Sie werden bei Login in den Shop auch automatisch auf der Bauernblatt-Website eingeloggt und können sich dann zukünftig mit dem gleichen Passwort auf beiden Websites anmelden.
In der Husumer Marienkirche wurde am 15. August nicht gepredigt, sondern diskutiert über die Zukunft der Landwirtschaft. Dabei ging es um Ernährungssicherheit, die Verantwortung der Landwirtschaft für Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl und die Erzeugung gesunder Lebensmittel zu sozial verträglichen Preisen.
Hans Christian Hansen, Landwirt aus Ahrenviöl, leitet einen konventionellen Milchvieh- und Futterbaubetrieb, Jasper Metzger-Petersen leitet den Biobetrieb Backensholz in Oster-Ohrstedt, beide sind Landwirte mit Herzblut und Überzeugung und stehen unter demselben Veränderungsdruck. Das betrifft die Klimaanpassung genauso wie rechtliche und politische Vorgaben und betriebliche Anforderungen. So wird es für beide Betriebe immer schwieriger, geeignete Mitarbeiter zu finden. Innerbetrieblich belasten die Unternehmer der zunehmende Verwaltungsaufwand und die schleppende Digitalisierung in diesem Bereich. Seit Jahren wird aus breiten Kreisen der Gesellschaft der Druck stärker und die emotionale Schärfe nimmt zu. Damit hätte die Elterngeneration nicht in dem Maße zu kämpfen gehabt, waren die Landwirte einig. „Vor zehn Jahren haben wir über Kälberenthornung diskutiert. Heute diskutieren wir darüber, ob wir Tiere überhaupt noch essen sollen“, fasste Jasper Metzger-Petersen zusammen. Für den Biolandwirt ist Landwirtschaft ohne Tierhaltung kein Weg, schließlich gehe es um ökologische Kreislaufsysteme. Die zum Teil berechtigten Ansprüche der Verbraucher seien hoch, korrelierten aber meist nicht mit dem Kenntnisstand, wurde in der Diskussionsrunde mit Pfarrer Friedemann Magaard festgestellt. Dr. Juliane Rumpf, Vorsitzende der Agrarsozialen Gesellschaft und ehemalige Landwirtschaftsministerin, äußerte Verständnis dafür, dass die Landwirte sich angegriffen fühlen. „Gegenüber den Landwirten werden Vorwürfe und Forderungen erhoben, ohne dass der Verbraucher seinen Teil der Rechnung zahlt“, so Rumpf. Sie sprach damit an, dass Verbraucher eine Umstellung der Landwirtschaft fordern, beim Einkauf aber auf Billigware setzen. Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Landwirte direkte Fragen, was die Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik und der Forderung im Koalitionsvertrag nach einer Ausweitung das Bioanbaus angeht. Für Rumpf steht fest: Gerade Regionen, in denen weniger intensiv gewirtschaftet werden könne, böten sich für ökologische Dienstleistungen an, um die Landwirtschaft zu erhalten und den ländlichen Raum zu stützen. Dafür sollten Gunststandorte aber genutzt werden, um zur Nahrungsmittelsicherung beizutragen. In seiner Quintessenz appellierte Magaard für einen Pakt zwischen Landwirtschaft, Politik und Verbrauchern. Ein Weiter-so könne die Gesellschaft sich nicht leisten.
Es ist bekannt, dass Kühe mit hoher Milchleistung eine sehr hohe Stoffwechselintensität haben. Bei diesen Prozessen entsteht viel Wärme, welche von den Kühen an die Umgebung abgegeben werden muss. Bei hohen Umgebungstemperaturen gelingt dies aber nur noch bedingt oder eben gar nicht mehr. Das verursacht Hitzestress.
Untersuchungen der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern zeigten eindrucksvoll, dass zum Beispiel Kühe mit einer Tagesmilchleistung von über 35 kg bereits bei einer Umgebungstemperatur von 10 °Cihre Vormagen- und Körpertemperatur nicht mehr konstant halten konnten. Infolge dieser erschwerten Thermoregulation reagieren die Kühe vergleichsweise zeitnah auf hohe Temperaturen mit einer reduzierten Futteraufnahme. Dies verringert auch die Milchleistung. Des Weiteren zeigten Untersuchungen, dass Hitze die Anzahl von Epithelzellen im Euter der Kühe verringert, wodurch die Milchsynthese eingeschränkt wird. Auch erhöht Hitzestress das Risiko von Erkrankungen in der Frühlaktation, zum Beispiel Metritis und Mastitis, was wiederum im Zusammenhang mit der Milchleistung steht.
Hohe Umgebungstemperaturen beeinträchtigen weiterhin das Follikelwachstum und die Eizellenqualität, die frühe Embryonalentwicklung und das endokrine Milieu bei Milchkühen, was Auswirkungen auf Fruchtbarkeitsergebnisse hat. Ebenso können zurückliegende Krankheiten lang anhaltende Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit haben.
Luftfeuchtigkeitsindex bestimmt Hitzestress
Ob ein Tier eine hohe Umgebungstemperatur als Hitzestress empfindet, ist immer auch von der Luftfeuchtigkeit abhängig, daher werden beide Merkmale kombiniert im Temperatur-Feuchte-Index (THI) zusammengefasst (siehe Tabelle 1).
Allgemein wird bei einem Temperatur-Feuchte-Index ab 72 von (mäßigem) Hitzestress für das Tier gesprochen.
Studie in zwei amerikanischen Betrieben
US-amerikanische Wissenschaftler haben sich im Rahmen einer retrospektiven Analyse von Daten zweier Praxisbetriebe in Zentralkalifornien der Frage gewidmet, ob für Milchkühe Hitzestress vor oder nach der Kalbung schlimmer ist. Gerade in den Staaten Kalifornien, Texas und Florida herrschen oft und lang anhaltend hohe Temperaturen, kombiniert mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Der Betrieb 1 melkte 1.630 Kühe, viermal täglich in der Frühlaktation, ansonsten zweimal täglich. Der gleitende Herdendurchschnitt betrug im Jahr 2013 12.500 kg Milch (fettkorrigierte Milch mit 3,5 % Fett). Im Betrieb 2 befanden sich 5.230 Kühe, die täglich dreimal gemolken wurden. Der gleitende Herdendurchschnitt betrug hier im Jahr 2013 13.635 kg Milch (fettkorrigierte Milch bei 3,5 % Fett).
Von diesen Herden wurden Daten zur Fruchtbarkeit, Gesundheit und Milchleistung von Kühen ausgewertet, die im April, Juni, Juli und September eines jeden Jahres (2012, 2013 und 2014) kalbten. Es handelte sich insgesamt um 2.325 Abkalbungen von Erstkalbinnen und 3.397 von Mehrkalbskühen. Diese Tiere wurden rückblickend anhand des Temperatur-Feuchte-Indexes (Wetterdaten stammten von einer 10 km entfernten Wetterstation) in vier Klassen eingeteilt, und zwar je nachdem, ob dieser vor und/oder nach der Kalbung als Hitzestress für die Tiere zu beurteilen war (siehe Tabelle 2).
Auch Jungkühe reagierten ausgeprägt auf Hitzestress.
Datenerhebungen zu den Kühen
Die Datensammlung zur Gesundheit, Milchleistung, Fruchtbarkeit sowie alle Krankheitsdiagnosen konzentrierten sich auf die ersten 90 Laktationstage. Das Herdenpersonal untersuchte die Kühe täglich nach der ersten Melkzeit auf Anzeichen einer klinischen Erkrankung:
• Wenn die Nachgeburt nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Abkalben abgegangen war, wurde dies als Nachgeburtsverhalten dokumentiert.
• Metritis wurde durch eine rektale Untersuchung diagnostiziert.
• Eine Mastitis herrschte vor, wenn die Milch, mit oder ohne sichtbare Entzündung des Euters, sensorisch verändert war (Flocken).
• Lahmheit wurde auf Grundlage der visuellen Beurteilung des Lahmheitsgrades beim Stehen und Gehen diagnostiziert (locomotion score) und bei der routinemäßigen Klauenpflege.
• Kühe mit einer verminderten Futteraufnahme wurden auf eine Labmagenverlagerung hin untersucht.
• Eine Lungenentzündung wurde auf Grundlage einer erhöhten Atemfrequenz, des Vorhandenseins von abnormen Lungengeräuschen und Fieber diagnostiziert.
Als Kühe mit Morbidität während der ersten 90 Laktationstage wurden alle Tiere charakterisiert, die in diesem Zeitraum mindestens eine der beschriebenen Krankheiten aufwiesen.
Die Auswertungen wurden stets getrennt für Jung- und Mehrkalbskühe vorgenommen. Tabelle 3 zeigt die deskriptive Statistik aller Ergebnisse.
