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Risiko für Einschleppung minimieren

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Marktverwerfungen durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und resultierende Exportbeschränkungen sind bis heute bundesweit spürbar. Von ASP-Sperrzonen betroffenen Schweinehaltern droht immenser wirtschaftlicher Schaden. Die Empfehlungen der Europäischen Union sahen in der Vergangenheit ein generelles Verbot der Freilandhaltung und das Untersagen von Auslaufhaltungen in ASP-Sperrzonen vor. Das ist nun anders. Eine Expertengruppe hat „Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen“ entwickelt. Diese präzisieren, unter welchen Bedingungen diese Haltungsarten in ASP-Sperrzonen weiterhin möglich sind.

Nach der Landwirtschaftszählung 2020 halten rund 7,5 % der Betriebe in Deutschland ihre Schweine in Haltungen „mit Zugang zu einem Auslauf“. Rund zwei Drittel davon (4,9 %) sind Ökobetriebe. Der Anteil an ökologisch gehaltenen Schweinen am gesamten Schweinebestand liegt bei knapp 1 %.

Erzeugnisse aus Schweinefleisch dürfen nur als „bio“ oder „öko“ ausgelobt werden, wenn sie nach geltendem EU-Öko-Rechtsrahmen zertifiziert sind. Darin wird neben konkreten Mindestflächenvorgaben für Innen- und Außenbereiche sowie Gestaltungsvorgaben für Freilandhaltungen unter anderem festgestellt, dass Freiland- beziehungsweise Auslaufhaltung ein spezifischer Grundsatz der ökologischen Schweinefleischerzeugung ist. Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände – vorzugsweise zu Weideland – haben, auf dem sie sich bewegen können, wann immer die Witterungsbedingungen und jahreszeitlichen Bedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem EU-Recht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Abweichungen von den Mindestvorgaben zu den Auslaufflächen beziehungsweise der maximal zulässigen Überdachung dieser Flächen bei der Ökoschweinehaltung sind daher bei behördlich angeordneten Tiergesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ASP für einen begrenzten Zeitraum zulässig.

Auch in konventionellen Betrieben wurde in den vergangenen Jahren viel an der Umstellung auf Haltungen mit zusätzlichem Auslauf gearbeitet. Entsprechende Programme und Labels, bei denen die Schweine verpflichtend Zugang zu Auslauf haben, werden zudem vonseiten der Verbraucher immer mehr gefordert.

Risiko für Auslauf- und Freilandhaltungen

Das ASP-Virus kann von Wildschweinen auf Hausschweine sowohl durch direkten als auch indirekten Kontakt übertragen werden. Die hohe Widerstandsfähigkeit des Erregers begünstigt die Übertragung beispielsweise durch rohe oder unzureichend erhitzte Schweinefleischprodukte, kontaminierte Futtermittel, Fahrzeuge, Kleidung und Werkzeuge. Grundsätzlich kann für Hausschweinebestände (insbesondere Klein- und nichtkommerzielle Haltungen) in der Nähe ASP-infizierter Wildschweine in betroffenen europäischen Ländern von einem höheren Risiko eines ASP-Eintrags ausgegangen werden. Ursächlich sind in diesem Zusammenhang vor allem unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen und menschliches Fehlverhalten.

Mit Blick auf die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen galt daher auf Ebene der EU lange Zeit die Meinung, dass diese in ASP-Sperrzonen unzulässig sei. In den Jahren 2022/2023 erfolgte jedoch auf EU-Ebene eine Neubewertung. Danach ist die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen in ASP-Sperrzonen grundsätzlich vertretbar, sofern eine betriebsindividuelle Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde nicht dagegenspricht und wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf dem Betrieb umgesetzt werden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft in seiner „Qualitativen Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf- und Freilandschweinehaltungen in Deutschland“ (Stand August 2023) das Risiko eines ASP-Viruseintrags in diese Haltungsformen in ASP-Sperrzonen als höher ein denn bei geschlossener Stallhaltung. Grundsätzlich ist dennoch die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen aus Sicht des FLI vertretbar, soweit die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) eingehalten und gegebenenfalls weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Nur unter dieser Bedingung könne das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Freiland- und Auslaufhaltungen innerhalb der Sperrzonen II oder III (wenn auch Wildschweine betroffen sind) als vernachlässigbar eingestuft werden.

Während Auslaufhaltungen anzeigepflichtig sind, handelt es sich bei Freilandhaltung um genehmigungspflichtige Haltungen nach der SchHaltHygV mit entsprechenden ordnungsrechtlichen Auflagen. Diese müssen den tiergesundheitsrechtlichen Bestimmen entsprechen und unter anderem die Möglichkeit der „Absonderung“ der Tiere von einem möglichen Seuchengeschehen sicherstellen. Betrieben, die in einem Gebiet liegen, das durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen gefährdet ist, kann die zuständige Behörde die Freiland- oder Auslaufhaltung untersagen oder sie mit Auflagen verbinden.

Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren

Das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law (AHL)) ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalter und mit Tieren arbeitende Personen, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen; unabhängig von der Betriebsgröße und Haltungsform. Besondere Schutzmaßnahmen gelten darüber hinaus, wenn der Ausbruch der ASP bei Schweinen festgestellt wurde.

Auf nationaler Ebene sind Vorgaben zur Biosicherheit in Schweinehaltungen im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), in der SchHaltHygV und in der Schweinepest-Verordnung geregelt. Gemäß AHL muss der Tierhalter (in den relevanten Rechtsakten als „Unternehmer“ bezeichnet) über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen verfügen und sich der Verbreitungsgefahren von Tierseuchen bewusst sein.

Maßnahmen zum physischen Schutz – unter anderem Umzäunung, Einfriedung, Reinigung, Desinfektion – müssen durch ihn umgesetzt werden. Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkassen und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Tierhaltern und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zur Verfügung stehen.

Das AHL sowie das TierGesG verpflichten daher die Tierhalter, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Auch wenn der Schutz vor Tierseuchen Investitionen erfordert, sollten der daraus resultierende Rückgang an Seuchenausbrüchen und die Vermeidung der wirtschaftlichen, emotionalen und tierschutzrelevanten Folgeschäden die Tierhalter motivieren, diese Investitionen zu tätigen.

