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Empfehlungen zum Pflanzenschutz im Wintergetreide

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Es sind die Probleme mit Unkraut- und Ungrasarten, die den Herbizideinsatz im Herbst zur Herausforderung machen. Acker­fuchs­schwanz, Weidelgräser oder Trespenarten erfordern nicht nur eine höhere Herbizidintensität, sondern bereits im Vorwege intensive flankierende ackerbauliche Maßnahmen, wie Ausfallsamenmanagement und angepasste Bodenbearbeitung, Saatzeit und Sortenwahl sowie die Erweiterung der Fruchtfolge mit Sommerkulturen. Der folgende Artikel beschreibt, worauf zu achten ist.

Empfehlungen zur Saatzeit sind undankbar, da Jahre, in denen es ohne Probleme möglich war, später zu säen, und die Effekte auf die Ackerfuchsschwanzreduzierung deutlich sichtbar waren, schnell vergessen werden, während Problemjahre, in denen die Bestellung wetterbedingt nicht wunschgemäß verlief, sich tief ins Gedächtnis eingeprägt haben.

Ziel ist keine explizite Spätsaat, sondern eine wetterangepasste spätere Saat. Dabei zählt jeder Tag. Höhere Wirkungsgrade der Bodenherbizide aufgrund geringerem Auflauf von Ackerfuchsschwanz sind die positiven Effekte. All das führte beispielsweise im vergangenen Jahr dazu, dass auf Sulfonylharnstoffe im Frühjahr zum Teil verzichtet werden konnte. Glücklicherweise ist nicht jede Fläche problembehaftet. Es gibt durchaus noch von Ackerfuchsschwanz freie Flächen. Diese zu erhalten, ist jedoch ebenfalls eine große Herausforderung.

Das Herbizidportfolio im Herbst ist, bezogen auf die Produkte, relativ breit. Schaut man sich die Wirkstoffe jedoch genauer an, schränkt sich die Auswahl stark ein. Gängige Unkräuter wie beispielsweise Kamillearten sind dabei gut zu regulieren. Spielen jedoch Gräser eine Rolle, so trägt jede gut funktionierende Herbstmaßnahme dazu bei, den Druck auf die im Frühjahr einzusetzenden speziellen Sulfonylharnstoffe zu reduzieren, denn eigentlich muss die Anwendungshäufigkeit reduziert werden, um die existierende Resistenzentwicklung zu verlangsamen.

Windhalm beispielsweise lässt sich gut mit Bodenherbiziden bekämpfen, sodass eine Frühjahrsbehandlung mit ALS-Hemmern (zum Beispiel Husar OD, Broadway oder Atlantis Flex) nur für sehr spät gedrillten Weizen (nach Mais oder Zuckerrüben) zu empfehlen ist, wenn Flufenacet bei zu viel Regen kritisch werden kann.

Neuigkeiten auf dem Markt

Fantasia (800 g/l Prosulfocarb): keine NG405 und keine NW 800 mehr

• Mateno Flexi Set: neue Abpackungen im Verhältnis 0,35 Mateno Duo zu 0,5 Cadou SC (speziell für Gerste und Roggen)

• Mateno Forte Set: 0,7 Mateno Duo zu 0,5 Cadou SC (speziell für Winterweizen und Triticale)

• Picona wird nicht mehr vertrieben.

Ein großes Nest aus Ackerfuchsschwanz und Kornblume. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung besteht.

Windhalm, Jährige Rispe, Unkräuter

Für eine optimale Wirkung und Verträglichkeit der Bodenherbizide sollte der Einsatz gegen Windhalm, Einjährige Rispe und Unkräuter im frühen Nachauflauf angestrebt werden.

• 0,3 l/ha Herold SC haben eine gute Windhalmwirkung, bei humosen Böden oder starkem Kamilledruck sind aber 0,35 bis 0,4 l/ha sicherer. Vorsicht im Roggen!

• 0,3 l/ha Herold SC + 1,5 l/ha Trinity bieten sich bei starker Verunkrautung mit Kornblume, Klatschmohn, Kamille und Storchschnabel an. Für eine ausreichende Wirkung gegen Hundskerbel ist die Chlortoluronmenge in 1,5 l/ha Trinity allerdings zu gering oder

• ohne Diflufenican sind 0,2 l/ha Sunfire + 1,5 bis 2,0 l/ha Trinity möglich (bei stärkerem Unkrautdruck die höhere Trinitymenge wählen). Verträglichere Variante für den Roggen.

• Die Kombination von 0,24 l/ha Cadou SC + 1,5 l/ha Agolin enthält, ebenso wie 0,3 l/ha Herold SC, 60 g/ha DFF, zusätzlich aber noch Pendimethalin (Nachteil: erschwerte Auflagensituation).

• Einjährige Rispe wird von den Bodenherbiziden überwiegend gut erfasst.

• 0,24 l/ha Cadou SC + 60 g/ha Sumimax dürfen nur im Winterweizen eingesetzt werden, diese Kombination hat weder Gewässerabstands- noch Hangauflagen.

• Wenn eine Nachbehandlung gegen Unkräuter im Drei- bis Fünfblattstadium notwendig ist, kann mit 15 g/ha Pointer SX oder Trimmer WG gegen Kamille, Ausfallraps, Klatschmohn, Kornblume und Storchschnabel oder 50 ml/ha Saracen gegen Kamille, Ausfallraps, Klatschmohn und Klettenlabkraut gearbeitet werden.

 • Pointer SX/Trimmer WG möglichst nicht mit dem Wirkstoff Pinoxaden (Axial 50) mischen. Minderungen in der Gräserwirkung sind möglich. Besser 75 ml/ha Saracen oder Troller wählen (Blattwirkung!).

• Carmina Komplett (Carmina 640 + Alliance) eignet sich bei leichtem Windhalmbesatz und breiter Verunkrautung (Chlortoluronverträglichkeit der Weizensorten beachten! NG405 = keine Anwendung auf drainierten Flächen, NG414 = keine Anwendung auf Bodenarten: reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt unter 1,5 %).

Ackerfuchsschwanz effektiv bekämpfen

Nach wie vor ist der Hauptbodenwirkstoff im Herbst Flufenacet. Inzwischen sind diverse flufenacethaltige Produkte im Portfolio. Vorsicht, hier steckt der Teufel im Detail: Die Produkte unterscheiden sich zum Teil erheblich in der Zulassung und den Auflagen. (https://t1p.de/l3l6l)

Zur effektiven Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz sind 240 g/ha nötig. Der Zusatz von Diflufenican verbessert die Wirkung gegen die Gräser und bringt zusätzlich entscheidende Unkrautwirkung mit.

Neben den flufenacethaltigen Produkten erweitert Mateno Forte seit vergangenem Jahr die Produktpalette. Mateno Duo besteht aus 500 g/l Aclonifen + 100 g/l Diflufenican und wird zusammen mit Cadou SC (500 g/l Flufenacet) angeboten. Achtung: Die Ackerfuchsschwanz-Aufwandmenge von 0,7 l/ ha Mateno Duo + 0,5 l/ ha Cadou SC ist im Vorauflauf (VA) nur in Winterweizen und Triticale zugelassen! In Wintergerste und Winterroggen sind nur 0,35 l/ ha Mateno Duo zulässig. Die Wirkung von Mateno Forte auf Ackerfuchsschwanz schwankte in den Versuchen der Landwirtschaftskammer in den vergangenen Jahren. Kammereigene und die Ergebnisse der Landwirtschaftskammern in anderen Bundesländern wiesen vergleichbare Wirkungen wie 0,6 l/ ha Herold SC oder auch die Kombination 0,6 l/ha Herold SC + 3,0 l/ ha Boxer auf.

Stärkere Niederschläge sorgten dafür, dass das eingesetzte Herbizid in der Wirkung „nachgezogen“ hat.

Bodenherbizide im Vorauflauf

Der optimale Termin für den Einsatz der Bodenherbizide ist der Vor­auflauf. Feuchter Boden mit nachfolgenden Niederschlägen ist ein Garant für eine gute Wirkung. Basis sind 240 g/ha Flufenacet, die Zugabe von 2,5 bis 3,0 l/ha Boxer oder 3,5 bis 4,0 l/ha Jura verbessert die Wirkung. Die Ergebnisse der Zusatzleistung schwanken über die Jahre je nach Bodenfeuchtigkeit zwischen 5 und 30 %. Über einen Zeitraum von zehn Jahren konnten in Versuchen der Landwirtschaftskammer Wirkungssteigerungen von durchschnittlich 10 % erzielt werden.

