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Körung, Hengstschau und Frühjahrsauktion in Elmshorn

Der Holsteiner Verband lädt Ende März zur nächsten Veranstaltung nach Elmshorn: Bei den Holsteiner Hengsttagen mit Frühjahrsauktion finden neben der Versteigerung auch eine Körung sowie eine gemeinsame Hengstpräsentation von Privat- und Verbandshengsten statt.

Los geht es auf der Verbandsanlage mit den Nachwuchsvererbern. Sie werden am Freitag, 28. März, ab 13 Uhr an der Hand und in der Freispringreihe präsentiert, die Älteren auch unter dem Reiter. Gut ein Dutzend Hengste werden sich im Rahmen der Körung der Kommission stellen. Um 16 Uhr steht die finale Präsentation der Auktionspferde auf dem Programm.

Am Sonnabend, 29. März, besteht am Morgen noch die letzte Möglichkeit, die Offerten der Frühjahrsauktion auszuprobieren. Ab 13 Uhr öffnen sich die Stalltore zum Klönschnack: Hier können Besucher die angereisten Vererber von neun Stationen an der Box aus der Nähe kennenlernen und den Stationsvertretern Fragen stellen. Die Hengststation Dirk Ahlmann, der Stall Bengtsson, die Hengststation Fromberger, die Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH, der Klosterhof Medingen, die Hengststation Maas J. Hell GmbH, die Rödl Sportpferde GmbH, die Hengststation Sven Völz und die Witt Pferdezucht GbR werden an der Präsentation teilnehmen. Die Hengstschau beginnt um 15 Uhr. Um 18.30 Uhr gipfelt der Tag dann in der Frühjahrsauktion und klingt mit der After-Show-Party ab 22 Uhr aus.

Am 28. März ist der Eintritt frei. Karten für die Hengstschau und Auktion am 29. März gibt es direkt an der Tageskasse in Elmshorn für 10 € mit freier Platzwahl. Die Holsteiner Hengsttage werden live bei ClipMyHorse.tv übertragen. Alle Informationen zu den Auktionspferden gibt es hier. pm

Vielseitige Allium-Familie für Gemüse- und Kräuterbeet

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Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel und Schnittknoblauch – die Gattung Allium bietet einige, meist mehrjährig wachsende Arten, die Speisen würzigen Pfiff verleihen. Doch sie sorgen nicht nur für kulinarische Genüsse, auch die Blüten bilden einen attraktiven Blickfang.

Ein konsequenter Rückschnitt des Schnittlauchs im Mai unterdrückt die Blüte. Die Röhren wachsen ständig bis zum Herbst nach. Foto: Karin Stern

Schon früh im Jahr liefert der Schnittlauch (Allium schoenoprasum) röhrenförmige Blätter, die fortlaufend je nach Bedarf geerntet werden können. Verantwortlich für den leicht scharfen Geschmack sind Senföle. In Abhängigkeit von Sorte und Standort wächst Schnittlauch etwa 20 bis 40 cm hoch. Geschmacklich unterscheiden sich die je nach Sorte groben, mittelgroben oder feinen Röhren nicht. Die grobröhrigen Sorten gelten jedoch als ertragreicher, da sie dickere und längere Röhren ausbilden. Die von Mai bis Juli erscheinenden rosafarbenen Blütendolden dekorieren auseinandergezupft Salate. Wer die harten Blütenstängel regelmäßig ausbricht, sorgt für ständigen Nachschub an frischen Röhren. Noch einfacher geht es, wenn der komplette Horst bodennah zurückgeschnitten wird. Der Neuaustrieb (ohne weitere Blütenstängel!) erfolgt zügig. Schnittlauch benötigt einen frischen, leicht feuchten und nährstoffreichen Boden in sonniger bis halbschattiger Lage. Tipp: Zum Austrieb mit einem Langzeitdünger für Kräuter versorgen. Die Horste verjüngt man alle zwei bis drei Jahre durch Teilung im Frühjahr. Schnittlauch-Hecken eignen sich zudem als Beeteinfassung. Hier dürfen die Pflanzen gern in die Blüte gehen. Auch die Topfkultur gelingt problemlos. Sortentipp: ‚Staro‘, grobröhrig, aromatisch, sehr hoher Ertrag.

Nach der Aussaat im März und dem Pikieren können die jungen Winterheckenzwiebeln Anfang Mai aufs Beet. Sie treiben alljährlich neu aus. Foto: Karin Stern

Die Aussaatzeit der Winterheckenzwiebel (Allium fistulosum) dauert von Februar bis Ende April. Die Keimlinge laufen nur langsam auf. Wenn sie etwa daumenhoch gewachsen sind, pikiert man fünf oder sechs Jungpflanzen als Gruppe in ein kleines Töpfchen. Bei der Freilandaussaat ist entsprechend zu verfahren. Die ausdauernde Zwiebelart bildet anstelle von Zwiebeln mildwürzige, aromatische Röhren, die fortlaufend vom Frühjahr bis zum Frost geerntet werden. In mehr oder weniger feine Stücke geschnitten, lassen sie sich roh oder gedünstet vielseitig in der Küche verwenden. Im Verlauf des Sommers bilden sich essbare, grün-weiße Blüten, deren Stängel nicht verhärten. Der anspruchslose Schwachzehrer zieht das Laub im späten Herbst ein und treibt sehr zeitig im Frühjahr wieder aus. Im Laufe der Zeit bilden sich dichte Bestände. Bei Bedarf teilt man daher die Pflanzen alle paar Jahre im Herbst. Die Teilstücken bekommen einen neuen Standort in Sonne oder Halbschatten auf normalem, durchlässigem Gartenboden. Sortentipp: ‚Freddy‘ für die Aussaat, alternativ Jungpflanzen im Gartenmarkt kaufen.

Der doldenartige Blütenstand des Schnittknoblauchs erfreut bis in den Herbst hinein und wird gern von Insekten besucht. Foto: Karin Stern

Schnittknoblauch (Allium tuberosum) darf nicht unerwähnt bleiben, wenn es um würzige Blätter geht. Die winterharte Staude bildet anstelle von Zwiebeln grasartig flache Blätter mit einer Höhe von 30 bis 40 cm. Die Blätter werden entweder einzeln gepflückt oder der Horst etwa 5 cm oberhalb des Bodens komplett abgeschnitten. Die Pflanzen treiben schnell wieder aus. Schnittknoblauch steht am liebsten in sonniger Lage auf feuchtem, durchlässigem und nährstoffreichem Boden, der gern kalkhaltig sein darf. Etwas Langzeitdünger, im Frühjahr beim Austrieb gegeben, deckt den Nährstoffbedarf. Die Blätter verwendet man fortlaufend frisch in der Küche. Tipp: Toller Ersatz für Bärlauch in allen Rezepten! Von sämtlichen Allium-Arten bildet Schnittknoblauch die wohl schmackhaftesten Blüten. Der Riesen-Schnittknoblauch ‚Monstrosum‘ macht mit 50 bis 80 cm Wuchshöhe seinem Namen alle Ehre, ‚Kobold‘ bleibt mit 30 bis 40 cm etwas überschaubarer. Der Austrieb erfolgt etwa zeitgleich mit dem von Schnittlauch. Sortentipp: ‚Fat Leaf‘, 30 bis 40 cm hoch, breite und fleischige Blätter, dekorative Blüte im Spätsommer.