Leitlinien unterstützen bei ASP-Bedingungen

Vor dem Hintergrund der Neubewertung auf EU-Ebene wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im August 2022 eine Expertengruppe gegründet, deren Auftrag es war, Bedingungen festzulegen, unter denen Auslauf- und Freilandhaltungen in ASP-Sperrzonen als vertretbar einzustufen sind. Die vorliegenden Leitlinien stellen somit eine Hilfestellung für Tierhalter und Behörden dar, um bereits in seuchenfreien Zeiten betriebsindividuell Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren.

Die Leitlinien sollen:

– dazu beitragen, das Bewusstsein von Tierhaltern, mit Tieren arbeitenden Personen und Tierärzten für die Biosicherheitsmaßnahmen und die Eigenverantwortung bei deren Einhaltung zu schärfen

– helfen, die Biosicherheitsmaßnahmen auf die jeweiligen spezifischen Betriebsverhältnisse und Seuchensituation abzustimmen mit dem Ziel, ein akzeptables Risikoniveau für die jeweilige Auslauf- beziehungsweise Freilandhaltung unter ASP-Bedingungen zu erreichen

– mögliche, gegebenenfalls risikoorientiert gestaffelte zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen im Zu-sammenhang mit einem ASP-Geschehen und die damit verbundene mögliche Risikominderung aufzeigen

– Tierhaltern, Tierärzten und zuständigen Behörden eine Handreichung für die Vorabplanung, Optimierung und Umsetzung solcher Biosicherheitsmaßnahmen im konkreten Einzelfall in den Betrieben geben

– dazu beitragen, das Risiko der Einschleppung und Verbreitung insbesondere der ASP in die Schweinehaltungen zu vermindern,

– Wege aufzeigen, grundsätzlich Auslauf- beziehungsweise Freilandhaltungen auch in ASP-Sperrzonen, nach qualitativer Risikobewertung, zu ermöglichen.

Im Fokus der Leitlinien stehen zehn Handlungsbereiche, die in Form einer Maßnahmentabelle dargestellt sind:

1.  Kenntnisse, Sensibilisierung, Unterweisungen

2.  Umzäunung, Einfriedung

3. Betriebsgelände inklusive Tierbereich

4.  Zutrittsregelungen, Hygieneschleuse (Personen)

5.  Fahrzeugverkehr

6.  Materialien (Einstreu, Futtermittel, Dung, Mist, Kadaver)

7.  Tierverkehr

8.  Überwachung Tiergesundheit

9.  Tiergesundheitsbesuche, tierärztliche Bestandsbetreuung

10.  Schädlingsmonitoring und gegebenenfalls -bekämpfung

Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das AHL sowie die SchHaltHygV, wobei risikoorientiert weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sind verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren benannt, die sich in ASP-Sperrzonen ergeben (gemäß DUV (EU) 2023/594, DEV (EU) 2020/687 oder SchwPestV).

Ziel ist es, mithilfe der Leitlinien den größtmöglichen Schutz des individuellen Betriebes zu erreichen und dadurch auch andere Betriebe zu schützen. pm/EAFH

Die EAFH-Leitlinien zum Download

Info

Seit der erstmaligen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 traten bei Wildschweinen bisher mehr als 5.500 Fälle in Teilen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen auf. Zudem gab es bisher acht Ausbrüche in Hausschweinehaltungen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Grafik: ASP-Ausbreitung in Deutschland und Westpolen

Beteiligte Institutionen

Die Expertengruppe „Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen“ (EAFH) setzt sich zusammen aus: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Friedrich-Loeffler-Institut, Landvolk Niedersachsen (in Vertretung für: Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, Bundesverband Rind und Schwein), Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Niedersächsische Tierseuchenkasse und Thünen-Institut für ökologischen Landbau.

Kontakt: Dr. Wiebke Scheer

wiebke.scheer@landvolk.org

Welche Zukunft blüht dem Ehrenamt?

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Seinem Nächsten etwas Gutes zu tun, ist erfüllend und sinnstiftend. Ohne unbezahltes Engagement würde in der Industrienation Deutschland vieles ins Stocken geraten – dies dürfte nicht nur zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember deutlich werden. Ein erheblicher Teil des Gemeinwohls und der Ausgestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens hängt am freiwilligen Engagement neben dem Beruf. Wie wichtig Ehrenamt auch in Notlagen und bei der Gefahrenabwehr ist, ließ sich kürzlich beim Hochwasser an der Ostseeküste einmal mehr feststellen.

Laut Statistischem Bundesamt gab es 2022 in Deutschland 15,7 Millionen Ehrenamtliche. Mehr als die Hälfte von ihnen war über 50 Jahre alt. Insbesondere Senioren setzen sich überdurchschnittlich häufig unbezahlt für andere ein. Ehrenamtliches Engagement wird oft in der Familie vorgelebt und im eigenen Umfeld ausgeübt. An vielen Stellen sind es Ehrenamtliche, die der Allgemeinheit einen willkommenen und nicht selten lebenswichtigen Dienst leisten.

Überall dort, wo Menschen ihr Dorf oder ihre Region, ihren Verein oder ihre Idee fortentwickeln, finden Mitbestimmung und Mitgestaltung statt. Sie wiederum sind in besonderer Weise geeignet, um Politikverdrossenheit oder gar Skepsis gegenüber der Demokratie, aber auch Gleichgültigkeit, Einsamkeit oder sozialer Kälte frühzeitig entgegenzuwirken.

Doch das gesellschaftliche Klima ist rauer geworden, nicht wenige Menschen geben sich heute zunehmend eigennützig. Ein hoher Druck, private und berufliche Ansprüche zu erfüllen, kommt häufig dazu. Wie wird sich ehrenamtliches Engagement in Krisenzeiten und einem sich wandelnden sozialen Gefüge verändern? Wird es künftig noch genügend Menschen geben, die Selbstoptimierung oder persönliche Bequemlichkeit hintanstellen?

Eine Studie im Auftrag des Deutschen LandFrauen­verbandes hat jüngst gezeigt, dass die Bereitschaft, langfristige und verbindliche Verpflichtungen in der Freizeit einzugehen, geringer geworden ist. Die Ansprüche an ein Ehrenamt befinden sich heute im Wandel. Dabei füllt es vielfach Lücken, die hauptamtlich nicht oder nicht mehr besetzt sind. Ehrenamt darf aber nicht zunehmend ersetzen, wofür Bund oder Land nicht zu zahlen bereit sind.

Um die Bereitschaft zum Einsatz für die Gemeinschaft künftig nicht dem Zufall oder dem guten Willen Einzelner zu überlassen, sollte die Politik dieses Engagement nicht für weiterhin selbstverständlich halten oder es überstrapazieren, sondern rechtzeitig reagieren und es substanziell unterstützen.

