Sie werden bei Login in den Shop auch automatisch auf der Bauernblatt-Website eingeloggt und können sich dann zukünftig mit dem gleichen Passwort auf beiden Websites anmelden.
Seit dem 1. November 2021 gilt die Nitratkulisse, die jetzt flächenscharf bekannt gegeben wurde. Für einzelne Betriebe hat dies erhebliche Auswirkungen. In diesem Beitrag werden die Effekte auf einen intensiven Futterbaubetrieb in der N-Kulisse dargestellt. Die Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), entsprechend den Vorlagen vom 30. September 2022, werden dabei berücksichtigt.
Landwirt Hansen bewirtschaftet einen Betrieb mit 200 ha. Hiervon entfallen 175 ha auf den Futterbau. Die Erträge des Futterbaus entsprechen den Referenzerträgen der Düngeverordnung (DÜV), die des Marktfruchtbaus dem betrieblichen Mittel der vergangenen fünf Jahre. In der N-Kulisse ist die organische Düngung auf 170 kg/ha begrenzt, und der Düngebedarf ist um 20 % zu kürzen. Bei obigen Ackerfrüchten ergibt sich eine um zirka 40 kg reduzierte N-Düngung, bei Ackergras um zirka 80 kg.
Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein sind bei Marktfrüchten Ertrags- und Qualitätsminderungen zu erwarten. Bei Weizen sinkt der Ertrag um 8 %, der Marktwert durch den geringeren Proteingehalt um zirka 5 %, der Umsatz somit um 13 %. (Raps –6 %, Winterroggen –8 % beziehungsweise –3 %).
Beim Futterbau wird für Gräser eine Ertragsminderung von 10 %, bei Silomais von 5 % unterstellt.
Schließen der Futterlücke
Weniger Dünger, weniger Futter? Ist ein leeres Fahrsilo in der N-Kulisse die Folge? Foto: Günter Hartmann
Positiv ist, dass Landwirt Hansen Düngemittel einspart und der chemische Pflanzenschutz leicht reduziert werden kann (Wachstumsregulatoren und Fungizide). Diese Einsparungen betragen bei Kosten von 2 €/kg N, 1,5 €/kg P2O5 und 1 €/ kg K2O und einer Einsparung von 30 €/ha beim Pflanzenschutz im Marktfruchtbau im Betrieb 7.720 €. 90 % der P- und K- sowie 20 % der N-Dünger-Einsparung entfallen dabei auf Gülle und sind daher nicht bewertet. Dem Betrieb fehlen 1.650 dt TS Grundfutter. Diese sind zu ergänzen. Landwirt Hansen plant aufgrund des vielen Dauergrünlands (DGL), den Maisanteil möglichst nicht zu reduzieren. Aufgrund der GAP ist die Fruchtfolge anzupassen. Daraus ergibt sich für ihn der in Tabelle 2 gezeigte Plan.
Die bisherige Ackergrasfläche war kaum ackerfähig und von geringer Leistungsfähigkeit. Daher war der Ertrag gering. Die vorhandenen Landschaftselemente reichen nicht als Mindestbrache aus, und deshalb werden von dieser Fläche 2,5 ha (2,5 %) stillgelegt. Davon ist 1 % freiwillige Brache mit einer Prämie von 1.300 €/ha. Gleichzeitig sichert Landwirt Hansen damit die Mindestbrache ab.
Silomais kann auf maximal 66 % der Ackerfläche bestellt werden. Diesen baut Hansen nach Getreide, Ackergras, Mischkultur (Mais/Bohne) an und auf 33 % als Mais nach Mais mit Untersaat oder Zwischenfrucht, bestellt bis zum 14. Oktober eines Jahres. Die Mischkultur steht nach dem zweiten Jahr Mais zur Schließung der Futterlücke auf den Ackerflächen (Mais + Untersaat/Mais/Mischkultur/Mais und so weiter). Da die Ertragsminderung auch auf dem Dauergrünland zu erwarten, ist, sieht sich Hansen gezwungen, weitere 8,1 ha Ackergras auf guten Flächen mit einem Ertrag von 135 dt TS anzubauen. Erst jetzt ist die Futterlücke geschlossen.
Die Marktfruchtfläche reduziert sich von 25 ha auf jetzt 9 ha, der Verkaufserlös um 32.813 €. Zusätzlich fehlen dem Betrieb 11 ha Stroh.
Wie sieht es mit der Futterqualität aus?
Weil der Energiegehalt in erster Linie von der Schnittintensität abhängig ist, sind durch die geringere N-Düngung keine geringeren Energiegehalte zu erwarten. Allerdings sinken die TS-Erträge und XP-Gehalte. Die fehlende Proteinmenge kann über Zukauf-Futtermittel ausgeglichen werden. Bei einem Mehrpreis von 60 ct/dt Futtermittel je Prozent des höheren Proteingehaltes steigt die Kraftfutterrechnung des Betriebes um 13.463 € pro Jahr.
Alternativ kann durch den Anbau von Leguminosen Dünger-N massiv eingespart werden. Durch Erhöhung des Leguminosenanteils (zum Beispiel Rotklee oder Weißklee) in den Grasbeständen um 10 % kann die N-Düngung um zirka 20 kg N/ha reduziert werden, wobei dieser Wert stark von der Etablierung und einer erfolgreichen Ernte der Leguminosen abhängig ist. Der Tausch von Acker- gegen Kleegras verringert den N-Bedarf und ermöglicht noch die Gülledüngung. Bei Leguminosen-Reinsaaten ist die Gülledüngung bis zur 170-kg-Grenze aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht möglich.
Die Addition aller Summen der Tabelle 4 beschreibt ein sehr düsteres und nicht angemessenes Bild, da selten alle Flächen eines Betriebes in der Kulisse liegen werden, die Kosten der Begrünung durch positive ackerbauliche Effekte ausgeglichen werden und daher von der Mehrheit der Betriebe ohnehin durchgeführt werden.
Fazit
Die Erweiterung der N-Kulissen hat in viehstarken Regionen bei hohem Flächenanteil eines Betriebes gravierende Auswirkungen. Durch den Anbau von Leguminosen ist bei möglicher Gülleabgabe in geringer Entfernung eine Milderung des Effektes möglich.