In der Wintergerste gibt es auf Standorten mit FOP- und DEN-Resistenz keine Alternative zu Bodenherbiziden, da die einzige Nachbehandlungsmöglichkeit Axial 50 entfällt. Um die Wintergerste in der Fruchtfolge zu halten, kann als zweite Bodenherbizidmaßnahme (Spritzfolge) 2,0 l/ha Trinity im Stadium des Keimens (ES 10 AFU) zum Einsatz kommen. Die kurz aufeinanderfolgende Sequenz ist dabei entscheidend, zudem nachfolgende Niederschläge. Danach muss die Gerste durch ihr Wuchsverhalten helfen, den Ackerfuchsschwanz zu unterdrücken.

Im Winterweizen ist besonders auf Flächen mit beginnender metabolischer Resistenz gegen Atlantis sowie bei starkem Ackerfuchsschwanzdruck eine Bodenherbizid-Nachlage von 3,0 bis 4,0 l/ha Jura oder 3,0 bis 5,0 l/ha Boxer (zugelassene Gesamtmenge beachten!) empfehlenswert, ebenfalls im Stadium der Keimung (ES 10).

Der Einsatz von Trinity sollte auf die Wintergerste beschränkt bleiben, um den Einsatz von Chlortoluron nicht überzustrapazieren.

Standardempfehlung bei geringem bis mittlerem Ackerfuchsschwanzbesatz im VA (Beispiele):

• 0,6 l/ha Herold SC* (+ 2,5-3,0 l/ ha Boxer)

• 0,6 l/ha Herold SC (+ 2,0 l/ha Trinity): Diese Variante sollte schwerpunktmäßig in der Wintergerste zum Einsatz kommen.

• 0,5 l/ha Cadou + 0,7 l/ha Mateno Duo

*Herold SC in Triticale nur mit 0,5 l/ha im Nachauflauf

Gewässerabstandsfreie Varianten sind:

• 0,5 l/ha Cadou + 3,0 l/ha Boxer (Boxer Cadou Pack): Vorsicht mit 3,0 l/ha in der Wintergerste

• 0,48 l/ha Sunfire + 3,0 l/ha Boxer oder + 60 g/ha Sumimax (Sumimax nur im Winterweizen): Sumimax ist sehr gut geeignet bei späteren Aussaaten, da es im Boden kaum verlagert wird (selten Stress für die Kulturpflanze).

In den beiden DFF-freien Varianten muss man Abstriche in der Ackerfuchsschwanz- und Unkrautwirkung hinnehmen, da die Zusatzleistung des Wirkstoffs DFF fehlt. Die Zugabe von DFF in Form der Produkte Diflufenican, Lyskamm oder Sempra würde aber wieder zu einem Gewässerabstand von 10 m führen.

Empfehlung einer Spritzfolge bei starkem Ackerfuchsschwanzdruck sowie auf Flächen mit Resistenzproblemen der blattaktiven Produkte (Atlantis-Wirkstoff, Traxos und Axial):

• 0,6 l/ha Herold SC (+ 2,5-3,0 l/ha Boxer) im VA

• 2,0 l/ha Trinity in EC 10 (fünf bis zehn Tage später als VA): Variante für die Wintergerste

• 0,6 l/ha Herold SC im VA

• 3,0-4,0 l/ha Jura oder 3,0-5,0 l/ha Boxer (fünf bis zehn Tage später als VA, Aufwandmengen je nach Boden- und Niederschlagsverhältnissen)

Beim Einsatz der Bodenwirkstoffe Flufenacet, Diflufenican und Prosulfocarb stellt sich schnell die Frage nach der Verträglichkeit. Dabei gibt es Unterschiede in der Empfindlichkeit der Kulturen. Besonders Roggen und Gerste zählen zu den empfindlichsten Kulturen. Weizen ist etwas robuster, kann aber bei zu flacher Ablage ebenfalls kritisch reagieren.

Verträglichkeitsprobleme sind immer jahresbedingt. Fallen beispielsweise direkt nach einer Boxer-Applikation größere Mengen Niederschlag, so können zum Teil massive Aufhellungen auftreten. Auch der Wirkstoff Diflufenican führt dann zu Aufhellungen. Bei Flufenacet sind hauptsächlich Ausdünnungen zu beobachten. Auch hier spielen Menge und Heftigkeit nachfolgender Niederschläge eine entscheidende Rolle. Flufenacet zieht im Gegensatz zu Prosulfocarb in der Wirkung noch nach, sodass Pflanzenverluste auch später auftreten können. Der vergangene Herbst/Winter ist ein gutes Beispiel dafür. Nach den starken Regenfällen konnte man im Februar/März nicht nur eine sehr gute Ackerfuchsschwanzwirkung beobachten, es waren auch hier und da Pflanzenverluste zu beklagen.

Herbizide können unter Umständen auch zu Aufhellungen führen. Gerste und Roggen sind stärker gefährdet als Winterweizen oder Triticale.

Wichtige Kriterien bei der Saat

Aussaatmenge und Ablagetiefe sowie Bodenschluss (Rückverfestigung durch Walzen nach der Saat, um Kluten zu brechen und einen lückenlosen Herbizidfilm zu gewährleisten) sind wichtige Kriterien bei der Saat.

Bei ausreichenden Niederschlägen können durchaus Wirkungsgrade von 80 bis 95 % erzielt werden. Dieselben Varianten erzielen bei Trockenheit nur zwischen 30 und 40 % Wirkung. Aussaat (möglichst im Oktober), nachfolgende Spritzung, eventuell vorher Walzen, sollten unmittelbar vor einem Regenereignis erfolgen, um einen möglichst hohen Bekämpfungserfolg zu erzielen. Das ist nicht immer einfach zu terminieren, aber es sind auch nicht alle Flächen in einem Betrieb Ackerfuchsschwanzproblemflächen.

Als Blattherbizide kommen in der Gerste Axial 50, in Weizen und Triticale Traxos und im Roggen Sword (Sword mit 0,5 l/ha Hasten mischen) infrage. Liegen aber auf der zu behandelnden Fläche FOP- und DEN-Resistenzen vor, ist ein vager Ausgang vorprogrammiert.

Witterung und Spritzzeitpunkt

Niedrige Temperaturen sind für die Spritzung von Vorteil. Eingangs des Winters können dann auf sensitiven Standorten 1,2 l/ha Traxos oder in der Wintergerste 0,9 l/ha Axial 50 zum Einsatz kommen (sogenannte Nikolausspritzung). Temperaturen unter 5 °C, aber kein völliger Vegetationsstopp sind förderlich. Leichte Nachtfröste, leicht feuchte Bestände oder Raureif bei der Behandlung wirken sich nicht negativ aus. Der Termin ist letztendlich ein Kompromiss aus kleinen Ackerfuchsschwanzpflanzen (zwei bis drei Blätter) und kühler Witterung.

Wenn klar ist, dass resistenzbedingt Axial und Traxos auf der Fläche nicht mehr wirken, stellt sich im Winterweizen die Frage, ob dann der Atlantis-Wirkstoff im Herbst oder milden Winter eingesetzt werden kann. Besonders bei milder Witterung wächst der Ackerfuchsschwanz weiter, sodass bei dem Frühjahrseinsatz ab 16. März Atlantis Flex auf relativ große Pflanzen treffen kann. Ein früherer Einsatz ist mit diesem Produkt auf drainierten Flächen zulassungstechnisch nicht möglich.

Ein Herbsteinsatz kommt nur mit Niantic (entspricht Atlantis WG) mit nur 400 g/ha, auf drainierten Flächen bis zum 31. Oktober (NW 800) und Atlantis OD mit 1,2 l/ha infrage. Ein AHL-Zusatz ist nicht möglich. Wenn, dann muss dieser Einsatz bei Hochdruckwetterlage erfolgen. Allerdings dürfen diese Herbsteinsätze ebenfalls nur als Notlösung bei starkem Ackerfuchsschwanzbesatz und der nachfolgenden Verdrängung des Weizens gesehen werden. Der Vorteil liegt in der geringen Pflanzengröße, der Nachteil in der geringeren Aufwandmenge und eventuellen Nachläufern im Frühjahr. Ein Herbsteinsatz von Niantic und ein folgender Frühjahrseinsatz von Atlantis Flex wäre unter dem Aspekt der Resistenzentwicklung nicht vertretbar.

