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Nachteile für Erzeuger und Meiereien

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Eine Umsetzung der vom Bundeslandwirtschaftsministerium ­angestrebten Vorgaben für die Ausgestaltung von Milchlieferbeziehungen würde für Erzeuger und Meiereien Nachteile mit sich bringen. Das Ziel, die Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken, würde nicht erreicht. Das geht aus einer Studie hervor, die das Kieler Institut für Ernährungswirtschaft (ife) gemeinsam mit dem Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel vorgelegt hat.

Den Studienergebnissen zufolge sind Festpreismodelle für die Milcherzeuger mit erheblichen Kostenrisiken verbunden. Eine Besserstellung am Markt wird nicht erreicht. Auf der Seite der Meiereien droht ein verstärkter Strukturwandel. Die Wissenschaftler sehen kein Marktversagen, das einen staatlichen Eingriff in die Vertragsbeziehungen rechtfertigt.

„Die Pläne zur nationalen Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation müssen endgültig vom Tisch“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Jörg Migende. Die Studie zeige eindeutig, dass die Anwendung von Artikel 148 die gesamte Wertschöpfungskette Milch und insbesondere auch die Erzeugerinnen und Erzeuger schwächen statt stärken würde, so Migende.

Eine zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass Festpreisangebote, die auf Prognosen über die zukünftigen Milchpreise und nicht auf börsenbasierten Preisabsicherungsgeschäften beruhen, zwingend einen Preisabschlag gegenüber den erwarteten Milchpreisen notwendig machen. In einer Simulationsrechnung für das Jahr 2024 mit einem erwarteten Milchpreis von 42 ct/kg müsse den Wissenschaftlern zufolge aufgrund hoher Unsicherheit ein Risikoabschlag von 7 ct berücksichtigt werden.

Wird der erwartete Milchpreis später tatsächlich erzielt, wird der Betrag nach Ablauf der Festpreisperiode zwar nachgezahlt. „Laut unserer Analyse könnten diese Nachzahlungen in Deutschland insgesamt etwa 881 Millionen Euro betragen“, erklärte Prof. Torben Tiedemann von der FH Kiel. Zudem könnten auf die Milcherzeuger durch den Preisabschlag zusätzliche Zinskosten von rund 24 Mio. € zukommen. Der effektive Milchpreis würde also weiter sinken.

Preisabschläge erfolgen auch bei Festpreisangeboten auf der Basis von Termingeschäften. Wenn Festpreise für 80 % der Anlieferungsmenge angeboten werden sollen, liegen die Absicherungskosten für die Branche den Autoren zufolge im Mittel bei bis zu 100 Mio. €. Diese Kosten dürften sich in der Regel in geringeren Grundpreisen für die Rohmilch niederschlagen.

„Die Konsumentinnen und Konsumenten sind sehr preissensibel und akzeptieren Preisaufschläge nur in geringem Maß, selbst bei mehr Tierwohl“, erläuterte ife-Direktor Prof. Holger Thiele. Er erwartet daher, dass die höheren Kosten zu niedrigeren Grundpreisen für die Rohmilch führen. Nach Thieles Einschätzung könnte die Neuregelung einen Strukturwandel bei den Meiereien verstärken. Besonders kleinere und abgelegene Betriebe, die auf solidarische Genossenschaftsmodelle angewiesen seien, könnten durch individuelle Festpreise benachteiligt werden. „Auf Basis unserer bisherigen Ergebnisse plädieren wir dafür, von umfangreichen Verpflichtungen zu Festpreisverträgen mit festen Liefermengen Abstand zu nehmen und stattdessen marktorientierte Eigenlösungen im Risikomanagement zu fördern“, so Thiele. Seine Empfehlung an die Politik ist, auf bereits bewährte Preissicherungssysteme zurückzugreifen und diese finanziell zu unterstützen.

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) kritisierte die Studie. Die Argumentation der Professoren zeige, dass an einer kompletten Verlagerung des Marktrisikos auf die Milchviehhalter festgehalten werden solle. Die schleswig-holsteinische Milchbäuerin und BDM-Vorständin Ursula Trede fragt sich: „Will man uns hier vormachen, dass Preisabsicherungssysteme uns Bäuerinnen und Bauern nichts kosten?“ Nur bei einer Umsetzung des Artikels 148 müssten sich laut BDM die Marktbeteiligten gemeinsam mit der Marktentwicklung befassen, um keine wirtschaftlichen Fehler zu machen. age, pm

Kürbis hat jetzt Saison

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Aufgrund der nasskalten Witterung im Frühjahr konnten die gewünschten Erträge im Kürbis­anbau in Schleswig-Holstein ­teilweise nicht erreicht werden.

