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Protest- oder Schicksalswahl?

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Die europäischen Bürger wählen am 9. Juni ein neues Europäisches Parlament. Mit dieser Wahl gehen viele Hoffnungen einher, wie dieses Parlament die Zukunft Europas gestalten könnte. Nicht alle dieser Hoffnungen sind berechtigt, denn vieles, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen versprechen, liegt gar nicht in der Macht des Europaparlaments.

So schreibt die AfD etwa in ihrem Wahlprogramm: „Die AfD lehnt ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen strikt ab.“ Auch die AfD-Forderung nach einer Wiedereinführung der deutschen Wehrpflicht werden die europäischen Abgeordneten mangels Kompetenz in diesem Bereich kaum erfüllen können. Dass die Parteien mit außereuropäischen Themen Wahlkampf machen, ist indes kein Alleinstellungsmerkmal der AfD. Auch die Forderung der Grünen nach Tempo-30-Zonen in bevölkerten Innenstädten dürfte eher eine Aufgabe der Kommunen als der Europäischen Union sein.

Eine Frage der Zuständigkeiten

Doch auch viele Themen, die offensichtlich europäisch sind, werden sich durch die bevorstehenden Wahlen kaum beeinflussen lassen. So liegt etwa die Frage einer möglichen Erweiterung der EU schwerpunktmäßig beim Rat der EU und nicht beim Parlament. Auf die Zusammensetzung des Rates haben die bevorstehenden Wahlen keinen Einfluss. Obwohl viele Wahlkampfforderungen außerhalb der Entscheidungskompetenz des Europaparlaments liegen, ist dieses gleichwohl zu wichtig, als dass seine Zusammensetzung ein Opfer der Unzufriedenheit mit den Bundes- und Landesregierungen werden sollte. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, welche umsetzbaren Alternativen die Parteien auf europäischer Ebene tatsächlich anbieten.

Was macht das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament ist Teil der europäischen Gesetzgebung. Das heißt, die 720 Abgeordneten dürfen beim Erlass von Richtlinien und Verordnungen mitentscheiden. Während EU-Verordnungen unmittelbar gegenüber Bürgern, Unternehmern und auch Land- und Forstwirten wirken, müssen EU-Richtlinien erst noch vom Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat umgesetzt werden. Diese haben regelmäßig einen weiten Spielraum, wie sie die groben Zielvorgaben der EU im Detail regeln möchten. Der berechtigte Frust über eine ausufernde Bürokratie richtet sich oft zu Unrecht gegen die EU. Denn erstaunlicherweise gelingt es anderen Mitgliedstaaten, EU-Richtlinien mit deutlich weniger Bürokratie in nationales Recht umzusetzen.

Dr. Moritz von Rochow Foto: privat

Wenn die Bürger im Juni das Europäische Parlament neu wählen, wählen sie nur einen Teil des Unionsgesetzgebers: Ähnlich wie in Deutschland, wo viele Gesetze durch zwei Kammern, nämlich Bundestag und Bundesrat, zu beschließen sind, müssen auch EU-Rechtsakte in der Regel von beiden „Kammern“ beschlossen werden, dem Parlament und dem Rat der EU. Auf die Zusammensetzung des Rates haben die Bürger nur indirekt Einfluss, denn hier sitzen die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten. Es gibt also nicht nur einen Rat, sondern viele, zum Beispiel einen Rat für Landwirtschaft und Fischerei, in dem sich die Landwirtschaftsminister aller Mitgliedstaaten treffen. Im Rat für Umwelt wiederum beraten alle Umweltminister.

Über die Zusammensetzung des Rates entscheiden die Deutschen nicht bereits bei der diesjährigen Europawahl, sondern erst bei der nächsten Bundestagswahl, wenn der Bundestag eine Regierung wählt, deren Minister das Land dann im Rat vertreten. Oft nutzen die Minister ihre Ratsmitgliedschaft, um dort unpopuläre Entscheidungen zu treffen, die sie dann gegenüber dem Bürger der EU in die Schuhe schieben können. Insbesondere in Großbritannien führte dieses Schwarzer-Peter-Spiel zu einer antieuropäischen Grundstimmung und schließlich zum Brexit.

Die Rolle der EU-Kommission

Eine wichtige Funktion des Europäischen Parlaments besteht in der Wahl des Kommissionspräsidenten, der wiederum die übrigen Kommissionsmitglieder benennt. Die Kommission ist von den EU-Institutionen am ehesten mit einer Regierung zu vergleichen. Sie bereitet Gesetzesinitiativen vor, verwaltet das Kartell- und Wettbewerbsrecht inklusive Beihilfen und kann Mitgliedstaaten vor dem EuGH verklagen, wenn diese Unionsrecht nicht ausreichend in nationales Recht umsetzen.

Erstmals haben vor den vorigen Europawahlen die Parteien Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten benannt. Obwohl die EVP mit ihrem Kandidaten Manfred Weber (CSU) die meisten Stimmen erhielt, wurde es dann doch Dr. Ursula von der Leyen (CDU): Die Benennung eines Spitzenkandidaten ist unverbindlich und hat allenfalls eine symbolische Bedeutung.

Ist das Parlament demokratisch?

Dem EU-Parlament wird von manchen ein Demokratiedefizit vorgeworfen. So schreibt etwa die AfD in ihrem Wahlprogramm: „Die EU ist undemokratisch, da das Europäische Parlament nicht nach dem urdemokratischen Prinzip des gleichen Stimmgewichts für jeden Wähler gewählt wird.“ Als Konsequenz fordert die AfD: „Das undemokratisch gewählte EU-Parlament wollen wir abschaffen.“

Grundsatz gleicher Bürger und gleicher Staaten

Was ist dran an diesem Vorwurf? Tatsächlich musste die EU einen Kompromiss eingehen zwischen dem demokratischen Grundsatz gleicher Bürger und dem völkerrechtlichen Grundsatz gleicher Staaten. Denn in internationalen Organisationen des Völkerrechts, wie der UNO, haben kleine Staaten wie Luxemburg und Nauru das gleiche Stimmrecht wie Indien oder Brasilien. Von ihren völkerrechtlichen Wurzeln und der undemokratischen Staatengleichheit hat sich die EU ein Stück weit entfernt im Interesse von mehr Bürgergleichheit und Demokratie.

Die perfekt demokratische Variante europaweit zu 100 % gleicher Bürger hätte jedoch das Parlament auf eine gigantische Größe aufgebläht und ihm jegliche Handlungsfähigkeit genommen. Daraufhin entschied man sich für den Kompromiss degressiver Proportionalität. Hiernach entsendet Deutschland mit 96 Abgeordneten zwar deutlich mehr als Malta, Zypern oder Luxemburg mit jeweils sechs Abgeordneten, aber immer noch nicht so viele, wie es seiner großen Bevölkerung entspräche.

Im Endeffekt hat Deutschland trotz der 166-fachen Einwohnerzahl im Parlament nur 16-mal so viel Einfluss wie Malta. Nach dem Wunsch der AfD soll dieses 16-fache Stimmgewicht auf das klassische völkerrechtliche Maß von „one state – one vote“ geschrumpft werden. Die Forderung der AfD würde Deutschlands Gewicht in Europa also nicht stärken, sondern – im Gegenteil – bedeutend schwächen, auf die Größe Maltas.

Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit

Unabhängig davon, dass die Abschaffung eines Parlaments noch nie zu mehr Demokratie beigetragen hat, ist aber auch die isolierte Betrachtung des Parlaments zur Argumentation eines vermeintlichen Demokratiedefizits verfehlt: Am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nimmt nämlich neben dem Parlament auch der Rat teil – also das Gremium der europäischen Fachminister. Hier gilt zur Beschlussfassung das Prinzip einer qualifizierten Mehrheit. Dies bedeutet, dass Entscheidungen nur dann wirksam sind, wenn die Befürworter einer Maßnahme mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren. Dieses Gewicht bringen große Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich und Italien natürlich viel schneller auf die Waage als die kleinen.

Ist die EU reformbedürftig?

Dass das EU-Parlament nicht so undemokratisch ist, wie teilweise behauptet wird, bedeutet nicht, dass bestimmte Reformen nicht sinnvoll sein können. Statt der Abschaffung des Parlaments böte sich zum Beispiel an, dem Parlament ein Gesetzesinitiativrecht einzuräumen, denn derzeit kommen Gesetzgebungsinitiativen ausschließlich aus der Kommission. Diese und andere grundlegende Reformideen bedürfen aber einer Anpassung der Europäischen Verträge. Eine solche Anpassung ist möglich. Immerhin ist der derzeit gültige Vertrag von Lissabon seit 2009 inzwischen länger in Kraft als jeder seiner Vorgänger.

Grundlegende Vertragsänderungen – oder gar ein neuer EU-Vertrag – erfordern aber die Zustimmung aller Mitgliedstaaten und in manchen Mitgliedstaaten sogar eine Volksbefragung. Das Parlament hat hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Konkret hat es die Möglichkeit, Änderungsentwürfe vorzuschlagen und im weiteren Verlauf hierzu Stellung zu nehmen. Beschlossen werden diese Änderungen von den Mitgliedstaaten – einstimmig.

Einstimmigkeitsprinzip nicht selten hinderlich

An dem in vielen Fällen geltenden Einstimmigkeitsprinzip entzündet sich Kritik von der anderen Seite. Während die einen das Gefühl haben, die EU regiere zu viel in die Belange ihrer Mitgliedstaaten hinein, stören sich andere daran, dass überfällige Entscheidungen dadurch blockiert werden, dass Einzelstaaten wie etwa Ungarn aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips gegen viele Zukunftsprojekte ein Veto einlegen können.

