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„Die Nitratkulisse im Land wird sich vergrößern“

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Mit einer vorsichtig geschätzten Verdoppelung der bisherigen Nitratkulisse in Schleswig-Holstein rechnet das Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bei der aktuellen Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) mit Änderung der Landesdünge­verordnung (LDüV). „In jedem Fall wird die Kulisse größer, würde sie das nicht tun, hätten wir ein massives Problem gegenüber der Europäischen Kommission“, erklärte Dr. Anita Peter vom MEKUN beim Gewässerschutzforum auf der Norla.

Bereits 2020 hatte Deutschland die Düngeverordnung novelliert, die Ausweisung der Nitratgebiete mit der AVV GeA 2020 vereinheitlicht und ein Wirkungsmonitoring eingeführt, um zu zeigen, dass die Vorschriften und Maßnahmen der Düngevordnung greifen, Verbesserungen im Nährstoffmanagement und somit auch in den Gewässern ankommen. Diese Änderungen waren notwendig, da Deutschland 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verloren hatte und massive Strafzahlungen drohten.

Die EU-Kommission teilte Deutschland 2020 mit, das Verfahren ruhend zu stellen, sollten die von 2018 geforderten drei Bedingungen (schärfere DüV, einheitliche Gebietsausweisung und Einführung eines Wirkungsmonitorings) umgesetzt werden. 2021 schaute sich die Kommission das Ergebnis an und war nicht zufrieden. Sie fürchtete, dass der Gewässerschutz durch die Umsetzung der überarbeiteten AVV und DüV immer noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Konkret kritisierte die Kommission, dass die Nitratgebiete zu klein geworden sind, „was vor allem Schleswig-Holstein betrifft“, so Anita Peter. Des Weiteren gefiel der Kommission nicht, dass Rote Messstellen, also Grundwassermessstellen, die eine Nitratüberschreitung aufweisen, außerhalb Roter Gebiete liegen. Nach EU-Verständnis müssten sie innerhalb der Gebiete liegen. Auch sei der endliche Nitratabbau (Denitrifikation) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt worden, lautete ein weiterer Kritikpunkt. „Man kann ja nicht so tun, als gibt es diese Einträge nicht, nur weil das Nitrat im Grundwasser abgebaut wird“, gab die Referentin die Sichtweise der EU-Kommission wieder. Künftig müsse der Abbau bei der Gebietsausweisung mit berücksichtigt werden, so eine Forderung der Kommission an Deutschland. Auch dürften landwirtschaftliche Emissionen (Nährstoffbilanzen) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt werden.

Dr. Anita Peter vom MEKUN
Foto: Iris Jaeger

Mit diesen Vorgaben der EU-Kommission fand Anfang des Jahres ein intensiver Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern statt, um eine neue AVV in den Ländern zu erarbeiten und die Kritikpunkte auszuräumen. „Geschieht dies nicht, droht unmittelbar das Zweitverfahren und es werden hohe Strafzahlungen von knapp einer Million Euro pro Tag rückwirkend ab 2018 fällig“, erklärte Anita Peter den Forumszuhörern.

Was wird sich also mit der überarbeiteten AVV ändern? „Die Kulisse in Schleswig-Holstein wird auf jeden Fall größer werden“, so die Referentin. Ein Grund dafür sei der Wegfall der Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung, Nährstoffbilanzen würden demnach nicht mehr berücksichtigt. Berücksichtigt werde hingegen künftig die Denitrifikation. „Wir haben in Schleswig-Holstein schon seit vielen Jahren Mess­ungen vorgenommen, mit denen wir den Nitratgehalt vor dem Abbau bestimmen können.“ Neu sei verpflichtend aufgenommen worden, dass Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen bei der Gebietsausweisung als nitratbelastetes Gebiet berücksichtigt werden müssen, sollten belastbare Datengrundlagen für eine Nitratüberschreitung vorliegen. „Auch das wird die Kulisse vergrößern“, ist sich Anita Peter sicher. Eine weitere Änderung betrifft eher das Land und weniger die Landwirtschaft. Die Messstellendichte muss bis 2024 auf eine Messstelle pro 50 km2, in geologisch heterogenen Bereichen auf eine Messstelle pro 20 km2 ausgebaut werden. Spätestens ab 2028 muss ein geostatistisches Verfahren zur Gebietsausweisung angewendet werden. Die überarbeitete AVV GeA, die die Kritikpunkte der Kommission ausräumen soll, ist am 17. August in Kraft getreten, bis zum 30. November müssen die Bundesländer entsprechend der neuen AVV die Nitratgebiete überarbeitet und die Landesdüngeverordnung angepasst haben. Der Zeitplan für Schleswig-Holstein sieht vor, bis nächste Woche Donnerstag (15. September) das Erstellen der Nitratkulisse zu finalisieren, ab dem 16. September startet die Verbändeanhörung zur neuen Landesdüngeverordnung (keine inhaltlichen Änderungen außer der neuen Nitratkulisse), im November soll die Veröffentlichung der LDüV im Amtsblatt sowie die Veröffentlichung der Nitratkulisse im Internet erfolgen. 

Info

Für Tier haltende Betriebe, aber auch für Biogasanlagen, kann das Separationsverfahren eine interessante Alternative darstellen, um die Transportwürdigkeit des Wirtschaftsdüngers in Form der festen Phase zu erhöhen, dadurch den vorzuhaltenden Lagerraumbedarf zu verringern und zudem in der flüssigen Phase einen für den eigenen Betrieb sehr vorzüglichen Dünger für den Futter- beziehungsweise Ackerbau zu erhalten. Mit der Broschüre „Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern – Schwerpunkt Separation“ informiert die Allianz für Gewässerschutz über Technik und Verfahren, gibt Hinweise für Ackerbaubetriebe und Biogasanlagenbetreiber, stellt die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und benennt Ansprechpartner in der Region. Somit kann sie als Grundlage zur Entscheidung über den Einsatz einer Separation von Wirtschaftsdüngern auf den Betrieben dienen. allianz-gewaesserschutz.de

Auf Gasmangellage vorbereitet sein

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte zum Spitzengespräch Energie am Dienstag in das Kieler Hotel Maritim geladen. Neben Vertretern von zirka 30 Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Kommunen, Sozialwesen, Wohnungs- und Landwirtschaft war das Kieler Kabinett vollständig anwesend. Mehr als dreieinhalb Stunden wurde beraten, wie eine Gasmangellage durch Einsparung von mindestens 20 % vermieden werden kann.

Der erste Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Ludwig Hirschberg, skizzierte dabei die Lage der Landwirtschaft, die daraus resultierenden Risiken und welche Beiträge zur Lösung die Landwirtschaft möglicherweise beisteuern könnte. Im Rahmen einer kurzen Situationsbeschreibung stellte er unter anderem die verheerende Situation der Veredelungsbetriebe und die Unsicherheiten im Ackerbau dar. So verwies er auf erhebliche Mengenprobleme und Preisexplosionen unter anderem bei mineralischem Dünger und die möglichen Konsequenzen daraus für die nächste Ernte.

