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Gänse meiden Winterhafer

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Das Vertragsmuster „Rastplätze für wandernde Vogelarten“ sieht vor, dass Vertragsnehmer den Aufenthalt sowie die Nahrungsaufnahme von Gänsen (inklusive grauen Gänsearten), Schwänen und Enten auf Grünland- und Ackerflächen dulden und die Flächen hierfür zusätzlich angepasst bewirtschaften.

Projektergebnisse zur Untersuchung von Gänsefraßschäden haben nach Angaben des Kieler Umweltministeriums (MEKUN) gezeigt, dass mit Winterhafer bestellte Äcker keine geeigneten Äsungsflächen für Gänse darstellen. Ab dem Vertragsjahr 2024 ist daher eine Kombination von Winterhaferanbau mit der Vertragsnaturschutzmaßnahme „Rastplätze für wandernde Vogelarten – Ackerrastplätze Variante Winterung“ nicht mehr möglich. Dies ist für Vertragsnehmer entsprechend bei der Bestellung zum Herbst 2023 zu berücksichtigen. Im Antragsverfahren zum Sammelantrag 2024 wird der Nutzungscode 142 (Winterhafer) nicht mehr mit der Vertragsnaturschutzbindung 60701 beziehungsweise 61771 (Rastplätze für wandernde Vogelarten) gesetzt werden können.

Gemäß den Vertragsvorgaben der Vertragsmuster Rastplätze für wandernde Vogelarten, Variante Winter-Rastgebiete“ (FP-Nummer 607) und „Ackerrastplätze Variante Winterung“ (FP-Nummer 6177) sind die Vertragsflächen jährlich nach Aberntung der Vorfrucht und anschließender Bodenbearbeitung wie folgt in Form einer Drill- oder Einzelkornsaat mit ausschließlich nachfolgend genannten winterharten Kulturen zu bestellen:

Klee-/Ackergras (nur Deutsches Weidelgras, Wiesen- und/oder Rotschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras; Rot-, Weiß-, Schwedenklee und/oder Luzerne); Aussaat bis spätestens 10. September

Winterraps; Aussaat bis spätestens 10. September

Wintergetreide (Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale); Aussaat bis spätestens 15. Oktober

Die Aussaat ist in einer regionaltypischen und standortgerechten Saatstärke vorzunehmen.

Aktives Handeln für Wald und Klima

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Die 73. Jahrestagung des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) fand in der ersten Junihälfte in Kiel statt. Dabei ging es vor allem um den Zustand der Wälder.

Der Status quo der Wälder ist laut Forstwirtschaft in Deutschland besorgniserregend. Die Zukunft für eine nachhaltige und klimafeste Waldbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Witterungsextreme, Schädlinge und Waldbrände hätten zu Kahlflächen und enormen Waldschäden geführt. „Wenn Politik und Gesellschaft nachhaltigen Klimaschutz betreiben sowie zukunftsfähige Wälder mit biologischer Vielfalt erhalten und entwickeln wollen, führt kein Weg an Waldbau, Waldumbau und Waldneugestaltung vorbei“, so DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.

Die Schäden seien so horrend, dass nach Berechnung des Thünen-Institutes bis zu 43 Mrd. € an Investitionen in einer Zeitspanne von drei Jahrzehnten benötigt würden. Diese dringenden Finanzmittel müssten unmittelbar in den klimafesten Umbau der Wälder und die Wiederbewaldung von Kahlflächen investiert werden.

Handeln ist nötig

Schirmbeck stellte einen Vergleich mit der Automobilindustrie an: „Übertragen auf die Forstwirtschaft heißt das, unsere Wälder müssen besser, zukunftsfähiger und klimastabil gemacht werden. Das geht nur durch aktives Handeln. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Engagierte Waldbesitzer sind die wichtigste Voraussetzung, damit die Anpassung der Wälder an den Klimawandel überhaupt gelingen kann. Wir brauchen zudem eine gut aufgestellte Forstwissenschaft und ausreichend qualifiziertes Personal. Dann können wir den klimatischen Herausforderungen gerecht werden und damit auch den Menschen“, betonte er.