Während im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine qualifizierte Mehrheit von Rat und Parlament erforderlich ist, bedürfen wesentliche und ganz grundlegende Entscheidungen nämlich der einstimmigen Zustimmung aller Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel über die Sanktionen gegen Russland. Die Einstimmigkeit erwies sich auch bei der Rettung des Euro und der Sanktionierung von recht­staatlichen Defiziten in Polen und Ungarn als hinderlich. Während eine solche Einstimmigkeit also einerseits ein schnelles Handeln der EU oft behindert, führt sie aber andererseits dazu, dass die Kerninteressen der Mitgliedstaaten und deren Bevölkerung gewahrt werden.

Die Fortsetzung folgt in der kommenden Ausgabe. Der Autor ist Vertreter der Professur für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Niedersachsen führt Akzeptanzabgabe ein

Menschen in niedersächsischen Kommunen profitieren künftig von jedem neuen Windkraftrad und jeder Freiflächensolar-Anlage. Der Landtag in Hannover hat vorige Woche das niedersächsische Windgesetz verabschiedet, mit dem erstmals Abgaben für Anlagenbetreiber eingeführt werden.

So werden die Betreiber verpflichtet, für jede neue Windkraft- oder jede Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage eine „Akzeptanzabgabe“ von 0,2 ct/kWh an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Damit fallen laut Angaben des niedersächsischen Umweltressorts rund 30.000 € im Jahr für jedes neue Windrad an. Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber mit im Schnitt weiteren 0,1 ct/kWh die Menschen im Umfeld von 2,5 km der Anlage profitieren lassen. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, betonte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). So kommen laut seinem Ressort pro Windkraftanlage noch 15.000 € für die Menschen vor Ort dazu.

Steigerung der Akzeptanz

Die Kommunen können die Einnahmen aus der „Akzeptanzabgabe“ frei verwenden und müssen die Bevölkerung einmal im Jahr darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. „Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der Erneuerbaren Energien dienen“, stellte der Grünen-Politiker klar.

Erstattung durch Netzbetreiber

Die Betreiber können sich die Abgaben für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, durch den Netzbetreiber erstatten lassen. Zudem hat das Bundesland Niedersachsen mit dem Gesetz die Standorte für die Windenergie auf mindestens 2,2 % der Landesfläche verdoppelt.

Ein Stern, der nicht schnuppe ist

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Erstmals dürfen am 9. Juni auch 16- und 17-Jährige an einer Europawahl teilnehmen. Um zu einer hohen Wahlbeteiligung gerade bei jungen Leuten aufzurufen, stellten Ministerpräsident Daniel Günther und Europaminister Werner Schwarz (beide CDU) vergangenen Montag eine Kampagne der Landesregierung am Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) Wirtschaft sowie vor Verbänden in Kiel vor.

Bei ihnen muss man keine Sorge wegen Europamüdigkeit haben: Von Minister Schwarz gefragt, ob sie die Europawahl für wichtig hielten, reckten fast alle der 80 jungen Leute die Daumen hoch. Auch die Mahnung des Ministerpräsidenten, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei und Beteiligung von allen brauche, rannte offene Türen ein.

Fast alle der jungen Leute bekannten per Handzeichen: Die Europawahl ist wichtig für sie!

Das zeigten auch die Fragen der Schüler: Sie drehten sich hauptsächlich um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So befürchtete eine Schülerin einen Rechtsruck im EU-Parlament. Ein anderer fragte nach Auswegen bei Blockadehaltung einzelner EU-Staaten. Die digitale Souveränität, also dass wir Herr unserer eigenen Daten bleiben, war einer jungen Frau ein Anliegen, und ein Schüler fragte, ob eine Ausstattung Europas mit ABC-Waffen denkbar sei.

Biologischen und chemischen Waffen gab Schwarz eine klare Absage, ein Atomwaffeneinsatz müsste in der Nato geregelt werden, und dies nur als Abschreckung mit einer hohen Einsatzschwelle. Einen wirksamen Datenschutz könne man nur auf europäischer Ebene erreichen, erklärte Günther, und zum Thema Blockadehaltung: „Wir müssen ertragen, dass Abstimmungen länger dauern als in einer Diktatur, aber das ist der Preis.“ Gleichwohl sehe er Möglichkeiten, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, etwa durch Einführung einer qualifizierten Mehrheit statt Einstimmigkeit.

„Manche Parteien sagen offen, dass sie die EU ablehnen“, so Günther, „dann wären wir im Sicherheitsbereich und wirtschaftlich auf uns gestellt.“ Und gegen einen Rechtsruck sei das beste Mittel, demokratisch zu wählen. So sei auch diese Veranstaltung nicht parteipolitisch zu verstehen.

Die Kampagne der Landesregierung zur Europawahl hat zwei Phasen. Die erste, die bereits begonnen hat, nutzt die digitalen Medien für kurze Videospots. Dort spricht eine Mutter über Lebensmittelqualität, eine Studentin wirbt für das Austauschprogramm Erasmus und ein Wehrführer berichtet von deutsch-dänischer Zusammenarbeit in der Grenzregion.

In der zweiten Phase, der „Challenge“, die am Montag, 13. Mai, beginnt, wird aufgerufen, mit dem gelben Europastern ein Bild zu posten und andere Nutzer zu animieren, Gleiches zu tun.

Am selben Montag stellte Europaminister Schwarz die EU-Wahlkampagne seines Hauses Vertretern von Verbänden und Organisationen vor, die er als Multiplikatoren aufrief. „Die Europawahl ist kein Selbstläufer“, mahnte er, „jede Stimme zählt.“ Mit der Kampagne möchte er eine Wahlbeteiligung von mindestens 75 % erreichen. Diese Ansage richtete er betont an die Jungwähler und die Organisationen, in denen sie vertreten sind, wie die Landjugend und den Landesjugendring.

Schwarz machte deutlich, dass gerade Schleswig-Holstein von einer starken EU und den politischen Entscheidungen profitiere, denn zahlreiche EU-Mittel flössen auch in den Norden. Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe, die Wahl zu unterstützen und so für Frieden und Freiheit in Europa einzutreten. Stellvertretend stellte er das unternehmerische Engagement eines bundesweiten Medienunternehmens dar, das auch in Kiel kostenfrei Außenwerbungsflächen für Informationen zur EU-Wahl zur Verfügung stelle.

Am Montag, 13. Mai, startet die besagte Social-Media-Kampagne des Europaministeriums, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können und Wähler durch Posten von persönlichen Wahlaufrufen oder Weiterleiten von Links zur Wahl teilnehmen sollen. „Zu dieser Challenge rufe ich auf“, sagte Schwarz.

Die Schüler im RBZ sind sich offensichtlich der Wichtigkeit der Wahl bewusst. „Ihr habe gute Fragen vorbereitet“, sagte eine Lehrerin zu ihnen im Gehen.

Ministerpräsident Daniel Günther (li.) und Europaminister Werner Schwarz riefen zur Wahlbeteiligung auf.

Ertragsausfälle durch Weißstängeligkeit verhindern

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Die Rapsbestände im Land haben sich in diesem Jahr sehr heterogen entwickelt. Neben einzelnen guten Beständen stehen die Mehrzahl der Bestände schlecht da. Die starken Niederschläge im Winter und der Befall mit den Larven des Rapserdflohes haben für die nicht zufriedenstellende Entwicklung des Rapses gesorgt. Die Rapsblütenbehandlung gegen Weißstängeligkeit, Sclerotinia sclerotiorum, ist auch in den schwachen Beständen angebracht. Was hierbei zu beachten ist, erläutert folgender Artikel.

Die Weißstängeligkeit, früher auch Rapskrebs genannt, hat über 300 Wirtspflanzenarten und kommt überwiegend an dikotylen Pflanzen vor.

Biologie des Erregers Sclerotinia sclerotiorum

Der Befall geht von den Überdauerungsorganen im Boden aus, den sogenannten Sklerotien. Diese keimen bei kühler und feuchter Witterung optimal und bilden hellbraune, trompetenförmige Apothezien aus (siehe Bild 1), aus denen zwischen April und Juni Ascosporen herausgeschleudert werden. Bei höheren Temperaturen keimen die Apothezien schneller und können frühe Infektionen auslösen.

Bild 1: Sklerotium mit ausgekeimten Apothezien

Herrschen niedrigere Temperaturen um die 10 °C, werden die Apothezien langsamer gebildet. Daher kann bei niedrigeren Temperaturen mit späteren Infektionen gerechnet werden. Trocknet die oberste Bodenschicht, in der die Sklerotien eingebettet sind, aus, können die ausbildeten Apothezien vertrocknen. Das Infektionsrisiko sinkt so bei trockenen Bedingungen deutlich. In diesem Jahr sind die Rapsbestände in der Entwicklung deutlich früher. Einzelne Sklerotien haben schon Anfang April Apothezien ausgebildet.

Die ausgeschleuderten Ascosporen können direkt im Bestand Infektionen setzen oder mit dem Wind über weitere Distanzen auf umliegende Bestände verbreitet werden und dort für Infektionen sorgen. Weil die Ascosporen für ihre Keimung Feuchtigkeit benötigen, finden die Infektionen häufig in den Achseln von Verzweigungen und Blättern statt. An diese Stellen gefallene Blütenblätter begünstigen die Infektionen. Herrscht zur Zeit des Ascosporenfluges anhaltender Regen, werden Infektionen meist nicht gesetzt, da die Ascosporen durch den Regen vom Raps abgewaschen werden.