Um die Ertragsminderung möglichst gering zu halten, ist ein sehr effizienter Einsatz der organischen und mineralischen Düngemittel zwingend und der Anbauplan an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Bei Pachtpreisverhandlungen sind N-Kulissenflächen mit Abschlägen zu versehen. Der Verzicht auf die Flächenprämie löst keine Probleme, da es sich beim Düngerecht um gesetzliche Regelungen handelt, die über das Ordnungsrecht sanktioniert werden.
Die Anforderungen an die Dunglagerung sind hinsichtlich Bauausführung, Mindestlagerzeit und Sperrfristen für die Ausbringung in den vergangenen fünf Jahren sehr gestiegen. Hier gilt es für jeden Betriebsleiter, selbstkritisch zu reflektieren, ob ein betrieblicher Handlungsbedarf besteht.
Anfallender Mist muss so gelagert werden, dass der bestmögliche Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet ist. Jeder Betrieb, der Festmist von Huf- oder Klauentieren erzeugt, muss bereits seit dem 1. Januar 2020 sicherstellen, dass er mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Menge Festmist sicher lagern kann. Festmist ist laut Definition der Düngeverordnung (DÜV) Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu oder Futterresten, dessen Trockensubstanzgehalt über 15 % liegt. Ferner gilt ein generelles Ausbringverbot für Festmist in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar.
Wenn der Betrieb nicht in eine eigene Dungplatte investieren möchte, darf der Betriebsinhaber den Lagernachweis auch über schriftliche Vereinbarungen mit Dritten erbringen. Dies soll sicherstellen, dass die vertraglich festgelegte Menge überbetrieblich ordnungsgemäß gelagert und verwertet wird. Dieser Dritte muss ebenfalls nachweisen, dass seine Festmistplatte den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht und dass diese auch für die gesamte Lagermenge ausreichend dimensioniert ist.
Wer sich aktuell mit dem Neubau einer Dungplatte beschäftigt, sollte über eine längere Lagerdauer – zum Beispiel mindestens sechs Monate – nachdenken. Es hilft, Ausbringfenster zusammenzufassen und die Ausbringung des Festmistes zu ackerbaulich sinnvollen Terminen durchzuführen. Dies ist hilfreich, da der Zeitpunkt der Ausbringung so flexibler gewählt werden kann. Somit können günstige Witterungs- und Bodenverhältnisse besser ausgenutzt werden.
Die Zwischenlagerung von Festmist auf dem Feld ist bis zu sechs Monate nur in Ausnahmefällen gestattet. Vorrangig ist ordnungsgemäßer Lagerraum zu schaffen. Die anfallende Jauche, der Sickersaft und das mit diesen Stoffen verunreinigte Niederschlagswasser, welches von den Lageranlagen abfließt, müssen für mindestens sechs Monate gelagert werden können. Auch hier können gegebenenfalls als Nachweis der Mindestlagerkapazität Abnahmeverträge vorgelegt werden.
Ohne Baugenehmigung geht nichts
In Schleswig-Holstein wird gemäß § 62 Absatz 1 LBO SH für den Bau eines befestigten Festmistlagerplatzes eine Baugenehmigung verlangt. An diesem Verfahren wird unter anderem die Untere Wasserbehörde beteiligt. Die Anlage muss flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein. Dies gilt sowohl für die Bodenflächen als auch für die erforderliche seitliche Einfassung und das verwendete Fugenmaterial. Es werden neben der Statik vor allem die wasserrechtlichen Anforderungen geprüft. Diese werden insbesondere durch die bundeseinheitliche Verordnung AwSV in der Anlage 7 – Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) und durch das ergänzende, sehr umfassende Arbeitsblatt DWA-A 792 – Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – JGS-Anlagen vom August 2018 konkretisiert.
Durch dieses umfassende Regelwerk gilt im Wesentlichen ab 1.000 m³ Lagervolumen die Pflicht, dass die Arbeiten nur durch einen anerkannten Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV durchgeführt werden dürfen. Ebenfalls gilt ab 1.000 m³ bei Festmist wie auch bei Fahrsiloanlagen die Verpflichtung zu einer Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme und auf Anordnung der Behörde. Die meisten Dungplatten liegen jedoch unter diesem Grenzwert von 1.000 m³.
Entscheidend sind Arbeitswirtschaft und Hygiene vom Stall zum Misthaufen und zurück. Fotos: Jens Christian Flenker
Hohe Kosten: An Alternativen denken
Angesichts aktueller Bau- und Zinskosten wäre es eine Alternative zum Bau und Betrieb einer Dungplatte, den Festmist direkt im Stall zu lagern. Wenn Stalllagerung angerechnet werden soll, muss die Ausführung der Stallsohle gemäß DIN 11622 und TRwS 792 erfolgen. Diese Form der Lagerung empfiehlt sich bei Tierhaltung mit Weidehaltung im Sommer und einer grundsätzlich geringen Besatzdichte im Stall. Das funktioniert in der Mutterkuh- und Schafhaltung. Bei anderen Tierarten ist damit in den meisten Fällen ein Kompromiss zwischen gutem Stallklima und Ammoniakbelastung, Fliegendruck nach drei Wochen sowie Strohverbrauch und Arbeitswirtschaft verbunden. Die Lagerung von Festmist innerhalb des Stalles kommt insbesondere bei ganzjähriger Stallhaltung in den Sommermonaten an ihre Grenzen.
Für Betriebe mit geringem Mistanfall bieten sich weiterhin wasserdichte und/oder überdachte Container an. Unter einem Mistanfall von 80 m³ je Halbjahr ist diese Form der überbetrieblichen Lagerung vorzuziehen. Der Bau einer eigenen Dungplatte ist realistischerweise erst ab diesem Lagervolumen an Festmist sinnvoll. Der Bedarf an Lagerraum für Festmist und Jauche wird anhand der Werte der DÜV ermittelt.
Bemessung der Lagerkapazität
Die erforderliche Lagerkapazität auf der einen und der Anfall von Festmist und Jauche auf der anderen Seite ergeben sich aus den Vorschriften der DÜV (§ 12) sowie der Anlage 9 Tabelle 1 und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe 792, Kapitel 4. Die Berechnung ist in der Regel Teil der Baugenehmigung. Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein kann bei der Erstellung eines Lagerkapazitätsnachweises gern unterstützen.