Fazit

Das Problem Ackerfuchsschwanz lässt sich nicht durch Herbizide lösen. Aber eingebunden in einen Gesamtkomplex mit ackerbaulichen Maßnahmen leisten besonders die Bodenherbizide einen wichtigen Beitrag. Für einen höchstmöglichen Wirkungsgrad müssen die Einsatzbedingungen stimmen. Eine wichtige Einflussgröße ist die Ackerfuchsschwanz-Besatzdichte, also letztendlich der Bodensamenvorrat. Ein Wirkungsgrad von 80 % der Bodenherbizide bedeutet bei einem Ausgangsbesatz von 200 Ähren 40 übrig gebliebene Ähren, bei einem Ausgangsbesatz von 1.000 Ähren dagegen 200 übrig gebliebene Ähren pro Quadratmeter. Was nur 10 % Wirkungsgradverlust aufgrund schlechter Einsatzbedingungen oder falscher Mittelwahl bedeuten, liegt auf der Hand.

Der Zusammenhang der einzelnen Faktoren, wie Entwicklungsstadium des Ackerfuchsschwanzes, Bodenfeuchtigkeit, Spritztermin der Bodenherbizide und nachfolgende Niederschläge, ist unbestritten. Die Bodenherbizidmaßnahme ist somit der Grundstock der chemischen Ackerfuchsschwanzbekämpfung. Je höher hier der Wirkungsgrad, desto geringer liegt die Last auf den stark resistenzgefährdeten Blattherbiziden.


Roggentrespe
Taube Trespe

Trespenarten

• Es gibt verschiedene Trespenarten, die auch entscheidende Unterschiede in der Bekämpfung haben.

• Die Bekämpfung der Tauben Trespe ist sehr gut mit Flufenacet möglich. Den Restbesatz regelt Atlantis Flex im Frühjahr.

• Die Roggentrespe dagegen reagiert kaum auf Flufenacet und ist zwingend auf eine blattaktive Behandlung mit Atlantis Flex angewiesen.

• Trespen sind Flachkeimer. Der Pflug behebt das Problem relativ einfach. Aus diesem Grund sind Trespenprobleme fast immer auf pfluglos wirtschaftenden Betrieben anzutreffen.

• Die Kombination aus pflugloser Bearbeitung, Trespenvorkommen und Wintergerste funktioniert nicht. Es gibt keine Möglichkeit der blattaktiven Behandlung in der Wintergerste.

Trespenarten wandern sukzessive vom Feldrand her in die Flächen ein.

Weidelgras

Weidelgras hat in den vergangenen Jahren in der Fläche zugenommen.

Dieses Gras hat große Konkurrenzkraft.

Die Bodenwirkstoffe Flufenacet und Prosulfocarb haben eine gute Wirkung gegen Weidelgras.

Im Nachauflauf Herbst hat Axial 50 eine Wirkung, allerdings hat dieses Produkt keine Wirkung auf Einjährige Rispe. (Spritzfolge: VA 240 g/ha Flufenacet + eventuell Boxer oder Jura; NAH: 0,9 l/ha Axial 50)

In den letzten Jahren bekam die Resistenzentwicklung deutlichen Vorschub. Hierbei sind die ALS-Hemmer (zum Beispiel Broadway), die DEN (Axial 50) und die DIM (Focus Ultra) gleichermaßen betroffen.

Deutsches Weidelgras kommt oft in Vergesellschaftung mit Ackerfuchsschwanz vor.

Hundskerbel

Hundskerbelsamen haften aufgrund ihrer Struktur sehr leicht an Tieren, sodass die Vermehrung auch über weite Strecken problemlos möglich ist. Somit ist Hundskerbel mittlerweile auf vielen Flächen präsent.

Chlortoluron hat als Bodenwirkstoff sehr gute Wirkung, kann aber in Form von Carmina und Lentipur nur auf nicht drainierten Flächen eingesetzt werden.

0,3 l/ha Herold SC + 1,25 l/ha Lentipur 700 oder 0,2 l/ha Sunfire + 1,5 l/ha Carmina 640 bieten eine gute Lösung gegen Windhalm, Einjährige Rispe und Hundskerbel.

Bei Carmina ist auch eine Kombination mit Solo-Flufenacet möglich, da in 1,5 l/ha Carmina schon 60 g/ha DFF enthalten sind; CTU-Verträglichkeit der Winterweizensorten beachten.

Auf drainierten Flächen sind Trinity und Zypar wirksame Produkte, Trinity mit 2,0 l/ha im NAK und Zypar mit 0,75 l/ha in ES 12-13. Beim Einsatz von Zypar muss der Hundskerbel einerseits aufgelaufen sein, andererseits sollte er das Zwei- bis Dreiblattstadium nicht überschritten haben, eine Gratwanderung in der Anwendung! Zypar im Frühjahr zeigt ganz schlechte Wirkungsgrade.

Besonders bei starkem Aufkommen von Hundskerbel sollte das Problem im Herbst angegangen werden, um die Last im Frühjahr nicht auf die Sulfonylharnstoffe (zum Beispiel Concert SX) zu legen, da auch hier schon Resistenzen nachgewiesen wurden.

Hier hat der Hundskerbel im Zwei- , beginnenden Dreiblattstadium die optimale Voraussetzung für die Behandlung mit Zypar.

Windhalm

Windhalm ist in den vergangenen Jahren in der Wahrnehmung etwas in den Hintergrund geraten.

Dabei ist die Resistenzentwicklung bei den ALS-Hemmern und bei den DEN (Axial 50) in einigen Regionen Deutschlands schon sehr weit fortgeschritten.

Bodenwirkstoffe, vor allem Flufenacet, haben eine sehr gute Wirkung gegen Windhalm und sollten konsequenterweise genutzt werden. Da bei Windhalm geringere Flufenacetmengen ausreichen, ist der Bodenherbizideinsatz auch in Winterweizen nach Mais oder Zuckerrüben bei guten Bodenbedingungen möglich. Eventuell auf reines Flufenacet setzen und auf Diflufenican verzichten. Die Gräserwirkung steht im Vordergrund, Unkräuter können problemloser nachbehandelt werden.

Windhalm

Standort der Herde mittels GPS orten

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Um seiner Fürsorgepflicht gerecht zu werden, sucht der Tierhalter seine Herde mehrmals täglich auf. Er kontrolliert unter anderem Wasser- und Futterversorgung, Zäune und den Gesundheitszustand der Tiere. In den Tages- und Nachtabschnitten zwischen zwei Kontrollbesuchen ist die Herde üblicherweise unbeaufsichtigt. Die Zunahme der Wolfs­population rückt die Weidetiere als leicht erlegbare Beutetiere in den Fokus. Ein Beispiel der Digitalisierung aus Sachsen könnte auch für Schleswig-Holsteins Tierhalter interessant sein.

Die bisherigen Betriebsabläufe der Weidehaltung in Sachsen wie auch anderswo sind nicht ausreichend auf die Existenz großer Beutegreifer ausgelegt. Zudem verschärft sich die seit Jahren finanziell angespannte Situation durch die Tierverluste aus Übergriffen und die Mehraufwendungen infolge des Wachstums der Populationen von großen Beutegreifern. Schutzzäune oder Herdenschutztiere sind teuer und aufwendige Mehrarbeit für den Tierhalter. Die Weidehaltung, welche eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießt, wird in ihrer Durchführung erschwert und in ihrer Wirtschaftlichkeit weiter infrage gestellt.

Tiere im Gelände lokalisieren

Die Outdoor-Tierlokalisation kann einen neuen Lösungsansatz im Bereich des Herdenschutzes darstellen. Verschiedene Hersteller bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Standort der Tierherde unter Nutzung eines GPS-Signals zu kontrollieren. Gleichzeitig arbeitet das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Experimentierfeld „Landnetz“ an einem Referenzsystem zur Bestimmung des Aufenthaltsortes der Herde und ihres allgemeinen Befindens. Ziel dieses Vorhabens ist die Beschreibung der technischen Möglichkeiten, aber auch der Herausforderungen der GPS-Ortung als potenzieller Herdenschutzmaßnahme.

Wie erfolgt die Umsetzung?

Die praktische Umsetzung der Nutzung eines GPS-Trackers soll am Beispiel des am sächsischen LfULG eingesetzten Referenzsystems „Heidi“ dargestellt werden.

Zunächst ist es erforderlich, an einem Tier der Herde, idealerweise einem Leittier, den GPS-Tracker zu befestigen. Als besonders geeignet hat sich die Nutzung eines handelsüblichen Bocksprunggeschirrs erwiesen. Im weiteren Verlauf der Anwendung ist unmittelbar am Tier keine Manipulation mehr notwendig. Ab dem Moment der Anbringung wird im 15-min-Takt stellvertretend durch den Tracker die Position der Herde bestimmt, im 60-min-Takt werden die Positionsdaten an eine Web-Datenbank übertragen. Die Übertragung erfolgt per Mobilfunk mittels einer GSM-Datenverbindung. Die Energieversorgung wird über Solarzellen in Kombination mit einem Litium-Ionen-Batteriepuffer gesichert und überdauert bei entsprechender Sonneneinstrahlung die komplette Weideperiode.