Bild 2: Sklerotien im Rapsstängel zur Ernte

Schadbild und Bekämpfung

Das Hauptsymptom ist der Befall des Stängels. Ausgehend von der Infektion in den Blattachseln bildet sich eine weißliche, stängelumfassende Ausbleichung. Oberhalb der Infektionsstelle werden Triebe und Schoten gelb, notreif und sterben vorzeitig ab. Das Stängelinnere ist hohl und mit weißem, weichem Myzel gefüllt, woraus sich später die schwarzen, 0,5 bis 2 cm langen Sklerotien entwickeln (siehe Bild 2).

Ein weiterer Infektionsweg ist die Wurzelinfektion durch direkten Kontakt der Pflanze mit auskeimenden Sklerotien im Herbst oder zeitigen Frühjahr. In diesem Fall befinden sich die Sklerotien auch in den Wurzeln (Abbildung 1).

Da die Vorhersage einer Infektion mit Weißstängeligkeit sehr schwierig ist und der Ertragsverlust bei starkem Befall sehr hoch sein kann, hat sich die Rapsblütenbehandlung in den typischen Rapsanbauregionen etabliert. Im Mittel der Jahre konnte die Vollblütenbehandlung Mehrerträge erzielen. Die Ertragssteigerung ist dabei nicht nur auf die fungizide Wirkung zurückzuführen, sondern auch auf physiologische Effekte und die Steigerung der Schotenstabilität.

Applikationstechnik optimieren

Bei der Applikation der Pflanzenschutzmittel in Entwicklungsstadium 65, in dem 50 % der Blüten am Haupttrieb geöffnet sind und bereits erste Blütenblätter zu Boden fallen, können nicht unerhebliche Schäden in den Fahrgassen entstehen. Diese lassen sich durch ein paar kleine Optimierungen an der Pflanzenschutzspritze auf ein Minimum reduzieren:

1. Die Fahrgeschwindigkeit sollte auf 4 bis 6 km/h begrenzt werden, einerseits, um die Rapspflanzen zu schonen, und andererseits, um bei einer Wasseraufwandmenge von mindestens 300 l/ha ein mittelgroßes Tropfenspektrum zu erzeugen. Dieses kann im Vergleich mit einem feinen Tropfenspektrum besser in den Rapsbestand eindringen.

2. Die Behandlung sollte möglichst in die Nachmittags- und Abendstunden verlegt werden, da die Pflanzen zu dieser Tageszeit deutlich elastischer sind.

3. Soll die Blütenbehandlung mit betriebseigenen Schleppern und Pflanzenschutzspritzen durchgeführt werden, sollten alle Anbauteile am Schlepper, die nicht für den Betrieb der Pflanzenschutzspritze nötig sind, vor der Maßnahme demontiert werden. Dazu zählen Zugpendel, Unterlenker oder andere Anbaupunkte. Durch die Demontage wird oft die Bodenfreiheit des Schleppers gesteigert, und es sind weniger Punkte vorhanden, an denen sich Rapspflanzen verklemmen können.

4. Wenn möglich sollte in der Fronthydraulik des Schleppers ein Blech in einem Winkel von zirka 45° montiert werden, welches die Rapspflanzen besser unter dem Schlepper hindurchgleiten lässt. Wenn dann noch unter dem Schlepper eine stabile Plane montiert wird, welche natürlich nicht in Kontakt mit heißen Motorteilen kommen darf, werden die Verluste auf ein Minimum reduziert. Einer zweiten Durchfahrt zu einem späteren Zeitpunkt für eine getrennte Applikation von Fungiziden und Insektiziden steht mit dieser optimierten Technik dann auch nichts mehr im Wege.

Ist die betriebseigene Technik nicht optimal, kann auch darüber nachgedacht werden, die Blütenbehandlung mit einer selbstfahrenden Pflanzenschutzspritze durchführen zulassen. In der Regel verfügen diese über eine deutlich größere Bodenfreiheit als Standardschlepper, und der Unterbodenschutz dieser Geräte ist in der Regel serienmäßig glatt und daher sehr kulturschonend.

Steht auf dem Betrieb kein Selbstfahrer zur Verfügung und soll für die Blütenbehandlung ein Lohnunternehmen mit entsprechender Technik engagiert werden, kann mit der betriebseigenen Technik die fertig gemischte Spritzbrühe zum Rapsfeld gebracht und dort vor Ort in den Selbstfahrer umgepumpt werden. Durch die Reduzierung der Stand- und Füllzeiten können so die Kosten gering gehalten werden.

Fazit

Die Vorhersage von Weißstängeligkeit gestaltet sich aufgrund der kniffligen Biologie des Erregers sehr schwierig. Da zum Zeitpunkt der Behandlung nicht abgeschätzt werden kann, wie stark sich die Infektion ausbreitet, muss die Vollblütenbehandlung standardmäßig erfolgen. Herrscht zum Zeitpunkt der Vollblüte trockenes Wetter, sollte die Behandlung nicht zu früh erfolgen. Um Pflanzenschäden in den Fahrgassen bei der Überfahrt möglichst gering zu halten, sollten Technik und Schlepper entsprechend optimiert werden.

Die Rapsblütenbehandlung gegen Weißstängeligkeit steht an. Fotos: Björn Both

Alternativen zum Diesel

Das vergangene Jahrzehnt war im Bereich der Traktoren vor allem geprägt von der Implementierung moderner Motoren mit entsprechender Abgastechnologie zur Einhaltung der vorgeschriebenen Abgasstufen. Die momentanen Entwicklungen knüpfen nahtlos hier an, denn die Antwort auf die Frage, welche Antriebstechnik die Landwirtschaft von morgen bewegt, scheint noch nicht endgültig gefunden. Die Hersteller haben allerdings einige Entwicklungen vorangetrieben, die auf der Agritechnica bereits ausgestellt wurden.

Nachdem der Pkw-Sektor zunehmend elektrifiziert wird, sind auch im Bereich der Landwirtschaft erste Schlepper mit elektrischen Antrieben zu finden. Dabei kann unterschieden werden zwischen dem dieselelektrischen und dem rein elektrischen Antrieb. Ersterer treibt einen Generator an, der die elektrische Leistung dann auf weitere Antriebsmotoren überträgt. So wird weiterhin Diesel als Treibstoff getankt.

Beim rein elektrischen Antrieb sind Akkumulatoren verbaut, die als Energiequelle dienen und so einzelne Leistungsabnehmer versorgen. Die große Herausforderung liegt dabei in der Energiedichte der momentan verfügbaren Akkus. Selbst bei den aktuell leistungseffizientesten Akkus liegt die Energiedichte bei etwa 5 kg/ kWh. Für 100 kW Leistung ist ein Akku von mindestens 500 kg nötig, was in etwa 28 l Diesel bei einem üblichen Wirkungsgrad von 30 % eines Dieselmotors entspricht. Dennoch haben Elektrotraktoren aufgrund ihrer hohen Systemeffizienz zweifelsfrei ihren Platz in der Landwirtschaft verdient und werden das Feld bis etwa 100 kW Leistung zukünftig verstärkt besetzen.

Als bekanntester Vertreter der Elektrotraktoren auf der Agritechnica war der schon 2017 vorgestellte Schmalspurschlepper e107V Vario von Fendt zu sehen. Die Serienproduktion startet 2024. Weitere Modelle sollen in den nächsten Jahren folgen. Neben Fendt hat auch der CNH-Konzern zwei Schlepper mit batterieelektrischem Antrieb vorgestellt: New Holland T4 Electric Power und Case IH Farmall 75C Electric. Aber auch andere Hersteller sowie Start-ups und Hochschulen arbeiten mit Nachdruck an der Entwicklung von Elektroschleppern, sodass auf der nächsten Messe mit weiteren Modellen unterschiedlicher Hersteller gerechnet werden kann.

Kleinere Schlepper lassen sich verhältnismäßig gut mit elektrischen Antrieben und Batterien ausrüsten.
Die Dieselalternative Wasserstoff sollte möglichst nachhaltig mithilfe Erneuerbarer Energien produziert worden sein.
Noch im Prototypenstatus: Bei Kubota wird auch für kleinere Traktoren intensiv an autonomiegeeigneten Systemen gearbeitet.
Die neu vorgestellte 600er Serie von Fendt soll über 5,8 t Nutzlast verfügen – eine stolze Ansage in der 150-200-PS-Klasse.
JCB hat in den vergangenen Jahren viel Erfahrung im Offroad-Bereich mit Wasserstoff als Kraftstoff gesammelt.
Unter der Haube des Methantraktors findet sich durch die nicht notwendige Abgasaufbereitung ungewohnt viel Platz.
Case IH hat sein neues Flaggschiff mit 778 PS Maximalleistung auf der Agritechnica vorgestellt.
Erste elektronisch angetriebene Anbaugeräte im Prototypenstatus gibt es bereits.
Der Range-Extender im Frontanbau verfügt über einen Methanoltank und eine Brennstoffzelle. Hiermit soll die Reichweite im Arbeitsalltag ausgebaut werden.
In Rot hervorgehoben ist die verbaute Sensorik für einen autonomen Einsatz.


Methan zum Ackern?