Positiv bleiben

Werner Schwarz (CDU), Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, hob in seiner Festrede hervor: „Unsere Wälder sind mit all ihren wichtigen Funktionen von herausragender Bedeutung für unser Land. Sie sind durch den Klimawandel bedroht und gleichzeitig Teil der Lösung bei den großen Herausforderungen der Zukunft.“

Nur ein aktives waldbauliches Handeln nach den forstlichen Leitprinzipien der Nachhaltigkeit stärke unsere Wälder und mache sie fit für die Zukunft. Waldbesitzende und Forstbetriebe leisteten eine hervorragende Arbeit, damit die Wälder auch für kommende Generationen ihre vielfältigen Nutz- und Schutzleistungen erfüllen könnten. Sie brauchten angesichts der Fülle der Herausforderungen und gleichzeitig hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald verlässliche politische Rahmenbedingungen und angemessene Unterstützung. Dafür seien sowohl die Fortführung der GAK-Förderung als eines bewährten Instruments als auch das Beschreiten neuer Wege wie der Vergütung von Ökosystemleistungen der Wälder essenziell.

Entscheidende Rolle

Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: „Schutz und Nutzung des Waldes können nur im Einklang funktionieren. Es ist deshalb an der Zeit, dass wir neu denken und gemeinsam Wege suchen, die in eine halbwegs sichere Waldzukunft führen. Deshalb suchen wir den Dialog mit allen Akteuren und Akteurinnen, die sich für den Wald engagieren.“

In der Unsicherheit des Klimawandels sei alles zu tun, um die Wissensgrundlagen durch Unterstützung der Forschung zu verbessern, unterstreicht der DFWR. Es werde eine ausreichende Zahl an Fachkräften benötigt, die an den forstlichen Bildungsstätten und Hochschulen qualifiziert werden.

„Wir benötigen für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung Flexibilität, rechtliche und finanzielle Handlungsspielräume und vor allem politisches Vertrauen. Zudem ist der ausgewogene Dreiklang aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder gegenüber allen einseitig dominierten Ausrichtungen die deutlich überlegene Strategie für unsere Wälder, um Klimaschutz, Biodiversität und regionale Wertschöpfung sicherzustellen“, so DFWR-Präsident Schirmbeck.

Auf der Jahrestagung wurden Forderungen und Erwartungen an die Regierung für eine zukunftsfähige Waldpolitik formuliert. Die am 6. Juni 2023 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Kieler Erklärung findet sich im Internet unter: dfwr.de/download/4915/

Der DFWR stellt sich vor

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die Stimme für rund zwei Millionen private und öffentliche Waldbesitzer, die die Fläche von etwa 11,4 Mio. ha Wald in Deutschland nachhaltig pflegen und bewirtschaften. Die Mitgliedsorganisationen des DFWR vertreten den Privat-, Staats- und Körperschaftswald, die Forstwissenschaft, die mit der Forstwirtschaft verbundenen berufsständischen Verbände und weitere mit der Erhaltung und Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft befasste Organisationen.

Schweinemarkt: Preisanstieg pausiert

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Anfang Juni erreichten der Basispreis für Schlachtschweine ein neues Rekordhoch. Am Mittwoch, 7. Juni, stieg der Vereinigungspreis der Schlacht­vieh­erzeugergemein­schaf­­ten auf 2,43 €/IP. Dieses Preisniveau konnte sich auch in der Vorwoche behaupten. Ein weiterer Preisanstieg fand jedoch nicht statt. Damit zeigt der rückläufige Schweinebestand Wirkung. Trotz der vielen Feiertage im Mai und im Juni war von Angebotsüberhängen keine Spur. Es wird im Gegenteil nach zusätzlichen Stückzahlen gesucht. Dies zeigt das Ergebnis der ISN-Schweinebörse. Dort wurden am Freitag voriger Woche frei gehandelte Schweine mit 2,64 €/kg SG notiert.