Beim Kauf von Pflanzknoblauch achtet man darauf, ob die Pflanzung im Frühjahr oder Herbst erfolgt. Foto: Karin Stern
Die Knoblauchernte wird nach der Ernte gern zum Trocknen an einem luftigen Ort aufgehängt. Foto: Karin Stern

Knoblauch (Allium sativum) wächst im Gegensatz zu den bisher genannten Arten nur einjährig. Im April steckt man einzelne Zehen (speziellen Pflanzknoblauch im Gartenhandel kaufen) etwa 5 cm tief in den Boden (Reihenabstand 20 cm, in der Reihe 15 cm). Daraus entwickeln sich bis zum August mehr oder weniger dicke Knollen, die aus einer Hauptzwiebel und den Seitenzwiebeln (Zehen) bestehen. Tipp: Die Vorkultur ab Februar auf der Fensterbank erhöht den Ertrag aufgrund der längeren Kulturdauer. Die sehr anspruchslosen Pflanzen mögen einen vollsonnigen Standort auf lockerem und humosem Boden. Frische Düngung verträgt Knoblauch nicht. Für Misserfolge sorgt auch feuchter, undurchlässiger Boden. Wer einen weniger intensiven Knoblauchgeschmack bevorzugt, greift zum Schlangen-Knoblauch (Allium sativum var. ophioscorodon). Die Triebe dieser milden Variante sind zu den Enden hin spiralig gedreht. Dort sitzen die kleinen Brutzwiebeln. Neben dem robusten, weißschaligen Knoblauch bietet der Handel auch den Rosa Knoblauch an, der mit einer violetten Schale und mildem Geschmack überzeugt.

Weizenpreise wieder unter Druck

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Bislang hatten die vom US-Präsidenten Donald Trump angekündigten oder auch eingeführten Zölle auf Einfuhren aus bestimmten Ländern wenig Einfluss auf die Agrarmärkte. Dies hat sich in der vergangenen Woche geändert.

Trump bekräftigte, dass die angekündigten zusätzlichen Abgaben von 25 % auf Einfuhren aus Mexiko und Kanada Anfang März in Kraft treten sollten. Auf Importe aus China solle der Importzoll auf 20 % erhöht werden. Unklar bleibt, wie Lieferungen aus der EU in die USA sanktioniert werden. Hier ist von einem „gegenseitigen“ Zoll von 25 % die Rede. Obwohl es vonseiten der US-Regierung zu diesem Thema noch widersprüchliche Angaben gab, brach in der letzten Februarwoche an den Aktien- und auch an den Getreidemärkten eine große Unruhe mit deutlichen Notizverlusten aus. Die Marktbeteiligten befürchten eine Spirale weiterer Handelssanktionen. Die US-Weizenkurse hatten am 18. Februar in Chicago einen Saisonhöchststand von umgerechnet 212 €/t erreicht. Bis Ende letzter Woche gab der Kurs auf unter 190 €/t nach. Auch die Weizenkurse in Paris befanden sich zuletzt auf Talfahrt. Am Freitag wurden nur noch 221 €/t notiert. Damit ist der Kurs auf das Niveau von Anfang Dezember zurückgefallen. Der September-Termin ist in Paris auf 230 €/t zurückgesetzt worden. Mitte Februar erreichte der Kurs für die neue Ernte fast 240 €/t.

Wettermarkt gewinnt an Einfluss

Damit hat sich die Hoffnung vieler Landwirte auf einen Anstieg der Weizenkurse in diesem Frühjahr bislang nicht erfüllt. Es gibt Meldungen über zum Teil recht umfangreiche Bestände der alten Ernte in der Hand der Erzeuger. Sowohl auf dem Binnenmarkt als auch im Export hat sich die Nachfrage nach EU-Weizen nochmals reduziert. Die möglichen Abnehmer warten die aktuelle Entwicklung ab. Dabei hat der weltweit größte Weizenexporteur Russland seine Ausfuhren reduziert und die Forderungen erhöht. Dennoch bleiben Angebote aus anderen Regionen wie der Ukraine oder aus Südamerika weiterhin deutlich günstiger als EU-Weizen. Entlastung kommt auch vom Wettermarkt. Die Weizenbestände sowohl in Russland als auch in den USA haben durch die jüngste Kältewelle weniger gelitten als zuvor befürchtet. In Argentinien haben Regenfälle die Trockenheit in den Weizenanbauregionen gemindert. Die US-Kurse für Körnermais gaben ebenfalls in der Vorwoche nach. Viele US-Farmer wollen die Anbaufläche für Mais vergrößern und weniger Soja anbauen. Der Kurs für Körnermais in Paris konnte sich zum Wochenbeginn noch behaupten.

Schwächephase überwunden?

Die jüngste Entwicklung zeigt, wie nervös die Lage an den Agrarmärkten bleibt. Hiesige Erzeuger hoffen, dass sich der Markt durch neue Nachrichten schnell wieder dreht. Zum Wochenbeginn gab es dafür bereits erste Anzeichen. So soll Marokko Interesse an französischem Weizen haben. Auch befinden sich die Weizenbestände in Frankreich in keinem guten Zustand.

In der Zollpolitik der USA gibt es bislang noch keine definitive Entscheidung. Jede Verzögerung stützt vorerst die internationalen Getreidemärkte. Es scheint, als kämen die US-Regierungsbeamten den Forderungen ihres Präsidenten nur zögernd nach. Anscheinend befürchtet man unter anderem auch, dass die Erzeugerpreise für US-Agrarprodukte unter Druck geraten und damit die Sympathien der US-Farmer für ihren Präsidenten schwinden.

Marktlage – für die Woche vom 3. bis 9.3.2025

Getreide: Weizen legte in Paris etwas zu, gestützt durch Gerüchte über marokkanische Nachfrage nach westeuropäischem Weizen.

Raps: Die Abgabebereitschaft am heimischen Rapsmarkt nahm zu, weil Erzeuger in einem tendenziell sinkenden Markt Spitzen zur Vermarktung nutzten.

Futtermittel: Der Ölschrotmarkt war weiterhin verhalten, Rapsschrot bewegte sich immer noch in einem engen Preiskorridor.

Kartoffeln: Die Lage am Markt für Speisekartoffeln war stabil, die immer noch relativ gute Nachfrage wurde glatt bedient.

Schlachtrinder: Die Geschäfte mit Jungbullen entwickelten sich uneinheitlicher als in den vergangenen Wochen.

Schlachtschweine/-sauen: Insbesondere der Norden registrierte weiterhin hohe Mengen und demzufolge kaum abnehmende Gewichte.

Ferkel: Die lebhafte Nachfrage aus dem In- und besonders aus dem Ausland hielt weiter an.

Milch: Die Milchmengen wuchsen bundesweit nur langsam und vergrößerten ihren Rückstand zur Vorjahreslinie zuletzt stetig.

Schlachtlämmer/-schafe: Der Markt entwickelte sich wie seit Monaten stabil, größere Änderungen wurden auch in der laufenden Woche nicht beobachtet.

Markttendenz – für die Woche vom 10. bis 16.3.2025

Getreide: Südaustralien hat seine Weizen-Ernteschätzung auf 5,2 Mio. t, die kleinste Menge seit 16 Jahren und 43 % unter dem Fünfjahresschnitt, gesenkt.

Raps: Die Aussicht auf eine brasilianische Rekordernte setzt US-Soja unter Druck, schwache Palmöl- und Canola-Notierungen drücken auf die Rapskurse in Paris.