Mit der Einführung des New Holland T6.180 Methane Power haben Gasmotoren Einzug in die Landwirtschaft erhalten. New Holland hat nun mit dem T7.270 Methane Power LNG einen leistungsstärkeren Schlepper vorgestellt, der mit Flüssiggas betrieben werden soll und deshalb mit einer Silbermedaille der DLG-Neuheitenkommission geehrt wurde. Auf der Messe noch als CNG-Schlepper ausgestellt, wird das LNG-Modell flüssiges (Bio-)Methan als Kraftstoff nutzen. Der große Vorteil liegt in der höheren Energiedichte des verflüssigten Methans. So will man laut eigener Aussage auch längere Arbeitszeiten bei schwererer Arbeit ermöglichen.

Die Schlepper fallen in ihrem äußeren Erscheinungsbild kaum auf, unter der Motorhaube jedoch fehlt einiges, denn die bei Dieselmotoren notwendige Technik zur Abgasnachbehandlung ist bei den Gasmotoren fast vollständig entfallen. Methan als Kraftstoff zu nutzen, ist gerade dann sinnvoll, wenn vor Ort eine Biogasanlage das Gas produziert. So ergibt sich eine Kreislaufwirtschaft, bei der der Betrieb neben Landwirtschaft auch Energiewirtschaft betreiben kann. Auch andere Hersteller haben mit der Entwicklung von Gasmotoren begonnen, bislang ist aber noch kein fertiges Produkt in einem Schlepper marktverfügbar.

Was kann Wasserstoff leisten?

Neben Methan stellt Wasserstoff als Kraftstoff für einige Schlepperhersteller eine mögliche Lösung dar – entweder um ihn wie Methan zu verbrennen oder um ihn in Brennstoffzellen in elektrische Energie umzuwandeln. Kubota und JCB stellten auf ihren Messeständen verschiedene Motoren vor, die Wasserstoff als Gas verbrennen und damit als Antriebssystem zukünftig in den Maschinen eingesetzt werden sollen. Auch Deutz-Fahr als großer Motorenhersteller hat die Entwicklung im Wasserstoffbereich wahrgenommen und wird 2024 mit einem 270 PS starken Wasserstoffmotor (zunächst für den rein stationären Betrieb geeignet) in Serienproduktion gehen. Die Weichen der Motoren(-produzenten) sind gestellt. Es bleibt offen, wie sich die Infrastruktur künftig darstellt, denn diese ist bei Gas als Antriebsstoff herausfordernd.

Im Modellprojekt „H2 Agrar“ wird aktuell untersucht, inwieweit sich Wasserstoff in Traktoren mit Brennstoffzellen eignet. Fendt hat hierzu einen Schlepper mit entsprechender Technik ausgerüstet und ausgestellt. Da Brennstoffzellen relativ träge sind, ist immer eine Batterie als Zwischenspeicher verbaut, um kurzfristige Lastspitzen abfedern zu können. Das Projekt läuft noch, daher sind erste Ergebnisse erst zu erwarten. Einige Prototypen konnten sich die Besucher der Agritechnica auf dem Fendt-Stand bereits ansehen.

HVO könnte eine geeignete Lösung der Zukunft sein

Im Zusammenhang mit alternativen Kraftstoffen fällt zudem immer häufiger auch der Begriff „hydrierte Pflanzenöle“ (HVO). Die Eigenschaften ähneln dem Diesel sehr, weshalb das Interesse der Branche relativ hoch ist. Viele Motoren sind bereits vom Hersteller für HVO freigegeben. Dieser Kraftstoff ist zurzeit nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar, demzufolge teurer als Diesel, und die rechtliche Einordnung als Kraftstoff, um HVO legal zu verkaufen, steht noch aus. Sie soll im Frühjahr 2024 erteilt werden. Viele Motoren sind außer für Diesel auch für HVO als Kraftstoff zugelassen.

Auch John Deere ist bereits seit Längerem auf der Suche nach möglichen alternativen Kraftstoffen und hat mit dem Multi-Fuel-Schlepper ein fertiges Konzept vorzuliegen. Neben Biodiesel kann der Traktor auch Pflanzenöl oder konventionellen Diesel als Kraftstoff verarbeiten. Sofern die politischen Weichenstellungen gegeben sind, wird auch hier ein entsprechendes Angebot an Schleppern zu finden sein.

Steyrs Hybrid CVT wurde ebenfalls mit einer Silbermedaille gekürt. Dabei wird ein E-Antrieb mit einem stufenlosen, leistungsverzweigten Getriebe kombiniert. Bis zu 75 kW elektrische Leistung können dabei auf die Vorderachse übertragen werden. Ein Boostmodus sowie der „Pull-in-Turn“-Effekt (minimaler Wendekreis) werden durch die Hybridisierung möglich. Außerdem steht für elektrisch angetriebene Anbaugeräte eine entsprechende Steckdose zur Verfügung.

Erste Schlepper bald schon autonom unterwegs

Neben dem großen Bereich der Antriebstechnik hat die Agritechnica gezeigt, dass auch die Autonomie einen hohen Stellenwert bei den Schlepperherstellern aus aller Welt hat. Alle größeren Firmen haben Traktoren mit entsprechenden Sensoren ausgestellt. In der Regel sind dies nur Prototypen, da die politischen Weichenstellungen in Deutschland wie europaweit noch nicht gegeben sind, um einen vollautonomen Betrieb auf dem Acker zu ermöglichen.

Der Trend zeigt, dass Standardtraktoren mit Kabinen zunächst mit entsprechender Sensorik ausgerüstet werden, um autonom arbeiten zu können. Ob und wann Kabinen entfallen, bleibt abzuwarten. Einen Traktor ohne Kabine hat Case IH schon 2016 präsentiert, lange vor der aktuellen Diskussion. Aus der Branche ist teilweise zu hören, dass abgewartet wird, bis der Automobilsektor so weit ist, um autonom fahren zu können, denn dann ist auch der Weg frei für den autonomen Betrieb auf dem Acker.

Dass es doch noch größer und stärker geht, haben die Traktorenhersteller auch auf dieser Messe wieder eindrucksvoll gezeigt. Claas und Case IH haben neue Topmodelle ihrer Großtraktoren Xerion und Quadtrac präsentiert. Über 650 PS sollen auch mit größten Grubbern und Sämaschinen zurechtkommen. Dass die 1.000-PS-Schallmauer im Traktorenbereich durchbrochen wird, scheint in Anbetracht der Entwicklungen nicht unmöglich.

Wer einen ehrlichen Blick auf die Nutzlast nach Abzug des Eigengewichts von der zulässigen Gesamtmasse beim Schlepper wirft, wird oftmals verblüfft sein. Häufig ist diese nicht ausreichend, um die auf dem Betrieb eingesetzten Maschinen legal auf der Straße bewegen zu dürfen. Fendt hat mit der neu vorgestellten 600er Serie einen besonderen Fokus auf die Nutzlast gelegt und soll über 5,8 t bieten. Selbst befüllte Anbausämaschinen mit groß dimensioniertem Frontgewicht sollten damit legal im Straßenverkehr bewegt werden dürfen.

Vor allem das Thema Antrieb/Kraftstoff der Zukunft beschäftigt die Branche und bindet viele Kapazitäten. Der Trend zeigt, dass es je nach Anforderungsprofil der Maschine und Leistungsklasse unterschiedliche Alternativen zum Diesel geben wird. Die Hersteller konnten (wieder einmal) unter Beweis stellen, dass es immer noch größer und stärker geht.

Witterung und Unkräutern trotzen

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Hohe Niederschläge im Winter und Frühjahr lassen trotz hoher Bodentemperaturen die Maisaussaatvorbereitungen nur langsam voranschreiten. Die Witterung bietet ideale Bedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Unkräuter und Ungräser. Herbizidanwendungen im Mais sollten daher sorgfältig geplant sein.

Entsprechend der GAP-Reform darf Mais nach Mais nur eingeschränkt angebaut werden. Im dritten Jahr muss ein echter Fruchtwechsel erfolgen. Der Anbau einer Mais-Mischkultur erfüllt den Fruchtwechsel. Um Mais im zweiten Anbaujahr hintereinander anbauen zu dürfen, muss auf einem Drittel der Flächen eine Zwischenfrucht ausgedrillt oder eine Grasuntersaat etabliert werden.

Aus solchen Pflanzen können sich viele Ähren mit Samen entwickeln, die sich im Bodenhorizont anreichern. Foto: Manja Landschreiber

Grundsätzlich sollten bei der Planung der Herbizidanwendung einige Faktoren berücksichtigt werden, damit die ausgewählten Herbizide auf ein notwendiges Maß beschränkt werden können, aber auch eine Ertragsabsicherung erfolgen kann. Folgende Fragen sollten vor der Herbizidanwendung beantwortet sein:

Darf ich Terbuthylazin einsetzen (nur einmal innerhalb eines Dreijahreszeitraumes)?

Muss ich aufgrund des Unkraut- und Ungrasbesatzes eine Spritzfolge planen?

Reicht eine Einmalbehandlung aus?

Möchte ich eine Grasuntersaat einbringen?

Habe ich Probleme mit Schadgräsern (Hirsearten oder Ackerfuchsschwanz)?

Möchte ich eine mechanische Maßnahme wie beispielsweise Striegeln oder Hacken durchführen?