Schweinepreis in China „nur“ bei 2,55 Euro

Das knappe Angebot im Binnenland bleibt der Motor dieser Entwicklung. Die hiesige Schweinefleischnachfrage ist tendenziell eher rückläufig. Die wöchentlichen Schlachtzahlen liegen bundesweit 7 % unter den Vorjahreszahlen. Dabei haben die Einfuhren von Schlachtschweinen aus dem EU-Ausland deutlich zugenommen. Die Zahl der Sauenschlachtungen liegt fast 22 % unter dem Vorjahreswert. Der Export von Schweinefleisch aus der EU in die asiatischen Länder, der sonst hierzulande die Kurse gestützt hat, ist eher ruhig. Dafür sind die Preise in der EU zu hoch. Hier haben Lieferanten aus den USA oder aus Südamerika Vorteile, da die Kurse dort deutlich unter dem hiesigen Niveau liegen. Entsprechend liegt die Notierung im Exportland Dänemark mit 1,98 €/kg SG auf dem letzten Platz im europaweiten Vergleich der Schweinepreise.

Hohe Ferkel- und Schweinepreise lassen die Betriebsleiter aktuell etwas aufatmen, auch vor dem Hintergrund der reduzierten Kurse für Futtermittel. Dennoch lassen sich die wirtschaftlichen Verluste der vergangenen Jahre kaum aufholen.

Noch ein neues Tierhaltungslabel?

Dies fragen sich viele Verbraucher und Tierhalter nach dem Beschluss des Bundestages, ein neues Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einzuführen. In den Kühltheken trifft das künftige staatliche Logo auf eine etablierte Konkurrenz. Bereits seit 2019 gibt es eine weit verbreitete eigene Kennzeichnung der Supermarktketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“. Viele Kunden kennen das System inzwischen, das noch länger parallel bestehen bleiben dürfte – zumal es außer Fleisch von Schweinen auch schon Produkte von Geflügel und Rindern umfasst. Trotzdem wird das neue Gesetz, das die Haltungsform in fünf Stufen darstellt und vorerst für Schweinefleisch an der Frischetheke eingeführt werden soll, auch von vielen Landwirten begrüßt. Damit bekommt man endlich etwas Planungssicherheit beim Bau von Ställen und der Weiterentwicklung der Betriebe. Dennoch sind weitere Änderungen im Baugesetzbuch notwendig, um Vorgaben zu beseitigen, die sich bislang gegenseitig widersprechen.

Über die weitere Entwicklung im Schlachtschweinehandel gibt es derzeit widersprüchliche Meinungen. Die Erzeugerseite erkennt aufgrund der guten Nachfrage Spielraum für weitere Preisaufschläge. Dafür sehen die Schlachtbetriebe kaum Möglichkeiten, die Fleischpreise im LEH nochmals zu erhöhen, obwohl die sommerliche Witterung den Absatz von Grillartikeln begünstigt. Ihrer Ansicht nach ist die Lage im Schlachtschweinehandel aktuell überhitzt. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der beginnenden Sommerferien in vielen Bundesländern.

Fortschritte beim Moorschutz, Nationalpark in der Kritik

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Die bisherigen Argumente für einen möglichen Nationalpark Ostsee überzeugen Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), nicht. Bei der Sitzung des Erweiterten BVSH-Landesvorstandes am Dienstag (20. Juni) in Rendsburg erklärte er, dass Schutzziele über andere Wege deutlich besser zu erreichen seien als mit Ordnungsrecht in Verbindung mit einem Nationalpark. „Grundsätzlich ist der Bauernverband gern dabei, wenn es darum geht, die Ostsee weiterzuent­wickeln“, stellte Lucht klar.

Von einem Workshop im Rahmen des Konsultationsprozesses zum Nationalpark in Scharbeutz berichtete BVSH-Vorstandsmitglied Heinrich Mougin. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) wirkte seinen Ausführungen zufolge ernüchtert, dass die Stimmung klar gegen einen Nationalpark gewesen sei. „Wir haben viele Themen aufgezeigt, die nicht bedacht wurden“, erklärte Mougin. Er appellierte, dass die Position des Berufsstands gegenüber den Politikern in den jeweiligen Regionen klargestellt werden müsse.

