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Am Sonnabend, 19. März, findet die traditionelle Frühjahrsauktion des Holsteiner Verbandes statt – und das schon zum 36. Mal. Die rund 30 Nachwuchspferde haben Geschäftsführer Roland Metz und sein Team sorgsam ausgewählt.
Es hat sich in den vergangenen Jahren etabliert, dass vielversprechende Dreijährige das Lot der ersten Auktion des Jahres bereichern. Und so werden sich auch zum Start des aktuellen Holsteiner-Auktionsjahres zehn Pferde im Freispringen präsentieren.
Die gerittenen Pferde sind zwischen vier und sechs Jahren alt und können nicht nur interessante Verwandtschaftsleistungen, sondern zum Teil auch schon Turniererfolge vorweisen. „Es ist uns gelungen, erneut ein sehr besonderes Lot von hoher Qualität zusammenzustellen. Mit von der Partie sind drei- bis sechsjährige Holsteiner, die eine Perspektive für den Spring- und Vielseitigkeitssport mitbringen“, betont Roland Metz.
Erstmalig werden die Auktionskandidaten am Sonnabend, 5. März, anlässlich des Stützpunktturniers in Elmshorn dem Publikum präsentiert. Von diesem Zeitpunkt an können die Pferde nach Absprache besichtigt und probiert werden, bevor die Abschlusspräsentation am 19. März um 10 Uhr beginnt. Zuschauer sind dazu herzlich willkommen, außerdem überträgt ClipMyHorse.tv live. Um 15 Uhr am Auktionstag läutet das Bid-up die finale Phase der Onlineversteigerung ein.
Die gesamte Kollektion ist mit Pedigrees, Foto- und Videomaterial auf holsteiner.auction zu begutachten. Alle Fragen rund um die Auktion und zu den Pferden selbst beantwortet Roland Metz unter rmetz@holsteiner-verband.de oder Tel.: 0171-4 36 46 51.
Beim Thema Einheitlichkeit der Handels- und Agrarpolitik im Zusammenhang mit den Zielen des Green Deal scheint es unter den Landwirtschaftsministern der Mitgliedstaaten doch kein so einhelliges Miteinander zu geben. Offenbar war der Optimismus, den Frankreichs Landwirtschaftsminister Julien Denormandie als amtierender Agrarratspräsident dazu in den zurückliegenden Wochen zur Schau stellte, etwas verfrüht. Zumindest stießen seine Entwürfe zu diesem Thema beim Agrarratstreffen am Montag in Brüssel nicht bei all seinen Kollegen auf Zuspruch.
Während eine Seite auf strikte Einhaltung der EU-Standards bei eingeführten Agrarprodukten pochte, warnten andere Delegationen vor der Gefahr handelspolitischer Gegenreaktionen. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski stellte indes klar, alle Einschränkungen müssten mit dem Handelsrecht der Welthandelsorganisation (WTO) im Einklang stehen. Denkbar sind für den Polen bestimmte Einzelmaßnahmen, wie ein Einfuhrverbot für Eier aus der Käfighaltung. Dabei wies Wojciechowski darauf hin, dass die EU eine positive Agraraußenhandelsbilanz habe. Im Jahr 2020 habe die Gemeinschaft einen Exportüberschuss von 62 Mrd. € verbucht. In den ersten neun Monaten von 2021 habe sich das Agrarhandelsplus auf 51 Mrd. € summiert. Es sei wichtig, diese Bilanz nicht durch voreilige Schutzmaßnahmen zu gefährden.
Vorgaben für Importprodukte
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte, dass die Europäische Union in der Pflicht stehe, beim Thema ökologische Nachhaltigkeit auch weltweit voranzugehen. Dabei müsse aber darauf geachtet werden, dass eine Verlagerung von Umweltproblemen zulasten der europäischen Landwirte vermieden werde. Deutschland befürworte den Vorschlag Frankreichs einer stärkeren Kooperation mit Drittstaaten, so der Bundesminister.