Dies war sortenbedingt und auch witterungsbedingt. Die kalte Witterung und ein Mangel an Sonnenstunden führten zu einer langen Entwicklungsdauer. Zudem gab es eine verstärkte Unkrautproblematik. Zu Erntebeginn im August führten die vorhandenen Sonnenstunden dagegen zu einer schnellen Abreife und damit zeitigen Ernte. Dadurch war die Lagerfähigkeit einiger Sorten teilweise verschlechtert. Gut war die Ernte bei den Zierkürbissen. Es war witterungsbedingt ein schwieriges Kürbis-Jahr, aber die Landwirte zeigen sich unter dem Strich zufrieden. Es wird von einer Ausweitung des Anbauumfangs gesprochen, endgültige Zahlen des Statistikamtes Nord dazu liegen aber noch nicht vor. Im sechsjährigen Mittel lag die Fläche bei 78,2 ha. Kürbisse wurden laut Statistikamt 2023 von 95 Betrieben mit einem Hektar-Ertrag von 183,8 dt / ha angebaut. Die gängigen Speisekürbissorten sind ,Hokkaido‘, ,Butternut‘ und ,Muskatkürbis‘. Ein neuer Trend könnte vielleicht der ,Crown Prince‘ mit seiner bläulichen Schale werden. Es wird dieses Jahr von etwas höheren Verbraucherpreisen berichtet. Speisekürbisse kosten im Schnitt 3 bis 4 € / kg oder 1,50 bis 5 €/Stck, je nach Größensortierung und Verkaufsumfang. Zierkürbisse bewegen sich bei 0,80 bis 2 €/kg oder 2 bis 8 € / Stck, je nach Größensortierung und Verkaufsumfang. Das Gros der regionalen Ware wird hierzulande direkt vermarktet. Kürbis ist nach wie vor eine Nischenkultur.

„Nach oben sind keine Grenzen gesetzt“

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Mit einem groß angelegten Projekt möchte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Reitschulen in Deutschland unterstützen. Ab Montag, 4. November, wird die Initiative „100 Schulpferde plus“ drei Jahre lang aktiv sein und wichtige Sponsorengelder bündeln. Das Herzstück des Projekts: die Bezuschussung der Anschaffung von Schulpferden.

Die Situation der deutschen Reitschulen ist angespannt: „Wenn nichts passiert, werden in wenigen Jahren etwa 20 bis 30 Prozent der Betriebe, die Schulpferde haben und Reitunterricht anbieten, schließen müssen“, ordnet Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Pferdesportentwicklung, ein. Allein während der Pandemie sei die Anzahl der Schulpferde in Deutschland um rund 10.000 geschrumpft. Ohne Schulpferde und Reitschulen findet der reiterliche Nachwuchs aber nicht den Einstieg in den Sport – es könnte also zu einem ernsthaften Nachwuchsproblem kommen.

Schon vor drei Jahren startete die Deutsche Reiterliche Vereinigung darum gemeinsam mit Partnerunternehmen eine Schulpferdeinitiative und bot in diesem Rahmen Schulpferdeturniere und Seminare für Ausbilder an. Nun wurde das Projekt „100 Schulpferde plus“ angekündigt. „Hier handelt es sich um ein großes Bundesprojekt, das alle Kräfte bündeln wird“, betont Ungruhe.

Das Konzept: Unterteilt in zehn Maßnahmenpakete werden innerhalb von drei Jahren mindestens 1.000 Sach- oder Sponsoringleistungen an deutsche Vereine mit Reitschulbetrieb ausgeschüttet. Zu den Leistungen zählen die Bezuschussung von mindestens 100 Schulpferden in Höhe von je 5.000 € bei der Anschaffung, aber auch Futter für Schulpferde, Einstreu, Krankenversicherungen für die Pferde, Reitschulbetriebsberatungen, Weiterbildungsseminare, Ausrüstungspakete und die Bezuschussung von Trainerausbildungen.

All diese Maßnahmen werden mithilfe von Sponsoren ermöglicht. Viele seien schon jetzt im Boot, berichtet Georg Ettwig, Leiter der Abteilung Marketing und Kommunikation der FN. „Auf Dauer ist es unser Wunsch, noch viel mehr Reitschulen zu fördern. Daher auch das ‚Plus‘ im Projekttitel: Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Die angepeilten 100 bezuschussten Schulpferde sollen nur der Anfang sein“, kündigt Ettwig an. Auch die FN beteiligt sich am Projekt: Sie gewährt für 100 Schulpferde pro Jahr kostenfreie Eintragungen als Turnierpferd und stellt kostenfreie Lehrbuchpakete bereit.

Am Projekt teilnehmen können Vereine mit Reitschulen, die Mitglied im Landespferdesportverband sind. Nach der Online-Bewerbung sind sie für die gesamte Projektdauer im sogenannten Lostopf. Alle drei Monate werden Maßnahmenpakete ausgeschüttet. Das Los entscheidet, welche Reitschulen von der Unterstützung profitieren. „So wollen wir faire Bedingungen für alle schaffen“, erläutert Ettwig. Die Reitschulen können aber schon bei der Anmeldung angeben, welche Maßnahmenpakete für sie überhaupt relevant wären.

Bunter Beerenschmuck

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Der Herbst hat viele schöne Seiten. Einen farbenfrohen Beitrag dazu leisten die bunten Früchte an Gehölzen. Wer jetzt nur an rote Beeren denkt, wird von der breiten Farbenpalette überrascht sein. Sie reicht von Rosa, Orange und Gelb über Weiß und Blau bis zu Schwarz. Doch der dekorative Beerenschmuck bringt nicht nur einen hohen Zierwert mit, sondern bietet überwinternden Vögeln eine wichtige Nahrungsquelle.

Für herbstlichen Fruchtschmuck in Topf und Kübel findet sich derzeit im Gartenmarkt eine gute Auswahl. Zwerggehölze wie Torfmyrte (Gaultheria mucronata), Zier-Johanniskraut (Hypericum x inodorum) und die Schein- oder Rebhuhnbeere (Gaultheria procumbens) lassen sich prima als leuchtender Blickfang einsetzen. Kombiniert mit Herbstblühern wie Chrysanthemen, Heidekraut oder Alpenveilchen (Cyclamen) entstehen im Handumdrehen dekorative Töpfe. Blattschmuckpflanzen wie Purpurglöckchen (Heuchera) oder Gräser ergänzen das Arrangement, das natürlich auch ins Beet gepflanzt werden kann. Tipp: Das Substrat im Topf sollte nicht komplett austrocknen, aber auch nicht zu nass sein. Bei kurzzeitigem Frost räumt man den Topf so lange an einen hellen, kühlen Platz im Haus, dann bleibt die schmucke Pracht länger erhalten.