Schon aus Tierschutzgründen seien Schweine und Geflügel haltende Betriebe auf Heizenergie angewiesen. Für den Bereich der Milchproduktion erläuterte Hirschberg die Sensibilität der Kühlketten und den Energiebedarf bei der Weiterverarbeitung. Mögliche Ansätze zur Milderung der Energiekrise müssten jedoch politisch flankiert werden, so Hirschberg. Denkbar seien beispielsweise eine Erhöhung der Restfeuchte von Getreide auf bis zu 15,5 %, die Substitution von Mineraldünger durch Wirtschaftsdünger, die Erhöhung des Lkw-Gesamtgewichts auf 44 t, der Verzicht auf das Pelletieren von Futtermitteln (soweit auf Landwirtsseite verarbeitbar) und keine Zugewinnbesteuerung bei Biogasanlagen, um Investitionen nicht auszubremsen. Hirschberg wies auch darauf hin, dass hohe Energiepreise in Verbindung mit Mindestlöhnen, Auflagen et cetera bereits jetzt in der Landwirtschaft zu Betriebsstilllegungen führten und die Versorgung insgesamt gefährdeten. Eine Entlastung über beispielsweise eine Aussetzung der CO2-Steuer oder Stromsteuer sei sinnvoll und geboten.

Die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen, wies ergänzend auf die besonderen Probleme beim Anbau unter Glas und der Lagerung von Obst und Gemüse in Kühlhäusern hin. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sagte in seinem Statement zu, sich für eine Sicherstellung der Gasversorgung im nachgelagerten Bereich einzusetzen.

Das Gespräch soll Startpunkt für einen weiteren intensiven Austausch sein.

Mehrstoffbetrieb beim Dieselmotor

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Dieselfahrzeuge auf einen Mehrstoffbetrieb umzurüsten bietet laut Ingo Börner, Geschäftsführer der Firma Cleantec aus Westerhorn im Kreis Pinneberg, mehrere Vorteile. Verringerte Treibstoffkosten und Emissionen, günstigere Steuersätze oder etwa die Mautbefreiung ab 7,5 t zählten dazu. Auf der Norla stellte Börner den Mehrstoffbetrieb zum Nachrüsten bei einem John Deere 7250 R vor.

„Der Umrüstsatz ist geeignet, um aus jedem Diesel-Kolbenmotor, der in Schleppern, in Lkw, in Binnenschiffen oder auch in Eisenbahnen verbaut ist, einen Zweistoffmotor zu machen“, erklärt Börner. Der Motor starte zunächst allein mit Diesel. Nach der Aufwärmphase beziehungsweise dem Erreichen der Betriebstemperatur werden durch das Eindüsen im Verhältnis von 60 bis 70 % Biomethan (alternativ Bio-LNG oder auch LPG) zu 30 bis 40 % Diesel beide Kraftstoffe gleichzeitig verwendet. Ist der Gastank leer, erhält der Fahrer eine Information darüber und kann fortan allein mit Diesel weiterfahren. „Wir haben eine praktikable Lösung und eine schnelle Möglichkeit der Umrüstung und Akzeptanz bei den Nutzern angestrebt. Das System ist durch die Regelung ECE R 143, eine Homologation, zugelassen, also eine Zulassung, die fast weltweit akzeptiert ist.“

Steuerung regelt Mischbetrieb

Zur Reichweite rechnet Börner vor: „Es handelt sich um einen Mischbetrieb. Beim genannten 60- bis 70-prozentigen Gasanteil ist davon auszugehen, dass man mit Bio-LNG – bei gleicher Brennwertleistung wie Diesel – in dieser Größenordnung auch die Reichweite erhöht.” Die Drehmomente blieben gleich, die Temperaturen im Motor ähnlich. „Es wird zeitgleich eingedüst. Eine Steuerung regelt im Ansaugtrakt, dass eine bestimmte Menge Gas eingedüst wird, sodass der Motor nicht überfordert, die Temperaturen eingehalten und die Motortechnologie nicht zusätzlich belastet wird“, erläutert Börner. Es gehe nicht nur darum, die Praktikabilität zu gewährleisten, sondern auch um die Frage, wie ein Dieselmotor mit zwei Stoffen sinnvoll und kostenbewusst weiterbetrieben werden könne. „Letztlich lässt sich jeder Kolbenmotor mit alternativen Antrieben als Mehrstoffantrieb betreiben – egal ob 60 oder 6.000 PS“, schildert Börner.

Umbau mit externen Gastanks

Der Eingriff in die Technik fällt dabei weniger umfangreich aus, als man vermuten könnte: Verbaut wird ein Steuergerät mit entsprechenden Verknüpfungen zur bereits vorhandenen Zentralsteuerung. Zudem werden Gasleitungen verlegt, eine externe Tankanlage verbaut und der Zulassungsprozess für das gesamte Fahrzeug über die Eintragung in die Papiere mit einer entsprechenden Abnahme sowie Gasprüfung durchgeführt. Die Gasbehälter werden dabei in der Front- oder Heckhydraulik mitgeführt. Die Besonderheit: Bis zu einem Behältervolumen von 330 l dürfen sie fest mit dem Traktor verbunden sein. Beim vorgestellten 550 l fassenden Tank darf die Verbindung zwischen Tank und Fahrzeug aufgrund rechtlicher Vorgaben erst auf dem Acker hergestellt werden. Auf der Straße fährt die Maschine dann allein mit Diesel. Eingesetzt werden können Gastanks unterschiedlicher Größe. Dabei sei nicht nur ein einzelner Tank denkbar, sondern ein ganzes Logistikkonzept, wie Börner sagt, bei dem etwa zwei oder drei Tanksysteme vorgehalten werden, „um nicht mittags wieder vom Schlag fahren zu müssen“.

Die Umrüstung des gesamten Systems nehme etwa 2,5 bis maximal drei Tage in Anspruch und werde von Umrüstteams vor Ort oder in Werkstätten, die das Unternehmen derzeit autorisieren lässt, vorgenommen. Abhängig von der Größe der Maschine lägen die Investitionskosten zwischen 15.000 und 30.000 €. Allerdings führe die Umrüstung zu einem Garantieverlust der Hersteller. Als Alternative biete das Unternehmen eine Maschinenversicherung und in Zusammenarbeit mit einer großen Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, Rückruf und Garantie dort zu generieren, an.

Die Idee des Mischbetriebs aus Diesel und im Idealfall lokal erzeugtem Kraftstoff aus Biogasanlagen ist für Börner die richtige: „Dies wird ein realer, machbarer Weg sein, denn andere Technologien wie Elektro- und Wasserstoffbetrieb benötigen noch Jahre der Entwicklung. Die Infrastrukturen sind dort noch lange nicht so weit, dass man sie auch für Landmaschinen einsetzen kann.”

Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht

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Landwirte, die Grundstücke für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, haben viele rechtliche Fragen zu klären, wenn ein Pachtvertrag mit dem Stromproduzenten abgeschlossen werden soll. Im ersten Teil in Ausgabe 34, Seite 50, wurde die rechtliche Sicht beschrieben. Diesmal geht es um die steuerlichen Belange. In bestimmten Fällen kann zum Beispiel durch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung die Rendite aus der gesamten Laufzeit des Vertrages beim Fiskus landen.