Rechtliche Anpassungen beachten

Seit einigen Jahren darf der Wirkstoff Terbuthylazin nur noch einmal innerhalb eines Dreijahreszeitraumes eingesetzt werden, somit ist eine Anwendung in den folgenden zwei Jahren unzulässig. Ebenso dürfen Produkte mit diesem Wirkstoff nur einmal eingesetzt werden. Das heißt, dass ein Splitting oder eine Spritzfolge nicht erlaubt sind.

Am 22. Januar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metola­chlor zum 23. April widerrufen. Somit dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (etwa Gardo Gold, Dual Gold) nur noch bis zum Ende der Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist am 23. Juli eingesetzt werden. Danach sind Restmengen entsorgungspflichtig. Es gilt auch die NG 300 zu beachten, diese untersagt die Anwendung von s-metolachlorhaltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten.

Wofür brauchen wir Herbizide?

Mais hat insbesondere bei niedrigen Temperaturen eine langsame Jugendentwicklung und ist bis zum Achtblattstadium sehr konkurrenzschwach gegenüber Unkräutern und Ungräsern. Daher zielen die ersten Herbizidmaßnahmen darauf ab, der Maispflanze in ihrer Entwicklung zu fördern. Ein hoher Anteil von Mais in der Fruchtfolge hat sehr häufig die Konsequenz, dass eine Spritzfolge durchgeführt werden sollte. Wird hingegen Mais in einer weiten Fruchtfolge mit Sommer- und Winterkulturen angebaut, kann eine Einmalbehandlung angestrebt werden. Bei erhöhter Ackerfuchsschwanz-Problematik mit sollte wiederum eine Spritzfolge in Betracht gezogen werden.

Maisherbizide in einer Spritzfolge

Erfolgt ein intensiver Maisanbau, ergibt sich häufig eine verstärkte Verunkrautung mit beispielsweise Hirsearten, Windenknöterich, Schwarzem Nachtschatten oder Storchschnabel. Auf derartigen Flächen sollte eine Spritzfolge mit einer Vorlage durch ein Bodenherbizid angestrebt werden. In Abbildung 1 sind verschiedene Bodenwirkstoffe dargestellt.

Quelle: LKSH

Eine Kombination mit einem blattaktiven Partner sollte angestrebt werden, mit Ausnahme des Produktes Adengo, da dieses bereits im Vorauflauf eingesetzt werden sollte. Der Anwendungstermin für die weiteren Produkte sollte im Ein- bis Zweiblattstadium der Unkräuter erfolgen. So können auch Unkräuter und Ungräser im Keimblattstadium erfasst werden.

Neben einer ausgeprägten Wachsschicht der Maispflanzen ist ausreichende Bodenfeuchtigkeit für eine gute Wirkung essenziell. Eine Empfehlung für den Herbizideinsatz in einer weiten Fruchtfolge folgt Anfang Mai in Ausgabe 18.

Der Maisbestand muss bis zum Achtblattstadium frei von Unkräutern gehalten werden, damit er konkurrenzfähig bleibt. Foto: Nils Bols

Ackerfuchsschwanz – Bedeutung wächst

Auch im Mais spielt Ackerfuchsschwanz – vielleicht mit Ausnahme der sehr leichten Flächen – inzwischen eine bedeutende Rolle. Ein Grund dafür ist, dass die Kultur Mais bewusst auf diesen Flächen Einzug gehalten hat, um die winterkulturlastigen Fruchtfolgen aufzulockern und so den Faktor Sommerung bewusst zur Ackerfuchsschwanzreduzierung zu nutzen. Der Vorteil liegt sicherlich im späten Aussaattermin und dem damit verbundenen reduzierten Auflauf des Ackerfuchsschwanzes. Aber ist erst einmal genügend Samenpotenzial im Boden, reicht das allein nicht aus, sondern die eingesetzten Herbizide müssen dafür sorgen, dass kein neuer Ungrassamen in die Bodenkrume gelangt.

Wie im Getreide oder Winterraps liegt auch im Mais der Schlüssel einer erfolgreichen Ackerfuchsschwanzbekämpfung im Einsatz der Bodenherbizide. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit vorausgesetzt, erreichen 3,0 bis 4,0 l/ha Gardo Gold Wirkungsgrade um die 40 %. Das mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, aber jeder im Vorauflauf bekämpfte Ackerfuchsschwanz nimmt Druck von den nachfolgend eingesetzten ALS-Hemmern. Denn je geringer die Ackerfuchsschwanzpopulation bei dieser Anwendung ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für die Ausbildung von Resistenzen.

In puncto Wirksamkeit der ALS-Hemmer hat sich in zweijährigen Versuchen der Landwirtschaftskammer eine klare Rangfolge herauskristallisiert (Abbildung 2). Sicherlich liegt es nahe, sofort und immer das leistungsstärkste Produkt – hier MaisTer Power – einzusetzen. Allerdings birgt das auch Gefahren, denn die Anwendungshäufigkeit ist der Motor der Resistenzentwicklung. Jede Anwendung übt auf den Ackerfuchsschwanz Selektionsdruck aus. Das bedeutet: Überleben Ackerfuchsschwanzpflanzen das derzeit stärkste Produkt mit den Wirkstoffen Foramsulfuron und Thiencarbazone, geben sie diese Information weiter. Je nach Fruchtfolge und Anwendungshäufigkeit kann sich somit aus Einzelpflanzen ein Problem entwickeln.

Quelle: LKSH

Erschwerend kommt hinzu, dass in Resistenzuntersuchungen von Ackerfuchsschwanzsamen Minderwirkungen festgestellt wurden, obwohl dort noch kein Mais angebaut und somit auch kein MaisTer Power eingesetzt wurde.

Mais als Mischkultur

Ein echter Fruchtwechsel muss alle zwei Jahre erfolgen, wobei Mais als Mischkultur eine gute Möglichkeit darstellt. Der Anbau sollte insbesondere im Hinblick auf die nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Herbizide sorgfältig geplant werden. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, welche in beiden Mischkulturen zugelassen sind. Weitere Informationen zu den Mais-Mischkulturen gab es im Artikel „Steigerung der Artenvielfalt durch Maisgemenge“ vom 23. März (Ausgabe 12).

Das Anhäufeln von Erde an die Maisreihe kurz vor Reihenschluss kann zu groß gewordene Unkräuter nicht mehr verschütten. Foto: Nils Bols

Mais mit Grasuntersaaten

Grasuntersaaten im Maisanbau können Erosionen über die Wintermonate reduzieren und fixieren nicht genutzten Stickstoff im Boden nach der Ernte. Im Hinblick auf die GAP-Reform können die Untersaaten eine Möglichkeit sein, einen höheren Anteil von Mais in der Fruchtfolge anzubauen. Weitere Informationen hierzu im Artikel „Fruchtfolgen mit hohem Maisanteil“ vom 6. April (Ausgabe 14).

Hacken und Striegeln im Mais

Mechanische Geräte zur Unkraut- und Ungrasbekämpfung können vielfältig zum Einsatz kommen. Neben Striegeln können auch Reihenhacken eingesetzt werden. Ein Zinkenstriegel kann sehr gut im Vorauflauf eingesetzt werden. Beim Blindstriegeln sollten die Keimlinge im Fädchenstadium bis maximal im Keimblattstadium erfasst werden. Trockene, sonnige Witterung ist dringend erforderlich.

Mit dem Keimen und Auflaufen nimmt die Empfindlichkeit der Maispflanzen zu, sodass die Geschwindigkeit und Aggressivität des Striegels reduziert werden sollten. Ab dem Zweiblattstadium des Maises kann wieder gestriegelt werden, wenn die Kulturverträglichkeit es zulässt. In den Versuchen der vergangenen Jahre wurden mit diesen beiden Striegelterminen und einer folgenden chemischen Herbizidanwendung gute Ergebnisse erzielt.

Eine Reihenhacke lässt sich zu jedem Zeitpunkt einsetzen, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Maispflanzen groß genug sind, damit sie nicht verschüttet werden. Auch zu große Unkräuter und Ungräser können nicht mehr sicher erfasst werden. Insbesondere bei einer unzureichenden Herbizidwirkung in den Mischkulturen kann eine mechanische Unkrautregulierung den Ertrag absichern. Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über mögliche Anwendungstermine mechanischer Geräte im Mais.

Quelle: LKSH

Fazit

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere von Herbiziden, sichert den Ertrag ab. Auf Standorten mit einem hohen Maisanteil in der Fruchtfolge können vermehrt schwer bekämpfbare Unkräuter auftreten. Auf diesen Flächen empfiehlt sich eine Spritzfolge. In Mais-Mischkulturen oder wenn die Herbizidanwendungen nicht ausreichend gewirkt haben, kann ein Striegel oder eine Hacke einen sehr guten Effekt haben. Möglichkeiten zur Nachbehandlung des Maises erscheinen in Ausgabe 18 Anfang Mai:„Herbizideinsatz im Mais – Teil 2: Nachauflauf“.

Tabelle 2: Wirksamkeit ausgewählter Herbizide im Mais:
https://www.bauernblatt.com/wp-content/uploads/2024/04/1624-Bols-Tab.2-scaled.jpg

Auflagen der Herbizide im Mais: https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzmittel_Ackerkulturen/Herbizide/Mais_Herbizide_Abstandsauflagen.pdf

Diskussionsgrundlage sorgt schon für Verärgerung

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Noch bedeckt halten sich sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Industrieverband Agrar (IVA) im Hinblick auf das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) für den Sommer angekündigte „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“. Die Diskussionsgrundlage dazu befindet sich in der Verbändeanhörung. DBV und IVA wollen ihren Stellungnahmen nicht vorgreifen.