Der Handel bietet die Torfmyrte mit Beeren in verschiedenen Farben. Die Pflanze ist jedoch nicht winterhart. Foto: Karin Stern
Die kugeligen Fruchtstände des Johanniskrauts sind in der Floristik beliebt. Foto: Karin Stern
Im Herbst leuchten die roten Früchte der Fächer-Zwergmispel aus dem grünen Laub hervor. Foto: Karin Stern
Die interessant geformten Früchte des Pfaffenhütchens sind für den Menschen giftig. Foto: Karin Stern


Die Torfmyrte ist nicht sicher winterhart. Nur die weiblichen Exemplare der zweihäusigen Pflanzen tragen Früchte. Das Zier-Johanniskraut hingegen ist winterhart. Ausgepflanzt wird der Strauch je nach Sorte maximal 1 m hoch und breit. ‚Magical Red‘ präsentiert leuchtend rote Fruchtstände, die sich aus auffälligen, gelben Blüten entwickeln. Auf humosem, gut durchlässigem Boden in Sonne oder Halbschatten gedeiht die Pflanze ebenso gut wie im Kübel. Die Früchte der 15 bis 20 cm hohen Schein- oder Rebhuhnbeere nehmen ab August ihre rote Farbe an. Unter Kälteeinwirkung verfärbt sich das Laub ins Rötliche.

Die Hagebutten der Bibernellrose sind schwarz-braun. Foto: Karin Stern

Eine ganze Reihe von Sträuchern punktet mit lang haftendem Fruchtschmuck. Dazu gehören sommergrüne Gehölze wie der Gewöhnliche Schneeball (Viburnum opulus) oder die Korallenbeere (Symphoricarpos orbiculatus). Auch die Hagebutten vieler Rosen bieten einen hohen Zierwert im Winter. Allerdings werden sie bei starkem Frost weich und stehen dann bei Vögeln hoch im Kurs. Aber bis dahin zieren besonders die orangefarbenen Hagebutten der Kartoffelrose (Rosa rugosa) und die grünen Früchte der Kastanien-Rose (Rosa roxburghii). Die Vielblütige Rose (Rosa multiflora) entwickelt gleich dichte Büschel an Früchten. Auffällig sind die braunschwarzen Hagebutten der Bibernellrose (Rosa pimpinellifolia). Auf der Liste der Beerenschmuckgehölze darf die Schönfrucht (Callicarpa bodinieri) keinesfalls fehlen. Das Gehölz ist auch als Liebesperlenstrauch bekannt. Die rotvioletten Beeren glänzen wie Perlen und sind ein toller Blickfang. Tipp: Die Sorte ‚Profusion‘ bringt schon als junger Strauch viele Beeren hervor.

Der Liebesperlenstrauch fällt mit dem ungewöhnlichen Beerenschmuck sofort ins Auge. Foto: Karin Stern

Die Früchte des Zierapfels (Malus floribunda) sehen nicht nur am Baum toll aus, sondern eignen sich auch für herbstliche Dekorationen. Großfruchtige Sorten wie ‚Golden Hornet‘ oder ‚John Downie‘ lassen sich gut zu Gelee verarbeiten. Beim Kauf eines Zierapfels ist auf die Wuchshöhe der jeweiligen Sorte zu achten, die zwischen 1 m und stattlichen 10 m liegen kann. Auch die Früchte von Eberesche (Sorbus aucuparia), Kornelkirsche (Cornus mas), Hagebutte (Rosa canina), Apfelbeere (Aronia) und Sanddorn lassen sich vielseitig verwenden. Allerdings besteht hier eine Konkurrenz mit Vögeln, sodass die Ernte teils durch Vogelschutznetze vor Plünderungen geschützt werden sollte.

Wer Ziersträucher mit Beerenschmuck neu pflanzt, achtet bei der Auswahl darauf, ob es sich um eine zweihäusige Pflanze handelt. Zu diesen gehören neben der Torfmyrte beispielsweise Eibe (Taxus baccata), Stechpalme (Ilex aquifolium), Skimmie (Skimmia), Sanddorn (Hippophae rhamnoides) und die Aukube (Aucuba japonica). Findet sich in der Nachbarschaft keine männlichen Pflanze, sollte man ein Exemplar mit einplanen. Zudem sollte man die Giftigkeit der Früchte berücksichtigen, insbesondere mit kleinen Kindern im Haushalt. Die Früchte von Eibe, Seidelbast (Daphne mezereum), Stechpalme und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) sind hochgiftig. Schon wenige Beeren können je nach Körpergewicht zu lebensbedrohlichen Erscheinungen führen. Aber auch Heckenkirsche (Lonicera), Liguster (Ligustrum) und Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) bringen gefährlich giftige Beeren hervor. Und selbst die beliebten „Knallerbsen“, die Früchte der Schneebeere (Symphoricarpos), sind schwach giftig.

