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Zwiebelblumen, die aus dem Rahmen fallen

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Neben den klassischen Zwiebelblumen wie Narzisse, Tulpe und Krokus gibt es eine stattliche Anzahl eher unbekannter Arten. Diese Gartenschätze bringen eine individuelle Note in den Frühlingsgarten und überzeugen mit ihrer unkomplizierten Natur. Einige dieser wunderschönen Blüher gedeihen auch prächtig im Kübel.

Der Frühlingsstern wird häufig auch als Sternblume angeboten. Die markante, sternförmige Blüte fällt ins Auge. Foto: Karin Stern

Frühlingssterne (Ipheion uniflorum) setzen von März bis Mai wunderschöne Farbakzente in Blau, Violett oder Weiß. Die markanten, sternförmigen Blüten mit einem blauen Mittelstreifen öffnen sich bei Sonnenschein. Bereits im Herbst treiben die niedrigen, etwa 10 cm hohen Blattbüschel aus. Nach der Blüte vergilben die grasähnlichen Blätter recht schnell. Besonders hübsch wirkt der Frühlingsstern in kleinen Gruppen im Steingarten, unter Ziergehölzen oder auf der Rasenfläche.

Im Blumenbeet machen sich Frühlingssterne gut zusammen mit Traubenhyazinthen, Goldkrokus und Zwerg-Iris. Die Zwiebelblume vermehrt sich über Tochterzwiebeln, aber auch über Selbstaussaat. Man gibt dem Frühlingsstern einen warmen, geschützten Standort auf gut durchlässigem, eher sandigem Boden. In trockenen Frühjahren ist es ratsam, die Erde vor der Blüte ausreichend feucht zu halten. Der Handel bietet verschiedene Sorten an. Besonders empfehlenswert ist ‚White Star‘, die mit einer lang andauernden, weißen Blüte punktet. ‚Wisley Blue‘ präsentiert besonders große Blüten in Violettblau. Wer ein intensives Blau sucht, wählt ‚Jessie‘. Die Neuzüchtung ‚Tessa‘ bringt mit weißen, pink überhauchten Blüten noch mehr Abwechslung in Topf oder Beet.

Wenn die Traubenhyazinthen verblühen, kommt der große Auftritt des Hasenglöckchens. Foto: Karin Stern

Das Spanische Hasenglöckchen (Hyacinthoides hispanica) fühlt sich an sonnigen bis halbschattigen, frühjahrshellen Stellen in Gehölznähe sehr wohl. Voraussetzung ist ein frischer bis feuchter, nährstoffreicher und durchlässiger Boden. Die Zwiebelblume passt gut in Staudenbeete mit spät austreibenden Arten. Im Laufe der Zeit bilden sich über Tochterzwiebeln große Bestände. Die wunderschönen Blüten zeigen sich von April bis Mai, manchmal sogar noch bis in den Juni hinein. In dichten, aufrechten Trauben hängen die nickenden Blütenglocken an 20 bis 40 cm hohen Stielen. Je nach Sorte variiert die Farbe von Violettblau über Rosa bis hin zu Weiß. Im September und Oktober ist Pflanzzeit für die Zwiebeln. Der Handel bietet neben Packungen mit weiß oder vio­lettblau blühenden Pflanzen auch Mischungen in Rosa, Weiß und Blau an. Einfarbige Pflanzungen wirken auf angenehme Weise sehr elegant. Bunte Mischungen hingegen sorgen für frischen Farbwind. Hübsch sieht das Hasenglöckchen in der Nachbarschaft von Puschkinien, Blausternchen und Schneeglöckchen aus. Sortentipps: ‚Rose Queen‘ und ‚Dainty Maid‘ (rosa), ‚White City‘ und ‚Alba Maxima‘ (weiß), ‚Excelsior Blue‘ (violettblau).

Die zarte Puschkinie ist absolut winterhart, robust und langlebig. Foto: Karin Stern

Die robusten Puschkinien (Puschkinia scilloides) breiten sich mit der Zeit zu großen Teppichen aus. Die Zwiebelpflanze wächst etwa 10 bis 15 cm hoch und überzeugt optisch mit ihren traubenartig angeordneten, glockenförmigen, weißen bis blassblauen Blüten. Je nach Sorte tragen sie einen attraktiven blauen Mittelstreifen. ‚Alba‘ bringt reinweiße Blüten hervor, die sich in der Zeit von März bis April öffnen. Puschkinien bevorzugen einen sonnigen bis halbschattigen Standort auf ausreichend durchlässigem Boden. Da der zauberhafte Frühlingsblüher sowohl auf trockenem als auch frischem Boden gedeiht, kann man die Zwiebeln unter lichten Gehölzen, im Steingarten und Staudenbeet sowie auf Rasenflächen oder Wiesen pflanzen. Pflanzzeit ist im Herbst. In bunten Frühlingsbeeten wirken Puschkinien gemeinsam mit Tulpen, Narzissen und Primeln sehr attraktiv.

Unter den Traubenhyazinthen finden sich ausgefallene Arten wie die zweifarbige Muscari latifolium. Foto: Karin Stern

Die Schopfige Traubenhyazinthe (Muscari comosum) ist eine eher selten anzutreffende, außergewöhnliche Zwiebelblume. Von April bis Mai zeigt sie ihren extravaganten violett-blauen Blütenstand. An dessen Spitze sitzen fedrig-buschige Blüten. Diese Schönheit verdient einen Platz, an dem sie ins Auge fällt. Sie lässt sich zur Blütezeit am besten im Topf präsentieren. Da die skurrilen Blüten etwas schwierig zu vergemeinschaften sind, bietet sich für die Schopfige Traubenhyazinthe ohnehin eher die Topfkultur an.

