sowie das schwedische Eiserne Pferd. Dieses kleine, motorbetriebene Hilfsmittel sorgt mit Ketten und geringem Bodendruck für den Transport des Lehms zu seinem Bestimmungsort und erleichtert die Maßnahmenumsetzung sehr. Auch andere Gelände- und Standortsituationen wurden für die Umsetzung besprochen.
Die Maßnahmen in Bälau wurden vor gut einem Jahr umgesetzt. Revierleiter Jan Staecker zeigte sich mit den neu entstandenen Situationen sehr zufrieden und vermutet einen Gewinn für die Vitalität des angrenzenden Buchenbestandes. Dies bleibt für die Zukunft weiter zu beobachten.
Verschiebung von Lebensraumtypen
Eisernes Pferd im Einsatz Foto: Jeanine Wagner
In waldgeprägten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten ist die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts in der Regel ein Ziel des Managementplans. Die Umsetzung kann zu kleinräumigen Verschiebungen der Lebensraumtypen (LRT) führen, zum Beispiel wenn sich ein buchengeprägter Wald-LRT zu einem erlengeprägten LRT entwickeln. Auch wenn die LRT-Anteile innerhalb eines FFH-Gebietes grundsätzlich erhalten bleiben sollen, werden sich dabei möglicherweise langfristig Veränderungen ergeben. Eine kleinräumige Veränderung der LRT im Gebiet kann somit ein Ausdruck eines erreichten Managementziels sein. Sterben Einzelbäume in der Übergangsphase ab, kann sich die Strukturvielfalt durch Biotopbäume und Totholz erhöhen. Sollte das Ausmaß einer möglichen Veränderung größere Flächen oder seltene LRT umfassen, bietet sich die Rücksprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Umwelt (LfU) im Vorfeld an. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zuordnung zu den LRT in der Regel über die krautige Vegetation hergestellt wird.
Mit zahlreichen Eindrücken und der einen oder anderen Umsetzungsidee erreichten die Teilnehmer nach drei Stunden wieder den Ausgangspunkt.
Von Oktober 2025 bis Mitte März 2026 haben 23 motivierte Teilnehmerinnen am 47. BAFF-Grundkurs in Osterrönfeld teilgenommen – mit großem Engagement, Offenheit und dem Willen, sich weiterzuentwickeln.
In insgesamt 18 Bausteinen wurde nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch die persönliche Entwicklung gefördert. Zu den Bausteinen im Grundkurs gehörten unter anderem Themen wie betriebliche Altersvorsorge, das digitale Agrarbüro, Besteuerung in der Landwirtschaft, Büroorganisation und Zeitmanagement sowie Mitarbeiterführung auf dem Hof. Besonders spannend in diesem Kurs: Gleich zu Beginn stellten sich die Teilnehmerinnen unter der Überschrift „Mein Platz auf dem Hof heute“ vor. Sechs Monate später, zum Abschluss, wurde genau dieses Thema erneut aufgegriffen – mit beeindruckenden Ergebnissen. Es war deutlich zu sehen, wie sehr sich die Frauen im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben und wie klar sie heute ihren Platz auf dem Betrieb beschreiben können. Am Abschlusstag präsentierten die Teilnehmerinnen ihre Ergebnisse in einer tollen, wertschätzenden Runde – ein gelungener Abschluss dieser intensiven Qualifizierung.
Die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen (r.), überreichte den Teilnehmerinnen des BAFF-Grundkurses ihre Urkunden.
Neben vielen fachlichen Inhalten konnten ganz konkrete Fortschritte erzielt werden: Notfallordner wurden erstellt und gefüllt, die Digitalisierung in den Büros auf den Betrieben vorangebracht und wichtige Strukturen geschaffen. „Vor allem aber haben die Frauen im Laufe der Qualifizierung deutlich an Selbstbewusstsein gewonnen. Sie haben sich einen bunten Strauß an Wissen erarbeitet, der ihnen ermöglicht, aktiv mitzureden, Verantwortung zu übernehmen und auf den Betrieben sichtbar zu sein“, freut sich Anette Störtenbecker, die als Agrarreferentin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein die Absolventinnen der BAFF-Kurse betreut. Auch der Aufbaukurs in Bredstedt konnte Anfang März nach sechs Bausteinen erfolgreich mit vielen Teilnehmerinnen abgeschlossen werden. Herzlichen Glückwunsch an alle Absolventinnen zu ihrer starken Leistung.
Die Teilnehmerinnen des BAFF-Grundkurses vor der Landwirtschaftskammer in RendsburgAuch der BAFF-Aufbaukurs ging Mitte März in Bredstedt zu Ende.
Save the Date
Forum für Frauen in der Landwirtschaft des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein
„Knapp, aber nicht dramatisch“, so wird die aktuelle Versorgungssituation mit Eiern im Lebensmittelhandel beschrieben. Es ist also genug Angebot da, bei einzelnen Haltungsformen oder Sortierungen kann es jedoch Lücken geben. Während in vielen anderen Bereichen in der Landwirtschaft die Erzeugerpreise aktuell nicht kostendeckend sind, berichten die Geflügelhalter von einer regen Nachfrage und stetigen Preisaufschlägen für Schlachtgeflügel und vor allem für Eier.