Verteilung der Kühe in einzelne THI-Gruppen
Wurden die Kühe beider Herden, wie bei der anschließenden Ergebnisdarstellung, zusammengefasst, so war deren Zuordnung in die vier Hitzekategoriegruppen folgendermaßen:
• Gruppe 1 (kein Hitzestress a. p. (vor der Kalbung) und p. p. (nach der Kalbung)): 17,8 % der Jungkühe und 18,4 % der Mehrkalbskühe
• Gruppe 2 (kein Hitzestress a. p., Hitzestress p. p.): 23,8 % der Jungkühe und 19,4 % der Mehrkalbskühe
• Gruppe 3 (Hitzestress a. p., kein Hitzestress p. p.): 28,4 % der Jungkühe und 37,0 % der Mehrkalbskühe
• Gruppe 4 (Hitzestress a. p. und p. p.): 29,9 % der Jungkühe und 25,2 % der Mehrkalbskühe
Hitzestress und Auswirkungen
Hitzestress in der Phase vor und nach der Kalbung ging mit einer verminderten Milchleistung einher, sowohl bei jungen als auch bei älteren Kühen (siehe Tabelle 4).
Der Erstbesamungserfolg war bei den Mehrkalbskühen grundsätzlich schlechter als bei den Jungkühen. Darüber hinaus war Hitzestress nach der Kalbung bei Jungkühen mit einer Verringerung des Erstbesamungserfolgs verbunden. Bei älteren Kühen war jedoch die Wirkung von Hitzestress nach der Kalbung abhängig davon, ob vor der Kalbung ebenfalls Hitze herrschte. Litten die Kühe vor der Kalbung nicht unter Hitzestress, reagierten sie auf Hitzestress nach der Kalbung mit einer Abnahme des Erstbesamungserfolges.
Insgesamt trat bei 8 % aller Jungkühe und bei 9,1 % der Mehrkalbskühe eine Nachgeburtsverhaltung auf. Unterschiede in Abhängigkeit von Hitzestress wurden bei den Jungkühen nicht festgestellt. Mehrkalbskühe hingegen, die vor und nach der Kalbung Hitzestress erlebten, hatten eine signifikant höhere Inzidenz im Vergleich zu den Mehrkalbskühen, die zwar ebenfalls vor der Kalbung Hitzestress, aber nach der Kalbung keinen Hitzestress hatten.
Auffallend waren bei den Jungkühen das mit 47,2 % gehäufte Auftreten von Metritis nach der Kalbung und der große und signifikant nachteilige Einfluss von Hitzestress, ganz gleich, ob die Tiere vor und/oder nach der Kalbung unter der Hitze litten. Bei den Mehrkalbskühen hatten 18,4 % eine Metritis. Hier zeigte sich kein Zusammenhang mit der aufgetretenen Hitze.
Trächtigkeitsverluste und Erkrankungen nahmen allgemein infolge von Hitzestress zu.Zahlreiche Maßnahmen können dabei helfen, Hitzestress für Milchkühe zu reduzieren.
Mastitis betraf insgesamt 3,9 % der Jungkühe und 8,3 % der Mehrkalbskühe. Gleichermaßen erhöhte Hitzestress nach der Kalbung tendenziell das Auftreten von Euterentzündungen.
Für 5,6 % der Jungkühe und 10,4 % Mehrkalbskühe wurde eine Lahmheit festgestellt, aber kein Zusammenhang zwischen Hitzestress während der Übergangszeit und dem Auftreten von Lahmheiten.
54,3 % der Jungkühe und 33,8 % der älteren Kühe waren in den ersten 90 Laktationstagen in irgendeiner Art von Krankheit(en) betroffen, und es bestand eine Wechselwirkung mit Hitzestress.
Die Sterblichkeit bis zum 90. Laktationstag betraf 1,1 % der Jungkühe und 3,0 % der Mehrkalbskühe. In dieser Zeit gingen insgesamt 6,9 % der Erstkalbskühe und 9,9 % der älteren Kühe ab. Bei den jungen Kühen zeigte sich ein tendenzieller Zusammenhang zwischen Hitzestress nach der Kalbung und erhöhter Sterblichkeit. Auch war Hitzestress vor der Kalbung mit einem erhöhten Abgang aus der Herde innerhalb der ersten 90 Laktationstage verbunden im Vergleich zu den Kühen, die vor der Kalbung keinem Hitzestress ausgesetzt waren. Hitzestress nach der Kalbung führte bei Jung- und Mehrkalbskühen zu signifikant mehr Abgängen.
Fazit
Trotz einiger Grenzen dieser Praxisstudie zeigen die Ergebnisse, dass Kühe, und zwar sowohl Jung- als auch Mehrkalbskühe, auf Hitzestress mit einer beeinträchtigten Leistung (bis zu 3 kg Milch am Tag), Fruchtbarkeit (um 5 bis 10 % geringerer Besamungserfolg) und Gesundheit (zirka 6 % mehr Abgänge) reagierten. Das unterstreicht nochmals sehr deutlich, dass jegliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Milchkühe in Zeiten hoher Umgebungstemperaturen bei ihrer Thermoregulation zu unterstützen.
Alle zwei Jahre veranstaltet die Interessengemeinschaft Fjordpferd eine Fjordpferdwoche mit verschiedensten Aktivitäten. Das geschieht immer in der einzigen Woche, in der in ganz Deutschland Sommerferien sind. In diesem Jahr fand das Treffen in Bad Segeberg statt. Auch die Bundeshengstschau Fjordpferde wurde in das Programm integriert.
Die Regionalgruppe Schleswig-Holstein hatte das Programm bereits für 2020 vorbereitet, doch damals fiel die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie aus. Nun sorgten etwa 100 Fjordpferde für skandinavische Atmosphäre auf der Rennkoppel in Bad Segeberg. Bis Mittwoch gab es Dressur- und Springunterricht, geführte Ausritte, Kurse zur Vorbereitung auf den Fjordcup und zahlreiche Angebote ohne Pferd, wie Erste Hilfe am Pferd, Osteopathie, einen Anhängerfahrkurs und vieles mehr.
Sportliche Leistungen
Ab Donnerstag kam Turnierstimmung auf, denn beim Fjordcup zeigten die norwegischen Falben in Dressurprüfungen vom Führzügelwettbewerb bis zur Klasse L** sowie in Spring- und Allroundwettbewerben, zu welchen Leistungen sie fähig sind. Strahlende Siegerin der anspruchsvollsten Kombinationsprüfung, die aus A-Dressur, Hunterspringen und Aktionsparcours bestand und ebenfalls Fjordcup hieß, wurde Anne Neubauer mit dem 22-jährigen Hengst Sogneblakken, der damit unter Beweis stellte, dass ein Fjordpferd seines Alters noch keineswegs auf die Rentnerkoppel gehört. Um das zu unterstreichen, gewannen die beiden auch gleich noch das Springchampionat.
Siegerin des Fjordcups wurde Anne Neubauer mit dem bereits 22-jährigen Hengst Sogneblakken. Foto: Monika Lahann
Im Dressurchampionat setzte sich Solfin Skova mit seiner Reiterin Sina-Christin Joesten gegen starke Konkurrenz durch, im Breitensportchampionat und in der Ü30-Kombination siegte Johanna Ohm mit ihrer Lizza vom Eekbarg. Für Nachwuchstalente gab es eine Prüfung analog zum Bundeschampionat des Freizeitpferdes, bei dem Fjordhengste und -stuten im September in Hannover ihre Leistungsprüfung ablegen können.
Das Turnier wurde am Sonnabend durch die Bundeshengstschau der Fjordpferde unterbrochen, die erstmals nicht auf der Grünen Woche in Berlin stattfand. „Diese Lösung war ideal. So konnte die wichtige Verbindung zwischen Zucht und Sport demonstriert werden und alle Fjordpferdefreunde konnten in der Woche die Pferde sowohl aus züchterischer als auch aus sportlicher Sicht sehen“, resümierte Dr. Teresa Dohms-Warnecke, stellvertretende Geschäftsführerin des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und verantwortlich für die FN-Bundesschauen.
Hengste im Fokus
FN-Bundessiegerhengst der Althengste wurde der in Norwegen geborene Trollfin aus dem Besitz von Rieke Umlandt aus Dingen, Kreis Dithmarschen. Reservesieger wurde der ehemalige FN-Bundessieger der Junghengste, Solfin Skova aus der Zucht von Preben Olesen aus Dänemark. Ausgestellt wurde der Weißfalbe von Inka Störmann-Thies vom Gestüt Klosterhof in Flethsee, Kreis Steinburg.
Bundessieger Klosterhof‘s Troll Baron wurde Sieger der Junghengste. Er stammt aus der Zucht von Inka Störmann-Thies vom Gestüt Klosterhof in Flethsee, Kreis Steinburg. Foto: Monika Lahann
Störmann-Thies war züchterisch für den Sieger in der Altersklasse der Junghengste verantwortlich: Der Hellbraunfalbe Klosterhof‘s Troll Baron, ein Enkel von Trollfin, wurde von Hans Giesen aus Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Reservesieger seiner Altersklasse wurde der Hengst Viking aus der Zucht von Elisabeth Eitenmüller aus Hessen und im Besitz von Francesca Wegmann-Staben aus Süderstapel, Kreis Schleswig-Flensburg.