Futtermittel: Die Sojaschrotpreise legen nach der Talfahrt der Vorwochen zuletzt etwas zu, Gewinne sind durch das große globale Angebot begrenzt.

Kartoffeln: Am Markt für vertragsfreie Verarbeitungskartoffeln setzt sich die Abwärtsbewegung fort.

Schlachtrinder: Es wird weiterhin von einem sehr knappen Angebot an Schlachtkühen berichtet.

Schlachtschweine/-sauen: Das Kaufinteresse an Schweinefleisch ist weiter ruhig, preislich gibt es keine Anpassungen.

Ferkel: Die Ferkelpreise werden nach oben angepasst, weil das Angebot an freien Ferkelpartien nicht ausreicht.

Milch: Die Märkte für Milchprodukte sind von einer regen Nachfrage und steigenden Preistendenzen gekennzeichnet.

Schlachtlämmer/-schafe: Abzuwarten bleibt, wie sich das kleine Angebot in der Zeit vor Ostern auswirken wird.

Nun droht ein transatlantischer Handelskrieg

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Was von den Europäern befürchtet worden ist, dürfte nun bald eintreten, nämlich ein Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten. US-Präsident Donald Trump kündigte auf der ersten Kabinettssitzung in der vergangenen Woche an, auf die Einfuhren aus der Europäischen Union Zölle von 25 % zu erheben (siehe Marktkommentar). Trump begründete die angedrohten Zölle damit, dass die EU die USA ausnutze. Wörtlich sagte er, die Europäische Union sei gegründet worden, um die Vereinigten Staaten zu „bescheißen“.

Der US-Präsident warf der EU vor, sie kaufe keine amerikanischen Autos und nehme auch nicht „unsere landwirtschaftlichen Produkte“ ab. Erste Antworten aus der EU lassen darauf schließen, dass es zu einem transatlantischen Handelskrieg kommt. Europa werde reagieren, sofort und entschlossen, erklärte EU-Kommissionsvizepräsident Stéphane Séjourné. Zugleich warnte er, dass die Zölle den Verbrauchern in den USA und der EU schaden würden.

Der Güterhandel zwischen den USA und der EU erreichte im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 865 Mrd. €. Dabei erzielte die Gemeinschaft einen Exportüberschuss von 204 Mrd. €. Der US-Präsident hatte zuletzt eine Anordnung unterzeichnet, wonach die Zölle auf Lieferungen aus anderen Ländern angehoben werden sollen, wo die USA derzeit geringere Abgaben erheben als ihre Handelspartner.

Trump hatte zudem erklärt, er werde die gegen Kanada und Mexiko angedrohten Einfuhrzölle umsetzen. Ein von Washington hier eingeräumter Aufschub endete in dieser Woche. Der US-Präsident sagte außerdem, viele Länder hätten die USA „misshandelt“, und das seien nicht nur Kanada und Mexiko. age

Wie gegen den Rapsglanzkäfer vorgehen?

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In den vergangenen Jahren blieben bis auf wenige Ausnahmen größere Knospenschäden, verursacht durch den Rapsglanzkäfer (RGK), aus, da oft die Überwinterungs- und Zuflugsbedingungen nicht optimal waren.

Der Rapsglanzkäfer wird ab 8 °C in seinem Winterquartier aktiv und verlässt es bei Temperaturen ab zirka 12 °C. Im Gegensatz zu den Männchen, die sofort geschlechtsreif sind, führen die Weibchen erst noch einen notwendigen Reifungsfraß an Frühlingsblumen durch. Ab Temperaturen von 15 °C beginnt dann die Besiedlung der Rapsfelder. Sicherlich wünschenswert wäre eine einmalige Zuflugphase, denn dies würde eine mögliche Bekämpfung für die Praxis erleichtern, aber die Realität ist häufig eine andere. Wechselhafte Witterung mit kühlen Abschnitten oder starken Winden verlängert oft den Zeitraum eines möglichen Zuflugs und erschwert damit auch die Wahl des optimalen Behandlungstermins. Das Auszählen der Käfer pro Pflanze, auch in der Fläche und nicht nur am Vorgewende, entscheidet dann über eine notwendige Maßnahme. Somit heißt es, Bekämpfungsschwellen zu ermitteln, den Zustand des Rapses einzuschätzen und vor allem die Folgewitterung in die Entscheidung mit einzubeziehen.

Hier treffen die Rapsglanzkäfer auf noch sehr kleine Knospen.
Auf dieser Knospe einer Rapspflanze tummeln sich zu viele Käfer.

Der Rapsglanzkäfer fällt optisch sehr ins Auge, sodass der Käfer in der Wahrnehmung häufig überbewertet wird. Auch das Entwicklungsstadium der Knospe spielt eine weitere wichtige Rolle für die Beurteilung des möglichen Schadens. Das eigentliche Ziel des Käfers ist der Pollen, somit ist der Schaden umso größer, je kleiner die Knospen zu dem Zeitpunkt sind. Sind hingegen die Knospen geöffnet, kann der Käfer sich frei am Blütenpollen bedienen und die Schadwirkung ist gering.

Ist nach dem Zuflug der Käfer eine Ostwetterlage mit kaltem Wind vorherrschend, wandern die Käfer oft in die tiefer gelegenen Seitenknospen ab, wo es geschützter und somit wärmer ist. Dort können sie dann unbemerkt Schadpotenzial entwickeln. Unter diesen Bedingungen sollten auch die Seitenknospen in die Kontrolle mit einbezogen werden.

Diesen geringen Fraßschaden kann die Pflanze kompensieren.
Hier teilen sich Rapsglanzkäfer und Kohlschotenrüssler den Knospenstand.

Resistenzen beachten

Beim Rapsglanzkäfer hat die metabolische Resistenz gegen Pyrethroide in den vergangenen Jahren weiterhin zugenommen. Zusätzlich muss man auch von einer Resistenz gegen den Wirkstoff Acetamiprid (Mospilan SG, Danjiri, Carnadine) ausgehen.

Nützlinge schonen

Nützliche Insekten tragen ebenfalls zur Bekämpfung von Rapsschädlingen bei. Bodenräuber wie räuberische Laufkäfer, Kurzflügler und Spinnen ernähren sich von zur Verpuppung abwandernden Larven. In der Blüte sind Schlupfwespenarten (Tersilochus ssp., Phradis ssp.) aktiv, die die Larven des Rapsglanzkäfers besiedeln und dort ihrerseits Eier ablegen. Somit beeinflusst ein Insektizideinsatz nicht nur das eigentliche Zielobjekt.

Bei der geringen Anzahl von verfügbaren Wirkstoffen beziehungsweise Produkten kann man aktuell nicht wirklich von einer Bekämpfungsstrategie sprechen (siehe Übersicht).

Erfolgt noch bekämpfungsrelevanter Zuflug der Stängelschädlinge und treten auch gleichzeitig Rapsglanzkäfer in bekämpfungswürdigem Umfang auf, sollte Trebon 30 EC (B2; Pyrethroid Typ I) zum Einsatz kommen. Mavrik Vita/Evure (B4; Typ I) haben gegen die Stängelschädlinge keine Zulassung, hier liegt der Fokus klar auf den Rapsglanzkäfern. Die Produkte Mospilan SG/Danjiri (B4; Neonicotinoid) als Möglichkeit zum Wirkstoffwechsel dürfen nur bis ES 59 (erste Blütenblätter im Bestand sichtbar, Blüten noch geschlossen) zum Einsatz kommen. Der Wirkungsgrad dieser Produkte ist allerdings schlechter.