Das wunderschöne, schachbrettartige Muster der Blüte fällt vor allem bei den violetten Sorten ins Auge. Foto: Karin Stern

Fritillaria meleagris, die Schachbrettblume, verdankt ihren Namen dem auffälligen schachbrettartigen Muster der purpur- bis rosafarbenen Blüte. Eher selten ist die weiß blühende Sorte ‚Aphrodite‘ im Handel zu finden. Das mag auch daran liegen, dass auf den weißen Blütenblättern das interessante Muster kaum zu erkennen ist. Die Blüte der Schachbrettblume ist ein kurzes, wenige Tage währendes Schauspiel und daher umso wertvoller. Die Schachbrettblume benötigt einen feuchten, humosen Boden ohne Staunässe. Sie fühlt sich sowohl in der Sonne als auch im Halbschatten wohl, sofern dieser ausreichend hell ist. Die überaus reizvolle Pflanze wird aufgrund der Blütenform und -farbe auch Kiebitzei genannt.

Weitere, empfehlenswerte früh blühende Zwiebelblumen (Auswahl):

Netzblatt-Iris, Zwerg-Iris
(Iris reticulata)

Dolden-Milchstern
(Ornithogalum umbellatum)

Hundszahnlilie
(Erythronium dens-canis)

Die Blüten der Netzblatt-Iris zeigen sich schon gleich nach den Schneeglöckchen. Foto: Karin Stern
Netzblatt-Iris ,Harmony‘ leuchtet in einem wunderschönen Blau von Februar bis März. Foto: Karin Stern


Zu hohe Frachten und ein enger Zeitplan

Wie kann ein wirkungsvoller Schutz der Ostsee langfristig gelingen und wie sehen Herausforderungen und Maßnahmen aus? Beim Gewässerschutztag der Allianz für den Gewässerschutz am Mittwoch voriger Woche in Rendsburg stand der Zustand des Binnenmeeres im Mittelpunkt der Tagesordnung. Welchen Beitrag landwirtschaftliche Betriebe zu einer Reduzierung der Nährstofffrachten von N und P liefern können, zeigten zwei Beispiele aus der Praxis.

Als die zentrale Plattform, um wichtige Erkenntnisse zu sammeln und in die Fläche zu tragen, würdigte Sonja Sporn vom Naturschutzbund Schleswig-Holstein den Gewässerschutztag. Der Zustand der Ostsee sei alarmierend: „Trotz zahlreicher Bemühungen leidet sie nach wie vor unter zu hohen Nährstoffeinträgen, vor allem aus der Landwirtschaft.“ Algenblüten, „Todeszonen“ und eine zurückgehende Biodiversität bedrohten die Gesundheit der Ostsee. „Unsere Bäche, Flüsse und Seen verfehlen seit über 25 Jahren die europäischen Umweltziele“, erklärte Sporn. Jedoch habe man Fortschritte erzielt, etwa in Form reduzierter Nährstoffausträge durch Sanierung von Kläranlagen und eine optimierte Düngepraxis. „Sie zeigen Wirkung, aber sie reichen nicht aus. Wir stehen erst am Anfang.“

Problem Eutrophierung

Ein Bild vom herausfordernden Zustand der Ostsee und ihren verschiedenen Lebensräumen zeichnete Franziska Junge aus dem Kieler Umweltministerium. Das Konstrukt aus Meeresboden, Wassersäule, Tieren, Fischen, Pflanzen, See- und Küstenvögeln sei verbunden über die Nahrungsnetze. „Alles interagiert mit allem“, betonte Junge. Aus der Bewertung zum Zustand der deutschen Ostsee, die im Oktober 2024 an die EU-Kommission berichtet wurde, stellte Junge einige charakteristische Ergebnisse vor. Die Bewertung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zeige, dass 100 % der deutschen Ostseegewässer eutrophiert seien. Verbesserungen gebe es aber etwa im Bereich der Kieler Bucht. Jedoch überschritten die Nährstoffkonzentrationen in den Mündungsgebieten der meisten deutschen Flüsse die Bewirtschaftungsziele für Gesamtstickstoff und -phosphor. In den Jahren 2016 bis 2018 habe die Landwirtschaft 80 % der Stickstoff- und 45 % der Phosphoreinträge beigetragen, weitere 45 % der Phosphoreinträge stammten aus der Abwasserwirtschaft. Eine zusätzliche Reduktion der Stickstoff- und Phosphorbelastung sei daher zur Zielerreichung notwendig, insbesondere durch konsequente Umsetzung der Düngeverordnung und Maßnahmen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie.

In einem schlechten Umweltzustand seien 93 % der pelagischen Habitate, also der Lebensräume der Wassersäule, der deutschen Ostseegewässer. Maßgeblich verantwortlich für diesen Zustand seien die Auswirkungen der Eutrophierung. Unter Verweis auf den Helcom-Aktionsplan erklärte Junge, dass Maßnahmen für einen besseren Umweltzustand der Ostsee nicht an Ländergrenzen haltmachen dürften: „Hier müssen wir international ansetzen.“ Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 liege ein Paket vor, für dessen Umsetzung die Kompetenz im Land Schleswig-Holstein liege. Dazu zählten die Ausweisung mariner Schutzgebiete, Schutzgebietsmanagement und Bildungsarbeit sowie weitere Maßnahmen, zu denen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Gewässerschutzberatung, Förderung der Phosphatfällung und Stickstoffeliminierung an Kläranlagen sowie Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft zählten.

Einträge reduzieren

Obwohl die Nährstoffeinträge zuletzt sanken, seien noch immer mehr als 94 % der gesamten Ostsee eutrophiert, erklärte Dr. Thorsten Reinsch aus dem Kieler Landwirtschaftsministerium. Dort seien zwar auch Altlasten eingerechnet, „doch aus den Messnetzen wissen wir, dass die Konzentrationen für Stickstoff und Phosphat oft noch zu hoch sind, auch an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste.“ Um die Eutrophierung zu begrenzen, sehe der Aktionsplan Ostseeschutz verschiedene Maßnahmen vor, um die Stickstofffrachten um 2.000 t pro Jahr und die Phosphorfrachten um 65 t pro Jahr zu senken. Neben Maßnahmen, die auf die sogenannten Pumpquellen abzielten, enthalte der Aktionsplan auch solche, die die landwirtschaftliche Nutzfläche beträfen, erklärte Reinsch. Hierzu zählen etwa die Düngeverordnung 2020, die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Neuwaldbildung und Gewässerschutzberatung. „Sprechen wir über Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Neuwaldbildung, sprechen wir auch oft über Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion.“

Reinsch skizzierte die Zielvereinbarung (ZV) Landwirtschaft, die die Einrichtung von Ostseebeiräten und fünf Modellregionen mit jeweils einem Maßnahmenschwerpunkt und teilweisen Gewässermonitorings vorsieht. Ein Kern der Vereinbarung, die die Mitwirkenden direkt in ihrem Handeln betreffe, sei die Anpassung der Flächennutzung. So sollen als geförderte Maßnahmen die Flächenanteile von Gewässerrandstreifen, feuchten Ackersenken und Wald gesteigert werden. Darüber hinaus gehe es aber auch um weitere freiwillige Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffausträgen. „Der Zeitplan der Zielvereinbarung Landwirtschaft ist sehr eng“, hielt Reinsch fest. In diesem Monat soll die Konstituierung der Ostseebeiräte abgeschlossen sein, das Erstellen von Umsetzungsplänen soll bis zum Oktober erfolgen.

