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„Es ist wichtig, die Pferde das Tempo vorgeben zu lassen“

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Das seit Jahrzehnten ­etablierte System der ­Junghengstkörung hat ausgedient. Aufgrund der Leitlinie Tierschutz im Pferdesport erfolgt eine ­Reform des deutschen Körsystems. Der Verband der Züchter des ­Holsteiner Pferdes hat unter anderem mit der Verlegung der Junghengstkörung in den Februar ­reagiert. Um alle Beteiligten in den Austausch zu bringen, lud der Holsteiner Verband zu einem Praxistag zum Thema „Körvor­bereitung für Junghengste“ ein.

Auf dem Betrieb von Familie Horns in Bredenbekshorst, Kreis Segeberg, kamen rund 30 Vertreter des Holsteiner Verbandes, der Politik und der Kreisveterinärämter sowie Ausbilder von Junghengsten aus Schleswig-Holstein zusammen. „Es ist uns ein bedeutendes Anliegen, mit den entsprechenden Funktionären eine praxistaugliche Umsetzung der Leitlinie zu ermöglichen“, sagte Stephan Haarhoff, Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes, und fügte hinzu: „Der Fokus liegt darauf, den Alltag in der Junghengstausbildung insbesondere den Amtsveterinären näherzubringen, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.“

Marc Horns (li.) und seine Lebensgefährtin Pia Peters sowie Thomas und Ute Horns waren die Gastgeber des Praxistages. Foto: Johanna Voth

Wie werden junge Hengstanwärter eigentlich auf die Körung vorbereitet? Diese Frage beantwortete Stephan Haarhoff am Praxistag gemeinsam mit den Gastgebern, Marc Horns und seiner Lebensgefährtin Pia Peters. Horns führt den landwirtschaftlichen Betrieb mit Deckstation in Bredenbekshorst bereits in vierter Generation gemeinsam mit seinen Eltern Thomas und Ute. Im kommenden Jahr feiert die Deckstation ihr 60-jähriges Bestehen. Zirka 50 Pferde und 30 Mutterkühe sind hier beheimatet, außerdem wird Ackerbau betrieben. Neben der Hengstvorbereitung gehören Abfohlservice, Jungpferdeaufzucht, Zuchtberatung und Zuchtstutenpension zum Angebot.

Individuelle Ausbildung Schritt für Schritt

Momentan hat Familie Horns vier Hengste in Vorbereitung zur Vorauswahl Ende November. Mit zweien von ihnen demonstrierte Marc Horns die Ausbildung auf dem Weg zur Körung. Den Anfang machte ein Sohn des Zuccero aus einer Cash-and-Carry-Mutter. Pia Peters erläuterte, wie die Jungpferde an erste Aufgaben herangeführt werden: „Wenn sie zu uns kommen, sind die Hengste noch ganz roh, meistens erst halfterführig. Wir gewöhnen sie dann an das Freilaufen mit Halfter – zunächst in der ganzen Halle und dann auf einem abgetrennten Stück.“

Wenn sie dies ruhig und gelassen absolvierten, werde das Longieren am Halfter, später mit Trense und darüber verschnalltem Halfter und anschließend ausschließlich mit Trense dazugenommen. „Bis wir das erste Mal einen Gurt verwenden, dauert es etwa vier Wochen“, so Peters weiter. „Bei wenigen geht es schneller, bei anderen dauert es länger. Es ist wichtig, die Pferde das Tempo vorgeben zu lassen.“

Der Zuccero-Sohn zeigte sich trotz der ungewohnt großen Zuschauerzahl bereits abgeklärt und routiniert. Er kennt schon den nächsten Schritt der Ausbildung, das Verschnallen der Dreieckszügel. Zwei bis drei Mal pro Woche laufen sich die Hengste zunächst im Schritt in der Führmaschine warm und werden dann frei laufen gelassen beziehungsweise erst ohne und dann mit Dreieckszügel longiert. Eine Trainingseinheit dauere in der Regel etwa 20 min.

Standardisierung nicht automatisch förderlich

Mit dem zweiten Hengst von Keaton-Casalito zeigte Horns, wie er die Pferde an das Freispringen gewöhnt. Nach dem Aufwärmen im Schritt und dem Freilaufen werden die Hengste zunächst an Stangen auf dem Boden, dann an Cavaletti und schließlich das Springen einer Reihe herangeführt. „Einige Pferde finden schnell eigenständig ihren Weg, andere brauchen häufigere Wiederholung und wir warten mit dem nächsten Schritt länger“, berichtet der Ausbilder. Einmal pro Woche werde das Freispringen trainiert. Jeden Tag geht es für die jungen Hengste auf einen Paddock – unabhängig vom Trainingsplan.

Marc Horns verdeutlichte anhand verschiedener Junghengste, wie er die Vorbereitung aufbaut. Foto: Johanna Voth

Das Interesse an den Ausführungen von Marc Horns und seiner Familie war insbesondere seitens der Amtsveterinäre groß, sodass ein reger Austausch entstand. Dabei wurde unter anderem diskutiert, inwiefern eine vereinheitlichte Ausbildung der Junghengste ­realisierbar und sinnvoll sei. Für die amtlichen Funktionäre gehe es dabei um Standards, die das Tierwohl während der gesamten Ausbildung garantieren sollten und nachprüfbar sein müssten.

Stephan Haarhoff wies auf die im vergangenen Jahr eingeführten Trainingstagebücher hin, die Hengstausbilder im Vorfeld der Körveranstaltung für ihre Schützlinge ausfüllen müssten. Dr. Thomas Nissen, Tierwohlbeauftragter des Holsteiner Verbandes, fügte ergänzend hinzu, dass standardisierte Ausbildungen bei „Tieren mit individuellen Persönlichkeiten, Stärken und Schwächen“ nur bedingt förderlich für eine tiergerechte Ausbildung seien. „Wenn das Training fundiert erfolgt, werden die Pferde nicht überfordert“, ist sich Nissen sicher. „Die Körkommission ist dabei in der Verantwortung zu erkennen, welche Hengste aufgrund ihrer Veranlagung und nicht aufgrund ihrer Vorbereitung als Vererber infrage kommen.“

Im regelmäßigen Austausch bleiben

Dr. Kristina Hein, Amtsleiterin im Kreis Dithmarschen, argumentierte: „Wir sind uns einig, wie wichtig es ist, die besten Hengste für den Zuchtfortschritt auszuwählen. Und es ist eine gute Sache, dass wir uns im Vorfeld hierzu austauschen. Aber ich habe an den Verband die Erwartung, dass eine klare Positionierung darüber erfolgt, wie im Hinblick auf die Leitlinie für alle Beteiligten geltende Standards entwickelt werden können.“ Die Veterinärin sagte weiter: „Das ist ein Prozess, der nicht innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein kann. Der Spagat zwischen aktueller Rechtslage und wirtschaftlichen Interessen muss gelingen.“

Die Anwesenden stimmten insofern überein, dass regelmäßiger und nach Möglichkeit unbürokratischer Austausch, möglicherweise auch in Form einer Arbeitsgruppe, künftig förderlich für die Zusammenarbeit sei. Zuchtleiter Stephan Haarhoff dankte Familie Horns für die Durchführung des Praxistags und resümierte: „Der Praxistag war eine rundum gelungene Veranstaltung. Der rege Austausch mit den zuständigen Behörden hat gezeigt, dass es durchaus unterschiedliche Auslegungsformen und Ansichten zur Junghengstausbildung geben kann. Auch zukünftig muss sich der Zuchtverband intensiv mit den Inhalten der Leitlinien auseinandersetzen. Bei diesem Prozess sollte man zwingend die Erfahrung unserer Ausbildungsbetriebe mit einbeziehen, um einen tiergerechten und praxisorientierten Weg einzuschlagen.“

Leitlinie Tierschutz im Pferdesport

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ veröffentlicht. Diese sollen nicht nur den Behörden als Auslegungshilfe bei der Anwendung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes dienen. Sie sollen insbesondere auch denjenigen Personen Orientierung bieten, die häufig mit Pferden umgehen.