Auf Anfrage stellten die Pressesprecher beider Verbände fest, dass noch daran gearbeitet werde. Der DBV will seine Stellungnahme bis zum 19. April fertig haben. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte bereits zum Start des Beteiligungsprozesses vor einer pauschalen Reduktion um 50 % bei allen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 gewarnt. Das würde den Gartenbau vor nicht bewältigbare Probleme stellen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen läuft bis zum 3. Mai. Bis Ende Juni sollen diese dann laut BMEL ausgewertet und das Programm erarbeitet werden.

An der landwirtschaftlichen Basis zeigt man sich indes über das „Ideenpapier“ des Agrarressorts verärgert. Den Anlass dazu bildet insbesondere der schon vom ZVG angeprangerte Passus „Ziel ist es – in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission –, bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern“. Bekanntlich ist der Verordnungsvorschlag der Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der dieses Ziel verfolgte, gescheitert.

Dreiklang der Maßnahmen

Das BMEL spricht in dem Papier von einem „Dreiklang“ an Maßnahmen: Erstens soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen ambitioniert reduziert, zweitens sollen Rückzugsräume für die Biodiversität in der Agrarlandschaft geschaffen und drittens der Biodiversitätsschutz in Schutzgebieten wirksam ausgestaltet werden. Als mögliche Stellschrauben werden die Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes, der Ausbau des Ökolandbaus und die Fokussierung der Forschungsförderung auf alternative Pflanzenschutzverfahren genannt, außerdem die Prüfung weiterer Anreize für den Verzicht auf die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit den Ländern, die Schaffung von Refugial­flächen, eine Wertschätzungsoffensive für Obst und Gemüse sowie die Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten.

Weiter heißt es, dass es auch wichtig sei, die externen Kosten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln weiter zu internalisieren. Angestrebt wird ein verbessertes Monitoring auf der Basis weiterentwickelter Indikatoren, die ein Nachjustieren ermöglichen. Hierbei sollen die im Rahmen verschiedener Volksbegehren für Artenvielfalt bereits erarbeiteten Pestizidreduktionsprogramme der Bundesländer, wie etwa Baden-Württembergs und Niedersachsens, berücksichtigt werden. „Wo immer möglich, nutzen wir Synergien“, so das BMEL.

Auf Glyphosat verzichten

Hinsichtlich des gewollten Ausbaus des Ökolandbaus nennt das Ministerium weiterhin das Flächenziel von 30 % bis zum Jahr 2030, da dieser ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auskomme und Herbizide komplett verboten seien. Auf die Anwendung von Glyphosat soll die deutsche Landwirtschaft ungeachtet der EU-Neuzulassung verzichten. Zum betreffenden Kommissionsbeschluss heißt es: „Wir halten diese Entscheidung für falsch, denn es gibt nach wie vor Datenlücken bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem fehlt es nach wie vor an einer EU-weiten, harmonisierten Bewertungsmethode für Biodiversität, um die Auswirkungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.“ Die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehenden Einschränkungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel würden weitergeführt, so das BMEL. Gefördert werden soll die Entwicklung praxisnaher Strategien zur konservierenden, erosionsmindernden Bodenbearbeitung sowie für Mulch- und Direktsaatverfahren mit verringerter Herbizidanwendung.

GAP als wichtiger Hebel

Als wichtigen Hebel, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel signifikant zu reduzieren, sieht das BMEL die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Verwiesen wird darauf, dass deren Anwendung bei den meisten der 2023 eingeführten Ökoregelungen verboten sei. Zur Förderung des Verzichts sei die Ökoregelung 6 eingeführt worden, für die die Prämienhöhe auf 150 € angehoben worden sei. Erklärt wird ferner, dass die Agrarförderung nach 2027 konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ erfolgen solle. Der Fördergrundsatz „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll auf Flächen außerhalb der Natura-2000-Gebiete ausgeweitet, der Verzicht auf Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten analog gefördert werden.

Weiterhin kündigt das BMEL an, darauf hinwirken zu wollen, dass die Themen Integrierter Pflanzenschutz, biologische Vielfalt und ökologischer Landbau wesentliche Inhalte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und in der Beratung bilden. Auch die unabhängige Beratung soll in diesem Sinn gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Auf der Nachfrageseite sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher für das „weniger perfekte Aussehen“ von Gemüse und Obst sensibilisiert werden. Kooperationen zwischen Erzeugern und Handel, die auf eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln abzielen, will das BMEL ebenfalls stärken. Mit Blick auf die Erfassung der eingesetzten Mengen heißt es: „Wir werden eine Datenbank für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ein Monitoring luftverfrachteter Pflanzenschutzmittel, das Kleingewässermonitoring und das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften (MonViA) auf- und ausbauen.“ age

Rinder aktuell: Energie sparen bei der Milchgewinnung

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Ein zu hoher Stromverbrauch in der Milchviehhaltung liegt häufig dann vor, wenn pro Kuh und Jahr mehr als 400 kWh elektrischer Energie benötigt werden. Etwa 60 % der Stromabnahme in rindviehhaltenden Betrieben werden für die Milcherzeugung (Melken, Reinigen, Kühlen) benötigt. Viele Betriebe haben hier ein hohes Einsparpotenzial. Dabei geht es in der Praxis sehr oft um Verbesserungen und Optimierungen beim Einsatz von bereits vorhandener Technik wie beispielsweise dem Milchvorkühler.

Durch den Einsatz drehzahlgesteuerter Vakuumpumpen kann der Stromverbrauch beim Melken gesenkt werden. Dies geschieht, indem die Pumpen den Stromverbrauch nach dem tatsächlichen Bedarf ausrichten. Wird beispielsweise beim Melken zeitweise ein geringeres Vakuum benötigt, verringert die Pumpe ihre Drehzahl und reduziert somit auch die Stromabnahme.

Die mittlere mögliche Stromeinsparung gegenüber der bisherigen Technik liegt für drehzahlgesteuerte Lamellenpumpen bei zirka 40 % und für drehzahlgesteuerte Drehkolbenpumpen bei rund 50 %. Drehzahlgesteuerte Vakuumpumpen sind jedoch in der Anschaffung durch den zusätzlichen Frequenzumrichter um zirka 3.500 € teurer. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gilt, dass sich die höhere Investition bei Melkzeiten von über drei Stunden pro Tag lohnt.

Milchkühlung per Vorkühlung

Vorkühler senken die Temperatur der Milch vor dem Eintritt in den Milchtank ab. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und Modellen als Rohr- oder Plattenkühler. Der Wärmeentzug geschieht, indem im Vorkühler kaltes Brunnen- beziehungsweise Stadtwasser entgegen der Flussrichtung an der warmen Milch vorbeigeführt wird.

Die Investition in eine Drehzahlsteuerung für die Vakuumpumpe ist umso interessanter, je länger gemolken wird.

Plattenkühler bestehen aus Plattenpaketen und haben häufig eine größere Oberfläche und damit mehr Wärmetauschfläche als Rohrkühler. Dafür sind aber die Durchgänge für die Milch und das Wasser beim Plattenkühler enger. Deshalb ist es beim Plattenkühler sinnvoll, vor dem Milchzulauf einen Filter zu schalten, um Verstopfungen durch Fremdkörper (zum Beispiel Stroh, Schmutz) vorzubeugen. Der Filter sollte auch während der Anlagenreinigung verwendet werden, weil auch dann Schmutzteilchen zu Verstopfungen führen können.

Bei Fremdkörpern im Wasser ist es zusätzlich sinnvoll, vor dem Wasserzulauf einen Schmutzfilter einzubauen. Die Reinigung der Vorkühler erfolgt zusammen mit der Melkanlage. Auf eine ausreichende Leistungskapazität der Reinigungsanlage ist hierbei zu achten.

Vorkühler werden in der Milchleitung zwischen dem Milchabscheider und dem Milchtank installiert. In der Regel werden sie in der Milchkammer frostfrei platziert. Bei einer Wandmontage ist auf eine ausreichende Tragfähigkeit zu achten.

Die Vorkühlergröße (l/h) sollte bei Plattenkühlern auf die Leistung der Milchförderpumpe (l/h) bei der Milchausschleusung abgestimmt werden. Nur so lässt sich eine ausreichende Kühlarbeit gewährleisten. Die Größe und damit Leistung des Plattenkühlers kann durch die Plattenanzahl verändert werden. Rohrkühler werden nur in einer Baugröße angeboten. Wenn die Leistung eines Rohrkühlers nicht ausreicht, ist ein zweiter parallel zu installieren.

Der Abkühleffekt der Milch durch Vorkühler hängt von der Wassertemperatur und -menge, von der Milcheinlauftemperatur und -menge sowie von der Vorkühlergröße beziehungsweise -anzahl ab. Beispielsweise kann die Milch bei einer Wassertemperatur von zirka 11 °C und einer Milchtemperatur von rund 33 °C auf etwa 15 °C abgekühlt werden.

Die Kühlwirkung der Vorkühler ist umso besser, je kälter das Wasser ist. Erwärmtes Wasser sollte zur Viehtränke genutzt werden, indem es den Kühen unmittelbar nach dem Melken in einem großen Tränkebecken angeboten oder, wie bei Melkroboterbetrieben vielfach zu sehen, der Vorkühler in den Tränkekreislauf eingebunden wird. Eine Zwischenlagerung, beispielsweise in einem Pufferbehälter, sollte, wenn überhaupt, nur von kurzer Dauer sein, um eine Keimvermehrung zu unterbinden.

Das Energieeinsparpotenzial einer Milchvorkühlung liegt bei etwa 1 kWh pro 100 l Milch, daraus resultiert je nach Herdenleistung schnell ein Einsparpotenzial von 100 kWh pro Kuh und Jahr. Dies entspricht in etwa 25 % des Strombedarfs für die Milchgewinnung und ist damit die größte Stellschraube zur Energieeinsparung. Aus diesem Grund ist unter Berücksichtigung der jährlichen Kosten ein Vorkühlereinsatz in der Regel betriebswirtschaftlich interessant.

Um zu überprüfen, ob der Vorkühler noch richtig arbeitet, ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die Milcheinlauftemperatur am Milchtank zu kontrollieren.

Vorkühlung: Begrenzende Faktoren

Liegt die Milcheinlauftemperatur am Milchtank mehr als 4 K über der Wassertemperatur, können beispielsweise ein zu kleiner Vorkühler (häufig der Fall), ein verstopfter Vorkühler oder auch eine zu geringe Wassermenge (l/h) des Wasseranschlusses ursächlich sein. Wasserseitig bedingen vielfach ein zu kleiner Leitungsquerschnitt, ein zu geringer Wasserdruck oder auch verstopfte Wasserdurchgänge eine verminderte Effektivität des Vorkühlers.

Welche Maßnahmen zur Optimierung des Vorkühlereinsatzes sinnvoll sind, muss einzelbetrieblich abgeprüft werden. Grundsätzlich sollte zuerst der Vorkühlereinsatz verbessert und erst dann durch eine drehzahlgesteuerte Milchförderpumpe die Effektivität des Vorkühlers erhöht werden. Diese regelt die Fördermenge der Milchpumpe entsprechend dem Füllstand im Milchabscheider. Ziel ist es, die Milch möglichst gleichmäßig und ohne Pause durch den Vorkühler zu schicken, wodurch sich die Milchtemperatur um zirka weitere 1 bis 2 K senken lässt.

Jedoch liegt der Anschaffungspreis für die Steuerung bei etwa 3.000 €, sodass ein Einsatz vielfach ab einer Milchmenge von 1 Mio. kg pro Jahr wirtschaftlich interessant wird. Ebenso muss bedacht werden, dass der Wasseranfall sich erhöht, da pausenlos Milch durch den Vorkühler gefördert wird.

Mangelhaft arbeitende Vorkühler verringern den Nutzen zum Teil erheblich. Dies bedeutet für viele Betriebe trotz eines vorhandenen Vorkühlers noch großes Stromeinsparpotenzial. Vielfach erreichen Vorkühler in der Praxis nur Milchtemperaturen von über 20 °C. Gelingt es einem Betrieb mit etwa 1,5 Mio. kg abgelieferter Milchmenge pro Jahr, die Abkühlung der Milch mit dem Vorkühler um 5 K zu verbessern, werden etwa 4.500 kWh Strom pro Jahr eingespart. Bei einem Strompreis von 0,35 €/kWh sind das über 1.500 € Einsparung pro Jahr.

Um die Effektivität des Vorkühlers einschätzen zu können, ist es ratsam, die Temperaturen des Wassers (vor dem Vorkühler) und der Milch (hinter dem Vorkühler) zu messen und bei Abweichung vom Zielwert systematisch zu schauen, ob die Vorkühlung optimiert werden kann.

Bei schlecht arbeitenden Vorkühlern besteht zudem die Gefahr, dass bei Milchtanks, für die die erforderliche Kältemaschinengröße unter Berücksichtigung eines funktionierenden Vorkühlers berechnet wurde, die Kühlleistung an sehr warmen Sommertagen nicht ausreicht. Dies hat zur Folge, dass die Milch nicht zügig genug auf Lagertemperatur abgekühlt wird, die Kältemaschine sehr lange läuft und damit den Stromverbrauch erhöht.

Milchkühlung im Lagertank

Für Kühlung von Milch im Lagertank gibt es mit der Eiswasser- oder Direktkühlung zwei bewährte Möglichkeiten. Bei der Eiswasserkühlung liegt der Stromverbrauch aufgrund des geringeren Wirkungsgrades etwas höher als bei der Direktkühlung. Dafür hat die Eiswasserkühlung einen geringeren Anschlusswert (kW).

Die Milchtankgröße ist nach den betrieblichen Bedingungen auszuwählen. Bei ganzjähriger Abkalbung und zweitägiger Milchabholung sind für das Milchtankvolumen etwa 70 l pro Kuh ausreichend.

Wichtig ist, das Kälteaggregat an einen kühlen Ort mit einer guten Luftzirkulation aufzustellen. Ebenso sollte das Kälteaggregat regelmäßig gereinigt werden. Staub und Spinnenweben reduzieren den Wirkungsgrad. Auf eine ausreichende Kältemittelmenge im Kühlkreislauf ist zu achten und durch regelmäßige Wartungen die Leistungsfähigkeit der Geräte zu erhalten.

Das Kälteaggregat sollte an einem kühlen Ort mit einer guten Luftzirkulation aufgestellt werden, dies reduziert den Strombedarf.

Bedarf an Warmwasser

Der einzelbetriebliche Warmwasserbedarf und die erforderliche Wassertemperatur richten sich nach dem Aufwand für die Melkanlagen- und Milchtankreinigung, für die Kälbertränke und den Bedarf fürs Händewaschen. Der größte Anteil wird in der Regel für die Melkanlagenreinigung benötigt. Hier sind die Zirkulations- und die Kochendwasserreinigung geeignete Verfahren. Die benötigte Energiemenge (kWh) für die Warmwasserbereitung ist bei beiden Verfahren in etwa gleich. Für die Hauptreinigung wird bei der Zirkulationsreinigung eine größere Wassermenge auf etwa 70 °C und bei der Kochendwasserreinigung eine geringere Wassermenge auf über 90 °C erwärmt.

Für die meisten Betriebe ist der Einsatz einer Wärmerückgewinnungsanlage sinnvoll.

Auf den meisten Betrieben ist es sinnvoll, eine Wärmerückgewinnungsanlage einzusetzen. Sie entzieht auf der einen Seite der Milch die Wärme, kühlt sie dabei ab und erwärmt auf der anderen Seite das Wasser. Wassertemperaturen um die 45 °C sind dabei ohne zusätzlichen Aufwand möglich.

Wie viel Abwärme aus der Milchkühlung für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht, hängt in erster Linie von der Milchmenge und davon ab, ob die Milch vorgekühlt worden ist. Der Einsatz eines Vorkühlers hat zur Folge, dass weniger Abwärme für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht. Wird mit einem Vorkühler die Milch auf zirka 15 °C abgekühlt, liegt die erwärmbare Wassermenge bei rund 0,25 l je Liter Milch. Bei einer Milchmenge von zum Beispiel 2.000 l pro Tag lassen sich zirka 500 l Wasser von 10 °C auf 45 °C erwärmen. Trotz der geringeren Abwärme für die Wärmerückgewinnung sollte nicht auf den Einsatz eines Vorkühlers verzichtet werden, denn er führt zu deutlichen Stromeinsparungen bei der Milchkühlung.

Da das zirka 45 °C warme Wasser aus der Wärmerückgewinnung für die Reinigung der Melkanlage oder des Milchtanks nicht heiß genug ist, ist eine weitere Erwärmung erforderlich. Wird das Wasser mit der Wärmerückgewinnungsanlage auf etwa 60 °C erwärmt, verursacht das einen um 15 bis 20 % höheren Stromverbrauch der Milchkühlung und sollte daher vermieden werden. Sinnvoll ist eine Wassertemperaturbegrenzung bei der Wärmerückgewinnung auf maximal 50 °C.

Um das Wasser auf die für die Zirkulationsreinigung angestrebte Eingangstemperatur von etwa 70 °C zu erwärmen, sind Durchlauferhitzer oder Standspeicher besser geeignet. Diese können mit Strom, Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden. Die für die Kochendwasserreinigung erforderlichen Wassertemperaturen von über 90 °C sind nur mit Strom zu erreichen.

Die benötigte Warmwassermenge für die Reinigung der Milchkühltanks hängt von dem Milchtankvolumen ab. Es werden etwa 1,5 l warmes Wasser je 100 l Tankinhalt benötigt. Somit verursachen besonders Milchtanks, die deutlich zu groß sind, höhere Reinigungskosten.

Stromverbrauch richtig einschätzen

Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren Techniken installiert, die den Stromverbrauch zusätzlich erhöhen, beispielsweise Ventilatoren zur Verringerung der Wärmebelastung für die Tiere. Da bei Kühen ein Abkühleffekt erst ab Luftgeschwindigkeiten von 2,0 m/s und ausreichender Anzahl an Ventilatoren erreicht wird, liegt der Strombedarf schnell im Bereich von 80 kWh pro Kuh und Jahr. Vielfach sind die anfallenden Kosten deutlich geringer als der Nutzen, allein durch die höhere (nicht abgefallene) Milchleistung.

In etwa gleicher Größenordnung kann der Stromverbrauch zunehmen, wenn das eigene Brunnenwasser mit einer Wasseraufbereitungsanlage (Enteisenung) aufbereitet wird. Auch das Arbeiten mit einem Beleuchtungsprogramm führt zu höheren Stromverbräuchen, hier ist aber ebenfalls ein Nutzen gegenüberzustellen.