Bei der Umsetzung eines Nationalpark stünden Befürchtungen im Raum, dass ein Mehr an Kostenstellen, Dokumentation und Einschränkungen nur einen geringen Nutzen für die Ostsee hätte. Die Nutzerverbände vertreten daher geschlossen die Position, dass ein Nationalpark keinen Mehrwert bringt. Der Bauernverband schlägt alternativ eine Allianz für den Ostseeschutz vor, um Schutzziele effektiv zu erreichen.

Zukunft der Moore

Zum Thema Moorschutz sei man in den Gesprächen mit der Stiftung Naturschutz und dem Umweltministerium in Sachen Landtausch weitergekommen, berichtete Lucht. Er betonte den Grundsatz, dass Veränderungen immer mit Zustimmung der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte angegangen werden sollten, also auf Basis von Freiwilligkeit. Um den Diskussionsprozess zu beschleunigen, überlege der Verband, eigene Regionalkonferenzen zu organisieren. Lucht verdeutlichte: „Wir wollen nicht mehr darauf warten, dass das Ministerium zu Regionalkonferenzen einlädt.“

Fest steht laut Lucht, dass Moorschutzprojekte Geld kosten. Die Position des Bauernverbandes sei diesbezüglich „gar nicht so weit weg“ von der des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu). Das hätten die Gespräche mit Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger bei einer Moorexkursion im Kreis Pinneberg gezeigt. Der BVSH-Präsident betonte aber auch: „Wir brauchen eine funktionierende Be- und Entwässerung, um unsere Moorstandorte zukunftsfähig zu halten.“

Ökoregelungen floppen

BVSH-Generalsekretär Stephan Gersteuer zog Bilanz zur diesjährigen Agrarantragsphase: „Wir bearbeiten fast ein Viertel aller Agraranträge“, erklärte er zufrieden. Die neuen Ökoregelungen (ÖR) seien vom Verband im Grundsatz begrüßt worden, weil dadurch Nachhaltigkeitsleistungen honoriert werden sollten. „Wir waren allerdings mit der Umsetzung sehr unzufrieden“, konstatierte Gersteuer. Insbesondere für Milchvieh-Futterbau-Betriebe seien keine attraktiven Angebote dabei gewesen. Entsprechend seien die Befürchtungen beziehungsweise Erwartungen bezüglich der tatsächlich beantragten Ökoregelungen eingetreten. Insgesamt seien lediglich 61 % der vorgesehenen Mittel ausgegeben worden.

Von schleswig-holsteinischen Betrieben seien überwiegend „nichtproduktive Flächen“ (ÖR1a) und „vielfältige Kulturen“ (ÖR2) beantragt worden. Bei den Anträgen für ÖR4 bis ÖR7 sieht Gersteuer „eher Mitnahmeeffekte von ohnehin extensiv wirtschaftenden Betrieben“. Umstellungen der Wirtschaftsweise aufgrund der Ökoregelungen habe es nach Einschätzung des BVSH kaum gegeben. Laut Gersteuer sticht in Schleswig-Holstein die Ökoregelung „Kennarten auf Dauergrünland“ (ÖR5) hervor. Hier habe es 500 % des geschätzten Antragsvolumens gegeben, was sich auf rund ein Fünftel der gesamten Grünlandfläche Schleswig-Holsteins belaufe. Laut dem Generalsekretär ist noch unklar, was mit den Mitteln in Höhe von rund 400 Mio. € passiere, die nicht abgerufen wurden.

Futterknappheit droht

Angesichts der insgesamt schwachen Nachfrage bei den Ökoregelungen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) Anpassungen bereits für 2024 angemahnt. Unter anderem müsse die Förderung für ÖR2 auf mindestens 75 €/ha erhöht werden. Für die Antragsphase 2025 fordert der DBV mehr Angebote zur Stärkung von Grünland und Weidehaltung.

Kritisiert wurde vom BVSH-Landesvorstand zudem das „viel zu komplizierte Antragsverfahren“. Digitalisierung müsse Vereinfachungen und Arbeitserleichterungen bringen, so die BVSH-Forderung. Beim Deutschen Bauerntag, der in der kommenden Woche in Münster stattfindet, werde der Berufsstand seine Positionen nochmals untermauern.