Das Fassungsvermögen muss auf die Belange des Betriebes und des Gewässerschutzes abgestimmt sein. Die Kapazität muss ausreichen, um Zeiträume sicher überbrücken zu können, in denen die Ausbringung untersagt ist. Hierzu zählen zum einen die Sperrzeiten, aber auch Zeiträume, in denen der Boden nicht aufnahmefähig ist. Er darf weder gefroren noch schneebedeckt oder wassergesättigt sein.
Bauausführung einer Dunglagerstätte
Beim Bau ist darauf zu achten, dass die Bodenplatte in jedem Fall über ein ausreichendes Gefälle verfügt. So sollte zu den Abläufen ein Gefälle von mehr als 2 % geplant werden, damit Jauche und verunreinigtes Niederschlagswasser sicher in eine Sammel- und Vorgrube oder einen Güllebehälter geleitet werden können. Die Leitung sollte so geplant und errichtet werden, dass die Gefahr der Verstopfung gering und dennoch ein Spülen der Leitung jederzeit möglich ist.
Die Lagerfläche für Festmist ist seitlich einzufassen und so zu gestalten, dass ein Eindringen von sauberem Oberflächenwasser aus dem umliegenden Gelände nicht möglich ist. Geeignete Mittel sind Aufkantungen und Rinnen. Der beste Schutz ist aber auch hier, von vornherein auf ein ausreichendes Gefälle zu achten. Wände helfen ebenfalls und erleichtern zusätzlich die Entnahme, da der Mist dagegengeschoben werden kann. Zusätzlich wird die Stapelhöhe vergrößert. Letztendlich ist die Lagerung von Mist jedoch in der Höhe begrenzt. Eine umlaufende Wandhöhe von 1 m bis 2 m hat sich für Festmist bewährt.
Eine Dungplatte als Wanne auszuführen dient vor allem dazu, den Mist besser feucht zu halten und ihn besser verdichten zu können. Die Anerkennung als Lagerraum für Jauche oder Niederschlagswasser gestaltet sich hingegen zunehmend schwieriger. Ab einer Verdichtung von 1.000 kg/m³ wird unterstellt, dass Mist kein zusätzliches Wasser oder Jauche mehr aufnehmen kann.
Um den Anfall von belastetem Niederschlagswasser zu verringern, besteht zuletzt die Möglichkeit, die Dungplatte zu überdachen. Durch eine Überdachung, die das 0,6-Fache ihrer lichten Höhe über den Lagerraum hinausragt, kann auf die Berücksichtigung von belastetem Niederschlagswasser bei der Bemessung der Jauchegrube verzichtet werden. Bei trockenem Mist (über 25 % TS) wäre theoretisch keine Jauchegrube notwendig. Das klingt zwar gut, aber die Baukosten sind aktuell bei einem massiven Dach und Betonwänden inklusive kleiner Jauchegrube mit ungefähr 350 bis 400 €/m² wesentlich höher als eine Variante mit nur einer Bodenplatte inklusive Rohrleitung, Wänden und Sammelgrube (150 bis 180 €/m²).
Weiter kann es passieren, dass die Vorrotte des Mistes ohne Feuchtigkeit zum Erliegen kommt. Dies wiederum erhöht den Aufwand für Ausbringung und Einarbeitung. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass das Gebäude im Hinblick auf die Fliegenbelastung im Sommer möglichst weit von Stallungen und Wohnraum errichtet wird.
Letztendlich sind die Ausführung der Bodenplatte sowie die Entscheidung, ob eine Überdachung sinnvoll ist, immer abhängig von den Gegebenheiten vor Ort, der Art der betrieblichen Entmistung und den Vorlieben des Landwirts.
Dungplatten aus Beton
Die meisten Dungplatten werden aufgrund der Größe aus Beton hergestellt. Die bauordnungsrechtliche Norm für Dungplatten aus Beton ist die DIN 11 622 – Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos. Durch eine der Norm entsprechende Ausführung bedarf es keiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), da die Norm als technische Baubestimmung eingeführt ist. Die DIN 11 622, die AwSV und die TRwS 792 sind die wesentlichsten Planungsgrundlagen für den Fachplaner. Dieser hat die Übereinstimmung der geplanten Ausführung mit den Regelwerken zu prüfen und zu bewerten.
Eine weitere gute Planungshilfe ist der Bauteilkatalog (9. Auflage, 2016) des InformationsZentrums Beton GmbH. Hier sind übersichtlich die wesentlichen Anforderungen an den Beton bei Bauwerken oder Bauteilen in der Landwirtschaft und die sich daraus ergebenden Expositionsklassen einschließlich der Mindestanforderungen an den Beton zusammengestellt. Für Festmistplatten (bewehrt) ist ein Beton der Klassen C25/30 (LP) oder C35/45, XC4, XA1, XF3, XM1, WF erforderlich.
Bei Beton- und Stahlbetonfertigteilbauweisen ist von einer höheren Bauteilqualität und Maßgenauigkeit auszugehen. Diese müssen seitens der Hersteller mit einem Ü-Zeichen beziehungsweise CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Zur Abdichtung muss jedoch ein Fugenmaterial eigesetzt werden, welches vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen wurde.
Bei Mistplatten kommen aber auch sehr häufig örtliche Betonbauweisen zum Einsatz. Diese haben den Vorteil, dass kurzfristig auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden kann. Zur Abdichtung der Wand-Boden-Übergangsfuge dürfen hier nur Fugenbleche gemäß Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB), Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, eingesetzt werden. Mittlerweile gibt es jedoch auch ein System, das nachträglich aufgebracht werden kann.
Für Jauche und belastetes Niederschlagswasser werden am häufigsten monolithische Fertigbehälter aus Beton verwendet. Behälter aus Kunststoff bedürfen einer Zulassung für den Einsatzzweck. Die Auftriebssicherheit und wenn nötig die Überfahrbarkeit müssen in beiden Fällen gewährleistet sein.
Förderung durch die Rentenbank
Für die Betriebe, die in eine Dungplatte investieren möchten, gibt es derzeit über die Hausbank ein Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Hier besteht die Möglichkeit, für Dungplatten einen verlorenen Tilgungszuschuss zu erhalten. Detaillierte Angaben können auf der Homepage https://t1p.de/k6wxo eingesehen werden.