Zur Abfrage des Standorts wird am Smartphone, einem Tablet oder PC die dazugehörige Web-Oberfläche aufgerufen. Zum einen handelt es sich hierbei um eine Google-Karte, zum anderen um die oben bereits genannte Web-Datenbank. In der Google-Karte symbolisiert ein Schaf-Icon den zuletzt übermittelten Standort. In dieser Oberfläche ist es möglich, virtuelle Zäune zu setzen, um den Bereich einzugrenzen, der den Tieren als Aufenthaltsbereich „gestattet“ ist. Bei Übertreten dieser virtuellen Zäune durch den GPS-Tracker wird ein Alarm generiert und per SMS an die hinterlegte Mobilfunknummer gesendet. Im Alarmfall werden die Positionsdaten alle 5 min übertragen.

Der Tracker ist ferner mit einem LoRa (Long Range Wide Area)-Sender ausgestattet. Ein sogenannter Client-Tracker kann das bereits beschriebene Gerät (mit GSM-Modem) als Gateway nutzen und benötigt damit keine eigene GSM-Verbindung. Damit kann die Einzelüberwachung mehrerer Tiere innerhalb einer Herde durch kleinere Geräte kostengünstig realisiert werden.

Ein ebenfalls im Trackergehäuse verbauter Beschleunigungssensor dient dazu, das Aktivitätsniveau der Tiere zu bestimmen. Bei Überschreiten der hinterlegten Aktivitätsgrenzen wird ebenfalls eine Alarmmeldung an den Anwender abgesetzt.

Fazit

Die Anwendung versetzt den Tierhalter in die Lage, standortunabhängig Informationen über den Aufenthaltsort und (Bewegungs-)Zustand seiner Herde zu gewinnen. Insbesondere im Fall eines Ausbruchs der Herde oder beim Eindringen von Aggressoren in das definierte Areal kann diese automatische Datenübermittlung einen entscheidenden zeitlichen Vorteil verschaffen und das Ergreifen gezielter Maßnahmen ermöglichen. Ob und in welchem Umfang Tierverluste und Folgeschäden dadurch vermieden werden können, bleibt Gegenstand der weiteren Erprobung dieses und verwandter Systeme.

Trotz Trockenheit durchschnittliche Rübenerträge erwartet

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Die Ergebnisse der dritten und letzten Proberodung in diesem Jahr deuten trotz der Trockenheit auf etwa durchschnittliche Rübenerträge hin. Allerdings wird es je nach gefallenem Niederschlag regional sehr große Unterschiede geben. Ob die Erwartungen erfüllt werden, hängt im Wesentlichen von den zukünftigen Regenmengen ab.

Die extrem trockenen und harten Böden werden hohe Anforderungen an die Rodequalität stellen. Eine schonende und verlustarme Rodung ist besonders unter diesen Bedingungen eine große Herausforderung, denn die Rüben brechen sehr leicht, und sie sind aufgrund der harten Böden häufig sehr weit herausgewachsen. Es wird je nach Bodenzustand diesmal darauf ankommen, durch eine angepasste Fahrgeschwindigkeit Bruchverluste zu vermeiden und minimal zu köpfen beziehungsweise gut zu entblatten. Weiterhin ist eine schonende Rübenreinigung zur Vermeidung von Beschädigungen der Rüben und daraus resultierenden Zuckerverlusten von entscheidender Bedeutung.

Besonders in diesem sehr trockenen Jahr wird häufig hinterfragt, ob der Frühlieferausgleich der Nordzucker den bei einer sehr frühen Rodung entgangenen Ertragszuwachs ausgleicht. Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden. Durch den Frühlieferausgleich wird ein Ertragszuwachs von etwa 0,5 t/ha und Tag kompensiert. Langjährige Versuche der Arge Nord ergaben dagegen nur einen durchschnittlichen Zuwachs von etwa 0,4 t/ha. Darüber hinaus wird der Frühlieferausgleich ab dieser Kampagne um zirka 35 % angehoben, um den höheren Rübenpreisen Rechnung zu tragen. Somit hat der Landwirt bei einer frühen Rodung keinen finanziellen Nachteil.

Seit dem 1. September werden in Schladen auch Ökorüben aus Schleswig-Holstein angenommen. Die ersten Rübenerträge lagen zwischen 50 und 60 t/ha bei einem Zuckergehalt von etwa 17 %. Ab dem 12. September werden dann auch die konventionell angebauten Rüben aus Schleswig-Holstein in die Zuckerfabrik nach Uelzen gefahren. Ebenfalls in der nächsten Woche werden die ersten Biogasanlagen mit Rüben beliefert.

Hand drauf und an die Arbeit!

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Nach zwölf Jahren stand beim Landesbauerntag ein neuer erster Mann auf dem Podium, und Werner Schwarz (CDU) saß während der Hauptreden im Landtag als neuer Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Denn in der Sitzungswoche herrscht Anwesenheitspflicht im Landesparlament. Tobias Goldschmidt (Grüne), der neuer Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, fehlte aus gleichem Grund. Er hatte nach Auskunft seines Büros auch später keinen Besuch der Norla im Terminkalender.

Die Stimmung unter den Teilnehmern und Gästen war gut und die Neugierde auf den neuen Landesbauernpräsidenten Klaus-Peter Lucht groß. Es ist viel zu trocken, aber die Ernte war gut und die Preise stimmen bis auf den Schweinesektor, der schlimm im Argen liegt. Dabei ist traurigerweise der Preisanstieg mit dem Krieg in der Ukraine, Ernährungsengpässen und Versorgungsproblemen verbunden. Im Milchsektor sind die Preise derart gestiegen, dass die Biobranche beinahe abgehängt wird. Selbst der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) beschränkte sich beim Bauerntag auf eine gesungene Protestnote vor der Deula-Halle. Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Alt Duvenstedt versprühte frischen Wind, klang noch schmissiger als sonst und begleitete den Landesbauernpräsidenten mit rockigen Tönen auf der Bühne. 

Die lange Begrüßung durch den neuen Präsidenten stellte manch einen auf die Probe. Denn Lucht ist hervorragend vernetzt, begrüßte die Gäste auf seine persönliche Art und zeigte Wertschätzung. Ansonsten hielt er sich nicht lange auf mit Floskeln oder bildhaften Darstellungen. Er kam direkt zur Sache, das ist eines seiner herausstehenden Markenzeichen. Er zog eine Bilanz der vergangenen Jahre, in denen der Bauernverband eine starke Kommunikationsbasis geschaffen hat als Grundlage für Austausch und Zusammenarbeit, die er fortführen und ausbauen will. „Ich will in den gut fünf Jahren etwas bewegen“, versprach Lucht den Landwirten. Er sprach den Dialogprozess „Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ mit seinen 24 Abschlussthesen an, das Positionspapier des Bauernverbandes bis hin zur Allianz für den Gewässerschutz als Kooperationsprojekt zwischen Verbänden und Ministerium. 

Auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) betonte den Austausch auf Augenhöhe. Lucht reichte ihm als neuer Landesbauernpräsident die Hand. Das hat Tradition und wurde jetzt beim x-ten Bauerntag praktiziert. Die Bäuerinnen und Bauern im Land freuen sich sicher, wenn auf Augenhöhe gesprochen wird und eine Tür aufgeht, die Richtung klar ist und die ausgestreckten Hände dann auch handfeste Lösungen. 

Mechthilde Becker-Weigel Foto: Archiv 

Der Ministerpräsident hat erkannt, worum es geht, als er sagte, die Herausforderungen bei Ernährungssicherheit und Klimaschutz ließen sich nur gemeinsam meistern. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und möglicher Nahrungsmittelknappheit weltweit werde die überlebenswichtige Arbeit in der Landwirtschaft mehr als deutlich. Diese Erkenntnis und die direkte Art des neuen Landesbauernpräsidenten könnten eine gute Kombination sein. Lucht hat noch eine Wahl vor sich, Günther eine Legislaturperiode. An die Arbeit!  

„Die Nitratkulisse im Land wird sich vergrößern“

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Mit einer vorsichtig geschätzten Verdoppelung der bisherigen Nitratkulisse in Schleswig-Holstein rechnet das Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bei der aktuellen Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) mit Änderung der Landesdünge­verordnung (LDüV). „In jedem Fall wird die Kulisse größer, würde sie das nicht tun, hätten wir ein massives Problem gegenüber der Europäischen Kommission“, erklärte Dr. Anita Peter vom MEKUN beim Gewässerschutzforum auf der Norla.