Nachfolgend soll auf alle betroffenen Steuerarten eingegangen werden.

Umsatzsteuer

Die umsatzsteuerliche Pauschalierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist auf die Pachterlöse nicht anwendbar. Grundsätzlich können zwar reine Pachtverträge über Grundstücke umsatzsteuerfrei abgeschlossen werden, aber bei der Gewährung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (sogenannte Gestattungsverträge) können auch andere Vertragskomponenten enthalten sein.

Bei einem Leistungsbündel kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich neben umsatzsteuerfreien Anteilen auch umsatzsteuerpflichtige Erlöse in den Verträgen verbergen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste der Pachterlös in einen umsatzsteuerfreien und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil aufgespalten werden. Um hier bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Landwirt und Finanzamt keine Differenzen aufkommen zu lassen, ist eine freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.

Die Photovoltaikanlagenbetreiber sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demzufolge bietet es sich an, dass der Landwirt zur Umsatzsteuer optiert und alle Umsätze aus dem Vertragsverhältnis als voll steuerpflichtig erklärt. Sollte er für seine anderen landwirtschaftlichen Umsätze die Pauschalierung nach § 24 UStG anwenden, so ist hierbei zu beachten, dass die Option zur Regelbesteuerung Auswirkungen auf die Ermittlung des Gesamtumsatzes als Grundlage für die Anwendung des § 24 UStG hat. Wird nämlich die Umsatzgröße von 600.000 € Gesamtumsatz im Jahr überschritten, darf die Pauschalierung nicht mehr angewendet werden.

Einkommensteuer

Die Pachteinnahmen sind einkommensteuerpflichtige Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Die zeitliche Zuordnung richtet sich danach, ob der Landwirt seinen Gewinn im Rahmen der Bilanzierung als Einnahmen-Überschuss-Rechner oder pauschal nach § 13a EStG ermittelt. Hierbei gelten die allgemeinen Grundsätze. Werden die Zahlungen für den gesamten 20-jährigen Zeitraum in einem Betrag vereinnahmt, kommt zum Beispiel bei der Bilanzierung eine gleichmäßige Verteilung über die Laufzeit in Betracht.

Grundsteuer

Für die Flächen, die zu Photovoltaikzwecken zur Verfügung gestellt werden, gilt die Grundsteuer B, die wesentlich höher als die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke ausfällt. Es ist demzufolge zu empfehlen, bei der Vertragsgestaltung explizit zu regeln, welche Vertragspartei während des Zeitraums der Verpachtung die Grundsteuer zu entrichten hat.

Erbschaftsteuer

Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften sieht der Gesetzgeber eine Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor, wenn Behaltensvorschriften und Lohnsummen eingehalten werden. Grundstücke, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus einem Landwirtschaftsbetrieb heraus verpachtet werden, sind von dieser Steuerfreistellung jedoch ausgeschlossen. Diese Flächen werden dem steuerpflichtigen Grundvermögen zugeordnet und mit einem Wert, der sich am Bodenrichtwert für Gewerbeflächen orientiert, der Besteuerung unterworfen.

Insofern könnte bei anstehenden Schenkungen erwogen werden, dass erst der Beschenkte nach der Schenkung den Pachtvertrag über die Photovoltaikfreiflächen abschließt. Doch für diese Fälle gibt es eine Nachversteuerungsregelung. Sollte ein Landwirt die Flächen innerhalb seines Behaltenszeitraums von fünf oder sieben Jahren nach der Schenkung oder Erbschaft für Freiflächen-Photovoltaik-Zwecke verpachten, erfolgt nachträglich eine höhere Bewertung der Flächen als im Rahmen der Landwirtschaft, und die Verschonung entfällt rückwirkend ganz oder teilweise, sodass es zu Nachsteuern für eine schon erfolgte Schenkung oder Erbschaft eines Landwirtschaftsbetriebes kommen kann. Das Rechenbeispiel im Kasten verdeutlicht die Nachzahlungen, die sich ergeben, wenn die Behaltensfristen verletzt werden, und zeigt ebenfalls auf, welche Unterschiede in der Besteuerung bestehen, wenn der Landwirt bereits vor der Hofübergabe an eine Photovoltaikgesellschaft Grundstücke verpachtet oder der Beschenkte oder der Erbe danach.

Begünstigungstatbestände

Da es drei Begünstigungstatbestände für Vermögen im Erbschaftsteuergesetz gibt, kann eine Verschonung in der Erbschaftsteuer erreicht werden, wenn die verpachteten Grundstücke Teil einer anderen begünstigten Vermögensart statt Landwirtschaft, zum Beispiel des gewerblichen Vermögens, werden. Der Landwirt kann dafür selbst die Photovoltaikanlage betreiben, oder er beteiligt sich als Gesellschafter an einer Personengesellschaft, die den Strom produziert. In einem solchen Fall würde er als Erzeuger beziehungsweise Miterzeuger des Stroms zum Gewerbetreibenden, und die Flächen könnten als Betriebsvermögen beziehungsweise Sonderbetriebsvermögen eines Gewerbebetriebs eigenständig verschont werden. Diese Möglichkeit greift jedoch nur, wenn bereits der Schenker oder Erblasser sich an der gewerblichen Gesellschaft beteiligt. Sollte dies erst der Beschenkte oder Erbe innerhalb der Behaltensfrist für eine vorherige Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebes planen, so stellt dies trotzdem eine schädliche Verfügung mit einer Höherbewertung und mit Nachsteuern dar.

Mitunternehmerschaft

Eine Verschonung für einen Anteil an einer gewerblichen Gesellschaft wird nur gewährt, wenn der Landwirt nicht nur zivilrechtlich Gesellschafter wird, sondern nach den steuerrechtlichen Grundsätzen als Mitunternehmer anzusehen ist. Dafür muss er Mitunternehmerinitiative ausüben können und Mitunternehmerrisiko tragen. Eine Mindestbeteiligung schreibt der Fiskus nicht vor. Das betriebliche Engagement darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben und aus steuerrechtlichen Erwägungen eingegangen werden.

Mitunternehmerrisiko liegt vor, wenn ein Gesellschafter durch seine Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens partizipiert. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel:

• Beteiligung am Vermögen

• Beteiligung an den stillen Reserven des Anlagevermögens, einschließlich eines Geschäftswertes

• Beteiligung am Gewinn und Verlust

• unmittelbare bürgerlich-rechtliche Haftung (auch mit Begrenzung auf die Einlage)

• am Geschäftserfolg orientiertes Entnahmerecht

Mitunternehmerinitiative ist gegeben, wenn der Beteiligte selbst in der Lage ist, den Erfolg des Unternehmens zu beeinflussen. Da bei Kommanditisten selten Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse in Betracht kommen, sind folgende Mitspracherechte, zum Beispiel bei einer Kommanditgesellschaft, von Bedeutung:

• Zustimmungsbefugnisse

• Mitbestimmung bei den Grundlagengeschäften der Gesellschaft

• Stimm-, Widerspruchs- und Kontrollrechte nach den Regeln des HGB

Je stärker die einzelnen Kriterien ausgeprägt sind, desto eher liegt eine Mitunternehmerschaft vor. Je schwächer diese ausgeprägt sind, desto weniger ist von einer Mitunternehmerschaft auszugehen. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall beziehungsweise jeder Vertrag individuell geprüft werden.