Besorgt blickten die Anwesenden auf die anhaltende Trockenheit. „Selbst im Oldenburger Graben wächst aktuell kein Gras“, beschrieb Mougin. Auf einzelnen Betrieben drohe Futterknappheit, wenn nicht bald Regen komme. 

Brüssel schleift die Genschere

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Die Brüsseler Vorschläge zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) und zum Gesetz zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) bringen die Agrarbranche auf die Zinne, vor allem aufgrund mangelnder Folgenabschätzungen und drohender Ernährungsunsicherheit. Allerdings will die EU-Kommission ihre Technologieblockade in Sachen moderne Pflanzenzüchtungsmethoden aufgeben, um schnellere Fortschritte bei der Züchtung klimarobuster Sorten zu ermöglichen. Deutet sich hier ein politischer Kuhhandel an?

Aus einem Verordnungsentwurf der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission geht jetzt hervor, dass die Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (zum Beispiel der Genschere CrispR/Cas) gelockert werden soll. Kern des Entwurfs ist die Einteilung der durch neue Züchtungstechniken erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien: In Kategorie 1 sollen Sorten fallen, die als Ergebnis von gezielter Mutagenese oder Cisgenese in gleicher Form auch auf natürlichem Wege beziehungsweise durch herkömmliche Züchtung entstanden sein könnten. Diese Pflanzen müssen zudem Eigenschaften aufweisen, die vor allem Nachhaltigkeitszielen dienen. Genannt werden verbesserte Widerstandsfähigkeit gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren, aber auch Fortschritte bei der Lagerfähigkeit oder bessere ernährungsphysiologische Eigenschaften. Nicht eingeschlossen sind Herbizidtoleranzen. Die Pflanzen der Kategorie 1 sollen von den derzeitigen Vorgaben des Gentechnikrechts ausgenommen und konventionellen Varietäten gleichgestellt werden. 

Sofern mit neuen Verfahren erzeugte Pflanzen nicht den Kriterien für Kategorie 1 genügen, würden sie anhand des Entwurfs automatisch in Kategorie 2 eingestuft. Hier soll an den derzeitigen Regelungen um ein Genehmigungsverfahren festgehalten werden. 

Ungeklärt bleiben im Entwurf Fragen der Patentierung. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes würden die mithilfe neuer Techniken entstandenen Sorten unter den Patentschutz fallen. Für die Abgabe patentierter Gen­sequenzen wäre dann eine Lizenzgebühr fällig. Laut Sortenschutzrecht darf hingegen aktuell mit allen auf dem Markt verfügbaren Sorten weitergezüchtet werden. Eine Patentierung könnte demnach den Züchtungsfortschritt hemmen und kleinere Züchterhäuser massiv unter Druck setzen. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.

Fest steht, dass die beschleunigte Pflanzenzüchtung mittels moderner Techniken die Zielerreichung des Green Deal unterstützen würde. Resistentere Sorten begünstigen beispielsweise die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Da in Mitteleuropa jedoch auch die klassische Züchtung sehr stark ist, sollten mögliche Effekte nicht überschätzt werden. Größere Einsparungen von Pflanzenschutzmitteln sind vielmehr durch ackerbauliche Methoden wie punktgenaue Anwendungen (Spot-Spraying) oder Kombinationsgeräte aus Hacken und Bandspritzen möglich. Der Einsatz solcher Techniken ist jedoch stark von der Kulturart und den Standortbedingungen abhängig. Pauschale Reduktionsziele – wie in der SUR formuliert – sind in diesem Zusammenhang daher fachlich kaum nachzuvollziehen.

Wichtig ist also, dass mit der Neuregulierung moderner Züchtungsmethoden auch Fragen der Patentierung und aus Verbrauchersicht auch der Kennzeichnung geklärt werden. Keinesfalls darf die Verordnung dazu dienen, die Vorschläge zu NRL und SUR im EU-Parlament durchzudrücken. 

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Eine Rose für den Frieden

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Eine Rose für den Frieden und als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine – mit dem Pflanzen der Rose ,Gloria Dei‘ startete das Museum Haus Peters in Tetenbüll (Kreis Nordfriesland) zusammen mit den LandFrauen Everschop vergangenes Wochenende in die jährlich stattfindende Rosenwoche.