Bereits 2020 hatte Deutschland die Düngeverordnung novelliert, die Ausweisung der Nitratgebiete mit der AVV GeA 2020 vereinheitlicht und ein Wirkungsmonitoring eingeführt, um zu zeigen, dass die Vorschriften und Maßnahmen der Düngevordnung greifen, Verbesserungen im Nährstoffmanagement und somit auch in den Gewässern ankommen. Diese Änderungen waren notwendig, da Deutschland 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verloren hatte und massive Strafzahlungen drohten.

Die EU-Kommission teilte Deutschland 2020 mit, das Verfahren ruhend zu stellen, sollten die von 2018 geforderten drei Bedingungen (schärfere DüV, einheitliche Gebietsausweisung und Einführung eines Wirkungsmonitorings) umgesetzt werden. 2021 schaute sich die Kommission das Ergebnis an und war nicht zufrieden. Sie fürchtete, dass der Gewässerschutz durch die Umsetzung der überarbeiteten AVV und DüV immer noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Konkret kritisierte die Kommission, dass die Nitratgebiete zu klein geworden sind, „was vor allem Schleswig-Holstein betrifft“, so Anita Peter. Des Weiteren gefiel der Kommission nicht, dass Rote Messstellen, also Grundwassermessstellen, die eine Nitratüberschreitung aufweisen, außerhalb Roter Gebiete liegen. Nach EU-Verständnis müssten sie innerhalb der Gebiete liegen. Auch sei der endliche Nitratabbau (Denitrifikation) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt worden, lautete ein weiterer Kritikpunkt. „Man kann ja nicht so tun, als gibt es diese Einträge nicht, nur weil das Nitrat im Grundwasser abgebaut wird“, gab die Referentin die Sichtweise der EU-Kommission wieder. Künftig müsse der Abbau bei der Gebietsausweisung mit berücksichtigt werden, so eine Forderung der Kommission an Deutschland. Auch dürften landwirtschaftliche Emissionen (Nährstoffbilanzen) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt werden.

Dr. Anita Peter vom MEKUN
Foto: Iris Jaeger

Mit diesen Vorgaben der EU-Kommission fand Anfang des Jahres ein intensiver Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern statt, um eine neue AVV in den Ländern zu erarbeiten und die Kritikpunkte auszuräumen. „Geschieht dies nicht, droht unmittelbar das Zweitverfahren und es werden hohe Strafzahlungen von knapp einer Million Euro pro Tag rückwirkend ab 2018 fällig“, erklärte Anita Peter den Forumszuhörern.

Was wird sich also mit der überarbeiteten AVV ändern? „Die Kulisse in Schleswig-Holstein wird auf jeden Fall größer werden“, so die Referentin. Ein Grund dafür sei der Wegfall der Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung, Nährstoffbilanzen würden demnach nicht mehr berücksichtigt. Berücksichtigt werde hingegen künftig die Denitrifikation. „Wir haben in Schleswig-Holstein schon seit vielen Jahren Mess­ungen vorgenommen, mit denen wir den Nitratgehalt vor dem Abbau bestimmen können.“ Neu sei verpflichtend aufgenommen worden, dass Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen bei der Gebietsausweisung als nitratbelastetes Gebiet berücksichtigt werden müssen, sollten belastbare Datengrundlagen für eine Nitratüberschreitung vorliegen. „Auch das wird die Kulisse vergrößern“, ist sich Anita Peter sicher. Eine weitere Änderung betrifft eher das Land und weniger die Landwirtschaft. Die Messstellendichte muss bis 2024 auf eine Messstelle pro 50 km2, in geologisch heterogenen Bereichen auf eine Messstelle pro 20 km2 ausgebaut werden. Spätestens ab 2028 muss ein geostatistisches Verfahren zur Gebietsausweisung angewendet werden. Die überarbeitete AVV GeA, die die Kritikpunkte der Kommission ausräumen soll, ist am 17. August in Kraft getreten, bis zum 30. November müssen die Bundesländer entsprechend der neuen AVV die Nitratgebiete überarbeitet und die Landesdüngeverordnung angepasst haben. Der Zeitplan für Schleswig-Holstein sieht vor, bis nächste Woche Donnerstag (15. September) das Erstellen der Nitratkulisse zu finalisieren, ab dem 16. September startet die Verbändeanhörung zur neuen Landesdüngeverordnung (keine inhaltlichen Änderungen außer der neuen Nitratkulisse), im November soll die Veröffentlichung der LDüV im Amtsblatt sowie die Veröffentlichung der Nitratkulisse im Internet erfolgen. 

Info

Für Tier haltende Betriebe, aber auch für Biogasanlagen, kann das Separationsverfahren eine interessante Alternative darstellen, um die Transportwürdigkeit des Wirtschaftsdüngers in Form der festen Phase zu erhöhen, dadurch den vorzuhaltenden Lagerraumbedarf zu verringern und zudem in der flüssigen Phase einen für den eigenen Betrieb sehr vorzüglichen Dünger für den Futter- beziehungsweise Ackerbau zu erhalten. Mit der Broschüre „Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern – Schwerpunkt Separation“ informiert die Allianz für Gewässerschutz über Technik und Verfahren, gibt Hinweise für Ackerbaubetriebe und Biogasanlagenbetreiber, stellt die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und benennt Ansprechpartner in der Region. Somit kann sie als Grundlage zur Entscheidung über den Einsatz einer Separation von Wirtschaftsdüngern auf den Betrieben dienen. allianz-gewaesserschutz.de

Auf Gasmangellage vorbereitet sein

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte zum Spitzengespräch Energie am Dienstag in das Kieler Hotel Maritim geladen. Neben Vertretern von zirka 30 Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Kommunen, Sozialwesen, Wohnungs- und Landwirtschaft war das Kieler Kabinett vollständig anwesend. Mehr als dreieinhalb Stunden wurde beraten, wie eine Gasmangellage durch Einsparung von mindestens 20 % vermieden werden kann.

Der erste Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Ludwig Hirschberg, skizzierte dabei die Lage der Landwirtschaft, die daraus resultierenden Risiken und welche Beiträge zur Lösung die Landwirtschaft möglicherweise beisteuern könnte. Im Rahmen einer kurzen Situationsbeschreibung stellte er unter anderem die verheerende Situation der Veredelungsbetriebe und die Unsicherheiten im Ackerbau dar. So verwies er auf erhebliche Mengenprobleme und Preisexplosionen unter anderem bei mineralischem Dünger und die möglichen Konsequenzen daraus für die nächste Ernte.

Schon aus Tierschutzgründen seien Schweine und Geflügel haltende Betriebe auf Heizenergie angewiesen. Für den Bereich der Milchproduktion erläuterte Hirschberg die Sensibilität der Kühlketten und den Energiebedarf bei der Weiterverarbeitung. Mögliche Ansätze zur Milderung der Energiekrise müssten jedoch politisch flankiert werden, so Hirschberg. Denkbar seien beispielsweise eine Erhöhung der Restfeuchte von Getreide auf bis zu 15,5 %, die Substitution von Mineraldünger durch Wirtschaftsdünger, die Erhöhung des Lkw-Gesamtgewichts auf 44 t, der Verzicht auf das Pelletieren von Futtermitteln (soweit auf Landwirtsseite verarbeitbar) und keine Zugewinnbesteuerung bei Biogasanlagen, um Investitionen nicht auszubremsen. Hirschberg wies auch darauf hin, dass hohe Energiepreise in Verbindung mit Mindestlöhnen, Auflagen et cetera bereits jetzt in der Landwirtschaft zu Betriebsstilllegungen führten und die Versorgung insgesamt gefährdeten. Eine Entlastung über beispielsweise eine Aussetzung der CO2-Steuer oder Stromsteuer sei sinnvoll und geboten.

Die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen, wies ergänzend auf die besonderen Probleme beim Anbau unter Glas und der Lagerung von Obst und Gemüse in Kühlhäusern hin. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sagte in seinem Statement zu, sich für eine Sicherstellung der Gasversorgung im nachgelagerten Bereich einzusetzen.

Das Gespräch soll Startpunkt für einen weiteren intensiven Austausch sein.

Mehrstoffbetrieb beim Dieselmotor

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Dieselfahrzeuge auf einen Mehrstoffbetrieb umzurüsten bietet laut Ingo Börner, Geschäftsführer der Firma Cleantec aus Westerhorn im Kreis Pinneberg, mehrere Vorteile. Verringerte Treibstoffkosten und Emissionen, günstigere Steuersätze oder etwa die Mautbefreiung ab 7,5 t zählten dazu. Auf der Norla stellte Börner den Mehrstoffbetrieb zum Nachrüsten bei einem John Deere 7250 R vor.