Kleegras in der Fruchtfolge

Erfahrungen zum Modellprojekt Schlei teilte Andreas Hobus aus Dörpshof, auf dessen Flächen die Integration von Kleegras und Hafer in die Fruchtfolge sowie die schlaginterne Segregation nach dem 90/10-Modell (siehe Bauernblatt 8/2025) erprobt wurden. Für das Modellprojekt stellte Hobus 4 ha Versuchsfläche zur Verfügung. Mit dem Projekt habe sich ein Großteil seines Betriebes mit 180 Milchkühen auf sandigem Lehm und ohne Dauergrünland verändert, inzwischen setze er „voll auf die Weidehaltung in einer Fruchtfolge“.

Kleegras und Folgefrucht wüchsen ohne zusätzlichen Stickstoff, Auswaschungen würden durch die Sommerung verhindert: „Die Vorteile merke ich selbst und bringe eine Gemeinleistung, da meine Stickstoffüberschüsse durch die Umwandlung der Fruchtfolge extremst klein geworden sind“, stellte Hobus klar. Ohne Stickstoffgabe habe er mit der Folgefrucht Hafer auf 4 ha im Jahr 2023 60 dt / ha und 2024 auf 18 ha 72 dt/ha ernten können. Den Hafer in der Fütterung einzusetzen, tue zudem der Kuh gut und trage zur Gesundheit der Tiere bei. „Es gibt viele Win-win-Situationen“, findet Hobus, der, wie er sagt, Lust hatte, den Betrieb weiterzuentwickeln. Der Landwirt warb dafür, unabhängig von dem einst Erlernten für neue Ideen und Wege offen zu sein. Neben dem Tausch von Gülle oder Stroh mit Nachbarbetrieben ist für ihn auch der Tausch von Kleegrasflächen denkbar. Die Vorteile des verringerten Stickstoffbedarfs, für Humusaufbau und Bodenleben lägen auf der Hand.

Bereits gute Ergebnisse

„Wir brauchen uns nicht zu verstecken“, unterstrich auch Landwirt Alfred Stender. Man habe bereits sehr gute und positive Ergebnisse erzielt. Für den effizienten Einsatz von Betriebsmitteln und den Gewässerschutz hat Stender schon früh eine hohe Eigenmotivation entwickelt. Die Gesetzgebung sei jedoch nicht immer zielführend. Der Landwirt aus Börnsdorf östlich des Großen Plöner Sees begrüßte die ZV Ostseeschutz, denn „Ordnungsrecht bringt uns nicht weiter“. Vielmehr stehe eine überbordende Bürokratie der innovativen Praxis entgehen. Der Landwirt stellte Maßnahmen für einen praxisnahen Gewässerschutz auf seinem Betrieb vor, zu denen eine weite Fruchtfolge, Boden- und Nmin-Ununtersuchungen, eine exakte Düngeplanung und terminierte Wirtschaftsdüngerausbringung, die Gewässerschutzberatung, der Anbau von Zwischenfrüchten und eine einzelschlagspezifische Düngung zählen. Stender unterstrich die Bedeutung von Maßnahmen für Erhalt und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und betonte dabei die Rolle aussagekräftiger Analyseergebnisse zur Eigenkontrolle. Für seine Mühen ist er 2018 zum Ostseelandwirt des Jahres gekürt worden.

Er plädierte zudem dafür, den Maßstab von 12 % Protein für die Weizenqualität anzupassen. Allein in Deutschland ließen sich so große Mengen N einsparen, dazu komme die eingesparte Energie: „Die Backqualität hängt bei den heutigen Weizensorten nicht mehr vom Proteingehalt ab.“ Doch sei es eine politische Frage, dieses Kriterium weltweit zu ändern.

Viel Eigeninitiative

Den Mut von Andreas Hobus und Alfred Stender, Neues ausprobiert und ihre Erfahrungen geteilt zu haben, begrüßte Dr. Michael Trepel aus dem Umweltministerium: „Diesen Mut brauchen wir auch beim Aktionsplan Ostseeschutz in allen Bereichen, nicht nur im Bereich Landwirtschaft.“ Die ZV Landwirtschaft könne nur ein Erfolg werden, „wenn wir Maßnahmen ergreifen, ausprobieren und uns gegenseitig zuhören. Wir sind im Gewässerschutz, in der Landwirtschaft und in der Düngung auf einem sehr guten Niveau. Die Betriebe halten die vielen Umweltstandards auch ein“. Wolle man noch weniger Austräge haben, müsse man von den Praktikern lernen und deren Erfahrungen berücksichtigen. Trepel habe mitgenommen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sehr viel Eigeninitiative ergriffen. „Damit schaffen wir in den Ostseebeiräten ein gutes Forum, um die Interessierten zu vernetzen. Über die Allianz können wir dazu beitragen, dies in die Fläche zu tragen.“

Die Vorträge des Gewässerschutztages sind abrufbar unter t1p.de/5zcjl

Ausschreibungs-Höchstwerte stabil

Die Bundesnetzagentur (­BNetzA) belässt die Höchstwerte für die Ausschreibungen der ­Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf ­Monate auf ­Vorjahresniveau. Nach Angaben der Bonner Behörde beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen unverändert 19,43 ct / kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct / kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 ct / kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten bereits für die beiden Gebots­termine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April.

