Das seit Jahrzehnten etablierte System der Junghengstkörung hat ausgedient. Aufgrund der Leitlinie Tierschutz im Pferdesport erfolgt eine Reform des deutschen Körsystems. Der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes hat unter anderem mit der Verlegung der Junghengstkörung in den Februar reagiert. Um alle Beteiligten in den Austausch zu bringen, lud der Holsteiner Verband zu einem Praxistag zum Thema „Körvorbereitung für Junghengste“ ein.
Auf dem Betrieb von Familie Horns in Bredenbekshorst, Kreis Segeberg, kamen rund 30 Vertreter des Holsteiner Verbandes, der Politik und der Kreisveterinärämter sowie Ausbilder von Junghengsten aus Schleswig-Holstein zusammen. „Es ist uns ein bedeutendes Anliegen, mit den entsprechenden Funktionären eine praxistaugliche Umsetzung der Leitlinie zu ermöglichen“, sagte Stephan Haarhoff, Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes, und fügte hinzu: „Der Fokus liegt darauf, den Alltag in der Junghengstausbildung insbesondere den Amtsveterinären näherzubringen, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.“
Wie werden junge Hengstanwärter eigentlich auf die Körung vorbereitet? Diese Frage beantwortete Stephan Haarhoff am Praxistag gemeinsam mit den Gastgebern, Marc Horns und seiner Lebensgefährtin Pia Peters. Horns führt den landwirtschaftlichen Betrieb mit Deckstation in Bredenbekshorst bereits in vierter Generation gemeinsam mit seinen Eltern Thomas und Ute. Im kommenden Jahr feiert die Deckstation ihr 60-jähriges Bestehen. Zirka 50 Pferde und 30 Mutterkühe sind hier beheimatet, außerdem wird Ackerbau betrieben. Neben der Hengstvorbereitung gehören Abfohlservice, Jungpferdeaufzucht, Zuchtberatung und Zuchtstutenpension zum Angebot.
Individuelle Ausbildung Schritt für Schritt
Momentan hat Familie Horns vier Hengste in Vorbereitung zur Vorauswahl Ende November. Mit zweien von ihnen demonstrierte Marc Horns die Ausbildung auf dem Weg zur Körung. Den Anfang machte ein Sohn des Zuccero aus einer Cash-and-Carry-Mutter. Pia Peters erläuterte, wie die Jungpferde an erste Aufgaben herangeführt werden: „Wenn sie zu uns kommen, sind die Hengste noch ganz roh, meistens erst halfterführig. Wir gewöhnen sie dann an das Freilaufen mit Halfter – zunächst in der ganzen Halle und dann auf einem abgetrennten Stück.“
Wenn sie dies ruhig und gelassen absolvierten, werde das Longieren am Halfter, später mit Trense und darüber verschnalltem Halfter und anschließend ausschließlich mit Trense dazugenommen. „Bis wir das erste Mal einen Gurt verwenden, dauert es etwa vier Wochen“, so Peters weiter. „Bei wenigen geht es schneller, bei anderen dauert es länger. Es ist wichtig, die Pferde das Tempo vorgeben zu lassen.“
Der Zuccero-Sohn zeigte sich trotz der ungewohnt großen Zuschauerzahl bereits abgeklärt und routiniert. Er kennt schon den nächsten Schritt der Ausbildung, das Verschnallen der Dreieckszügel. Zwei bis drei Mal pro Woche laufen sich die Hengste zunächst im Schritt in der Führmaschine warm und werden dann frei laufen gelassen beziehungsweise erst ohne und dann mit Dreieckszügel longiert. Eine Trainingseinheit dauere in der Regel etwa 20 min.
Standardisierung nicht automatisch förderlich
Mit dem zweiten Hengst von Keaton-Casalito zeigte Horns, wie er die Pferde an das Freispringen gewöhnt. Nach dem Aufwärmen im Schritt und dem Freilaufen werden die Hengste zunächst an Stangen auf dem Boden, dann an Cavaletti und schließlich das Springen einer Reihe herangeführt. „Einige Pferde finden schnell eigenständig ihren Weg, andere brauchen häufigere Wiederholung und wir warten mit dem nächsten Schritt länger“, berichtet der Ausbilder. Einmal pro Woche werde das Freispringen trainiert. Jeden Tag geht es für die jungen Hengste auf einen Paddock – unabhängig vom Trainingsplan.