Um neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis über Grundbedürfnisse und essenzielle Verhaltensmuster von Pferden Rechnung zu tragen, hat das BMEL die seit 1992 bestehenden Leitlinien 2020 umfassend überarbeitet und entsprechend angepasst. Die geltenden Leitlinien wurden dabei insbesondere in folgenden Bereichen aktualisiert: Haltungsbedingungen für Jungpferde im Rahmen der Ausbildung, Mindestalter beim Ausbildungsbeginn, Mindestalter beim Ersteinsatz in Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen, Haltungsbedingungen im Rahmen von Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen, Verbot der „Rollkur“ (Überbeugung des Genicks oder Halses).

Abwehrmechanismen im Pflanzenreich

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Da Pflanzen standortgebunden sind, müssen sie gegenüber Fressfeinden spezielle Strategien entwickeln. Zimperlich sind sie dabei nicht, denn sie produzieren tödliche Gifte, setzen Dornen oder Stacheln ein, tarnen sich oder täuschen gar einen Schädlingsbefall vor. Sie schrecken nicht einmal davor zurück, einzelne Teile gezielt absterben zu lassen, damit die übrige Pflanze überlebt.

Dieser „programmierte Zelltod“ tritt als natürlicher Entwicklungsprozess in Mehrzellern auf, kommt also nicht nur bei Pflanzen, sondern auch bei Mensch und Tier vor. So können Pflanzen die von Pilzen, Bakterien oder Viren befallenen Teile abkapseln und sie so von der Versorgung abschneiden. In der Folge sterben diese Pflanzenteile ab und mit ihnen die Erreger. Vergreiste oder nutzlos gewordene Pflanzenteile ereilt häufig das gleiche Schicksal.

Eine häufig verwendete Verteidigungsstrategie ist die Tarnung. Wer mit seiner Umwelt verschmilzt (Mimese), fällt nicht weiter auf und wird übersehen. Nahezu perfekt beherrschen das zwei Dickblattgewächse aus der Steinwüste von Namibia, die bei uns als Zimmerpflanzen erhältlich sind. Crassula deceptor sieht aus wie die kleinen weißen Quarzsteinchen in ihrer Umgebung. Die Lebenden Steine, oft nach der Gattung als Lithops bezeichnet, unterscheiden sich optisch kaum von den echten Steinen ihrer Heimat. Eine andere Form des Versteckspiels ist das vereinzelte und verstreute Auftreten einjähriger Pflanzen. Dank der weitverteilten Bestände gelingt immer einigen Exemplaren die Ausbildung von Samen und damit die Erhaltung der Art.

An das saftige Innere von Kakteen kommt man nicht so leicht heran.
Foto: Karin Stern
Der Stechapfel schützt seine Samenkapsel konsequent. Foto: Karin Stern
Die oberirdischen Teile der Kartoffel enthalten giftige Inhaltsstoffe.
Foto: Karin Stern

Sehr guten Schutz bieten Stacheln und Dornen. Beide werden häufig miteinander verwechselt. Für Fressfeinde spielt es jedoch keine Rolle, ob es sich um Auswüchse der Stängel und Blätter handelt (Stacheln) oder um umgebildete Blattorgane, die fest an der Pflanze sitzen (Dornen). Typische Dornenpflanzen sind Kakteen, Feuerdorn, Weißdorn und Stechginster. Rosen, Disteln, Stechpalme, Himbeere und Brombeere hingegen weisen Stacheln auf. Der Stechapfel schützt sogar seine Früchte mit Stacheln.

Ebenso schmerzhaft kann der Kontakt mit Brennhaaren und Blattklingen ausfallen. So sondern die Haare des Waldziests einen Klebestoff ab, der kleine Fressfeinde im wahrsten Sinne des Wortes leimt. Werden die Haare auf Brennnesselblättern verletzt, geben sie einen brennenden Cocktail ab, der unter anderem Ameisensäure enthält. Die Brennnessel stellt damit sicher, dass sie freiwillig kein weiteres Mal berührt wird. Besonders trickreich geht die Königskerze vor. Krabbelt ein Insekt auf ihren Blättern, stößt die Pflanze die Blattbehaarung ab. So verheddert sich das kleine Tierchen heillos in dem mikroskopisch kleinen Gestrüpp. Unter sogenannten Blattklingen versteht man scharfkantige Blätter, die der Abwehr von Fressfeinden dienen, indem sie schmerzhafte Schnittwunden zufügen können. Auf diese Weise verleiden Pampasgras und Chinaschilf hungrigen Pflanzenfressern den Appetit.

Recht wirkungsvoll schützen sich manche Pflanzen durch Bitterstoffe und Gift. Während die Bitterstoffe nur den Appetit gründlich verderben, wird es bei giftigen Inhaltsstoffen schnell tödlich. Als gefährliche Beispiele sind Fingerhut, Tollkirsche, Goldregen, Tabak und Schierling zu nennen. Auch der Verzehr von Blättern und Stängeln der Kartoffelpflanze kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Der in unseren Wäldern weitverbreitete Adlerfarn schützt seine jungen Wedel mit einem hohen Gehalt an Blausäure. Insekten meiden die Wedel daher. Ausgewachsen enthalten die Blätter einen Giftcocktail, der zur Erblindung führen kann. Tabak enthält das Nervengift Nikotin. Bereits geringste Mengen davon wirken tödlich, wenn frische Blätter verzehrt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt dringend davor, Tabak in jedweder Form zu essen. Tomaten bilden beim ersten Raupenbiss eine gummiartige Substanz, die deren Verdauungsapparat verklebt.

Als gute Abwehrwaffe hat sich unangenehmer Geruch erwiesen. Manche Stoffe, Repellents genannt, schrecken hungrige Mäuler lediglich ab. So produzieren einige Wildkartoffelarten den Wirkstoff Demissin und werden deshalb nicht von den sonst so unersättlichen Larven des Kartoffelkäfers befallen. Raps erzeugt zu seinem Schutz den „Stinkstoff“ Sinigrin.

Wenn die Haare der Brennnessel bei Berührung abbrechen, setzen sie Ameisensäure frei. Foto: Karin Stern

Manche Tiere haben jedoch gelernt, mit den Tricks der Pflanzen umzugehen. Die Raupen einiger Schmetterlingsarten reagieren nicht auf den Reizstoff der Brennnesselhaare, vielmehr nutzen sie Brennnesseln als ausschließliche Nahrungsquelle. Besonders schlau stellt es auch die Raupe des Jakobskrautbärs, eines Nachtfalters, an. Sie futtert an dem Jakobsgreiskraut, das wegen seiner Inhaltsstoffe von Pferdehaltern gefürchtet ist. Und nun der Trick: Die Raupe reichert das Gift in ihrem Körper unbeschadet an und ist als wandelndes „Giftfass“ für ihre Feinde ungenießbar.

Stabile bis höhere Auszahlungspreise

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Die Milchauszahlungspreise der hiesigen Meiereien lagen im Schnitt um 0,36 ct höher als im September. Insgesamt ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von 60,24 ct/kg ECM. Viele Meiereien zahlen den Milchpreis des Vormonats aus, einige erhöhen um 1 bis 2 ct. Im restlichen Bundesgebiet werden vornehmlich unter 60 ct/kg ausgezahlt.