Das Bild der Abiotischen Knospenwelke kann leicht mit einem Rapsglanzkäferschaden verwechselt werden.

Wichtige Tipps

Grundvoraussetzung, um gegen den Rapsglanzkäfer vorzugehen, ist die Ermittlung der Bekämpfungsschwelle durch Auszählen der Käfer auf der Pflanze. Eine Vielzahl von schwarzen Käfern erzeugt oft Irritationen und suggeriert sofortiges Handeln. Bei genauer Auszählung relativiert sich häufig der Befall. In Knicknähe liegt er deutlich höher als im Schlag. Eventuell reicht dann auch eine Randbehandlung.

Bei der Wahl des Behandlungszeitpunkts ist die anschließende Witterung einzubeziehen. Der Spritzzeitpunkt entscheidet besonders bei den Pyrethroiden über Erfolg oder Misserfolg. Hier gilt es, die Nerven zu bewahren. Der Zuflug muss erst zugelassen werden, um die direkte Kontaktwirkung der Insektizide zu nutzen. Wenn zum Beispiel drei Tage warmes Wetter angekündigt sind und danach kühle Witterung einsetzt, ist die Spritzung zum Ende des dritten Tages zu terminieren. Diese nachfolgenden niedrigeren Temperaturen sorgen oft dafür, dass kein neuer Zuflug von Käfern in den Bestand erfolgt. Hinzu kommt, dass niedrigere Temperaturen den Abbau der Pyrethroide auf der Pflanze verlangsamen. Das heißt, die Wirkungsdauer wird verlängert.

Fazit

Da ein Wirkstoffwechsel kaum noch möglich ist, verschärft sich die Resistenzsituation bei den Pyrethroiden immer mehr. Je nach Auftreten sind auch weitere Schädlinge davon betroffen. Ein Pyrethroid-Einsatz gegen den Rapsglanzkäfer betrifft einerseits auch spät zufliegende Kohltriebrüssler und andererseits eventuell auftretende Kohlschotenrüssler. Zusätzlich befinden sich ganzjährig Rapserdflöhe im System. Diese Tiere sind dann alle als Nebeneffekt von der eigentlichen Maßnahme betroffen. Das fördert aufgrund der Selektion auch deren Resistenzen gegenüber den Insektiziden. Die Anwendungshäufigkeit ist der Motor der Resistenzgeschwindigkeit.


Bekämpfungsschwelle

Die Bekämpfungsschwelle des Rapsglanzkäfers richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Rapses. Je kleiner die Knospe, desto größer der Schaden. Vorschädigungen des Rapses sollten in die Beurteilung mit einfließen.

• Ermittlung der Bekämpfungsschwelle durch Ausklopfen des Haupttriebes (ab Knospenbildung bis Blühbeginn)

• Behandlung bei mehr als zehn Käfern pro Haupttrieb
(bei schwachen Beständen mehr als fünf Käfer pro Haupttrieb)


Bienenschutz

B1: kein Einsatz in blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen (das gilt auch für blühende Unkräuter)

B2: In blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen ist der Einsatz nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erlaubt.

Bei Kombination mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern kommt es zur Veränderung der Bienengefährlichkeit (B2 oder B1).

Nach guter fachlicher Praxis sollte die Kombination zweier B4-Insektizide unterbleiben, da diese in puncto Bienengefährlichkeit als B1 betrachtet werden.

NN410 bedeutet, dass zum Schutz von Bestäuberinsekten ein Einsatz von B4-Insektiziden in den Abendstunden erfolgen sollte, die Anwendung ist die ganze Nacht möglich.

Anmerkung: Nach der PflSchutzAnwVO dürfen in Naturschutzgebieten keine Insektizide (B1, B2 und NN410) ausgebracht werden.


FN-Turniersportstatistik 2024

Die anhaltende Konjunktur­flaute und die steigenden Lebens­haltungskosten in ­Deutschland machen sich zunehmend auch im Pferdesport bemerkbar. ­Hatte der Turniersport nach der ­Corona-Zeit zunächst ­wieder ­etwas Fahrt aufgenommen, weist der Trend seit 2023 nach unten und hat mittlerweile alle ­Bereiche erfasst.

Die Zahl der Turniere hatte 2022 fast wieder das Vor-Corona-Niveau von 2019 erreicht. Im Jahr darauf wurden es jedoch schon weniger und 2024 sank die Zahl der Veranstaltungen nochmals um 5,4 %. Im Vergleich zu 2019 ist es sogar ein Rückgang um 9,1 %. Betrachtet man die Dotierung der Turniere, stellt man fest, dass mittelgroße Turniere mit Geldpreisen zwischen 5.000 und 25.000 € die geringsten Probleme hatten und sogar mehr geworden sind. Der größte Rückgang ist bei den ganz kleinen Turnieren bis 2.500 € Preisgeld mit −12,6 % gegenüber 2023 zu verzeichnen. Insgesamt gab es 1.229 solcher Veranstaltungen und damit immer noch mehr als vor der Corona-Zeit.

Den geringsten prozentualen Rückgang der drei Faktoren Turniere, Prüfungen und Starts wies 2024 die Anzahl der Prüfungen auf. Diese sank um 1,9 %. Im Vergleich zu 2019 ist die Prüfungsanzahl in den vergangenen fünf Jahren um 14 % geschrumpft. Allerdings sind nicht alle Prüfungen gleichermaßen betroffen. Im unteren Bereich gibt es sogar einen zweistelligen Zuwachs: Die Prüfungen in der Klasse E sind um 32,7 % angestiegen. „Das liegt vor allem daran, dass die Klasse E nur noch nach der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ausgeschrieben werden darf“, erklärt Viktoria Laufkötter, Leiterin der Abteilung Turniersport bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Einen enormen Zuwachs haben auch die Prüfungen „ohne Klasse“ erfahren, was sich mit der Einführung der Gewöhnungsspringprüfung im vergangenen Jahr begründen lässt.

Angesichts der genannten Zahlen erscheint es nur logisch, dass 2024 auch weniger gestartet wurde. Insgesamt gab es hier einen Rückgang von 2,2 % gegenüber 2023 und sogar ein Minus von 19,2 % gegenüber 2019.

Die Zahl der ausgestellten Jahresturnierlizenzen war 2023 erstmals unter 70.000 gesunken. Im vergangenen Jahr flachte der Rückgang etwas ab, belief sich aber immer noch auf 1,7 %. Dabei nimmt der Anteil an männlichen Teilnehmern im Turniersport weiter kontinuierlich ab und betrug 2024 nur noch 11,7 %. Vor 20 Jahren machten die Männer noch rund ein Fünftel aller Turnierteilnehmer aus.

Positiv entwickelt hat sich dagegen die Zahl der Schnupperlizenzen. Diese stieg um knapp 14 %. Zudem wurden noch im Laufe des Jahres 834 Jahresturnierlizenzen beantragt, die auch zum Start in Klasse A berechtigen. Die Zahl der neu registrierten Turnierpferde folgte 2024 ebenfalls dem allgemeinen Trend: Es wurden 8,7 % weniger Pferde als Turnierpferd eingetragen. Die Zahl der fortgeschriebenen Turnierpferde sank um 1,2 %.