Einordnung

Die Problematik der hohen Erbschaft- und Schenkungsteuern bei Photovoltaik-Freiflächen ist der Finanzverwaltung schon seit dem Jahr 2020 bekannt. Für die derzeitige Grundsteuer hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass eine nur vorübergehende außerlandwirtschaftliche Nutzung nicht zum Verlust des landwirtschaftlichen Status und der damit verbundenen Vorteile führt.

Die Urteile betrafen den Fall eines Braunkohletagebaus und Flächen, die zur Kiesausbeute über einen Zeitraum von 30 Jahren verpachtet waren. Die Finanzverwaltung könnte diese für die Steuerpflichtigen günstigen Urteile auch für Erbfälle und Schenkungen von Photovoltaik-Freiflächen anwenden, da auch hier eine zeitlich begrenzte anderweitige als landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Dies lehnten die Länderfinanzministerien bisher ab. Auch auf politischer Ebene wird von Vereinen und Verbänden im Bereich der Erneuerbaren Energien diese steuerliche Problematik zur Sprache gebracht. Bisher konnten sich jedoch weder Legislative noch Exekutive zu einer Lösung durchringen.

Einziger Lichtblick: Die Finanzverwaltung hat kürzlich mitgeteilt, dass die Flächen, auf denen ­Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (zum Beispiel mindestens 85 % landwirtschaftliche Nutzung) weiterhin dem landwirtschaftlichen Vermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugeordnet und damit verschont werden können.

Freiflächen sind ertraglich für Landwirte interessant. Hier gilt es jedoch einiges steuerlich zu bedenken.

Beispiel Erbschaftsteuer

Sachverhalt:

Der Erblasser hat einen Landwirtschaftsbetrieb, in dem 20 ha landwirtschaftliche Fläche in SH für Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden. Das Vermögen soll an ein Kind als Alleinerben übergehen.

Bodenrichtwert Grünland: 20.000 €/ha

• Bodenrichtwert nächstes Gewerbegebiet: 40 €/m2

1. Zum Vergleich: Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen = keine Photovoltaikanlage

20 ha x Pauschalwerte aus Bewertungsgesetz (Ackerbau, Kleinbetrieb) x 18,6

20 ha x 240 €/ha x 18,6 = 89.280 €

➔ vollständige Verschonung gemäß § 13a ErbStG grundsätzlich möglich

➔ Erbschaftsteuer: 0 €

2. a) Fläche wird vor dem Bewertungsstichtag durch den Erblasser an eine Photovoltaikgesellschaft verpachtet

Bewertung als Grundvermögen  gemäß § 179 BewG20 ha x

BRW des nächsten Gewerbegebiets x 50 %

200.000 m² x 40 €/m² x 50 % = 4.000.000 €

keine Verschonung gemäß § 13a ErbStG möglich, da Grundvermögen

abzüglich persönlicher Freibetrag für 1 Kind     – 400.000 €

zu versteuern:     3.600.000 €

Erbschaftsteuer: = 15 % =     540.000 € !

(Hinweis: Ertrag bei 3.000 €/ha x 20 Jahre x 20 ha abzüglich Einkommensteuer 42 % = 696.000 €)

2. b) Fläche wird nach dem Bewertungsstichtag durch den Erben zur Photovoltaiknutzung verpachtet

nachträglich geänderte Bewertung mit dem Liquidationswert § 166 BewG

20 ha x BRW Landwirtschaft x 90 %

20 ha x 20.000 €/ha x 90 % =     360.000 €

Verschonung zeitanteilig möglich, aber hier schädliche Verfügung im ersten Jahr nach dem Tod

abzüglich persönlicher Freibetrag     – 400.000 €

zu versteuern:     0 €

Erbschaftsteuer:     0 €

(Hinweis: wenn Freibetrag verbraucht; 360.000 € x 15 % = Nachzahlung = ErbSt 54.000 €)


Teil 1 „Photovoltaikanlagen aus rechtlicher Sicht“ lesen Sie hier!

Unentschieden bringt nur Gewinner hervor

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Ob Blut spenden, Müll sammeln oder Laufen für den guten Zweck – 23 Landjugendgruppen haben sich an der diesjährigen Wettaktion des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein (LJV) beteiligt, die von den Sparkassen im Land gefördert wurde. „Wir sind aktiv geblieben“, unterstrich LJV-Vorsitzender Hannes Bumann beim Finale am Sonnabend auf der Norla.

Zum Abschluss der Wettaktion wurde Freiluft-Activity gespielt. Tajo Lass und Malte Blöcker vom LJV traten gegen den FDP-Bundestagsabgeordneten Max Mordhorst und den Grünen-Landtagsabgeordneten Dirk Kock-Rohwer an.

Moderatorin Jessica Bruhn erklärte die Regeln: Ein Würfel entschied darüber, ob die Teilnehmer vorgegebene Begriffe malen, erklären oder pantomimisch darstellen mussten. Pro Runde gab es für jeden erratenen Begriff einen Punkt. Die Jury mit Vertretern der Landjugend, des Bauernverbandes, der Landwirtschaftskammer, des Landesjugendringes und des Bauernblattes gab sich beim Raten große Mühe. Begriffe wie „Ehrenamt“ zu malen oder „Zusammenhalt“ pantomimisch darzustellen, forderte von den Kontrahenten höchsten Einsatz und Kreativität. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen über sechs Runden stand es am Ende 10:10; ein Unentschieden, mit dem sich alle als Gewinner fühlten. So können sich beide Teams auf die Wetteinlösung (eine Kuchenspende) des jeweils anderen freuen.

Ganz ohne politische Statements ließen die Landjugendlichen die Volksvertreter nicht davonkommen. Jeweils 1 min hatten Mordhorst und Kock-Rohwer Zeit, zu vorgegebenen Themen Stellung zu nehmen. Der FDP-Politiker erklärte zum 9-€-Ticket, dass es nichts bringe, wenn die Anbindung fehle. Die Infrastruktur müsse ausgebaut werden. Zudem sei dieser Preis nicht dauerhaft haltbar. Naturschutz sei auch den Liberalen ein Anliegen, aber es müsse möglich bleiben zu wirtschaften. Ehrenamt sollte aus Mordhorsts Sicht mehr Wertschätzung erfahren. Er könne sich kreative Wege vorstellen, ehrenamtliches Engagement mehr zu honorieren, zum Beispiel mit vergünstigten Tickets.

Planungssicherheit ist laut Kock-Rohwer besonders wichtig für die junge Generation. „Wir haben Artenschwund und Klimawandel“, so der Grünen-Politiker. Beides müsste bei Zukunftsentscheidungen berücksichtigt werden. Die Digitalisierung habe in der Corona-Zeit gezeigt, wie Wege eingespart werden könnten. Es gelte nun, die Netze weiter auszubauen, auch im ländlichen Raum. Die steigenden Energiepreise seien Folge einer verfehlten Politik, so Kock-Rohwer. Die Erneuerbaren Energien müssten nun ausgebaut werden. Zudem sollte sich die Landwirtschaft zum Ziel setzen, vom Diesel als Kraftstoff wegzukommen. Beide Politiker betonten die große Bedeutung der Landjugend für einen lebendigen ländlichen Raum.