Im westlichen Bundesgebiet wurden im Oktober 51,57 bis 58,50 ct/ kg registriert, im östlichen Bundesgebiet bis zu 58 ct/ kg. Im Süden der Bundesrepublik rangierten die Milchauszahlungspreise zwischen 54,36 und 64,46 ct/kg ECM. In der Tendenz gehen Marktteilnehmer von vorerst stabilen Milchpreisen aus.

Das deutsche Milchaufkommen entwickelte sich zuletzt stabil, die Talsohle dürfte jedoch noch nicht erreicht worden sein. Die Vorjahreslinie wird mit 2,1 % überschritten, die Milchmenge von 2020 zu diesem Zeitpunkt im Jahr jedoch noch unterschritten. In Frankreich fehlen 1,4 % Milchanlieferungsmenge gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Aus Neuseeland werden ein Minus von 5 % und aus den USA von 0,1 % gemeldet. Auch Irlands Milcherzeugung liegt hinter dem Vorjahreszeitraum zurück (–0,3 %). In Australien fehlen sogar 5,8 % Milchmenge im Vergleich Juli bis September 2022 gegenüber 2021.

Für die KW 43 wurde im Bundesgebiet ein weiterer Preisanstieg für den Rohstoff Milch, insbesondere Industrierahm und Magermilchkonzentrat, verzeichnet. Am Spotmarkt für Milch in den Niederlanden werden nach einem Rückgang um 3 ct auf 55 ct/ kg nun wieder 55,5 ct/kg notiert. Am italienischen Spotmarkt kommt es zu einem Preisrückgang um 0,5 ct/kg auf 67,5 ct/kg.

Die Global-Dairy-Trade-Auktion in Neuseeland erzielte in der letzten Runde ein positives Ergebnis, nachdem die drei Runden zuvor jeweils mit einem negativen Index geendet haben. Das Ergebnis am 15. November von 2,4 % wird maßgeblich vom Voll- und Magermilchpulver gestützt. Dagegen haben Käse und Butter auf der letzten Auktion jeweils nachgegeben. Der Kieler Rohstoffwert Milch ab Hof wurde im Vergleich zum Vormonat abgesenkt. Mit 58 ct/kg liegt er 1,7 ct/ kg unter dem Septemberwert. Der Fettwert ging um 0,2 ct/kg zurück, der Nichtfettwert um 1,5 ct/kg. Weiterhin ist eine Energiekomponente von 2,5 ct im Wert enthalten.

Geformte Butter fließt auch in diesem Monat gut in den Markt. Die 250-g-Abpackung wird aufgrund des gutes Vorweihnachtsgeschäfts an der Kemptener Börse mit einem Plus von 10 ct gegenüber dem Vormonat und damit mit 7,60 bis 7,80 €/ kg notiert. Lose Butter gibt im Preis nach, was das Kaufinteresse dem Vernehmen nach stärkt. Die aktuelle Notierung rangiert zwischen 6,00 und 6,25 €/kg. Seit Anfang März ist dies der geringste Kurs. Für das erste Quartal sind noch nicht alle ausreichend eingedeckt. Unterschiedliche Preisvorstellungen zwischen Hersteller und Einkäufer führen zur Zurückhaltung bei den Einkäufern.

Im Monatsvergleich zeichnen stabile bis leicht rückläufige Preise den Käsemarkt. Vorverpackter Käse ist im LEH sehr gefragt, und das, obwohl die Preise erhöht worden sind. Der LEH ordert daher stetig Ware. Für den Export ist die Kaufkraft des importierenden Landes entscheidend. Es kommt immer öfter zu Preisdiskussionen. Die Verfügbarkeit des Angebots ist uneinheitlich. Zum Teil wird von einer Steigerung der Angebotsmengen berichtet. Es kommt aber auch immer wieder zu einer eingeschränkten Lieferfähigkeit. Sowohl Verpackungsmaterial als auch Arbeitskräfte sind knappe Güter.

Die Pulverpreise haben weiter nachgegeben. Marktteilnehmer berichten zwar von einem belebteren Handelsgeschäft mit einer höheren Nachfrage, speziell aus dem Fernen Osten. Insgesamt wird der Magermilchpulverbedarf jedoch als ruhig eingestuft. Produktionsunsicherheiten aufgrund der hohen Energiekosten hängen an deren Preisentwicklung. Man erwartet zudem eine Nachfragebelebung aus Nordafrika. Für Vollmilchpulver wird von einem ruhigen Handelsgeschehen berichtet.

Ein Rechenbeispiel zur Düngung

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Seit dem 1. November 2021 gilt die Nitratkulisse, die jetzt flächen­scharf bekannt gegeben ­wurde. Für einzelne Betriebe hat dies ­erhebliche Auswirkungen. In ­diesem Beitrag werden die ­Effekte auf einen intensiven Futterbaubetrieb in der N-Kulisse dargestellt. Die Anforderungen der Gemeinsamen Agrar­politik (GAP), entsprechend den Vorlagen vom 30. September 2022, werden dabei berücksichtigt.

Landwirt Hansen bewirtschaftet einen Betrieb mit 200 ha. Hiervon entfallen 175 ha auf den Futterbau. Die Erträge des Futterbaus entsprechen den Referenzerträgen der Düngeverordnung (DÜV), die des Marktfruchtbaus dem betrieblichen Mittel der vergangenen fünf Jahre. In der N-Kulisse ist die organische Düngung auf 170 kg/ha begrenzt, und der Düngebedarf ist um 20 % zu kürzen. Bei obigen Ackerfrüchten ergibt sich eine um zirka 40 kg reduzierte N-Düngung, bei Ackergras um zirka 80 kg.

Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein sind bei Marktfrüchten Ertrags- und Qualitätsminderungen zu erwarten. Bei Weizen sinkt der Ertrag um 8 %, der Marktwert durch den geringeren Proteingehalt um zirka 5 %, der Umsatz somit um 13 %. (Raps –6 %, Winterroggen –8 % beziehungsweise –3 %).

Beim Futterbau wird für Gräser eine Ertragsminderung von 10 %, bei Silomais von 5 % unterstellt.

Schließen der Futterlücke

Weniger Dünger, weniger Futter? Ist ein leeres Fahrsilo in der N-Kulisse die Folge? Foto: Günter Hartmann

Positiv ist, dass Landwirt Hansen Düngemittel einspart und der chemische Pflanzenschutz leicht reduziert werden kann (Wachstumsregulatoren und Fungizide). Diese Einsparungen betragen bei Kosten von 2 €/kg N, 1,5 €/kg P2O5 und 1 €/ kg K2O und einer Einsparung von 30 €/ha beim Pflanzenschutz im Marktfruchtbau im Betrieb 7.720 €. 90 % der P- und K- sowie 20 % der N-Dünger-Einsparung entfallen dabei auf Gülle und sind daher nicht bewertet. Dem Betrieb fehlen 1.650 dt TS Grundfutter. Diese sind zu ergänzen. Landwirt Hansen plant aufgrund des vielen Dauergrünlands (DGL), den Maisanteil möglichst nicht zu reduzieren. Aufgrund der GAP ist die Fruchtfolge anzupassen. Daraus ergibt sich für ihn der in Tabelle 2 gezeigte Plan.