Alle Zahlen gibt es als kostenlosen Download. fn

Sorgearbeit gleichberechtigt gestalten

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Ob Kindererziehung, Hausarbeit, Ehrenamt oder die Pflege von Angehörigen: Frauen wenden pro Tag im Durchschnitt 44,3 % mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Was das konkret bedeutet, darüber sprach das Bauernblatt mit Jutta Schmidt-Neider. Jahrelang pflegte sie mit großem Einsatz ihren erkrankten Ehemann.

Jutta Schmidt-Neider sitzt in einem Café, nippt an einem Kaffee und freut sich auf das Eis, das vor ihr steht. „Lange Zeit wusste ich gar nicht mehr, was ich möchte und was mir guttut. Ich funktionierte nur, konnte nichts mehr genießen“, meint sie nachdenklich. Heute habe sie wieder Kraft zum Agieren gewonnen. Doch von vorn.

Seit 38 Jahren ist sie mit ihrem Mann Lutz verheiratet. Die beiden sind Eltern eines Sohnes und Großeltern eines zweijährigen Enkelkindes. Ende 2010 traten bei Lutz Neider erste Anzeichen einer psychischen Erkrankung auf. Ein Psychiater diagnostizierte eine Psychose. „Er verschrieb Medikamente und riet zu einem stationären Klinikaufenthalt, den Lutz aber ablehnte“, blickt Jutta Schmidt-Neider zurück. Kurzerhand entschied sich die examinierte Krankenschwester, die damals in Teilzeit arbeitete, ihren Mann selbst zu Hause zu versorgen. „Nach einigen Monaten stabilisierte er sich und konnte in seinen Beruf als Gymnasiallehrer zurückkehren. 2014 ging er in Pension“, berichtet die 67-Jährige.

Aus vergangenen Zeiten: Dieses Foto von Jutta Schmidt-Neider und ihrem Ehemann entstand vor neun Jahren bei einer Geburtstagsfeier. Foto: privat

Im Frühjahr 2015 bemerkte sie erneut, dass ihr Mann sich vom Wesen her veränderte. „Er zog sich zurück, hatte an nichts mehr Interesse, lag nur im Bett. Irgendwann bat er mich, ihn in eine Klinik zu bringen, er könne nicht mehr. Nach einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt ging es ihm langsam besser.“

Psychisch belastet

Jutta Schmidt-Neider macht gedanklich einen Sprung ins Jahr 2020. „Da kam Lutz wieder in eine psychiatrische Fachklinik. Er litt zunehmend an Wahnvorstellungen, verhielt sich ungewöhnlich, verlernte Dinge wie das Autofahren und fand sich im Leben immer schlechter zurecht. Ebenfalls äußerte er unserem Sohn gegenüber Suizidgedanken.“

Für die besorgte Ehefrau bedeutete dies eine anhaltende psychische Belastung und Anspannung. „Ich musste aufpassen, dass Lutz ,keinen Blödsinn anstellte‘, dass nichts Schlimmes passierte. Nach dem Klinikaufenthalt konnten wir jedoch hoffnungsvoll nach vorn schauen. Er war medikamentös gut eingestellt und auch seelisch wieder gut drauf.“

Aber dann kam der 10. Dezember 2020. Lutz Neider verließ an diesem Tag das Haus, um eine Runde mit dem Rad zu fahren. „Als er nach zweieinhalb Stunden noch nicht zurück war, wurde ich unruhig. Plötzlich stand die Polizei vor der Tür. Sie teilte mir mit, dass mein Mann einen schweren Unfall gehabt hätte und nun im Uniklinikum liege.“ Nach einer knapp zweiwöchigen stationären Behandlung wurde er schließlich einen Tag vor Weihnachten entlassen. Doch er blieb gesundheitlich schwer angeschlagen, zeigte nun unter anderem Symptome einer Demenz. 2021 kam zu den anhaltenden Unfallfolgen ein Prostatakrebs hinzu. „Pflegerisch war ich voll in der Verantwortung. Seine Mobilität, seine Körperfunktionen und seine kognitiven Fähigkeiten waren stark eingeschränkt. Es folgten zwar etliche Nachbehandlungen und Klinikaufenthalte, aber es ging einfach nicht mehr bergauf.“ Während Jutta Schmidt-Neider über die damaligen Geschehnisse spricht, wird rückblickend deutlich, dass sie mit der Pflege und Betreuung ihres Mannes immer öfter an eigene Grenzen der Belastbarkeit stieß, zumal sie selbst gesundheitliche Schwierigkeiten hat, schon einen Infarkt erlitt.

Als die psychischen Probleme ihres Mannes erstmals auftraten, holte sie sich nach einiger Zeit Hilfe von außen und trat einer Angehörigen-Selbsthilfegruppe bei. Zudem nahm sie 2017 an einer Schwerpunktkur für Angehörige psychisch Erkrankter teil. „Diese Auszeit tat mir gut und baute mich wieder auf“, erinnert sie sich.

Professionelle Hilfe

Sie fühlte, dass sie nun 2021 an einem Punkt angekommen war, an dem sie erneut professionelle Unterstützung brauchte. „Ich war völlig erschöpft, konnte kaum schlafen, weinte viel, machte mir andauernd Sorgen. Das Gedankenkarussell raste, meine Nerven lagen blank. Hinzu kam, dass gute Freunde begannen, sich von uns zurückzuziehen. Das tat weh“, gesteht sie.

Nach der Pflegezeit musste Jutta Schmidt-Neider erst wieder lernen, eigene Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen. 
Foto: Silke Bromm-Krieger

Sie beschloss, einen Psychotherapeuten zu kontaktieren, und hatte Glück, dass bei ihm zeitnah Termine frei waren. „Mit dem Therapeuten, einem Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, konnte ich vertrauensvoll über meine Situation sprechen. Zusammen entwickelten wir mögliche Lösungsansätze. Dabei machte er darauf aufmerksam, dass ich auch an mich denken müsse, um nicht selbst psychisch krank zu werden“, erzählt sie.

Als ihr Mann ein weiteres Mal in die Klinik musste, besprach Jutta Schmidt-Neider deshalb mit dem behandelnden Oberarzt, der Kliniksozialarbeiterin und ihm, wie es nach seiner Entlassung weitergehen sollte. „Ich sagte Lutz schweren Herzens, dass ich es nicht mehr schaffe, ihn zu Hause zu betreuen, und schlug stattdessen eine Pflegeeinrichtung in der Nähe für ihn vor. Mein Mann stimmte dem nach einigen Gesprächen zu.“ Auch wenn ihr dieser Schritt nach Jahren steter liebevoller Fürsorge unendlich schwerfiel, sie Schuldgefühle plagten, war sie erleichtert, dass nun eine Entscheidung getroffen war, die sie entlasten würde und die auch ihr Mann mittragen konnte.

Seit August 2022 lebt Lutz Neider nun in einem Altenheim. Der 74-Jährige hat sich hier prima eingelebt. Mit den Mitbewohnern und Pflegefachkräften versteht er sich bestens. Jutta Schmidt-Neider hat das Eigenheim des Paares mittlerweile verkauft und ist in eine Wohnung gezogen. Regelmäßig besucht sie ihren Mann, spielt mit ihm Karten, geht mit ihm spazieren und regelt für ihn mit einer Generalvollmacht alles, was ansteht. Weiterhin begleitet sie ihn zu Arztterminen.