Der Strombedarf für Kuhbürsten, Güllerührwerke, -pumpen und -schieber, Beleuchtung oder die Warmwasserbereitung für die Kälbertränke fällt beim Gesamtstromverbrauch weniger ins Gewicht und bietet in der Regel keine großen Einsparpotenziale. Um den Stromverbrauch einzelbetrieblich einordnen zu können, sollte zunächst der Jahresstromverbrauch durch den Gesamtkuhbestand geteilt werden (Kilowattstunden pro Kuh und Jahr), dann kann das Ergebnis unter Berücksichtigung der einzelbetrieblichen Bedingungen (technische Ausstattung) beurteilt werden.

Fazit

Der richtige Einsatz von Vorkühlern bringt die größte Energieeinsparung im Milchviehbereich. Sie sind unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen in der Regel sehr lohnenswert. Auch der Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen und frequenzgesteuerten Vakuumpumpen führt zu Energieeinsparungen.

Keine Duldungspflicht auf privaten Flächen

Die bislang im Solarpaket der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Duldung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf privaten Flächen sowie für Überfahrten zum Betrieb der Anlagen ist vom Tisch. Die Ampel-Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Duldungspflicht ­lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht jedoch für private ­Flächen gelten soll.

Mehrere Verbände hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Duldungspflicht geltend gemacht. Die Familienbetriebe Land und Forst hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das diese Position stützte. Der Verband sieht sich durch die nun vorgesehene Änderung bestätigt. „Damit bleiben die Privatautonomie und die Rechte der Eigentümer gewahrt“, zeigte sich der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt  erleichtert. Damit hätten sich die Kräfte innerhalb der Koalition durchgesetzt, „die klar zum Eigentum stehen“. Die Neuregelung werde dafür sorgen, dass Grundeigentümer bei der Energiewende „mitgenommen werden“. Das sei eine Voraussetzung, dass die Energiewende „gerecht und zügig“ gelingen könne.

Größere PV-Flächenkulisse

Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen für besondere Solaranlagen wie etwa Agri-PV und Moor-PV, für die ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden soll. Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen soll auch auf Flächen in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlich genutzt werden. Die bisherige Opt-in-Regelung, der zufolge die Länder PV-Freiflächenanlagen auf landwirtlichen Flächen in benachteiligten Gebieten erlauben konnten, soll zu einer Opt-out-Regelung werden. Danach können die Länder benachteiligte Gebiete für Solaranlagen schließen, wenn die Solarnutzung bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Das Solarpaket war bereits im vorigen Sommer von der Bundesregierung beschlossen worden. Es lag seither auf Eis, weil die Koalition kein Einvernehmen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes erzielen konnte. Dies ist nunmehr erfolgt. Danach sollen die Bundesministerien nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden, wenn die Klimaziele in ihrem Bereich verfehlt werden. Stattdessen soll die Einhaltung der Ziele sektorübergreifend gewährleistet sein müssen. Damit ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Künftige Bundesregierungen sollen nun darlegen müssen, wie sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen sollen und nicht mehr nur bis 2030. Die CO2-Minderungsziele sollen davon unberührt bleiben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, die geplante Duldungspflicht im Rahmen des Solarpakets auf öffentliche Flächen zu beschränken. Generalsekretär Bernhard Krüsken sieht darin „ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen“. Dies sei für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar. Krüsken erinnerte daran, dass sich der Bauernverband von Beginn an klar gegen die Duldungspflicht positioniert habe. Jetzt komme es darauf an, das Vorhaben zügig im parlamentarischen Verfahren umzusetzen und für die Branche Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Krüsken.

Zurückhaltend äußerte sich hingegen die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Dr. Simone Peter. Für sie zählt die Einschränkung der Duldungspflicht zu den Schwächen des Ampel-Kompromisses zum Solarpaket und zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Zwar gebe es bei der Biomasse einige Verbesserungen. Diese reichten jedoch bei Weitem nicht aus, um den bereits einsetzenden Rückbau bei den dringend benötigten Biogasanlagen abzufedern. Hier müsse im Zuge des kommenden Gesetzgebungsverfahrens dringend nachgebessert werden, forderte Peter.

Änderungen bei Biomasse

Auch für Biomasse sieht das Solarpaket Änderungen vor. So soll es einen gesetzlichen Mechanismus geben, um nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogas-Ausschreibungen zu übertragen, sodass dort das Volumen anwächst. Damit soll eine Zukunftsperspektive für Biogas-Bestandsanlagen geschaffen werden, die aus der Förderung fallen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nimmt zu der lang erwartetet Einigung der Regierungsfraktionen über das Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben. So konnte eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden.“

Unter anderem sollen die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 % anstatt wie bisher nur um 10 % anzuheben. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein. Denn die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei Weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter“, so Rostek.

Auch fehlen laut Rostek wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags.

Auszahlungspreise gut behauptet

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Die Milchgeldauszahlungspreise für den Abrechnungsmonat März blieben in Schleswig-Holstein stabil bis leicht fester. Im Mittel haben sich die Basispreise um 0,40 ct/kg Milch auf 42,63 ct/ kg erhöht.

Die Spanne der Änderungen reicht von unverändert bis plus 3,0 ct/kg. Im März lag der durchschnittliche Auszahlungspreis bei 43,43 ct/kg. Seit Jahresbeginn werden im Milchpreisvergleich für Schleswig-Holstein Zuschläge und Kosten berücksichtigt. Bei einer Jahresliefermenge von 1 Mio. kg reicht die Spanne der ermittelten möglichen Auszahlungspreise für März von 42,40 bis 45,27 ct/kg (4,2 % Fett; 3,4 % Eiweiß).

Auch bundesweit zeigen sich überwiegend stabile bis leicht höhere Auszahlungspreise. In Westdeutschland blieben die Notierungen stabil bis leicht steigend. In Süddeutschland gab es meist unveränderte Kurse, die im Bereich zwischen 42,00 und 48,46 ct/kg liegen. Vereinzelt wurde der Auszahlungspreis hier auch leicht reduziert. Die Spotmilchpreise in Süddeutschland sind im Monatsverlauf um 1,5 ct auf 36,00 ct/kg gestiegen. In Norddeutschland sank der Kurs um 0,5 ct auf 35,50 ct/kg. In den Niederlanden blieb der Spotmilch-Kurs unverändert bei 37,50 ct/kg.

Die Milchanlieferung steigt derzeit weiter an. Die größten Anlieferungsmengen werden, wie in den Vorjahren, Mitte Mai erwartet. Zuletzt lag die wöchentliche Anlieferungsmenge in Deutschland wieder leicht über der Vorjahresmenge. Zum Jahresbeginn hat die Milchproduktion die Vorjahreszahlen zum Teil deutlich verfehlt. In den ersten 13 Wochen des laufenden Jahres haben die deutschen Meiereien bundesweit in der Summe rund 0,6 % weniger Milch erfasst als im gleichen Zeitraum von 2023.

Im Handel mit Milchprodukten bleibt es im April bei einer regen Nachfrage und festen Großhandelspreisen. Der Butternachfrage hat sich noch einmal erhöht. VLOG-Industrierahm ist besonders zur Butterherstellung gefragt und erzielt Preisaufschläge. Die bislang recht lebhafte Nachfrage nach Schnittkäse hat sich seit Ostern beruhigt. Die Kurse konnten sich jedoch behaupten. Käse bleibt auch im Export gefragt.

Der Milchpulverabsatz läuft ebenfalls rege. Für Preisaufschläge fehlt es jedoch an Nachfrageimpulsen, dies vor allem im Export. Besonders die schwächere chinesische Wirtschaft und der Ausbau der Milchviehhaltung dort sorgen für reduzierte Anfragen aus dem Reich der Mitte. Einkäufer aus dem Mittleren Osten zeigten ein gewisses Kaufinteresse, das jedoch nicht allzu umfangreich ausfiel. Hier setzen die Marktbeteiligten darauf, dass sich die Aktivitäten nach dem Ende des Ramadans erneut beleben. Inwieweit die jüngste Eskalation der Konflikte im Nahen Osten sich auf den Handel auswirkt, muss sich zeigen.

Damit liegt der Fokus der Hersteller derzeit auf dem europäischen Binnenmarkt und auf der Bedienung bestehender Verträge. Nur Molkepulver in Lebensmittelqualität wurde etwas teurer gehandelt. Angebot und Nachfrage standen sich im Pulverbereich trotz der saisonal hohen Milchanlieferung ausgeglichen gegenüber. Hierzu trägt bei, dass viel Rohstoff in die Käsereien gelenkt wird und kaum Pulverbestände vorhanden sind. Die EEX-Butternotierungen gaben Ende März etwas nach, konnten sich jedoch im April wieder erholen. Die EEX-Kurse für Magermilchpulver erreichten Ende März einen Jahrestiefstwert, stiegen in den vorigen Wochen jedoch wieder an.

Auf der ersten Global-Dairy-Trade-Auktion im April zogen die Preise in Neuseeland überwiegend an. Nachdem der Preisindex bei den zwei Auktionen im März gesunken war, stieg er zum ersten Termin im April um 2,8 % an. Die Exportnationen für Milchprodukte zeigen zum Jahresbeginn ein reduziertes Angebot. Die Milchanlieferungen der USA und Neuseelands sind im Januar um 1,2 % gesunken. In Argentinien betrug das Minus zum Vorjahrmonat deutliche 12,6 %. Nur Australien konnte die Milchmenge um 5,2 % steigern.