„Der Umrüstsatz ist geeignet, um aus jedem Diesel-Kolbenmotor, der in Schleppern, in Lkw, in Binnenschiffen oder auch in Eisenbahnen verbaut ist, einen Zweistoffmotor zu machen“, erklärt Börner. Der Motor starte zunächst allein mit Diesel. Nach der Aufwärmphase beziehungsweise dem Erreichen der Betriebstemperatur werden durch das Eindüsen im Verhältnis von 60 bis 70 % Biomethan (alternativ Bio-LNG oder auch LPG) zu 30 bis 40 % Diesel beide Kraftstoffe gleichzeitig verwendet. Ist der Gastank leer, erhält der Fahrer eine Information darüber und kann fortan allein mit Diesel weiterfahren. „Wir haben eine praktikable Lösung und eine schnelle Möglichkeit der Umrüstung und Akzeptanz bei den Nutzern angestrebt. Das System ist durch die Regelung ECE R 143, eine Homologation, zugelassen, also eine Zulassung, die fast weltweit akzeptiert ist.“

Steuerung regelt Mischbetrieb

Zur Reichweite rechnet Börner vor: „Es handelt sich um einen Mischbetrieb. Beim genannten 60- bis 70-prozentigen Gasanteil ist davon auszugehen, dass man mit Bio-LNG – bei gleicher Brennwertleistung wie Diesel – in dieser Größenordnung auch die Reichweite erhöht.” Die Drehmomente blieben gleich, die Temperaturen im Motor ähnlich. „Es wird zeitgleich eingedüst. Eine Steuerung regelt im Ansaugtrakt, dass eine bestimmte Menge Gas eingedüst wird, sodass der Motor nicht überfordert, die Temperaturen eingehalten und die Motortechnologie nicht zusätzlich belastet wird“, erläutert Börner. Es gehe nicht nur darum, die Praktikabilität zu gewährleisten, sondern auch um die Frage, wie ein Dieselmotor mit zwei Stoffen sinnvoll und kostenbewusst weiterbetrieben werden könne. „Letztlich lässt sich jeder Kolbenmotor mit alternativen Antrieben als Mehrstoffantrieb betreiben – egal ob 60 oder 6.000 PS“, schildert Börner.

Umbau mit externen Gastanks

Der Eingriff in die Technik fällt dabei weniger umfangreich aus, als man vermuten könnte: Verbaut wird ein Steuergerät mit entsprechenden Verknüpfungen zur bereits vorhandenen Zentralsteuerung. Zudem werden Gasleitungen verlegt, eine externe Tankanlage verbaut und der Zulassungsprozess für das gesamte Fahrzeug über die Eintragung in die Papiere mit einer entsprechenden Abnahme sowie Gasprüfung durchgeführt. Die Gasbehälter werden dabei in der Front- oder Heckhydraulik mitgeführt. Die Besonderheit: Bis zu einem Behältervolumen von 330 l dürfen sie fest mit dem Traktor verbunden sein. Beim vorgestellten 550 l fassenden Tank darf die Verbindung zwischen Tank und Fahrzeug aufgrund rechtlicher Vorgaben erst auf dem Acker hergestellt werden. Auf der Straße fährt die Maschine dann allein mit Diesel. Eingesetzt werden können Gastanks unterschiedlicher Größe. Dabei sei nicht nur ein einzelner Tank denkbar, sondern ein ganzes Logistikkonzept, wie Börner sagt, bei dem etwa zwei oder drei Tanksysteme vorgehalten werden, „um nicht mittags wieder vom Schlag fahren zu müssen“.

Die Umrüstung des gesamten Systems nehme etwa 2,5 bis maximal drei Tage in Anspruch und werde von Umrüstteams vor Ort oder in Werkstätten, die das Unternehmen derzeit autorisieren lässt, vorgenommen. Abhängig von der Größe der Maschine lägen die Investitionskosten zwischen 15.000 und 30.000 €. Allerdings führe die Umrüstung zu einem Garantieverlust der Hersteller. Als Alternative biete das Unternehmen eine Maschinenversicherung und in Zusammenarbeit mit einer großen Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, Rückruf und Garantie dort zu generieren, an.

Die Idee des Mischbetriebs aus Diesel und im Idealfall lokal erzeugtem Kraftstoff aus Biogasanlagen ist für Börner die richtige: „Dies wird ein realer, machbarer Weg sein, denn andere Technologien wie Elektro- und Wasserstoffbetrieb benötigen noch Jahre der Entwicklung. Die Infrastrukturen sind dort noch lange nicht so weit, dass man sie auch für Landmaschinen einsetzen kann.”

Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht

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Landwirte, die Grundstücke für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, haben viele rechtliche Fragen zu klären, wenn ein Pachtvertrag mit dem Stromproduzenten abgeschlossen werden soll. Im ersten Teil in Ausgabe 34, Seite 50, wurde die rechtliche Sicht beschrieben. Diesmal geht es um die steuerlichen Belange. In bestimmten Fällen kann zum Beispiel durch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung die Rendite aus der gesamten Laufzeit des Vertrages beim Fiskus landen.

Nachfolgend soll auf alle betroffenen Steuerarten eingegangen werden.

Umsatzsteuer

Die umsatzsteuerliche Pauschalierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist auf die Pachterlöse nicht anwendbar. Grundsätzlich können zwar reine Pachtverträge über Grundstücke umsatzsteuerfrei abgeschlossen werden, aber bei der Gewährung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (sogenannte Gestattungsverträge) können auch andere Vertragskomponenten enthalten sein.

Bei einem Leistungsbündel kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich neben umsatzsteuerfreien Anteilen auch umsatzsteuerpflichtige Erlöse in den Verträgen verbergen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste der Pachterlös in einen umsatzsteuerfreien und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil aufgespalten werden. Um hier bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Landwirt und Finanzamt keine Differenzen aufkommen zu lassen, ist eine freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.

Die Photovoltaikanlagenbetreiber sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demzufolge bietet es sich an, dass der Landwirt zur Umsatzsteuer optiert und alle Umsätze aus dem Vertragsverhältnis als voll steuerpflichtig erklärt. Sollte er für seine anderen landwirtschaftlichen Umsätze die Pauschalierung nach § 24 UStG anwenden, so ist hierbei zu beachten, dass die Option zur Regelbesteuerung Auswirkungen auf die Ermittlung des Gesamtumsatzes als Grundlage für die Anwendung des § 24 UStG hat. Wird nämlich die Umsatzgröße von 600.000 € Gesamtumsatz im Jahr überschritten, darf die Pauschalierung nicht mehr angewendet werden.

Einkommensteuer

Die Pachteinnahmen sind einkommensteuerpflichtige Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Die zeitliche Zuordnung richtet sich danach, ob der Landwirt seinen Gewinn im Rahmen der Bilanzierung als Einnahmen-Überschuss-Rechner oder pauschal nach § 13a EStG ermittelt. Hierbei gelten die allgemeinen Grundsätze. Werden die Zahlungen für den gesamten 20-jährigen Zeitraum in einem Betrag vereinnahmt, kommt zum Beispiel bei der Bilanzierung eine gleichmäßige Verteilung über die Laufzeit in Betracht.

Grundsteuer

Für die Flächen, die zu Photovoltaikzwecken zur Verfügung gestellt werden, gilt die Grundsteuer B, die wesentlich höher als die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke ausfällt. Es ist demzufolge zu empfehlen, bei der Vertragsgestaltung explizit zu regeln, welche Vertragspartei während des Zeitraums der Verpachtung die Grundsteuer zu entrichten hat.

Erbschaftsteuer

Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften sieht der Gesetzgeber eine Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor, wenn Behaltensvorschriften und Lohnsummen eingehalten werden. Grundstücke, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus einem Landwirtschaftsbetrieb heraus verpachtet werden, sind von dieser Steuerfreistellung jedoch ausgeschlossen. Diese Flächen werden dem steuerpflichtigen Grundvermögen zugeordnet und mit einem Wert, der sich am Bodenrichtwert für Gewerbeflächen orientiert, der Besteuerung unterworfen.