Fazit
Der Nachweis einer ausreichenden Lagerkapazität für Festmist ist bereits seit dem 1. Januar 2020 gesetzlich vorgesehen. Vieh haltende Betriebe müssen Lagerraum für mindestens zwei Monate im Betrieb gewährleisten. Größerer Lagerraum ist aus arbeitsorganisatorischer Sicht in den meisten Fällen sinnvoll. Planung und Ausführung einer Dungplatte unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zunehmend anspruchsvoller. Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer unterstützt hierbei gern.
Beim Einkauf im Supermarkt steht man jetzt immer öfter vor leeren Regalen. Bekannte Markenprodukte fehlen plötzlich im Sortiment der Lebensmittelketten. Das ist keine Folge von Hamsterkäufen, wie man sie bisher beobachten konnte. Die Ursache ist der aktuelle Preiskampf der Industrie mit den Abnehmern im Handel. Die Hersteller begründen die heraufgesetzten Preisforderungen mit höheren Rohstoffkursen, gestiegenen Energie- und Transportkosten. Auch die Ernährungsindustrie braucht höhere Erlöse, um die gestiegenen Preise für Milch, Getreide und Fleisch zahlen zu können.
Einzelhandel als Inflationsbremse?
Die großen Handelsketten argumentieren, viele Lieferanten nutzten die aktuelle Lage zur Durchsetzung überhöhter Forderungen. Um den Preisanstieg nicht noch zu beschleunigen, fährt die Handelsseite in den Preisverhandlungen eine harte Linie. Statt Markenware werden in den Geschäften Eigenmarken angeboten und Sonderangebotsaktionen eingeschränkt.
Die Teuerung in Deutschland ist so stark wie seit den 1950er Jahren nicht mehr, vor allen die Lebensmittelpreise sind extrem gestiegen. Viele Verbraucher konzentrieren sich beim Einkauf auf die Grundnahrungsmittel. Hochpreisige Produkte, Snacks oder Süßigkeiten werden immer weniger gekauft. Entsprechend lassen sich hier kaum Preisaufschläge durchsetzen. Um Verteuerungen zu verstecken, haben einige Hersteller einfach die Packungsgrößen reduziert, während der Verkaufspreis gleich geblieben ist.
Marktforscher erwarten weitersteigende Preise in allen Bereichen. Viele Hersteller müssen noch Kostensteigerungen, vor allem bei Energie, weitergeben.
Konsumkritiker sehen in der aktuellen Entwicklung jedoch auch eine Art Beruhigung des zuletzt überhitzten Konsumverhaltens. Neue Supermärkte mit immer größerer Verkaufsfläche müssen mit Ware gefüllt werden. Der Verbraucher wünscht mittlerweile eine Riesenauswahl in allen Bereichen. All diese Güter müssen erzeugt, transportiert und gelagert werden. Am Ende wird jedoch ein Teil teuer entsorgt, da die Haltbarkeit überschritten wurde.
EU-Richtlinie gegen unfairen Handel
In der Vergangenheit haben die großen Handelsketten ihre Marktmacht gegenüber ihren Lieferanten ausgespielt. Die Preisverhandlungen fanden teilweise unter widrigen Bedingungen statt. Diese unfairen Handelspraktiken sollen durch die neuen UTP-Richtlinien der EU begrenzt werden. In Deutschland mussten bis zur Jahresmitte die Lieferverträge angepasst werden. Dabei wird unterschieden zwischen komplett verbotenen Praktiken (schwarz) und erlaubten, sofern beiden Handelspartner zugestimmt haben (grau). Dies betrifft Vorgänge wie die kurzfristige Stornierung von Lieferungen, die Rückgabe von unverkaufter Ware oder Zahlungen der Lieferanten für Verkaufsaktionen, Lagerung oder Werbung. Jeder EU-Mitgliedstaat muss zukünftig eine Behörde einrichten oder benennen, welche die Durchsetzung der Richtlinie überwacht. Viele Erzeugerverbände fordern zusätzlich eine einheitliche Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel.
Lebensmittel deutlich teurer
Laut Marktbeobachtern ist es den Anbietern von zum Beispiel Gemüse, Fleisch und Wurst gelungen, im Jahresverlauf höhere Verkaufspreise durchzusetzen. In den vergangenen Wochen gab es einen regelrechten Preissprung bei Eiern als Folge der Vogelgrippe. Insgesamt lagen die Preisaufschläge für Lebensmittel im Oktober im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 20,3 % und damit deutlich über der Inflationsrate.
Doch nicht alle Preissprünge für Konsumgüter lassen sich mit höheren Energiekosten, dem Ukraine-Krieg, Hamsterkäufen oder neuen Vertragsvorschriften begründen. Oftmals wird auch Ware aus spekulativen Gründen zurückgehalten. Diese künstliche Verknappung treibt die Inflation zusätzlich an. Die Preissprünge nach oben und unten nehmen in allen Bereichen zu. Der Preisvergleich wird immer wichtiger, um sich vor Überraschungen beim Einkauf zu schützen.
Marktlage für die Woche vom 14. bis 20.11.2022
Getreide: Nach dem vorangegangen Preisanstieg sind die Kurse deutlich zurückgesetzt worden.
Raps: Auch die Matif-Rapskurse haben ihre Vorwochengewinne wieder abgegeben. Die Ukraine liefert vorerst weiter.
Futtermittel: Der niedrige Eurokurs sorgt für hohe Importkosten für Komponenten. Hiesiges Getreide wird günstiger.
Kartoffeln: Das Angebot reicht für die Nachfrage gut aus. Die Kurse bleiben unverändert. Es ist wenig freie Ware am Markt.
Schlachtrinder: Der Markt blieb zuletzt ausgeglichen. Die Preisspannen zwischen verschiedenen Abnehmern sind verhältnismäßig weit.
Schlachtschweine/-sauen: Gegen den Protest vieler Schlachtereien blieb der Vereinigungspreis in der Vorwoche unverändert.
Ferkel: Auch die Ferkelkurse blieben zuletzt unverändert. Importferkel sind im Kurs sogar etwas gestiegen.
Milch: Die hohen Milchgeldpreise haben die Produktion hierzulande nicht erhöht. Weltweit nimmt die Produktion nur leicht zu.
Schlachtlämmer/-schafe: Das Angebot übertrifft die saisonbedingt ruhige Nachfrage. Die Kurse geben nach.
Markttendenzfür die Woche vom 21. bis 27.11.2022
Getreide: Aktuell ist die Nachfrage ruhig. Für die Preisentwicklung bleibt die Lage am Schwarzen Meer entscheidend.