Gespendet wurde die Rose von der ehemaligen Vorsitzenden der LandFrauen Everschop, Ilse Gertz, die an die Entstehung des Haus-Peters-Bauerngartens vor 28 Jahren erinnerte. Demnach standen im Rahmen der Dorferneuerung Mittel für die Umgestaltung des ehemaligen Nutzgartens zur Verfügung. Ein Vortrag der Kieler Diplom-Biologin Annemarie Eigner über Bauerngärten im Jahr 1994 diente als Inspiration, Eigner selbst fertigte auf Nachfrage eine Skizze für die Gartenanlage an, die dann 1995 mit den genannten Mitteln sowie mit ehrenamtlicher Unterstützung des LandFrauenvereins Everschop unter der Leitung der damaligen Vorsitzenden Ilse Gertz verwirklicht werden konnte.

Der Garten wurde vor 28 Jahren als Bauerngarten angelegt.

Zunächst wurden dort Stauden und Blumenzwiebeln gepflanzt. Über die Jahre kamen immer mehr historische Rosen hinzu. Und auch heute noch treffen sich die Freunde des Gartens Haus Peters ein Mal im Monat zur gemeinsamen Gartenpflege. Neben dem Pflanzen der Rose als Zeichen des Friedens konnten sich die Besucher an einer stillen Auktion beteiligen, bei der vier weitere Friedensrosen ersteigert werden konnten.

Und auch die Künstlerin der aktuellen Ausstellung „Unnerwegens“, Carolin Beyer, stiftete eine kleine gemalte Rose, die ebenfalls in einer stillen Auktion erworben werden konnte. „Alle Erlöse sowie Spenden gehen vollständig in die ukrainische Flüchtlingshilfe sowie an die Opfer der Flutkatastrophe in der Ukraine“, erklärte Museumsleiterin Hila Küpper im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung. Wie ,Gloria Dei‘ zu dem Titel „Friedensrose“ kam, erläuterte Rosenexpertin Heike Bertram. Ursprünglich stammt diese Rose aus Frankreich. 1935 selektierte der Franzose Francis Meilland aus Sämlingen eine neue Rosensorte heraus, die 1942, mitten im Zweiten Weltkrieg, beim Concours International de Roses Nouvelles in Lyon eine Goldmedaille erhielt und mit dem Prädikat „schönste Rose Frankreichs“ ausgezeichnet wurde. Francis Meilland benannte diese Teehybride nach seiner verstorbenen Mutter ,Mme A. (Antoine) Meilland‘. Mit diesem Namen kam sie 1942 in den Handel.

Rosenexpertin Heike Bertram (li.) und Rosenspenderin Ilse Gertz

Der Krieg zwang jedoch auch die Rosenzüchter Frankreichs dazu, ihre Felder für die Lebensmittelproduktion umzuwidmen. Aus Sorge, seine züchterischen Errungenschaften zu verlieren, sandte Francis Meilland Ableger der Rose in die ganze Welt, unter anderem nach England, Deutschland, Italien und in die USA. Dort erhielt sie am Tag der sowjetischen Einnahme Berlins, am 29. April 1945, den Namen ­,Peace‘ (Frieden). Auch in den jeweils anderen Ländern erhielt die Friedensrose einen anderen Namen: In Italien heißt sie ,Gioia‘ (Freude) und in Deutschland ,Gloria Dei‘ (Ehre Gottes). Bei der ersten Vollversammlung der Vereinten Nationen im Mai 1945 in San Francisco bekam jeder Delegierte eine Rose mit dem Hinweis, dass der Frieden das Wichtigste auf der Welt sei und dass diese Botschaft an viele folgende Generationen weitergereicht werden solle. 