Die Beibehaltung der Höchstwerte gegenüber dem vergangenen Jahr sorge für verlässliche Rahmenbedingungen und schaffe genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an weiteren Ausschreibungen, betonte ­BNetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Werte reduziert.

Im Vorjahr hatte die BNetzA die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 % erhöht. Bei den Biomethanausschreibungen gelte es, die Auswirkungen der im Vorjahr vorgenommenen Höchstwerterhöhung sowie die Ausweitung von möglichen Geboten auf das gesamte Bundesgebiet abzuwarten, so Müller. Bei der für Biomethananlagen vorgesehenen hochflexiblen Fahrweise dürfte zudem die mit dem Biogas-Paket beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern, sobald sie anwendbar werde. Bereits Ende 2024 hatte die BNetzA die Höchstwerte für Gebotstermine von Ausschreibungen für Erneuerbare Erzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht. Der Betrag für Freiflächen-Solaranlagen wurde auf 6,80 ct/kWh festgelegt, während es bei Windenergieanlagen an Land 7,35 ct / kWh sind. Der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct / kWh; bei Auf-Dach-Solar­anlagen beläuft sich der Betrag auf 10,40 ct / kWh.

Der ­festgelegte Wert bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land entspricht dem Betrag, der 2024 galt. Bei den Ausschreibungen für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 etwas unterhalb des letztjährigen Niveaus.

Austausch, Diskussionen und Aktivitäten

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Wie immer im Februar lud der Landjugendverband zur ersten Landesausschusssitzung im Jahr nach Eckernförde ein. Erstmals kam der Vorstand für eine offizielle und öffentliche Veranstaltung zusammen. Mit rund 35 Teilnehmern bot das Wochenende eine gelungene Mischung aus informativen Diskussionen, gemeinschaftlichem Austausch und spannenden Aktivitäten.

Die Teilnehmer wurden am Sonnabend bei bestem Wetter herzlich empfangen. Als Ehrengast konnte Jan Magnus Kramp, der neue Geschäftsführer des Landesjugendrings Schleswig-Holstein (LJR SH), begrüßt werden. Nach der Begrüßung und Vorstellung aller Anwesenden folgten die formalen Genehmigungen – der offizielle Startschuss für das Wochenende.

Die zentralen Tagesordnungspunkte umfassten Berichte und Neuigkeiten aus verschiedenen Verbandsbereichen, darunter die Laju Service GmbH und aktuelle Entwicklungen in der Geschäftsstelle.

In einer lebhaften Gruppenarbeit tauschten sich die Kreisvorstände über vergangene und kommende Veranstaltungen aus. Dabei rückte der derzeit in den Kreisen stattfindende Berufswettbewerb der Landwirte in den Fokus, bei dem die einzelnen Vorstände unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich der Spendenakquise und der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen sammelten.

Nach der intensiven Vormittagssitzung erwartete die Gruppe ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm, das mit einer geführten Tour durch die Stadt Eckernförde begann, wobei die Teilnehmer interessante historische Anekdoten und lokale Geheimtipps erfuhren. Der Rundgang führte schließlich in die bekannte Bonbonkocherei, wo die Teilnehmer nicht nur die kunstvolle Herstellung von Süßigkeiten hautnah miterleben konnten, sondern auch die Gelegenheit hatten, die frisch zubereiteten Bonbons zu verkosten und eine Auswahl für zu Hause einzukaufen.

Ein weiteres besonderes Highlight war der Workshop „Fake News und Künstliche Intelligenz in Sozialen Medien“, geleitet vom Offenen Kanal Schleswig-Holstein. Die Teilnehmer lernten, wie man Informationen kritisch prüft und die Herausforderungen der digitalen Welt meistert.

Nach dem Abendbrot hieß es: Schapptüch raus und ab in den Bus! Gemeinsam ging es zum Traumtänzerball der Laju Kiel in die Margarethen-Mühle nach Legan. Die Kombination des Lokals mit Tischen und Tanzfläche bot einen für die meisten eher ungewohnten Anblick, sorgte aber für einen festlichen Ausklang des ersten Tages.

Abends ging es zum Traumtänzerball der Laju Kiel in die Margarethen-Mühle Legan. Foto: ljv

Weiteren wichtigen Themen widmete sich die Gruppe am Sonntag und es wurden Möglichkeiten für internationale Projekte vorgestellt und anregende Gespräche über künftige Termine, Projekte, Fahrten und Seminare geführt. Der Agrarausschuss präsentierte seine für die kommenden Monate geplanten Programmpunkte. Außerdem wurde festgelegt, welche Kreise in diesem Jahr die Erntekronen für die Landwirtschaftskammer, das Landwirtschaftsministerium und den Landtag binden werden.

Zum Abschluss folgten Berichte über den Förderverein und den Bund der Deutschen Landjugend (BDL), bevor das Wochenende mit einer Auswertung und Feedbackrunde endete.

Insgesamt war die Landesausschusssitzung ein überaus gelungenes Wochenende – voll wertvoller Erkenntnisse, intensivem Austausch und unterhaltsamen Erlebnissen.

Rindfleischpreise in neuen Dimensionen – wie lange geht das gut?