Die Ehrengäste als Jurymitglieder in die Aktion einzubinden war aus Sicht des LJV eine gelungene Idee. Alle Beteiligten und auch die Zuschauer haben viel gelacht. 

Tajo Lass: Pantomime „Busfahrt mit der Laju“
Dirk Kock-Rohwer (Grüne): Pantomime „Klimawald“
Malte Blöcker: „Landjugendvorstand“ malen
Maximilian Mordhorst (FDP): „Dorfleben“ malenFotos: Tonio Keller

Neue Wege auf der Norla

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Nach zwei Jahren im Ausnahmemodus, in denen die Norla gar nicht oder nur im Maskenmodus stattfinden konnte, begrüßten die LandFrauen in diesem Jahr ihre Gäste wieder wie in alten Zeiten. Nicht ganz: Das LandFrauencafé auf der Norla ist Geschichte. Ein beliebter Treffpunkt war der Pavillon am Wochenende trotzdem, auch weil ein neues Highlight lockte: die Fotobox. Zudem boten die Kreisverbände Plön, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg und Schleswig jeden Tag neue einladende Stände und Aktionen an. Unter dem Motto „Lust und Leidenschaft gleich LandFrauen“ waren im 75. Jahr des Verbandes auch viele Junge LandFrauen am Start.

Der LandFrauenverband, der die Herausforderungen der Corona-Beschränkungen nutzte, um die digitale Kommunikation auszubauen, und im Flächenland Schleswig-Holstein auch nach der Pandemie von der Möglichkeit hybrider Treffen profitiert, geht auch in puncto Norla-Café neue Wege. „Irgendwann muss der alte Zopf ab“, wie es die Vizepräsidentin Claudia Jürgensen auf der Messe formulierte. Das Café auszurichten und zum Beispiel lückenlose Kühlketten für den Transport von bis zu 80 Torten pro Messetag mit langen Anreisen zu organisieren, sei schon immer ein logistisches Meisterstück gewesen. Die Strukturen in den Kreisverbänden und Ortsvereinen hätten sich verändert, neue Vorsitzende rückten nach. Nicht überall gebe es noch das Netzwerk für die Ausrichtung eines Cafébetriebs für Hunderte Besucher. „Wir sehen diese Entwicklung als Chance, Neues auszuprobieren“, so Jürgensen.

Dazu zählte in diesem Jahr die Fotobox, die einlud, ein Erinnerungsfoto an die Messe mit dem LandFrauenlogo mit nach Hause zu nehmen und zugleich an der Fotowand eine Botschaft an die LandFrauen zu senden. Darunter fand sich übrigens neben viel Anerkennung für die Arbeit der LandFrauen im ländlichen Raum auch ein Foto, das drei junge Landmänner zeigt, mit besonderem Anliegen: „Wir suchen eine LandFrau.“

Abwechslungsreich ging es auch im Pavillon zu. So hatten die LandFrauen aus dem Kreis Plön ein Quiz zu ihrer Heimat vorbereitet und bei den Jungen LandFrauen war das große Samenraten in Gang. Für viele Besucher eine Herausforderung, alle 30 Proben zu enttarnen. Rita Rodiek, kurz vor Corona durch ihre Freundin Anneliese Lorenzen zu den LandFrauen gekommen, erlebte in diesem Jahr nicht nur erstmals LandFrauenleben live, sondern an ihrem Stand mit Näharbeiten auch ihre erste Messe.

Die Jungen LandFrauen aus dem Herzogtum Lauenburg hatten zum Gummistiefelboccia auch gleich einen besonderen Gast, den neuen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Außerdem hatten viele nach dem Besuch des Pavillons nicht nur ein Erinnerungsfoto, sondern auch eine „Saatbombe“ – eine aus Erde geformte handliche Kugel mit verschiedenen Samen – im Gepäck.

Im Kreis Schleswig trifft sich regelmäßig eine Kreativgruppe. Zur Norla hatten die Frauen Betonarbeiten, Ziegelsteingestecke und fantasievoll gestaltete Glasbausteine mitgebracht. Viele fanden ein neues Zuhause. Zudem stellten LandFrauen an einem weiteren Stand die Aktion Herzkissen vor. Für die Kissen, die an Krebs erkrankten Frauen nach einer Brust-OP Linderung und auch Zuspruch geben, besorgen sie eigens Biostoffe und haben eine ausgeklügelte Arbeitsteilung entwickelt, um mit 25 Frauen über 100 Kissen zu nähen und zu stopfen.

Die Besucher kamen aber nicht nur an die Stände, sondern nutzten den Pavillon auch ohne Kaffee und Kuchen für einen Stopp, für ein Gespräch oder eine Pause für ihre Kinder in der Malecke.

„Das war ein Anfang auf dem neuen Weg, eine erste Erfahrung“, so das Resümee der Vizepräsidentin des LandFrauenverbandes. „Im nächsten Jahr wird der Verband auf jeden Fall wieder mit neuen Ideen auf der Norla sein.“

Nina Falkenhagen von der Kreativgruppe des OV Börm und Umgebung
Für Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gab es bei den LandFrauen eine Aufgabe.
Freundinnen und LandFrauen beim OV Plön: Anneliese Lorenzen (li.) und Hobbynäherin Rita Rodiek
Erinnerungsfoto für die Teilnehmer des Eröffnungsrundgangs in der Fotobox im LandFrauenpavillon
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) wurde zum Gummistiefelboccia eingeladen.
Vor der von einer LandFrau gemalten Kulisse stellten Frauke Hansen (li.) und Anke Erichsen vom Kreisteil Schleswig die Herzkissenaktion vor.
Pause auf dem Strohsofa für Otto Schacht, Hans-Wilhelm Rüder und Hermann Tjarks (v. li.)
Trittsicher auch auf der Norla: Mitmachaktion der LandFrauen aus Nordfriesland Foto: Ninette Lüneberg, lfv
Fingerfertigkeit war am DIY-Stand der Jungen LandFrauen aus Nordfriesland gefragt. Fotos: Kathrin Iselt-Segert
Samenraten bei den Jungen LandFrauen Plön. Am Stand bei Jasmin Untiedt (r.) rätselten Mareike Wendt (vorn) und Johanna Klinksiek.

Die Ernte hat begonnen

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Die diesjährige ungewöhnlich heiße und trockene Witterung der vergangenen Wochen führte zu einem enormen Reifefortschritt in der Gesamtpflanze. Bestände mit kolbenlosem Mais sowie notreifer Mais mit geringen Kolbenanteilen wurden mancherorts bereits gehäckselt.

Auch bereits verbräunte Maisbestände sollten jetzt zügig gehäckselt werden, da wie auch beim kolbenlosen Mais kaum noch Ertragszuwächse zu erwarten sind und die Pflanzen weiter altern und an Futterwert verlieren. Bei Kolben tragenden Maispflanzen mit Regenerationspotenzial sind Ertrags- und Qualitätszunahmen vielleicht noch möglich, sofern es ausreichend regnet und die Restpflanze Wasser aufnimmt.

