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Siegerhengst ist der Traum eines jeden Züchters

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Einen Siegerhengst zu züchten, das ist wohl der Traum eines jeden Züchters. Für Hans-Otto Krohn wurde er in diesem Jahr wahr. Der von ihm gezogene Corroniolo präsentierte sich in Elmshorn als Jahrgangsbester und wurde mit der begehrten Siegerschärpe geehrt. Die Zucht und den Stall hat Krohn inzwischen an seine Tochter Britta Höfs weitergegeben. Diese führt ihn mit der familiären Leidenschaft weiter und freut sich über den Erfolg, genau wie ihr Vater.

Direkt hinter dem Deich im Kaiser-Wilhelm-Koog an der Nordseeküste widmen sich die Krohns in dritter Generation der Zucht von Holsteiner Pferden. „Angefangen habe ich mit zwei Stuten, die mein Vater mir kaufte“, erinnert sich Hans-Otto Krohn. Da sein Bruder die Ackerflächen bekam, baute Krohn sich selbst auf einem Nebengehöft eine beachtliche Anlage auf. „Wir können hier bis zu 100 Pferde unterbringen“, berichtet Britta Höfs stolz und fügt hinzu: „Das hat mein Vater alles geschaffen.“ Krohn selbst ist da ganz bescheiden: „Wenn man was macht, dann muss man sich darauf konzentrieren, um es richtig zu machen“, sagt er.

Gemeinsam mit seiner Frau Christel bekam er damals Unterstützung von Maas Johannes Hell. „Der sagte, bau du mal deinen Stall, ich stelle dir den voll“, erinnert sich Krohn. Hell, selbst Züchter und Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, prägte damals entscheidend die Weiterentwicklung der Sportpferdezucht und die Vermarktung des Holsteiner Pferdes. Mit seiner Unterstützung stockte auch Hans-Otto Krohn immer weiter auf.

Heute hat die Familie rund 15 Zuchtstuten und obwohl der Hof seit fast vier Jahren von Britta Höfs geführt wird, hat der leidenschaftliche Pferdemann noch vier Zuchtstuten behalten. „Man ist ja doch von dem Virus infiziert und das lässt einen nicht los“, erklärt er. Eine dieser Stuten, Rosella IV von Cassini I, brachte vor inzwischen drei Jahren ein Hengstfohlen von Corniolo zur Welt. Corniolo, ein damals sehr junger Hengst aus der Zucht von Tjark Witt, war eine eher mutige Wahl, denn bei Junghengsten weiß man noch nicht viel über die Vererbung. Doch das Fohlen sei „direkt ein Hingucker“ gewesen, berichtet Krohn.

Fördernde Hände

Traditionell verkaufen die Krohns ihre Pferde bereits als Fohlen. „Wir sind gute Züchter, aber nicht auf die weitere Ausbildung ausgelegt“, erklärt Britta Höfs. Da sie so viele Zuchtstuten auf dem Hof hätten, nähmen sie gar keine Reitpferde auf. „Die sind durch Turnierteilnahmen doch immer noch anderen Erregern ausgesetzt und dieses Risiko möchte man in Bezug auf Zuchtstuten und ihre Fohlen nicht eingehen“, erklärt sie.

Beim Verkauf der Fohlen legt die Familie Wert darauf, dass ihre Pferde in die richtigen, fördernden Hände kommen. So wurde der kleine braune Hengst Tjark Witt angeboten, wie es auch schon in vorangegangenen Jahren mit diversen Fohlen der Fall war. In diesem Fall war es ihnen wichtig, dass der Youngster die Chance bekommen sollte, sich als Hengst zu beweisen. Auch Witt sah gleich das Potenzial: „Mit dem werden wir nach Neumünster fahren“, darüber waren sich Hans-Otto Krohn und Tjark Witt einig.

Der junge Corroniolo befeuerte schon kurze Zeit später die in ihn gesetzten Hoffnungen, als er Zweiter beim Fohlenchampionat wurde. „Bei Tjark bekam er immer eine kleine Sonderbehandlung“, berichtet Krohn. Der habe ihn gar nicht erst in eine Junghengstherde gesteckt, sondern gleich in eine Einzelbox. Im Sommer habe er mit vier Wallachen auf einer Koppel gestanden. So wurde sichergestellt, dass dem zukünftigen Vererber nichts passiert. „Ob ein Hengst wirklich gekört wird, liegt ja manchmal nicht nur an der Qualität. Die Röntgenbilder müssen stimmen und er muss gut ausgebildet sein“, weiß Krohn.