Insofern könnte bei anstehenden Schenkungen erwogen werden, dass erst der Beschenkte nach der Schenkung den Pachtvertrag über die Photovoltaikfreiflächen abschließt. Doch für diese Fälle gibt es eine Nachversteuerungsregelung. Sollte ein Landwirt die Flächen innerhalb seines Behaltenszeitraums von fünf oder sieben Jahren nach der Schenkung oder Erbschaft für Freiflächen-Photovoltaik-Zwecke verpachten, erfolgt nachträglich eine höhere Bewertung der Flächen als im Rahmen der Landwirtschaft, und die Verschonung entfällt rückwirkend ganz oder teilweise, sodass es zu Nachsteuern für eine schon erfolgte Schenkung oder Erbschaft eines Landwirtschaftsbetriebes kommen kann. Das Rechenbeispiel im Kasten verdeutlicht die Nachzahlungen, die sich ergeben, wenn die Behaltensfristen verletzt werden, und zeigt ebenfalls auf, welche Unterschiede in der Besteuerung bestehen, wenn der Landwirt bereits vor der Hofübergabe an eine Photovoltaikgesellschaft Grundstücke verpachtet oder der Beschenkte oder der Erbe danach.

Begünstigungstatbestände

Da es drei Begünstigungstatbestände für Vermögen im Erbschaftsteuergesetz gibt, kann eine Verschonung in der Erbschaftsteuer erreicht werden, wenn die verpachteten Grundstücke Teil einer anderen begünstigten Vermögensart statt Landwirtschaft, zum Beispiel des gewerblichen Vermögens, werden. Der Landwirt kann dafür selbst die Photovoltaikanlage betreiben, oder er beteiligt sich als Gesellschafter an einer Personengesellschaft, die den Strom produziert. In einem solchen Fall würde er als Erzeuger beziehungsweise Miterzeuger des Stroms zum Gewerbetreibenden, und die Flächen könnten als Betriebsvermögen beziehungsweise Sonderbetriebsvermögen eines Gewerbebetriebs eigenständig verschont werden. Diese Möglichkeit greift jedoch nur, wenn bereits der Schenker oder Erblasser sich an der gewerblichen Gesellschaft beteiligt. Sollte dies erst der Beschenkte oder Erbe innerhalb der Behaltensfrist für eine vorherige Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebes planen, so stellt dies trotzdem eine schädliche Verfügung mit einer Höherbewertung und mit Nachsteuern dar.

Mitunternehmerschaft

Eine Verschonung für einen Anteil an einer gewerblichen Gesellschaft wird nur gewährt, wenn der Landwirt nicht nur zivilrechtlich Gesellschafter wird, sondern nach den steuerrechtlichen Grundsätzen als Mitunternehmer anzusehen ist. Dafür muss er Mitunternehmerinitiative ausüben können und Mitunternehmerrisiko tragen. Eine Mindestbeteiligung schreibt der Fiskus nicht vor. Das betriebliche Engagement darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben und aus steuerrechtlichen Erwägungen eingegangen werden.

Mitunternehmerrisiko liegt vor, wenn ein Gesellschafter durch seine Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens partizipiert. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel:

• Beteiligung am Vermögen

• Beteiligung an den stillen Reserven des Anlagevermögens, einschließlich eines Geschäftswertes

• Beteiligung am Gewinn und Verlust

• unmittelbare bürgerlich-rechtliche Haftung (auch mit Begrenzung auf die Einlage)

• am Geschäftserfolg orientiertes Entnahmerecht

Mitunternehmerinitiative ist gegeben, wenn der Beteiligte selbst in der Lage ist, den Erfolg des Unternehmens zu beeinflussen. Da bei Kommanditisten selten Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse in Betracht kommen, sind folgende Mitspracherechte, zum Beispiel bei einer Kommanditgesellschaft, von Bedeutung:

• Zustimmungsbefugnisse

• Mitbestimmung bei den Grundlagengeschäften der Gesellschaft

• Stimm-, Widerspruchs- und Kontrollrechte nach den Regeln des HGB

Je stärker die einzelnen Kriterien ausgeprägt sind, desto eher liegt eine Mitunternehmerschaft vor. Je schwächer diese ausgeprägt sind, desto weniger ist von einer Mitunternehmerschaft auszugehen. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall beziehungsweise jeder Vertrag individuell geprüft werden.

Einordnung

Die Problematik der hohen Erbschaft- und Schenkungsteuern bei Photovoltaik-Freiflächen ist der Finanzverwaltung schon seit dem Jahr 2020 bekannt. Für die derzeitige Grundsteuer hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass eine nur vorübergehende außerlandwirtschaftliche Nutzung nicht zum Verlust des landwirtschaftlichen Status und der damit verbundenen Vorteile führt.

Die Urteile betrafen den Fall eines Braunkohletagebaus und Flächen, die zur Kiesausbeute über einen Zeitraum von 30 Jahren verpachtet waren. Die Finanzverwaltung könnte diese für die Steuerpflichtigen günstigen Urteile auch für Erbfälle und Schenkungen von Photovoltaik-Freiflächen anwenden, da auch hier eine zeitlich begrenzte anderweitige als landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Dies lehnten die Länderfinanzministerien bisher ab. Auch auf politischer Ebene wird von Vereinen und Verbänden im Bereich der Erneuerbaren Energien diese steuerliche Problematik zur Sprache gebracht. Bisher konnten sich jedoch weder Legislative noch Exekutive zu einer Lösung durchringen.

Einziger Lichtblick: Die Finanzverwaltung hat kürzlich mitgeteilt, dass die Flächen, auf denen ­Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (zum Beispiel mindestens 85 % landwirtschaftliche Nutzung) weiterhin dem landwirtschaftlichen Vermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugeordnet und damit verschont werden können.

Freiflächen sind ertraglich für Landwirte interessant. Hier gilt es jedoch einiges steuerlich zu bedenken.

Beispiel Erbschaftsteuer

Sachverhalt:

Der Erblasser hat einen Landwirtschaftsbetrieb, in dem 20 ha landwirtschaftliche Fläche in SH für Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden. Das Vermögen soll an ein Kind als Alleinerben übergehen.

Bodenrichtwert Grünland: 20.000 €/ha

• Bodenrichtwert nächstes Gewerbegebiet: 40 €/m2

1. Zum Vergleich: Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen = keine Photovoltaikanlage

20 ha x Pauschalwerte aus Bewertungsgesetz (Ackerbau, Kleinbetrieb) x 18,6

20 ha x 240 €/ha x 18,6 = 89.280 €

➔ vollständige Verschonung gemäß § 13a ErbStG grundsätzlich möglich

➔ Erbschaftsteuer: 0 €

2. a) Fläche wird vor dem Bewertungsstichtag durch den Erblasser an eine Photovoltaikgesellschaft verpachtet

Bewertung als Grundvermögen  gemäß § 179 BewG20 ha x

BRW des nächsten Gewerbegebiets x 50 %

200.000 m² x 40 €/m² x 50 % = 4.000.000 €

keine Verschonung gemäß § 13a ErbStG möglich, da Grundvermögen

abzüglich persönlicher Freibetrag für 1 Kind     – 400.000 €

zu versteuern:     3.600.000 €

Erbschaftsteuer: = 15 % =     540.000 € !

(Hinweis: Ertrag bei 3.000 €/ha x 20 Jahre x 20 ha abzüglich Einkommensteuer 42 % = 696.000 €)

2. b) Fläche wird nach dem Bewertungsstichtag durch den Erben zur Photovoltaiknutzung verpachtet

nachträglich geänderte Bewertung mit dem Liquidationswert § 166 BewG

20 ha x BRW Landwirtschaft x 90 %

20 ha x 20.000 €/ha x 90 % =     360.000 €

Verschonung zeitanteilig möglich, aber hier schädliche Verfügung im ersten Jahr nach dem Tod

abzüglich persönlicher Freibetrag     – 400.000 €

zu versteuern:     0 €

Erbschaftsteuer:     0 €

(Hinweis: wenn Freibetrag verbraucht; 360.000 € x 15 % = Nachzahlung = ErbSt 54.000 €)


Teil 1 „Photovoltaikanlagen aus rechtlicher Sicht“ lesen Sie hier!

Unentschieden bringt nur Gewinner hervor

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Ob Blut spenden, Müll sammeln oder Laufen für den guten Zweck – 23 Landjugendgruppen haben sich an der diesjährigen Wettaktion des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein (LJV) beteiligt, die von den Sparkassen im Land gefördert wurde. „Wir sind aktiv geblieben“, unterstrich LJV-Vorsitzender Hannes Bumann beim Finale am Sonnabend auf der Norla.

Zum Abschluss der Wettaktion wurde Freiluft-Activity gespielt. Tajo Lass und Malte Blöcker vom LJV traten gegen den FDP-Bundestagsabgeordneten Max Mordhorst und den Grünen-Landtagsabgeordneten Dirk Kock-Rohwer an.