Zu den Skeptikern gehörten unter anderem Schweden, Dänemark sowie Finnland und die Niederlande. Sie gaben zu bedenken, dass Vorgaben für Importprodukte schnell auch den Agrarexport der EU durch entsprechende Gegenreaktionen von Drittstaaten treffen könnten. Irlands Landwirtschaftsminister Charlie McConalogue, dessen Land in besonderem Maße von der Ausfuhr von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln abhängt, zeigte sich zwar offen für eine Angleichung der Standards. Zugleich warnte aber auch er vor der Gefahr von Handelsrestriktionen von Drittstaaten. Laut McConalogue muss die EU zunächst die von der WTO erlaubten Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Nachhaltigkeitsstandards setzen
Die schwedische Agrarressortchefin Anna-Caren Sätherberg bekräftigte die Forderung nach umfassenden Folgenabschätzungen, bevor es zu Einschränkungen im Außenhandel komme. Die Sozialdemokratin gab auch zu bedenken, dass nicht alle Drittländer den gleichen Entwicklungsstand hätten. Ärmere Staaten dürften handelspolitisch nicht benachteiligt werden. Spaniens Landwirtschaftsminister Luis Planas betonte, dass die EU bei Lebensmitteln die „größte Handelsmacht“ der Welt sei. Es gebe daher auch die Möglichkeit, handelspolitisch neue ökologische Nachhaltigkeitsstandards zu setzen. Belgien und Dänemark warnten derweil ausdrücklich vor den Folgen eines EU-Handelsprotektionismus. Dänemarks Landwirtschaftsminister Rasmus Prehn kann sich jedoch eine stärkere Kontrolle der Pflanzenschutzmittelrückstände bei eingeführten Erzeugnissen vorstellen.
Damit konnte Prehn bei den Delegationen von Polen, Tschechien und den drei baltischen Staaten – Estland, Lettland und Litauen– punkten. Diese forderten einhellig, dass die EU deutlich strenger als bislang auf die Einhaltung von Standards wie Höchstrückständen von Pflanzenschutzmitteln pochen sollte. Die polnische Delegation machte zudem Druck, was den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) angeht. Warschau will, dass dieser nicht nur bei Industrieprodukten Anwendung findet, wie es die Kommission zunächst für Düngemittel oder Beton beabsichtigt, sondern auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt wird.age
Auch die Qualifizierung zur Büroagrarfachfrau (Baff), die im Oktober 2021 zum 37. Mal startete, läuft inzwischen aufgrund der Corona-Beschränkungen digital. 24 Teilnehmerinnen sind insgesamt dabei und verfolgen die Seminare nun zu Hause vor dem Computer. Im Herzogtum Lauenburg haben sechs junge Frauen aus der Not eine Tugend gemacht. Sie treffen sich jede Woche bei Elena Körting in Wangelau.
Wenn sich die Mitglieder der kleinen Lerngruppe auf den Weg machen, gehören nicht nur Block und Kuli in die Tasche, sondern auch Obst, Snacks und Getränke. Denn wenn sich die angehenden Baffs mit Themen wie allgemeinem Vertragsrecht, Steuern oder Cross-Compliance beschäftigen, soll es auch gemütlich sein. Elena Körting verwandelt für diese Tage ihr Wohnzimmer in einen kleinen Seminarraum. Über einen Beamer wird der digitale Unterricht auf eine große Leinwand übertragen, sodass alle die Ausführungen der Referenten gut verfolgen können.