Die Scheinbeere ist auch als Rote Teppichbeere oder Rebhuhnbeere bekannt. Sie ist ein Bodendecker für feuchten, humosen und sauren Boden. Foto: Karin Stern
Mit dekorativer Blattfärbung und roten Beeren setzt der Schneeball einen leuchtenden Akzent im herbstlichen Garten. Foto: Karin Stern
Ab August reifen die blauschwarzen Beeren der Mahonie heran. Foto: Karin Stern
Nur die weiblichen Exemplare des Sanddorns tragen Früchte. Foto: Karin Stern


Novelle auf dem Holzweg?

Die Koalition hat weiterhin keine einheitliche Position zur Novelle des Bundeswaldgesetzes. Während SPD und Grüne im Lichte der Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur (siehe Ausgabe 41) auf eine Änderung des Gesetzes drängen, bleiben die Liberalen zurückhaltend.

„Das bestehende Bundeswaldgesetz bietet einen idealen Rahmen für den Waldumbau“, erklärte Karlheinz Busen, Sprecher für Forst- und Jagdpolitik der FDP-Bundestagsfraktion. Die enormen Schäden in den Fichtenbeständen seien eine Chance für einen beschleunigten Waldumbau. „Wichtig ist ein zielgerichteter Förderrahmen mit ausreichenden Finanzmitteln“, betonte Busen. Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ müsse daher verstetigt werden.

Demgegenüber sieht die SPD-Bundestagsfraktion die Novellierung des Bundeswaldgesetzes als notwendig an. Sie müsse den Rahmen der zukünftigen Waldbewirtschaftung schaffen, „um unsere Wälder zu arten- und strukturreichen Mischwäldern umzubauen und den Negativtrend der vergangenen Jahre zu stoppen“, betonte die zuständige Berichterstatterin Isabel Mackensen-Geis. Dem Erhalt der Wälder sowie der Bereitstellung der Ökosystemleistungen für die Gesellschaft komme dabei eine besondere Bedeutung zu.

Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) plädierte für ein neues Bundeswaldgesetz: Sein Vorschlag für eine Novelle unterstütze die Waldbesitzer dabei, ihre Wälder zügig und effektiv umzubauen.

Novelle mit der Brechstange

Ablehnende Stimmen zu einer Gesetzesänderung kamen aus der Union. Agrarsprecher Albert Stegemann warf Özdemir vor, er wolle das Bundeswaldgesetz „mit der Brechstange novellieren“. Für einen konsequenten Wald- und Klimaschutz sei das jedoch überflüssig: „Unsere Waldbauern brauchen keine starren Regelungen und nicht noch mehr Bürokratie, um die Potenziale des Klimaschutzes, der Biodiversität und der Wertschöpfung weiter zu heben.“

Aus Sicht von Berichterstatter Hermann Färber ermahnt die vierte Bundeswaldinventur die Ampel, den Waldumbau zügiger voranzubringen. Stattdessen plane die Koalition, im Bundeshaushalt 2025 die Mittel für Wiederaufforstung und klimastabilen Waldumbau in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gegenüber dem laufenden Jahr von 125 Mio. € auf 100 Mio. € zu kürzen. Zudem bestünden erhebliche Risiken, ob diese Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden könnten. Die GAK-Mittel müssten stattdessen in einem Sonderrahmenplan bereitgestellt werden.

Pro und Kontra zu einer Neufassung des Bundeswaldgesetzes herrschen auch weiter bei den Verbänden. Die Nutzerverbände sind dagegen, die Umweltverbände dafür. „Die Novelle würde den dringend nötigen Waldumbau erschweren“, warnte der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt. Ideologische Vorgaben zur Baumartenwahl, Einschlagsbeschränkungen und unsinnige bürokratische Auflagen verhinderten notwendige Maßnahmen. „Das bremst die Anpassung der Wälder an den Klimawandel und behindert den Klimaschutz“, so von Elverfeldt.

Für Prof. Andreas Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, zeigen die Ergebnisse der Bundeswaldinventur, dass Deutschlands Wälder auch im Zeichen der Klimakrise nachhaltig bewirtschaftet werden. Eine Schlüsselrolle dafür nähmen die privaten und kommunalen Waldbesitzer ein. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen sieht Bitter in verlässlichen forstpolitischen Rahmenbedingungen in Bund und Ländern. Dazu gehörten Vertrauen in die bestehende Vielfalt nachhaltiger Bewirtschaftung ebenso wie sachgerechte Förderprogramme, die Wiederaufforstung und Waldumbau mit standortgerechten, auch alternativen Baumarten ermöglichten.

Plädoyer für radikales Gesundheitsprogramm

„Ein radikales Gesundheitsprogramm für unsere Wälder“ forderte der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), Jörg-Andreas Krüger. Konkret brauche es mehr Schutz, ein Umdenken bei der Bewirtschaftung der Wälder sowie klare bundeseinheitliche Leitplanken durch die Politik. Krüger plädiert neben einem konsequenten Waldumbau für eine neue Form der naturverträglichen Bewirtschaftung: „Es zeigt sich, dass naturnahe und vielfältige Laubmischwälder besser durch die Klimakrise kommen.“ Ahorn, Buche und Eiche fingen bereits heute in Teilen die Schwächen der Monokulturen auf.

Erhalt und naturnähere Bewirtschaftung

Laut dem Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings, Florian Schöne, hat die Koalition noch die Chance, ein starkes Bundeswaldgesetz auf den Weg zu bringen, „das den Erhalt der Wälder ins Zentrum rückt und bundeseinheitliche Vorgaben für eine naturnähere Bewirtschaftung macht“. Hierzu zählten unter anderem ein konsequentes Kahlschlagverbot, eine Begrenzung des Rückegassennetzes sowie konkrete Vorgaben für eine vorbildliche Bewirtschaftung öffentlicher Wälder.

Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Georg Schirmbeck, hob die Bedeutung öffentlicher Investitionen in den Wald hervor: „Dort, wo Fördergelder gezielt eingesetzt wurden, haben sich diese Maßnahmen als lohnenswert erwiesen“, erläuterte der DFWR-Präsident. Diese Erkenntnis müsse ein Weckruf an die Bundesregierung sein, mehr Mittel in den Waldumbau, die Wiederbewaldung, die Ausbildung von Fachkräften und die Forschung zu investieren.

Dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, zufolge hängt der Zustand des Waldes wesentlich davon ab, wie viele Menschen sich um ihn kümmern. „Je mehr Personal im Forst, desto besser die Pflege des Waldes“, so Schaum. Als Faustregel gelte: „Deutschland braucht eine Fachkraft mehr auf 1.000 Hekt­ar Wald.“ Für die bundesweit rund 11,4 Mio. ha Wald seien somit rund 11.000 Forstbeschäftigte zusätzlich nötig. „Hier darf insbesondere auch der Staat bei seinem Forst nicht länger auf die Personalbremse treten“, mahnte Schaum.

Milchauszahlungspreise weiter im Aufwind

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Die Auszahlungsgrundpreise liegen hierzulande zwischen 41,3 und 51,0 ct/kg. Inklusive Zuschlägen werden zwischen 47,7 und 52,8 ct/ kg erreicht. Der Durchschnitt der Grundpreise liegt hier in Schleswig-Holstein bei 47,96 ct/ kg und damit um 1,88 ct/kg über dem Mittel des Vormonats. Auch der Abstand zum Rest des Bundesgebietes steigt weiter an. In Ostdeutschland bleibt die Spanne nach wie vor zwischen 45,0 und 47,0 ct/kg. Im Süden erhöht sie sich auf nun 44,9 bis 49,5 ct/kg und in Westdeutschland steigt sie auf 41,3 bis 47,0 ct/kg Milch.

Milchanlieferung geht weiter zurück

Die Milchanlieferung ging Ende September saisonüblich weiter zurück, was die anhaltende Rohstoffknappheit verstärkt. Nach Berechnungen der Zentralen Milchmarkt Berichterstattung (ZMB) sank die Anlieferungsmenge dabei im Vergleich binnen Wochenfrist um 0,8 %. Gleichzeitig erfassten die Meiereien damit 1,4 % weniger Rohstoff als in der Vorjahreswoche. Im bisherigen Jahresverlauf wurden insgesamt 0,2 % weniger Milch angeliefert als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Der bislang recht geringe Gehalt an Milchinhaltsstoffen hat sich mittlerweile wieder erholt. Die EU-Kommission erwartet für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der europaweiten Milchanlieferung. Laut dem EU-Bericht dürfte die Milcherzeugung im Jahr 2024 um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr zulegen. Dabei wird für Deutschland und Dänemark mit einer weitgehend stabilen Produktion gerechnet, während in den Niederlanden und Irland ein Rückgang der Anlieferungsmengen zu erwarten ist. Für Frankreich, Spanien und Italien sowie für Polen rechnet die EU-Kommission für das Jahr 2024 jeweils mit einem Anstieg der Milcherzeugung.

Hierzulande ist die Fettseite nach wie vor von hoher Nachfrage und knappem Angebot geprägt. Die Rohstoffknappheit sorgte weiterhin für eine geringe Verfügbarkeit von Butterrahm. Die Preise bewegten sich sowohl für konventionelle als auch für VLOG-Ware anhaltend auf einem hohen Niveau. Die Käufer waren laut Berichten von Marktteilnehmern allerdings nicht mehr bereit, Ware zu jedem Preis abzunehmen. Am Terminmarkt in Leipzig wurde im September ein Rekordniveau von 8.150 €/t erreicht. Seitdem sind die Kurse auf 7.725 €/t zurückgefallen, liegen jedoch weiterhin deutlich über den bisherigen Höchstständen aus dem Jahr 2022. Im Discounter sind die Preise je 250-g-Butterpäckchen auf 2,39 € gestiegen.

Hohe Käsenachfrage reduziert das Butterangebot

Viel Rohmilch geht aktuell in die Käseproduktion. Dies begrenzt die Butterherstellung. Die Notierung für Schnittkäse (Blockware) stieg in Hannover auf 4,50 €/ kg. Die Käsenachfrage ist sowohl im LEH, in der Gastronomie als auch in der Industrie aktuell sehr hoch. Es werden nur laufende Verträge bedient. Für zusätzliche Anfragen fehlt Ware. Auch die Exporte können, trotz laufender Anfragen, nicht gesteigert werden.

Die erhöhten Preise haben die MMP-Produktion etwas gebremst. Magermilchkonzentrat wird meist nur im Rahmen bisheriger Kontrakte nachgefragt. Die Lagerbestände fallen mittlerweile nicht mehr so knapp aus wie bisher. Nach dem Preishoch von 2.662 €/t Ende September sind die Kurse für Magermilchpulver am EEX-Terminmarkt in Leipzig auf mittlerweile 2.553 €/t gefallen.