Die bisherige Ackergrasfläche war kaum ackerfähig und von geringer Leistungsfähigkeit. Daher war der Ertrag gering. Die vorhandenen Landschaftselemente reichen nicht als Mindestbrache aus, und deshalb werden von dieser Fläche 2,5 ha (2,5 %) stillgelegt. Davon ist 1 % freiwillige Brache mit einer Prämie von 1.300 €/ha. Gleichzeitig sichert Landwirt Hansen damit die Mindestbrache ab.

Silomais kann auf maximal 66 % der Ackerfläche bestellt werden. Diesen baut Hansen nach Getreide, Ackergras, Mischkultur (Mais/Bohne) an und auf 33 % als Mais nach Mais mit Untersaat oder Zwischenfrucht, bestellt bis zum 14. Oktober eines Jahres. Die Mischkultur steht nach dem zweiten Jahr Mais zur Schließung der Futterlücke auf den Ackerflächen (Mais + Untersaat/Mais/Mischkultur/Mais und so weiter). Da die Ertragsminderung auch auf dem Dauergrünland zu erwarten, ist, sieht sich Hansen gezwungen, weitere 8,1 ha Ackergras auf guten Flächen mit einem Ertrag von 135 dt TS anzubauen. Erst jetzt ist die Futterlücke geschlossen.

Die Marktfruchtfläche reduziert sich von 25 ha auf jetzt 9 ha, der Verkaufserlös um 32.813 €. Zusätzlich fehlen dem Betrieb 11 ha Stroh.

Wie sieht es mit der Futterqualität aus?

Weil der Energiegehalt in erster Linie von der Schnittintensität abhängig ist, sind durch die geringere N-Düngung keine geringeren Energiegehalte zu erwarten. Allerdings sinken die TS-Erträge und XP-Gehalte. Die fehlende Proteinmenge kann über Zukauf-Futtermittel ausgeglichen werden. Bei einem Mehrpreis von 60 ct/dt Futtermittel je Prozent des höheren Proteingehaltes steigt die Kraftfutterrechnung des Betriebes um 13.463 € pro Jahr.

Alternativ kann durch den Anbau von Leguminosen Dünger-N massiv eingespart werden. Durch Erhöhung des Leguminosenanteils (zum Beispiel Rotklee oder Weißklee) in den Grasbeständen um 10 % kann die N-Düngung um zirka 20 kg N/ha reduziert werden, wobei dieser Wert stark von der Etablierung und einer erfolgreichen Ernte der Leguminosen abhängig ist. Der Tausch von Acker- gegen Kleegras verringert den N-Bedarf und ermöglicht noch die Gülledüngung. Bei Leguminosen-Reinsaaten ist die Gülledüngung bis zur 170-kg-Grenze aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht möglich.

Die Addition aller Summen der Tabelle 4 beschreibt ein sehr düsteres und nicht angemessenes Bild, da selten alle Flächen eines Betriebes in der Kulisse liegen werden, die Kosten der Begrünung durch positive ackerbauliche Effekte ausgeglichen werden und daher von der Mehrheit der Betriebe ohnehin durchgeführt werden.

Fazit

Die Erweiterung der N-Kulissen hat in viehstarken Regionen bei hohem Flächenanteil eines Betriebes gravierende Auswirkungen. Durch den Anbau von Leguminosen ist bei möglicher Gülleabgabe in geringer Entfernung eine Milderung des Effektes möglich.

Um die Ertragsminderung möglichst gering zu halten, ist ein sehr effizienter Einsatz der organischen und mineralischen Düngemittel zwingend und der Anbauplan an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Bei Pachtpreisverhandlungen sind N-Kulissenflächen mit Abschlägen zu versehen. Der Verzicht auf die Flächenprämie löst keine Probleme, da es sich beim Düngerecht um gesetzliche Regelungen handelt, die über das Ordnungsrecht sanktioniert werden.

Bau einer Dungplatte

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Die Anforderungen an die Dunglagerung sind hinsichtlich Bauausführung, Mindestlagerzeit und Sperrfristen für die Ausbringung in den vergangenen fünf Jahren sehr gestiegen. Hier gilt es für jeden Betriebsleiter, selbstkritisch zu reflektieren, ob ein betrieblicher Handlungsbedarf besteht.

Anfallender Mist muss so gelagert werden, dass der bestmögliche Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet ist. Jeder Betrieb, der Festmist von Huf- oder Klauentieren erzeugt, muss bereits seit dem 1. Januar 2020 sicherstellen, dass er mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Menge Festmist sicher lagern kann. Festmist ist laut Definition der Düngeverordnung (DÜV) Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu oder Futterresten, dessen Trockensubstanzgehalt über 15 % liegt. Ferner gilt ein generelles Ausbringverbot für Festmist in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar.

Wenn der Betrieb nicht in eine eigene Dungplatte investieren möchte, darf der Betriebsinhaber den Lagernachweis auch über schriftliche Vereinbarungen mit Dritten erbringen. Dies soll sicherstellen, dass die vertraglich festgelegte Menge überbetrieblich ordnungsgemäß gelagert und verwertet wird. Dieser Dritte muss ebenfalls nachweisen, dass seine Festmistplatte den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht und dass diese auch für die gesamte Lagermenge ausreichend dimensioniert ist.

Wer sich aktuell mit dem Neubau einer Dungplatte beschäftigt, sollte über eine längere Lagerdauer – zum Beispiel mindestens sechs Monate – nachdenken. Es hilft, Ausbringfenster zusammenzufassen und die Ausbringung des Festmistes zu ackerbaulich sinnvollen Terminen durchzuführen. Dies ist hilfreich, da der Zeitpunkt der Ausbringung so flexibler gewählt werden kann. Somit können günstige Witterungs- und Bodenverhältnisse besser ausgenutzt werden.

Die Zwischenlagerung von Festmist auf dem Feld ist bis zu sechs Monate nur in Ausnahmefällen gestattet. Vorrangig ist ordnungsgemäßer Lagerraum zu schaffen. Die anfallende Jauche, der Sickersaft und das mit diesen Stoffen verunreinigte Niederschlagswasser, welches von den Lageranlagen abfließt, müssen für mindestens sechs Monate gelagert werden können. Auch hier können gegebenenfalls als Nachweis der Mindestlagerkapazität Abnahmeverträge vorgelegt werden.

Ohne Baugenehmigung geht nichts

In Schleswig-Holstein wird gemäß § 62 Absatz 1 LBO SH für den Bau eines befestigten Festmistlagerplatzes eine Baugenehmigung verlangt. An diesem Verfahren wird unter anderem die Untere Wasserbehörde beteiligt. Die Anlage muss flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein. Dies gilt sowohl für die Bodenflächen als auch für die erforderliche seitliche Einfassung und das verwendete Fugenmaterial. Es werden neben der Statik vor allem die wasserrechtlichen Anforderungen geprüft. Diese werden insbesondere durch die bundeseinheitliche Verordnung AwSV in der Anlage 7 – Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) und durch das ergänzende, sehr umfassende Arbeitsblatt DWA-A 792 – Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – JGS-Anlagen vom August 2018 konkretisiert.

Durch dieses umfassende Regelwerk gilt im Wesentlichen ab 1.000 m³ Lagervolumen die Pflicht, dass die Arbeiten nur durch einen anerkannten Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV durchgeführt werden dürfen. Ebenfalls gilt ab 1.000 m³ bei Festmist wie auch bei Fahrsiloanlagen die Verpflichtung zu einer Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme und auf Anordnung der Behörde. Die meisten Dungplatten liegen jedoch unter diesem Grenzwert von 1.000 m³.

