Unter TOP 23 ging es in der Plenarsitzung des Kieler Landtags am Donnerstag, 23. März, um das Vorkaufsrecht der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und einen Runden Tisch.
Wieviel Hektar Land befinden sich aktuell im Besitz der Stiftung Naturschutz? Diese kleine Anfrage nutze Oliver Kumbartzky, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, als Einstieg in das Thema Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und ihr Verhältnis zur Landwirtschaft. Im Eigentum der Stiftung befinden sich 34.405 ha Fläche, zuzüglich 2.985 ha Pachtland. Von 2016 bis 2022 hat die Stiftung 301,7 ha mithilfe des Vorkaufsrechts nach § 50 des Landesnaturschutzgesetzes erworben.
Die FDP in Schleswig-Holstein kritisiert das Vorverkaufsrecht der Stiftung zum Erwerb von Landflächen. „Die Stiftung Naturschutz greift sich von Jahr zu Jahr mehr Flächen über das Vorkaufsrecht“, sagte Kumbartzky zuvor der Deutschen Presse-Agentur. Das stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, so der FDP-Agrarpolitiker am vorigen Donnerstag im Plenum des Kieler Landtags.
Vorkaufsrecht greift in Selbstbestimmung ein
Landwirten werde durch das Land ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen, so Kumbartzky. Er erinnerte an die Koalitionsverhandlungen von 2017 und dass die Jamaika-Koalition sich damals als Kompromiss darauf verständigt habe, das frisch eingeführte Vorkaufsrecht erst mal nicht anzufassen, solange 100 ha im Jahr nicht überschritten würden. Jetzt, sechs Jahre später, habe sich die Situation aber verschärft. Nicht nur das Vorkaufsrecht werde mehr und mehr ausgeübt, auch habe die Stiftung Naturschutz pro Jahr rund 500 bis 700 ha Land auf dem freien Markt gekauft, so Kumbartzky. Mit der Schaffung immer neuer Naturschutzflächen erhöhe sich nämlich der Flächenanteil, für den das Vorkaufsrecht gelte.
Die Stiftung ist für den FDP-Politiker aber nicht der Sündenbock. Die politische Verantwortung trage der Umweltminister. Die Abschaffung des Vorkaufsrechts alleine sei nicht die Lösung des Problems. Deswegen habe man einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch vorgeschlagen. Positiv hob Kumbartzky hervor, dass Medienberichten zufolge, Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) Bauern und Naturschützer an einen Tisch bringen wolle, um die Probleme Vorkaufsrecht und Flächenverbrauch zu diskutieren.
Flächenkonkurrenz und Ziele nicht ausspielen
Rixa Kleinschmit, die landwirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, führte aus, dass es sehr unterschiedliche Gründe dafür gebe, dass täglich landwirtschaftliche Fläche aus der Produktion genommen werde – seien es neue Wohnbebauungen, neue Gewerbegebiete, Flächen für Erneuerbare Energien, für Infrastruktur oder auch für Ausgleich und Naturschutz. „Um diese Flächenkonkurrenz geht es im eigentlichen Sinne“, so Kleinschmit. Sie stimmte Kumbartzky soweit zu, dass Flächen zur Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit gebraucht würden. Denn Schleswig-Holstein sei eine Gunstregion für Landwirtschaft.
„Für die zukünftigen Herausforderungen der Flächenkonkurrenz ist es notwendig, dass der Naturschutz als Partner auf Augenhöhe angesehen wird. Daher müssen Kritiken ernst genommen und thematisiert werden“, so Kleinschmit. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion appellierte daran, die Konkurrenz um die vorhandene Fläche nicht gegeneinander auszuspielen und die Fronten zu verhärten. Sie begrüße das geplante gemeinsame Gespräch der beiden betroffenen Ministerien mit der Stiftung Naturschutz und den Landwirtinnen und Landwirten. Dem Antrag der FDP erteile die CDU keine Zustimmung.
Für die Grünen steht das Vorkaufsrecht nicht zur Disposition, stellte die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Silke Backsen, klar. Es sei ein wichtiges Instrument, um die in der Biodiversitätsstrategie gesetzten Ziele zu erreichen. „Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht wurde von einer schwarz-gelben Regierung hier im Land vorrübergehend außer Kraft gesetzt, aber durch die Küsten-Koalition 2016 wieder eingeführt“, so Backsen. Es sei ein wichtiges Instrument, das nur fein dosiert zur Anwendung komme und dürfe nur ausgeübt werden, wenn es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich sei und dann nur in einer klar definierten Kulisse. Das Land Schleswig-Holstein dürfe dieses Recht ausüben zu Gunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen. Darunter seien zum Beispiel auch Wasser- und Bodenverbände sowie Kommunen. Dass viele dieser Flächen bei der Stiftung Naturschutz landen, liege in der „Natur“ der Sache – nämlich dem Stiftungszweck der Stiftung Naturschutz, so die Grünen-Sprecherin.
SPD erwartet Bekenntnis zum Vorkaufsrecht
Die SPD beruft sich auf die Auswirkungen des Klimawandels und dass es jetzt darum gehe, Moore zu vernässen und Feuchtgebiete und Wälder zu erhalten und zu vergrößern. Die Landwirtschaft stehe vor ihrer größten Transformation. „Dem müssen wir begegnen, indem wir Landwirtschaft und Naturschutz zusammen denken“, so Sandra Redmann, die umwelt- und agrarpolitische SPD-Sprecherin. Auch sie hob den steigenden Druck auf die Fläche hervor – durch Wohnungsbau, Industrie, Straßenbau, Energie, Landwirtschaft sowie Natur- und Artenschutz. Sie teilte auch aus, dass die FDP während ihrer Regierungsbeteiligung nicht in der Lage gewesen sei, das Vorkaufsrecht der Stiftung abzuschaffen. Mit Blick auf die CDU sagte sie, es reiche nicht, dass deren Landwirtschaftsminister Schwarz sage, er akzeptiere die Kulisse des Vorkaufsrechts, aber mehr nicht. „Wir erwarten von der gesamten Landesregierung ein klares Bekenntnis zum Vorkaufsrecht der Stiftung“, so Redmann. mbw