Raps: Die Ölmühlen können sich weiter mit Ware aus der Ukraine und aus Australien eindecken. Biodiesel bleibt gefragt.
Futtermittel: Bei einem knappen Angebot wird mit festen Kursen für Soja- und Rapsschrot gerechnet.
Kartoffeln: Vorerst wird mit einer saisonüblich ruhigen Nachfrage gerechnet. Dies gilt auch für den Export.
Schlachtrinder: Die Kurse für Jungbullen tendieren weiter fest. Für Schlachtkühe wird weniger geboten.
Schlachtschweine/-sauen: Hauspreise und reduzierte Schlachtungen sorgen weiter für Preisdruck.
Ferkel: Vorerst rechnet man mit stabilen Kursen. Gegen Jahresende könnte die Nachfrage wieder steigen.
Milch: Es wird bis weit ins nächste Jahr nicht mit sinkenden Milchpreisen gerechnet. Butter und Käse bleiben teuer.
Schlachtlämmer/-schafe: Viele Lämmer werden verspätet schlachtreif. Dazu sorgen Importe für weiteren Preisdruck.
Klimaaktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ haben im Potsdamer Museum Barberini Kartoffelbrei auf ein Gemälde von Claude Monet geworfen. „Was soll das denn?“, fragte ich meine Partnerin, „was hat denn Monet mit dem Klima zu tun?“ – „Ganz einfach“, sagte sie, „du sprichst gerade darüber. Über andere Aktionen würdest du vielleicht nicht sprechen.“
Schon gibt es Nachahmungen, etwa bei „Der Schrei“ von Edvard Munch. Die Bilder waren unter Glas und blieben unbeschädigt. Das haben die Aktivisten laut eigener Aussage vorher bedacht, es gehe ihnen ja nicht um Protest gegen die Kunst. Nur die Rahmen trugen Schaden davon.
Doch ist es ein Wert an sich, für etwas Aufmerksamkeit zu bekommen, egal in welcher Art? Auch Landwirte stehen in diesem Dilemma, wenn sie für berechtigte elementare Anliegen kämpfen und mit Schlepperkorsos Straßen blockieren. Kritik an den Aktionen steht schon bei Fuß, auch unter den Aktivisten selbst: Man diskreditiere mit dergleichen den Inhalt des Anliegens und rufe unnötig Ablehnung in der Bevölkerung hervor. Was aber braucht es, um Aufmerksamkeit und Bewusstheit für wirklich dringende Probleme zu schaffen, wie es der Klimawandel ist? Oh, geredet wird durchaus viel darüber, aber wirkungsvolle Maßnahmen bleiben aus oder dauern sehr lange, und viel Zeit lässt das Problem der Menschheit nicht.
„Wenn die Anti-Atomkraft-Bewegung damals nur vom Sofa aus Petitionen unterschrieben hätte, wäre Gorleben heute ein Endlager“, gab eine Hörerin in der NDR-Info-Radiosendung „Redezeit“ zu bedenken. Allerdings hat die Bewegung nicht nur durch Spektakel auf sich aufmerksam gemacht, sondern vor allem durch Argumente überzeugt, etwa dass Plutonium-239 eine Halbwertszeit von rund 24.000 Jahren habe – ein Zeitraum, bei dem unmöglich von „Sicherheit“ gesprochen werden könne. Was wären heute gute Gründe für Aktionen der Klimabewegung? Vielleicht dieser, der auch in der Sendung genannt wurde: Das Bundesverfassungsgericht hat im März entschieden, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen die Grundrechte der Bürger nicht ausreichend schützen. Das, so der Hörer, rechtfertige auch Aktionen, die über bloße Meinungsbekundung hinausgingen.
Fataler als Kartoffelbrei ist der Vorfall, dass eine Straßenblockade in Berlin einen Stau verursachte, der dazu führte, dass ein Rüstwagen der Feuerwehr zu spät zu einer Schwerverletzten durchkam und diese starb. Carla Rochel von der „Letzten Generation“ verteidigte in der TV-Sendung „Markus Lanz“, dass die Aktivisten selbst für Rettungsgassen gesorgt hätten und Staus, wie sie weiter hinten entstanden, alltäglich seien – „kein gutes Argument“, wie Moderator Lanz bemerkte.
Es kann nicht angehen, dass diejenigen ihre Forderungen durchsetzen, die am lautesten schreien oder am spektakulärsten agieren. Das würde in die Macht der Radikalsten münden, in gewisser Weise eine Form der Macht des Stärkeren oder der versuchten Erpressung.
Gute Argumente sind immer noch die besten Gründe. Wenn es um elementar Wichtiges geht, dürfen sie durchaus ein entsprechendes Maß an Aufmerksamkeit einfordern. Schädigung oder Gefährdung von Menschen auszuschließen, muss dabei oberstes Gebot sein. Kartoffelbrei gehört dabei wohl zu den vergleichsweise harmloseren Mitteln.
Welche Mittel des Protestes sind bei welchen Anliegen erlaubt? Kartoffelbrei gehört wohl zu den vergleichsweise harmloseren.
Die Bürger- und Demokratiepreise 2022 des Landtages Schleswig-Holstein und der Sparkassen in Schleswig-Holstein sind vergeben. Das diesjährige Thema des Preises lautete „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“. Das Grüne Sofa des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein war eines von zwei nominierten Projekten der Kategorie U27.
Der mit 3.000 € dotierte Preis in dieser Kategorie ging an die Waldjugend Nord für ihr Projekt „Klimawald Ostenfeld“. Das Grüne Sofa belegte Platz zwei. Der Landesvorsitzende der Landjugend, Hannes Bumann, konnte eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 500 € mit nach Hause nehmen. Obwohl es für das Grüne Sofa nicht zu Platz eins gereicht hat, zeigte sich Bumann zufrieden. „Das Projekt der Waldjugend ist auch ein sehr gutes. Uns hilft der Wettbewerb, dass das ‚Grüne Sofa’ bekannter wird“, sagte er gegenüber dem Bauernblatt.
Nach Süddeutschland in den Raum Stuttgart führte die diesjährige Agrarexkursion des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein. Es ging unter anderem um Weinbau, Kartoffeln, Direktvermarktung und den Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Betrieben zu Erzeugergemeinschaften.