Entscheidend sind Arbeitswirtschaft und Hygiene vom Stall zum Misthaufen und zurück. Fotos: Jens Christian Flenker

Hohe Kosten: An Alternativen denken

Angesichts aktueller Bau- und Zinskosten wäre es eine Alternative zum Bau und Betrieb einer Dungplatte, den Festmist direkt im Stall zu lagern. Wenn Stalllagerung angerechnet werden soll, muss die Ausführung der Stallsohle gemäß DIN 11622 und TRwS 792 erfolgen. Diese Form der Lagerung empfiehlt sich bei Tierhaltung mit Weidehaltung im Sommer und einer grundsätzlich geringen Besatzdichte im Stall. Das funktioniert in der Mutterkuh- und Schafhaltung. Bei anderen Tierarten ist damit in den meisten Fällen ein Kompromiss zwischen gutem Stallklima und Ammoniakbelastung, Fliegendruck nach drei Wochen sowie Strohverbrauch und Arbeitswirtschaft verbunden. Die Lagerung von Festmist innerhalb des Stalles kommt insbesondere bei ganzjähriger Stallhaltung in den Sommermonaten an ihre Grenzen.

Für Betriebe mit geringem Mistanfall bieten sich weiterhin wasserdichte und/oder überdachte Container an. Unter einem Mistanfall von 80 m³ je Halbjahr ist diese Form der überbetrieblichen Lagerung vorzuziehen. Der Bau einer eigenen Dungplatte ist realistischerweise erst ab diesem Lagervolumen an Festmist sinnvoll. Der Bedarf an Lagerraum für Festmist und Jauche wird anhand der Werte der DÜV ermittelt.

Bemessung der Lagerkapazität

Die erforderliche Lagerkapazität auf der einen und der Anfall von Festmist und Jauche auf der anderen Seite ergeben sich aus den Vorschriften der DÜV (§ 12) sowie der Anlage 9 Tabelle 1 und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe 792, Kapitel 4. Die Berechnung ist in der Regel Teil der Baugenehmigung. Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein kann bei der Erstellung eines Lagerkapazitätsnachweises gern unterstützen.

Das Fassungsvermögen muss auf die Belange des Betriebes und des Gewässerschutzes abgestimmt sein. Die Kapazität muss ausreichen, um Zeiträume sicher überbrücken zu können, in denen die Ausbringung untersagt ist. Hierzu zählen zum einen die Sperrzeiten, aber auch Zeiträume, in denen der Boden nicht aufnahmefähig ist. Er darf weder gefroren noch schneebedeckt oder wassergesättigt sein.

Bauausführung einer Dunglagerstätte

Beim Bau ist darauf zu achten, dass die Bodenplatte in jedem Fall über ein ausreichendes Gefälle verfügt. So sollte zu den Abläufen ein Gefälle von mehr als 2 % geplant werden, damit Jauche und verunreinigtes Niederschlagswasser sicher in eine Sammel- und Vorgrube oder einen Güllebehälter geleitet werden können. Die Leitung sollte so geplant und errichtet werden, dass die Gefahr der Verstopfung gering und dennoch ein Spülen der Leitung jederzeit möglich ist.

Die Lagerfläche für Festmist ist seitlich einzufassen und so zu gestalten, dass ein Eindringen von sauberem Oberflächenwasser aus dem umliegenden Gelände nicht möglich ist. Geeignete Mittel sind Aufkantungen und Rinnen. Der beste Schutz ist aber auch hier, von vornherein auf ein ausreichendes Gefälle zu achten. Wände helfen ebenfalls und erleichtern zusätzlich die Entnahme, da der Mist dagegengeschoben werden kann. Zusätzlich wird die Stapelhöhe vergrößert. Letztendlich ist die Lagerung von Mist jedoch in der Höhe begrenzt. Eine umlaufende Wandhöhe von 1 m bis 2 m hat sich für Festmist bewährt.

Eine Dungplatte als Wanne auszuführen dient vor allem dazu, den Mist besser feucht zu halten und ihn besser verdichten zu können. Die Anerkennung als Lagerraum für Jauche oder Niederschlagswasser gestaltet sich hingegen zunehmend schwieriger. Ab einer Verdichtung von 1.000 kg/m³ wird unterstellt, dass Mist kein zusätzliches Wasser oder Jauche mehr aufnehmen kann.

Um den Anfall von belastetem Niederschlagswasser zu verringern, besteht zuletzt die Möglichkeit, die Dungplatte zu überdachen. Durch eine Überdachung, die das 0,6-Fache ihrer lichten Höhe über den Lagerraum hinausragt, kann auf die Berücksichtigung von belastetem Niederschlagswasser bei der Bemessung der Jauchegrube verzichtet werden. Bei trockenem Mist (über 25 % TS) wäre theoretisch keine Jauchegrube notwendig. Das klingt zwar gut, aber die Baukosten sind aktuell bei einem massiven Dach und Betonwänden inklusive kleiner Jauchegrube mit ungefähr 350 bis 400 €/m² wesentlich höher als eine Variante mit nur einer Bodenplatte inklusive Rohrleitung, Wänden und Sammelgrube (150 bis 180 €/m²).

Weiter kann es passieren, dass die Vorrotte des Mistes ohne Feuchtigkeit zum Erliegen kommt. Dies wiederum erhöht den Aufwand für Ausbringung und Einarbeitung. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass das Gebäude im Hinblick auf die Fliegenbelastung im Sommer möglichst weit von Stallungen und Wohnraum errichtet wird.

Letztendlich sind die Ausführung der Bodenplatte sowie die Entscheidung, ob eine Überdachung sinnvoll ist, immer abhängig von den Gegebenheiten vor Ort, der Art der betrieblichen Entmistung und den Vorlieben des Landwirts.

Dungplatten aus Beton

Die meisten Dungplatten werden aufgrund der Größe aus Beton hergestellt. Die bauordnungsrechtliche Norm für Dungplatten aus Beton ist die DIN 11 622 – Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos. Durch eine der Norm entsprechende Ausführung bedarf es keiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), da die Norm als technische Baubestimmung eingeführt ist. Die DIN 11 622, die AwSV und die TRwS 792 sind die wesentlichsten Planungsgrundlagen für den Fachplaner. Dieser hat die Übereinstimmung der geplanten Ausführung mit den Regelwerken zu prüfen und zu bewerten.

Eine weitere gute Planungshilfe ist der Bauteilkatalog (9. Auflage, 2016) des InformationsZentrums Beton GmbH. Hier sind übersichtlich die wesentlichen Anforderungen an den Beton bei Bauwerken oder Bauteilen in der Landwirtschaft und die sich daraus ergebenden Expositionsklassen einschließlich der Mindestanforderungen an den Beton zusammengestellt. Für Festmistplatten (bewehrt) ist ein Beton der Klassen C25/30 (LP) oder C35/45, XC4, XA1, XF3, XM1, WF erforderlich.

Bei Beton- und Stahlbetonfertigteilbauweisen ist von einer höheren Bauteilqualität und Maßgenauigkeit auszugehen. Diese müssen seitens der Hersteller mit einem Ü-Zeichen beziehungsweise CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Zur Abdichtung muss jedoch ein Fugenmaterial eigesetzt werden, welches vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen wurde.

Bei Mistplatten kommen aber auch sehr häufig örtliche Betonbauweisen zum Einsatz. Diese haben den Vorteil, dass kurzfristig auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden kann. Zur Abdichtung der Wand-Boden-Übergangsfuge dürfen hier nur Fugenbleche gemäß Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB), Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, eingesetzt werden. Mittlerweile gibt es jedoch auch ein System, das nachträglich aufgebracht werden kann.