Der zuletzt schon steigende Preistrend am Weltmarkt hat sich weiter fortgesetzt. Anfang Oktober erhöhte sich der Preisindex in der Auktion der Global Dairy Trade in Neuseeland über alle gehandelten Produkte um 1,2 %. Gefragt waren vor allem Butter, Industriekäse und Vollmilchpulver.

An den Spotmärkten für Rohmilch tendierten die Preise Anfang Oktober stabil bis schwächer. In Deutschland lag das Bundesmittel laut ife-Institut bei 60 ct/kg. Das war 0,1 ct weniger als in der Vorwoche. In den Niederlanden gingen die Preise deutlicher zurück, im Durchschnitt um 7,4 %. In Italien wurde Spotmilch zu stabilen Konditionen gehandelt.

GAP-Tsunami oder Testballon

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Ein radikaler Vorschlag der EU-Kommission ist an die Öffentlichkeit gekommen: Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen  (CDU) will offenbar den EU-Haushalt reformieren. Im Zentrum der Reformpläne stehen die Budgets für Landwirtschaft und Strukturhilfen, die ein jährliches Volumen von 140 Mrd. € und rund ein Drittel des gesamten EUHaushalts ausmachen. Nach dem vorliegenden Dokument, das an die Medien gelangte, ist die Abschaffung fast aller Programme geplant und die Auflösung der bisherigen Agrar- und Strukturförderung zugunsten eines „Fonds für Wettbewerbsfähigkeit“. Das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik würde ab dem Jahr 2028 nicht mehr existieren. Stattdessen sollen die Mittel als Zuschüsse in die nationalen Haushalte fließen. Im Gegenzug werden von den Staaten Reformzusagen und -umsetzungen erwartet. Im Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hieß es, das Geld würde nur dann an die EU-Mitgliedstaaten verteilt, wenn sie mit der Kommission vorab Pläne und Projekte vereinbaren und diese mit politischen Reformen und Zielen verbinden (siehe Ausgabe 41, Seite 13). Als Beispiel könne man sich vorstellen, dass Direkthilfen an Landwirte nur ausgezahlt werden, wenn die jeweiligen Mitgliedstaaten die Förderung der Biolandwirtschaft in ihren nationalen Plänen festschreiben. Oder wenn bei der Strukturförderung Gelder für Verkehrswege an Auflagen geknüpft werden, wie die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen.

Der EU-Haushalt soll also schlanker werden. Gelder sollen nach diesen Plänen als Zuschuss zum nationalen Haushalt fließen, wenn die vorher vereinbarten Hausaufgaben gemacht werden. Das würde der EUKommission mit einem Schlag eine enorme Machtfülle verschaffen bei der Gestaltung der zukünftigen Ziele und der Verteilung der Ausgaben. Im Gegenzug würde sich die Kommission aus der Agrarund Strukturförderung zurückziehen.

Der Deutsche Bauernverband hat gelassen reagiert, sprach von einem Testballon und versuchte die Informationen einzuordnen als taktische Provokation zum Einstieg in die Budgetverhandlungen. Auch die Generaldirektion Landwirtschaft habe den Vorstoß als Provokation wahrgenommen, hieß es. Das mag sein, aber wenn gar nichts ist, braucht man gar nichts zu sagen, auch Ursula von der Leyen nicht. Dieser Vorschlag würde der EU-Kommission eine Fülle an Macht verschaffen. Die Entscheidungsgewalt würde sich auf den Rat, die Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten konzentrieren. Damit tritt der Tsunami-Effekt ein. Denn die Kompetenzen des EU-Parlaments würden ausgehebelt durch eine solche Renationalisierung des Haushaltes. EUParlamentarier sprechen davon, dass damit der Anspruch auf eine Gemeinsame Europäische Agrarpolitik aufgegeben würde und jeder Mitgliedstaat am Ende wieder seine eigene Agrarpolitik macht. Es wäre auch nicht mehr möglich, die Kommission für die Verwendung des Geldes der EU-Steuerzahler zur Rechenschaft zu ziehen.

Reform tut Not in der EU-Agrarpolitik. Aber dieses Papier kommt zu einer Unzeit, die Kommission hat sich bislang nicht dazu geäußert, die neuen Kommissare sind noch nicht einmal bestätigt und im Amt, Ausschüsse waren offenbar nicht einbezogen. Das gibt dem Ganzen einen unseriösen Geschmack.

Mechthilde Becker-Weigel

Ein Bewertungssystem für die Nachhaltigkeit fehlt

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Der Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat am Dienstag eine Anhörung zu den Ergebnissen des Strategischen Dialogs (SD) organisiert. Die Teilnehmer der verschiedenen Verbände waren sich einig, dass ein einheitliches System zur Bewertung von Nachhaltigkeitsbemühungen gebraucht werde.

Für den Präsidenten des Europäischen Rates der Junglandwirte (CEJA), Peter Meedendorp, skizzieren die Ergebnisse des SD Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft. Zu den Grundvoraussetzungen für die anstehende Transformation zählt er die Einführung eines einheitlichen BenchmarkingSystems für Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Aktuell würden die Landwirte durch verschiedene Anforderungen von Einzelhandel, Verarbeitern, rechtlichen Rahmenbedingungen und der GAP belastet, so der CEJA-Präsident. Gebraucht werde ein System, das Vergleichbarkeit schaffe und einen klaren Kurs ermögliche.