Die Proben für die dargstellte Reifeprüfung wurden am 31. August geschnitten. Auffällig bei der Verarbeitung war, dass auf fast jedem Standort die Pflanzen in sich trocken waren. Sie zeigten zur Probenahme zwar überwiegend keinen Trockenstress, sprich zusammengerollte Blätter, doch im Stängel war oftmals nicht mehr viel Pflanzensaft vorhanden. Niederschläge am letzten Augustwochenende entspannten vielerorts kurzfristig die zügig voranschreitende Abreife der Maisbestände. Die Pflanzenproben aus Krumstedt zeigten zum Teil gelbe Lie­schen, herabhängende Kolben und die Blätter waren bereits oberhalb des Kolbenansatzes braun, der ersehnte Regen blieb dort aus. Bei anhaltendem Trockenstress ist mit einer weiteren Verholzung der Blätter und Stängel in diesen Beständen zu rechnen. Zunahmen in der Trockenmasse und Stärkeeinlagerungen sind kaum noch zu erwarten, der Futterwert wird geschmälert und die Verdichtbarkeit des Häckselgutes im Silohaufen wird zunehmend erschwert. Wenn es regnet, könnten sich vitale Maispflanzen wieder vollsaugen. Ob es dann doch noch zu einer normalen Pflanzenentwicklung und Abreife kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Im Trockenjahr 2018 wurde die Erwartung nicht erfüllt. Doch sollte das Regenerationsvermögen der Maispflanzen nicht unterschätzt werden.

Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH

Die hier aufgeführten Ergebnisse der Reifeprüfung können lediglich als Orientierung dienen. Gerade die zum Teil doch erheblichen Unterschiede innerhalb der Maisbestände erlauben es nicht, die hier aufgezeigten Abreifedaten als Richtwerte für die eigenen Maisflächen anzusehen. Es ist jetzt wichtig, die Bestände auf Kornansatz und das Abreifeverhalten von Blättern und Stängeln selbst zu kontrollieren. Auch in auf den ersten Blick noch sehr gut aussehenden Beständen kann der Kolben unregelmäßig oder kaum mit Körnern besetzt sein. Bei der Bestimmung der Trockensubstanz in eigenen Beständen sollte die Kolbenprobe mittels Fingernagel durchgeführt werden. Die optimale Silomaisreife wird mit TS-Gehalten im Korn von 58 bis 60 % (zirka 55 % im Kolben) erreicht. Zu diesem Zeitpunkt spritzt beim Drücken der Körner am durchgebrochenen Kolben an der Kolbeninnenseite der Korninhalt nicht mehr heraus. Zur Restpflanzenbestimmung wird die Maispflanze in angestrebter Schnitthöhe leicht übers Knie angebrochen und anschließend die beiden Bruchkanten gegeneinander verdreht. Tropft noch Pflanzensaft aus der Bruchkante, liegt der TS-Gehalt um 20 %, tritt Schaum aus, sind 24 % erreicht, kommt kein Saft mehr beim Wringen heraus, sind 27 % TS in der Restpflanze erreicht. Läuft die Restpflanzenabreife deutlich vor der Kornabreife ab, sollte dennoch zeitig gehäckselt werden, bevor die Körner ordentlich ausreifen, damit das Häckselgut im Silohaufen gut verdichtet werden kann. Es ist sinnvoll, den Silierprozess und die aerobe Stabilität der Silage durch ein Siliermittel zu unterstützen.

Für die Reifeprüfung wurden von elf Kammer-Versuchsstandorten in Schleswig-Holstein Maispflanzen der Reifegruppen früh und mittelfrüh geschnitten, gehäckselt, bei 100 °C für zirka 40 Stunden im Trockenschrank getrocknet und gewogen. Der Norden des Landes wird in diesem Jahr über die Standorte Husum (NF), Wallsbüll (SL), Schuby (SL), Dannewerk (SL) und Scholderup (SL) abgebildet, im Süden werden die Standorte Barkhorn (RD), Langwedel (RD), Krumstedt (HEI), Futterkamp (PLÖ), Hemdingen (PI) und Leezen (SE) beprobt (Grafik 2 ohne Krumstedt und Futterkamp). Für die Reifeprüfung werden die Maissorten ‚Keops’ (S 210), ‚RGT Exxon’ (S 220), ‚LG 31238’ (S 230) und ‚RGT Haruka’ (S 250) angebaut.

Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH
Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH

Schleswiger Kaltblüter, Shetlandponys und Fjordpferde

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Im Rahmen der Norla in Rendsburg fanden zwei Zuchtschauen statt, zum einen der ­Shetty-Cup-Nord und zum ­anderen die ­Bundesschau Schleswiger Kaltblut der Deutschen ­Reiterlichen Vereinigung (FN). Die ­ Interessengemeinschaft (IG) Fjordpferd führte ihre Pferde in einem Showprogramm vor.

„Es ist alles gut gelaufen. Bestes Wetter, super Location, es ist einfach toll hier“, resümierte Dr. Elisabeth Jensen am Sonntagabend. Die Zuchtleiterin und Geschäftsführerin des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg freute sich vor allem über die rege Beteiligung an der Bundesschau der Kaltblüter. Vor Ort waren 20 Stuten und drei Hengste.

„Sonst haben wir auf der Bundesschau immer nur neun Startplätze“, berichtete Jensen und fügte hinzu: „Für Rendsburg konnten die Züchter frei nennen und der Aufwand ist natürlich nicht so groß.“ Denn traditionell ist diese Veranstaltung Teil der Bundeskaltblutschau im Rahmen der Grünen Woche in Berlin, die mittlerweile allerdings zweimal abgesagt wurde. Nun präsentierten sich die „Dicken“ in ihrer Heimat einem großen Publikum. „Wir haben hier qualitätsvolle Schleswiger gesehen“, befand Jensen, die auch dem Auswahlgremium angehörte.

Nächstes Jahr wieder nach Berlin

Gemeinsam mit Hans-Heinrich Stien und einer Kollegin aus Niedersachsen setzte Jensen bei den Stuten Kreisbahn an die Spitze. Die Tochter des Elitehengstes Voldevraaer stammt aus der Zucht und dem Besitz von Bernd Hansen aus Silberstedt, Kreis Schleswig-Flensburg. Der erfolgsverwöhnte Züchter, der auch schon 2009 und 2013 die Siegerhengste sowie 2017 die Siegerstute stellte, war mit fünf Pferden nach Rendsburg ­gekommen.

Reservesiegerin wurde Elegance von Wachter. Die Stute stammt aus der Zucht von Thomas Isenberg aus Travenhorst, Kreis Segeberg, und wurde von der Züchtergemeinschaft Petersen aus Leck, Kreis Nordfriesland, ausgestellt.

Bakkely Janus heißt der Sieger bei den Hengsten. Der in Dänemark gezogene Dunkelfuchs ist im Besitz von Mechthild Bening aus Bebensee, Kreis Segeberg, die auch noch drei Stuten mitgebracht hatte. Ebenfalls aus Dänemark stammt der Reservesieger Comet, der von Sven Voigt aus Tasdorf, Kreis Plön, ausgestellt wurde.