Beendet wurde die Bundeshengstschau mit einem Auftritt der Schaugruppe der Regionalgruppe Schleswig-Holstein, die ironisch die hinter den Kulissen auftretenden Schwierigkeiten beim Erarbeiten eines Schaubilds darstellte. Am Ende waren sich alle einig: Die Fjordwoche war ein wunderbares Erlebnis.
Winterweizen war in den vergangenen Monaten auf dem Weltmarkt gefragt wie lange nicht, auch wenn jüngst die Preise deutlich nachgegeben haben. Dazu kommen Unsicherheiten aller Marktteilnehmer, selbst die breite Öffentlichkeit macht sich um die Versorgungssicherheit mit backfähigem Weizen Gedanken. Welche Sorten unter den aktuellen Bedingungen wie abschneiden und sich für den Anbau unter schleswig-holsteinischen Gegebenheiten empfehlen, ist in folgendem Artikel zu lesen.
Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, da sich gleichzeitig die Produktion deutlich verteuert hat, rechtliche Vorgaben sie wiederum begrenzen und der Klimawandel deutlich zu spüren ist.
Zur Ernte 2022 stand laut Statistikamt Nord mit 150.900 ha eine um 4 % geringere Anbaufläche an Winterweizen zum Drusch an als im Vorjahr, womit Winterweizen weiterhin die anbaubedeutendste Marktfrucht im Land ist. Mit einem prognostizierten Ertrag von 92,2 dt/ha liegt er im Land etwa 5 % über dem Niveau des sechsjährigen Mittels und 4 % über dem Vorjahresniveau (Stand: 25. August 2022). In den Versuchen der Landwirtschaftskammer wurde auch ein sehr hohes Ertragsniveau, jedoch geringe Proteingehalte ermittelt.
Das Anbaujahr im Rückblick
Das zurückliegende Anbaujahr war durchaus von schwierigen Phasen gekennzeichnet. Während die Aussaat für die meisten Standorte des Östlichen Hügellandes sowohl zu den frühen als auch den späten Saatterminen gut ablief, kam es in der Marsch, insbesondere bei den späten Saatterminen im Oktober, zu einer zögernden Vorwinterentwicklung. Insgesamt betrachtet waren jedoch die Bestände vor Winter ausreichend entwickelt, und ein Überwachsen früher Saaten konnte nicht beobachtet werden.
Schwierig wurde hingegen die Frühjahrswitterung mit der ausgeprägten Nässephase im Februar, gefolgt von der trockenkalten Periode mit strahlungsreichen Tagen und kalten Nächten im März und April. An den Standorten des Östlichen Hügellandes führte dies zu insgesamt stärkerem Stress beim Winterweizen, während die Wintergerste hier besser durch diese Phase zu kommen schien. Dabei haben vielfach die späten Andüngungstermine mit später Befahrbarkeit im März und gleichzeitig geringer Bodenfeuchte den Stress der Weizenbestände verstärkt.
Bis Ende April taten sich viele Bestände schwer in der Bestockung und der Triebausbildung. Erst der wüchsige, zwar kühle, aber feuchte Mai entschärfte die Situation, und durch das Hochziehen schwächerer Nebentriebe konnte schließlich eine akzeptable, teils zu niedrige Bestandesdichte erreicht werden. Aufgrund guter Bedingungen in der Blüte und auch während des Großteils der Kornfüllungsphase wurde schließlich ein in Anbetracht der mittelmäßigen Ausgangslage hohes Ertragsniveau erreicht. Begünstigt wurde die Ernte auch durch die stabile trockenwarme Witterung, die zudem eine sichere Strohbergung zuließ.
Jedoch sind die Proteingehalte in diesem Jahr auf einem geringen Niveau. Dies hat in erster Linie mit einer schwachen vegetativen Entwicklung zu tun und ist somit auf den eingetretenen Verdünnungseffekt zurückzuführen. Auch die Tatsache, dass laut Düngeverordnung (DÜV) auf oberflächlich gefrorenen Böden keine Düngemaßnahmen erfolgen dürfen, bedingt teilweise eine relativ späte Nährstoffbereitstellung. Hier wurden insbesondere im Frühjahr schwächere Bestände benachteiligt und konnten die für ein hohes Ertragsniveau notwendige Bestandesdichte nur schwer erreichen.
Gelbrost ist auch in diesem Jahr wieder als eine schwer einzuschätzende Blattkrankheit aufgefallen. Nur wenige Sorten zeigen minimales bis gar kein Auftreten von Gelbrost.
Krankheitsverlauf im Versuchsjahr
Insgesamt ist der Krankheitsdruck im zurückliegenden Jahr als moderat einzustufen. Es wurde zwar ein deutlicher Ausgangsbefall mit Septoria-Blattdürre nach dem Winter festgestellt, jedoch entwickelte er sich im trockenen April nicht weiter. Trotz Niederschlägen im Mai wurde durch die erneute Trockenphase bis Mitte Juni kein starkes Fortschreiten beobachtet. Erst Anfang Juli stieg die Befallsrate moderat an.
Besonderes Augenmerk muss dem Gelbrost geschenkt werden. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Rasseverschiebungen, die in bis dahin als gesund eingestuften Sorten einen deutlichen Befall auftreten ließen. Hier gibt es deutliche Jahres- und Standortunterschiede. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass – außer bei den gelbrostgesunden Sorten ‚Informer‘, ‚LG Initial‘, ‚Gentleman‘ und ‚SU Fiete‘ – ein Auftreten im Bestand genau beobachtet werden muss. Insbesondere die trockene und strahlungsreiche Frühjahrswitterung der vergangenen Jahre hat in Verbindung mit dem Auftreten neuer Gelbrostrassen für Probleme gesorgt. Während Mehltaubefall insgesamt eine untergeordnete Rolle spielte, war in der späten warmen Phase der Abreife Braunrost teilweise deutlich zu beobachten. Hier zeigten insbesondere die Sorten ‚KWS Donovan‘, ‚Sinatra‘ und ‚LG Initial‘ ein stärkeres Befallsgeschehen.
Aufbau der Landessortenversuche
Die Landessortenversuche Winterweizen (LSV) wurden für den Naturraum Marsch an zwei Standorten und im Östlichen Hügelland an drei Standorten angelegt. Dabei wurden die Sorten in einem zweistufigen System geprüft, wobei in der Stufe 1 kein Wachstumsregler und kein Fungizid eingesetzt wird, bei hohem Lagerdruck maximal eine reduzierte Aufwandmenge Wachstumsregler, um die Beerntbarkeit nicht zu gefährden.
In der Stufe 2 werden mit einer ortsüblichen Intensität Wachstumsregler und Fungizid eingesetzt. Die Saatstärke wird an jedem Standort individuell und versuchseinheitlich gewählt. Lediglich die Hybridweizensorte ‚Hyvega‘ wird mit einer um 25 % reduzierten Saatmenge ausgedrillt. Die N-Düngung wird nach den Vorgaben der DÜV mittels der Düngebedarfsermittlung (Winterweizen A/B-Niveau) standortindividuell und versuchseinheitlich bemessen.
Der Einsatz von Herbiziden oder Insektiziden wird ebenso an jedem Standort versuchseinheitlich durchgeführt. Dieses Prüfsystem wird analog auch in den Wertprüfungen des Bundessortenamtes angewendet. Zur besseren Vergleichbarkeit der LSV-Prüfergebnisse mit den vorangegangenen Wertprüfungen wurde das Prüfregime daher angepasst. Zur sicheren Beurteilung der Sortenleistung wird der Ertrag mittels der Hohenheim-Gülzower Verrechnungsmethode mehrjährig unter Einbeziehung von vorhergehenden und parallel laufenden Wertprüfungen für das jeweilige Anbaugebiet berechnet, während auch Nachbargebiete gewichtet mitberücksichtigt werden.
Erträge überzeugen an den Standorten
Die Erträge in den Landessortenversuchen liegen für den Standort Sönke-Nissen-Koog bei 124,6 dt/ha, in Barlt wurden 112,4 dt/ha erreicht (Tabelle 1). Mit der Frühjahrswitterung konnte der Winterweizen im Sönke-Nissen-Koog etwas besser umgehen als die Wintergerste. In Barlt hingegen waren alle Kulturen durch die Niederschläge im Februar und ein kurzzeitiges Auftreten von Staunässe gestresst.
Der Standort Kastorf war witterungsbedingt wie auch in den Vorjahren als Erster erntereif und erreichte ein mittleres Ertragsniveau von 121,3 dt/ha (Tabelle 2). In Loit wurden 117,8 dt/ha und in Futterkamp 116,8 dt/ha im Mittel des Versuches geerntet.
