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Am 6. März verkündete US-Präsident Donald Trump, dass Zölle für mexikanische und kanadische Importe für vier Wochen nicht erhoben würden, „um einen Handelskrieg zu vermeiden“. Dies, nachdem die USA nach heftigem Hin und Her am 4. März gerade Zölle auf Einfuhren aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25 % eingeführt hatten. Ottawa reagierte prompt mit Gegenzöllen in gleicher Höhe. Mexiko kündigte Ähnliches an.
Am 8. März teilte China mit, Zölle in Höhe von 100 % auf kanadische (!) Agrargüter, vor allem Canolaöl und -schrot, erheben zu wollen, die am 20. März in Kraft treten sollen, woraufhin der Canola-Markt kollabierte. Dies war die Reaktion auf Trumps Ankündigung, seine Zölle gegenüber Kanada und Mexiko lockern zu wollen, wenn diese die US-Handelszölle gegenüber China kopieren würden.
Die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten kann Warenströme im Handumdrehen verändern, es profitieren nur Spekulanten. Veränderungen der Fundamentaldaten für Weizen, Mais, Soja oder Raps erzielen kaum noch Kurswirkung. Die zusätzliche Volatilität an den Terminmärkten erschwert den Märkten die Orientierung und letztlich die Preisfindung auf Erzeugerebene.
Trump hat sich mit Wahlversprechen selbst in die Bredouille gebracht. Denn jeder zweite Amerikaner bezeichnete vor der Wahl die gestiegenen Lebensmittelpreise als Thema Nummer eins. Diese sind tatsächlich laut US-Landwirtschaftsministeriums zwischen 2019 und 2023 um 25 % teurer geworden – mehr als andere Konsumgüter. Im Wahlkampf ließ Trump Tische mit Waren und Preistafeln aufbauen, die verdeutlichen sollten, wie sehr US-Bürger ausgenommen würden. Er gab sich entschlossen, die Preise sofort zu senken. Nun sind einige Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. „Aber ich werde es schaffen“, sagte er gewohnt selbstbewusst.
Preissenkung durch Importzölle?
Die USA erheben bereits Zölle (von denen Trump erhebliche Einnahmen erwartet, die er zur Senkung der Gewinnsteuern der Unternehmen benötigt) auf importierte Lebensmittel, zum Beispiel auf Zucker. Der ist in den USA etwa doppelt so teuer wie in der EU. Das überrascht keinen Ökonomen, denn Zölle führen in aller Regel zu höheren Preisen und treiben die Inflation. Die USA importieren für über 10 Mrd. US-$ Obst und Gemüse aus Mexiko (und für 3 Mrd. US-$ aus Kanada). 25 % Zoll auf diese Importe führen schlicht zu einer entsprechenden Preiserhöhung. Die amerikanischen Gemüseanbauer könnten diese Mengen theoretisch übernehmen und auch von den höheren Preisen profitieren, wenn sie denn Arbeiter hätten. Aber diese lässt Trump gerade aus dem Land schaffen …
Massenabschiebung von Wanderarbeitern
Die Agrarindustrie warnt, dass Lebensmittel dadurch teurer würden, weil sie nun einmal zur Ernte auf Wanderarbeiter angewiesen sei. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere Hunderttausend Einwanderer ohne Papiere in der US-Landwirtschaft.
Manche Ökonomen raten eher dazu, sich die Gewinnspanne des Handels und der Lebensmittelindustrie genauer anzusehen. Etwa die Waltons, die reichste Familie der Welt, zu fragen, wie sie als Eigentümer von Walmart, dem grüßten Lebensmittelhändler der Welt, zu einem Vermögen von 500 Mrd. US-$ gekommen sind. Oder die Mars-Familie, wie sie ein Vermögen von 120 Mrd. US-$ erwirtschaftet hat. Aber es ist wenig wahrscheinlich, dass Trump und sein Kreis amerikanischer Oligarchen dies so genau wissen wollen.
Viele Experten vermuten, dass Trump die Zolldrohungen als Verhandlungstaktik einsetzt, um Zugeständnisse in anderen Bereichen zu erzwingen. Jedem Marktteilnehmer bleibt die Option, diese einfach zu ignorieren, bis sie tatsächlich in Kraft treten und bleiben. Ein zusätzliches Element der Unsicherheit, das eine Preisfindung erschwert, bleiben sie auf jeden Fall. Die Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump sorgt für Verunsicherung nicht nur auf den Agrarmärkten, sondern auch in US-amerikanischen Haushalten und Firmen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Rezession steigt in der größten Volkswirtschaft der Welt.
Anlässlich der am vergangenen Freitag in Kraft getretenen Absenkung des Schutzstatus von Wölfen durch die Berner Konvention sind im landwirtschaftlichen Berufsstand und der Politik Rufe nach einer kurzfristigen Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie laut geworden. So appellierte der Deutsche Bauernverband (DBV) an die Europäische Kommission, den abgesenkten Schutzstatus zügig auf europäischer Ebene umsetzen. Diese hat nun auch offiziell einen Änderungsvorschlag zur FFH-Richtlinie gemacht.
Für den DBV ist dies mehr als überfällig, zumal der Erhaltungszustand des Wolfsbestandes mehr als günstig sei. Zudem seien die Weidetierhalter auf ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf angewiesen. Die Weidetierhaltung dürfe nicht länger der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes preisgegeben werden. An die künftige Bundesregierung appellierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, auf europäischer Ebene die Änderung der FFH-Richtlinie im Sinne einer Regulierung des Wolfs aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig müssten die bereits bestehenden Möglichkeiten im EU-Recht für eine Problemwolfentnahme und für ein aktives Bestandsmanagement genutzt werden.
„Keine schlechte Nachricht für den Artenschutz“
Laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ist die Senkung des Schutzstatus eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und „auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften“. Mit einem angepassten Schutzstatus könnten Wolfsbestände reguliert und dadurch Weidetiere geschützt werden. Schließlich brauche es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Christine Schneider, und der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins (CDU), sehen die EU-Kommission in der Pflicht, rasch zu handeln und die Herabstufung in einem schnellen Verfahren zu beschließen. Die Bundesregierung müsse danach gemeinsam mit den Bundesländern die nationale Umsetzung vorantreiben, um die Weidetierhaltung zu stärken, den Artenschutz praktikabel zu gestalten und die neuen Regelungen schnell in die Praxis zu überführen.
Die Vertragsstaaten der Berner Konvention hatten im Dezember beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung ist nicht unmittelbar in der EU gültig. Mit Inkrafttreten der Änderungen der Berner Konvention hat die EU nun die Möglichkeit, die FFH-Richtlinie anzupassen. Gemäß dem nun vorgelegten Kommissionsvorschlag soll der große Beutegreifer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Sollten Europaparlament und Rat zustimmen, würde der Wolf von Annex 4 in Annex 5 der FFH-Richtlinie verschoben.