Grünes Licht für das Heizen mit Holz

Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien auf neue „Leitplanken“ für das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt, wonach unter anderem Holz vollumfänglich als Erneuerbare Energiequelle eingestuft wird. Das hatte den Weg frei gemacht für die erste Lesung im Deutschen Bundestag, bei der die Abgeordneten die Vorlage am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen haben. Der Energieausschuss ist dabei federführend. So rückt auch das Ziel wieder in Reichweite, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) begrüßte das Verhandlungsergebnis, mit dem ein „wichtiger Meilenstein für die Wärmewende“ erreicht sei.  Allerdings musste das Parlament bei der ersten Debatte mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorliebnehmen, da die kurzfristig beschlossenen Kompromisse noch nicht eingebracht werden konnten. Als Nächstes war für den 21. Juni eine Anhörung geplant, und in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause könnten die zweite und dritte Lesung folgen. Mit einer Fristverkürzung könnte das GEG sogar noch am 7. Juli den Bundesrat passieren.

Zentrale Punkte der FDP erfüllt

Zufrieden mit der erreichten Einigung zeigte sich die FDP-Bundestagsfraktion. Nun könne ein „praxistaugliches, wirtschaftlich sinnvolles und sozial gerechtes Gesetz“ verabschiedet werden, kommentierte die FDP-Fraktionsvize Carina Konrad das Ergebnis, an dem sie als Verhandlerin der Liberalen beteiligt war. Bei den Gesprächen wurden laut Konrad zentrale Punkte der FDP erfüllt, wodurch sie den Entwurf „mit gutem Gewissen“ ins parlamentarische Verfahren habe geben können. „Wir haben erreicht, dass das Gesetz fundamental geändert wird“, sagte Konrad. Der Kompromiss sieht laut FDP vor, dass es weder im Bestand noch im Neubau Einschränkungen für Holz oder Biomethan gibt.

Zur Holzenergie findet sich im Einigungstext der Ampel-Parteien ein weiterer Passus, der den Grünen wichtig ist: „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“ Im Text wird darüber hinaus auch die im Vorfeld angekündigte Staffelung des Startzeitpunkts genannt. So soll zwar das Gesetz noch immer Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für neu gebaute Gebäude gelten und an Übergangsfristen für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Solange noch keine Wärmeplanung der Kommune vorliegt, gilt das Gesetz beim Heizungstausch noch nicht. Allerdings haben die Kommunen dafür nicht ewig Zeit. Angestrebt ist eine Frist bis 2028. Der Leitplankenbeschluss sieht zudem vor, dass Bürger passgenau gefördert und nicht überfordert werden. Dazu zählen auch Beratungsangebote beim Heizungskauf sowie Aufklärungskampagnen zur CO2-Bepreisung und zum Klimaschutz.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte die Einigung. Damit könne Holz weiterhin „einen wirksamen Beitrag zu einer kostengünstigen und klimafreundlicheren Wärmeversorgung leisten“, wodurch eine Kernforderung des DRV erfüllt sei, betonte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Insbesondere für den ländlichen Raum sei dies eine gute Nachricht. „Von der Ampel erwarten wir nun konstruktive Arbeit und Technologieoffenheit“, so Ehlers. Ähnlich sieht es der Deutsche Landkreistag (DLT), der die Interessen der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene vertritt. Dass alle klimaneutralen Heizungssysteme und damit auch Holz- und Pelletheizungen gleichwertig behandelt werden sollten, sei richtig und für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Landkreisen ein „gutes Signal“, sagte DLT-Präsident Reinhard Sager (CDU). Die Waldeigentümer sowie der Bayerische Bauernverband (BBV) sehen in der neuen Bewertung von Holz einen Erfolg des lauten Protestes und der verschiedenen Aktionen der vergangenen Wochen. „Wir erwarten nun, dass die Ampel-Koalition die angekündigten Korrekturen auch konsequent im Gesetzestext umsetzt“, mahnte BBV-Waldpräsident Siegfried Jäger.