Anderen Mut machen

Ihr Leben hat sich verändert. „Langsam blitzt die alte Jutta von früher wieder durch“, konstatiert sie. Sie hat angefangen, Kontakte zu Freundinnen wiederzubeleben, kleine Reisen zu unternehmen und neue Hobbys für sich zu entdecken. Ebenso hat sie die schmerzliche Herausforderung angenommen, sich von ursprünglichen gemeinsamen Plänen für den Ruhestand mit ihrem Mann zu verabschieden. „Ohne meinen Psychotherapeuten, der mir den Rücken stärkte, hätte ich das nicht geschafft“, bekennt sie. Auch anderen pflegenden Angehörigen will sie Mut machen, sich ehrlich einzugestehen, wenn die eigenen Kraftreserven für die Pflege irgendwann erschöpft sind. „Es ist wichtig und richtig, sich dann professionelle Hilfe von außen zu holen, bevor nichts mehr geht“, ist sie überzeugt.

Gender Care Gap

Der Gender Care Gap zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen. Die Tätigkeiten umfassen sämtliche Arbeiten in Haushalt und Garten, die Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen sowie ehrenamtliches Engagement und unbezahlte Hilfen für andere Haushalte. Dabei werden mögliche Anfahrtszeiten mit einbezogen.

Der Gender Care Gap beträgt aktuell 44,3 %. Männer verbringen demnach pro Woche knapp 21 Stunden und Frauen knapp 30 Stunden mit unbezahlter Sorgearbeit. Das bedeutet: Frauen bringen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf – Zeit, die ihnen für eine mögliche Erwerbstätigkeit fehlt. Für Frauen ergeben sich dadurch wirtschaftliche Nachteile in Bezug auf ihre Entlohnung, ihre beruflichen Chancen, ihre ökonomische Eigenständigkeit und letztlich auch ihre Alterssicherung. Dies heißt im Umkehrschluss: Wenn die unbezahlte Sorgearbeit gerechter zwischen Frauen und Männern verteilt werden würde, könnten Frauen – genauso wie Männer – wirtschaftlich eher auf eigenen Beinen stehen, auch bei veränderten Lebensumständen wie Trennung oder Scheidung.

(Quelle: BMFSFJ)

Verhaltensauffälligkeiten bei Milchkühen

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Das Verhalten von Tieren wird als körperliche Reaktion und Aus­einandersetzung mit der belebten und unbelebten Umgebung sowie die entsprechende Anpassung an sich ändernde Umwelt­bedingungen definiert. Das Normalverhalten von Tieren hat sich im Zuge der Evolution an das natürliche Umfeld angepasst und wurde im Rahmen der Domestikation verändert. Das Haltungsumfeld der Tiere sollte so gestaltet sein, dass diese ihr tierartspezifisches ­Normalverhalten ausleben können. Was, wenn Verhaltensstörungen auftreten?

Treten Verhaltensstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten auf, weicht das Verhalten des Tieres in Bezug auf Bewegungsablauf, Dauer und Häufigkeit vom Normalverhalten ab. Dies kann der Fall sein, wenn das Normalverhalten in der Umgebung des Tieres nicht vollständig ausgelebt werden kann. So ist beispielsweise die Art der Nahrungsaufnahme bei Rindern in modernen Haltungseinrichtungen oft eingeschränkt, da bei der Fütterung am Futtertisch der Weideschritt wegfällt, ebenso wie das Abrupfen der Futterpflanze mit der Zunge.

Bei Milchkühen lassen sich im Alltag verschiedene Verhaltensauffälligkeiten beobachten, von denen einige bereits wissenschaftlich untersucht wurden. Im Folgenden werden einige Auffälligkeiten vorgestellt und mögliche Gründe dafür aufgezeigt.

Gründe für Zungenrollen

Beim Zungenrollen (auch Zungenschlagen oder Zungenspielen) führen die Rinder schlängelnde Bewegungen mit ihrer Zunge aus. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mauls geschehen. Die Tiere versuchen dabei jedoch nicht Futter oder andere Objekte zu erreichen, sie scheinen sich ausschließlich auf das Zungenrollen zu konzentrieren. Dieses Verhalten wird oft mehrere Minuten am Stück ausgeführt. Die Bewegung scheint das Abrupfen von Grasbüscheln zu simulieren. Daher liegt die Vermutung nahe, dass das Normalverhalten zur Futteraufnahme nicht vollständig ausgelebt werden kann.

Die oft als Ursache vermuteten Mangelerscheinungen verschiedener Mineralstoffe konnten durch wissenschaftliche Untersuchungen ausgeschlossen werden. Eine Erhöhung des Rohfasergehaltes der Futtermischung oder das Anbieten von Heu wirken sich jedoch positiv auf die Bekämpfung dieser Verhaltensauffälligkeit aus, vermutlich da eine gesteigerte Wiederkauaktivität zu einer Beschäftigung des Mauls führt. Zeigen die Kühe dieses Verhalten vor allem an der Tränke, kann auch Kriechstrom in den Tränken ein Auslöser sein.

Das Besaugen ist eine der häufigsten Verhaltensauffälligkeiten, die in der Milchviehhaltung zu beobachten sind. Die auffälligen Tiere ahmen das Saugen am Euter nach und leben dieses Verhalten an Artgenossen aus. Hier werden vor allem die Euteranlage, Ohren, Nabel oder Hoden besaugt. Am häufigsten ist das Besaugen bei Kälbern und Jungrindern zu beobachten, aber auch Altkühe zeigen dieses Verhalten gelegentlich. Jungtiere haben ein besonders hohes Saugbedürfnis, da es direkt mit der Nahrungsaufnahme in Verbindung steht. Vor allem Kälber, die rationiert und nur zweimal täglich getränkt werden, haben aufgrund der schnellen Nahrungsaufnahme eher ein unbefriedigtes Saugbedürfnis. Auch Stress führt zu einem gehäuften Besaugen, da dies den Tieren als Komfortverhalten dienen kann. Manifestiert sich das Verhalten bereits bei Kälbern, so werden diese Tiere das Verhalten auch als älteres Tier zeigen. In der Tabelle werden Stressfaktoren und geeignete Gegenmaßnahmen aufgezeigt, die das Besaugen reduzieren können. Der Einsatz von Saugentwöhnern trainiert den Tieren auf Dauer zwar dieses Verhalten ab, jedoch sollte man die Ursache des Problems bekämpfen und nicht nur das Besaugen an sich stoppen.

Futterwerfen bei Kühen

Eine Kuh steht am Futtertrog, wirft den Kopf in den Nacken und das Futter aus ihrem Maul prasselt auf ihren Rücken. Ein Bild, das viele Landwirte kennen. Diese Art der Futterverschwendung kann sehr ärgerlich sein, die Tiere lassen sich jedoch nur mühsam von ihrem Verhalten abbringen. Die Ursachen sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt, es stehen jedoch verschiedene Theorien im Raum.

Beim Futterwerfen befördern Kühe mit ruckartigen Kopfbewegungen Futter auf ihren Rücken. Erklärungsansätze gibt es mehrere, aber ein eindeutiger Grund konnte bisher nicht festgestellt werden. Foto: Jan-Hinnerk Templin

Eine mögliche Erklärung ist das Vertreiben von Fliegen. Besonders Kühe mit kupierten Schwänzen oder mit abgeschorenen Schwanzquasten können die Insekten schlechter vertreiben. Tatsächlich ist das Futterwerfen im Sommer zu beobachten, sodass diese Theorie bestätigt wird. Wäre das der alleinige Grund, müsste diese Verhaltensauffälligkeit im Winter ausbleiben. Jedoch zeigen Kühe das Futterwerfen auch im Winter, wenn auch in einer geringeren Intensität.