Weiterhin einegeschützte Art
Den Mitgliedstaaten soll gemäß dem Gesetzesvorschlag zusätzliche Flexibilität beim Management lokaler Wolfspopulationen gegeben werden. Entsprechende Maßnahmen dürfen künftig an die regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Unterstrichen wird von der Kommission, dass die Erhaltungs- und Managementmaßnahmen der EU-Länder weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen beziehungsweise aufrechterhalten müssen. Schließlich bleibe der Wolf eine geschützte Art, ruft man in Erinnerung. Des Weiteren solle den nationalen Regierungen die Möglichkeit gegeben werden, ein höheres Schutzniveau des Wolfs beizubehalten.
Zudem betont die Brüsseler Behörde, dass Investitionen in geeignete Maßnahmen zur Schadensverhütung bei Weidetieren unerlässlich seien. Sie kündigte an, Mitgliedstaaten und Interessenvertretern bei der Konzeption und Umsetzung solcher Maßnahmen „weiterhin mit finanziellen Mitteln und anderweitiger Unterstützung zur Seite zu stehen“.
Lob aus derJägerschaft
Bei der Europäischen Föderation der Verbände für Jagd und Naturschutz (Face) sind die Kommissionsvorschläge auf ein positives Echo getroffen. Face-Präsident Laurens Hoedemaker erhofft sich nun „einen flexibleren und pragmatischeren Ansatz für das Wolfsmanagement in Europa“. Die Mitgliedstaaten würden in die Lage versetzt, zielgerichtet auf lokale Herausforderungen zu reagieren. Hoedemaker hält es für zwingend erforderlich, jetzt auf lokaler und regionaler Ebene bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen.
Die größte Gefahr für den Wolf sieht der Deutsche Jagdverband (DJV) im drohenden Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb sieht der DJV die künftige Bundesregierung gefordert, die Kommissionspläne zu unterstützen. Zugleich müssten auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement geschaffen werden. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hätten Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie zuletzt Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Laut DJV könne damit im Nachgang zu den Brüsseler Beschlüssen zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement eingestiegen werden.
Unterdessen warnt die Programmleiterin für Wildtiere Deutschland und Europa beim World Wide Fund For Nature Deutschland, Sybille Klenzendorf, vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Der Kommission wirft sie vor, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich gedeckt sei: „Artenschutz wird damit zum politischen Spielball und droht in den Strudel populistischer Strömungen zu geraten.“
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht in den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD Licht und Schatten.
Er begrüßt, dass die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden soll: „Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.“ Rukwied kritisiert jedoch die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 € in aller Deutlichkeit: „Mit dieser Anhebung wäre die deutsche Landwirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig. Dies wäre das Ende für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau in Deutschland. Wir brauchen hier zwingend eine Sonderregelung für die Landwirtschaft. Die Mindestlohnkommission muss hier in höchstem Maße Verantwortung zeigen.“
Im vergangenen Jahr gab es im Schloss vor Husum erstmals eine Führung unter dem Motto „Weibliche Sexualität durch die Jahrhunderte“. Tanja Brümmer, Direktorin des Museumsverbundes Nordfriesland, lud erwachsene Museumsbesucher auf eine spannende Zeitreise rund ums Thema ein.
„Im Schloss gibt es etliche Ausstellungsstücke, die erotische Szenen, Brüste oder Nacktheit zeigen. Die Besucher stellen dazu auch Fragen. Bei Führungen ist es uns deshalb wichtig, einordnende Infos zu geben, auf wissenschaftlicher Basis aufzuklären und dabei einen Bogen von der Historie bis zur Gegenwart zu spannen. Sexualität darf kein Tabuthema in der Museumsarbeit sein“, erklärt Tanja Brümmer, während wir für einen gemeinsamen Rundgang die Paradetreppe zum Rittersaal hinaufgehen. Sie erzählt, dass im Schloss drei Frauen gewohnt hätten, deren Leben sie besonders in den Fokus nehmen wolle. Aber von vorn.
Witwensitz der Herzöge
Das Schloss vor Husum, so genannt, weil es damals außerhalb der Stadtgrenzen lag, wurde von 1577 bis 1582 im Stil der niederländischen Renaissance für Herzog Johann Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf als zeitweilige Residenz erbaut. Im 17. Jahrhundert wurde es zum Witwensitz der Gottorfer. Diese zählten in der Frühen Neuzeit (1500-1800) zu den einflussreichsten und prägendsten Fürstenhäusern im nordeuropäischen Raum.
Herzogin Augusta wurde mit 36 Jahren Witwe. Foto: Museumsverbund Nordfriesland
Der Witwensitz diente von 1616 bis 1639 als Heim für Herzogin Augusta (1580-1639), dänische Prinzessin und Witwe von Johann Adolf I. 1660 zog ihre Schwiegertochter, Herzogin Maria Elisabeth (1610-1684), nach dem Tod von Friedrich III. hierher. Beide Bewohnerinnen verhalfen dem Schloss durch die Förderung von Kunst und Kultur zu Glanz und Blüte. Im 19. Jahrhundert kam dort die Schriftstellerin Franziska (eigentlich: Fanny) Gräfin zu Reventlow (1871-1918) zur Welt. Sie war die jüngste Tochter des ersten preußischen Landrats Ludwig Graf zu Reventlow, der an diesem Ort von 1868 bis 1889 residierte. Deshalb verbrachte sie ebenda Kindheit und Jugend, bis sie dem gestrengen Elternhaus entfloh und sich mit der Familie überwarf.
Durch eine zweiflügelige Tür betreten wir im Obergeschoss den Rittersaal, in dem früher Staatsgäste empfangen wurden. Ihn schmücken zahlreiche Ahnen- und Familienbilder. Zwei Ölgemälde zeigen Augusta und Maria Elisabeth. Ihre wichtige Bestimmung war es, Nachkommen zu haben. „Augusta gebar ihrem Gatten acht Kinder, darunter vier Töchter. Maria Elisabeth bekam 16 Kinder, davon acht Mädchen. Adelige Töchter waren damals ‚Bündniskapital‘. Sie konnten nicht aus romantischer Liebe selbstbestimmt heiraten, sondern wurden taktisch klug mit standesgemäßen Partnern vermählt, um Herrschaft und Einfluss der eigenen Familie und der Dynastie zu festigen“, informiert Tanja Brümmer. Grundsätzlich habe es seinerzeit eine patriarchale Kontrolle über die Frau und ihre Sexualität gegeben. Dies sei ein männlicher Machtfaktor gewesen.
Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung gelang es den Gottorfer Herzoginnen dennoch, Handlungsspielräume auszuloten und geschickt für ihre Interessen zu nutzen. So richtete Augusta sich neben der Schlosswohnung am Husumer Marktplatz ein „Lusthaus“ ein. In ihm konnte sie abseits des starren Hofprotokolls und der Bewachung durchs eigene Personal mehr Freiheiten genießen, nichtadlige Gäste empfangen, Geschäfte tätigen und Feste feiern.