Die äußere Kornqualität stimmte in diesem Jahr, jedoch wurden bezüglich der inneren Werte nur recht schwache Proteinkonzentrationen ermittelt.
Wie waren die Qualitäten im Versuch?
Für die Vermarktung ist bei Winterweizen nach wie vor die Proteinkonzentration neben einer ausreichenden Fallzahl (witterungsbedingt 2022 kein Problem) das maßgebliche Kriterium. Daher wird insbesondere dieser Parameter am kritischsten beurteilt. Auch durch die Einführung der Düngeverordnung 2017 wurde mit einer am Ertragsniveau bemessenen Limitierung der Düngung an einigen Standorten eine Erreichung hoher Proteinkonzentrationen im Korn deutlich erschwert, insbesondere in Jahren mit hohem Ertragsniveau.
In den Versuchen bestätigten sich die ersten Meldungen bezüglich niedriger Proteinkonzentration aus der Praxis. Im Mittel über alle Sorten wurde in Barlt eine Proteinkonzentration von 11,4 % und im Sönke-Nissen-Koog von 12,5 % erreicht (Tabelle 3). Somit kam lediglich die Sorte ‚SU Fiete‘ als B-Weizen auf mindestens 12 % Protein, die A-Weizensorten lagen alle unter 13 %. Im Sönke-Nissen-Koog erreichten bis auf eine Ausnahme die B-Sorten die erforderlichen Proteinwerte, während die A-Weizen bis auf ‚Lemmy‘, ‚Absolut‘ und ‚Attribut‘ die geforderten Werte nicht erreichten.
Am Standort Kastorf wurde mit 11,9 % im Mittel aller Sorten eine niedrige Proteinkonzentration ermittelt. Lediglich die B-Weizen ‚Gentleman‘, ‚SU Fiete‘ und ‚Debian‘ erreichten die geforderten Werte eines B-Weizens, während keiner der A-Weizen das erforderliche Niveau erreichte. In Loit lag das mittlere Proteinniveau bei 12,4 % und die meisten B-Weizen erreichten die angestrebten Werte. Unter den A-Weizensorten schafften lediglich ‚Lemmy‘, ‚KWS Donovan‘, ‚Attribut‘, ‚Absolut‘ und ‚Polarkap‘ die 13 % Protein. In Futterkamp waren die Proteinkonzentrationen mit 11,1 % im Mittel aller Sorten deutlich am niedrigsten. Hier erreichte keine Sorte ausreichende Werte (außer C-Weizen).
Wie war die Qualität in der Praxis?
Die auch in der Praxis niedrigen Proteinwerte sind in erster Linie auf die schwierige Frühjahrsentwicklung und die damit verbundene schlechte N-Aufnahme zurückzuführen. Weiterhin war oftmals eine frühere Applikation von Dünger rechtlich nicht zulässig und ab Mitte Februar bis Mitte März aufgrund der Bodenfeuchte kaum möglich. Insbesondere beim Einsatz organischer Dünger wie Gülle oder Gärresten kommt es jedoch auf frühe Einsatzzeitpunkte an, um einerseits ein geringes Risiko gasförmiger N-Verluste zu haben, andererseits um eine gute Ausnutzung auch aus dem organisch gebundenen Stickstoff zu erreichen.
Die Bestände waren, trotz der glücklicherweise ausgebildeten Nebentriebe, insgesamt schwächer als in Vorjahren und haben damit bis zur Blüte weniger Stickstoff aufgenommen. In Anbetracht der schwächeren Ausgangslage der Bestände wurde ein sehr starkes Ertragsniveau mit entsprechender Verdünnung erreicht. Inwiefern in der Praxis preisbedingt weniger Stickstoffdünger eingesetzt und somit Einfluss auf die Vermarktbarkeit der Partien genommen wurde, kann derzeit nicht sicher beurteilt werden.
Sortenempfehlung der Landwirtschaftskammer
Bei der Sortenwahl für den Anbau im eigenen Betrieb gehört dazu neben dem gesichert hohen Ertragsniveau eine gewichtete Berücksichtigung von Sortengesundheit, Agronomie und nicht zuletzt der Qualitätseigenschaften, die eine Vermarktung absichern. Gleichzeitig sind Sorten, mit denen bereits gute Erfahrungen gemacht wurden, voll anbauwürdig – ebenso wie Sorten, die bereits in Vorjahren in den Landessortenversuchen erfolgreich geprüft und empfohlen wurden. Teilweise können diese älteren Sorten zugunsten neuer Genetik im Landessortenversuch jedoch keine Berücksichtigung mehr finden. Die empfohlenen Sorten sind für die Marsch in Tabelle 4, für das Östliche Hügelland in Tabelle 5 dargestellt.
Die Erntebedingungen in diesem Jahr stimmten, um eine trockene Ernte einzufahren. Gleichzeitig konnte die Strohbergung ebenso zügig erfolgen.
Empfohlene A-Weizensorten
Für beide Naturräume bleibt weiterhin die Sorte ‚RGT Reform‘ empfohlen, die aufgrund langjährig stabiler Erträge auf nun leicht unterdurchschnittlichem Niveau mit sehr guten Kornqualitäten und guter Agronomie punktete. Bei ‚RGT Reform‘ ist mittlerweile etwas genauer auf die Blattgesundheit zu achten, da die hohe Anbaubedeutung der Sorte zu einem Aufweichen der Resistenzen geführt hat. Weiterhin für alle Standorte ist ‚LG Initial‘ empfohlen, die eine gute Qualität mit einer guten Blattgesundheit bei Septoria und insbesondere beim Gelbrost verbindet. Der Schwerpunkt sollte hier auf einer guten Braunrostbekämpfung liegen.
Mit einer Qualität auf dem Niveau von ‚RGT Reform‘, bei etwas höherem Ertragsniveau insbesondere im Östlichen Hügelland, ist ‚Asory‘ empfohlen. Die Sorte kommt relativ gut mit trockenen Bedingungen zurecht, aber es sollte auf Fußkrankheiten und Gelbrost geachtet werden. Bereits in den Vorjahren empfohlen, bleibt ‚KWS Donovan‘ mit einer starken Kombination aus Ertrag und Proteinkonzentration weiterhin an allen Standorten interessant. Sie ist nun offiziell als A-Sorte eingestuft worden und sollte als anfälligere Sorte hinsichtlich der Blattgesundheit (Braunrost, Septoria, teilweise Gelbrost) intensiv geführt werden.
Für das Östliche Hügelland und leichtere Standorte ist die Hybride ‚Hyvega‘ eine interessante Alternative, die eine hohe Ertragstreue auf hohem Niveau realisiert, jedoch unter kritischen Bedingungen die Fallzahl einbüßen kann und bei hohen Erträgen die Vermarktung als A-Weizen oftmals nur schwer schafft. In der Marsch empfiehlt sich ‚SU Jonte‘ aufgrund insgesamt guter Gesundheit, eines Qualitätsprofils auf ‚RGT Reform’-Niveau und guter mehrjähriger Erträge.
Neu für beide Standorte geprüft wurde ‚SU Willem‘, die eine vorläufige Anbauempfehlung erhält. Hier muss darauf geachtet werden, dass es sich um eine lageranfällige Sorte mit eher mittlerer Blattgesundheit handelt. Nicht vernachlässigt werden darf das etwas höhere Fusariumrisiko, was eine Stellung nach Mais oder auch als Stoppelweizen nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Empfohlene B-Weizensorten
Als massestarker Weizen hat ‚Informer‘ in den vergangenen Jahren überzeugt, konnte dabei vor allem mit seiner Blattgesundheit (sehr gute Resistenz gegenüber Gelbrost und Septoria) punkten, zeigte aber unter Hochertragsbedingungen teilweise Proteinschwäche. Hier sollte auf eine tendenziell höhere Fusariumanfälligkeit geachtet werden.
‚Campesino‘ ist als Sorte mit sehr hohem Ertragsniveau trotz geringer Proteinwerte interessant für den Anbau. Insbesondere die höhere Anfälligkeit für Gelbrost sollte Berücksichtigung finden. Die landes- und bundesweit vermehrungsstärkste Sorte ‚Chevignon‘ fällt in den Versuchen der vergangenen Jahre mit sehr konstanten Erträgen auf überdurchschnittlichem Niveau auf und ist mit mittlerer Qualität und früher Reife interessant.
Als spätere Sorte mit guter Blattgesundheit (sehr gut bei Gelbrost), mittlerem Ertragsniveau und guter Qualität hat sich ‚Gentleman‘ präsentiert und ist weiter für alle Standorte empfohlen. Als neu empfohlene Sorten haben sich für die Marsch die Sorten ‚Knut‘ und ‚Akasha‘ qualifiziert. Beide zeigten ein überdurchschnittliches Ertragsniveau. ‚Akasha‘ weist zudem eine sehr gute Fusarium- und Braunrosttoleranz auf, es muss aber auf Gelbrost verstärkt geachtet werden. ‚Knut‘ zeigt dagegen insgesamt eine gute Blattgesundheit, muss aber in der Standfestigkeit abgesichert werden.