Der Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (Copa), Massimiliano Giansanti, unterstrich die Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In der künftigen Gestaltung müsse die Nachhaltigkeit der Erzeugung stärker berücksichtigt werden. Umweltleistungen müssten entsprechend finanziert werden; zudem müssten Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Mittelpunkt stehen. Nicht nur aus diesem Grund pocht der Copa-Präsident daher auf ein stabiles GAPBudget. Der Präsident der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM – Organics Europe), Jan Plagge, setzt darauf, dass der SD verstetigt wird. „Keiner von uns wollte aufhören zu arbeiten, keiner“, betonte Plagge. Alle Teilnehmer hofften, dass der Dialog im Rahmen eines European Board of Agrifood fortgesetzt werde. Nun wolle man mit den politischen Institutionen über die detaillierte Umsetzung der Empfehlungen beraten.

Der Präsident von Fertilizers Europe, Leo Alders, sprach sich ebenfalls für ein einheitliches Benchmarking aus, um Nachhaltigkeit mit Wettbewerbsfähigkeit zusammenzubringen. Alders klagte über die die hohen Energiepreise in Europa. Diese seien letztlich der Grund für die geringen Gewinne in der Landwirtschaft und Sektoren wie der Düngemittelherstellung. Das fehlende Geld sei nicht bei irgendwem versteckt, so Alders. Der Vorsitzende des Strategischen Dialogs, Peter Strohschneider, war nicht persönlich in Brüssel anwesend und wurde für sein Eingangsstatement zugeschaltet, das sorgte für Unmut. Es wurde Bedauern darüber geäußert, dass er dadurch nicht für Fragen zur Verfügung stand. age

Parlamentarier erwarten mehr Einsatz

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In den nächsten Monaten hat der ungarische EU-Ratsvorsitz die Aufgabe, die Verhandlungen zu den anstehenden agrarpolitischen Themen zu leiten und die unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EP) in Einklang zu bringen. Am Montagabend präsentierte István Nagy, Ungarns Landwirtschaftsminister, sein Programm vor dem Landwirtschaftsausschuss des EP in Straßburg. Eine „bauernzentrierte EU-Agrarpolitik“ steht für ihn im Mittelpunkt.

Als die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft nannte der ungarische Agrarminister Nagy Klimawandel und Marktschwierigkeiten. Mit Nachdruck betonte er die Bedeutung der Ernährungssouveränität in Europa. Die aktuelle Legislatur bezeichnete er als „Übergangszeit“, die es zu gestalten gelte, wobei der Strategische Dialog als nützliche Grundlage diene. Im Zentrum der Bemühungen der ungarischen Ratspräsidentschaft stünden die Vereinfachung der Regeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und der Abbau der administrativen Belastungen und Überregulierungen für die Landwirtschaft. Mit Nachdruck plädierte er für den Erhalt der Flächenprämien, um die Landwirte als „Verbündete für die Nachhaltigkeit“ zu gewinnen. Für die Zukunft der GAP nach 2027 plant der ungarische Ratsvorsitz, dem Rat Leitlinien vorzulegen und gemeinsame Positionen zu entwickeln, insbesondere zur Auszahlung der GAP-Mittel. Nagy äußerte sich auch zu den Neuen Züchtungstechniken (NZT). Aus dem Landwirtschafts- und Umweltausschuss steigt der Druck bei diesem Thema auf den ungarischen Ratsvorsitz. In beiden Gremien wurde wurde er für seine Untätigkeit beim Vorantreiben einer Ratseinigung zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission kritisiert. Zuvor hatte der Fidesz-Politiker darauf verwiesen, dass sich die Verhandlungen zu den NZT zur Jahresmitte nahezu in einer Sackgasse befunden hätten. Konkrete Aussagen, wann man im federführenden Agrarrat mit einer gemeinsamen Verhandlungsposition rechnen könne, machte Nagy nicht. Man sei gegenwärtig noch in Diskussionen, so der Budapester Ressortchef. Das EU-Parlament hatte sich bereits im Februar auf eine gemeinsame Position verständigt und diese dann kurz vor den Europawahlen nochmals festgezurrt. Solange der Rat allerdings noch keine gemeinsame Position festgelegt hat, kann der Trilog als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Europaparlament zusammen mit der EU-Kommission nicht starten. Zum Entwurf der Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial äußerte sich Nagy insofern, als er zusätzliche Belastungen für Erzeuger und nationale Behörden vermeiden wolle. Zum Tierschutz bei Tiertransporten setzt der Vorsitz auf einen fachlichen Austausch auf Expertenebene. Kritisch sah Nagy, dass durch den Green Deal mehr Druck auf die EUAgrarbranche ausgeübt werde. Er schlug gleiche Nachverfolgbarkeitskriterien für Import- und EUProdukte vor. Die Politiker im Landwirtschaftsund Umweltausschuss fordern vom amtierenden Agrarratsvorsitzenden deutlich mehr Engagement in Sachen Neue Züchtungstechniken. Unter anderem wurde dem Ungarn fehlende Neutralität vorgeworfen. Scharfe Kritik musste sich der Minister auch im Hinblick auf die ungarische Agrarpolitik und die dortigen Lebensmittelpreise anhören. age, bb

Green Deal würde EU-Weizenproduktion halbieren

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Die Förderung von wenig produktiven Wirtschaftsweisen in der EU führt dazu, dass sich die heimische Agrarproduktion verringert, diesen Standpunkt vertritt Harald von Witzke, Professor für internationalen Agrarhandel und Entwicklung an der Humboldt-Universität zu Berlin, zum Welternährungstag (16. Oktober) und mit Blick auf den Green Deal. Das habe Auswirkungen auf Rohwarenverfügbarkeit, Biodiversität und die Freisetzung von Klimagasen.