Witwensitz der Gottorfer Herzöge: Das Schloss vor Husum ist heute der einzige erhaltene Schlossbau an der schleswig-holsteinischen Westküste. Foto: Silke Bromm-Krieger
Sünde und Pflicht
In der Frühen Neuzeit waren das Verhältnis von Mann und Frau und ihre Sexualität keine rein private Angelegenheit. Sexuelle Handlungen wurden durch restriktive kirchliche Normen und das weltliche Strafrecht reglementiert und kontrolliert. Außerhalb der Ehe wurden sie als Sünde definiert, innerhalb dieser waren sie Pflicht. Das galt gleichfalls bei Hofe. „So mussten in der Hochzeitsnacht Zeugen zugegen sein, die bestätigten, dass der Geschlechtsakt vom Bräutigam tatsächlich vollzogen worden war. Nur dann war eine geschlossene Ehe gültig und konnte im Nachhinein nicht vom Mann annulliert werden. Dieses für uns sicherlich befremdlich anmutende Ritual diente der Braut als Schutz ihrer Ehre“, erläutert die Museumsdirektorin.
Während sich die heranwachsenden weiblichen Mitglieder bei Hofe gottesfürchtig in Keuschheit und Gehorsam übten und sich auf ihr zukünftiges Leben als Gastgeberin, Ehefrau und Mutter vorbereiteten, gestand man männlichen Nachkommen im höheren Maße Freiheiten zu. Es war üblich, dass sich junge Adlige mit einem Mentor auf „Kavalierstouren“ in die Ferne begaben, um sich auf ihren Aufstieg in Verwaltung, Politik und Militär vorzubereiten. Im Rahmen dieser Bildungsreisen gingen die jungen Herrschaften meist auch für erste erotische Erfahrungen ins Bordell.
In diesem Zusammenhang berichtet Brümmer ergänzend von der „Demivierge“, der Halbjungfrau, die im Barock und im 19. Jahrhundert in der Literatur beschrieben wird. Diese Frau verhielt sich wie eine in der Liebe erfahrene Frau, obwohl sie noch nicht mit einem Mann intim gewesen war. Tanja Brümmer ordnet dieses Verhalten so ein: „Junge Frauen mussten eine gute Partie machen. Auf den Bällen gaben sie alles, um die heiratsfähigen Männer mit Flirt und Tanz auf sich aufmerksam zu machen. Zudem empfingen sie in ihren Schlafzimmern, die damals öffentlich waren, nur mit einem Seidentuch bedeckt, Verehrer, um sich zu präsentieren. Gleichzeitig signalisierten sie mit einem aufgeschlagenen Fächer aber Abwehr, um ihre Jungfräulichkeit zu bewahren.“
Schriften über Franz Joseph I. (1830-1916), den späteren Kaiser von Österreich, geben einen Einblick, was einen adligen Jungen erwarten konnte, wenn er zum Mann heranreifte.
„Als Franz Joseph in die Pubertät kam, wurde ihm eine ‚Initiatrice‘ zur Seite gestellt, die ihn in der Liebeskunst unterweisen sollte. Als er sich in sie verliebte, wurden die zwei schnell wieder voneinander getrennt. Eine ‚hygienische Comtesse‘ übernahm. Das war eine Adlige, die verheiratet und gerade schwanger war und deshalb durch den zukünftigen Thronfolger keine Schwangerschaft zu befürchten hatte“, bemerkt sie. Übrigens sei bekannt, dass Franz Joseph seiner späteren Braut Elisabeth, genannt „Sisi“, das oben beschriebene Ritual ersparte, die Hochzeitsnacht vor Zeugen zu verbringen.
Erotische Anklänge
Vom Rittersaal geht es beim Rundgang weiter in das ehemalige Audienzgemach. Hier fällt ein Kamin mit zwei Reliefs in den Blick. „Links ist der Triumphzug der Liebe dargestellt, rechts der Triumphzug der Jungfräulichkeit und Keuschheit“, weiß Tanja Brümmer und erklärt anschaulich die tiefere Symbolik. Danach betreten wir das frühere Schlafgemach des Herzogs.
Diese erotische Szene befindet sich auf einer Schmalseite des Sagenkamins im früheren Gemach des Herzogs. Das Alabasterrelief schuf Bildhauer Henni Heidtrider. Foto: Silke Bromm-Krieger
Auch hier finden sich erotische Anklänge. Es gibt eine Kussszene auf dem Kamin, an den Wänden ein Gemälde von Adam und Eva, ein Bild, auf dem ein Mann den Busen einer Frau berührt, und eine Schrankintarsie in Form einer unbekleideten Jungfer. Überdies sind weitere Kaminreliefs mit sinnlichen Motiven aus der Sagen- und Mythenwelt der Antike verziert. Zu den Exponaten erzählt Brümmer amüsante Anekdoten und Nachdenkliches. Ebenso kommen die aktuelle #MeToo-Debatte und das heutige Miteinander der Geschlechter zur Sprache. Der Austausch darüber ist bei den Führungen ausdrücklich erwünscht.
Zurück im Erdgeschoss gehen wir an Schaukästen vorbei, die über Franziska Gräfin zu Reventlow informieren. Sie begehrte schon früh gegen gesellschaftliche Schranken und die bürgerliche Moral auf und zahlte dafür einen hohen Preis: bittere Armut und gescheiterte Liebesbeziehungen. Eine Sonderausstellung in der Dachgalerie des Schlosses unter dem Titel „Frei leben! Die Frauen der Boheme 1890-1920“ läuft noch bis zum 30. März und widmet sich ebenfalls ihrem Wirken.
Zum Abschluss geht es für einen kleinen Spaziergang in den idyllischen Herzoginnengarten. Er wurde 2008 in Erinnerung an den Blumengarten der Herzoginnen in moderner Form wiederhergestellt. Ein Kunstwerk von Elisabeth Arlt erinnert seit 2016 auch dort an die Gräfin. In vier Steinblöcke ist ihr Lebensmotto eingemeißelt: „Alles möchte ich immer“.
Weitere Infos und den Kontakt für Gruppenanmeldungen zur Themenführung gibt es unter museumsverbund-nordfriesland.de
Der Sündenfall bei Adam und Eva stellte die Weichen für das christliche Frauenbild: Die „schwache“ Frau wird gleichzeitig zur Verführerin, der Mann zum Verführten. Foto: Repro: Silke Bromm-Krieger, Künstler und Jahr unbekannt.Tanja Brümmer sitzt auf einem Kunstwerk von Elisabeth Arlt, das an Franziska Gräfin zu Reventlow erinnert. Auf vier Steinen steht ihr Lebensmotto: „Alles möchte ich immer“. Foto: Silke Bromm-KriegerFranziska Gräfin zu Reventlow war eine umschwärmte Persönlichkeit der Münchner Kunstszene. Sie starb mit 47 Jahren. Repro: Silke Bromm-KriegerHerzogin Maria Elisabeth zog mit 49 Jahren ins Schloss. Foto: Museumsverbund NordfrieslandTanja Brümmer, hier neben einer Büste von Franziska Gräfin zu Reventlow, bietet auf Anfrage Themenführungen zur weiblichen Sexualität durch die Jahrhunderte an. Foto: Silke Bromm-Krieger
Sie war einer der bekanntesten Bäume Schleswig-Holsteins: die alte Gerichtslinde, das Wahrzeichen und Wappen von Bordesholm. Doch sie wurde krank, ein Pilz hatte sie befallen, und im Mai 2018 brach sie schließlich auseinander. Das Bruchholz wurde meistbietend versteigert. Das haben die Käufer daraus gemacht.