Für Jauche und belastetes Niederschlagswasser werden am häufigsten monolithische Fertigbehälter aus Beton verwendet. Behälter aus Kunststoff bedürfen einer Zulassung für den Einsatzzweck. Die Auftriebssicherheit und wenn nötig die Überfahrbarkeit müssen in beiden Fällen gewährleistet sein.

Förderung durch die Rentenbank

Für die Betriebe, die in eine Dungplatte investieren möchten, gibt es derzeit über die Hausbank ein Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Hier besteht die Möglichkeit, für Dungplatten einen verlorenen Tilgungszuschuss zu erhalten. Detaillierte Angaben können auf der Homepage https://t1p.de/k6wxo eingesehen werden.

Fazit

Der Nachweis einer ausreichenden Lagerkapazität für Festmist ist bereits seit dem 1. Januar 2020 gesetzlich vorgesehen. Vieh haltende Betriebe müssen Lagerraum für mindestens zwei Monate im Betrieb gewährleisten. Größerer Lagerraum ist aus arbeitsorganisatorischer Sicht in den meisten Fällen sinnvoll. Planung und Ausführung einer Dungplatte unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zunehmend anspruchsvoller. Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer unterstützt hierbei gern.

Preiskampf im Lebensmittelhandel

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Beim Einkauf im Supermarkt steht man jetzt immer öfter vor leeren Regalen. Bekannte Markenprodukte fehlen plötzlich im Sortiment der Lebensmittelketten. Das ist keine Folge von Hamsterkäufen, wie man sie bisher beobachten konnte. Die Ursache ist der aktuelle Preiskampf der Industrie mit den Abnehmern im Handel. Die Hersteller begründen die heraufgesetzten Preisforderungen mit höheren Rohstoffkursen, gestiegenen Energie- und Transportkosten. Auch die Ernährungsindustrie braucht höhere Erlöse, um die gestiegenen Preise für Milch, Getreide und Fleisch zahlen zu können.

Einzelhandel als Inflationsbremse?

Die großen Handelsketten argumentieren, viele Lieferanten nutzten die aktuelle Lage zur Durchsetzung überhöhter Forderungen. Um den Preisanstieg nicht noch zu beschleunigen, fährt die Handelsseite in den Preisverhandlungen eine harte Linie. Statt Markenware werden in den Geschäften Eigenmarken angeboten und Sonderangebotsaktionen eingeschränkt.

Die Teuerung in Deutschland ist so stark wie seit den 1950er Jahren nicht mehr, vor allen die Lebensmittelpreise sind extrem gestiegen. Viele Verbraucher konzentrieren sich beim Einkauf auf die Grundnahrungsmittel. Hochpreisige Produkte, Snacks oder Süßigkeiten werden immer weniger gekauft. Entsprechend lassen sich hier kaum Preisaufschläge durchsetzen. Um Verteuerungen zu verstecken, haben einige Hersteller einfach die Packungsgrößen reduziert, während der Verkaufspreis gleich geblieben ist.

Marktforscher erwarten weitersteigende Preise in allen Bereichen. Viele Hersteller müssen noch Kostensteigerungen, vor allem bei Energie, weitergeben.

Konsumkritiker sehen in der aktuellen Entwicklung jedoch auch eine Art Beruhigung des zuletzt überhitzten Konsumverhaltens. Neue Supermärkte mit immer größerer Verkaufsfläche müssen mit Ware gefüllt werden. Der Verbraucher wünscht mittlerweile eine Riesenauswahl in allen Bereichen. All diese Güter müssen erzeugt, transportiert und gelagert werden. Am Ende wird jedoch ein Teil teuer entsorgt, da die Haltbarkeit überschritten wurde.

EU-Richtlinie gegen unfairen Handel

In der Vergangenheit haben die großen Handelsketten ihre Marktmacht gegenüber ihren Lieferanten ausgespielt. Die Preisverhandlungen fanden teilweise unter widrigen Bedingungen statt. Diese unfairen Handelspraktiken sollen durch die neuen UTP-Richtlinien der EU begrenzt werden. In Deutschland mussten bis zur Jahresmitte die Lieferverträge angepasst werden. Dabei wird unterschieden zwischen komplett verbotenen Praktiken (schwarz) und erlaubten, sofern beiden Handelspartner zugestimmt haben (grau). Dies betrifft Vorgänge wie die kurzfristige Stornierung von Lieferungen, die Rückgabe von unverkaufter Ware oder Zahlungen der Lieferanten für Verkaufsaktionen, Lagerung oder Werbung. Jeder EU-Mitgliedstaat muss zukünftig eine Behörde einrichten oder benennen, welche die Durchsetzung der Richtlinie überwacht. Viele Erzeugerverbände fordern zusätzlich eine einheitliche Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel.

Lebensmittel deutlich teurer

Laut Marktbeobachtern ist es den Anbietern von zum Beispiel Gemüse, Fleisch und Wurst gelungen, im Jahresverlauf höhere Verkaufspreise durchzusetzen. In den vergangenen Wochen gab es einen regelrechten Preissprung bei Eiern als Folge der Vogelgrippe. Insgesamt lagen die Preisaufschläge für Lebensmittel im Oktober im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 20,3 % und damit deutlich über der Inflationsrate.

Doch nicht alle Preissprünge für Konsumgüter lassen sich mit höheren Energiekosten, dem Ukraine-Krieg, Hamsterkäufen oder neuen Vertragsvorschriften begründen. Oftmals wird auch Ware aus spekulativen Gründen zurückgehalten. Diese künstliche Verknappung treibt die Inflation zusätzlich an. Die Preissprünge nach oben und unten nehmen in allen Bereichen zu. Der Preisvergleich wird immer wichtiger, um sich vor Überraschungen beim Einkauf zu schützen.

Marktlage für die Woche vom 14. bis 20.11.2022

Getreide: Nach dem vorangegangen Preisanstieg sind die Kurse deutlich zurückgesetzt worden.

Raps: Auch die Matif-Rapskurse haben ihre Vorwochengewinne wieder abgegeben. Die Ukraine liefert vorerst weiter.

Futtermittel: Der niedrige Eurokurs sorgt für hohe Importkosten für Komponenten. Hiesiges Getreide wird günstiger.

Kartoffeln: Das Angebot reicht für die Nachfrage gut aus. Die Kurse bleiben unverändert. Es ist wenig freie Ware am Markt.

Schlachtrinder: Der Markt blieb zuletzt ausgeglichen. Die Preisspannen zwischen verschiedenen Abnehmern sind verhältnismäßig weit.

Schlachtschweine/-sauen: Gegen den Protest vieler Schlachtereien blieb der Vereinigungspreis in der Vorwoche unverändert.

Ferkel: Auch die Ferkelkurse blieben zuletzt unverändert. Importferkel sind im Kurs sogar etwas gestiegen.

Milch: Die hohen Milchgeldpreise haben die Produktion hierzulande nicht erhöht. Weltweit nimmt die Produktion nur leicht zu.

Schlachtlämmer/-schafe: Das Angebot übertrifft die saisonbedingt ruhige Nachfrage. Die Kurse geben nach.

Markttendenzfür die Woche vom 21. bis 27.11.2022

Getreide: Aktuell ist die Nachfrage ruhig. Für die Preisentwicklung bleibt die Lage am Schwarzen Meer entscheidend.

Raps: Die Ölmühlen können sich weiter mit Ware aus der Ukraine und aus Australien eindecken. Biodiesel bleibt gefragt.

Futtermittel: Bei einem knappen Angebot wird mit festen Kursen für Soja- und Rapsschrot gerechnet.