Das Interesse an den Ausführungen von Marc Horns und seiner Familie war insbesondere seitens der Amtsveterinäre groß, sodass ein reger Austausch entstand. Dabei wurde unter anderem diskutiert, inwiefern eine vereinheitlichte Ausbildung der Junghengste realisierbar und sinnvoll sei. Für die amtlichen Funktionäre gehe es dabei um Standards, die das Tierwohl während der gesamten Ausbildung garantieren sollten und nachprüfbar sein müssten.
Stephan Haarhoff wies auf die im vergangenen Jahr eingeführten Trainingstagebücher hin, die Hengstausbilder im Vorfeld der Körveranstaltung für ihre Schützlinge ausfüllen müssten. Dr. Thomas Nissen, Tierwohlbeauftragter des Holsteiner Verbandes, fügte ergänzend hinzu, dass standardisierte Ausbildungen bei „Tieren mit individuellen Persönlichkeiten, Stärken und Schwächen“ nur bedingt förderlich für eine tiergerechte Ausbildung seien. „Wenn das Training fundiert erfolgt, werden die Pferde nicht überfordert“, ist sich Nissen sicher. „Die Körkommission ist dabei in der Verantwortung zu erkennen, welche Hengste aufgrund ihrer Veranlagung und nicht aufgrund ihrer Vorbereitung als Vererber infrage kommen.“
Im regelmäßigen Austausch bleiben
Dr. Kristina Hein, Amtsleiterin im Kreis Dithmarschen, argumentierte: „Wir sind uns einig, wie wichtig es ist, die besten Hengste für den Zuchtfortschritt auszuwählen. Und es ist eine gute Sache, dass wir uns im Vorfeld hierzu austauschen. Aber ich habe an den Verband die Erwartung, dass eine klare Positionierung darüber erfolgt, wie im Hinblick auf die Leitlinie für alle Beteiligten geltende Standards entwickelt werden können.“ Die Veterinärin sagte weiter: „Das ist ein Prozess, der nicht innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein kann. Der Spagat zwischen aktueller Rechtslage und wirtschaftlichen Interessen muss gelingen.“
Die Anwesenden stimmten insofern überein, dass regelmäßiger und nach Möglichkeit unbürokratischer Austausch, möglicherweise auch in Form einer Arbeitsgruppe, künftig förderlich für die Zusammenarbeit sei. Zuchtleiter Stephan Haarhoff dankte Familie Horns für die Durchführung des Praxistags und resümierte: „Der Praxistag war eine rundum gelungene Veranstaltung. Der rege Austausch mit den zuständigen Behörden hat gezeigt, dass es durchaus unterschiedliche Auslegungsformen und Ansichten zur Junghengstausbildung geben kann. Auch zukünftig muss sich der Zuchtverband intensiv mit den Inhalten der Leitlinien auseinandersetzen. Bei diesem Prozess sollte man zwingend die Erfahrung unserer Ausbildungsbetriebe mit einbeziehen, um einen tiergerechten und praxisorientierten Weg einzuschlagen.“
Leitlinie Tierschutz im Pferdesport
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ veröffentlicht. Diese sollen nicht nur den Behörden als Auslegungshilfe bei der Anwendung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes dienen. Sie sollen insbesondere auch denjenigen Personen Orientierung bieten, die häufig mit Pferden umgehen.
Um neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis über Grundbedürfnisse und essenzielle Verhaltensmuster von Pferden Rechnung zu tragen, hat das BMEL die seit 1992 bestehenden Leitlinien 2020 umfassend überarbeitet und entsprechend angepasst. Die geltenden Leitlinien wurden dabei insbesondere in folgenden Bereichen aktualisiert: Haltungsbedingungen für Jungpferde im Rahmen der Ausbildung, Mindestalter beim Ausbildungsbeginn, Mindestalter beim Ersteinsatz in Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen, Haltungsbedingungen im Rahmen von Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen, Verbot der „Rollkur“ (Überbeugung des Genicks oder Halses).