Auch wenn das Interesse am Lindenholz damals eher verhalten war, konnte Sven Ingwersen, Leiter des Bordesholmer Bau- und Ordnungsamtes, viele verwertbare Teile des rund 700 Jahre alten Baumes versteigern. Findige Käufer aus Bordesholm und Umgebung fertigten aus dem Bruchholz schöne Dinge wie Stifte, Skulpturen, aber auch Dekoration. So wird die Linde, derentwegen die Menschen nach Bordesholm pilgerten, noch lange in Erinnerung bleiben. Sogar eine E-Bass-Gitarre ist entstanden, die Christoph Priebe von der Brennholz Bluesband immer noch gern spielt. „Das ist die beste Gitarre, die ich je hatte“, sagt der Kieler Jazzmusiker.
Für das mit 60 x 80 cm „unangenehm große“ Stück Holz hat er damals 80 € bezahlt und den Gitarrenkorpus, einen Solid Body (Massivholzkorpus), mithilfe seiner Nichte, einer Tischlerin, selbst gebaut. Auch für ihn ist die alte Linde ein besonderer Baum. So besonders, dass der Musiker ihr zu Ehren sogar einen „Gerichtslinden-Blues“ komponiert hat.
In dieser Arbeit steckt viel Akribie: Der Künstler Dietmar Giese verbrachte Stunden damit, die Feinheiten auch nur eines einzigen Blattes herauszuarbeiten. Foto: Lydia Bernhardt
Was der Wattenbeker Künstler Dietmar Giese aus Lindenholz herausgearbeitet hat, ist mehr als erstaunlich und macht der Natur fast Konkurrenz. Die hauchdünnen, kunstvollen Holzskulpturen im Miniaturformat sind originalgetreue Nachbildungen von Lindenblättern mit dem Vorteil, dass sie nie verwelken. Die kleinen Kunstwerke sind beliebte Dekorationsobjekte. Auch der Bürgermeister von Bordesholm, Ronald Büssow, hat schon einige erworben. „Als Geschenk zu besonderen Anlässen sind sie sehr gefragt“, sagt Dietmar Giese.
Im Auftrag des Bordesholmer Unternehmers Christian Schön fertigte der Holzbildhauer Rudolf Schrape seinerzeit aus zwei etwa 80 cm langen Fragmenten mehrere unterschiedlich große Heiligenfiguren. Darunter der heilige Vicelin und der heilige Christophorus. Dafür brauchte er ein halbes Jahr. „Eine Vicelinfigur habe ich dann gestiftet, sie steht im Gewölbekeller des Museums“, erzählt Christian Schön. Die Bordesholmer Linde kennt er noch aus seiner Kindheit in voller Pracht. Umso mehr bedauert er ihren heutigen Zustand.
Drei Heilige aus dem Holz der Bordesholmer Linde: zweimal der Heilige Sankt Vicelin (30 und 36 cm) und ein Christophorus (Jesusträger) 40 cm. Foto: Lydia Bernhardt
Mit zunehmendem Alter bekam die Linde immer massiver werdende Äste, die teilweise so weit überhingen, dass sie abgestützt und beschnitten werden mussten, bis sie schließlich zusammenbrach. Das Schnitt- und Bruchholz wurde vielfältig weiterverarbeitet. Einige stellten edle Schreibgeräte her, andere verwendeten Teile des Holzes für Skulpturen. „Es gab sogar Postkarten mit kleinen Lindenstücken darin“, erinnert sich Sven Ingwersen.
In diesen Dingen lebt der Baum weiter und bleibt unvergessen. Ob er allerdings wieder zu alter Schönheit heranwachsen wird, bleibt abzuwarten. Nach dem endgültigen Zusammenbruch des Baumes ließ man den Stumpf bewusst stehen, denn der Volksmund sagt: Eine Linde stirbt nicht. Und so treibt sie tatsächlich aus dem Stumpf wieder aus und ähnelt inzwischen – im Sommer belaubt – einem Strauch. Man hofft, dass in den nächsten Jahrzehnten aus einem von ihnen wieder ein richtiger Baum mit dem Potenzial zum Wahrzeichen heranwächst.
Für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie wird es einen zweiten Entwurf und eine zweite Anhörung geben. Dies ist aus Sicht der Landesregierung nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Beteiligungsphase erforderlich. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat am vorigen Donnerstag den Landesplanungsrat in einer turnusmäßigen Sitzung darüber informiert.
Zum ersten Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie hatte die Landesplanung von Juni bis September 2024 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei waren rund 1.800 Stellungnahmen eingegangen. „Die Auswertung der Stellungnahmen ist jetzt weitgehend abgeschlossen“, so die Innenministerin. „Etliche der vorgetragenen Argumente konnten beziehungsweise mussten wir zurückweisen. Viele Stellungnahmen bezogen sich eher auf die Regionalplanebene, zu denen die Anhörungen ja noch ausstehen. Gleichwohl ergeben sich aus einigen Stellungnahmen Änderungen des LEP-Entwurfes, die von uns für notwendig erachtet werden, um die Rechtssicherheit der Planung zu erhöhen. Ein Teil dieser Änderungen macht eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.“
Wildwuchs unbedingt vermeiden
Eine wesentliche Planänderung ist die Streichung von Zielen der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert oder faktisch ausgeschlossen sind. Außerdem sollen nachträglich noch Teilflächenziele für die drei Planungsräume festgelegt werden, damit bei eventueller Aufhebung eines Plans nicht gleich das ganze Land von den Rechtsfolgen betroffen ist. Ansonsten droht nach dem derzeitigen Bundesrecht eine Privilegierung der Windenergie im ganzen Land, wenn ein Teilplan erfolgreich beklagt würde. Das käme einem Wildwuchs gleich, der unbedingt vermieden werden soll. Bei einigen Kriterien des Gebiets- und Artenschutzes werden die kartografischen Abgrenzungen geringfügig verändert. So wird zum Beispiel der Sichtkorridor um das Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk verkleinert.
Verfahrensabschluss in der zweiten Jahreshälfte
Die Planungen erfolgten weiterhin unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit, teilte das Innenministerium mit. Auch zum zweiten Entwurf des LEP Windenergie wird eine Anhörung durchgeführt. Der Zeitraum für die Stellungnahme wird zwei Monate betragen. Der zweite Entwurf des LEP Windenergie soll bis Ende April vom Kabinett beschlossen und unmittelbar darauf veröffentlicht werden. Zeit zur Stellungnahme gibt es dann wieder bis Ende Juni. „Wir streben an, das Verfahren zum LEP in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen. Parallel arbeiten wir weiter mit Hochdruck an den Regionalplänen Windenergie, die noch vor der Sommerpause in die Anhörung gehen sollen. Dort werden erstmalig die neuen Vorranggebiete Windenergie öffentlich vorgestellt und zur Diskussion freigegeben. Spätestens zum Ende der Wahlperiode sollen auch diese Pläne stehen“, erklärte Sütterlin-Waack.
