Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, die ihre Tierhaltung abstocken, können bei der zuständigen Landwirtschaftskammer bis zum 2. Dezember Anträge auf die Förderung von Investitionen in alternative Einkommensquellen stellen. Darauf hat am Montag das Landwirtschaftsministerium in Hannover hingewiesen.
I m Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT) werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Mio. € zur Verfügung. Anträge gemäß der Richtlinie können bis zum 2. Dezember eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 gestellt werden.
stellt werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) betonte: „Mit dem Diversifizierungsprogramm wird veränderungsbereiten Betrieben Unterstützung angeboten. Ziel ist es, dass sich die Betriebe weitere Einkommensquellen erschließen.“
Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Als Beispiele wurden die Anschaffung einer mobilen Obstmosterei, einer mobilen Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit oder auch Investitionen in die Landtouristik oder einen Hofladen genannt. Die Diversifizierungsförderung sei auch eine Reaktion auf abnehmende Tierzahlen und sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 € übersteigen und beträgt maximal 300.000 €.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 GV (Großvieheinheiten) ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel, ausgenommen sind Mobilställe. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein.
„Angebot, Verluste zu reduzieren“
Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, beschrieb die Fördermaßnahme der Diversifizierung zur Stärkung einer krisenfesten Landwirtschaft als Angebot, Verluste beim Ausstieg aus der Produktion zu reduzieren. „Es ist ersichtlich, dass bei der Umsetzung der Vorschläge der BorchertKommission zum Umbau der Tierhaltung nicht jeder Betrieb mitmachen wird und Einkommensalternativen entwickelt werden müssen“, so Ehlers. Kritik an dem Programm war von Unternehmen aus dem vorund nachgelagerten Bereich zu hören. Ehlers betonte, dass der Fokus nicht grundsätzlich auf der Abstockung der Tierhaltung liegen dürfe und dass der Landvolkverband eine differenzierte Sicht habe. So müsse nach Ansicht des Landvolks insbesondere der vorgegebene Abbau kompletter Stallgebäude hinterfragt werden. Auch Landwirtinnen und Landwirten, die ihre Zukunft weiter in der Tierhaltung sähen und die Umstellung auf eine höhere Haltungsstufe mit einer deutlichen Bestandsreduzierung verbänden, sollte es ermöglicht werden, von der Förderung zu profitieren und andere leer stehende beziehungsweise nicht mehr benötigte Wirtschaftsgebäude zum Beispiel für den Aufbau einer eigenen Verarbeitung und Vermarktung umzubauen. So könnten bestenfalls Synergieeffekte mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung geschaffen werden.
Die jetzt gestellte Antragsfrist nannte Ehlers zu kurz für Planung und Umbau, wegen der notwendigen Genehmigungsfristen. Der Vizepräsident setzt auf die zweite Programmphase, die Mitte nächsten Jahres starten soll.Fließtext
Umbau der Tierhaltung ist erste Priorität
„In Ballungsgebieten kann es aus der Perspektive der Politik sinnvoll erscheinen, Betrieben den Ausstieg zu erleichtern, um beispielsweise neue Umweltziele zu erreichen“, sagte Dietrich Pritschau, Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, zur der niedersächsischen Fördermaßnahme. Etwas Ähnliches habe die Regierung in den Niederlanden bereits vorgemacht mit einem Programm, um den Ausstieg aus der Tierhaltung in und neben Natura-2000-Gebieten zu erleichtern. Für SchleswigHolstein sieht Pritschau vielmehr die Gefahr, dass durch eine immer niedrigere Tierdichte in der Schweinehaltung Strukturen wegbrächen. Besonders brisant sei die Situation in der Sauenhaltung. Die Förderung der Diversifizierung sei dauerhaft ein Thema für Betriebe im Transformationsprozess und biete die Möglichkeit, Einkommensalternativen aufzubauen. Allerdings könne es auch hier wieder zu Wettbewerbssituationen kommen, sobald Pioniere in der Nischenproduktion um ihre erarbeiteten Marktanteile fürchten müssten. Investitionen in den Umbau der Tierhaltung sieht Pritschau als erste Priorität.
Schweinehalter nicht mehr gewollt?
Als „verheerendes Signal und Steuerverschwendung“ hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) das Diversifizierungsprogramm kritisiert. Nachdem die Landesregierung Niedersachsen den heimischen Schweinehaltern bereits Hilfen wie die Ringelschwanzprämie gestrichen habe, entstehe mit dem neuen Programm der Eindruck, dass Schweinehalter im Schweineland Niedersachsen nicht mehr gewollt seien. Statt den Umbau der Tierhaltung entsprechend dem Koalitionsvertrag zu fördern, werde jetzt der Abbau vorangetrieben, erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. pm, mbw