Moderatorin Jessica Bruhn erklärte die Regeln: Ein Würfel entschied darüber, ob die Teilnehmer vorgegebene Begriffe malen, erklären oder pantomimisch darstellen mussten. Pro Runde gab es für jeden erratenen Begriff einen Punkt. Die Jury mit Vertretern der Landjugend, des Bauernverbandes, der Landwirtschaftskammer, des Landesjugendringes und des Bauernblattes gab sich beim Raten große Mühe. Begriffe wie „Ehrenamt“ zu malen oder „Zusammenhalt“ pantomimisch darzustellen, forderte von den Kontrahenten höchsten Einsatz und Kreativität. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen über sechs Runden stand es am Ende 10:10; ein Unentschieden, mit dem sich alle als Gewinner fühlten. So können sich beide Teams auf die Wetteinlösung (eine Kuchenspende) des jeweils anderen freuen.

Ganz ohne politische Statements ließen die Landjugendlichen die Volksvertreter nicht davonkommen. Jeweils 1 min hatten Mordhorst und Kock-Rohwer Zeit, zu vorgegebenen Themen Stellung zu nehmen. Der FDP-Politiker erklärte zum 9-€-Ticket, dass es nichts bringe, wenn die Anbindung fehle. Die Infrastruktur müsse ausgebaut werden. Zudem sei dieser Preis nicht dauerhaft haltbar. Naturschutz sei auch den Liberalen ein Anliegen, aber es müsse möglich bleiben zu wirtschaften. Ehrenamt sollte aus Mordhorsts Sicht mehr Wertschätzung erfahren. Er könne sich kreative Wege vorstellen, ehrenamtliches Engagement mehr zu honorieren, zum Beispiel mit vergünstigten Tickets.

Planungssicherheit ist laut Kock-Rohwer besonders wichtig für die junge Generation. „Wir haben Artenschwund und Klimawandel“, so der Grünen-Politiker. Beides müsste bei Zukunftsentscheidungen berücksichtigt werden. Die Digitalisierung habe in der Corona-Zeit gezeigt, wie Wege eingespart werden könnten. Es gelte nun, die Netze weiter auszubauen, auch im ländlichen Raum. Die steigenden Energiepreise seien Folge einer verfehlten Politik, so Kock-Rohwer. Die Erneuerbaren Energien müssten nun ausgebaut werden. Zudem sollte sich die Landwirtschaft zum Ziel setzen, vom Diesel als Kraftstoff wegzukommen. Beide Politiker betonten die große Bedeutung der Landjugend für einen lebendigen ländlichen Raum.

Die Ehrengäste als Jurymitglieder in die Aktion einzubinden war aus Sicht des LJV eine gelungene Idee. Alle Beteiligten und auch die Zuschauer haben viel gelacht. 

Tajo Lass: Pantomime „Busfahrt mit der Laju“
Dirk Kock-Rohwer (Grüne): Pantomime „Klimawald“
Malte Blöcker: „Landjugendvorstand“ malen
Maximilian Mordhorst (FDP): „Dorfleben“ malenFotos: Tonio Keller

Neue Wege auf der Norla

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Nach zwei Jahren im Ausnahmemodus, in denen die Norla gar nicht oder nur im Maskenmodus stattfinden konnte, begrüßten die LandFrauen in diesem Jahr ihre Gäste wieder wie in alten Zeiten. Nicht ganz: Das LandFrauencafé auf der Norla ist Geschichte. Ein beliebter Treffpunkt war der Pavillon am Wochenende trotzdem, auch weil ein neues Highlight lockte: die Fotobox. Zudem boten die Kreisverbände Plön, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg und Schleswig jeden Tag neue einladende Stände und Aktionen an. Unter dem Motto „Lust und Leidenschaft gleich LandFrauen“ waren im 75. Jahr des Verbandes auch viele Junge LandFrauen am Start.

Der LandFrauenverband, der die Herausforderungen der Corona-Beschränkungen nutzte, um die digitale Kommunikation auszubauen, und im Flächenland Schleswig-Holstein auch nach der Pandemie von der Möglichkeit hybrider Treffen profitiert, geht auch in puncto Norla-Café neue Wege. „Irgendwann muss der alte Zopf ab“, wie es die Vizepräsidentin Claudia Jürgensen auf der Messe formulierte. Das Café auszurichten und zum Beispiel lückenlose Kühlketten für den Transport von bis zu 80 Torten pro Messetag mit langen Anreisen zu organisieren, sei schon immer ein logistisches Meisterstück gewesen. Die Strukturen in den Kreisverbänden und Ortsvereinen hätten sich verändert, neue Vorsitzende rückten nach. Nicht überall gebe es noch das Netzwerk für die Ausrichtung eines Cafébetriebs für Hunderte Besucher. „Wir sehen diese Entwicklung als Chance, Neues auszuprobieren“, so Jürgensen.

Dazu zählte in diesem Jahr die Fotobox, die einlud, ein Erinnerungsfoto an die Messe mit dem LandFrauenlogo mit nach Hause zu nehmen und zugleich an der Fotowand eine Botschaft an die LandFrauen zu senden. Darunter fand sich übrigens neben viel Anerkennung für die Arbeit der LandFrauen im ländlichen Raum auch ein Foto, das drei junge Landmänner zeigt, mit besonderem Anliegen: „Wir suchen eine LandFrau.“

Abwechslungsreich ging es auch im Pavillon zu. So hatten die LandFrauen aus dem Kreis Plön ein Quiz zu ihrer Heimat vorbereitet und bei den Jungen LandFrauen war das große Samenraten in Gang. Für viele Besucher eine Herausforderung, alle 30 Proben zu enttarnen. Rita Rodiek, kurz vor Corona durch ihre Freundin Anneliese Lorenzen zu den LandFrauen gekommen, erlebte in diesem Jahr nicht nur erstmals LandFrauenleben live, sondern an ihrem Stand mit Näharbeiten auch ihre erste Messe.

Die Jungen LandFrauen aus dem Herzogtum Lauenburg hatten zum Gummistiefelboccia auch gleich einen besonderen Gast, den neuen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Außerdem hatten viele nach dem Besuch des Pavillons nicht nur ein Erinnerungsfoto, sondern auch eine „Saatbombe“ – eine aus Erde geformte handliche Kugel mit verschiedenen Samen – im Gepäck.

Im Kreis Schleswig trifft sich regelmäßig eine Kreativgruppe. Zur Norla hatten die Frauen Betonarbeiten, Ziegelsteingestecke und fantasievoll gestaltete Glasbausteine mitgebracht. Viele fanden ein neues Zuhause. Zudem stellten LandFrauen an einem weiteren Stand die Aktion Herzkissen vor. Für die Kissen, die an Krebs erkrankten Frauen nach einer Brust-OP Linderung und auch Zuspruch geben, besorgen sie eigens Biostoffe und haben eine ausgeklügelte Arbeitsteilung entwickelt, um mit 25 Frauen über 100 Kissen zu nähen und zu stopfen.

Die Besucher kamen aber nicht nur an die Stände, sondern nutzten den Pavillon auch ohne Kaffee und Kuchen für einen Stopp, für ein Gespräch oder eine Pause für ihre Kinder in der Malecke.

„Das war ein Anfang auf dem neuen Weg, eine erste Erfahrung“, so das Resümee der Vizepräsidentin des LandFrauenverbandes. „Im nächsten Jahr wird der Verband auf jeden Fall wieder mit neuen Ideen auf der Norla sein.“

Nina Falkenhagen von der Kreativgruppe des OV Börm und Umgebung
Für Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gab es bei den LandFrauen eine Aufgabe.
Freundinnen und LandFrauen beim OV Plön: Anneliese Lorenzen (li.) und Hobbynäherin Rita Rodiek
Erinnerungsfoto für die Teilnehmer des Eröffnungsrundgangs in der Fotobox im LandFrauenpavillon
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) wurde zum Gummistiefelboccia eingeladen.
Vor der von einer LandFrau gemalten Kulisse stellten Frauke Hansen (li.) und Anke Erichsen vom Kreisteil Schleswig die Herzkissenaktion vor.
Pause auf dem Strohsofa für Otto Schacht, Hans-Wilhelm Rüder und Hermann Tjarks (v. li.)
Trittsicher auch auf der Norla: Mitmachaktion der LandFrauen aus Nordfriesland Foto: Ninette Lüneberg, lfv
Fingerfertigkeit war am DIY-Stand der Jungen LandFrauen aus Nordfriesland gefragt. Fotos: Kathrin Iselt-Segert
Samenraten bei den Jungen LandFrauen Plön. Am Stand bei Jasmin Untiedt (r.) rätselten Mareike Wendt (vorn) und Johanna Klinksiek.