Auch wenn es schön war, die Bundesschau in Rendsburg durchzuführen, möchte Jensen im nächsten Jahr lieber wieder nach Berlin: „Dort gibt es ja eine gemeinsame Schau und es ist auch politisch wichtig, dass man dabei ist.“ Auf der Norla könnten die Schleswiger Züchter ihre Tiere trotzdem präsentieren.

Ebenfalls am Sonntag waren die Fjordpferde in Rendsburg unterwegs. Sie zeigten ein abwechslungsreiches Schauprogramm. Die Ponys waren direkt am Vorführring in Paddocks untergebracht und die Besucher konnten ganz dicht heran, die Vorbereitungen beobachten oder auch mal die Nüstern streicheln.

Doppelerfolg für Familie Ehlers

Schon am Sonnabend waren die Kleinsten die Größten. Die Shetlandponyvereinigung hatte zum Shetty-Cup-Nord geladen. Die bundesoffene Zuchtschau lockte Züchter mit mehr als 70 Ponys nach Rendsburg. „Wir waren sehr zufrieden mit der Veranstaltung, auch wenn es an manchen Stellen etwas holperte“, befand Hans-Heinrich Ehlers. Der Bokhorster, Kreis Steinburg, erklärte: „So mussten wir leider die gerittenen Prüfungen kurzfristig absagen.“ Ehlers ist der erste Vorsitzende des gastgebenden Vereins, hatte alles organisiert und nannte die lange Corona-Pause und Personalwechsel als Gründe.

Die Ponys aus der Zucht von Hans-Heinrich Ehlers und Tochter Tanja Ehlers haben schon viele Preise gewonnen. In Rendsburg kamen zwei Titel dazu. Foto: privat

Doch die Schauen liefen gut und die Aussteller waren stolz, eine Zuchtrichterin aus England dabeizuhaben. „Sie kommt vom Mutterstutbuch der Shetlandponys und zeigte sich sehr erfreut über die Qualität der deutschen Zucht“, berichtete Ehlers. Auch die Veranstaltung beeindruckte sie sehr. Gemeinsam mit Claudia Clausnitzer kürte sie in verschiedenen Sparten und für verschiedene Altersklassen die Sieger. An der Auswahl der Champions über alle Klassen war sie ebenfalls beteiligt.

Der Sieg ging hier an Ehlers‘ Tochter Tanja und ihre Minishettystute Steinburgs Koryphäe. Reservesiegerin wurde Mulia van de Wilgenkamp. Die Shetlandponystute war im vergangenen Jahr auch schon Siegerin der Elitestutenschau und gehört Hans-Heinrich Ehlers selbst. Der freute sich über den doppelten Familienerfolg. Und dass die englische Richterin dabei war, zeige ihm, „dass wir was richtig machen mit der eigenen Zucht“. Ehlers resümierte: „Selbst nach den ganzen Jahren war das ein sehr besonderer Tag für uns.“

Kleine Verbesserung, große Wirkung

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Sommerzeit ist Gartenzeit. Beim häufigen Draußensein kommt dann oft der Wunsch nach kleinen Veränderungen auf, die die eine oder andere Gartenecke besser nutzbar und funktionaler machen oder schlichtweg aufpolieren. Wer die Dinge selbst anpackt, muss auch gar nicht tief in den Geldbeutel greifen.

Das Holzdeck grenzt den kleinen Sitzplatz auch optisch vom Garten ab. Foto: Karin Stern

So bietet eine zusätzliche kleine Holzterrasse Raum für vielleicht ohnehin schon vorhandene bequeme Sonnenliegen. Besonders auf großen Grundstücken findet sich meist für jede Tageszeit ein idealer Ort für einen solchen „Platz an der Sonne“. Sobald Größe, Form und Lage der Terrasse feststehen, geht es an die Erstellung des Unterbaus und die Verlegung der Holzdielen.

Neben Dielen aus Lärche und Douglasie bietet der Handel thermobehandeltes Holz. Bei diesem Verfahren werden Kiefer-, Eichen- und Eschenbretter durch hohe Erhitzung haltbarer gemacht. Bei den sogenannten WPC-Dielen handelt es sich um Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffe, die oft auch andere zellulosehaltige Materialien wie Reisspelzen oder Wiesengras enthalten. Sie bieten eine breite Auswahl an Farben und Profilierungen.

An heißen Tagen stehen schattig-kühle Sitzplätze hoch im Kurs. Wer bereits über ein solches Plätzchen verfügt, gestaltet es mit großen Funkien im Kübel noch lauschiger. Die üppig-grüne Atmosphäre wird mit ein paar attraktiven Kugelhochstämmchen noch verlockender. Diese Kulturform blickt auf eine lange Gartentradition zurück. Japanische Harlekinweide (Salix integra ‚Hakuro Nishiki‘), Kugelakazie (Robinia pseudoacacia ‚Umbraculifera‘), Ölweide (Elaeagnus), Schlitzahorn (Acer palmatum) oder Schneeball (Viburnum) sind nur einige Arten, die sich für diesen Zweck anbieten.

In den Boden eingelassene Leuchten sorgen im Dunklen für Behaglichkeit. Foto: Karin Stern

Schöne Lichtspiele tragen ebenfalls zur Aufwertung bei. Tagsüber fallen die in Tritt- oder Terrassenplatten eingelassenen LED kaum auf. Abends sorgen sie für romantische Stimmung und führen sicher den Weg entlang. Voll im Trend liegen moderne Lampen fürs Freie, die als sogenannte Outdoorleuchten angeboten werden. Sie lassen sich an jedem beliebigen Platz aufstellen, da sie in der Regel mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden. Manche Modelle sind per USB aufladbar, andere beziehen ihre Energie aus Solarzellen.

Bei der Anschaffung eines Whirlpools sollte man die laufenden Kosten bedenken. Foto: Karin Stern

In den beiden zurückliegenden Pandemiejahren sind Whirl- und Minipools beliebter geworden. Im angenehm temperierten Wasser des Whirlpools zu entspannen, klingt traumhaft. Dennoch sollte man neben den Anschaffungs- und Installationskosten auch die laufenden Betriebskosten einkalkulieren. Je größer die zu erwärmende Wassermenge und je größer die Nutzungsintensität, desto höher der Stromverbrauch. Eine kostengünstige Alternative zum erdverbauten Einbaupool sind robuste Aufstellpools. Sie sorgen an heißen Tagen für kühle Köpfe und sind besonders für Kinder ein Riesenspaß.

In der Arbeitsplatte der Outdoor-Küche befindet sich ganz praktisch das Kräuterbeet. Foto: Karin Stern

Ein Minikräutergarten bringt die passende Sommerwürze in den Alltag. Er kann in einem kleinen Hochbeet Platz finden oder wird kurzerhand in Topf, Kübel und Kiste angelegt. Wichtig: den ausgewählten Kräutern das passende Substrat geben, sie gemäß ihren Ansprüchen aufstellen und mit Wasser versorgen. Schnittlauch und Pfefferminze kommen noch gut im Halbschatten zurecht. Sie schätzen eine regelmäßige Wasserversorgung. Als Faustregel für sämtliche mediterranen Kräuter gilt: sonnig aufstellen, in Kräutererde pflanzen, nicht austrocknen lassen.

Wer noch einen sonnigen Pflanzplatz übrig hat, legt vielleicht eine insektenfreundliche Blütenkombination an. Unter den Stauden gelten Roter Scheinsonnenhut, Ochsenauge, Fetthenne, Schafgarbe, Rainfarn, Rote Taubnessel, Glockenblumen, Blutweiderich, Goldfelberich, Mannstreu, Wollziest und die Mazedonische Witwenblume als ausgesprochen bienenfreundlich. Wer keine dauerhafte Rabatte anlegen möchte, sät einjährige Bienen-, Hummel- und Schmetterlingsmischungen aus.

Gartenkamine werden in ganz unterschiedlichen Stilrichtungen und Preislagen angeboten. Foto: Karin Stern

Manchmal genügt etwas Farbe, um die Stimmung in einer Gartenecke zu verändern. Der Farbtupfer kann ein Stuhl, ein Tisch oder eine Bank im Lieblingston sein. Mut zur Farbe beweist man mit dem Anstrich von Mauern, Sichtschutzelementen oder Holzmöbeln in knalligen Tönen. Schneller kann man eine triste Ecke nicht zum Leuchten bringen. Sichtschutz­elemente weisen nicht nur Blicke von außen ab, sondern können als Raumteiler den Garten spannender machen. Gut geeignet für solche Zwecke sind Sichtschutz­elemente aus Cortenstahl, die als Holzlager genutzt werden. Tipp: runde, quadratische oder rechteckige „Fenster“, also passende Rahmen aus Cortenstahl einsetzen, die den Blick in den Garten ermöglichen.

Und wenn der Brennholzstapel sowieso aufgebaut ist, bleibt vielleicht Platz für einen eleganten Outdoorkamin oder eine Feuerstelle. Die wirkt etwas rustikaler und ist vor allem flexibel nutzbar. Entweder stellt man einfach den Schwenkgrill darüber und kann grillen, oder man platziert ein paar bequeme Stühle rundherum und genießt das flackernde Lager­feuer. 

„Aus einem Guss“ – Keramik trifft Eisen

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Was haben Keramik und Eisenguss gemeinsam? Auf den ersten Blick nicht viel. Doch schaut man sich in beiden Fällen den Herstellungsprozess an, so ist zu erkennen, dass es sich jeweils um Gießprozesse mit Rohstoffen aus der Erde handelt. Das faszinierte auch die 42-jährige Keramikkünstlerin Danijela Pivašević-Tenner aus Berlin. Ihre künstlerische Auseinandersetzung mit den vorhandenen Objekten des Eiskunstgussmuseums in Büdelsdorf sind dort in einer Sonderausstellung unter dem Titel „Aus einem Guss“ zu sehen.

Keramik, die wie Eisen wirkt, ist dabei das Prinzip der Ausstellung, die nicht in einem extra Raum ausgestellt ist, sondern als künstlerische Intervention in die vorhandene Dauerausstellung integriert wurde. „Die Objekte von Danijela Pivašević-Tenner passen sich dabei so gut an die Museumsexponate an, dass man sie erst einmal entdecken muss“, erklärte Museumsleiterin Thekla-Christine Kock bei einer After-Work-Führung vergangenen Freitag. Die Berliner Konzeptkünstlerin ist bekannt dafür, dass sie sich in ihrer Arbeit oft von dem Ausstellungsort inspirieren lässt und ihre Kunstwerke speziell für die vor Ort vorhandene Situation erarbeitet. Dabei bezieht Danijela Pivašević-Tenner die Betrachter mit ein, möchte, dass die Menschen mitmachen, und vor allem, dass sich in den Köpfen der Menschen etwas bewegt.

Die im Musum befindlichen Eisenkunstgussobjekte stammen aus der privaten Sammlung von Käte Ahlmann, Unternehmerin und Leiterin der ehemaligen Carlshütte in Büdelsdorf. Anlässlich ihres 70. Geburtstages initiierte Käte Ahlmann im Dezember 1960 den Bau des Museums gegenüber der Carlshütte zur Aufbewahrung ihrer Sammlung von Gusseisen und Kunstguss, das überwiegend aus dem 19. Jahrhundert stammt und meist zum täglichen Gebrauch diente oder zumindest der Alltagskultur zuzuordnen ist. Dieses Thema greift Danijela Pivašević-Tenner in dieser Ausstellung auf und setzte es in Kontrast zu unserer Alltagskultur. Sinnbildlich dafür stehen für sie die Wegwerfmentalität unserer Gesellschaft und der verschwenderische Gebrauch von PET-Getränkeflaschen, Einweggetränkebechern und pandemiebedingt neu: das Tragen von Masken, mit entsprechenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Im Gegenzug dazu „waren im 19. Jahrhundert aus Eisen hergestellte Gegenstände des Alltags so verbreitet wie Objekte aus Kunststoff heute, quasi das PET des 19. Jahrhunderts“, lautet es in einer Erläuterung zur Sonderausstellung.

Als Grundformen für ihre Keramikwerke dienten der Künstlerin eine FFP2-Maske, eine Plastikflasche sowie Einwegkaffeebecher, die sie in Berlin gesammelt hat. Dinge, die man im Alltag nur kurz gebraucht, die aber aufgrund iher Beständigkeit über Jahrzehnte Natur und Umwelt belasten. Aus der jeweiligen Grundform goss sie aus Porzellan Flaschen, Becher und Masken, die sie im noch ungehärteten Zustand nachträglich verformte, bevor sie gebrannt, in Eisengussfarbe lasiert und noch einmal gebrannt wurden. So entstanden in mehrmonatiger Arbeit auf sehr aufwendige Weise viele verschiedene, mitunter seltsam anmutende Unikate, die dann zwischen den Eisenkunstgussobjekten aufgestellt wurden, mal auf oder in die Gegenstände selbst, mal auf Sockeln oder in Vitrinen, wo die Ursprungsexponate dann für eine Weile weichen müssen. Dadurch wirken die metallfarbenen Keramik­objekte auf den ersten Blick vertraut, wie von Besuchern hingestellt und vergessen, aber gleichzeitig auch befremdlich, wenn zum Beispiel Flaschen und Becher auf den gusseisernen Öfen des 19. Jahrhunderts scheinbar vor sich hin schmelzen. Danijela Pivašević-Tenner konfrontiert die Besucher auf subtile Weise ohne moralischen Zeigefinger mit ihren Gewohnheiten und Normen und regt zum Nachdenken an. Mehr unter das-eisen.de 

Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Metallfarbene Keramik-PET-Flaschen – so beständig wie die Eisenkunst
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Keramik trifft Eisen – Ausstellung im Eisenkunstgussmuseum in Büdelsdorf
Fotos: Iris Jaeger
Museumsleiterin Thekla-Christine Kock (li.) mit der Künstlerin Danijela Pivašević-Tenner auf überdemensionierten Kaffeebechern. Foto: VG Bild-Kunst/Raphael Dieskau/hfr