Bei der natürlichen Futteraufnahme auf der Weide senken die Kühe den Kopf zum Fressen bis dicht auf den Boden. Futtertische oder Tröge sind jedoch erhöht, sodass der Kopf zur Futteraufnahme nicht so weit gesenkt werden muss. Lässt man Kühen die Wahl, bevorzugen sie zumeist einen niedrigeren Trog gegenüber dem hohen. Auch das Futterwerfen nimmt ab, je tiefer der Boden des Troges ist. Jedoch lässt sich das Futterwerfen nicht vollständig vermeiden, auch wenn die Kühe direkt vom Boden fressen.

Ein plausibler Grund für das Futterwerfen könnten Krankheit und Stress sein. So sind die Werte für Stressindikatoren im Blutplasma von Futter werfenden Kühen (Cortisol, Norepinephrin, Lactatdehydrogenase) signifikant höher als bei Kühen, die diese Verhaltensauffälligkeit nicht zeigen. Auch die Blinzelfrequenz, die mit steigender Erregung zunimmt, ist bei diesen Kühen erhöht. Daher liegt die Vermutung nahe, dass das Futterwerfen zum Abbau von physischem und psychischem Stress genutzt wird. Jedoch besteht hier noch zusätzlicher Forschungsbedarf. Auch ein Nachahmeffekt, dass also Kühe sich dieses Verhalten bei anderen abschauen, scheint möglich zu sein.

Fazit

Verhaltensauffälligkeiten sollten nicht einfach als merkwürdige Marotten unserer Wiederkäuer abgetan werden. Jedem Verhalten, das vom Normalverhalten abweicht, liegt eine Ursache zugrunde. Zusätzlich zu den drei genannten Auffälligkeiten sind in der Praxis noch viele weitere zu finden, zum Beispiel das Saufen von Harn, Lecksucht, zwanghafte Laufbewegungen oder das Beißen in Stangen oder Ketten. Treten solche Verhaltensweisen gehäuft auf, sollte nach Ursachen gesucht werden, um den Tieren bei der Bewältigung zu helfen.

Was in der Erntesaison 2025 neu zu beachten ist

In der Erntesaison in diesem Jahr haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung von in- und ausländischen Arbeitnehmern für Saisonbeschäftigungen zum Beispiel für die Erdbeer- oder Spargelernte ein ganzes Bündel von Vorschriften zu beachten. In diesem Artikel werden wichtige Vorschriften und Neuregelungen für eine Saisonbeschäftigung 2025 dargestellt.

Sofern Saisonarbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – beschäftigt werden, benötigen sie für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Hier sind lediglich die Meldegesetze des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

Beschäftigung von Drittstaatlern

Auch 2025 können sogenannte Drittstaatler als Erntehelfer im Rahmen einer Saisonbeschäftigung in Deutschland tätig sein. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind. Sie benötigen für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung in Deutschland ausdrücklich gestattet. Hier kommen Staatsangehörige aus Georgien und der Republik Moldau sowie im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung (gilt seit 2024 unbefristet) aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in Betracht. Neu ist hinsichtlich der Westbalkan-Regelung die Verdoppelung des jährlichen Kontingents der Arbeitserlaubnisse von 25.000 auf 50.000 (seit Juni 2024).

Es ist dringend erforderlich, dass sich deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt. Eine entsprechende Anfrage auf Vorabprüfung mit Stellenbeschreibung ist insoweit möglich. Darüber hinaus können studierende Drittstaatler, die entweder im Ausland oder in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben sind, im Rahmen einer Ferienbeschäftigung als Saisonarbeitnehmer tätig sein. Neu ist, dass im Ausland studierende Drittstaatler maximal 35 Jahre alt und an einer akkreditierten Hochschule eingeschrieben sein sollen. Letztere werden über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt. Nach wie vor gilt in diesem Bereich: Beschäftigungsaufnahme erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis (sonst Bußgeld!), alle relevanten Nachweise zu den Lohnunterlagen nehmen.

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Zum 1. März 2024 wurde eine – kontingentierte – neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung für bestimmte Drittstaatsangehörige eingeführt, und zwar unabhängig vom Nachweis einer Qualifikation. Danach kann die Bundesagentur für Arbeit bei visumfreier Einreise für Kurzaufenthalte in Deutschland – ohne Beteiligung weiterer Behörden – eine Arbeitserlaubnis (von regelmäßig mindestens 30 Stunden je Woche) erteilen, und zwar für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei die Beschäftigung acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten darf.

Wegen der Vermittlungsabsprachen mit Georgien und der Republik Moldau (siehe oben) sind Erntehelfer in der Landwirtschaft und im Gartenbau aktuell von dieser Regelung ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die Regelungen zur kurzfristigen – sozialversicherungsfreien – Beschäftigung, auch wenn deren Voraussetzungen vorliegen, keine Anwendung finden. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen dieser kurzzeitigen Beschäftigung führt somit grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht.

Beschäftigung von geflüchteten Menschen

Kriegsbedingt geflüchteten Menschen aus der Ukraine (also Drittstaatlern) wird auf Antrag in der Regel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ausgestellt. Bereits mit Ausstellung der sogenannten Fiktionsbescheinigung, die einen erlaubten Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag feststellt, besteht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“). Erforderlich dafür ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Eine Beschäftigungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Fiktionsbescheinigung beziehungsweise der Aufenthaltstitel vorliegt. Durch Verordnung ist inzwischen geregelt, dass die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 noch gültig waren, automatisch – somit ohne Verlängerung im Einzelfall – bis zum 4. März 2026 fortgelten. Ausgenommen von dieser Verlängerung sind Drittstaatler mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel, die sich insoweit um einen anderen Aufenthaltstitel bemühen müssen. Hinsichtlich der Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus anderen Staaten ist zu beachten, dass die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete haben jeweils einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis möglich.

Screenshot: www.agriwork-germany.de, Grafik: Pixabay

Mindestlohn auch für Saisonarbeitnehmer

Auch Saisonarbeitnehmer haben bei Aufnahme einer Saisontätigkeit in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitarbeitsstunde angehoben worden. Die neue Mindestlohnhöhe ist von allen Arbeitgebern in allen Branchen als Lohnuntergrenze zu berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist.

Unterweisung von Saisonarbeitskräften

Unternehmer müssen auch ihre Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen. Sprachbarrieren erschweren dies – ein Dilemma für die Unterweisenden genauso wie für die Beschäftigten. Doch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet mit einer internetbasierten Web-App eine Lösung. Die SVLFG hat ermittelt, dass deutlich über die Hälfte aller Saisonkräfte über ein Smartphone und über einen Internetzugang – sowohl in Deutschland als auch in ihrem Herkunftsland – verfügt. Um diese Zielgruppe zu erreichen und um sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren, sind daher neben der herkömmlichen Unterweisung im Betrieb auch digitale Zugänge wichtig. Die SVLFG stellt dazu eine Web-App zur Verfügung, die über www.agriwork-germany.de abgerufen werden kann. Damit Saisonarbeitskräfte wissen, wo mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren liegen und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen im Ernstfall eingeleitet werden müssen, finden sich in der Web-App konkrete und auf die Arbeitsplatzbedürfnisse abgestimmte Informationen. Auch Unternehmer und Vorarbeiter können diese Web-App nutzen und die Informationen zielgerichtet bei der Unterweisung ihrer Saisonarbeitskräfte einsetzen. Aufbereitet sind die Inhalte in neun Sprachen und in einem Medienmix aus Text, Bildern und Videos.