Kartoffeln: Vorerst wird mit einer saisonüblich ruhigen Nachfrage gerechnet. Dies gilt auch für den Export.

Schlachtrinder: Die Kurse für Jungbullen tendieren weiter fest. Für Schlachtkühe wird weniger geboten.

Schlachtschweine/-sauen: Hauspreise und reduzierte Schlachtungen sorgen weiter für Preisdruck.

Ferkel: Vorerst rechnet man mit stabilen Kursen. Gegen Jahresende könnte die Nachfrage wieder steigen.

Milch: Es wird bis weit ins nächste Jahr nicht mit sinkenden Milchpreisen gerechnet. Butter und Käse bleiben teuer.

Schlachtlämmer/-schafe: Viele Lämmer werden verspätet schlachtreif. Dazu sorgen Importe für weiteren Preisdruck.

Was darf Protest?

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Klimaaktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ haben im Potsdamer Museum Barberini Kartoffelbrei auf ein Gemälde von Claude Monet geworfen. „Was soll das denn?“, fragte ich meine Partnerin, „was hat denn Monet mit dem Klima zu tun?“ – „Ganz einfach“, sagte sie, „du sprichst gerade darüber. Über andere Aktionen würdest du vielleicht nicht sprechen.“

Schon gibt es Nachahmungen, etwa bei „Der Schrei“ von Edvard Munch. Die Bilder waren unter Glas und blieben unbeschädigt. Das haben die Aktivisten laut eigener Aussage vorher bedacht, es gehe ihnen ja nicht um Protest gegen die Kunst. Nur die Rahmen trugen Schaden davon.

Doch ist es ein Wert an sich, für etwas Aufmerksamkeit zu bekommen, egal in welcher Art? Auch Landwirte stehen in diesem Dilemma, wenn sie für berechtigte  elementare Anliegen kämpfen und mit Schlepperkorsos Straßen blockieren. Kritik an den Aktionen steht schon bei Fuß, auch unter den Aktivisten selbst: Man diskreditiere mit dergleichen den Inhalt des Anliegens und rufe unnötig Ablehnung in der Bevölkerung hervor. Was aber braucht es, um Aufmerksamkeit und Bewusstheit für wirklich dringende Probleme zu schaffen, wie es der Klimawandel ist? Oh, geredet wird durchaus viel darüber, aber wirkungsvolle Maßnahmen bleiben aus oder dauern sehr lange, und viel Zeit lässt das Problem der Menschheit nicht.

„Wenn die Anti-Atomkraft-Bewegung damals nur vom Sofa aus Petitionen unterschrieben hätte, wäre Gorleben heute ein Endlager“, gab eine Hörerin in der NDR-Info-Radiosendung „Redezeit“ zu bedenken. Allerdings hat die Bewegung nicht nur durch Spektakel auf sich aufmerksam gemacht, sondern vor allem durch Argumente überzeugt, etwa dass Plutonium-239 eine Halbwertszeit von rund 24.000 Jahren habe – ein Zeitraum, bei dem unmöglich von „Sicherheit“ gesprochen werden könne. Was wären heute gute Gründe für Aktionen der Klimabewegung? Vielleicht dieser, der auch in der Sendung genannt wurde: Das Bundesverfassungsgericht hat im März entschieden, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen die Grundrechte der Bürger nicht ausreichend schützen. Das, so der Hörer, rechtfertige auch Aktionen, die über bloße Meinungsbekundung hinausgingen.

Fataler als Kartoffelbrei ist der Vorfall, dass eine Straßenblockade in Berlin einen Stau verursachte, der dazu führte, dass ein Rüstwagen der Feuerwehr zu spät zu einer Schwerverletzten durchkam und diese starb. Carla Rochel von der „Letzten Generation“ verteidigte in der TV-Sendung „Markus Lanz“, dass die Aktivisten selbst für Rettungsgassen gesorgt hätten und Staus, wie sie weiter hinten entstanden, alltäglich seien – „kein gutes Argument“, wie Moderator Lanz bemerkte.

Es kann nicht angehen, dass diejenigen ihre Forderungen durchsetzen, die am lautesten schreien oder am spektakulärsten agieren. Das würde in die Macht der Radikalsten münden, in gewisser Weise eine Form der Macht des Stärkeren oder der versuchten Erpressung. 

Gute Argumente sind immer noch die besten Gründe. Wenn es um elementar Wichtiges geht, dürfen sie durchaus ein entsprechendes Maß an Aufmerksamkeit einfordern. Schädigung oder Gefährdung von Menschen auszuschließen, muss dabei oberstes Gebot sein. Kartoffelbrei gehört dabei wohl zu den vergleichsweise harmloseren Mitteln.

Welche Mittel des Protestes sind bei welchen Anliegen erlaubt? Kartoffelbrei gehört wohl zu den vergleichsweise harmloseren.

Zweiter Platz fürs Grüne Sofa

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Die Bürger- und Demokratiepreise 2022 des Landtages Schleswig-Holstein und der Sparkassen in Schleswig-Holstein sind vergeben. Das diesjährige Thema des Preises lautete „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“. Das Grüne Sofa des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein war eines von zwei nominierten Projekten der Kategorie U27.

Der mit 3.000 € dotierte Preis in dieser Kategorie ging an die Waldjugend Nord für ihr Projekt „Klimawald Ostenfeld“. Das Grüne Sofa belegte Platz zwei. Der Landesvorsitzende der Landjugend, Hannes Bumann, konnte eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 500 € mit nach Hause nehmen. Obwohl es für das Grüne Sofa nicht zu Platz eins gereicht hat, zeigte sich Bumann zufrieden. „Das Projekt der Waldjugend ist auch ein sehr gutes. Uns hilft der Wettbewerb, dass das ‚Grüne Sofa’ bekannter wird“, sagte er gegenüber dem Bauernblatt. 

Wein im Stahlfass und Schwein aus Schwäbisch Hall

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Nach Süddeutschland in den Raum Stuttgart führte die diesjährige Agrarexkursion des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein. Es ging unter anderem um Weinbau, Kartoffeln, Direktvermarktung und den Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Betrieben zu Erzeugergemeinschaften.

Gleich zum Auftakt gab es einen besonderen Zwischenstopp bei Claas in Harsewinkel. Bei der Betriebsbesichtigung konnten alle hautnah miterleben, wie jeder Arbeitsschritt in den nächsten greift, wie bei einem Zahnrad. Alle 20 min wird ein Mähdrescher fertiggestellt. Das war beeindruckend. In Harsewinkel werden aber nicht nur Mähdrescher, sondern auch Häcksler und der Xerion gefertigt. Der nächste Tag startete mit der Besichtigung eines Kartoffelhofes. In der Region Lauffen gibt es etwa 70 Bauern. Die Böden sind sehr gut und eignen sich daher für den Kartoffel- und Weinanbau. Wobei früher gesagt wurde, Ackerland sei zu schade für den Weinanbau. Daher gab es Weinreben nur an den Hängen. Grünland gibt es in dieser Region kaum, daher sind auch keine Rinderbetriebe zu finden. Die Flächen sind im Gegensatz zu Schleswig-Holstein eher klein strukturiert, weil früher wegen der fehlenden Höfeordnung die Betriebe unter den Geschwistern aufgeteilt wurden.