Gleich zum Auftakt gab es einen besonderen Zwischenstopp bei Claas in Harsewinkel. Bei der Betriebsbesichtigung konnten alle hautnah miterleben, wie jeder Arbeitsschritt in den nächsten greift, wie bei einem Zahnrad. Alle 20 min wird ein Mähdrescher fertiggestellt. Das war beeindruckend. In Harsewinkel werden aber nicht nur Mähdrescher, sondern auch Häcksler und der Xerion gefertigt. Der nächste Tag startete mit der Besichtigung eines Kartoffelhofes. In der Region Lauffen gibt es etwa 70 Bauern. Die Böden sind sehr gut und eignen sich daher für den Kartoffel- und Weinanbau. Wobei früher gesagt wurde, Ackerland sei zu schade für den Weinanbau. Daher gab es Weinreben nur an den Hängen. Grünland gibt es in dieser Region kaum, daher sind auch keine Rinderbetriebe zu finden. Die Flächen sind im Gegensatz zu Schleswig-Holstein eher klein strukturiert, weil früher wegen der fehlenden Höfeordnung die Betriebe unter den Geschwistern aufgeteilt wurden.
Danach besuchte die Gruppe die Winzergenossenschaft Lauffener Weingärtner. Alle Trauben von Winzern aus der Region werden zusammen verarbeitet und der Wein anschließend in riesigen Edelstahlfässern gelagert. Später wird der Wein in Flaschen abgefüllt und deutschlandweit vermarktet. Um die Tradition zu erhalten, wird ein kleiner Teil des Weines nach wie vor in Holzfässer gefüllt. Im Weinbau wird noch viel mit der Hand gearbeitet, zum Beispiel beim Zurückschneiden der Reben im Winter und bei der Ernte am Hang. Auf flacheren Flächen kann die Ernte allerdings von einem Vollernter übernommen werden. Zum Abschluss des Tages ging es zum Hof Treiber. Der familiengeführte Betrieb hat sich auf Legehennen und die Vermarktung von Spanferkeln spezialisiert. Die Spanferkel werden zugekauft und das Fleisch in der eigenen Backstube zubereitet.
Am zweiten Tag besuchten die Lajus die bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH). Diese wurde 1988 von acht Landwirten gegründet, um die heimische Schweinerasse zu erhalten. Das Schwäbisch-Hällische Schwein zeichnet sich durch einen hohen Fettgehalt aus, wurde aber aufgrund fehlender Nachfrage vom Markt verdrängt. Die Gemeinschaft wuchs mit den Jahren und hat nun 1.800 Mitglieder. Damals wurden die Tiere noch bei Partnerschlachthöfen geschlachtet, heute hat die BESH einen eigenen Schlachthof. Jeder Landwirt bringt seine Tiere dort selbst hin. Somit wird ihnen ein langer Transportweg erspart. Der gesamte Betrieb der BESH wird von allen Landwirten gemeinsam bewirtschaftet. Heute werden nicht nur die Schwäbisch-Hällischen Schweine vermarktet, sondern auch Rinder, Schafe und Geflügel. Die Erzeugergemeinschaft hat eigene Richtlinien und kontrolliert ihre Landwirte regelmäßig, um eine hohe Qualität zu sichern. Die Fleisch- und Wurstwaren werden mittlerweile deutschlandweit vermarktet. Interessant war auch, dass die BESH Gewürze direkt aus den Anbaugebieten bezieht und dort auch Erzeugergemeinschaften gegründet hat. So werden beispielsweise die Bauern in Sansibar unterstützt und ihnen wurde es sogar ermöglicht, den Biostatus zu bekommen. Außerdem hat die Erzeugergemeinschaft einen eigenen Regionalmarkt und ein Restaurant. Bei einer Einkehr ins Restaurant konnten die Gäste aus Norddeutschland den Mittagstisch testen und befanden ihn für sehr gut.
Zum Abschluss der Tour besichtigten die Exkursionsteilnehmer noch einen Milchviehbetrieb vor den Toren Schwäbisch Halls. Der Gliemenhof ist eine GbR mit zwei Landwirten, zusammen bewirtschaften sie 400 ha und melken 300 Kühe. Abends wurde die Innenstadt von Stuttgart unsicher gemacht, bevor es mit vielen neuen Eindrücken im Gepäck wieder auf die Heimreise ging.
Im nächsten Jahr ist eine Agrarexkursion ins nahe gelegene Ausland geplant. Schon am nächsten Dienstag, 22. November, findet das nächste Agrarausschusstreffen auf dem Gut Rosenkrantz statt. Anmeldung unter landjugend-sh.ddns.net
300 Kühe werden auf dem Gliemenhof gemolken. Die GbR wir von zwei Landwirten bewirtschaftet.Gute Böden für den Kartoffelanbau.Nur aus Tradition werden noch Holzfässer mit Wein gefüllt. Die größte Menge kommt in Edelstahltanks.
Diese LandFrauen gehörten für drei Tage zur Crew auf der „Albin Köbis“. Fotos: LFV Bordesholm
Auf Segeltörn in der Dänischen Südsee waren zehn LandFrauen des OV Bordesholm und Umgebung. Schon auf dem Weg zum Museumshafen Flensburg, von wo es auf große Fahrt gehen sollte, war die Aufregung zu spüren, denn keine aus der Gruppe hatte jemals so eine Segelreise unternommen. Aber Segelkenntnisse waren nicht Bedingung für den Törn, also hieß es: „Auf ins Abenteuer!“
Mit ihren Seesäcken wurden die neuen Mitseglerinnen an Bord des Traditionsseglers „Albin Köbis“, eines 18 m langen Zweimasters, vom Eignerpaar Christian und Ela herzlich aufgenommen. Zur Stärkung gab es erst einmal einen Kaffee und ein Fischbrötchen an Bord. Nachdem das Gepäck verstaut und die Kojen bezogen waren, gab Christian erste Informationen zum Verhalten an Bord und zum Ablauf der Reise. Die „Albin Köbis“ wurde 1948 im Ostseehafen Barth als Fischkutter gebaut und hieß damals „Karl Krull“. Mitte der 1970er segelte die „Karl Krull“ von Kiel aus als Friedenskutter. Mitte der 1980er wurde das Schiff in den heutigen Zustand umgebaut – als Gaffelketsch – und seitdem heißt das Schiff „Albin Köbis“; benannt nach dem Anführer des Matrosenaufstandes, der am Ende des Ersten Weltkrieges hingerichtet wurde.
Alle Mitreisenden an Bord waren die Crew, die für Verpflegung sorgte, die Segel setzte und reffte, Seile zog und das Deck schrubbte. Aber die Kommandos gab Kapitän Christian. Und dann rief er endlich: „Leinen los!“
Die erste Nacht ankerte das Schiff noch in der Flensburger Förde, aber am zweiten Tag segelte das Schiff bei Sonnenschein und leichter Brise in die Dänische Südsee bis zum Hafen in Augustenburg. Auf der Fahrt gab es neben den wichtigen Segelmanövern, bei denen die Crew gefragt war, auch Zeit, sich ins Bugnetz zu legen und die See unter sich zu spüren oder einfach nur an Deck zu sitzen, zu klönen oder zu träumen.
An Land wurde abends noch ein Spaziergang durch den Schlosspark Augustenburg gemacht.
Am dritten Tag ging es auf einem kurzen Törn nach Sonderburg. Dort gab es im Hafen viel zu sehen wie die königliche Jacht „Dannebrog“, das Schiff der dänischen Königsfamilie oder die Skulptur „Butt im Griff“ von Günter Grass. Ganz besonders lecker schmeckte das „Anleger-Eis“.
Nach einem schönen Abend an Bord, bei dem die Mannschaft bei Liedern zu Gitarre in geselliger Runde saß, bis die Sonne im Meer versank, wurde es am Tag der Rückkehr ungemütlich. Bei stürmischer See lernte die Mannschaft die Arbeit an Bord bei Windstärken von 7 bis 8 auch von ihrer rauen Seite kennen und hatte großen Respekt vor dem Können und Wissen des Kapitäns, der dieses Schiff schon seit 20 Jahren kennt.
Froh und glücklich und um eine Erfahrung reicher erreichten die LandFrauen den Heimathafen des Schiffes. Ein letztes gemeinsames Essen an Bord als Stärkung vor dem Heimweg nach Bordesholm war ein schöner Abschluss für diese besondere Reise. Für das eine oder andere Crewmitglied war es vielleicht der Beginn eines Seglerinnenlebens, für eine 80-jährige Mitseglerin auf jeden Fall die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches
Abendessen – für die Verpflegung waren die Crewmitglieder an Bord selbst zuständig.Frisch aus der Koje gab es an Bord zunächst eine Yogaeinheit mit Nele, bevor wieder die Segel gesetzt wurden.Segelsetzen und -reffen, Seileziehen und Deckschrubben gehörten zu den Aufgaben der Crew.
Auf 50 bis 100 Anmeldungen für ihre erste Singleparty hatten die Jungen LandFrauen Dithmarschen gehofft. 120 gingen ein. Schließlich kamen gut 90 junge Frauen und Männer in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis in die romantisch geschmückte Festscheune von Thomas Schmidt-Wiborg in Karolinenkoog. Die Jungen LandFrauen waren nicht nur begeistert vom großen Zuspruch, sondern auch von der guten Partylaune der Gäste, die bis in die Nacht feierten.
Die Veranstalterinnen hatten verschiedene Sitzecken, Stehtische, eine Sofortbildkamera, eine Candy-Bar, einen Beerpong-Tisch sowie einen Tresen vorbereitet. Nach einem Begrüßungsgetränk starteten die Organisatorinnen ein Entweder-oder-Spiel, um für das erste „Beschnuppern“ Gruppen zu bilden. Dazu wurden jeweils zwei Begriffe hochgehalten wie „Landwirtschaft“ oder „keine Landwirtschaft“, „extrovertiert“ oder „introvertiert“, „Tanzbär“ oder „Tanzmuffel“. Jeder musste sich dann jeweils für eine Seite entscheiden. Spannend war, dass rund die Hälfte etwas mit Landwirtschaft zu tun hatte, fast alle Tanzbären waren und die Hälfte aus Dithmarschen kam. Das zeigte, dass die Singleparty auch außerhalb von Dithmarschen viele Interessenten gefunden hat und so viele neue Gesichter dabei waren. Sogar von der dänischen Grenze und aus Lübeck waren einige, auch dank der Ankündigung im Bauernblatt, gekommen. Am Ende der Runde wurde die Tanzfläche eröffnet. Die Gruppe der Extrovertierten hatte die Aufgabe, die introvertierten Tanzbären aufzufordern, und schon wurde fleißig Discofox getanzt und die Tanzfläche war gut gefüllt.
Zu Beginn hatten alle Personen neben einem Aufkleber mit ihrem Namen auch einen mit einem Begriff bekommen. Ziel war es, durch ein Wortpaar wie „Mann“ und „Frau“ oder „Salz“ und „Pfeffer“ ein Match zu finden. Durch die Matches ergaben sich viele Gespräche und die Möglichkeit, eine andere Person anzusprechen. Am Beerpong-Tisch bildeten sich ebenfalls Gruppen, die ein paar Runden spielten, und auch die Candy-Bar war am Ende des Abends leer. Als Erinnerung wurden knapp 50 Bilder gemacht, die die Teilnehmenden mit nach Hause nehmen durften.
Für die Gastgeberinnen war der Abend ein voller Erfolg. Es wurde viel getanzt, neue Bekanntschaften geschlossen, viele Nummern ausgetauscht, Händchen gehalten oder sogar ein wenig geknutscht. Im Nachgang hörten die Veranstalterinnen, dass sich geschrieben oder sogar getroffen wurde. Sie sind gespannt, ob sie am Ende einem Paar zum Glück verhelfen konnten.
Aufgrund des positiven Feedbacks werden die Jungen LandFrauen Dithmarschen voraussichtlich im November 2023 wieder eine Singleparty schmeißen. Sollte die Idee bei den Jungen LandFrauen aus anderen Kreisen auf Zuspruch stoßen, und sie Lust haben, eine ähnliche Party an anderen Orten zu geben, finden sie die Jungen LandFrauen Dithmarschen auf Instagram und Facebook.
Der im Rahmen der Energiewende prognostizierte Bedarf an Solarstrom in Deutschland kann nach Einschätzung des Präsidenten des Thünen-Instituts, Prof. Folkhard Isermeyer, auf weniger Fläche erzeugt werden als derzeit für die Bioenergie aufgewendet wird. Die Energiewende stehe damit nicht in Konkurrenz zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland, führte Isermeyer am Dienstag voriger Woche beim Strategischen Forum der Deutschen Agrarforschungsallianz zum Thema „Landnutzung im Wandel“ in Berlin aus.