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Die Rindfleischpreise erreichen aktuell immer höhere Niveaus. Von Woche zu Woche werden neue Rekordmarken erreicht. Gründe dafür gibt es gleich mehrere. Da ist natürlich zum einen der seit Jahren rückläufige Rinderbestand, von dem bereits vielfach berichtet wurde und der auch erstmalig zu deutlichen Bestandsreduzierungen im Milchkuhbereich führte. In den aktuellsten Zahlen schlug er sich aber auch besonders im Mastbullenbereich nieder. Diese Verknappung an Masttieren ist nicht nur auf Betriebsaufgaben zurückzuführen, sondern auch auf eine veränderte Strategie im Milchviehbereich. So arbeitet man in den hochleistenden Herden inzwischen mit einer bewusst deutlich längeren Zwischenkalbezeit als noch vor wenigen Jahren. Auch der kontinuierlich gestiegene Anteil an Fleischrinderbesamungen kann die fehlenden Tierzahlen im Mastbereich nicht wettmachen. Zudem verstärkt er noch den regelrechten Kampf um die Stückzahlen im Bereich der Holstein-Bullenkälber, denn auch hier gibt es eine parallele Preisspirale nach oben. Der Bedarf der Exporteure für die holländische Kälbermast kann bei Weitem nicht bedient werden. Eine weitere Hemmschwelle, die einer Ausweitung der Mastkapazitäten hierzulande im Wege steht, sind die exorbitant hohen Baukosten. Viele Bullenmäster müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen von Qualitätsprogrammen in den Umbau vorhandener Stallkapazitäten oder einen Neubau investieren. Davor scheuen viele Landwirte aufgrund der hohen Baukosten zurück. Es rechnet sich für viele Bullenmäster schlichtweg nicht. Auch ist mit den hohen Schlachtrinderpreisen in erster Linie nur den kombinierten Mastbetrieben geholfen, die ihre Masttiere aus eigener Produktion beziehen. Müssen Absetzer für die Weitermast inzwischen für bis zu 1.400 € pro Tier zugekauft werden, fällt die Marge ungleich kleiner aus.

Biorinder im Preis teilweise abgehängt

Verfolgt man die amtlichen Schlachtrindernotierungen, so fällt unweigerlich auf, dass die Bio-Notierungen um mehr als 20 ct/ kg SG unter den entsprechenden konventionellen Notierungen liegen. Im Biobereich muss das Preisgefüge allerdings deutlich differenzierter betrachtet werden oder, anders gesagt, die Biobetriebe sollten bei der Vermarktung etwas genauer nachfragen. Es gibt dort je nach Abnehmer deutliche Unterschiede in der Preisfindung und dementsprechend auch Preismodelle mit festen, an die konventionellen Preise gekoppelten Bio-Aufschlägen. Diese liegen aktuell zwischen 30 und 50 ct/kg SG. Auch im Biobereich besteht ein deutlicher Nachfrageüberhang, der teilweise sogar noch dadurch verstärkt wird, dass Biorinder als konventionelle Rinder mit Haltungsform-3-Zuschlägen vermarktet werden.

Rindfleischnachfrage unerwartet hoch

Entgegen älteren Prognosen weist der Pro-Kopf-Verbrauch von Rindfleisch für 2024 und 2025 keine fallende, sondern eine leicht steigende Tendenz auf. Dies bestätigen auch die aktuellen Absatzmengen, die für diese Jahreszeit eher ungewöhnlich hoch sind. Es hat nicht, wie sonst üblich, einen Einbruch der Absatzmengen zu Jahresbeginn gegeben. Noch sind die hohen Rindfleischpreise allerdings auch nicht beim Verbraucher angekommen. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die deutlich höheren Preise auf das Verbraucherverhalten auswirken werden. Es wird jedenfalls vonseiten des Handels mit deutlichen Absatzrückgängen gerechnet. Dies ist bereits jetzt in einer größeren Zahl an Abbestellungen durch den Handel zu erkennen. Dies führt auch dazu, dass die Schlachtbetriebe massiv in die roten Zahlen gedrängt werden, denn zum einen können die hohen Preise nicht uneingeschränkt an den Handel weitergegeben werden und zum anderen ist es nicht mehr möglich, vorhandene Kapazitäten auszulasten. Es besteht also die deutliche Gefahr der Marktüberhitzung, was am Ende zu einem Bumerang werden könnte: Der Verbraucher sucht nach Alternativen zum Rindfleisch und die Schlachtkonzerne ziehen sich noch weiter aus dem deutschen Rindfleischmarkt zurück. Was dann bleibt, ist nur noch ein Scherbenhaufen.

Versichert bei der Jagd

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Die landwirtschaftliche Unfallversicherung tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes mit der Übernahme eines Jagdreviers automatisch in Kraft – sowohl für die Eigenjagd als auch für eine gepachtete Jagd.

Der Versicherungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch VII erstreckt sich auf Körperschäden, die dem Versicherten selbst entstehen. Dabei kann es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten handeln. Eine eindeutige Darstellung darüber, wer bei welcher Tätigkeit im Jagdrevier unter Versicherungsschutz steht, ist nicht möglich. Entscheidungen dazu sind immer unter Beachtung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu treffen. Die folgende Zusammenstellung soll eine Orientierung erleichtern und stellt keine verbindliche Zusage über einen eventuellen Versicherungsschutz dar.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Der Versicherungsschutz der Jagdunternehmer umfasst alle mit der Jagdausübung zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Nebentätigkeiten, die zur Bestandserhaltung des eigenen Reviers im jagdlichen Sinne erforderlich sind, wie Jagdausübung, Bau jagdlicher Einrichtungen oder Wildfütterung.

Außerdem ist die Bergung von Fallwild auf Straßen am oder im eigenen Revier durch den Jagdunternehmer im Zuge der Ausübung des Aneignungsrechts wie die Jagdausübung zu beurteilen und somit versichert. Außerhalb des eigenen Reviers kann als unaufschiebbare Maßnahme auf Anforderung, zum Beispiel der Polizei, als Nothilfe oder für die Verkehrssicherheit Versicherungsschutz über die zuständige Unfallkasse bestehen.

Wer hat Versicherungsschutz?

Neben dem Jagdunternehmer (Eigenjagdinhaber, Revierpächter) ist auch der im Unternehmen mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner versichert, wenn dieser eine dem Revier dienende Tätigkeit ausübt. Dies gilt jedoch nicht für die Jagdausübung selbst und die ihr zuzuordnenden Tätigkeiten (zum Beispiel Aufbrechen von Wild).

Bei einer gepachteten Jagd ist für die Beurteilung des Versicherungsschutzes von entscheidender Bedeutung, welche Personen laut Jagdpachtvertrag als Pächter beziehungsweise Mitpächter auftreten und der Unteren Jagdbehörde als solche gemeldet wurden.

Unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen auch Personen, die in dem Jagdunternehmen – auch unentgeltlich – aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses beschäftigt sind (zum Beispiel Berufsjäger) oder dort, auch nur vorübergehend, wie ein Beschäftigter tätig werden und dem Anordnungs- und Weisungsrecht des Jagdunternehmers unterliegen (zum Beispiel Treiber).

Jagdgäste und Schweißhundeführer

Nicht versichert sind Personen, die lediglich aufgrund einer vom Jagdunternehmer erteilten einmaligen oder regelmäßigen Jagderlaubnis, einer ausgesprochenen Einladung oder eines Begehungsscheines die Jagd ausüben. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagdausübungsberechtigung handelt. Die Jagdausübung ist in diesen Fällen dem privaten und somit nicht versicherten Lebensbereich zuzurechnen. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht möglich.

Schweißhundeführer werden bei der Nachsuche eigenverantwortlich tätig und stellen ihr besonderes Fachwissen dem Jagdunternehmer, unabhängig von Weisungen, zur Verfügung. Dadurch erhält diese Tätigkeit ein unternehmerähnliches Gepräge, das der Erfüllung eines Werk- oder selbstständigen Dienstvertrages ähnlich ist. Deshalb ist sie im Allgemeinen auch keine versicherte arbeitnehmerähnliche Tätigkeit. Da der Schweißhundeführer zudem auch kein Jagdunternehmer im Sinne des Gesetzes ist, liegen die Voraussetzungen für einen Unfallversicherungsschutz bei der Jagdausübung nicht vor.

Ausnahmen auch hier möglich

Einzelne Revierarbeiten, die nicht unmittelbar mit der Jagdausübung verbunden sind, können dem Versicherungsschutz unterliegen, wenn sie einer Arbeitnehmertätigkeit ähneln und der Jagdunternehmer hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und -weise anordnungs- und weisungsbefugt ist. So können Begehungsscheininhaber ausnahmsweise versichert sein, wenn sie keine Jagd ausüben und die in Abstimmung mit dem Revierinhaber auszuführende Tätigkeit (zum Beispiel Reparaturen im Revier) dem Jagdunternehmen und nicht dem eigenen Interesse als Begehungsscheininhaber dient. Diese Tätigkeit muss sich jedoch von der Jagdausübung und den als Gegenleistung vereinbarten Pflichten als Begehungsscheininhaber klar abgrenzen lassen.

Übrigens: Das Mitführen einer Jagdwaffe bei derartigen Tätigkeiten ist ein starkes Indiz gegen das Bestehen eines Versicherungsschutzes.

Neue Internetseite

zur sicheren Jagd

Eine neue Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet alle Informationen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zu den gesetzlichen Vorgaben bei der Jagd.

Die Seite ist ab sofort unter www.svlfg.de/sichere-jagd erreichbar. Sie richtet sich an alle, die regelmäßig mit der Jagd und Wildtieren in Kontakt kommen. Ein besonderer Fokus liegt auf praktischen Tipps, die helfen, Gefahren zu minimieren und die Sicherheit sowie die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Außerdem beinhaltet die Internetseite aktuelle Unfallzahlen aus dem Bereich der Jagd, Hinweise zur richtigen Ausrüstung, zum sicheren Umgang mit Waffen beziehungsweise Munition, zur Fallenjagd und zur Ersten Hilfe sowie Tipps zur Nachsuche und Wildbret-Hygiene.

Den Jagdverantwortlichen stehen auch weiterführende Informationen und praktische Hilfen wie „Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters“ oder „Unterweisungshilfen zur Sicherheit bei der Jagd“ in Form von kostenlosen Downloads zur Verfügung.

Frauen.Leben.Landwirtschaft

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Ohne Frauen geht auf den landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum nichts. Doch wie sieht es mit den Berufschancen oder der Gleichstellung aus? Wie vielfältig die Leistungen und Rollen von Frauen in der Landwirtschaft und für unsere Dörfer sind, aber auch wo Knackpunkte liegen, zeigt die Fotoausstellung „Frauen.Leben.Landwirtschaft“, die vom 24. Februar bis zum 11. März 2025 im schleswig-holsteinischen Landtag präsentiert wird.

Dr. Gaby Brüssow-Harfmann, Geschäftsführerin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein, hat die Wanderausstellung nach Kiel geholt und packt beim Aufbau im Landeshaus mit an.

Die Porträts der Fotografin Anna Tiessen geben der Studie „Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland“ ein Gesicht. Verfasserinnen dieser „Landfrauenstudie“ sind das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft sowie die Georg-August-Universität Göttingen. Begleitet wurde die Studie durch den Deutschen LandFrauenverband. Die Förderung erfolgte durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bundesweit wurden 58 Einzelinterviews mit Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben geführt, dabei ging es vor allem um die Lebensgeschichte der Frauen sowie um Themen wie Hofnachfolge, Zukunftsperspektiven und Sorgen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft noch nicht erreicht ist und es noch viel zu tun gibt, überkommene Rollenmuster zu überwinden und Frauen einen besseren Zugang zu Leitungs- und Hofnachfolgen sowie Ressourcen zu ermöglichen. Ein gegenwärtig spürbarer Wandel in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft gibt laut Studie jedoch Anlass zu vorsichtiger Hoffnung.

Die Wander-Fotoausstellung im Kieler Landeshaus zeigt begleitend zur Studie, wie vielfältig das Leben und das Wirken der Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben sein kann: Von der Betriebsleiterin, der mitarbeitenden Familienarbeitskraft oder der Saisonarbeiterin hin zur Ehepartnerin, Mutter und Ehrenamtlichen. Frauen in der Landwirtschaft sind in sehr vielen Aufgabenfeldern betrieblich und privat gleichzeitig involviert. In Schleswig-Holstein lag nach Zahlen des Statistikamts Nord der Frauenanteil unter den Betriebsleiterinnen in der Landwirtschaft 2023 bei 12 %.

Wer sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von den starken Frauen in der Landwirtschaft machen möchte, kann das bis zum 11. März im Landeshaus an der Kieler Förde täglich von 10 bis 18 Uhr tun, ein Personalausweis ist erforderlich. Gruppen von mehr als fünf Personen können die Ausstellung nach vorheriger Anmeldung unter besucherdienst@landtag.ltsh.de (oder Tel.: 04 31-988-11 18) besuchen.

Schweine noch schwerer mästen?

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Die durchschnittlichen Schlachtkörpergewichte von Mastschweinen lagen in Norddeutschland in den letzten Wochen des vergangenen Jahres bei etwa 99 kg. Da einige Schlachthöfe ihre Abrechnungsmasken im vorigen Sommer angepasst haben, geht der Trend zu schwereren Tieren weiter. Hohe Endgewichte werden durchaus kritisch gesehen, da der Futteraufwand zum Mastende steigt und die höheren Futterkosten die Wirtschaftlichkeit senken. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in der Zeit von Juli bis November 2024 geprüft, wie sich ein Schlachtkörpergewicht von 103 kg auf den Überschuss über Futterkosten auswirkt.

In der Leistungsprüfungsanstalt Quakenbrück wurden 112 Ferkel (Topigs Norsvin, Tempo x TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Zweiergruppen gehalten. Für die Kontrollgruppe war ein Schlachtkörpergewicht von 98 kg und für die Versuchsgruppe von 103 kg geplant. Die Ad-libitum-Fütterung erfolgte sehr stark N-/P-reduziert nach DLG-Vorgaben und war in beiden Gruppen gleich. Die Tiere wurden bei jedem Futterwechsel gewogen.

Die Futteranalysen bestätigten die Sollwerte.

Einstallung der Ferkel in die LPA

Mehr als 1.200 Gramm Tageszunahmen

Die beiden Gruppen unterschieden sich nicht in der Mastleistung. Die Kontrollgruppe mit dem niedrigeren Schlachtkörpergewicht (SG) erreichte 1.215 g und die Versuchsgruppe 1.233 g Tageszunahmen, der Futteraufwand je Kilogramm Zuwachs lag bei 2,47 beziehungsweise 2,44 kg. Die Tiere nahmen täglich 2,99 kg (Kontrollgruppe) beziehungsweise 3,01 kg Futter (Versuchsgruppe) auf. In der Endmast ab 90 kg LM lag der Futteraufwand je 1 kg Zuwachs bei 3,13 kg in der Kontrollgruppe beziehungsweise 3,01 kg in der Versuchsgruppe. Da diese Differenz nicht signifikant war, ist daraus abzuleiten, dass das höhere Endgewicht den Futteraufwand je Kilogramm Zuwachs in dieser Phase nicht beeinträchtigte.

Die Schweine wurden im Weidemark-Schlachthof in Sögel nach Auto­FOM klassifiziert. Die geplanten Schlachtkörpergewichte wurden mit 97,6 und 103 kg sehr gut getroffen. Bedingt durch das höhere Schlachtkörpergewicht der Versuchsgruppe unterschieden sich die Gewichte der Teilstücke signifikant. Auch die Differenzen im Fleischmaß und in den Indexpunkten je Kilogramm Schlachtkörpergewicht waren abzusichern. Die leichteren Tiere erzielten 0,995 und die schwereren Schweine 0,972 Indexpunkte.

Aufstallung in Zweierbuchten

Überschuss über Futterkosten

Die Berechnung der Futterkosten beruhte auf den Nettopreisen im Versuchszeitraum. Bei einem Basispreis von 1,96 € je Indexpunkt erzielten die Tiere mit 98 kg SG einen Überschuss (netto) über Futterkosten von 112,09 € und die mit 103 kg SG von 113,43 €. Während in der Kontrollgruppe (98 kg SG) der Vorteil der weiblichen Tiere mehr als 10 € betrug, erzielten die weiblichen Schweine der Versuchsgruppe nur einen um rund 4,40 € höheren Überschuss über Futterkosten als die Kastraten. 

Schlachthälften für die Erfassung der Schlachtkörpermerkmale

Fazit

Mastschweine mit einem Schlachtkörpergewicht von 103 kg erzielten gleiche Mastleistungen wie Tiere mit einem SG von 98 kg. Die durchschnittlichen Tageszunahmen lagen bei 1.224 g, der Futteraufwand je 1 kg Zuwachs betrug 2,45 kg. Bei der Schlachtkörperbewertung traten mehrere signifikante Unterschiede auf. Die Tiere mit dem höheren Schlachtkörpergewicht erzielten 0,972 und die leichteren Schweine 0,995 Indexpunkte je 1 kg SG. In der Endmast benötigten die schwereren Tiere nicht mehr Futter je 1 kg Zuwachs als die leichteren Tiere. Das höhere Schlachtkörpergewicht führte in diesem Versuch zu einem höheren Überschuss über Futterkosten von 1,34 € je Schwein.

Das Risiko für Lager richtig einschätzen

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Mit Beginn der Frühjahrsvegetation steht auch der Winterraps in Schleswig-Holstein vor dem Übergang von der vegetativen in die generative Wachstumsphase. Eingeläutet wird dieser Übergang mit dem Beginn des Sprossstreckens. Erneut stehen die Rapsanbauer im Land vor der Entscheidung, wie sie ihren Bestand sicher zur Ernte führen. Hierzu zählt auch die Vermeidung von Lager.

Lager im Raps ist mit Ertragsverlusten verbunden und erschwert die Beerntung. Die Gefahr, dass und wie stark Raps ins Lager geht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei haben die Bestandesdichte, die Nährstoffversorgung und die Standfestigkeit der angebauten Sorte den größten Einfluss. Je nach Aussaatzeitpunkt, Befall mit Schädlingen (vor allem Rapserdfloh), Staunässe et cetera können sich die Rapsbestände im Frühjahr zu Vegetationsbeginn sehr unterschiedlich präsentieren. Eine pauschale Empfehlung für den Einsatz von Fungiziden mit wachstumsregulatorischen Eigenschaften im Raps zu geben ist deshalb nicht möglich. Die Notwendigkeit einer Einkürzung ist daher schlagspezifisch zu prüfen.

Für den Wachstumsreglereinsatz muss die Pflanze sich in der aktiven Streckung befinden und es müssen wüchsige Bedingungen herrschen.

Bestandesdichte

In sehr dichten und üppigen Rapsbeständen bilden die eng stehenden Rapspflanzen nur sehr dünne Stängel aus und wachsen stark in die Höhe (Konkurrenz um Licht), wodurch das Lagerrisiko deutlich erhöht wird. Gerade Rapsbestände von über 50 Pflanzen pro Quadratmeter sind als lagergefährdet anzusehen und eine Behandlung kann hier sinnvoll sein. Auch wenn zur Aussaat weniger keimfähige Körner pro Quadratmeter ausgesät worden sind, wird durch Ausfallraps die Bestandesdichte deutlich erhöht. Je größer die Bestandesdichte ist, desto höher sollte die Intensität des Wachstumsreglers sein. Schwache Bestände mit einer guten Verteilung der Einzelpflanzen können auch ohne Wachstumsregler zur Ernte geführt werden. Die Bestandesdichte pro Quadratmeter sollte deshalb mit einem Zählrahmen oder mit einem Zollstock durch Auszählung schlagspezifisch ermittelt werden.

Standfestigkeit der Sorten

Bedingt durch den Züchtungsfortschritt besitzen aktuelle Rapssorten eine deutlich bessere Standfestigkeit und damit eine geringe Lageranfälligkeit. Nur noch wenige Sorten weisen eine mittlere Lageranfälligkeit auf. Stehen die Pflanzen dann noch gut verteilt auf der Fläche, reduziert sich die Lagergefahr weiter.

Nährstoffversorgung

Eine gute und ausreichende Nährstoffversorgung ist für den Winterraps wichtig. Steht dem Raps im Herbst und Frühjahr ein Überangebot insbesondere an Stickstoff zur Verfügung, kann dies das Lagerrisiko deutlich steigern. Standorte mit einer langjährigen organischen Düngung oder einem hohen Stickstoffnachlieferungspotenzial sind deshalb genauer zu beobachten und bei entsprechender Entwicklung einzukürzen.

Richtiger Zeitpunkt

Ist eine Anwendung von Wachstumsreglern im Raps notwendig, so sollte diese in der Wachstumsphase des Rapses, das heißt unter wüchsigen Witterungsbedingungen, bei frostfreien Nächten und guter Wasser- und Nährstoffversorgung erfolgen. Der ideale Einkürzungstermin liegt vor, sobald das Streckungswachstum sichtbar beginnt (ES 30/31). Die Rapspflanzen sollten vital sein und eine Sprosslänge von zirka 15 bis 25 cm aufweisen. Sollte die Behandlung erst durchgeführt werden können, wenn die Knospen bereits die obersten Blätter überragen, ist von einer geringeren Wirksamkeit dieser Maßnahme auszugehen, da zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der Wachstumshormone bereits gebildet wurde.

Die für einen Wachstumsreglereinsatz eingesetzten Produkte enthalten oftmals einen Wirkstoff aus der Gruppe der Azole oder den Wirkstoff Mepiquat. Diese Wirkstoffe greifen in die Gibberellinsynthese der Pflanzen ein, wodurch der entsprechende Einkürzungseffekt erzielt wird. Eine Empfehlung zum Wachstumsreglereinsatz im Raps (Produkte und Aufwandmengen) ist in der Abbildung dargestellt.

Fazit

Der Fortschritt in der Züchtung aktueller Rapssorten, eine angepasste Stickstoffdüngung sowie geringere Bestandesdichten haben dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren nur selten stark lagernder Raps zu beobachten war. Nicht jeder Rapsbestand benötigt also eine intensive Einkürzung. Daher sollte man sich zeitig im Frühjahr einen Überblick über die Rapsbestände verschaffen und je nach Bestandesdichte und Entwicklungsstand der Pflanzen schlagspezifisch entscheiden, ob eine Einkürzungsmaßnahme notwendig ist oder nicht.

Studie zu rossigen Stuten

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An der University of Life Sciences im polnischen Lublin wurde erforscht, wie sich die Rosse auf das Verhalten und die Physiologie von Stuten auswirkt.

In die Studie wurden 15 erwachsene Stuten einbezogen, die an sechs Tagen während der Rosse sowie an fünf Tagen außerhalb der Rosse jeweils morgens und abends untersucht wurden. Neben physiologischen Parametern wie Körpertemperatur und Herzfrequenz wurden auch das Verhalten der Stuten gegenüber Menschen und anderen Pferden sowie ihre Bewegungsbereitschaft dokumentiert.

Das Verhalten gegenüber Menschen wurde daran gemessen, ob sich die Stuten streicheln ließen. Um den Umgang mit den Artgenossen vergleichen zu können, wurden zunächst positive und negative Verhaltensäußerungen definiert. Zu den positiven zählten sowohl ruhige Annäherungen als auch friedliche Interaktionen wie gegenseitige Fellpflege. Als negativ wurden beispielsweise zurückgelegte Ohren oder Drohgebärden erfasst. Während des täglichen einstündigen Auslaufs auf einem Sandpaddock wurden die Stuten beobachtet und das positive beziehungsweise negative Verhalten erfasst.

Die Forscher stellten fest, dass sowohl die Körpertemperatur als auch die Herzfrequenz während der Rosse höher waren als an den anderen Tagen. Temperatur und Herzfrequenz fielen zum Ende der Rosse stark ab. Obwohl dementsprechend auch eine Verstärkung der negativen Verhaltensweisen während der Rosse zu erwarten wäre, war das Gegenteil der Fall: Rossige Stuten verhielten sich Menschen und anderen Pferden gegenüber besser als in anderen Phasen.

Erst einige Tage nach dem Ende der Rosse ging die Bereitschaft, sich streicheln zu lassen, deutlich zurück. Gleichzeitig nahm zu diesem Zeitpunkt das negative Verhalten gegenüber Artgenossen leicht zu. Positives Verhalten gegenüber anderen Pferden war am Ende der Rosse am häufigsten und nahm dann schnell ab. Zudem bewegten sich die Stuten während der Rosse weniger, standen länger an einem Platz und waren insgesamt weniger aktiv. Häufig machten sie nur einen einzelnen Schritt, um weiterzugrasen. Mit dem Ende der Rosse kamen sie wieder mehr in Bewegung.

Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass die gängige Annahme, Stuten seien während der Rosse besonders schwierig zu händeln, nicht zutrifft. Im Gegenteil seien sie dann wesentlich toleranter gegenüber Menschen und auch friedlicher im Umgang mit anderen Pferden.