Danach besuchte die Gruppe die Winzergenossenschaft Lauffener Weingärtner. Alle Trauben von Winzern aus der Region werden zusammen verarbeitet und der Wein anschließend in riesigen Edelstahlfässern gelagert. Später wird der Wein in Flaschen abgefüllt und deutschlandweit vermarktet. Um die Tradition zu erhalten, wird ein kleiner Teil des Weines nach wie vor in Holzfässer gefüllt. Im Weinbau wird noch viel mit der Hand gearbeitet, zum Beispiel beim Zurückschneiden der Reben im Winter und bei der Ernte am Hang. Auf flacheren Flächen kann die Ernte allerdings von einem Vollernter übernommen werden. Zum Abschluss des Tages ging es zum Hof Treiber. Der familiengeführte Betrieb hat sich auf Legehennen und die Vermarktung von Spanferkeln spezialisiert. Die Spanferkel werden zugekauft und das Fleisch in der eigenen Backstube zubereitet.

Am zweiten Tag besuchten die Lajus die bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH). Diese wurde 1988 von acht Landwirten gegründet, um die heimische Schweinerasse zu erhalten. Das Schwäbisch-Hällische Schwein zeichnet sich durch einen hohen Fettgehalt aus, wurde aber aufgrund fehlender Nachfrage vom Markt verdrängt. Die Gemeinschaft wuchs mit den Jahren und hat nun 1.800 Mitglieder. Damals wurden die Tiere noch bei Partnerschlachthöfen geschlachtet, heute hat die BESH einen eigenen Schlachthof. Jeder Landwirt bringt seine Tiere dort selbst hin. Somit wird ihnen ein langer Transportweg erspart. Der gesamte Betrieb der BESH wird von allen Landwirten gemeinsam bewirtschaftet. Heute werden nicht nur die Schwäbisch-Hällischen Schweine vermarktet, sondern auch Rinder, Schafe und Geflügel. Die Erzeugergemeinschaft hat eigene Richtlinien und kontrolliert ihre Landwirte regelmäßig, um eine hohe Qualität zu sichern. Die Fleisch- und Wurstwaren werden mittlerweile deutschlandweit vermarktet. Interessant war auch, dass die BESH Gewürze direkt aus den Anbaugebieten bezieht und dort auch Erzeugergemeinschaften gegründet hat. So werden beispielsweise die Bauern in Sansibar unterstützt und ihnen wurde es sogar ermöglicht, den Biostatus zu bekommen. Außerdem hat die Erzeugergemeinschaft einen eigenen Regionalmarkt und ein Restaurant. Bei einer Einkehr ins Restaurant konnten die Gäste aus Norddeutschland den Mittagstisch testen und befanden ihn für sehr gut.

Zum Abschluss der Tour besichtigten die Exkursionsteilnehmer noch einen Milchviehbetrieb vor den Toren Schwäbisch Halls. Der Gliemenhof ist eine GbR mit zwei Landwirten, zusammen bewirtschaften sie 400 ha und melken 300 Kühe. Abends wurde die Innenstadt von Stuttgart unsicher gemacht, bevor es mit vielen neuen Eindrücken im Gepäck wieder auf die Heimreise ging.

Im nächsten Jahr ist eine Agrarexkursion ins nahe gelegene Ausland geplant. Schon am nächsten Dienstag, 22. November, findet das nächste Agrarausschusstreffen auf dem Gut Rosenkrantz statt. Anmeldung unter landjugend-sh.ddns.net

300 Kühe werden auf dem Gliemenhof gemolken. Die GbR wir von zwei Landwirten bewirtschaftet.
Gute Böden für den Kartoffelanbau.
Nur aus Tradition werden noch Holzfässer mit Wein gefüllt. Die größte Menge kommt in Edelstahltanks.

Auf Segeltörn in der Dänischen Südsee

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Diese LandFrauen gehörten für drei Tage zur Crew auf der „Albin Köbis“. Fotos: LFV Bordesholm

Auf Segeltörn in der Dänischen Südsee waren zehn LandFrauen des OV Bordesholm und Umgebung. Schon auf dem Weg zum Museumshafen Flensburg, von wo es auf große Fahrt gehen sollte, war die Aufregung zu spüren, denn keine aus der Gruppe hatte jemals so eine Segelreise unternommen. Aber Segelkenntnisse waren nicht Bedingung für den Törn, also hieß es: „Auf ins Abenteuer!“

Mit ihren Seesäcken wurden die neuen Mitseglerinnen an Bord des Traditionsseglers „Albin Köbis“, eines 18 m langen Zweimasters, vom Eignerpaar Christian und Ela herzlich aufgenommen. Zur Stärkung gab es erst einmal einen Kaffee und ein Fischbrötchen an Bord. Nachdem das Gepäck verstaut und die Kojen bezogen waren, gab Christian erste Informationen zum Verhalten an Bord und zum Ablauf der Reise. Die „Albin Köbis“ wurde 1948 im Ostseehafen Barth als Fischkutter gebaut und hieß damals „Karl Krull“. Mitte der 1970er segelte die „Karl Krull“ von Kiel aus als Friedenskutter. Mitte der 1980er wurde das Schiff in den heutigen Zustand umgebaut – als Gaffelketsch – und seitdem heißt das Schiff „Albin Köbis“; benannt nach dem Anführer des Matrosenaufstandes, der am Ende des Ersten Weltkrieges hingerichtet wurde.

Alle Mitreisenden an Bord waren die Crew, die für Verpflegung sorgte, die Segel setzte und reffte, Seile zog und das Deck schrubbte. Aber die Kommandos gab Kapitän Christian. Und dann rief er endlich: „Leinen los!“

Die erste Nacht ankerte das Schiff noch in der Flensburger Förde, aber am zweiten Tag segelte das Schiff bei Sonnenschein und leichter Brise in die Dänische Südsee bis zum Hafen in Augustenburg. Auf der Fahrt gab es neben den wichtigen Segelmanövern, bei denen die Crew gefragt war, auch Zeit, sich ins Bugnetz zu legen und die See unter sich zu spüren oder einfach nur an Deck zu sitzen, zu klönen oder zu träumen.

An Land wurde abends noch ein Spaziergang durch den Schlosspark Augustenburg gemacht.

Am dritten Tag ging es auf einem kurzen Törn nach Sonderburg. Dort gab es im Hafen viel zu sehen wie die königliche Jacht „Dannebrog“, das Schiff der dänischen Königsfamilie oder die Skulptur „Butt im Griff“ von Günter Grass. Ganz besonders lecker schmeckte das „Anleger-Eis“.

Nach einem schönen Abend an Bord, bei dem die Mannschaft bei Liedern zu Gitarre in geselliger Runde saß, bis die Sonne im Meer versank, wurde es am Tag der Rückkehr ungemütlich. Bei stürmischer See lernte die Mannschaft die Arbeit an Bord bei Windstärken von 7 bis 8 auch von ihrer rauen Seite kennen und hatte großen Respekt vor dem Können und Wissen des Kapitäns, der dieses Schiff schon seit 20 Jahren kennt.

Froh und glücklich und um eine Erfahrung reicher erreichten die LandFrauen den Heimathafen des Schiffes. Ein letztes gemeinsames Essen an Bord als Stärkung vor dem Heimweg nach Bordesholm war ein schöner Abschluss für diese besondere Reise. Für das eine oder andere Crewmitglied war es vielleicht der Beginn eines Seglerinnenlebens, für eine 80-jährige Mitseglerin auf jeden Fall die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches



Abendessen – für die Verpflegung waren die Crewmitglieder an Bord selbst zuständig.
Frisch aus der Koje gab es an Bord zunächst eine Yogaeinheit mit Nele, bevor wieder die Segel gesetzt wurden.
Segelsetzen und -reffen, Seileziehen und Deckschrubben gehörten zu den Aufgaben der Crew.