Ein wachsender Regulierungsdrang trägt hingegen nicht zur Attraktivität bei, sondern droht selbst das gutmütigste Engagement zu gefährden. Hier Entlastungen zu schaffen, wäre ein Teil von mehr Wertschätzung. Vergünstigungen, wie sie zum Beispiel durch die Ehrenamtskarte des Landes bereits ermöglicht werden, aber auch Vorteile bei der Studienplatzvergabe, der Wohnraumsuche, bei Bewerbungsverfahren, Rentenpunkten oder Führerscheinen können wirksame Anreize darstellen, sich für andere zu engagieren.

Ob Gemeinderat, Landjugend, Kreisbauernverband, Kirche, Hospiz, Tafel, Sport- und Reitverein, Feuerwehr oder Schöffen bei Gericht: Engagierte Menschen werden künftig zunehmend gefragt sein. Freiwillige vor!

Wie viel Fisch frisst der Kormoran?

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Der Bestand des Dorsches weist in der westlichen Ostsee historische Tiefstände auf. Die Ursachen können bisher nur in Teilen erklärt werden. Welchen möglichen Einfluss der Kormoran auf den Dorschbestand hat, soll ein Forschungsvorhaben ermitteln. Fischereiminister Werner Schwarz (CDU) informierte sich in Lübeck-Gothmund über das Vorgehen der Studie.

„Wir machen uns große Sorgen um die Fischereibetriebe, da eine gezielte Nutzung von Dorsch und Hering aktuell nicht mehr gegeben ist“, sagt Minister Schwarz. „Wir unterstützen daher die Wissenschaft in ihrem Bemühen, weitere Ursachen dieser besorgniserregenden Entwicklung bestmöglich aufzuklären. Denn nur auf Basis einer fundierten Datengrundlage können verbesserte Vorhersagen der Bestandsentwicklung getroffen und so Entscheidungen für eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Fischerei getroffen werden.“

Das großräumig und auf vier Jahre angelegte Forschungsprojekt unter der Federführung des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow zusammen mit dem Institut für Ostseefischerei wurde vom schleswig-holsteinischen Fischereiministerium (MLLEV) mit 758.000 € aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes gefördert. Neben der schleswig-holsteinischen Küste sollen auch in Dänemark und Mecklenburg-Vorpommern Untersuchungen durchgeführt werden, in welchem Ausmaß Dorsche zur Nahrung der Kormorane im Küstenbereich beitragen.

„Hochrechnungen ergaben, dass die Kormorane eines einzigen Schlafplatzes am Dassower See in einem Jahr ähnlich viele Dorsche entnommen hatten wie der deutschen Berufsfischerei im Jahr 2022 als Fangquote zur Verfügung stand“, erklärt der Direktor des Instituts für Binnenfischerei, Dr. Uwe Brämick. „Allerdings ist unklar, welchen Anteil der Dorsch an der Nahrung des Kormorans in anderen küstennahen Kolonien ausmacht und wie stark die Schwankungen zwischen den Jahren sind. Daher werden wir unsere Untersuchungen jetzt auf weitere Probenahmeorte in der westlichen Ostsee ausweiten und Daten aus mehreren Jahren sammeln.“ Dr. Uwe Krumme, stellvertretender Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, verwies auf bestehende Wissenslücken: „Wir wissen, dass die Erwärmung der Ostsee, gepaart mit der Zunahme sauerstofffreier Bereiche durch die hohe Nährstoffbelastung, den Lebensraum der Dorsche deutlich einschränkt und eine Erholung des Bestandes erschwert. Den Einfluss von Prädatoren können wir in unseren Modellen zur Bestandsberechnung jedoch nicht berücksichtigen, da entsprechende wissenschaftliche Daten bislang fehlen.“

Der Kormoran unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und darf in Deutschland nicht gejagt werden. Anfang der 1980er Jahre war der Kormoranbestand europaweit weitestgehend zusammengebrochen. Im Gebiet des südwestlichen Ostseeraums ist er bis 1995 wieder stark gestiegen und liegt seitdem weitgehend konstant bei knapp 50.000 Brutpaaren sowie rund 12.000 Kormoranen, die nicht brüten, und Kormoranen, die während der Zugzeit dort rasten. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell rund 2.750 Brutpaare und bis zu 18.000 rastende Kormorane. 

Veranstaltungen 2024 auf einen Blick

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Auch im nächsten Jahr hat der LandFrauenverband Schleswig-Holstein allerhand auf dem Zettel – im wahrsten Sinne des Wortes! Druckfrisch haben die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle in Rendsburg die neuen Infoblätter für das Jahr 2024 eingetütet und an die Ortsvereine im ganzen Land verschickt.

Das neue Infoblatt gibt wieder einen guten Überblick über die Veranstaltungen, Seminare und Qualifikationen, die der Landesverband für seine Mitglieder im kommenden Jahr plant. Unter anderem steht auch ein neues Seminar auf dem Programm: „Stil, Profil und Ausstrahlung für den sicheren Auftritt“ mit der bekannten Hamburger Stil- und Imageberaterin Stefanie Diller. Ihre Mission: Frauen zu inspirieren, zu stärken und sichtbar zu machen.

Auch bewährte Seminare und Qualifizierungen, wie zur digitalen Patin und die Qualifizierung zur Büroagrarfachfrau, finden sich auf dem Infoblatt wieder. Außerdem gibt Präsidentin Claudia Jürgensen einen ersten Hinweis auf das große LandFrauenevent, den deutschen LandFrauentag in Kiel, zu dem mehr als 5.000 LandFrauen aus ganz Deutschland erwartet werden. 

Ein Legehuhn als Krimistar

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Was passiert in einem Kriminalroman, der in Hohwacht an der Ostsee spielt? – Das fragten sich 42 LandFrauen und Gäste aus dem Kreis Plön, als sie zu einer Autorenlesung von Patricia Brandt in den Giekauer Kroog kamen. Die Schriftstellerin war aus Bremen angereist und begeisterte mit einigen humorigen Passagen aus ihrem dritten Krimi „Das Küstenhuhn“.

Für die Leserinnen, die die ersten beiden Bücher „Krabben-Connection“ und „Imkersterben“ nicht kannten, wurden der meist wortkarge Kommissar und Hobby-Tierpräparator Oke Oltmanns und sein redseliger Kollege Vincent Gott aus Köln vorgestellt. Dann lernte das Publikum die vegane Fischbude von Wenke Husmann kennen und erlebte den ersten Toten: den Hühnerbaron Fynn Bartelsen. Der wird bei einer Demonstration gegen seinen geplanten Mastbetrieb auf dem Marktplatz von Lütjenburg von einem Hühnergott tödlich am Kopf getroffen. Es gibt andere Schauplätze, wie den Ferienort Brasilien, wo ein Ferienhaus zweimal vermietet wird. Zudem gibt es einen Wettbewerb im Gummistiefelweitwerfen und den Schnaps „Muschelputzer“. Immer wieder streut die Autorin kleine plattdeutsche Sprüche ein und bringt die Zuhörerinnen zum Schmunzeln. Der Star des Romans ist das Legehuhn Marlene, das aus einem Legehennenbetrieb gerettet wurde und nun in einem Strandkorb bei der Fischbude von Wenke Husmann die Hauptattraktion ist.

Die Lesung machte den Zuhörerinnen große Lust, den ganzen Krimi zu lesen. Ein gelungener Vorleseabend!

Dank der Vorsitzenden Renate Drögemüller (r.) an die Autorin

Unterstützung bei Personalrecht und Personalwirtschaft

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In vielen Bundesländern sind die ersten Vorsitzenden aus den Landesvorständen auch Arbeitgeber und Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Landjugend angestellt sind. So ist es auch in Schleswig-Holstein. Um die jungen Menschen bei dieser großen Verantwortung zu unterstützen, bot der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) eine Schulung in Berlin an. In der Ehrenamtsklausur ging es um Personalrecht und Personalwirtschaft.

Von einem Rechtsanwalt wurden die jungen Arbeitgeber zudem unter anderem für die Themen Arbeitsvertrag und Kündigung sensibilisiert. Wie sich in den Vorträgen zeigte, sind das alles hochkomplexe Themenfelder, sodass es den Vorständen am Ende des Tages schien, als ermöglichten diese Stunden nur einen kleinen Einblick in die Materie.

Während die Vorsitzenden in der Personalwirtschaft geschult wurden, nahmen die stellvertretenden Vorsitzenden am Workshop „Lobbyarbeit in der Landjugend“ teil. Dabei reichten die Fragen, die bearbeitet wurden von „Was ist das überhaupt?“ bis zu „Wie kann die Landjugend Politikern ihre Standpunkte aufzeigen?“. Zudem wurde angesprochen, wie die Laju mit der Politik oder Interessenverbänden in Kontakt treten kann, wie Gespräche vorbereitet und wie die Kontakte gepflegt werden können.

Da die Klausur am 11.11. stattfand und das weiter im Süden und auch in der Hauptstadt gefeiert wird, waren auch die norddeutschen Landjugendlichen auf einmal mitten in einer kleinen Party. Die Musik ging an und es gab um 11.11 Uhr eine ausgelassene Pause mit Konfetti, Polonaise und Berliner Gebäck.

Am Sonnabend folgte die Ehrenamtsklausur und am Sonntag die Bundesmitgliederversammlung. Sehr stolz wurde von der politischen Aktion des Bundesvorstands und dem Junglandwirte-Frühstück beim Deutschen Bauerntag erzählt.

Eine Sorge, die im Sommer alle teilten, lautet: Was käme auf die Jugendarbeit zu, wenn der Kinder- und Jugendplan für das Jahr 2024 vom Bund gekürzt werden würde? Also zeigte die Landjugend, was sie am besten kann: zusammenhalten und sich füreinander einsetzen. Landesverbände traten mit Bundestagsabgeordneten in Kontakt und führten viele Gespräche. Briefe wurden verschickt, Social Media genutzt und Demonstrationen organisiert. In Schleswig-Holstein wurde dazu großer Einsatz bei der Politikaktion gezeigt, die im September auf der landwirtschaftlichen Messe Norla stattfand. Bundestags-, Landtagsabgeordnete und befreundete Verbände waren dazu eingeladen, die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen kennenzulernen und zu hören, wie diese durch die Laju vertreten werden. So leistete jeder Verband seinen Beitrag, um die Kinder- und Jugendplankürzung abzuwenden. Auch wenn auf der Klausurtagung eingeschätzt wurde, dass das vor dem Hintergrund, dass keine Anpassungen an die aktuellen allgemeinen Preissteigerungen vorgenommen wurden, nur ein kleiner Erfolg sei, waren die Vertreter aus den Jungenverbänden sehr froh über den Zusammenhalt der Landjugendverbände.

Mit dieser Freude über kleine Erfolge und über erfolgreiche Veranstaltungen der Landjugend ließ es sich gut ins Jahr 2024 blicken. Mit großer Begeisterung berichtete der erste Vorsitzende der Landjugend Schleswig-Holstein, Tajo Lass, über den Planungsstand für den Deutschen Landjugendtag (DLT) in Jübek im Juni 2024. In allen Gesichtern war Vorfreude zu entdecken. Nach einer langen Corona-Zwangspause zeigten sich alle begeistert vom Ausblick auf das deutschlandweite Treffen. Das letzte liegt schon Jahre zurück. 2018 hatte im nordhessischen Fritzlar der 38. DLT stattgefunden. 2020 sollte der 39. DLT in Schleswig-Holstein ausgetragen werden, musste aber aufgrund der Pandemie verschoben werden.

Auf der Bundesmitgliederversammlung gab es auch einen Überblick über die 2023 von den Landjugendlichen aus ganz Deutschland entworfenen Positionspapiere. Der Arbeitskreis Jugend beschäftigte sich zum Beispiel mit Jugendarmut und traf sich über mehrere Wochenenden zum Austausch. Das Ergebnis war ein überragendes, gelungenes Positionspapier, das den weiteren Einsatz ermöglicht. Kurz vor der Sitzung im November hatte der Bundesvorstand der Landjugend ein weiteres sehr wichtiges Positionspapier zum Antisemitismus erarbeitet.

Beim zweitägigen Treffen der Landesvorstände deutschlandweit ging es aber nicht nur um Vorträge, Beratungen, Diskussionen und Planungen. Es war vor allem ein Treffen von Menschen, die das gleiche Ehrenamt teilen, die gleiche Leidenschaft spüren und immer für einen Austausch zu haben sind.

Stadionatmosphäre in der Koogshalle

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„Landwirtschaft und Naturschutz: Versöhnen oder spalten?“ lautete das provokante Thema des Kreisbauerntages Nordfriesland, der am Montag in der Koogshalle in Reußenköge stattfand. Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion stellten insbesondere zwei Dinge fest: Erstens müsse man miteinander reden, und zweitens sei die Landwirtschaft schon viel weiter als der Fußball.

Thomas Hansen, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes (KBV) Nordfriesland, stellte zu Beginn klar: „Landwirte sind von einer intakten Umwelt abhängig und sich der Bedeutung des Naturschutzes bewusst.“

Das unterstrich auch Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH). Für ihn hat zwar Milchproduktion in den Niederungen oberste Priorität. Dennoch betonte er: „Wenn wir Flächen tauschen, können wir Landwirtschaft und Moorschutz verbinden.“ Er sprach sich für ein Flurbereinigungsverfahren aus, um sowohl den Interessen von Landwirten als auch denen des Klimaschutzes gerecht zu werden. Mit Blick auf Gänsefraßschäden forderte Lucht mehr Möglichkeiten zur Bestandsreduzierung. Außerdem müsse überall entschädigt werden, wo Gänseschäden auftreten.

Heiliger Rasen

Ein humorvoller Vergleich der KBV-Junior-Geschäftsführerin Merle Pahl diente als Steilvorlage für eine lebhafte Podiumsdiskussion. Ihr fiktives Szenario für die Fußball-EM 2024: Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) verfügen, dass 10 % der Rasenfläche in deutschen Stadien als Biodiversitätsfläche anzulegen seien. Auch der Waldanteil auf dem Fußballgeläuf solle etappenweise erhöht werden. Grätschen gelte als Grünlandumbruch und sei verboten. Laut Lemke würden die Rasenflächen seit Jahrzehnten massiv überdüngt, und der unverantwortliche Einsatz von Pestiziden begünstige die Grasmonokultur, die negative Auswirkungen auf viele Tierarten habe … (das komplette Szenario finden Sie am Ende dieses Beitrags).

Streit um Vorkaufsrecht

„Bedeutet Versöhnung, dass Landwirtschaft und Naturschutz auf Unentschieden spielen müssen?“, fragte Moderator Sönke Hauschild vom BVSH-Hauptamt. Er wies auf eine aktuelle Studie hin, nach der durch Wiedervernässung der Niederungsgebiete hohe Wertschöpfungsverluste drohten.

Laut Katja Günther, Staatssekretärin im Kieler Umweltministerium, gibt es kein Patentrezept, um Landwirtschaft und Umweltschutz zusammenzubringen. Sie argumentierte: „Wenn wir uns nicht um den Naturschutz kümmern, zahlen wir die Kosten an anderer Stelle teurer.“ Ein Streitthema war das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht. Günther beteuerte, dass Naturschutzorganisationen wie die Stiftung Naturschutz nur Flächen kauften, die landwirtschaftlich aufgegeben würden. BVSH-Generalsekretär Stephan Gersteuer erläuterte dazu: „Die Stiftung kann das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht unter anderem auch dann ausüben, wenn Nichtlandwirte Käufer sind.“ Dies passiere allerdings auch, wenn die gebotenen Preise für Landwirte nicht mehr attraktiv seien. Die Stiftung eigne sich die Flächen dann zu – aus landwirtschaftlicher Sicht – überhöhten Preisen an.

Zur Gänseproblematik blieb Günther vage. Sie verwies auf EU-Recht und sagte: „Wir können doch nicht alle Gänse erschießen, sondern müssen überlegen, wie wir mit diesen Dingen umgehen.“

Mit Blick auf die Vernässung von Niederungsgebieten erinnerte Günther an die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz. Rund 18 % der Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein stammten aus kohlenstoffreichen Böden. Neu war für sie ein Projekt im Oldenburger Graben, das BVSH-Vorstandsmitglied Heinrich Mougin skizzierte. Laut Mougin haben betroffene Betriebe mit dem Bauernverband Lösungen mit Vorbildcharakter entwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Landes passten jedoch nicht zu den Vorschlägen der Projektbeteiligten. Günther kündigte an, sich mit den Akteuren auszutauschen und „die Hand zu reichen“, um an Lösungen zu arbeiten.

Dr. Walter Hemmerling, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Stiftung Naturschutz, sieht keine Alternative dazu, Moore „wieder nass zu machen“. Es gehe aber darum, Modelle für Wertschöpfung in Mooren zu finden.

Begrenztes Potenzial

Laut Zukunftsbauer Jörg Struve gibt es Verbraucher, die bereit sind, mehr für Zusatzleistungen zu bezahlen – in seinem Fall für Tierwohl. Das Potenzial sei jedoch begrenzt. Sein Betrieb könne beispielsweise im Rahmen der Strohschwein-Initiative von Edeka-Nord fast das gesamte Gebiet des Lebensmitteleinzelhändlers beliefern. „Jeder Landwirt ist bereit, mehr fürs Tierwohl zu tun, aber es muss auch ein Marktpotenzial dafür geben“, betonte Struve.

Christian-Ludolf Nissen, Wasserversorgung Drei Harden, berichtete von freiwilligen Maßnahmen in seinem Versorgungsgebiet, um die Wasserqualität zu erhalten. „Wir haben eine Früherntevereinbarung bis zum 15. September bei Mais, um noch Zwischenfrüchte zu säen und so die N-Auswaschung zu minimieren“, so der Verbandsvorsteher.

Hans-Christian Kühl, stellvertretender KBV-Vorsitzender, erklärte: „Es ist wichtig, miteinander zu reden.“ Problematisch ist für ihn, wenn politische Aussagen nicht zu Buhrufen, sondern zu Schweigen und Resignation führten. Klar sei immerhin geworden, dass die Landwirtschaft in Sachen Naturschutz-Kooperation deutlich weiter sei als der Fußball. 

Merle Pahl präsentiert das fiktive Szenario „Fußball-EM – Deutschland wird nachhaltig“

Umweltministerin Steffi Lemke sorgt beim DFB für schlaflose Nächte. In Absprache mit Wirtschaftsminister Robert Habeck wurde dem Bundeskabinett eine Vorlage zugeleitet, wonach 10 % der Rasenfläche in deutschen Fußballstadien für urbane Biodiversität zu reservieren ist. Ob nun als Randstreifen, Landschaftselement oder Brachfläche, bleibt dem Bewirtschafter überlassen. Jährlich ist die Entwicklung zu dokumentieren und staatlich zu kontrollieren. Die Kontrollkosten hat der Stadionbetreiber zu tragen.
Der DFB reagiert umgehend. Stadien seien keine Spielwiese für Fantasten, denen die Bindung zum Spiel fehle. Umweltschutz sei wichtig, aber bitte außerhalb des Spielfelds.
Unbeeindruckt äußert Lemke gegenüber Journalisten, sie werde auch den Waldanteil auf den „verödeten“ deutschen Fußballflächen anheben. Im ersten Schritt auf zehn Prozent, weitere Anhebungen könnten mit freiwilligen Verpflichtungen zur Anlage von Knicks an der Westkurve verrechnet werden. Auf der verbleibenden Fläche gilt das Grätschen ab sofort als Grünlandumbruch und wird verboten.
Nationaltrainer Julian Nagelsmann klagt: „So können wir nicht arbeiten“. Zudem könne man sich ohne zahlende Zuschauer keinen Naturschutz leisten: „Wie sollen wir da weltweit konkurrieren?“ Lemke schlägt die Konzentration des Fußballs auf den heimischen Markt vor. Habeck umwirbt die Vereine, doch die Chancen des Bio-Fußballspiels zu sehen und Fördermittel für eine ökologische Inwertsetzung der monotonen Rasenflächen in Anspruch zu nehmen.
Der Eklat für den DFB ist aber die geplante Verpflichtung, 50 % des Strombedarfs aus regenerativen Quellen einzuspeisen. „Auf vielen Plätzen ist das nur mit einer Windkraftanlage am Anpfiffpunkt machbar“, pfeift Nagelsmann die Ministerin an. „Erneuerbare Energien sind wichtig. Aber das geht zu weit!“ Die Besucher seien nicht bereit, mehr für den Ökostrom zu zahlen.
Lemke reagiert gereizt: Es sei unverantwortlich, wie der DFB den Naturschutz vernachlässige. Die Rasenfläche werde seit Jahrzehnten massiv überdüngt. Erst der unverantwortliche Einsatz von Pestiziden mache diese Grasmonokultur möglich, die negative Auswirkungen auf viele Tierarten habe. Deutsche Stadien seien das Paradebeispiel für eine rückwärtsgewandte, einseitig von ökonomischen Interessen geleitete Wirtschaft. „Ich mache Schluss mit ausgeräumten Stadionlandschaften. Es gibt keinen heiligen Rasen“, poltert die Umweltministerin. „Naturschutz muss im Sinne der Sozialpflichtigkeit des Eigentores, äh Eigentumes gerade von der Wirtschaft gelebt werden“, fordert sie in einem Interview auf dem gepflegten Kurzrasen ihres Ministeriums.
Der DFB droht, leeren Kassen würde eine Aufgabe des Fußballs erzwingen. „Dann bauen wir die Tore ab!“ Minister Habeck reagiert zugewandt: „Ich bin doch dafür, dass die Eintrittspreise erhöht werden. Die Zuschauer sind seit langem dazu bereit.“ Habeck gibt sogar Nachhilfe in Sachen Unternehmenserfolg: „Im internationalen Massenmarkt können wir nicht konkurrieren. Schießen Sie endlich weniger Tore, dafür mit höherer Qualität.“ Als Politiker vertrete er die Gesellschaft und die sage nun mal Nein zu konventionellen Pestizid-Kunstdünger-Massentorschüssen.

Plantagenbesitzer haben Hochkonjunktur

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Vor Kurzem haben der Bundes­verband der Deutschen ­Weihnachtsbaum- und Schnittgrünerzeuger (BWS) und der ­Verband natürlicher Weihnachtsbaum e.V. (VNWB) im brandenburgischen Werder ­symbolisch den ersten Baum für den ­bundesweiten Weihnachtsbaum-Saisonstart gefällt.

Auch die schleswig-holsteinischen Anbauer haben jetzt Hochsaison. Hierzulande werden Millionen Bäume, überwiegend Nordmanntannen, umweltfreundlich produziert und an Abnehmer in ganz Deutschland und Europa ausgeliefert. Trotz gestiegener Erzeugerkosten erwarten die Mitgliedsbetriebe der Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Weihnachtsbaumproduzenten (ARGE) alle Nachfragen des Handels so bedienen zu können, dass der Verbraucher im Endverkauf wieder mit Laufmeterpreisen für Nordmanntannen von 21 bis 29 €, für Blaufichten von 13 bis 18 € und für Rotfichten von 10 bis 15 € rechnen kann. Das Erlebnis echter Weihnachten mit einem natürlichen Baum aus dem Land zwischen den Meeren ist garantiert.

Zu den Betrieben: Weihnachtsbäume sind eine landwirtschaftliche Sonderkultur, viele der 200 Betriebe bieten das Selberschlagen mit einem kleinen Weihnachtsmarkt als Erlebnis an.

Zahlreiche Betriebe bieten im Advent Bäume zum Selberschlagen in Verbindung mit einer Punschbude oder einem kleinen Weihnachtsmarkt an. Gerade die urbanen Verbraucher lieben dieses Einkaufserlebnis. Foto: Isa-Maria Kuhn

Die Qualität der Bäume ist dieses Jahr sehr gut: Ausreichende Niederschläge nach einigen heißen Sommertagen haben den Pflanzen eine gute, dunkelgrüne Ausfärbung beschert. Die tief in den Boden reichenden Pfahlwurzeln der Nordmanntannen schützen diese Weihnachtsbäume ohnehin gut vor Trockenschäden.

Die Kammer unterstützt mit dem sogenannten Weihnachtsbaum-Kompetenzzentrum die Betriebe. Es bietet den Weihnachtsbaumproduzenten eine hervorragende Beratungsplattform. Wir bündeln das Beratungsangebot abteilungsübergreifend, sodass in jedem Einzelfall optimale und maßgeschneiderte Lösungen für die jeweils speziellen Fragestellungen der Betriebe entwickelt werden. Mit dem Weihnachtsbaum-Kompetenzzentrum erhalten wir die Leistungsfähigkeit unserer Erzeuger und gewährleisten somit die hohe Qualität der heimischen Weihnachtsbäume. Und davon profitiert letztlich der Verbraucher, der für sein Geld hochwertige Ware erhält, deren Produktion die aktuellen gesellschaftlichen Ansprüche voll erfüllt – von hoher ästhetischer Qualität über Klimabilanz und Biodiversität bis zur Minimierung von Chemieeinsatz. Das Versuchswesens im Gartenbau unterstützt das Zentrum durch die Auftragsforschung rund um die Weihnachtsbaumproduktion.

Blickfänge mit Blütenkerzen

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Die mannigfaltige Welt der Stauden lädt Gärtner immer wieder zum Ausprobieren und Entdecken ein. Mit Pflanzen, die kerzen- oder fackelförmige Blütenstände hervorbringen, lassen sich außergewöhnliche Gartenbilder malen.

Mit ornamentalen Blättern und auffälligen Blütenkerzen ist der Balkan-Bärenklau eine imposante Erscheinung. Foto: Karin Stern

Für romantische Beete im klassischen Bauerngarten empfehlen sich besonders Fingerhut (Digitalis), Balkan-Bärenklau (Acanthus) und die Lupine (Lupinus). Alle drei fallen mit ihrem opulenten Flor ins Auge. Vor allem die sogenannten Russel-Hybriden der Lupine (Lupinus polyphyllus) und die Westcountry-Lupinen-Serie empfehlen sich für den Staudengarten. Letztere brillieren mit einer unglaublichen Leuchtkraft, die mit der stimmungsvollen Begleitung durch farblich passende Bartiris noch gesteigert wird. Mit Westcountry-Sorten wie ‚Red Rum‘ und ‚Beefeater‘ (rot), ‚Polar Princess‘ (weiß) oder ‚Gladiator‘ (rot-gelb) holt man sich auffallende, monumentale Stauden ins Beet. Tipp: Dezente Begleiter wie Storchschnabel oder Frauenmantel stehlen den Lupinen nicht die Schau.

Eher selten anzutreffen ist Diptam (Dictamnus albus), der auch als Brennender Busch bezeichnet wird. Schon Goethe pflegte diese besondere Pflanze in seinem Garten in Weimar. An heißen, sonnigen Tagen verströmt Diptam ein intensives Zitronenaroma. Doch Vorsicht, die ätherischen Dämpfe können sich tatsächlich selbst entzünden. Auch der Blut-Weiderich ‚Zigeunerblut‘ (Lythrum salicaria) passt als unkomplizierte und blühfreudige Staude mit Wildcharakter perfekt in den Bauerngarten. Die unzähligen Blütenkerzen von Ruten-Weiderich ‚Dropmore Purple‘ (Lythrum virgatum) bringen von Juni bis August ein kräftiges Purpurrot ins Beet. Wichtig ist jedoch ein ausreichend feuchter Standort, am besten am Teichufer.

Kandelaber-Ehrenpreis trägt größere Blütenstände als die anderen Varianten der Art. Sie blühen je nach Sorte blau, weiß oder rosa. Foto: Karin Stern

Für die naturhafte Steppen- oder Präriepflanzung empfiehlt sich der Kandelaber-Ehrenpreis (Veronicastrum virgatum). Er trägt bis zu 30 cm lange Blütenstände, die je nach Sorte blau, weiß oder rosa gefärbt sind. Auch die mannshohen Steppenkerzen (Eremurus) sorgen mit ihren langen Blütenlanzen für attraktive Blickfänge. Sie blühen von unten nach oben auf. Die Pflanzzeit der fleischigen Wurzelknollen zieht sich von Mitte August bis Mitte Oktober. Wer diesen Termin verpasst hat, wartet besser bis zum nächsten Jahr. Ansonsten kommen die Stauden aus ihrem Rhythmus und kümmern vor sich hin. Tipp: In schwerem Boden faulen die Wurzelknollen im Winter sehr leicht. Daher unbedingt eine 20 cm hohe Drainageschicht am Boden des Pflanzlochs einbauen.

Als Pflanzpartner im Steppenbeet machen sich Prachtscharte (Liatris), Duftnessel (Agastache) und Fackellilie (Kniphofia) sehr gut. Der Handel bietet zahlreiche Hybriden der Fackellilie mit teils zweifarbigen Blütenständen in unterschiedlichen Wuchshöhen an. Die Frostempfindlichkeit variiert von Sorte zu Sorte, daher lohnt sich genaues Nachfragen beim Kauf. Fackellilien wirken einzeln oder in kleinen Gruppen, geben aber auch in Begleitung von Gräsern eine gute Figur ab. Die Neupflanzung ist im Frühjahr an einem warmen Standort mit durchlässigem, nährstoffreichem und frischem Boden empfehlenswert. Wer in der Wachstumsphase auf eine gute Wasserversorgung achtet, wird mit einer besonders reichen Blüte belohnt.

,Floristan Weiß‘ erblühte wie alle Prachtscharten von oben nach unten. Dies macht sie wertvoll für den Schnitt. Foto: Karin Stern

Die Duftnessel wirkt in der Gruppenpflanzung am schönsten. Die verschiedenen Sorten von Duftnessel, Prachtscharte und Fackellilie erlauben abwechslungsreiche, höhengestaffelte Gestaltungen. Steppenkerze und Fackellilie werden zudem gerne verwendet, wenn moderne Akzente gesetzt werden sollen.

Als echtes Schmuckstück für sandig-kiesigen Untergrund entpuppt sich der Rote Natternkopf (Echium amoenum). Die Sorte ‚Red Feathers‘ blüht in einem intensiven Pinkrot von Mai bis August. Die Staude ist nicht sehr langlebig, gleicht dies aber über eine moderate Selbstaussaat aus. Auch die Junkerlilie (Asphodeline lutea) passt als Trockenkünstler aus dem Mittelmeerraum perfekt in ein Steppenbeet. Auf durchlässigen Böden ist sie sicher winterhart. Die gelbe Blüte von Mai bis Juni zieht viele Bienen magisch an. Die wintergrünen, lauchartigen Blätter der Junkerlilie zieren auch noch lange in der kalten Jahreszeit.

Die malerischen, schlanken Blütenformen lassen sich mit geschickter Pflanzung noch besser zur Geltung bringen. Wer kontrastreiche Beete liebt, kombiniert die Blütenkerzen mit Gegenspielern, die runde Kugelformen aufweisen. Dazu gehören beispielsweise Zierlauch (Allium) oder die Kugeldistel (Echinops). Hübsch wirken auch die flachen, horizontalen Blütenschirme von Doldenblütlern wie Schafgarbe (Achillea) oder Fetthenne (Sedum). Sie mögen allesamt durchlässigen, etwas mageren Boden an sonnigen Standorten.

Fackellilie ,Lemon Popsicle‘ beeindruckt mit leuchtend zitronengelben Blütenfackeln. Foto: Karin Stern

Die Blütenwolken von Schleierkraut (Gypsophila) gibt’s dank unterschiedlicher Sorten auf verschiedenen Höhen. ‚Rosenschleier‘ wächst 30 bis 40 cm hoch, ‚Bristol Fairy‘ und ‚Schneeflocke‘ verzaubern mit luftig-leichtem Flor in 70 bis 100 cm Höhe. Die locker verzweigten, schleierartigen Blütenrispen des Blauen Strandflieders (Limonium latifolium) eignen sich auch prima als Schnitt- oder Trockenblume. Für filigrane Blütenrispen im lichten Schatten hingegen sorgt die hochwüchsige China-Wiesenraute. Wer ihr keinen feuchten, hellen Standort bietet kann, sollte sie etwas abstützen. Nur an optimalen Plätzen ist sie wirklich standfest.

Schleswig-Holsteiner Pferde beim Trakehner Hengstmarkt

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Seit Jahrzehnten ist Schleswig-Holstein nicht nur Sitz der Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes, sondern auch einer der wichtigsten Zuchtbezirke. Das zeigt sich auch jedes Jahr beim Hengstmarkt, wenn viele junge Trakehner aus Schleswig-Holstein an den Start gehen und ältere geehrt werden. In diesem Jahr wird der Hengst Hirtentanz gewürdigt.

„Kein Trakehner Springpferd war in jüngerer Zeit so beständig in schweren Springprüfungen erfolgreich wie der Prämienhengst Hirtentanz“, weiß Lars Gehrmann. Der ehemalige Zuchtleiter des Trakehner Verbandes sagt: „Als Vererber präsentiert er Nachzucht für alle Disziplinen, im S-Parcours und auf dem Viereck bis zur schweren Klasse.“ Nun wird der vor 20 Jahren im Stall von Veronika von Schöning in Dannau, Kreis Plön, zur Welt gekommene Hirtentanz als Trakehner Hengst des Jahres 2023 gewürdigt. Anwesend sein wird er dabei leider nicht, denn auch wenn sich ein Großteil seines Lebens in Schleswig-Holstein abspielte, ist der Rapphengst inzwischen in Florida beheimatet.

Der Axis-Sohn aus der Herzlani von Kostolany war bestes Hengstfohlen des Trakehner Zuchtbezirks Schleswig-Holstein/Hamburg und zwei Jahre später, bei seiner Körung, dann bester Springhengst. Seine Beschälerkarriere begann er auf der Station von Gerard Geling, der ihn viele Jahre begleitete und erfolgreich Zucht und Sport koordinierte. Als Fünfjähriger wurde er auch für die Holsteiner Zucht als Vererber anerkannt, als erster Trakehner Hengst seit mehr als 40 Jahren. Unter Thieß Luther, Takashi Haase und Philipp Hartmann sammelte Hirtentanz Siege und Platzierungen im Parcours.

„Neben der Eigenleistung war er nicht nur aufgrund der Kolorierung seiner Jacke optisch auffallend, sondern auch hinsichtlich seiner Rittigkeit und seines Interieurs, die sich schnell herumsprachen und auch in den Nachkommen manifestierten“, erklärt Gehrmann. Inzwischen als Elitehengst ausgezeichnet, wurde Hirtentanz 2019 nach Florida geholt. Über Tiefgefriersperma steht er der deutschen Trakehner Zucht weiter zur Verfügung.

Weitere Köranwärter

Im Mittelpunkt des Hengstmarkts stehen natürlich die Köranwärter, und auch da sind einige Nordlichter vertreten. So stammt der Hengst Bahrain beispielsweise aus der Zucht von Corinna Knaack-Lindemann aus Bad Oldesloe. Auf ihrem Gestüt Camelot Arabians züchtet Knaack-Lindemann seit Jahren auch Trakehner mit arabischer Abstammung, darunter auch Gabun, der siegreich bis S-Dressur läuft. Bahrain ging aus der Anpaarung einer Trakehner Stute von Connery mit dem Prämienhengst Arian Shah ox hervor.

Ein weiterer Fuchs und ein weiterer Schleswig-Holsteiner ist der Hengst Wie Gold. Seine Züchterin stammt aus Österreich, hat ihre Prämienstute Wings von E.H. Cadeau aber schon lange bei Familie Bunte in Hoffeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, stehen. Wie Gold stammt aus einer Anpaarung mit All Inclusive. Ausgestellt wird er von Silke Bunte und Nicole Derlin.

Ein dritter Fuchs aus Holstein ist der von der Hessischen Hausstiftung auf dem Gestüt Panker, Kreis Plön, gezogene und ausgestellte Tanzherzog von E.H. Imperio. Seine Mutter Tanzmusik von E.H. Herzruf ist die Siegerstute ihrer Eintragung in Schleswig-Holstein, Jahressiegerstute 2013, Klassensiegerin der Trakehner Bundesstutenschau und Elitestute. Sie stellte schon zwei gekörte Söhne.

Bewährter Mutterstamm

Die Hessische Hausstiftung stellt auch den vom Gestüt Katarinental in Wangels, Kreis Ostholstein, stammenden Vio Bello von Rheinklang-Easy Game aus. Seine Züchterin Andrea von Zitzewitz hat Gribaldi hier einmal in dritter und einmal in vierter Generation angepaart. Der mütterliche Stamm des Vio Bello befindet sich seit Jahrhunderten in Obhut und Pflege des Hauses von Zitzewitz. Ebenfalls in Panker zu Hause, in diesem Fall aber von Donatus Landgraf von Hessen selbst gezogen, ist Hickory. Den Hengst von Tempelhof-Hirtentanz stellt er als Privatmann aus.

Auch der auf Sylt geborene Honnery hat eine Dressurabstammung. Der Hengst von Integer aus der Herzogin von Söl‘ring von E.H. Imperio stammt aus der Zucht von Stephanie Petersen und Jürgen Altmicks. Donausong aus der Zucht von Johann Albert Timmermann aus Schenefeld, Kreis Pinneberg, ist ein weiteres Nordlicht im Körlot. Er stammt von E.H. Singolo-E.H. Abendtanz. Als achter Köranwärter aus Schleswig-Holstein ist Sir Surprise dabei. Er wurde allerdings in Nordrhein-Westfalen gezogen und von Renate Weber aus Hamburg auf der Fohlenauktion erworben.