Der Fokus der Landesregierung auf die Rechtssicherheit der Pläne sei zu begrüßen, hieß es vom Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH). Für den weiteren Zubau brauche die Branche die daraus resultierende Kontinuität und Sicherheit. „Gleichzeitig blicken wir besorgt darauf, wie sich dieser zweite Entwurf des LEP Wind auf den weiteren Zeitplan auswirken wird. Das Land muss weiter das Tempo hochhalten und zügig die neue Flächenkulisse fertigstellen“, so LEE SH-Geschäftsführer Marcus Hrach.
Mindestbeitrag für Energieziele absichern
Ziel der Landesregierung ist es, die Regionalplanung Wind noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen. Hrach warnt dabei vor Verzögerungen: „Wir beobachten, dass ein Großteil der bislang ausgewiesenen Flächen bereits bebaut oder beplant ist. Damit wären mit den aktuellen Plänen kaum weitere Genehmigungsanträge möglich. Dabei braucht es eine Verstetigung der sehr guten Genehmigungszahlen aus den vergangenen Jahren.“ Nur so sichere Schleswig-Holstein seinen Mindestbeitrag für die bundesdeutschen Energieziele ab und ermögliche das Erreichen des energiepolitischen Ziels für 2030 von 15 GW Wind onshore.
Eine Änderung im Vergleich zum ersten LEP-Entwurf sind die Teilflächenziele, die das Land für jeden Planungsraum festlegt. „Zum Schutz der Pläne ist diese Neuerung zu begrüßen. So gewährleistet das Land größtmögliche Planungssicherheit und baut einem Genehmigungseinbruch vor, sollte die neue Flächenkulisse teilweise aufgehoben werden.“
Die Ausweisung von konkreten Flächen erfolgt in den Regionalplänen. Bislang zeigen die Potenzialflächen lediglich auf, wo grundsätzlich geeignete Flächen für die Windenergie vorhanden sind, aus denen letztlich die Vorranggebiete ausgewiesen werden. Ist ein Vorranggebiet im zweiten Regionalplanentwurf erneut enthalten, könnten Projektierer auf diesen Flächen regulär Genehmigungen beantragen.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Flächenkulisse werde gesetzlichen Schutzgütern in den Planungsräumen „weiterhin vollständig Rechnung getragen“, so der LEE SH. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesimmissionsschutzrechts, etwa zu Schallemissionen und Schattenwurf, sowie das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sorgten für die Einhaltung der Grenzwerte, so der Verband. Der LEE SH wies darauf hin, dass die aktuell festgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung laut Landesregierung unberührt blieben und weiterhin gälten.
Annemarie Paulsen, Landwirtin aus der Uckermark und gebürtige Schleswig-Holsteinerin, ist bekannt für ihren authentischen Instagram-Account, auf dem sie Einblicke in ihren Alltag auf dem Bauernhof gibt und die Landwirtschaft auf eine ehrliche und nahegehende Weise präsentiert.
Der Agrarausschuss des Landjugendverbandes trat Ende Februar im Detlef-Struve-Haus in Rendsburg in den Dialog mit der Influencerin Annemarie Paulsen. Gemeinsam mit ihrem Mann Martin bewirtschaft Paulsen einen landwirtschaftlichen Biobetrieb in der Uckermark in Brandenburg. Beide leben auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) und betreiben sowohl Milchviehhaltung als auch Ackerbau. Neben ihrer Tätigkeit als Bäuerin und Influencerin ist sie Mutter von vier, bald fünf Kindern. Auf ihren Social-Media-Kanälen gibt sie Einblicke in ihr landwirtschaftliches Leben. Der Grund, weshalb sie mit Social Media begann, war zunächst ein Gefühl der Einsamkeit. Um dem entgegenzuwirken, fing Annemarie Paulsen an, Videos zu drehen, und baute sich schrittweise eine Community auf, die stetig wächst.
Die Landwirtschaft auch bei TikTok erklären
Anhand von Statistiken veranschaulichte sie eingangs, wie die Nutzung Sozialer Medien kontinuierlich zunimmt – insbesondere bei jungen Menschen. Während das Durchschnittsalter der Nutzer auf Instagram zwischen 27 und 33 Jahren liegt, bewegt sich die Hauptzielgruppe auf TikTok zwischen 18 und 23 Jahren. Früher habe die junge Generation gezielt nach Informationen über Google gesucht, heute greife sie lieber auf Kurzvideos bei TikTok zurück, um sich schnell über verschiedene Themen zu informieren. Gerade deshalb sei es wichtig, dass auch die Landwirtschaft in diesen Medien präsent sei, um kompakt und verständlich zu zeigen, was auf den Höfen geschehe und wo unsere Lebensmittel eigentlich herkämen.
Das Interesse an Annemarie Paulsens Vortrag in Rendsburg war groß. Die Influencerin betonte, wie wichtig die Präsenz der Landwirtschaft in den Sozialen Medien heute ist. Foto: Laura Stolley
Wer in den Sozialen Medien Öffentlichkeitsarbeit betreiben wolle, sollte vor allem authentisch sein und sich nicht verstellen – das schaffe Vertrauen und binde Follower. Annemarie betonte zudem, dass die Content-Produktion zeitaufwendig und anspruchsvoll sei. Zwar werde der Arbeitsaufwand durch Routine und Übung geringer, dennoch sei es entscheidend, aktuelle Trends aufzugreifen und eine gute Kameraführung zu beherrschen.
Die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit lasse sich in drei Bereiche unterteilen: die politische, die meist von Verbänden übernommen wird, die aufklärende und die soziale. Annemarie sieht sich selbst eher im sozialen Bereich. Eine zentrale Herausforderung der öffentlichen Kommunikation sei die Frage: „Wie drücke ich mich gegenüber verschiedenen Zielgruppen aus?“ Landwirte bewegten sich oft in ihrer eigenen Blase und sprächen sehr direkt über ihre Themen, doch nicht jeder verstehe diese Sprache oder die Hintergründe. Dadurch könnten Aussagen schnell missverstanden und verdreht werden, was im schlimmsten Fall zu einem Shitstorm führen könne. Ihr Rat: Sich auf kritische Fragen gut vorbereiten. Typische Fragen seien etwa: Warum schlachtet ihr eure Tiere? Warum werden Kuh und Kalb getrennt? Warum setzt ihr Pflanzenschutzmittel ein? Warum bekommt ihr so viele Subventionen?
Keine Beschönigungen bei kritischen Fragen
Diese Fragen hat vermutlich jeder Landwirt schon einmal gehört – oft fühlt man sich dabei persönlich angegriffen, gerade wenn einem in dem Moment keine gute Antwort einfällt. Annemaries Tipp: Keine Beschönigungen, sondern klar und sachlich erklären, warum bestimmte Maßnahmen notwendig sind. Besonders bei Tierhaltungsthemen sollte direkt klargestellt werden, dass es sich um Nutztiere handele und nicht um Mama und Baby.
Auf die Frage, wie sie ihren Alltag strukturiert, antwortete Annemarie, dass sie ihre Aufgaben klar voneinander trenne: Entweder sei sie zu 100 % Bäuerin, zu 100 % Mutter oder zu 100 % Content-Creatorin und Influencerin. Der Austausch zeigte eindrucksvoll, wie wichtig eine starke Präsenz der Landwirtschaft in den Sozialen Medien ist. Gleichzeitig erfordert diese Art der Öffentlichkeitsarbeit ein hohes Maß an Professionalität und strategischer Planung.
Auf einem Gemälde von 1877 füttert ein kleines Mädchen seinen Hund mit einem Löffel, ein Werbeplakat aus dem Jahr 1897 wiederum wirbt für Handschuhe aus Hundeleder. Ein Widerspruch? Wonach entscheiden wir, welche Tiere wir lieben und welche wir wofür nutzen oder töten? Eine Frage, mit der sich die neue Ausstellung „Das Tier und wir – geliebt, gebraucht, getötet“ auf dem Museumsberg Flensburg umfänglich durch alle Epochen der Kunst beschäftigt.
Jeder Mensch steht in irgendeiner Beziehung zum Tier“, davon ist Tasja Steder überzeugt. Mit ihrem Ausstellungsprojekt „Das Tier und wir“ beschließt sie ihr wissenschaftliches Volontariat auf dem Museumsberg in Flensburg. Ihr war dabei wichtig, eine große Bandbreite zum Thema „Beziehungen zwischen Mensch und Tier“ abzubilden. Auch wenn der Titel der Ausstellung provokant und sehr direkt daherkomme, gehe es ihr nicht darum, moralisch oder mahnend den Zeigefinger zu erheben, sondern die Besuchenden selbst zum Nachdenken und Hinterfragen anzuregen, wie deren Verhältnis zu Tieren aussieht. Und das ist sehr ambivalent, wie die gut 120 präsentierten Werke zeigen.
Tasja Steder hat zum Abschluss ihres wissenschaftlichen Volontariats diese Ausstellung konzipiert. Foto: Iris Jaeger
Der überwiegende Teil stamme aus der eigenen Sammlung, „da konnten wir aus dem Vollen schöpfen“, erklärt die stellvertretende Museumsleiterin Madeleine Städtler, die auch für die Museumssammlung zuständig ist.
Zeitlich wird mit den Objekten und Gemälden der Bogen vom Mittelalter bis zur zeitgenössischen Gegenwart gespannt, „da war mir ebenfalls wichtig, regionale Künstlerinnen und Künstler mit einzubinden oder Aspekte einzubeziehen, die für die Region von Bedeutung sind“, erklärt Tasja Steder.
Manche Werke seien kurios wie eine Dose aus Schildkrötenpanzer, niedlich wie das Porträt eines Schoßhündchens oder eher verstörend wie das Kaninchen im Mixer. Thematisch gegliedert bieten die Werke der Kunstschaffenden aus den verschiedenen Epochen historische Sichtweisen, aktuelle Positionen und neue Forschungsansätze.
Petra Weifenbachs „Fleischwolf“ regt die Betrachtenden zu einer Auseinandersetzung mit ihrer Ernährung an. Foto: Iris Jaeger
„Wie wir Tiere sehen, wird auch davon bestimmt, wie sie in der Kunst gezeigt werden. Die thematisch gegliederten Ausstellungsräume werfen Schlaglichter auf einzelne Aspekte, die unsere Wahrnehmung bestimmter Arten beeinflussen. Die Kunst spiegelt die Wertevorstellungen ihrer Zeit“, lautet es in einer Ausstellungsbeschreibung.
Jagdstillleben, Pferdeporträt oder andere Tierbilder wechseln sich mit zeitgenössischen Werken wie einer gläsernen Fliegenklatsche oder einem Kleid aus Hühnerknochen ab. Kühe, die auf einer Weide liegen, sind ebenfalls zu sehen sowie Gemälde von Hunden, Katzen, Meerschweinchen oder Hamstern.
Das Tier als Symbol, als Nahrungsmittel, als Material, als günstige Arbeitskraft oder aber als bester Freund des Menschen zeigt, wie oft zwiegespalten unser Verhältnis zu Tieren ist. Wir essen Fleisch und tragen Lederschuhe, würden aber nie auf die Idee kommen, unserem geliebten Hund oder unserer geliebten Katze etwas zuleide zu tun. Wir finden Spinnen eklig, Kaninchen aber niedlich.
In der Forschung spreche man vom Speziesismus, so die Kuratorin. „Damit bezeichnet man die moralische Diskriminierung von Lebewesen ausschließlich aufgrund ihrer Artzugehörigkeit.“ Handeln wir also Tieren gegenüber egoistisch? „Nicht immer ist eine Haltung oder ein Verhalten Tieren gegenüber eine bewusst getroffene Entscheidung. Dafür soll die Ausstellung sensibilisieren. Denn vieles geschieht aus Gewohnheit, wird unreflektiert übernommen oder nicht als diskussionswürdig verstanden“, beschreibt es Tasja Steder in dem zur Ausstellung erschienenen Katalog. „Die Beziehungsgeschichte von Tier und Mensch ist äußerst komplex und kann gar nicht in vollem Umfang oder lückenlos abgebildet werden“, so Steder.
Bronzeskulptur „Spinne“ von Walter Rössler Foto: Iris Jaeger
Aber es würden verschiedene Perspektiven auf ein Thema gezeigt, anhand derer die Besuchenden sich eine eigene Meinung bilden könnten. Dabei gehe es nicht darum, welche Verhaltensweisen oder Wahrnehmungen richtig oder falsch seien. „In einer Demokratie dürfen verschiedene Meinungen gleichberechtigt nebeneinander existieren.“ Bewusst habe man die Ausstellung niedrigschwellig gehalten, um auch Menschen anzusprechen, die sonst nicht regelmäßig in Museen gehen. „Es braucht kein kunsthistorisches Wissen, um die Ausstellung zu verstehen. Wir wollen für das Museum und die Ausstellung begeistern, weshalb wir zusätzlich ein sehr vielfältiges und breit gefächertes Rahmenprogramm mit anbieten“, erklärt Madeleine Städtler.
Und bereits draußen werde man auf die Ausstellung aufmerksam, unter anderem durch Tierpiktogramme von Käthe Wenzel auf einem Trafohäuschen oder aber, und darauf sei sie besonders stolz, so Tasja Steder, mit Darstellungen auf der Zugangsrampe von der anonymen Flensburger Katzenmalerin. In drei Tiersilhouetten hat sie dabei Ausschnitte aus Museumsräumen gezeichnet. Die Ausstellung ist bis zum 29. Juni im Hans-Christiansen-Haus zu sehen. Weitere Informationen unter museumsberg-flensburg.de
„Zwei Kühe im Gras liegend“ von Hans-Peter Feddersen d. J. Foto: Iris JaegerAssemblage „Wo Gefahr ist, ist das Rettende auch“ von Daniel Spoerri Foto: Iris JaegerKurios: eine Dose aus Schildkrötenpanzer Foto: Iris Jaeger„Es wird eng in der Mitte der Sanduhr“ von Christian Ristau Foto: Iris Jaeger„Tauben 4“ von Gottfried Brockmann Foto: Iris Jaeger„Heartbreaker“ von Thomas Judisch Foto: Iris Jaeger„Die schöne Kammerjägerin“ von Thilo Weckmüller Foto: Iris Jaeger„Windspiel“ von Joseph Hebroni“Pepi“ von Vilma Lwoff-Parlaghy Foto: Iris Jaeger„Aus dem Kinderleben“, 1877, von Jacob Nöbbe Foto: Iris Jaeger„Meerschweinchen“ von Cornelius Völker Foto: Iris JaegerAuf der Rampe zum Hans-Christiansen-Haus hat sich die Flensburger Katzenmalerin verewigt. Foto: Iris JaegerPiktogramme auf einem Trafohäuschen vor dem Museum von Käthe Wenzel Foto: Iris Jaeger„Ob ihr wirklich richtig wählt, seht ihr, wenn der Mixer dreht“ von Christian Ristau Foto: Iris Jaeger
Neuer zweiter Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) ist Malte Jacobsen aus Pommerby, Kreis Schleswig-Flensburg. Die anwesenden Delegierten des BVSH-Landeshauptausschusses wählten den Ackerbauern am Montag in Rendsburg mit 44 Ja-Stimmen (vier Nein-Stimmen) in dieses Amt, das durch den kürzlichen Rücktritt von Dietrich Pritschau neu zu besetzen war.
„Ich bin mir sicher, dass Malte Jacobsen den Vorstand bereichert“, erklärte BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht im Anschluss an die Wahl. Pritschaus persönliche Entscheidung, aus dem Landesvorstand zurückzutreten, respektiere er. „Ich wünsche ihm alles Gute, Zuversicht und Erfolg“, so Lucht. Pritschau erhält für seine Verdienste die Silberne Ehrennadel mit Eichenblatt.
„Ich will gestalten“
Malte Jacobsen
Der neue zweite Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Malte Jacobsen, erklärte: „Ich will die Weiterentwicklung der Landwirtschaft mitgestalten.“ Es sei ihm wichtig, dass die Bauern in der Mitte der Gesellschaft verankert seien. Jacobsen wies auf die umfangreichen Forderungen aus der Gesellschaft hin, zum Beispiel in den Bereichen Umweltschutz und Tierwohl. Häufig würden aber Wege so kompliziert beschrieben, dass die Ziele etwas aus den Augen gerieten. Hier sei es wichtig, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Zielkonflikte zu benennen. „Ich glaube, dass ich über meine fachliche Qualifikation Impulse setzen kann“, betonte Jacobsen. Er hob in diesem Zusammenhang die Leistungen der Bauern hervor. Die Produktionsfortschritte der Vergangenheit hätten schließlich erst dazu geführt, dass Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden könnten.
Jacobsen ist 49 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. Den Pommerbyhof hat er 2007 von seinen Eltern übernommen. Auf dem Familienbetrieb baut er auf rund 200 ha Raps, Weizen, Gerste, Hafer und Mais an. Im Bauernverband engagiert sich Jacobsen seit 2008 als stellvertretender Ortsvertrauensmann. Seit 2013 ist er Bezirksvorsitzender, Mitglied im Vorstand des Kreisbauernverbandes Flensburg und des Landeshauptausschusses. 2023 wurde er Kreisvorsitzender.
Neben der Wahl von Jacobsen gab es im Rahmen des Landeshauptausschusses Nachbesetzungen in zwei Fachausschüssen: Frank Münster aus Hemdingen ist neues Mitglied im Ackerbauausschuss. Andreas Löding aus Buchholz verstärkt den Ausschuss für Obst, Gemüse und Direktvermarktung.
Wahlausschuss und Wahlhelfer bereiten die Auszählung der Stimmen vor (v. li.): Alice Arp, Tim Marten, Wolfgang Stapelfeldt, Lutz Schlünzen, Friedrich Klose und Michael Müller-Ruchholtz. Fotos: rq
Landwirtschaft stärken
Mit Blick auf die derzeitigen Sondierungsgespräche in Berlin betonte Lucht: „Die Parteien sind in der Pflicht, den Wirtschaftsstandort und auch den Landwirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“ Wenn man neue Schulden machen wolle, müsse man genau schauen, wo man auch eine Rendite für die Investitionen bekommen könne. Keinen Zweifel ließ Lucht daran, dass die außenpolitischen Bedingungen mehr Investitionen in die Verteidigung erforderten.
Klaus-Peter Lucht
Als agrarpolitische Themen in den Sondierungen nannte er die Agrardieselrückerstattung, die zurückkommen solle. Das sei zu begrüßen. Lucht erinnerte daran, dass die Branche durch Kürzungen der Zuschüsse zur Berufsgenossenschaft bereits viel Geld verloren habe.
Der BVSH-Präsident fordert einheitliche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und Europa. Hinsichtlich neuer Handelsbeziehungen zeigte er sich offen. Seine Forderung: „Wir dürfen anderen nicht nur unsere Maßgaben aufdrücken, sondern müssen unsere Maßstäbe auch hinterfragen.“
Kritisch sieht er eine im Raum stehende Erhöhung des Mindestlohns. „Das ist problematisch vor allem für die Sonderkulturbetriebe“, erklärte Lucht. Dem pflichtete Vorstandmitglied Heinrich Mougin bei. Ein Mindestlohn in Höhe von 15 € bedeute eine 17%ige Steigerung. Wer Sonderkulturen produziere, werde sich gut überlegen, ob er noch Pflanzen bestelle, wenn die 500-g-Schale Erdbeeren für 7 € verkauft werden müsse.
Lob und Tadel für Hansen
Lucht kündigte an: „Wir werden alles tun, um die Politik in die richtige Richtung zu bewegen, die Wirtschaft zu stärken und die Demokratie zu bewahren.“ Er warb dafür, in einer kommenden Koalition die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt zusammenzudenken.
Heinrich Mougin
Mit Blick auf die EU-Agrarpolitik und seinen ersten persönlichen Austausch mit dem neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Rahmen der Grünen Woche berichtete Lucht von „guten Gesprächen“. Er kritisierte jedoch die von Hansen geplante Verschärfung der Gemeinsamen Marktordnung im Milchsektor. Auch eine verpflichtende Kappung und Degression der Agrarförderung lehne er ab. Positiv stimme ihn, dass Hansen glaubhaft die Bürokratie abbauen wolle.
BVSH-Generalsekretär Stephan Gesteuer berichtete von einem „enormen Druck“, der aufgrund der geopolitischen Lage auf dem EU-Agrarbudget liege. Aus den Plänen des Agrarkommissars hob er zum einen die soziökonomische Komponente hervor. Nach dem Willen Hansens sollen geografisch benachteiligte und kleine Betriebe stärker gefördert werden. Gersteuer kritisierte dieses Vorhaben als „veredeltes Bürgergeld“. Nach seiner Einschätzung stehen aber genau deswegen auch die Begriffe Kappung und Degression in der Vision des Agrarkommissars. Positiver bewertete der Generalsekretär die Stärkung eines Systems, das Nachhaltigkeitsleistungen bezahle.
Stephan Gersteuer
Der Bauernverband trete dafür ein, dass die Erste Säule und die Zweite Säule erhalten blieben. Der Vorschlag der EU-Kommission, dass jedes Land einen einzigen Fonds bekomme, könne dazu führen, dass dann andere Politikbereiche gegenüber der Agrarförderung stärker berücksichtigt würden. Dabei sei ein Aufwachsen des Agrarbudgets notwendig. Gersteuer unterstrich: „Seit 20 Jahren gibt es keinen Inflationsausgleich.“ Dabei wüchsen die Ansprüche, sowohl im Bereich Nachhaltigkeit als auch im Bereich Ernährungssicherheit. Er forderte regionalisierte Prämienhöhen, damit es beispielsweise bei der Brache Angebote gebe, die auch in Schleswig-Holstein angenommen würden.
Sofern die Basisprämie weiter abschmelze, fordere der Verband eine Abschaffung der Konditionalität. Eine wachsende Bedeutung in der Agrarpolitik wird aus Sicht Gersteuers die Risikoabsicherung gegen Dürren und Starkregen einnehmen. Direkte Zuschüsse für Versicherungsprämien sieht er in diesem Zusammenhang kritisch, weil dies zu Mitnahmeeffekten der Versicherer führe.
Dezentrale Versorgung
Gastredner auf der Frühjahrssitzung des Landeshauptausschusses war Martin Laß. Als Geschäftsführer der Agrarservice Lass GmbH (ASL) ist er seit 2009 im Biogasgeschäft tätig. Gemeinsam mit einem Berufskollegen stieg er damals mit einer eigenen Biogasanlage, der BioEnergie Gettorf GmbH, ein. Zur Anlage zählen Wärmenetze in Tüttendorf und Gettorf. Ab 2017 erfolgte der Umbau der Biogasanlage zu einem Regenerativen Speicherkraftwerk, das flexibel Strom sowie Wärme produziert. Seit 2023 entwickelte sich das Unternehmen zum „Erneuerbare-Energien-Fullliner“.
Martin Laß
Laß berichtete, dass sich die Perspektiven für Biogasanlagenbetreiber mit dem Anfang Februar beschlossenen Biomasse-Paket der Bundesregierung verbessert hätten. Das Mitglied im Landesverband Erneuerbare Energien (LEE SH) betonte: „Wir haben seit Jahren dafür gekämpft.“ Biogas sei hinsichtlich der Residuallast im Stromnetz der Schlüssel für 100 % Erneuerbare. Die Residuallast ist der Strombedarf, der ohne Wind und Photovoltaik besteht. „An Feiertagen reicht der Strom aus Wind und Sonne bereits teilweise aus“, erklärte Laß.
Der Fokus zur Überbrückung von Dunkelflauten liege derzeit auf der Errichtung von Batteriespeichern. Mehr als 200 GW Kapazität seien in Planung. „Aber wir reden hier von Arbeit, nicht von Leistung“, stellte der Energielandwirt klar. Batteriespeicher hielten nur zwei bis drei Stunden, perspektivisch vielleicht sechs Stunden. Biogasspeicher hingegen bewegten sich mit mehr als 100 Stunden im Mehrtagesbereich. Laß betonte: „Unser Rohstoff Biomethan erfährt nicht die Bedeutung, die er verdient.“
Wichtig sei, die Vorgaben der Bundesnetzagentur einzuhalten. „Wir müssen flexibel Strom produzieren und mehrfach überbauen“, erklärte Laß. Biogasanlagen könnten aber nicht nur Energie in Form von Gas speichern, sondern nach dem BHKW auch Wärme im Wasserspeicher und so zusätzlich Heizlasten im Winter abdecken. Anhand von Berechnungen stellte er dar, dass Fernwärme (aus Biogas) günstiger ist als der Einbau von Wärmepumpen. Von der Politik forderte er weniger Ideologie. „Lasst uns über Fruchtfolgen sprechen, aber nicht über Maisdeckel oder ,Teller oder Tank‘.“
BVSH würdigt Pritschaus Verdienste
Dietrich Pritschau, Foto: Urlike Baer
Der Erweiterte Landesvorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) hat in seiner Sitzung vom 13. Februar beschlossen, Dietrich Pritschau für seine Verdienste mit der Silberneren Ehrennadel mit Eichenblatt auszuzeichnen. Diese Auszeichnung kann Vorstandsmitgliedern des BVSH oder Vorsitzenden der Kreisbauernverbände und sonstigen Persönlichkeiten, die sich langjährig durch ihre Treue und Einsatzbereitschaft um den Verband und die schleswig-holsteinische Landwirtschaft verdient gemacht haben, verliehen werden. Voraussetzung für die Verleihung der Silbernen Ehrennadel mit Eichenblatt ist grundsätzlich bei Vorstandsmitgliedern, dass sie mindestens zehn Jahre Mitglied des Vorstandes gewesen sind. Dietrich Pritschau war von 2003 bis 2024 Mitglied des Landesvorstandes und von 2018 bis 2024 zweiter Vizepräsident des Verbandes. Von 2008 bis 2012 war Pritschau zudem Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Segeberg. Seine Ämter als Ortsvertrauensmann und Bezirksvorsitzender hat er weiterhin inne. BVSH
Bei jetzt optimalen Bedingungen sind die Spargelbauern im Land dabei, die Flächen für die Spargelsaison vorzubereiten.
Das heißt, es werden die Spargelflächen aufgedämmt und die Folien aufgelegt. Treten keine außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse auf, könnte es Anfang bis Mitte April die ersten Stangen aus Schleswig-Holstein geben, also pünktlich zu Ostern. Dazu muss allerdings die Sonne die Dämme weiter erwärmen.
In diesen Tagen stehen in den Betrieben wichtige Vorbereitungen auf den Spargelflächen an. Das Aufdämmen, das Verlegen der Folien und das Aufstellen der Minitunnel für die Verfrühungsflächen müssen erledigt werden, damit es der Spargel jetzt schön warm hat.
Die Bodenstruktur in den Dämmen soll möglichst feinkrümelig sein, um ein schnelles Erwärmen zu gewährleisten, denn der Spargel wächst erst bei Temperaturen um 12 °C an der Triebkrone. Die Erde, die die Dammfräse zu einem Spargeldamm formt, sollte deshalb relativ trocken sein. Außerdem wirken sich verkrustete Dämme dann später deutlich auf die Ernteleistungen der Mitarbeiter aus.
Aufgrund der aktuellen Voraussetzungen ist bisher mit einem Startzeitpunkt der Spargelsaison Anfang bis Mitte April zu rechnen. Spargel aus Schleswig-Holstein zu Ostern gibt es also ziemlich sicher. Das liegt natürlich auch daran, dass Ostern in diesem Jahr erst relativ spät ist. So könnte das Osterfest in diesem Jahr der erste Absatzhöhepunkt für die Spargelbetriebe in Schleswig-Holstein werden.
Wie früh der erste Spargel dann tatsächlich zu stechen ist, hängt vor allem davon ab, wie schnell die Böden jetzt weiter abtrocknen und die Sonne die Dämme erwärmt.
Nach den bisherigen Voraussetzungen ist mit guten Ernteerträgen und Qualitäten zu rechnen.
Laut Statistikamt Nord wurden in Schleswig-Holstein im letzten Jahr auf 382 ha Spargel-Ertragsanlagen über 1.700 t des Königsgemüses geerntet.