Der ebenfalls als Redner eingeladene Abteilungsleiter für Klimaresilienz am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Prof. Hermann Lotze-Campen, mahnte indes an, dass die Einhaltung des Zwei-Grad-Zieles des Pariser Klimaabkommens nur bei einer Halbierung der Tierzahlen möglich sei. Ihm zufolge zeigten sämtliche langfristigen wissenschaftlichen Modellierungen, dass eine Reduzierung der Methanemissionen um 50 % und der Lachgasemissionen um 25 % notwendig sei, um die bereits beschlossenen Klimaziele bis 2050 zu erreichen.
Vervierfachung des Strombedarfs?
Die zunehmende Elektrifizierung der Wirtschaft und des Verkehrs werden laut Isermeyer eine Vervierfachung der aktuell erzeugten Strommenge in Deutschland auf bis zu 2.000 TWh im Jahr erfordern. Im vergangenen Kalenderjahr wurden in Deutschland laut amtlicher Statistik 518 TWh Stromenergie eingespeist, wobei 42,4 % davon aus Erneuerbaren Quellen stammten. Unter der Annahme, dass der zukünftige Strombedarf zu jeweils der Hälfte aus Wind- und aus Solarenergie gespeist würde, sei eine Gesamtleistung von 1.000 TWh Solarenergie pro Jahr notwendig, rechnete der Thünen-Präsident vor. Diese „Selbstversorgung mit Solarstrom“ könnte durch die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlagen auf etwa 1 Mio. ha erfüllt werden. Vor dem Hintergrund, dass derzeit rund 2,3 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche für die Bioenergie genutzt würden, sei dies ein relativ geringer Flächenverbrauch, betonte der Thünen-Präsident. Sofern Bioenergie in Zukunft nicht mehr in großen Mengen als Energieträger gebraucht werde, würden damit nach der Umstellung auf Wind- und Solarstrom sogar weniger Agrarflächen für die Energieerzeugung genutzt als heute.
Zwei Windräder pro Dorf
Die verbleibende Stromnachfrage könnte nach Ansicht von Isermeyer durch Windenergie gedeckt werden. Vorausgesetzt, dass 70 % des Windstroms onshore erzeugt würden, seien 70.000 Windenergieanlagen an Land mit jeweils 10 MWh Leistung im Jahr erforderlich. Diese Anzahl entspreche in etwa dem Bau von zwei Windrädern pro Dorf in Deutschland. Der Thünen-Präsident hält auf der Grundlage dieses Szenarios Landnutzungskonflikte im Landwirtschaftsbereich zwischen „Tank, Teller und Trog“ für lösbar. Von den heute 16,6 Mio. ha Agrarfläche seien großzügig gerechnet lediglich 10 Mio. ha notwendig, um die Bevölkerung in Deutschland zu ernähren, so der Agrarökonom.
Prof. Folkhard Isermeyer Foto: Imago
Lotze-Campen zufolge gehen zwei Drittel der Emissionen des Agrarsektors auf das Konto der Tierhaltung. Für den Abbau der Tierbestände seien daher die nächsten 30 Jahre entscheidend. Lotze-Campen verwies dabei auf mögliche Synergien zwischen Klima- und Gesundheitsschutz. So sei der derzeitige Fleischkonsum von durchschnittlich 1,2 kg pro Person und Woche angesichts der Ernährungsempfehlungen der EAT-Lancet-Kommission von lediglich 0,3 kg pro Woche viel zu hoch. Eine Reduzierung des Fleischkonsums hält Lotze-Campen für steuerbar, und zwar mittels wirtschaftlicher Anreize, Regulierungen oder einer Emissionsbepreisung. Alternativ dazu könnten auch technologische Lösungen, wie die Präzisionsfermentation, bei der Substitution von tierischen Produkten eine Rolle spielen.
Bei der Präzisionsfermentation werden laut Lotze-Campen Organismen wie Hefe verwendet, um echte Ei- oder Milchproteine herzustellen. Dies könnte helfen, die tropische Entwaldung zu reduzieren. Der Klimaforscher betonte zugleich, dass neben den Klimazielen auch die Umkehr des Biodiversitätsverlustes und der Abbau von Stickstoffüberschüssen zentrale Herausforderungen für die Transformation des Agrarsektors seien. Sämtliche Maßnahmen müssten vor dem Hintergrund erfolgen, dass auch für den Schutz der Artenvielfalt Flächen bereitzustellen seien.
In Kiel waren jetzt zahlreiche Vereinsmitglieder im Gastraum der Lille-Brauerei zusammengekommen, um den Geburtstag des Zusammenschlusses zu feiern.
Der Verein wurde im Jahr 2007 mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums gegründet, um eine genussvolle, nachhaltige und regional geprägte Esskultur zu fördern.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) lobte die hohe Motivation der Vereinsmitglieder: „Der Megatrend Regionalität wurde von dem Verein Feinheimisch frühzeitig erkannt. Regionale Wertschöpfung und kurze Lieferwege spielen gerade in aktuellen Zeiten eine immer größere Rolle. Umso mehr möchte ich den Vereinsmitgliedern, also Gastronominnen und Gastronomen, Produzentinnen und Produzenten sowie Förderinnen und Förderern, für ihr ehrenamtliches Engagement danken, das über die Landesgrenzen hinausstrahlt.“ Durch solche Initiativen rückten regionale Produkte, traditionelles Handwerk und lokale Kochkultur wieder stärker in das Bewusstsein. Auch die Aktionen des Vereins zur kulinarischen Bildung würdigte der Minister und kündigte an, zusammen mit dem Bildungsministerium eine Bildungsinitiative Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz für die Sekundarstufe I und II zeitnah auf den Weg zu bringen.
Vorsitzender Oliver Firla freute sich über das Netzwerk von Gastronomen, Produzenten, Fördermitgliedern und privaten Mitgliedern. Er betonte die Notwendigkeit zur weiteren Vernetzung mit anderen Vereinen und Organisationen. Auch auf der Direktvermarkterplattform „Gutes vom Hof.SH“ in Kooperation mit dem Fachbereich Gütezeichen der Landwirtschaftskammer präsentiert sich der Verein Feinheimisch mit zahlreichen Gastronomen und Produzenten.