Dabei kannten sich vor der Qualifikation nur zwei der sechs Frauen. „Zum Glück haben wir uns anfangs, als es noch Seminare in Präsenz gab, alle in Neumünster getroffen und in der Vorstellungsrunde kennengelernt“, sagt Jana Siemers. Mit einem Lächeln fügt sie hinzu, dass ja auch das Netzwerken ein wichtiger Effekt der Ausbildung sei. Das hat bestens geklappt, denn als es hieß, es geht ins „Homeoffice“, bot Elena Körting ihren „Seminarraum“ an. Seitdem fahren Laureen Thielsen, Sandra Mund, Franka Piehl, Jennifer Ohle und Jana Siemers von Siebeneichen, Dalldorf, Schulendorf und Fuhlenhagen in Fahrgemeinschaften nach Wangelau. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Berufen, arbeiten in der Beratung für den Gewässerschutz, beim Jobcenter oder als Arzthelferin. „Wir sind alle mit Landwirten verheiratet“, sagt Jana Siemers. Und so ist auch die Motivation ähnlich: „Wir wollen mitreden können auf dem Hof und wissen, was im Büro alles erledigt werden muss“, fasst Elena Körting zusammen. So sitzen sie an den Seminartagen vor der großen Leinwand und beschäftigen sich jeweils von 9.30 bis 15 Uhr mit Hit-Datenbanken, Erb- und Steuerrecht, Notfallordner oder Sozialversicherungsrecht. „Die Seminare geben einen guten Einblick in die verschiedenen Bereiche und die Referenten sind super engagiert und gehen auf Fragen ein“, lobt Elena Körting. Trotzdem sei es gut, in einer Lerngruppe zu sein. Das Steuerrecht zum Beispiel sei ziemlich komplex. In der Gruppe habe man die Chance, sich gegenseitig zu helfen oder in der Mittagspause ein schwieriges Thema noch mal gemeinsam zu besprechen.
Das kompensiere die fehlende Möglichkeit, sich live in Neumünster zu treffen, „aber vor Ort hätte es uns noch besser gefallen“, sind sich die Frauen einig. Bis Ende März werden sie sich weiter jede Woche in der Lerngruppe treffen. Sie hoffen, dass die Zertifikate für die Qualifikation, die Landwirtschaftskammer und LandFrauenverband gemeinsam anbieten, vielleicht bei einer Präsenzveranstaltung überreicht werden können. „Das wäre auf jeden Fall super“, sind sich die Baff-Aspirantinnen einig.
Die Ergebnisse der ersten Messung des Nitratmessdienstes in diesem Frühjahr liegen vor. Wie im vergangenen Jahr liegen die gemessenen Nmin-Werte auf einem durchschnittlichen Niveau. Die aktuellen Ergebnisse können genau wie betriebseigene Analyseergebnisse für die rechtskonforme N-Bedarfsermittlung nach Düngeverordnung herangezogen werden.
Jährlich werden in den verschiedenen Naturräumen Schleswig-Holsteins Ackerflächen für die Ermittlung der Nmin-Bodengehalte beprobt. Die Beprobungsflächen setzen sich aus Schlägen der Versuchsstationen der Landwirtschaftskammer und des Versuchsfeldes Lindenhof der Fachhochschule Kiel zusammen. Hinzu kommen Praxisflächen landwirtschaftlicher Betriebe, die zum größten Teil bereits langjährig durch zuverlässige Probennehmer untersucht werden. Die Landwirtschaftskammer bedankt sich ausdrücklich bei den teilnehmenden Praxisbetrieben, der Fachhochschule Kiel sowie den Probennehmern für die Zurverfügungstellung der Flächen und Anbaudaten sowie für die gute Zusammenarbeit. Die Düngesaison kann grundsätzlich nach Ablauf der Sperrfrist ab dem 1. Februar beginnen. Trotz der milden Temperaturen liegen oftmals wassergesättigte Böden vor, sodass nach derzeitigen Prognosen keine präzisen Aussagen für den Vegetations- und Düngestart gemacht werden können. Daneben ist mit Einführung der Düngeverordnung (DÜV) 2020 ein generelles Düngeverbot für stickstoff-/phosphathaltige Düngemittel wie Mineraldünger, flüssige Wirtschaftsdünger, Festmist, Kompost, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenschutzmittel und weitere auf gefrorenem Boden zu beachten, was je nach Wetterlage den Düngestart nach hinten verlagern könnte. Um den N-Bedarf vor einer Düngemaßnahme korrekt zu ermitteln, müssen die Nmin-Werte des Bodens mit in die Berechnung einfließen. Anzuwenden sind in den Ackerkulturen die erhobenen Gehalte aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm. Neben dem Bedarf an N muss dieser auch für Phosphat schriftlich dokumentiert zur Düngung vorliegen. Die hier veröffentlichten Werte können für die Düngebedarfsermittlung für Winterkulturen herangezogen werden, wenn keine eigenen Proben auf den Betrieben vorliegen. In den kommenden Wochen werden die Nmin-Werte für die Düngebedarfsermittlung von Sommerkulturen durch eine zweite Beprobung erhoben. Die Testflächen werden bei der Düngung ausgelassen, damit die Mineralisierung von N im Zeitverlauf dargestellt werden kann. Dafür werden diese Probefenster entweder mit Folien abgedeckt oder die Exakttechnik wird abgeschaltet. Die Proben werden von Flächen aus den Naturräumen Östliches Hügelland, Geest und Marsch gezogen und sollen dabei die standorttypischen Fruchtfolgekombinationen unter aktuell praxistypischen Bedingungen abbilden.
Witterung 2021: Oft nass und kalt
Bodentemperatur und Niederschlag haben einen erheblichen Einfluss auf den N-Kreislauf im Boden. Um einen Eindruck der Entwicklung dieser Parameter im Verlauf des vergangenen Jahres zu gewinnen, sind diese in Übersicht 1 dargestellt. Wie in den vergangenen Jahren bilden die sechs Wetterstationen in Elpersbüttel, Kiel, Leck, Lübeck, Quickborn und Schleswig hierfür die Datengrundlage. Die Mittelwerte für Niederschlag und Bodentemperatur im Jahresverlauf 2021 sowie die jeweiligen langjährigen Durchschnittswerte sind abgebildet. Der jeweils höchste und niedrigste Niederschlag der sechs Messpunkte ist dargestellt, um auch die Schwankungen der Niederschlagsmengen zwischen den Stationen aufzuzeigen. Der Gesamtniederschlag liegt mit 789 mm nah dem langjährigen Mittel (820 mm) für Schleswig-Holstein. Vom Februar bis zum Ende des Aprils sorgten niedrige Niederschlagsmengen für ein trockenes Frühjahr. Der Mai zeigte insgesamt ungewöhnlich hohe Niederschlagswerte, verbunden mit unterdurchschnittlichen Bodentemperaturen. Die Sommermonate liegen etwa auf durchschnittlichem Niveau, die Wintermonate tendenziell etwas darunter, wodurch zum Teil auch noch regionale Wasserdefizite bestehen. Auffällig sind die großen Schwankungen zwischen den Messstationen besonders in der Jahresmitte, die zeigen, dass es regional in Abhängigkeit von der Verteilung von Stark- und Dauerregenereignissen zu sehr verschiedenen Verteilungen des Niederschlags gekommen ist. Die Messstation Itzehoe kommt zum Beispiel für den betrachteten Zeitraum auf annähernd 1.000 mm Niederschlag, Lübeck auf zirka 615 mm. Kiel und Elpersbüttel liegen mit 727 mm und 690 mm ebenfalls unter dem Schnitt, Quickborn (845 mm), Schleswig (825 mm) und Leck (830 mm) auf durchschnittlichem Niveau.
Nmin in der Bedarfsermittlung
Werden keine betriebseigenen Nmin-Analysen auf den Betrieben gezogen, können die Ergebnisse des Nitratmessdienstes genutzt werden. Hierzu sind aus den Übersichten der passende Naturraum und die passende Fruchtfolgekombination für die Ermittlung des N-Bedarfes der auf dem Betrieb angebauten Kultur zu wählen. Bei deutlich abweichender Bodenart können im Einzelfall zudem Ersatzwerte aus angrenzenden Naturräumen verwendet werden. Die Angaben zur organischen Düngung im Vorjahr dienen einer besseren Einordnung der Testflächen, um passende Repräsentativwerte heranzuziehen. In den Übersichten 2 bis 6 sind die Ergebnisse nach den für Schleswig-Holstein typischen Naturräumen aufgeteilt dargestellt, wobei der Landschaftsraum Östliches Hügelland zusätzlich in den nördlichen, mittleren und südlichen Landesteil unterteilt wurde. Die Ergebnisdarstellung für die Naturräume erfolgt in kg Nmin/ha (Summe aus Nitrat und Ammonium) für die einzelnen Bodenschichten und in Summe (0 bis 90 cm). Neben der Datengrundlage des Nitratmessdienstes können auch Nmin-Analyseergebnisse der zuständigen Wasserschutzgebietsberatung sowie der vor Ort tätigen Grundwasserschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden.
Unterschiede in den Naturräumen
Betrachtet man die Übersichten 2 bis 6, wird deutlich, dass die einzelnen Flächen und Fruchtartkombinationen Schwankungen in der Höhe des Nmin-Wertes zeigen. Eindeutige Aussagen in Abhängigkeit von organischer Düngung lassen sich nicht direkt ableiten. Tendenziell scheinen bei Vorfrucht Winterraps und Leguminosen in einigen Naturräumen vereinzelt höhere Nmin-Werte vorzuliegen. Im Mittel wurden im Östlichen Hügelland in diesem Jahr 35 kg Nmin/ ha ermittelt, wobei die Werte in jedem Teil standortspezifischer Schwankungen ausgesetzt gewesen sind. Auf der Geest liegen die Werte im Mittel bei 18 kg Nmin/ha und in der Marsch bei 55 kg Nmin/ha (Übersicht 7). Dabei macht der Ammoniumgehalt am Nmin-Wert nur einen geringen Anteil aus. Die Ammoniumgehalte liegen im Mittel aller Flächen und Naturräume bei 7 kg NH4-N/ha in 0 bis 90 cm Bodentiefe. Vorläufige N-Bedarfsermittlungen, welche mit den langjährigen Nmin-Mittelwerten geplant wurden, sind durch die aktuellen Werte zu aktualisieren, sofern der gemessene Wert mindestens um +/– 10 kg Nmin abweicht. Betrachtet man Übersicht 7, wird deutlich, dass diese Anpassung vermehrt in den Naturräumen Marsch und Östliches Hügelland vorgenommen werden könnte.
Smin-Werte durchschnittlich
Im Rahmen der Bodenanalysen wurden in der ersten Messung neben den düngeverordnungsrelevanten Nmin-Werten auch die Schwefelgehalte in Form von Sulfat (SO42-) des Bodens in den unterschiedlichen Naturräumen ermittelt. In Übersicht 8 sind die Durchschnittswerte vergleichend zu den Vorjahren aufgeführt. Prinzipiell unterliegt Schwefel ähnlichen Mineralisations- und Verlustprozessen über das Sickerwasser wie Nitrat. Ähnlich wie die Nmin-Werte liegen auch die Smin-Werte in allen Naturräumen auf einem moderaten Niveau. Aufgrund der Lokalisation des Schwefels erst in tieferen Bodenschichten sollte im Rahmen der Andüngung neben N auch besonderes Augenmerk auf S gegeben werden! Es empfehlen sich 20 bis 30 kg S/ha zu Getreide und 30 bis 50 kg S/ ha zu Winterraps. Um nicht in eine durch Schwefelmangel induzierte N-Sperre zu geraten, sollte die Schwefeldüngung vornehmlich in der ersten Gabe platziert werden, um die Pflanzen bis zur Erschließung der tieferen Bodenschichten gesichert mit Schwefel versorgen zu können. Konkrete Empfehlungen zur Andüngung der Getreidebestände finden sich in einem weiteren Artikel zur Düngung von Wintergetreide. Die Ergebnisse der zweiten Nmin-Messung folgen im März, die im Wesentlichen für die N-Andüngung der Sommerungen genutzt werden können.
Fazit
In einer düngeverordnungskonformen N-Bedarfsermittlung müssen Nmin-Werte verpflichtend als Abschlag angesetzt werden. Sollte der N-Bedarf noch nicht ermittelt worden sein, muss dies auf alle Fälle aufgrund der CC-Relevanz vor der Düngung durchgeführt werden. Die diesjährigen Nmin-Ergebnisse liegen auf einem mittleren Niveau.
Die neue Bundesregierung hat den ökologischen Landbau erwartungsgemäß zur ihrem Leitbild für eine nachhaltige Landwirtschaft gemacht, mit dem Ziel 30 % Bioanbau bis 2030 zu erreichen, bis in die Ladentheke. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) in seiner Regierungserklärung am 14. Januar bekannt gegeben. Das sind dicke Bretter. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten ab jetzt pro Jahr 400.000 ha Acker und Grünland auf Ökolandbau umgestellt werden. Kommt einem das nicht bekannt vor? Man könnte an ein Dèjá-vu denken: Denn im Januar 2001 trat Renate Künast (Grüne) als Bundeslandwirtschaftsministerin an und verkündete das Ziel, den ökologischen Landbau von 3,2 % Prozent der Fläche auf 20 % innerhalb von zehn Jahren auszudehnen.
Ist Bio oldschool?
2012 lag der Anteil des ökologischen Landbaus bei 6,2 % der Fläche (7,3 %der Betriebe) und nochmals zehn Jahre später, 2020, bei 10,3 % der Fläche (13,5 % der Betriebe). Zu Künasts Zeiten lastete die BSE-Krise auf der Branche. Heute bestimmt die Corona-Pandemie die Tagespolitik und fordert ihren Tribut. In der Landwirtschaft kommt die Afrikanische Schweinepest (ASP) als zusätziche unberechenbare Komponente für den Schweinesektor hinzu. Die Verbraucher werden sich mit Inflation, steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen und höheren Mieten arrangieren müssen. Die Frage, ob die Karotte biologisch angebaut wurde oder nicht, könnte vor diesem Hintergrund schnell an Bedeutung verlieren. Die Gefahr besteht, dass durch die dogmatische Haltung in der grünen Agrarpolitik die politische und gesellschaftliche Spaltung zwischen bio und konventionell weitergetrieben wird. Auf der landwirtschaftlichen Ebene findet längst ein intensiver Austausch statt, der zu immer mehr konstruktiven Lösungen führt. Die Bewirtschaftungssysteme werden immer weiter zusammenrücken, dafür sorgen auch digitale Techniken. Wird Bio allmählich „oldschool“? Hybride Landwirtschaft ist keine Utopie mehr. Präzisere Verfahren werden den Pflanzenschutzmitteleinsatz nochmals drastisch reduzieren und mechanische Verfahren kommen bald flächendeckend bei Öko- wie konventionellen Betrieben zum Einsatz. Künstliche Intelligenz wird immer stärker auch in die Tierställe einziehen, Tierwohl überwachen und präventiv eingreifen, unabhängig ob bio oder konventionell.
Özdemir könnte mit leeren Händen dastehen
Die Alleinstellungsmerkmale des ökologischen Anbaus werden weiter zusammen schmelzen. Die Landwirtschaft wird insgesamt grüner, dafür sorgt auch die EU-Agrarpolitik. Jetzt müssen 30 % Bio in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) integriert werden. Hier sitzt der Tresor für die EU-Landwirtschaft, aus dem jährlich rund 6 Mrd. € nach Deutschland fließen und bestimmen, in welche Richtung die Entwicklung geht. Özdemir wird erklären müssen, wie er 30 % Ökolandbau finanzieren will. Skepsis ist angebracht und Unmut macht sich breit unter den Ökobetrieben angesichts der aktuellen Bedingungen. Umstellungswillige Kollegen werden zur Vorsicht gemahnt. Denn die nationalen Regeln der GAP stellen Ökobetriebe schlechter. Sie riskieren bei Teilnahme an den Eco-Schemes ihre Ökoprämie aus der Zweiten Säule. Verbessern Bund und Länder die GAP-Verordnungen nicht, steht Özdemir mit leeren Händen da. Dann werden bald 400.000 ha und die GAP zu einer harten Bewährungsprobe für den neuen Bundeslandwirtschaftsminister und seine Biopläne.
Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023
Die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2023 bringt beträchtliche Änderungen für Landwirte mit sich. Allein die Grundvoraussetzungen (Konditionalität), um Prämien zu erhalten, werden deutlich umfangreicher. Viele Details sind jedoch noch ungeklärt. Das zeigte sich bei den digitalen Informationsveranstaltungen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) mit Generalsekretär Stephan Gersteuer (siehe Ausgabe 3).