Statusprüfung für Sozialversicherungsrecht

Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber – insbesondere für osteuropäische Saisonarbeitnehmer – bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes (dann Meldung und Beitragsabführung dort) oder Deutschlands Anwendung findet. Maßgebend dafür ist die Tätigkeit beziehungsweise der sozialversicherungsrechtliche Status des jeweiligen ausländischen Saisonarbeitnehmers im Heimatland. Für diese Statusprüfung sollten Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern unbedingt den zweisprachigen „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit – zum Beispiel polnischer/rumänischer/bulgarischer – Saisonarbeitnehmer“ ausfüllen lassen.

Einhaltung der Minijob-Grenze

Erfolgt die Beschäftigung – bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts – im Rahmen eines Minijobs, ist der Arbeitgeber unter anderem zur Abführung pauschaler Beiträge an die Krankenversicherung und die Rentenversicherung verpflichtet. Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitarbeitsstunde beträgt die monatliche Minijob-Grenze jetzt 556 €. Damit wird Minijobbern eine Beschäftigung mit Mindestlohnvergütung bis zu zehn Wochenstunden ermöglicht. Die Jahresverdienstgrenze beträgt daher aktuell 6.672 €, um die Minijob-Grenze einzuhalten.

Sozialversicherungsfreie Beschäftigung

Saisonarbeitnehmer können – bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts – als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal die Dauer einer dieser Zeitgrenzen beschränkt ist. Weitere Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die Saisontätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist der Fall bei der Beschäftigung von Schülern, Studenten und Rentnern sowie grundsätzlich bei der Beschäftigung von Selbstständigen.

Fazit

Auch in der Erntesaison 2025 stellt die Beschäftigung in- und ausländischer Saisonarbeitnehmer für deutsche Arbeitgeber eine große Herausforderung dar. Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung sollten sich Arbeitgeber entweder an den Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein oder an einen Rechtsanwalt und für die steuerrechtliche Beratung an ihren jeweiligen Steuerberater wenden.


Gesundheitsgefahr Hitze

Saisonkräfte arbeiten oft bei Temperaturen jenseits der 30 °C auf offenem Feld. Leidet der Körper bei dieser Hitzearbeit unter Flüssigkeitsverlust und Wärmestau, läuft das Herz-Kreislauf-System auf Hochtouren. Dies kann Erschöpfung, Unkonzentriertheit, einen Hitzekollaps oder schlimmstenfalls einen Hitzschlag mit Organversagen zur Folge haben. Um dem Flüssigkeitsverlust vorzubeugen, empfiehlt die SVLFG den Betrieben, ihren Beschäftigten ausreichend und kostenfrei Mineralwasser bereitzustellen. Vorarbeiter sollen darauf achten, dass regelmäßig Trinkpausen im Schatten eingelegt werden. „Hitzefrei“ – wie man es aus der Schule kennt – sieht das Arbeitsschutzgesetz zwar nicht vor, aber mit guter Arbeitsorganisation und Schutzmaßnahmen kann Abhilfe geschaffen werden:

Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegen

schwere körperliche Arbeiten in die kühlen Morgenstunden legen

Hilfsmittel zum Transport schwerer Lasten einsetzen (zum Beispiel Erntewagen)

Arbeitsplätze beschatten (zum Beispiel mit Zelten oder Schirmen)

Fahrzeuge mit Klimaanlage bereitstellen

Erntemaschinen mit Wetterschutzdach ausstatten

häufiger kurze Pausen im Schatten einlegen

Beschäftigte unterweisen (Anzeichen erkennen und im Gefahrenfall richtig handeln)

Hüte mit breiter Krempe oder Kappen mit Nackenschutz tragen

ausreichend Mineralwasser kostenfrei zur Verfügung stellen


Die Stärke der Demokratie ist der Kompromiss

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Mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit, Irritation und Besorgnis geht dieser Tage der Blick nach Washington, wo US-Präsident Donald Trump auf eine rücksichtslose und disruptive Politik setzt. Die öffentliche Demütigung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Oval Office am vergangenen Freitag und die mittlerweile auf Eis gelegte US-Militärhilfe für die Ukraine zeugen von einer veränderten Sicherheitslage in der Welt. Die US-Regierung macht sich zunehmend die russische Erzählweise zum Krieg in der Ukraine zu eigen, normalisiert die diplomatischen Beziehungen mit dem Aggressor und stellt die Grundsätze des Nato-Bündnisses infrage.

Dazu kommt eine imperialistische Denkweise: Trump hat erwirkt, dass „Google“ den Golf von Mexiko auch als Golf von Amerika bezeichnet. Er hat zudem mehrfach angekündigt, Kanada zum 51. Staat der USA machen zu wollen. Außerdem will der US-Präsident „aus Sicherheitsgründen“ die Kontrolle über Grönland übernehmen. Das hat er unter der Woche vor dem US-Kongress nochmals untermauert. Dabei schloss er auch militärischen oder wirtschaftlichen Zwang nicht aus. Letztes Beispiel: Aus dem Gaza-Streifen will er eine „Riviera des Nahen Ostens“ machen und dafür die dort lebenden Palästinenser umsiedeln.

Auch wenn viele von Trumps Aussagen Kopfschütteln auslösen, entstehen dadurch neue Dynamiken. Ehrlicherweise müssen sich viele Nato-Partner eingestehen, dass man sich zu lange auf die Schutzmacht USA verlassen hat. Immerhin: Anfang dieser Woche reagierte die EU. Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) schlug einen Fonds für die Luft- und Raketenabwehr in Höhe von 150 Mrd. € vor. Die Finanzierung ist zwar noch unklar, aber im Gespräch sind unter anderem ungenutzte Mittel aus der Regionalförderung. Von der Leyen appellierte zudem an die Mitgliedstaaten, ihre Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen und eine „Ära der Wiederaufrüstung“ einzuleiten. In Deutschland verkündeten Union und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche bereits die Einigung auf ein milliardenschweres Finanzierungspaket für Verteidigung und Infrastruktur.

Neben den sicherheitspolitischen Herausforderungen droht außerdem ein ausgewachsener Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten. Der US-Präsident kündigte an, auf die Einfuhren aus der EU ab ­April Zölle in Höhe von 25 % zu erheben, und begründet diese Maßnahme mit einem Exportüberschuss der EU im Warenverkehr von 204 Mrd. €. Dem gegenüber steht allerdings ein Dienstleistungshandelsdefizit in Höhe von immerhin 109 Mrd. €. Auch im Bereich Investment-Banking findet ein erheblicher Geldfluss von Europa nach Amerika statt. Das US-Handelsdefizit isoliert zu betrachten, zeichnet also ein Zerrbild.

Mit seiner Zollpolitik will Trump eigentlich die heimische Produktion ankurbeln. Viele Experten bezweifeln jedoch, dass sich dieser Effekt einstellt, da Vergeltungsmaßnahmen anderer Staaten die Kosten steigern, was am Ende überall die Verbraucherpreise in die Höhe treibt.

Die EU und Deutschland sind nun mehr denn je gefordert, gemeinsame Lösungen zu entwickeln, um den Beweis zu erbringen, dass Demokratie und das Ringen um kluge Kompromisse erfolgreicher sind als Protektionismus und „Trumpismus“.

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb