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Ertragsbildung durch optimale Nährstoffversorgung

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Die optimale Frühjahrsdüngung im Winterraps ist ein zentraler Baustein für die Ertragsbildung und die Qualität der Ernte. Dabei sind sowohl der richtige Zeitpunkt als auch die Menge und Art der Düngemittel entscheidend. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Frühjahrsdüngung im Winterraps unter Berücksichtigung fachlicher Kenntnisse und gesetzlicher Rahmenbedingungen. Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff (50 kg N/ha) oder Phosphat (30 kg P2O5/ha) mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultur­­substraten und Pflanzenhilfsmitteln muss eine Düngebedarfsermittlung (DBE) vorgenommen werden.

Winterraps gehört zu den Kulturen mit einem hohen Nährstoffbedarf. Insbesondere Stickstoff (N) und Schwefel (S) sind essenziell für das Wachstum, die Ausbildung von Schoten und die Entwicklung der Samen. Ein Rapskorn enthält zirka 43 % Öl und rund 17 % Eiweiß, das einen hohen Anteil der essenziellen schwefelhaltigen Aminosäuren Methionin und Cystein enthält. Daher ist für die Umsetzung von gedüngtem Stickstoff in diese Eiweißverbindungen eine adäquate Schwefelmenge notwendig. Der Schwefelbedarf liegt bei einem Ertrag von 40 dt/ha bei 40 kg S, wobei der im Boden mineralisierte Schwefel bei der Frühjahrsdüngung berücksichtigt werden sollte. Die Smin-Gehalte ausgewählter Standorte werden traditionell im Rahmen des Nitratmessdienstes, Teil 1 im Bauernblatt sowie auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter https://t1p.de/e69h2 veröffentlicht. Der Nitratmessdienst erscheint in Ausgabe 6.

Eine unzureichende Versorgung mit allen Nährstoffen kann zu Ertrags- und Qualitätseinbußen führen. Die Frühjahrsdüngung sollte so ausgerichtet sein, dass die über den Winter entstandene Nährstofflücke geschlossen und die Pflanze frühzeitig in ihrer Entwicklung unterstützt wird. Seitens des Handels stehen für die Frühjahrsdüngung im Raps die schwefelhaltigen N-Dünger, ASS oder SSA und weitere N-S-Düngemittel zur Verfügung. Es gibt auch Rapsdünger mit dem an typische Situationen angepassten optimalen N-S-Verhältnis von 5 zu 1.

Grundnährstoffe nicht vernachlässigen

Grundnährstoffe wie Phosphor (P), Kalium (K), Schwefel (S) und Magnesium (Mg) bilden die Grundlage für ein gesundes Wachstum und stabile Erträge. Die Höhe der Düngergabe richtet sich hier nach der Gehaltsklasse im Boden und ist in der Broschüre „Richtwerte für die Düngung“ aufgeführt. Die Nährstoffversorgung mit Kalium ist essenziell für zahlreiche Stoffwechselprozesse, einschließlich der Regulation des Wasserhaushalts. Zusätzlich trägt eine optimale Versorgung zu einer Verbesserung der Standfestigkeit und der Krankheitsresistenz bei. Der Kaliumentzug bei einem Ertrag von 40 dt/ha beträgt etwa 250 kg K2O/ha. In der Praxis wird ein Teil der Kaliumgabe häufig ins Frühjahr verschoben und kann in Kombination mit Magnesium ausgebracht werden. Im Handel sind kombinierte K2O-MgO-Düngemittel erhältlich. Die Magnesiumgabe kann auch in Kombination mit kohlensaurem Kalk verabreicht werden. Die Werte für die Grunddüngung und weitere notwendige Werte können den Tabellen im Kapitel 5 der „Richtwerte für die Düngung“ entnommen werden.

Auf richtigen Zeitpunkt der Düngung achten

Der Zeitpunkt der Düngung spielt eine entscheidende Rolle für die Effizienz der Nährstoffaufnahme und den Ertrag. Mit dem Vegetationsbeginn steigt der N-Bedarf des Rapses schlagartig an und ist mit Blühbeginn ab Mitte April bereits zu mehr als 90 % abgeschlossen. Zwischen Mitte März und Ende April nimmt der Raps in Abhängigkeit von den klimatischen Bedingungen täglich zirka 3 bis 5 kg N/ha auf. Dementsprechend sollte die Düngung bis zum Schossbeginn Anfang April abgeschlossen sein. Insgesamt kann Raps bis zum Blühbeginn potenziell 250 bis 280 kg N/ha aufnehmen.

Stickstoffbedarf und Düngebedarfsermittlung

Der N-Bedarf des Winterrapses variiert je nach Standort, Witterung und Ertrag. Eine präzise Düngebedarfsermittlung ist dabei unerlässlich und durch die Düngeverordnung gefordert. Diese berücksichtigt die im Herbst bereits gedüngte N-Menge. Zwei Beispielrechnungen für unterschiedlich entwickelte Rapsbestände sind in Tabelle 1 zu sehen. Die tatsächliche N-Aufnahme steht in Abhängigkeit von der Bestandesentwicklung und der Bodenbeschaffenheit. Stark entwickelte Bestände, die bereits große Mengen N im Herbst aufgenommen haben, sollten im Frühjahr reduziert gedüngt werden. Im Rahmen der DBE muss das fünfjährige Ertragsmittel als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt werden. Bei einem Ertragsdurchschnitt von 40 dt/ha beträgt der Stickstoffbedarfswert 200 kg N/ha. Die Nmin-Werte, die durch Bodenuntersuchungen im Frühjahr ermittelt werden, geben Aufschluss über die mineralischen N-Vorräte im Boden und müssen durch Abschläge in der DBE berücksichtigt werden. Beispiele für die Bedarfswertermittlung zeigt Tabelle 2. Weitere Fragen zur Berechnung der Düngung werden in den FAQ auf der Homepage der Landwirtschaftskammer beantwortet und sind unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/ex7mx

Erste Gabe: Vegetationsbeginn

Abhängig von der Witterung und der Befahrbarkeit der Böden sollte die erste N-Gabe nach Ende der Sperrfrist und pünktlich zu Vegetationsbeginn erfolgen. In dieser Phase hat die Pflanze einen hohen N-Bedarf und benötigt leicht verfügbare Nährstoffe und Energie, um die Blattmasse aufzubauen. Ziel ist es, die Grundversorgung sicherzustellen und das Wachstum frühzeitig optimal zu unterstützen. Abhängig von der Bestandesentwicklung können bereits 60 bis 70 % der Gesamtmenge an N in der ersten Gabe verabreicht werden. Hier sollte auch die Schwefelgabe erfolgen. Praxisüblich sind bis zu 2 dt/ha SSA, womit bereits 48 kg S und 42 kg N gedüngt werden. Die zweite Hälfte der ersten Gabe kann dann als N-Dünger mit reduzierter Wirkgeschwindigkeit erfolgen. Weitere Alternativen und Empfehlungen zur Gabenverteilung sind der Tabelle 3 zu entnehmen.

Zweite Gabe: Vor Schossbeginn

Die zweite Gabe sollte bestenfalls kurz vor Schossbeginn (BBCH 19/30) erfolgen. Auch hier sollte die Wahl des Düngemittels von der Witterung abhängig gemacht werden. Generell konnten für die verschiedenen N-Düngemittel in den Versuchen der Landwirtschaftskammer in der Vergangenheit keine großen Unterschiede in der Ertragsleistung festgestellt werden. Tendenziell ist Kalkammonsalpeter (KAS) etwas im Vorteil gegenüber Harnstoff, wobei sich die Effekte nicht systematisieren lassen. Diese hängen stark von der Jahreswitterung und den im Frühjahr vorliegenden Beständen ab.

Hat der Raps bereits seine oberirdische Pflanzenmasse reduziert, sollte die Gesamt-N-Menge angepasst werden. Tabelle 4 zeigt Rechenbeispiele für die gängigsten Stickstoff- und Schwefeldünger nach dem Verteilungsschema aus Tabelle 3. Sie sind beispielhaft für einen N-Bedarf von 165 kg N/ha im Frühjahr und geben in etwa die Empfehlung für die Düngung der Raps-Wertprüfungen wieder. Zudem liegt dieser Wert im Mittel der in den LSV gedüngten N-Mengen.

Düngerwahl und Applikationstechnik

Witterung und Standortbedingungen entscheiden über die Wahl der N-Zusammensetzung in den Düngemitteln. Nitratbetonte Dünger sind eher bei niedrigen Bodentemperaturen vorteilhaft, da der Stickstoff den Pflanzen sofort zur Verfügung steht. Ammoniumbetonte Dünger wirken hingegen langsamer. Die Aufnahme von Ammonium ist von der Nährstoffsituation im Boden abhängig, zudem wird es im Boden langsamer in den Wurzelraum verlagert. Dieser Prozess hängt von Umweltfaktoren wie Temperatur, Feuchtigkeit und pH-Wert ab. Im Gegensatz dazu ist Nitrat sofort pflanzenverfügbar und deutlich mobiler im Boden. In Tabelle 5 sind Düngemittel und ihren Wirkungsgeschwindigkeiten aufgelistet. Die Applikation sollte so präzise wie möglich erfolgen, um Nährstoffverluste zu minimieren. Moderne Düngerstreuer mit GPS-gesteuerter Applikationstechnik können dabei helfen, die Düngung quadratmetergenau an den Bedarf des Bestandes anzupassen.

Einsatz von Wirtschaftsdüngern

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Aufbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (zum Beispiel Gülle) auf bestelltem Ackerland ausschließlich streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen muss. Der berechnete N-Düngebedarf kann sowohl über Mineraldünger als auch über organische Düngemittel gedeckt werden. Eine Standard-Schweinegülle weist gemäß Richtwerten folgende Nährstoffgehalte je Kubikmeter auf: 3,6 kg Gesamt-N; 2,9 kg NH4-N; 1,6 kg P2O5; 2,3 kg K2O; 0,7 kg MgO und 1,5 kg CaO. Der in der Gülle enthaltene Phosphor ist zu 100 % anzurechnen. Somit werden über eine Güllegabe von 20 m³ bereits 32 kg P2O5 und 46 kg K2O geliefert. Grundsätzlich ist nach Düngeverordnung auch der Bedarf schriftlich zu ermitteln. Dieser orientiert sich an der P-Bodenversorgung sowie den zu erwartenden Erträgen und Qualitäten. Es ist darauf zu achten, dass ab einer P-Bodenversorgung von mehr als 25 mg P2O5 (DL-Methode) die Güllemenge auf die P-Menge begrenzt werden muss, die durch die Ernteprodukte abgefahren wird. Infolgedessen kann die nötige Stickstoffmenge für Raps häufig nicht durch organische Düngung erreicht werden, sodass mineralisch nachgedüngt werden muss. Im Rahmen einer Fruchtfolgedüngung mit P kann die voraussichtliche Phosphatabfuhr für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Die P-Abfuhr liegt hier im gewählten Beispiel mit 40 dt/ha Rapsertrag bei 70 kg P2O5. Im Jahr der Aufbringung ist jedoch der anrechenbare Stickstoffanteil der Gülledüngung entsprechend der Tabelle in den „Richtwerten für die Düngung“ in der Bedarfsermittlung anzusetzen. Zudem ist beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu beachten, dass die Obergrenze von 170 kg N/ha in der Nitrat-Gebietskulisse flächenscharf einzuhalten ist. Außerhalb der N-Kulisse gelten die 170 kg für den Betriebsdurchschnitt.

Einfluss der Herbstentwicklung

Die Bestandesentwicklung im Herbst hat einen großen Einfluss auf die Düngeplanung im Frühjahr. Stark entwickelte Bestände, die bereits eine hohe Stickstoffaufnahme im Herbst aufweisen, sollten im Frühjahr nicht zu stark angedüngt werden, da dies das Risiko für Lagerbildung und Krankheiten erhöht. Schwache Bestände hingegen profitieren von einer startbetonten N-Düngung, um die Pflanze in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Mithilfe der Frischmassemethode lässt sich der im Herbst aufgenommene Stickstoff ableiten, wodurch sich mögliche Konsequenzen für die Frühjahresdüngung ergeben können. Anhand des oberirdischen Rapsbestandes werden Zu- beziehungsweise Abschläge zum N-Düngebedarf ermittelt, die auf maximal 15 kg N/ha beziehungsweise 10 % des Düngebedarfs begrenzt sind. N-Düngezuschläge für Flächen innerhalb der N-Kulisse können gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 nur bis in Höhe der verringerten jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des N-Düngebedarfs zur Geltung gebracht werden. Tabelle 1 zeigt dazu einige Beispiele. Das Nachweisprotokoll zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach Frischmasse ist auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer bereitgestellt unter https://t1p.de/njmyw

Mikronährstoffe nicht vergessen

Der hohe Bedarf an Mangan (Mn), Bor (B), Zink (Zn) und Molybdän (Mo) spielt im Raps eine große Rolle. Die Entzüge belaufen sich pro Hektar auf 298 g B, 58 g Cu, 1.251 g Mn, 410 g Zn und 13 g Mo bei einem Kornertrag von 45 dt/ha und einem Strohertrag von 77 dt/ ha und sind den Tabellen aus den „Richtwerten für die Düngung“ zu entnehmen. Mikronährstoffe sollten daher am besten als Blattdünger mit dem Einsetzen des Schossens und dem Sichtbarwerden der ersten Knospen zum BBCH-Stadium 39/51 gegeben werden. Insgesamt sind die Hinweise der Hersteller bei der Mikronährstoffdüngung unbedingt zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Mischbarkeit der Produkte mit Pflanzenschutzmitteln.

Fazit

Die Frühjahrsdüngung im Winterraps ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung erfordert. Der richtige Zeitpunkt, die optimale Nährstoffzusammensetzung und der Einsatz moderner Technologien sind entscheidend für eine erfolgreiche Ernte. Es sollte auf eine standortspezifische und witterungsabhängige Düngeplanung gesetzt werden, um den Einsatz von Düngemitteln effizient und umweltfreundlich zu gestalten. Nur durch eine präzise und bedarfsgerechte Düngung kann das volle Potenzial des Winterrapses ausgeschöpft werden.

Genossenschaftliche Agrar-Cloud-Lösungen im Fokus

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Neue gesetzliche Anforderungen, wachsende Ansprüche an Tierwohl und Nachhaltigkeit sowie steigender Dokumentationsaufwand belasten insbesondere Schweine haltende Betriebe. Viele Landwirte wünschen sich daher praktikable digitale Lösungen, die Bürokratie reduzieren, Zeit sparen und die Transparenz innerhalb der Wertschöpfungskette verbessern. Genau hier setzte das EIP-Projekt „Smart Service Zukunft“ an, das im Dezember 2024 abgeschlossen wurde.

Das Hauptziel des Projekts war es, gemeinsam mit sieben Schweine haltenden Pilotbetrieben digitale Werkzeuge zu entwickeln und in der Praxis zu testen, die den Alltag der Betriebe erleichtern und gleichzeitig den Anforderungen der Branchenstandards QS, Initiative Tierwohl (ITW) und dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz entsprechen. Federführend war die Vermarktungsgemeinschaft für Zucht- und Nutzvieh ZNVG eG, unterstützt durch die Fachhochschule Kiel sowie die Education and Qualification Alliance SCE mbH (EQAsce).

Umfrage zu Wünschen der Schweinehalter

Die Ausgangsbasis bildete eine bundesweite Umfrage unter Schweine haltenden Betrieben. Sie identifizierte sechs zentrale Wünsche der Landwirte an die Digitalisierung: weniger Bürokratie, weniger Papier, weniger Doppelarbeit, mehr Zeit für die Arbeit im Stall und auf dem Feld, mehr Transparenz in der Wertschöpfungskette sowie mehr Datensouveränität und Sicherheit.

Im Rahmen des Projekts wurden digitale Lösungen entwickelt, die diese Bedürfnisse aufgreifen. Die schleswig-holsteinischen Schweinehalter leisteten im Projekt durch die Konzeption und praktische Umsetzung des ersten digitalen Lieferscheins Pionierarbeit. Ein solcher wurde erstmals für ihre Bedürfnisse maßgeschneidert. Über die digitale Plattform Q-Farm HUB können Landwirte zu jeder Zeit nachverfolgen, wann Tiere transportiert werden, wann sie am Schlachthof angekommen sind und wie sie klassifiziert und bewertet wurden. Papierbasierte Lieferscheine entfallen komplett. Die relevanten Daten werden in Echtzeit an alle beteiligten Partner übermittelt. Neben Zeitersparnis und verbesserter Planbarkeit schätzen die Betriebe die einfache Handhabung des Systems.

Es konnten außerdem ein Online-Quick-Check zur Selbsteinschätzung der Wirksamkeit von Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb, neue digitale Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit der strukturierten Datenaufnahme durch Sprachverarbeitung praktisch erprobt und bewertet werden.

Die webbasierte Cloud-Plattform Q-Farm-HUB dient dabei als Datendrehscheibe und Organisationsstruktur für den ungehinderten Datenaustausch. Der Q-Farm-HUB gibt eine Struktur zwischen EQA als Broker und Bündler-Organisationen wie die ZNVG vor. Gemeinsam stimmen sie im genossenschaftlichen Verbund innerhalb der Wertschöpfungskette ab, wie zukünftig gesetzlich geforderte Erklärungen, Nachweise und Zertifikate an öffentliche Stellen weitergeleitet werden. Ein weiterer Vorteil: Die Plattform ermöglicht die Digitalisierung von Prozessen, die bisher analog abgewickelt wurden, und erfüllt so die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG).

Win-win-Situation durch Digitalisierung

Das Projekt „Smart Service Zukunft“ hat gezeigt, wie Digitalisierung zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten werden kann. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Forschungseinrichtungen und Dienstleistern konnte ein praktisches und bedarfsgerechtes Angebot entwickelt werden, das weit über Schleswig-Holstein hinaus Strahlkraft besitzt. Das Projekt „Smart Service Zukunft“ wurde im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP Agri) Schleswig-Holstein durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Eler) gefördert.

Politische Nachlese der Grünen Woche

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Eine abschließende Bilanz der gerade zu Ende gegangenen Grünen Woche und die Situation vor der Bundestagwahl standen auf der Agenda des Landesvorstandes des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), der sich am Freitag voriger Woche im DetlefStruve-Haus getroffen hat.

Die politische Bedeutung der Grünen Woche sei in den vergangen Jahren deutlich gewachsen, stellte Verbandspräsident Klaus-Peter Lucht vor den Mitgliedern des BVSH-Landesvorstandes fest. Das zeige bereits die Anzahl der Gesprächstermine, die ständig zunehme und auf einem hohen Niveau, auf Entscheiderebene stattfinde. Die Präsidenten der Landesbauernverbände hatten die exklusive Möglichkeit, mit dem neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zu sprechen. „Hansen ist sympathisch, er macht einen pragmatischen Eindruck und begreift schnell“, schilderte Lucht seinen ersten Eindruck von der Begegnung.

Die Bedeutung der Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtschaft sei dem Agrarkommissar bewusst, ebenso dass die EU-Landwirtschaft unter Überregulierung leide. Er habe im Gespräch deutlich gemacht, dass er die Höfe in Deutschland und den anderen EU-Staaten in die nächste Generation bringen wolle. Eher skeptisch sah Lucht, dass Hansen offenbar über eine Änderung der EU-Marktordnungen nachdenke. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins wünsche er sich in diesem Punkt eine stärkere Differenzierung, da die Marktherausforderungen in den 27 Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich seien. Lucht äußerte die Hoffnung, dass die neue EUKommission stärker auf Anreizprogramme setze. Dass der Agrar-Kommissar Kappung und Degression bei EU-Mitteln nicht grundsätzlich ablehne, könnte im Verlauf der EU-Legislatur konzentriertes Arbeiten für den Bauernverband bedeuten.

Lucht brachte die Aussage aus Berlin mit, das der besonnene Umgang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) gelobt worden sei. Der Milchsektor sei in der Folge nicht so stark betroffen wie der Markt für Schweinefleisch, nachdem Südkorea als erstes Land seine Importe eingestellt hatte.

In den Gesprächen auf Verbandsund Unternehmensebene in Berlin sei die Bedeutung der Bundestagswahl gerade auch für die Landwirtschaft überall betont worden. Von den demokratischen Parteien werde mehr verlangt, als nur über den rechten oder linken Rand herzuziehen. Vordringliches Ziel müsse es sein, die Wirtschaft zu stabilisieren und voranzubringen. mbw

Polen will den Verwaltungsaufwand in der EU minimieren

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Am 1. Januar hat Polen den EURatsvorsitz für die nächsten sechs Monate übernommen. Damit startet auch ein neuer Dreiervorsitz, bestehend aus Polen, Dänemark und Zypern. Die drei Länder haben sich darauf verständigt, während ihrer Ratspräsidentschaften an der Sicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und den demokratischen Werten Europas zu arbeiten. Für die nächsten sechs Monate stehen Verteidigung und Sicherheit, Schutz von Menschen und Grenzen, Resistenz gegen ausländische Einmischung und Desinformation, Gewährleistung von Sicherheit und unternehmerischer Freiheit, Energiewende, wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Landwirtschaft sowie Gesundheitssicherheit auf der Agenda. Der polnische Vorsitzende wolle sich bei Agrarthemen auch auf mehr Resilienz gegenüber Krisen, die Stabilisierung des Einkommens von Landwirten und die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette konzentrieren, so Czesław Siekierski, polnischer Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, am Montag. Grundsätzlich sollen die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Verringerung des Verwaltungsaufwands Priorität haben. Polen übernimmt zum zweiten Mal seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2004 die Ratspräsidentschaft, dreizehn Jahre nach dem ersten Vorsitz. Am 1. Juli 2025 wird es die Präsidentschaft dann turnusgemäß an das EU-Mitgliedsland Dänemark übergeben. pm, mbw

EU-Agrarrat: Mehr Sicherheit und Vereinfachung der GAP

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EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat beim jüngsten Agrarrat unter Leitung des neuen Ratsvorsitzenden, des polnischen Landwirtschaftsministers Czesław Siekierski, zugesagt, die jährlichen Leistungsberichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über das bereits angekündigte Vereinfachungspaket abschaffen zu wollen. Vorsichtiger äußerte er sich hingegen in Bezug auf die Grüne Architektur und die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (Glöz).

Agrarkommissar Hansen hat erste Ansätze zur Vereinfachung der aktuellen GAP angedeutet. In den Beratungen mit den EU-Agrarministern am Montag kündigte der Luxemburger unter anderem an, im Rahmen des bis zur Jahresmitte vorzulegenden Vereinfachungspakets die jährlichen Leistungsabschlüsse streichen zu wollen. Diese Forderung habe so gut wie jeder EU-Landwirtschaftsminister an ihn herangetragen. Wie und in welchem Rhythmus die Mitgliedsländer stattdessen die Erfüllung ihrer Zielvorgaben nachweisen sollen, erklärte Hansen allerdings noch nicht. Von einigen Ministern nach einem weiteren Abschwächen der GAP-Konditionalität über die Glöz-Standards gefragt, konstatierte er, dies werde aktuell geprüft. Allerdings erinnerte er an die umfangreichen Vereinfachungen der sogenannten Mini-Reform vom Frühjahr 2024. Im Sinne der Planungssicherheit will Hansen die aktuelle GAP auch nicht grundsätzlich über den Haufen werfen. Die nächste Reform stehe bereits vor der Tür.

Tiefer gehende Änderungen der Grünen Architektur lehnt der Brüsseler Agrarchef zum aktuellen Zeitpunkt ab. Bei aller Notwendigkeit zur Vereinfachung dürften die ökologischen Leistungen nicht nachlassen. Zugleich betonte Hansen, dass viele Bürokratielasten hausgemacht seien, etwa die konkrete Anwendung der Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule oder die Eco-Schemes in der Ersten Säule. Das werde national entschieden.

Zuvor hatte der Agrarratsvorsitzende Siekierski unter anderem gefordert, die GAP-Mini-Reform fortzusetzen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) unterstrich die riesigen Verwaltungsbelastungen im aktuellen Umsetzungsmodell. Zugleich stellte er klar, dass die Bundesrepublik weitere Abschwächungen der Glöz-Standards kritisch sehe.

Viele Landwirtschaftsminister pochten zudem darauf, ökologische Maßnahmen stärker über Anreize und weniger über Ordnungsrecht voranzutreiben. Entsprechende Vorschläge brachten unter anderem die Niederlande und die Slowakei vor. Rumänien forderte Pauschalbeträge für Eco-Schemes, um so die Kontrolllast zu reduzieren. Auf mehr Subsidiarität in der Gestaltung der Strategiepläne drängte Luxemburgs Ressortchefin Martine Hansen.

Deutschland wurde im Agrarrat gelobt für seinen Umgang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS). Doch wünschen sich die Minister, dass die Quelle des Ausbruchs zeitnah gefunden werde. Dem konsequenten Handeln der deutschen Behörden sei es zu verdanken, dass bisher keine weiteren Fälle von MKS aufgetreten seien, so Siekierski. Kritik übte er an von Drittstaaten verhängten Einfuhrstopps für Schweinefleisch. Zugleich betonte er, dass die Quelle des Virus möglichst zeitnah gefunden werden müsse. Bundesagrarminister Cem Özdemir begrüßte die Bemühungen der EUKommission und anderer Mitgliedstaaten, solidarisch vorzugehen und das Regionalisierungsprinzip einzuhalten. age

CDU/CSU: Bekenntnis zu Landwirtschaft und ländlichem Raum

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In einem Zehn-Punkte-Plan fordern die Agrarsprecherinnen und -sprecher der Fraktionen von CDU und CSU in Bund und Ländern Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht sowie in der Förderung. Mit Änderungen im Bauund Immissionsschutzrecht sowie einer Überarbeitung des Bundesprogramms Tierhaltung sollen Investitionen in die Tierhaltung erleichtert werden.

Mit ihrem jetzt vorgestellten Plan wollen CDU und CSU an der Einkommenswirksamkeit der Ersten Säule festhalten. Umwelt- und Klimaschutzleistungen sollen sich rechnen. Die Agrarsprecher der Fraktionen sind für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie die Einführung einer staatlich unterstützten Mehrgefahrenversicherung. Investitionen in die Tierhaltung will die Union erleichtern. Konkret wird gefordert, dass die Tierbestandsvorgabe im Baugesetz gestrichen werden solle, um Investitionen in die Sauen- und Ferkelhaltung zu ermöglichen. Aufgehoben werden soll die Vorgabe in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), Abluftreinigungsanlagen bei Nichterhöhung der Tierzahlen nachzurüsten.

Grundlegend überarbeitet werden soll das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Insgesamt gehe es darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, „dass landwirtschaftliche Betriebe zukunftsfähig bleiben“, erklärte der Koordinator der Runde, Marco Mohrmann. Neben der Tierhaltung befasst sich der Zehn-Punkte-Plan mit dem Themen Wolf, Düngeverordnung, Bürokratieabbau, Arbeitszeiten, Steuern, Mehrgefahrenversicherung, Bioenergie, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie Pflanzenschutz. Festhalten wollen die Agrarsprecher an der Einkommensgrundstützung der Ersten Säule der GAP. Über die Zweite Säule sollen Umweltleistungen honoriert werden. Hier sollten künftig auch die Ökoregelungen angesiedelt werden. Produktion sowie Umwelt- und Klimaschutzziele sollten sich als Betriebszweige „in ökonomisch attraktiver Weise addieren“. Die Unionsagrarier sprechen sich erneut dafür aus, die bisherige Agrardieselvergünstigung wieder einzuführen und Biokraftstoffe steuerfrei zu stellen. Sie plädieren für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie die Einführung einer staatlich unterstützten Mehrgefahrenversicherung gegen Extremwetterereignisse.

Die Arbeitszeitregelungen sollen flexibilisiert und für Saisonarbeitskräfte vereinfacht werden. Biogasanlagen sollen dem Unionspapier zufolge fest in die Kraftwerksstrategie eingebunden werden. Die Ausschreibungsmengen sollen auf 1.800 MW installierte Leistung bei einem Flexibilitätszuschlag von 120 €/kW erhöht werden. In der Lagerung soll die Unterscheidung zwischen Gärsubstrat und Gülle aufgehoben werden. Für Anlagen, die aus der EEG-Förderung laufen, soll die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nachfolgelösung geschaffen werden. age

Holländische Regierung muss N-Belastung senken

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Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Den Haag muss der niederländische Staat bis zum 31. Dezember 2030 dafür sorgen, dass auf 50 % der stickstoffempfindlichen Flächen nicht mehr Stickstoff abgelagert wird, als die Natur verkraften kann. Damit gab das Gericht der Umweltschutzorganisation Greenpeace als Klägerin recht.

Die am meisten gefährdeten Gebiete haben Vorrang bei der Umsetzung. Wenn das Ziel verfehlt wird, droht eine Strafe von 10  Mio.  €. Der Richter kritisierte, dass das aktuelle Kabinett das Nationale Programm für den Ländlichen Raum (NPLG) der Vorgängerregierung und den von ihr eingerichteten Übergangsfonds von über 20 Mrd. € gestrichen habe. Gemäß dem Stickstoffziel muss die Hälfte der stickstoffempfindlichen Fläche in den niederländischen Natura2000-Gebieten bis 2030 unter den sogenannten Kritischen Depositionswert (KDW) gebracht werden.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf wissenschaftliche Berichte, wonach sich der Zustand der stickstoffempfindlichen Natur in fast allen Natura-2000-Gebieten in den zurückliegenden Jahren verschlechtert hat, vor allem wegen Stickstoffablagerungen. Diese stammten zu großen Teilen aus der Landwirtschaft. Die Entwicklung schreibt das Gericht den politisch Verantwortlichen in Den Haag zu. Als Beispiel nennt es den 2015 von der damaligen niederländischen Regierung eingeführten sogenannten Programmansatz für Stickstoff (PAS).

Die niederländische Regierung kündigte am Freitag an, einen Ministerausschuss „Wirtschaft und Naturschutz“ unter der Leitung von Ministerpräsident Dick Schoof ins Leben zu rufen, um konkrete Lösungen des Problems zu entwickeln. Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma zeigte sich über den Ausgang des von Greenpeace gegen den Staat angestrengten Verfahrens enttäuscht. Sie schloss nicht aus, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und würde damit der Forderung des niederländischen Bauernverbandes (LTO) entsprechen. Wiersmas Parteikollegin Caroline van der Plas, die die Bauern-Bürger-Bewegung (BBB) anführt, will das dem Urteil zugrunde liegende Gesetz rasch ändern, um die Niederlande aus der „Stickstoffsperre“ zu holen. age

Rote Gebiete in Niedersachsen sind rechtswidrig

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag die aktuelle Methode der niedersächsischen Düngeverordnung, nitratbelastete Gebiete auszuweisen, gekippt. Landwirte hatten gegen diese Ausweisung geklagt.

Die Roten Gebiete seien in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Die in Niedersachsen angewandte Methode steht demnach nicht im Einklang mit der Bundes-Düngeverordnung. So seien bei Ermittlung der Ausdehnung nitratbelasteter Gebiete in einem Grundwasserkörper regelmäßig auch in anderen Grundwasserkörpern gemessene Nitratwerte berücksichtigt worden. Dies entspreche weder den Vorgaben der Düngeverordnung, noch sei es sachlich gerechtfertigt. Denn grundsätzlich könne nicht angenommen werden, dass durch die landwirtschaftliche Tätigkeit oberhalb eines Grundwasserkörpers, der grundsätzlich ein abgegrenztes Grundwasservolumen darstelle, die Nitratbelastung in anderen Grundwasserkörpern in relevanter Weise negativ beeinflusst werde. Vielmehr sei mit der konkreten Art und Weise der Ermittlung der Ausdehnung eines nitratbelasteten Gebietes zum Teil das Vorliegen eines steigenden Trends selbst an einer Messstelle fingiert worden, an der die Nitratwerte tatsächlich keinen steigenden oder sogar einen fallenden Trend auswiesen.

Das Landvolk in Niedersachsen äußerte sich positiv über das Urteil. „Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der Roten Gebiete zu hinterfragen“, sagte Vizepräsident Hubertus Berges. „Wir fordern ohnehin in erster Linie, dass mit einer neuen Bundesregierung nun Verbesserungen für die in angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte auf den Weg gebracht werden müssen“, sieht er die Politik in der Pflicht.

Das Land Niedersachsen wird voraussichtlich Revision beantragen. „Wir nehmen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Wir haben allerdings nach einer ersten Einschätzung Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts“, erklärte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch. Die Düngeverordnung bleibe vorerst in Kraft – auch im Fall einer Revision. age, mbw

Zwischenüberschrift

Fließtext

Grüne: Forderung nach zukunftsfester Landwirtschaft

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Die Grünen haben auf ihrem Parteitag das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen. Es gab in Berlin keine Gegenstimmen und nur zwei Enthaltungen.

Um die Ernährungssicherheit langfristig zu gewährleisten, brauche es krisenfeste Betriebe, die sich auf die Veränderungen einstellen könnten und verlässliche Partner beim Schutz der natürlichen Grundlagen seien. Auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Landwirtschaft wollen die Grünen auf Einsatz, Unternehmergeist und Wissen der Landwirte setzen. Ein Kernpunkt im Agrarkapitel des Programms ist die Wiedervernässung von Mooren als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die Rahmenbedingungen sollten so gestaltet werden, dass landwirtschaftliche Flächen durch die Wiedervernässung an wirtschaftlicher Attraktivität gewönnen.

Als zusätzliche Verdienstmöglichkeiten werden der Ausbau von Agri-Photovoltaik sowie die Stärkung von Hanf und Schilf als Dämmstoff im Bausektor genannt. Die Betriebe sollten darin unterstützt werden, in neuen, innovativen Märkten wie im Bereich alternativer und pflanzlicher Proteine Fuß zu fassen. Deutsche Tierhalter brauchten eine Antwort auf veränderte Konsumgewohnheiten und den stetig sinkenden Fleischkonsum, der sich aus tierethischen, gesundheits-, umwelt- und klimapolitischen Gründen vollziehe, heißt es weiter.

Auch in der nächsten Legislatur sollten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebensbedingungen für alle Tierarten zu verbessern. Die Haltungskennzeichnung solle nach Schweinefleisch auf andere Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden, ausgenommen kleine Gastronomiebetriebe. Unnötige Bürokratie solle aktiv abgebaut werden, ohne notwendige Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz abzubauen.

Der Pflanzenschutzmitteleinsatz solle EU-weit bis 2030 halbiert werden, um die Farm-to-Fork-Strategie umzusetzen. Gesetzt wird auf Innovation, Digitalisierung sowie einkommenswirksame Honorierung von Umweltleistungen und marktwirtschaftliche Lösungen wie eine Pestizidabgabe. Das Ziel sind 30 % Ökolandbau bis 2030. Für einen sorgsameren Umgang mit Agrarflächen sollen im Planungsrecht Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion eingeführt werden. Die Dauer von Tiertransporten solle europaweit auf vier Stunden begrenzt, Transporte aus der EU heraus sollten verboten werden. mbw

EU-Beitritt der Ukraine braucht eine Übergangszeit

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Der Vorsitzende des Ukrainischen Agrarrats (UAC), Andriy Dykun, will den europäischen Landwirten die Angst vor einer EU-Mitgliedschaft seines Landes nehmen. Zur Vorbereitung auf einen möglichen Beitritt brauche die Ukraine eine lange Übergangsphase, erklärte Dykun auf dem Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) in Berlin.

Der Eintritt in die Gemeinschaft wäre „eine weltanschauliche Entscheidung der ukrainischen Gesellschaft“ und kein Versuch, Unterstützung für ukrainische Landwirte auf Kosten des gemeinsamen EU-Haushalts zu erhalten, stellte der Verbandsvorsitzende klar. „Heute stellen der Agrarsektor und die Verarbeitungsindustrie 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts unseres Landes und 60 Prozent der Deviseneinnahmen“, hob Andriy Dykun hervor. Die Ukraine brauche keine Subventionen von der EU, weil der heimische Agrarsektor schon immer ein profitables Geschäft gewesen sei. Es gebe zwar große Unternehmen mit mehr als 10.000 ha Anbaufläche, sie machten jedoch nur 20 % aller landwirtschaftlichen Erzeuger aus. Die Grundlage des Agrarsektors seien vielmehr kleine und mittlere Unternehmen. Änderungen der Rechtsvorschriften nach EU-Vorgaben würden sich erheblich auf deren Arbeit auswirken.

Ukraine konkurriert mit Russland um Märkte

Der UAC-Vorsitzende wies darauf hin, dass die Ukraine aufgrund der russischen Invasion viele Absatzmärkte verloren habe. In Zukunft müssten die ukrainischen Landwirte mit den Russen um diese Märkte konkurrieren. Gleichzeitig sorge die Ukraine weiterhin für die Ernährungssicherheit in der Welt, insbesondere im Nahen Osten und in Afrika. Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln für die Bevölkerung in diesen Ländern sei eine Voraussetzung, um eine neue Migrationswelle in die EU zu verhindern. Mit der systematischen Räumung von Landminen will die Ukraine ihr Potenzial an nutzbaren Agrarflächen vergrößern. „Wir haben bereits einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. 2024 wurden 310.000 Hektar von Minen geräumt, darunter 286.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“, sagte Landwirtschaftsminister Vitaliy Koval in einer Podiumsdiskussion zu der Thematik auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Er unterstrich den Beitrag der Minenräumung zur Ernährungssicherheit. Von 1 ha Land könnten pro Jahr 18 Menschen ernährt werden. Das ukrainische Institut für Bodenschutz arbeite daran, dass die geräumten Flächen nicht nur Ernten lieferten, sondern auch den höchsten Umweltstandards entsprächen. Um dieses Ziel zu erreichen, würden mithilfe internationaler Partner modernste Technologien eingesetzt.

Mit Minenräumung Land gewinnen

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) kündigte auf der Veranstaltung an, dass sie die Ukraine bei der Minenräumung auf Agrarflächen unterstützen werde. Entsprechende Programme würden bereits zusammen mit anderen Geldgebern vorbereitet. Über die Höhe der Förderung machte die EBWE keine Angaben, wies aber darauf hin, dass sie im Jahr 2024 für die Ukraine Projekte im Gesamtwert von 2,4 Mrd. € genehmigt habe. Über das tatsächliche Ausmaß der Verminung von Flächen in der Ukraine gibt es nur grobe Schätzungen. Die US-Denkfabrik Center for European Policy Analysis (CEPA) geht davon aus, dass bis zu 40 % der Gesamtfläche der Ukraine vermint sein könnten; das wären etwa 240.000 km². age

Handelskontrolle mit ePhyto

Die Ukraine erleichtert ihren Landwirten den Zugang zu internationalen Märkten und verbessert die Handelskontrolle. Ab dem 1. Februar wird der Staatliche Lebensmittel- und Verbraucherdienst ein System elektronischer Pflanzengesundheitszertifikate, die sogenannte ePhyto-Lösung, einführen. Die relevanten Daten können dann innerhalb des Inspektionssystems Pflanzengesundheit (PHIS) weitergegeben werden. Laut dem stellvertretenden Leiter der Behörde, Wadym Tschaikowskyj, werde die Ukraine künftig in der Lage sein, elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse mit Ländern auszutauschen, die das System beim Export und Import von Waren nutzen. Die ePhyto-Lösung werde die Fälschung von Pflanzengesundheitszertifikaten unmöglich machen. Außerdem werde die Durchführung der obligatorischen Verfahren beim Grenzübertritt erheblich beschleunigt. Sei ein Land noch nicht für die ePhyto-Nutzung bereit, werde auf den gedruckten Versionen der Zertifikate ein QR-Code gedruckt, so Tschaikowskyj. Das biete den Inspektoren die Möglichkeit, die Echtheit des Dokuments zu überprüfen. Das ePhyto-System wurde von der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) entwickelt, die Teil der Ernährungsund Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist. age