Für das Östliche Hügelland ist ‚SU Fiete‘ neu in die Empfehlung gekommen. Diese Sorte zeichnet sich durch sehr gute Fußgesundheit und gute Blattgesundheit mit bester Gelbrostresistenz aus. Bei leicht überdurchschnittlichem Ertragsniveau wird eine insgesamt gute Qualität erreicht. Der Sorte ‚Debian‘ wird aufgrund des hohen Ertragsniveaus eine vorläufige Empfehlung für das Östliche Hügelland ausgesprochen. Hier sollte genau auf Gelbrost geachtet werden, und auch die Gefahr für Ährenfusarium ist erhöht.
E-Weizensorten oder C-Weizensorten?
Im Hinblick auf die Diskussion um die Proteingehalte und Backqualität muss noch einmal deutlich auf die qualitätsbetonten Sorten verwiesen werden. Die Eliteweizen haben in Schleswig-Holstein in der Regel in der konventionellen Landwirtschaft eine untergeordnete Rolle, da überwiegend A- und B-Weizen den Anbau dominieren. Dies hat in erster Linie mit dem höheren Ertragspotenzial in diesen Qualitätsgruppen zu tun und mit dem Umstand, dass hier ein relativ hoher Exportanteil der Weizenpartien vorherrscht. Entsprechend haben auch die C-Weizen einen deutlich untergeordneten Stand.
Für die Praxis muss berücksichtigt werden, dass E-Weizensorten einen Stickstoffbedarfswert von 260 kg N/ha bei einem Ertragsniveau von 80 dt/ha haben. Für die Bedarfsermittlung muss aber ein realistisches Ertragsniveau, welches 5 bis 10 % unterhalb des A/B-Niveaus liegt, für den eigenen Betrieb angenommen werden. Ertragsstark hat sich in den Versuchen die Sorte ‚KWS Emerick‘ gezeigt. Sie empfiehlt sich bei der Anbauentscheidung für E-Weizen.
Bei den C-Weizensorten muss auf eine einfache agronomische Führbarkeit und gute Sortengesundheit geachtet werden. Hier hat die Sorte ‚KWS Keitum‘ ein hohes Ertragsniveau gezeigt und empfiehlt sich für den Anbau.
Am 4. Mai hatte sich am Standort Futterkamp der Prüfblock der Winterweizenversuche wieder relativ gut von der Stressphase durch trockenkalte Witterung erholt.
Sorten für geringere Intensitäten
Neben den bereits beschriebenen empfohlenen Sorten wurden auch einige mitgeprüft, die weniger aufgrund eines hohen Ertragsniveaus überzeugen, sondern eher dadurch, dass sie etwas weniger intensiv in der Bestandesführung sind und dabei hinsichtlich ihrer Qualität gute Werte zeigen. Dies lässt sich insgesamt gut an einer geringen Differenz zwischen den Behandlungsintensitäten feststellen.
So zeigte die A-Weizensorte ‚Attribut‘ geringere Erträge als im Vorjahr, dabei jedoch eine gute Gesundheit und hohe Qualitäten. Auch die Sorten ‚Faxe‘ und ‚KWS Imperium‘ entsprechen bei geringerer Qualität eher den gesünderen Sorten, sollten jedoch in der Standfestigkeit gut abgesichert werden. Unter den B-Weizen zeigte ‚Knut‘ bei teils überdurchschnittlichen Erträgen im Vorjahr eine gute Leistung in Stufe 1. Auch der C-Weizen ‚Revolver‘ wies gute Erträge auf, kombiniert mit solider Gesundheit. Im Hinblick auf die Reduktionsziele der Europäischen Union im Pflanzenschutz dürften gesündere Sorten zukünftig eine höhere Bedeutung erlangen.
Hinweise für die Weizenaussaat
Als ackerbaulich einfach gestaltbare Maßnahmen gelten nach wie vor die Grundbodenbearbeitung, die Saatbettbereitung, die Saatzeit, die Saattiefe und die Saatstärke. Bereits auf einer Vielzahl von insbesondere schweren Standorten hat sich Ackerfuchsschwanz als Leitungras entwickelt und ist sehr schwer zu bekämpfen. Begünstigt wird er in erster Linie durch getreidelastige Fruchtfolgen, frühe Saatzeitpunkte und Staunässe.
Da die herbiziden Bekämpfungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind, sollte den mechanischen Möglichkeiten, insbesondere der flachen Stoppelbearbeitung, Augenmerk geschenkt werden. Sie zielt in erster Linie darauf ab, einen möglichst hohen Anteil von Ausfallsamen zum Auflaufen zu bringen, gleichzeitig einen möglichst geringen Anteil ungekeimter Samen tief zu verschütten.
In der Regel ist auf solchen problematischen (Teil-)Flächen aber auch ein erhebliches Samenpotenzial vorhanden. Hier hilft nach den Stoppelgängen die Herrichtung eines Scheinsaatbettes, das später noch einmal mechanisch bearbeitet wird, um junge Ackerfuchsschwanzsamen zu beseitigen. Dieses Vorgehen setzt allerdings Zeit und passende Bodenbedingungen und Geräte voraus, wobei man automatisch zu späteren Saatterminen der Hauptfrucht gelangt. In den Saatzeitversuchen der Landwirtschaftskammer lagen mittlere Saattermine, durchgeführt bis Mitte Oktober, in der Regel auf dem Niveau von frühen Saaten. Dies setzt allerdings gute Bodenbedingungen zum Saatzeitpunkt voraus, was auf vielen schweren Standorten nur schwierig umzusetzen scheint.
Fazit
Mit dem geprüften Sortiment sind für alle Böden und Produktionsintensitäten passende Sorten vorhanden. Dabei sollte im Hinblick auf eine gute Nutzung von Ressourcen nach wie vor auf den Ertrag und die Proteinabfuhr großer Wert gelegt werden. Aber auch auf Blatt-, Fuß- und Ährengesundheit muss geachtet werden, da mit sich verschärfenden Umweltauflagen, Zulassungsbeschränkungen und den erklärten Reduktionszielen der EU diese Eigenschaften weiter in den Vordergrund rücken werden. Zur Risikominimierung sollte aber grundsätzlich, eine entsprechende Anbaufläche vorausgesetzt, auf Sorten mit verschiedenen Profilen gesetzt werden.
Qualitätseinstufung keine Garantie für Proteinkonzentration
Nachdem im Jahr 2019 durch das Bundessortenamt die Proteinkonzentration als Zugangsvoraussetzung für das Erreichen einer Qualitätsgruppe (A, B, E oder C) gestrichen wurde, kommt es diesbezüglich immer wieder zu Fragen. Deutlich mehr werden nun die gesamten Teig- und Backeigenschaften gewichtet, was zu einer hohen Qualitätseinstufung (zum Beispiel A-Weizen) mit einer vergleichbar geringen Proteineinstufung führt. Die handelsseitigen Vermarktungsklassen sind jedoch je nach Handelshaus in den sogenannten Ankaufbedingungen/Qualitätsbedingungen Getreide definiert. In der Regel wird hier für einen B-Weizen ein Wert von 12 %, für A-Weizen von 13 % und E-Weizen von 14 % definiert.
Weiterhin sind hier auch Kriterien wie Besatz, Feuchtigkeit, Hektolitergewicht, Fallzahl, Feuchtkleber und Sedimentationswert beschrieben. Um in der Vermarktung für A- oder B-Weizen gute Chancen zu haben, muss neben der erforderlichen Qualitätsgruppe (ein B-Weizen kann trotz eingehaltener Parameter streng genommen nicht als A-Weizen vermarktet werden) auch auf die Proteineinstufung der Sorte geachtet werden. Dennoch ist es so, dass in Jahren mit hohem Ertragsniveau in der Regel ein Verdünnungseffekt zu beobachten ist und auch die Proteineinstufung keine Garantie für eine qualitätsgruppengerechte Vermarktung ist. Jedoch ist diese eine wichtige Hilfe in der Entscheidungsfindung.
Weiterhin wichtig ist der Aspekt der Stickstoffdüngung. Das Erarbeiten der richtigen Düngestrategie ist komplex, aber grundsätzlich hat sich das Vorgehen in der Praxis im Zeitverlauf zugunsten einer höheren N-Effizienz gewandelt. Da Stickstoff nur bis zur Blüte gut aufgenommen wird, sind späte Gaben in der Blüte per se weniger effizient als Gaben, die deutlich früher in der Mitte bis Ende des Schossens erfolgen. Dabei sind in der Regel die früheren Gaben die effizienteren und fördern in erster Linie den Ertrag, während späte weniger den Ertrag als mehr eine hohe Proteinkonzentration fördern. Die früheren Gaben haben dabei den Nachteil, dass eine aktive Bestandesführung über die N-Düngung erschwert wird und gegebenenfalls die Lagergefahr steigt.
Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahren das Auftreten von ausgeprägten Trockenphasen bis zur Blüte und auch danach häufiger geworden. Hier ist es von Vorteil, ausreichende Mengen Stickstoff bereits in der Pflanze zu haben, wenn gleichzeitig die Nährstofflösung und -mobilität im Boden stark eingeschränkt sind. Dies war in den vergangenen Jahren auch bereits deutlich zu sehen, wenn es um die Andüngung der Bestände ging.
Ein buntes und vielfältiges Programm rund um das Thema Klimaschutz präsentierten am Sonnabend zahlreiche Vereine, Unternehmen und Initiativen auf dem Großflecken in Neumünster. Initiiert vom LandFrauenverein Neumünster und Umgebung lockte der „Klimaflecken“ viele Besucherinnen und Besucher auf den zentralen Platz der Schwalestadt – und sorgte an den Ständen der Akteure für inspirierende Gespräche und Begegnungen.
14 Organisationen und Unternehmen präsentierten beim Klimaflecken ihre Ideen oder Produkte, die wie Elektroautos oder Photovoltaikanlagen ohne oder mit wenig fossiler Energie auskommen. Vor allem der Informationsaustausch stand bei Akteuren wie der Verbraucherberatung, der örtlichen Klimaschutzinitiative oder der CCL Bürgerlobby Klimaschutz im Fokus. Gleich mit drei Ständen war der LandFrauenverein Neumünster und Umgebung vertreten: Das Team um die Vereinsvorsitzende Marlies Kozielski-Nuske füllte die vom Deutschen LandFrauenverband entwickelte „Farm to Fork“-Strategie mit Leben – und gab Tipps zum Selbermachen sogenannter Upcycling-Produkte.
Bei der Farm-to-Fork-Strategie geht es darum, Obst und Gemüse vor Ort bei den Bauern und Produzenten einzukaufen – vor allem dann, wenn sie gerade verfügbar sind. Die Neumünsteraner LandFrauen brachten dafür frisch geerntete Kürbisse, Zucchini, Blumenkohl, Rote Beten oder Pflaumen mit. Ein großes Plakat zeigte den Besucherinnen und Besuchern, wann im Jahresrhythmus welche Baum- und Ackerfrüchte reif sind. „Wenn die Leute regional und saisonal einkaufen, spart das viele Transportwege und damit unheimlich viel Treibhausgase ein“, betonte Marlies Kozielski-Nuske.
Nebenan zeigte Marlies Hinkelmann, wie aus Baumwollstoff mit Backpapier und Bienenwachs ein nachhaltiges Verpackungsmaterial entsteht. Aus Fotos, Papier, Toilettenrolle und einem Locher fertigt die LandFrau zudem pfiffige Geschenkverpackungen. „Besonders gut eignen sich die schönen Titelblattmotive vom Bauernblatt, die sind leicht glänzend und lassen sich sehr gut verarbeiten“, erklärte Marlies Hinkelmann. Besucherin Marlies Thomsen war begeistert von den bunten Verpackungsideen. „Großartig, was für schöne Dinge mit einfachen Mitteln aus scheinbar nutzlosen Sachen entstehen können“, sagte die Neumünsteranerin.
Bereits im April hatte Marlies Kozielski-Nuske mit der Organisation des Klimafleckens begonnen. In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt kontaktierte sie viele Gruppen und Initiativen. „Einige waren sofort Feuer und Flamme, andere mussten wir ein bisschen überreden“, erzählte die Arpsdorferin, die vor zwei Jahren zur Vorsitzenden der 180 LandFrauen aus Neumünster und Umgebung gewählt wurde. Am Ende des Tages zog sie eine überaus positive Bilanz der fünfstündigen Veranstaltung. „Das war richtig gut, es gab gute Gespräche mit interessanten Leuten“, sagte die pensionierte Lehrerin. Und: „Wichtig war allen Beteiligten, sich untereinander zu vernetzen. Und man kann den Klimaflecken sehr gut noch einmal machen.“ Sven Tietgen
Marlies Kozielski-Nuske freute sich über gute Gespräche mit interessanten Leuten auf dem Klimaflecken.Aus Fotos, Papier und bearbeitet mit einem Locher enstehen bunte Geschenkverpackungen.
Der erste Blick von Annemarie Rohde am Morgen aus ihrem Küchenfenster gilt immer der Blütenpracht im Hof. Sie sammelt Taglilien in allen Farben und Formen. Aber auch Gemüse und Früchte wachsen in ihrem Garten. Annemarie Rohde begreift die Früchte und Blüten als Geschenk. Als LandFrau und Botschafterin für heimische Produkte gibt sie genau diese Einstellung weiter.
Die lachsfarbene Taglilie ist ein häufiger Bewohner der Gärten in Schleswig-Holstein. Als Annemarie und Hartmut Rohde das ehemalige Forsthaus im Kreis Steinburg kauften, da waren auch in diesem Garten lachsfarbene Taglilien zu finden. Annemarie war damals noch in Vollzeit Mutter, Hausfrau und Hobbygärtnerin. „Mich haben die Lilien von Anfang an fasziniert. Gerade weil bei Taglilien jede Blüte immer nur einen Tag lang blüht, ist jeder Tag anders.“ Schnell merkte sie aber auch, dass diese Pflanzen sehr raumgreifend sind und sich gerne ausbreiten. „Deswegen fing ich an, sie in Töpfe zu pflanzen.“ Die zweite Art Taglilien rettete sie von dem Komposthaufen einer Freundin, auch die dritte, vierte und fünfte waren eher Fundpflanzen oder gerettete Reste. „Aber je mehr ich hatte, desto mehr bekam ich auch zugetragen und geschenkt. Auch mein Mann bringt mir hin und wieder eine neue Art mit.“ So steigerte sich ihre Sammlung auf mittlerweile gut zwanzig verschiedene Arten, Farbschläge und Blütenformen. „Diese hier zum Beispiel hat ein gefülltes Herz“, zeigt sie stolz eine besondere Blüte.
Auf dem Hof zwischen dem Wohnhaus und dem Schuppen reiht sich Topf an Topf. „Je nach Höhe und Farbe haben wir die Töpfe arrangiert. Und wenn eine Lilie besonders toll aufblüht, wird sie vorgezogen und eine, die schon nachlässt oder noch nicht so weit ist, die steht dann weiter hinten.“
Alle Töpfe müssen jeden Abend von Hand gegossen werden. „Das macht oft auch mein Mann für mich. Ich gehe dann einmal am Tag herum und zupfe all die vergangenen Blüten vom Vortag ab. Das ist für mich sehr meditativ und fast schon ein Dankgebet an den Schöpfer, der mir diese Schönheit geschenkt hat.“
Auch der Rest des großen waldumschlossenen Grundstücks ist für Annemarie Rohde ein Geschenk. Hier hat sie ihre Staudenbeete, den Gemüsegarten und die Obstbäume. Über den Zaun rankt die wilde Brombeere herein. Bis alle ihre vier Kinder aus dem Haus waren, hat Annemarie Rohde ausschließlich den Garten und das Haus bewirtschaftet und damit erheblich zur gesunden Ernährung der Familie beigetragen.
Heute hat sie sich beruflich auf mehrere Standbeine gestellt und lebt dabei weiter ihre Liebe zu den Gaben des Landes. Als Botschafterin für heimische Produkte präsentiert sie mal Käse, mal Gemüse, Fleisch oder Obst. „Mir ist der Kontakt zu den Herstellern wichtig und ich liebe das Gespräch mit den Verbrauchern. Schleswig-Holstein hat so tolle Produkte und dieses Wissen darum gebe ich gerne weiter.“
Außerdem geht sie in Schulen und bildet dort Schüler zu SchmExperten aus oder macht mit ihnen den Ernährungsführerschein. „Ich finde, Ernährungsbildung in Schulen wird immer wichtiger.“
Das alles tut sie neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit für ein regionales Unternehmen, in dem Mehlmischungen für glutenfreies Brot hergestellt und verkauft werden.
Und weil das nicht reicht, hat Annemarie noch ein Ehrenamt in der Kirchengemeinde und ist als dritte Vorsitzende des LandFrauenkreisverbandes Steinburg tätig. „Langweilig wird das hier nie. Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und engagiert sich auch ehrenamtlich. Wenn wir gemeinsame Zeit haben möchten, dann müssen wir uns schon fast verabreden.“
Und dennoch nehmen sie sich Zeit, um miteinander das zu genießen, was sie zu schätzen wissen. „Dann essen wir ein schönes gemeinsames Abendessen mit Gemüse aus unserem Garten, mit Kartoffeln aus der Umgebung und Fleisch vom lokalen Schlachter. Dabei genießen wir den Blick auf die Blütenpracht der Taglilien.“ Das sind die Augenblicke, in denen Annemarie Rohde ein gefülltes Herz hat.
‚Winnie the Pooh’Auf dem Hof zwischen dem Wohnhaus und dem Schuppen reiht sich Topf an Topf.
Auf der Norla lädt die Landjugend Schleswig-Holstein in der nächsten Woche (siehe auch Seite 73) zum Finale der landesweiten Aktion „Landjugend wettet“ ein. Mit dem Bau eines Fahrradspeichers aus alten Liegeboxenbügeln hat sich die LJG Hohenhorst an der Aktion beteiligt.
Die Landjugendlichen wetteten mit der Gemeinde Haselau, dass sie es an einem Wochenende schaffen, den Fahrradstellplatz an der Deekenhörn in Hohenhorst zu bauen. Im ersten Schritt wurde die Fläche ausgebaggert und danach Rasenkanten gesetzt. Als Nächstes machten sich die Lajus daran, die Fundamente zu schütten, auf die später alte Liegeboxenbügel gedübelt wurden. Die Bügel waren für ihren neuen Einsatzort abgeschliffen und mit Zinkspray aufgearbeitet worden.
Am nächsten Tag wurde das restliche Erdloch mit Mischrecycling und Sand aufgefüllt, verdichtet und die Fläche gepflastert. Am Sonntag kamen dann die Liegeboxenbügel an ihren neuen Einsatzort. Zudem wurde die Pflasterfläche eingeschlämmt und abgerüttelt. Die Wette war gewonnen. Dafür erhielt die LJG Hohenhorst von ihrem Wettpartner, der Gemeinde Haselau, einen Kostenzuschuss als Gewinn. Das Wichtigste aber ist, dass der Fahrradspeicher gut genutzt wird.
Großeinsatz der Landjugend, die von umliegenden Firmen wie E. A. Meinert Straßen- und Tiefbau aus Seestermühe, Plüschau Baustoffe aus Haseldorf und der Werner Kruse Bauunternehmung OHG aus Moorrege tatkräftig unterstützt wurden.
In Zeiten rasant steigender Energiepreise und vor dem Hintergrund anhaltender Sorgen um die Sicherung der Energieversorgung ist die Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PVA) ungebrochen. Daher sehen viele Landwirte in der Verpachtung für Freiflächen-PVA eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur landwirtschaftlichen Nutzung. Der folgende Artikel beschreibt, worauf aus rechtlicher Sicht zu achten ist. In einem folgenden Artikel wird die steuerliche Betrachtung erläutert.
In der Regel legen Projektierer und Photovoltaikanlagenbetreiber den Flächeneigentümern bereits detaillierte Pacht- oder Nutzungsverträge vor. Hier werden einige praktische und rechtliche Hinweise für den Fall behandelt, dass eine Anlage nicht selbst betrieben werden soll, sondern durch einen Pacht- oder Nutzungsvertrag einem Dritten zur Verfügung gestellt wird.
Vorsicht bei Vorverträgen
Für die Errichtung eines Solarparks muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Dies bedingt bei vormals landwirtschaftlichen Flächen meist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Gemeinde. In der Regel ist zeitgleich der Flächennutzungsplan zu ändern, wenn die Flächen dort bislang als solche für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt sind. Mit der Begründung der notwendigen Planungssicherheit werden Landwirten oft frühzeitig sogenannte Vorverträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Dabei ist äußerste Vorsicht geboten. Mit dem „Vorvertrag“ geht der Flächeneigentümer schon eine feste Bindung zum Abschluss des späteren Pacht- oder Nutzungsvertrages ein. Daher bedarf ein Vorvertrag inhaltlich der gleichen Regelungstiefe wie ein späterer Nutzungsvertrag und muss genauso sorgfältig geprüft und verhandelt werden.
Beteiligte eines Nutzungsvertrages
Beteiligte eines Nutzungsvertrages sind neben dem Eigentümer zumeist zunächst ein Projektentwickler oder ein Unternehmen, welches dann später erst die eigentliche Anlagenbetreibergesellschaft gründet. In diesem Fall sind in den Vertragsentwürfen regelmäßig schon Zustimmungserklärungen des Eigentümers für eine spätere Übertragung des Vertrages als Ganzes oder von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag enthalten. Angesichts der langen Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren bedarf es einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, ob derartige frühzeitige Erklärungen im Interesse des Flächeneigentümers liegen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die Erhaltung möglicher mitunternehmerischer Beteiligungen des Eigentümers an der Anlagenbetreibergesellschaft aus steuerlichen Gründen und zum anderen auch angesichts der langen Laufzeit, um Sicherheit über die Person des Vertragspartners zu schaffen.
Bestellung von Dienstbarkeiten
Der Betreiber der Photovoltaikanlage verlangt vom Flächeneigentümer in der Regel die Bestellung einer erstrangigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Das heißt, dieser Dienstbarkeit dürfen in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs keine Rechte vorgehen. Pacht- beziehungsweise Nutzungsverträge müssen auf Betreiberseite auch die Zustimmung der finanzierenden Banken und weiterer Investoren finden. Der Flächeneigentümer muss aber auch seine eigenen Interessen berücksichtigen und daran denken, sich rechtzeitig vor dem Abschluss eines Vertrages mit seiner Bank und anderen möglichen vorrangigen Grundbuchgläubigern, zum Beispiel Altenteilern, abzustimmen und deren Bereitschaft zum Rangrückritt einzuholen.
Inwieweit der Betreiber bereit ist, Rechten im Grundbuch den Vorrang zu belassen, ist im Einzelfall zu klären. Bei der oftmals geforderten Verpflichtung des Eigentümers, Rechte auch zugunsten Dritter, zum Beispiel zukünftiger Betreiber oder eines finanzierenden Kreditinstituts, zu bestellen, ist Vorsicht geboten. In keinem Fall sollten unkritisch Zustimmungen oder bereits Vollmachten zur Eintragung erteilt werden. Die Notwendigkeit und der Inhalt entsprechender Dienstbarkeiten, die von dem Betreiber oftmals nicht nur für sich selbst, sondern auch für eventuell später eintretende Drittbetreiber oder finanzierende Banken verlangt werden, ist zu hinterfragen und inhaltlich zu prüfen.
Für den Flächeneigentümer besteht die Gefahr, dass ein Anlagenbetrieb auf der Grundlage der grundbuchlichen Dienstbarkeit auch bei Wegfall oder nach Beendigung des eigentlichen Nutzungsvertrages möglich wird. In jedem Fall sind entsprechende Dienstbarkeiten von vornherein zeitlich zu befristen beziehungsweise die Eintragung weiterer Dienstbarkeiten ist davon abhängig zu machen, dass bestehende Dienstbarkeiten im Rahmen einer Neueintragung gelöscht werden.
Wie Nutzungsentgelte regeln?
In der Praxis finden sich verschiedene Modelle zur Regelung des Entgelts. Die Regel stellt ein fixes Entgelt in Euro je Hektar der Nutzungsfläche dar. Hier muss aber besonders kritisch geprüft werden, ob sich das Nutzungsentgelt auf die gesamte Fläche oder allein die mit Anlagenteilen überbaute Fläche bezieht. Aus der Sicht des Eigentümers ist die zweite Option so nicht akzeptabel. Flächen, die beispielsweise als Zuwegungen oder auch zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Anlagenbetrieb benötigt werden, gehen gleichfalls für die landwirtschaftliche Nutzung verloren und müssen daher angemessen mitvergütet werden.
Während dies noch vor zwei Jahren kaum thematisiert wurde, zeigt sich angesichts der heutigen Entwicklungen im Hinblick auf die lange Laufzeit der Verträge die Notwendigkeit eines Inflationsausgleichs. Hier bietet sich entweder die Aufnahme einer festen laufenden Indexierung oder aber die Möglichkeit zur Geltendmachung von Anpassungsverlangen während der Laufzeit an. Weil dies bei den Betreibern unter Verweis auf deren feststehende Kalkulation regelmäßig sehr unbeliebt ist, kann die Aufnahme ertragsabhängiger Entgelte oder Entgeltbestandteile einen Ausweg bieten. Hier wird ein prozentualer Anteil an den jährlichen Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage als Vergütung geschuldet. Als Möglichkeit hat sich die Kombination eines festen Mindestentgelts mit einem ertragsabhängigen Entgelt, nämlich beispielsweise der Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten prozentualen Anteils an allen Erlösen ab dem Erreichen eines bestimmten Mindeststrompreises, herauskristallisiert.
Aus der Sicht des Eigentümers sollte bei Vertragsabschluss auch auf die Übernahme der Rechts- und Steuerberatungskosten für die Vertragsprüfung bestanden werden. Die fundierte Prüfung und Beratung bei Vertragsschluss liegt auch im Interesse des Anlagenbetreibers. Die hierbei anfallenden Entgelte stellen im Verhältnis zu den Größenordnungen der übrigen Projektkosten auch keine unverhältnismäßigen Positionen dar.
Zusätzlich hat sich auch die Vereinbarung eines Bereitstellungsentgelts für die Zeit zwischen Vertragsabschluss und der Inbetriebnahme der Anlage als möglicher Entgeltbestandteil für den Eigentümer als günstig erwiesen. Teilweise wird auch vereinbart, dass der Eigentümer gegen eine feste Vergütung die laufenden Pflegemaßnahmen auf dem PV-Anlagengrundstück als Dienstleister übernimmt und dafür eine gesonderte Vergütung erhält. Ebenso wie bei Regelungen zur Zahlung des gesamten oder von Teilen des Nutzungsentgelts als Vorabzahlung wird empfohlen, dass die Gestaltung in jedem Fall steuerlich geprüft wird.
Rückbau umfassend regeln und absichern
Ein besonderes Augenmerk muss den Rückbauverpflichtungen nach Beendigung des Vertrages gelten. Der Betreiber ist zu verpflichten, die Anlage vollständig einschließlich aller Bestandteile zurückzubauen. Dies muss auch für unterirdische Verkabelungen, für die die Anlage umgebende Infrastruktur, Bodenbefestigungen und Sonstiges gelten. Inwieweit zum Beispiel Zuwegungen verbleiben dürfen, kann einem späteren Wahlrecht des Eigentümers vorbehalten bleiben.
Große Probleme bereitet die Frage, in welchem Zustand die Fläche zurückgegeben werden soll. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ursprünglichen (tatsächlichen) Zustand vor Baubeginn durch ein Sachverständigengutachten festzuhalten und diesen vertraglich als Rückgabezustand festzuschreiben. Ob die Fläche nach Beendigung der Nutzungsdauer in 20 oder 30 Jahren jedoch mit dem rechtlichen Status „Ackerland“ zurückgegeben werden kann, ist unklar. Zunächst dürfte mangels ackerbaulicher Nutzung und regelmäßigen Umbruchs auf der Fläche Dauergrünland entstehen. Dass eine ackerbauliche Nutzung ohne Weiteres, insbesondere ohne eventuelle Umbruchgenehmigungen sowie naturschutz- und artenschutzrechtliche Hürden dort später wiederaufgenommen werden kann, ist aus jetziger Perspektive kaum anzunehmen. Daraus kann sich eine erhebliche Wertminderung der Flächen ergeben. Dies muss dem Eigentümer bewusst sein.
Die Verpflichtung des Betreibers zum Rückbau und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sollte in jedem Fall durch ausreichende Bürgschaftsleistungen abgesichert werden. Der Eigentümer sollte sich dabei nicht mit den Bürgschaftssummen begnügen, die gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigung zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten festgesetzt werden, sondern auf der Sicherung durch ausreichende unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaften zu seinen Gunsten bestehen. Auch empfiehlt es sich, die Höhe der notwendigen Rückbaukosten während der Laufzeit des Vertrages später sachverständig überprüfen und bei Bedarf eine Nachbesicherung einfordern zu können.
Fazit
Neben den vorgenannten Aspekten gibt es noch weitere rechtliche Fragen, die vor Vertragsabschluss vielfach ganz individuell abzuarbeiten sind. In jedem Fall sollten auch die steuerlichen Fragen mit der Einbindung einer qualifizierten Steuerberatung geklärt werden. Ein weiterer Teil mit dem Fokus auf steuerlichen Fragen folgt.
Teil 2 „Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht“ lesen Sie hier!
Im Winter und im Frühjahr sind durch Gänsefraß auf Pellworm und an der Westküste große Ertragseinbußen im Grünland und Ackerbau zu verzeichnen.
Inwieweit die Ertragsverluste im Feldfutterbau reduziert werden können, wird nun in einem praxisnahen Feldexperiment in Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten von der Landwirtschaftskammer getestet. Dabei wurden die Grasarten Sanftblättriger Rohrschwingel und Festulolium (Kreuzung Deutsches Weidelgras x Rohrschwingel) in eine bestehende Grasuntersaat nachgesät. Aufgrund der schnelleren Rohfasereinlagerung und geringerer Zuckergehalte sind Rohrschwingel und Festulolium potenziell weniger schmackhafte Gräser für die Gänse – sie sind jedoch weiterhin für die Milchviehfütterung interessant. Durch wöchentliche Messungen mittels Platemeter (Ertragsermittlung über Bestandshöhenmessungen) und dem Abgleich mit dem Ertrag in Schutzkörben können die Menge und der Zeitpunkt des Verlustes durch Gänsefraß bestimmt und das Anbaupotenzial der nachgesäten Grasarten evaluiert werden.
Der Herbst ist die Zeit für die Apfelernte. Frühe Apfelsorten sind bereits geerntet, die späteren färben sich jetzt appetitanregend ein. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ernte von Äpfeln?
Die klimatischen Unterschiede zwischen einzelnen Standorten und der alljährlich variable Witterungsverlauf nehmen Einfluss auf die Erntereife des Kernobstes. Daher lässt sich kein pauschaler Termin festlegen. Nicht einmal derselbe Apfelbaum wird jedes Jahr zum gleichen Termin abgeerntet. Ein heißer Sommer kann die Ernte nach vorne schieben, in kühlen Sommern braucht die Reife länger. Hitze und Trockenheit beeinflussen auch die Größe der Äpfel. Die alte Regel, dass Kernobst erntereif ist, wenn sich die Kerne dunkelbraun färben, erweist sich insbesondere bei den frühen Sorten als unzuverlässig. Früh reifende Äpfel sind lange vor der Dunkelfärbung ihrer Kerne erntereif. Ein besseres Merkmal stellt die Farbe der Apfelschale bei rotbackigen Sorten dar. Beim ‚Roten Boskoop‘ oder ‚Melrose‘ sollte die Hälfte des Apfels zur Ernte rot eingefärbt sein. Als bester und zuverlässiger Test gilt der sogenannte Knicktest. Dafür nimmt man eine Frucht in die Hand und knickt sie samt Stiel um fast 90° zur Seite. Wenn sie sich vom Baum löst, ist der richtige Erntezeitpunkt erreicht. Bleibt die Frucht fest am Zweig oder muss man richtig ziehen, lohnt es sich, noch ein wenig zu warten. Sind Sturm oder Frost vorhergesagt, sollte rechtzeitig geerntet werden. Wichtig: Immer mit Stiel ernten, das verlängert die Haltbarkeit im Lager.
Der Knicktest: Löst sich der Apfel bei einer Drehung um 90° leicht vom Ast, wird es Zeit für die Ernte. Foto: Karin Stern
‚James Grieve‘ und ‚Gravensteiner‘ reifen bereits ab Mitte bis Ende August, auch ‚Carola’ und ‚Prinz Albrecht von Preußen‘ reifen schon früh. Es ist ratsam, die Früchte innerhalb von sechs bis acht Wochen nach der Ernte zu verzehren, da das Fruchtfleisch während der Lagerung mehlig wird und an Frische sowie Saftigkeit verliert. Herrscht bei der Ernte eine etwas kühlere Wetterlage, reagieren Äpfel eher druckempfindlich. Sensible Apfelsorten wie ‚Ontario‘ sollten nur einschichtig in Obststeigen gelagert werden. Dies vermeidet Druckstellen und erleichtert das spätere Kontrollieren der Äpfel. Als Faustregel gilt: Je früher die Äpfel reif sind, desto schlechter lassen sie sich lagern. Nur Winteräpfel sind echte Lageräpfel. Bekannte Sorten wie ‚Roter Boskoop‘, ‚Kaiser Wilhelm‘, ‚Topas‘ und ‚Cox Orange‘ sind erntereif, wenn sich der Stiel gut vom Baum löst und der Apfel die sortentypische Deckfarbe angenommen hat.
,Ontario' ist erst nach längerer Lagerzeit ab Dezember genussreif. Foto: Karin Stern
Beim Einlagern lohnt sich ein genauer Blick auf die Früchte. Wurmstichige, beschädigte oder faule Exemplare sind auszusortieren. Fallobst und sehr kleine Äpfel eignen sich sehr gut für die Herstellung von Saft und Apfelbrei.
Für die Lagerung vorgesehene Äpfel werden weder gewaschen noch poliert. Die natürliche Wachsschicht ist ein guter Schutz. Als Lagerkisten eignen sich ganz prima Gemüsesteigen aus dem Supermarkt (zum Beispiel für Radieschen oder Lauchzwiebeln), die meist kostenlos abgegeben werden. Der optimale Aufbewahrungsort ist dunkel und kühl bei etwa 3 bis 10 °C. Alle ein bis zwei Wochen schaut man über die Steigen und sortiert faulende Exemplare aus. Das geht leicht und schnell von der Hand, wenn die Äpfel nur einschichtig in die Kisten gelegt werden. Diese lassen sich dann gestapelt platzsparend aufstellen.