Die Konditionalität umfasst insgesamt neun Bereiche, in denen Landwirte einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) einhalten müssen. Anspruchsvoll ist – insbesondere für intensiv wirtschaftende Milchviehbetriebe – der verpflichtende Fruchtwechsel (GLÖZ 7) auf Ackerland, der bereits 2023 gegenüber dem Jahr 2022 eingehalten werden muss. Es gibt zwar Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerland oder 75 % Dauergrünland/Gras/Grünfutter beziehungsweise Grünfutter/Leguminosen/Brache (wenn das übrige Ackerland weniger als 50 ha ausmacht). Auch Ökobetriebe sind ausgenommen. Alle anderen Betriebe müssen sich Gedanken zum Fruchtwechsel machen. Allerdings gilt die Fruchtwechselverpflichtung nicht bei mehrjährigen Kulturen, (zum Beispiel Erdbeeren), Brache, Gräsern und Grünfutter (einschließlich Saatgut und Rollrasen) sowie Kleegras und Luzerne (auch in Misch¬ungen, wenn diese Leguminosen überwiegen). Der Bauernverband hat Beispiele für mögliche Fruchtfolgen erarbeitet, mit denen die Anforderungen aus GLÖZ 7 zu erfüllen sind (siehe Grafiken).
Viele Fragen
Laut Verbandsangaben werden als Fruchtwechsel zum Vorjahr anerkannt:
Eine Zweitkultur mit Ernte im Antragsjahr Zwischenfrüchte und Begrünung mit Untersaat (mindestens vom 14. Oktober bis 15. Februar); aber nur auf der Hälfte des Ackerlandes Mischkulturen wie Mais/Stangenbohnen, wobei unter anderem das notwendige Mischverhältnis noch ungeklärt ist Entsprechend den Beispielen stellt die klassische schleswig-holsteinische Ackerbau-Fruchtfolge mit Winterweizen, Wintergerste und Raps kein Problem für die Einhaltung des Fruchtwechsels dar (Fruchtfolge 1). Wenn nach Winterweizen Salat angebaut und beerntet wird (Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zum Verständnis), kann auch Winterweizen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren angebaut werden (Fruchtfolge 2), weil dadurch die Voraussetzungen für eine Zweitfrucht erfüllt sind. Mais kann in Selbstfolge angebaut werden, wenn im Antragsjahr eine Zwischenfrucht (vor dem 15. Oktober) oder Gras als Untersaat angebaut werden und mindestens bis zum 15. Februar stehen bleiben. Dies ist allerdings nur auf bis zu 50 % der Ackerfläche möglich (Fruchtfolgebeispiele 3 und 4). Diese Strategie kann man theoretisch auch mehrere Jahre hintereinander fahren. Allerdings wird leicht die Zeit knapp, weil die Zwischenfrucht stets vor dem 15. Oktober ausgesät sein muss. Ab welchem Mischverhältnis (beispielsweise Mais/Bohnen oder Mais/Sonnenblumen) ein Fruchtwechsel gegenüber der Reinkultur Mais gilt, ist nach BVSH-Angaben noch nicht geklärt. Grundsätzlich rechnet man aber damit, dass auch auf diesem Weg der Fruchtwechsel eingehalten werden kann (Fruchtfolge 5). Das Fruchtfolgebeispiel 6a mit Winterroggen 2022 und Winterroggen 2023 ist möglich, wenn nach der Ernte 2023 zum Beispiel Ackergras gesät und dann als Zweitfrucht geerntet wird. Der Maisanbau im Folgejahr 2024 (siehe Grafik 2) ist in dieser Fruchtfolge unproblematisch. Der Verband weist darauf hin, dass der Anbau einer Zweitfrucht, die noch im Antragsjahr geerntet wird, als Fruchtwechsel gilt. So funktioniert auch das Fruchtfolgebeispiel 6b. Fraglich sei bislang noch, wie lange die Winterkultur (Grünroggen beziehungsweise GPS-Roggen oder Ackergras) stehen bleiben muss, um als Hauptkultur zu gelten und Mais damit als Zweitkultur. Grundsätzlich muss bei der Anbauplanung neben dem Fruchtwechsel zusätzlich die Anforderung aus GLÖZ 6 mitbedacht werden. Diese schreibt eine Mindestbodenbedeckung im Winter vom 1. Dezember bis 15. Februar vor.