Das Dogma der EU-Agrarpolitik und auch mancher Agrarwissenschaftler lautet: Die moderne und produktive Landwirtschaft verursacht externe Kosten für die Gesellschaft – also Kosten, die nicht von den Produzenten, sondern von der Allgemeinheit zu tragen sind. Dies erfolgt unter anderem in Form von heimischen Emissionen von Klimagasen und dem Verlust von heimischer Biodiversität.

Green Deal verringert Agrarproduktion

Der Green Deal und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur werden als zentral für die Erreichung einer nachhaltigen Agrarproduktion angepriesen. Dazu sollen die Verfahren der modernen Landwirtschaft durch weniger produktive Wirtschaftsweisen ersetzt und die heimischen Agrarflächen reduziert werden. Als Folge dieser Programme würde sich die heimische Agrarproduktion erheblich verringern. So würde die EU-Weizenproduktion allein durch den Green Deal halbiert werden. Die EU würde dadurch von einer der weltweit führenden Exportnationen von Weizen, dem wichtigsten Nahrungsgetreide der Welt, zum Importeur.

Die deutliche Verringerung der heimischen Produktion verknappt weltweit Agrargüter und verteuert sie. Beides erhöht die Anreize zu einer beschleunigten Ausdehnung der Agrarflächen der Welt – typischerweise durch Brandrodung oder die Umwandlung von Gras- in Ackerland. Dabei gehen in großem Umfang natürliche Lebensräume und deren Biodiversität verloren. Darüber hinaus wird ein Vielfaches der Klimagase freigesetzt, die in der EU eingespart werden. Green Deal und Wiederherstellung der Natur werden das Gegenteil dessen zur Folge haben, was vorgeblich damit erreicht werden soll.

Die EU-Agrarpolitik und der Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in Deutschland machten zwei entscheidende methodische Fehler in der Einschätzung des Werts der Landwirtschaft für die Gesellschaft: Zum einen berücksichtigten sie lediglich die lokalen Emissionen. Zum anderen ignorierten oder leugneten sie den externen Nutzen der modernen Landwirtschaft, der aus dem geringeren Flächenbedarf resultiere. Jeder Hektar, der in Deutschland und weltweit landwirtschaftlich genutzt wird, emittiert jährlich im Durchschnitt etwa 4 t CO2- Äquivalente.

Jeder Prozentpunkt Steigerung der Flächenerträge in Deutschland verringert die weltweite Ausdehnung der Agrarflächen um 130.000 ha und verursacht einen externen (Klima-)Nutzen. Nicht enthalten sind darin die weiteren – noch nicht monetär bewertbaren – externen Nutzen durch den Erhalt von 130.000 ha weltweiter natürlicher Lebensräume und deren Biodiversität. Die Welt befindet sich in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts in einer Phase, in der die Bevölkerung zahlenmäßig schneller wächst als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit.

Im Jahr 2050 wird nur noch etwa das Äquivalent der beiden Strafräume eines Fußballfelds als Ackerland je Person auf der Welt vorhanden sein. Die Landwirtschaft muss daher immer mehr Nahrung für immer mehr Menschen auf immer weniger Fläche je Person produzieren, wenn weit verbreiteter Hunger und die dadurch ausgelösten Migrationsströme vermieden werden sollen. Das könne nur gelingen, wenn auch in Deutschland und der EU auf Innovation und Produktivität gesetzt werde.

Hungersnöte wachsen und EU wird Nettoimporteur

Die armen Länder bleiben auf absehbare Zeit gefangen in der Malthusischen Falle, wenn das Bevölkerungswachstum größer ist als die landwirtschaftliche Produktion und es dadurch zu Hungersnöten oder Kriegen kommt. Selbst unter den besten aller denkbaren und realistischen Umstände werden die armen Länder der Welt nicht annähernd in der Lage sein, ihren rasch wachsenden Bedarf an Nahrung in den kommenden Jahrzehnten aus heimischer Produktion zu decken, ihr Importbedarf wird zunehmen. Die traurige Konsequenz aus alledem ist, dass die EU bereits ohne Green Deal und Wiederherstellung der Natur zu einem der weltgrößten Nettoimporteure geworden ist und per Saldo jedes Jahr zwischen 17 und 34 Mio. ha außerhalb ihrer Grenzen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse im Agrarbereich nutzt. Deutschland trägt mit 5 bis 6 Mio. ha erheblich zu diesem Defizit bei.

Die Jahrtausendwende hat eine neue Ära für die Landwirtschaft der Welt eingeläutet, nämlich eine neue Ära der Knappheit. Bei einem herrschenden Defizit an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, natürlichen Lebensräumen und Biodiversität sei eine politische Strategie anachronistisch, die auf weniger Produktion setze. Stattdessen müsse der knapper werdende Boden produktiver genutzt werden. Innovation und Produktivität seien die Gebote der neuen Ära der Knappheit in der Weltagrarwirtschaft. Nur eine solche Agrarproduktion sei ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig. Sie schone das Klima und das Naturkapital der Welt. Sie sei ökonomisch nachhaltig, weil die Landwirtschaft für den Bedarf der Verbraucher produziere und nicht für die Politik. Es könne genügend Nahrung hergestellt werden zu Preisen, die auch in armen Ländern der Welt gezahlt werden könnten. Damit leiste die moderne und produktive Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Welternährung. age