Ablehnung von Umweltorganisationen

Entsetzt zeigte sich hingegen das Lager der Nichtregierungsorganisationen. Als „inakzeptabel“ wird der Kompromiss vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet. „Das Gesetz ist aufgeweicht, wird viel zu spät wirksam und vieles bleibt unklar“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Damit könnten die Klimaziele bis 2030 „unmöglich erreicht werden“. Germanwatch sieht zudem die Freiheitsrechte junger Menschen in Gefahr. Für den World Wide Fund For Nature (WWF) stellen die Leitplanken ein „klimapolitisches Versagen der Regierungskoalition“ dar. Er hat daher eigene Leitplanken für das Heizungsgesetz erstellt, in denen die Organisation unter anderem fordert, dass die Kommunen nicht allein für die Wärmewende verantwortlich gemacht werden. Holz als Erneuerbare Energiequelle lehnt der WWF genauso ab wie auf Wasserstoff umrüstbare „H2-Ready“-Gasheizungen. Sollten dennoch solche Heizungen für das Ziel von 65 % Erneuerbaren Energieformen erlaubt werden, dann nur mit einer verpflichtenden Beratung, so die WWF-Forderung.

Wärmeplanung rückt in den Fokus

Das GEG dürfe durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung den Ausbau der Erneuerbaren Heizungstechnologien nicht verlangsamen, gab die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, zu bedenken. Sie sei zwar zuversichtlich, dass die Wärmewende nicht bis 2028 dauern, sondern schon jetzt von den Bundesländern und Kommunen organisiert werde, so Peter. Dennoch sollte das Gesetz dort, wo keine verpflichtende Wärmeplanung vorgesehen sei, „schon früher gelten“.

RED III-Novelle beschlossen

Die Novellierung der Richtlinie über Erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission.

Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.

Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden.

Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es auch bei der Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als Erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der kommenden RED III künftig verboten.

Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Hier sehen allerdings vor allem die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.

Laut Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) werden insbesondere Wind- und Solarenergie „doppelt so schnell wie bislang vorgesehen“ ausgebaut. Habeck erwartet, dass die neuen europäischen Regeln „einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren“ auslösen werden und dies auch rechtsverbindlich machen.

Starke Aktion von starker Gemeinschaft

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Der ehrenamtliche Einsatz des Teams der Landjugend Neustadt in Holstein war zum zweiten Mal nach der Premiere im vergangenen Jahr ein voller Erfolg! Unter der Federführung von Vorstandsmitglied Jenny Suhr organisierte die Gruppe Anfang Juni wieder eine Blutspendeaktion in Zusammenarbeit mit dem DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Merkendorf im Kreis Ostholstein.

Wer auch mit einer Blutspende helfen will, kann sich online einen Termin reservieren unter www.blutspende-nordost.de/blut​spendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800-1 19 49 11. 



Lagebericht und Lebensfreude

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Eine ordentliche Portion Lebensfreude nahmen die Gäste des ersten LandFrauentages nach der Corona-Pandemie mit nach Hause. Unter dem Motto „Zum Glück zurück – live und in Farbe“ begrüßte die neue Präsidentin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein, Claudia Jürgensen, gut 700 Gäste in den Holstenhallen Neumünster. Für die LandFrauen sei dieser Tag nicht nur ein Fest, sondern auch eine Gelegenheit zu zeigen, was LandFrauen bewirkten, so die Präsidentin. 

Beim Pressegespräch vor der Veranstaltung und in ihrer Begrüßungsrede zählte Jürgensen die Themen auf, die den LandFrauen derzeit auf den Nägeln brennen: Digitalisierung auf dem Lande, die prekäre Lage der Geburtshilfe durch die Schließung von Geburtenstationen, die Verbraucherbildung und die Daseinsfürsorge im ländlichen Raum.

Prominenter Gast war Influencerin und „Best-Ager“-Podcasterin Greta Silver aus Hamburg. Die 75-Jährige, die sich selbst im besten Alter ihres Lebens sieht, betrachtet es als ihre Mission, dem Alter den „Grauschleier“ zu nehmen. Darüber talkte sie unterhaltsam mit Moderator Jan Malte Andresen, der sein zehntes Jubiläum auf der LandFrauenbühne in Neumünster feierte. Dabei ermutigte sie dazu, aus alten Gedankenmustern herauszukommen, und sorgte mit ihren Anregungen auf jeden Fall für ein Work-out der Lachmuskeln. Ausführlicher Bericht im aktuellen Bauernblatt.

Impressionen vom LandFrauentag Fotos: Maya Meiners