Seuchenzug verringert das Angebot
Dennoch ist die Stimmung auch in dieser Branche nicht ungetrübt. Denn eine Ursache des knappen Eierangebotes sind Ausbrüche der Geflügelpest auf vielen Betrieben. Das Friedrich-Loeffler-Institut meldete zuletzt etwa 20 neue Ausbrüche in Deutschland im Monat. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland aufgrund der Vogelgrippe mehrere Hunderttausend Tiere gekeult. Der Wiederaufbau der Bestände zieht sich hin. Dazu kommt das Seuchengeschehen in den Nachbarländern. Bei einem Selbstversorgungsgrad von 75 % ist Deutschland auf Importe angewiesen. Wichtigster Lieferant sind die Niederlande, gefolgt von Polen. Bereits im vorigen Jahr sorgte eine ähnliche Situation für einen Anstieg der Erzeugerpreise. So lag die Weser-Ems-Notierung für ein M-Ei zu Ostern 2024 noch bei 15,9 ct, stieg dann Ostern 2025 auf 18,75 ct und erreichte in der vorigen Woche 20,65 ct. In den letzten Wochen vor dem Osterfest war die Angebotssituation so knapp, dass viele Erzeuger nicht mehr die vertraglich gebundenen Packstellen beliefert, sondern die Eier selbst am freien Markt verkauft haben. Dafür wurden dann auch Vertragsstrafen in Kauf genommen. Höhere Erzeugerpreise sind notwendig, da ebenso die Kosten der Eierproduktion durch höhere Löhne, steigende Energiepreise und hohe Auflagen stetig steigen. Im vergangenen Jahr zahlten Verbraucher im Durchschnitt 2,02 € für eine Zehner-Packung Eier aus Bodenhaltung. Aktuell kostet die günstigste Packung vielerorts etwa 2,49 €.
Lokale Lieferketten als Vorteil
Zuletzt haben Presseberichte dafür gesorgt, dass sich Verbraucher stärker mit Eiern eindeckten. Gefragt sind aktuell vor allem weiße Eier zum Färben. Die Eiernachfrage ist jedoch auch insgesamt gestiegen. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2023 noch bei 236 Eiern und hat sich bis 2025 auf 252 Eier erhöht. Eier profitieren von ihrem Image als vergleichsweise günstige Eiweißquelle und damit Fleischersatz und passen in aktuelle Ernährungstrends. So trifft eine wachsende Nachfrage auf ein ohnehin knappes Marktangebot. Während die Importware meist in den Verarbeitungsbereich geht, versorgen sich viele Supermärkte mit Eiern aus der direkten Umgebung. Diese „Frühstückseier“ stammen also von benachbarten Höfen. So wird auf lange Transportwege verzichtet und die lokale Wirtschaft unterstützt. Es senkt zudem die Abhängigkeit von Importen. Wenn jedoch die lokalen Betriebe zum Beispiel von der Geflügelpest betroffen sind, können die Händler nicht einfach woanders einkaufen beziehungsweise müssen sich erst mit etwas Aufwand neue Lieferanten suchen. Durch diese bodenständigen Lieferketten steigt so die Anfälligkeit für Preisschwankungen. Insgesamt ist diese regionale Versorgung aber ein Pluspunkt für das Ei. Die Branche setzt damit um, was sich Verbraucher für andere Produkte wünschen. Daher lässt sich eine Knappheit in den Tagen vor dem Osterfest gut verkraften.
Im Dezember sprach Felix Schwartz aus Sörup offen über Existenzängste. Rund 55 ha seiner Flächen sollten damals Teil eines geplanten Naturschutzgebietes am Winderatter See werden – für den Milchviehbetrieb mit Jerseyherde ein Szenario mit ungewissem Ausgang. Drei Monate später klingt die Lage weniger dramatisch. Entwarnung will der Landwirt dennoch nicht geben.
In einer Informationsveranstaltung des Landesamtes für Umwelt (LfU) im Grundhofer Krug wurde jetzt der aktuelle Stand der Planungen vorgestellt. Rund 80 bis 100 Interessierte und Betroffene waren gekommen, um sich über das geplante Naturschutzgebiet Winderatter See, Tal der Kielstau und Umgebung zu informieren.
Zentrale Botschaft des Abends: Statt rund 500 ha umfasst der aktuelle Entwurf der Gebietskulisse nun rund 342 ha. Bei Schwartz wären nach aktuellem Stand nur noch etwa 20 ha betroffen.
„Das ist mit der Situation im Dezember nicht mehr zu vergleichen“, sagt Schwartz. Damals habe große Unsicherheit geherrscht, verbunden mit der Sorge, den Betrieb in seiner jetzigen Form nicht fortführen zu können. Heute sei die Lage „deutlich entschärft“, auch wenn ein fader Beigeschmack bleibe.
Dass es zu dieser Anpassung kam, ist nach Darstellung des LfU auch Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Betroffenen. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung habe es Abstimmungen mit Eigentümern und Bewirtschaftern gegeben. Ein Prozess, der aus Sicht vieler Beteiligter Wirkung gezeigt hat.
Einschränkungen bleiben
Die nun vorgestellten Regelungen greifen weniger stark in die Bewirtschaftung ein als zunächst befürchtet. Grünland darf weiterhin genutzt werden, auch Beweidung und Mahd bleiben grundsätzlich möglich. Feste Vorgaben zu Schnittzeitpunkten oder eine Begrenzung der Schnitthäufigkeit sind nicht vorgesehen.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Grünlandflächen künftig nicht mehr zulässig, ein Umbruch sowie die Umwandlung in Ackerland sind ausgeschlossen. Auch eine Intensivierung der Entwässerung ist nicht erlaubt. In Gewässerrandstreifen gelten zusätzliche Vorgaben, etwa Einschränkungen bei der Düngung.
Betroffen sind auch Jäger, Forstwirte, Anwohner, Besucher und Angler, etwa durch zusätzliche Vorgaben wie bei der Kitzrettung, wo Drohneneinsätze unter Umständen genehmigungspflichtig sind.
Für Ackerflächen sind insbesondere im 25 m breiten Randstreifen an der Kielstau Einschränkungen vorgesehen. Dort sind weder Düngung noch Pflanzenschutzmittel oder ein Umbruch zulässig. Für diese Flächen besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs.
Auch wenn zentrale Befürchtungen, etwa eine drastische Reduzierung der Schnittnutzung, sich nicht bestätigt haben, sieht Schwartz weiterhin Herausforderungen. „Der Betrieb läuft erst einmal ganz normal weiter“, sagt er. Anpassungen könnten sich aus den indirekten Folgen der Auflagen ergeben. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel könne bei starkem Unkrautdruck zum Problem werden. Auch die Futterqualität und -menge könnten langfristig beeinflusst werden. „Das muss man dann sehen und darauf reagieren“, so Schwartz. Im Zweifel könne zusätzlicher Futterzukauf notwendig werden.
Wirtschaftlichkeit infrage
Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die wirtschaftliche Seite. Für Einschränkungen auf Grünlandflächen ist derzeit keine direkte Entschädigung vorgesehen.
Während für Ackerflächen Ausgleichszahlungen möglich sind, müssen Grünlandbewirtschafter auf freiwillige Programme wie den Vertragsnaturschutz ausweichen. Diese sind jedoch an zusätzliche Auflagen gebunden und nicht garantiert. „Am Ende bedeutet das für uns vor allem mehr Aufwand, mehr Bürokratie und mehr Unsicherheit“, beschreibt Schwartz die Situation.
Die bestehenden Pachtverträge liefen unabhängig davon weiter. Auch die Frage nach möglichen Wertverlusten von Flächen wurde angesprochen. Seitens des LfU wurde dies verneint, eine Einschätzung, die im Publikum nicht überall auf Zustimmung stieß.
Gleichzeitig wurde auf der Veranstaltung deutlich, dass es sich beim geplanten Schutzgebiet nicht um ein kurzfristiges Vorhaben handelt. Planungen existieren nach Angaben des LfU bereits seit Jahrzehnten. Große Teile der Flächen befinden sich bereits in öffentlicher Hand oder wurden gezielt für Naturschutzzwecke entwickelt.
Das Gebiet rund um den Winderatter See gilt als ökologisch wertvoll. Moorige Niederungen, extensiv genutztes Grünland und Gewässer bieten Lebensraum für zahlreiche Arten – von Wiesenvögeln über Amphibien bis hin zu Insekten. Ziel der Unterschutzstellung ist es vor allem, Nährstoffeinträge zu reduzieren und bestehende Lebensräume langfristig zu sichern.
Mit der Informationsveranstaltung ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Verordnungsentwurf soll öffentlich ausgelegt werden, Stellungnahmen können abgegeben werden. Diese werden anschließend geprüft und fließen gegebenenfalls in die endgültige Fassung ein.
Zeitplan unklar
Das LfU strebt einen Abschluss des Verfahrens noch in diesem Jahr an. Der Zeitplan hängt aber maßgeblich davon ab, wie viele Stellungnahmen eingehen und wie aufwendig deren Prüfung ausfällt.
„Wir werden auf jeden Fall eine Stellungnahme abgeben“, sagt Schwartz. Ob und in welchem Umfang diese berücksichtigt werde, sei jedoch offen. Hier setze man auf die zugesagte Einzelfallprüfung. Für den Milchviehbetrieb in Sörup bleibt es eine gemischte Bilanz. Die ursprünglichen Existenzsorgen haben sich nicht bestätigt, der Betrieb kann voraussichtlich weitergeführt werden. Gleichzeitig bleiben wirtschaftliche Risiken und ein erhöhter Abstimmungsbedarf. „Es ist besser geworden, aber ganz zufrieden kann man damit nicht sein“, fasst Schwartz zusammen. Entscheidend sei nun, dass sich die Rahmenbedingungen perspektivisch nicht weiter verschärften und Planungssicherheit bestehe.