Die Extraarbeit lohnte sich. Am Ende kam der Erfolg dann zwar in Elmshorn und nicht in Neumünster, weil dort im vergangenen Jahr zum ersten Mal die Körung durchgeführt wurde, aber das Ergebnis war das Gleiche: nicht nur gekört, nicht nur prämiert, sondern sogar Siegerhengst. „Das war schon etwas Besonderes“, freut sich Hans-Otto Krohn, der zwar schon gekörte Hengste und hocherfolgreiche Sportpferde gezüchtet hat, aber eben noch keinen Siegerhengst: „Mehr geht eigentlich nicht.“

Hans-Otto Krohn aus Kaiser-Wilhelm-Koog, Kreis Dithmarschen, ist Züchter des Holsteiner Siegerhengstes 2023. Foto: Janne Bugtrup

Gerade rechtzeitig

Einziger kleiner Wermutstropfen: Die ganze Familie Krohn-Höfs war am Körungstag krank. „Wir lagen richtig flach“, erinnert sich Britta Höfs. Als Tjark Witt aber anrief und sagte: „Stummel, du musst kommen. Ich glaube, er kann das weit schaffen“, schleppte sich der mit seinem Spitznamen angesprochene Krohn aus dem Bett und fuhr nach Elmshorn. Er kam gerade rechtzeitig, um dort die Ehrung als Züchter des Siegerhengstes entgegenzunehmen. „Danach habe ich mich zu Hause gleich wieder ins Bett gelegt“, berichtet er. Den Erfolg schmälert das nicht.

Corroniolo wurde an das Landgestüt Warendorf verkauft, dort startet der Hengst seine sportliche Karriere und wird als Vererber eingesetzt. Bei den Krohn-Höfs geht derweil schon die nächste Fohlensaison los. „Wir sind immer früh dran“, erklärt Krohn. Ein Fohlen ist schon da und mit Spannung wird nun ein weiteres Fohlen von Corniolo erwartet. Auch Tjark Witt hat noch einen Sohn von Corniolo. „Der wird vielleicht auf der Sattelkörung vorgestellt“, verrät Hans-Otto Krohn. Die Faszination und Begeisterung für jedes gesunde Fohlen hat er nie verloren: „Ich freue mich über jedes Pferd, das gut einschlägt. Wir wissen ja nie, was dabei herauskommt.“

Schneeglöckchen zeigen den Vorfrühling an

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Als wichtige Zeigerpflanze im phänologischen Kalender läuten Schneeglöckchen (Galanthus) den Vorfrühling ein. Die Natur erwacht endlich, wenn sich die zarten Blütenglöckchen trotzig gegen Schnee, Kälte und eisigen Wind stemmen. „Galanthophilie“ nennt man die Sammelleidenschaft für Schneeglöckchen. In Großbritannien werden Sorten zusammengetragen, gekreuzt und auf Events präsentiert, was das Zeug hält. Diese Passion schwappt mittlerweile auch auf den Kontinent. Wer mit dem Galanthus-Virus infiziert ist, kann mit Spezial-Anbietern zur Schneeglöckchen-Blüte nach England und Schottland reisen.

Ihre Vielfalt bewegt sich zwischen 2.000 und 3.000 bekannten Sorten. Sie unterscheiden sich von den 19 natürlichen Arten durch gefüllte oder anders geformte Blüten sowie gelbe und grüne Farbmarkierungen. Die jeweilige Art einer Sorte ist übrigens nicht immer eindeutig zu bestimmen, da schon Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Hybriden gezüchtet wurden. Mitunter vergehen 20 Jahre, bis eine neue Sorte auf den Markt kommt. Bei Auktionen erzielen seltene Sorten schon einmal mehrere Hundert Euro pro Zwiebel. Sammler achten auf feine Unterschiede und Details. Da gibt es die Exemplare mit gelbem Fruchtknoten, jene mit reinweißen, tropfenförmigen Blütenblättern, Sorten mit abstehenden Blütenblättern und mehr oder weniger kräftigen Grünfärbungen. Nicht zu vergessen natürlich die Unterschiede in Laubfarbe und -größe.

Schneeglöckchen mit dicht gefüllten Blüten zählen zu den besonderen Schönheiten unter den Vorfrühlingsblühern. Foto: Karin Stern

In unseren Gärten findet sich am häufigsten das heimische Galan­thus nivalis. Ab Mitte Februar, gesteuert durch ein Wechselspiel aus Licht und Temperatur, zeigen sich die etwa 15 cm hohen, zarten Stiele mit den wippenden Glöckchen und blaugrünen Blättern. Galanthus nivalis verwildert gerne unter Gehölzen, vor Hecken oder in Rasenflächen. Als ideal gelten Standorte im Schatten sommergrüner Gehölze. Sie sind zur Blütezeit unbelaubt und lassen viel Sonne durch. Besonders hübsch wirkt das Schneeglöckchen in der Nachbarschaft früh blühender Zwiebelblumen wie Krokus, Blausternchen und Winterling. Als Pflanzpartner passt auch die Nieswurz (Helleborus orientalis). Sorten mit Blüten in Rosa, Rot oder Burgunderrot lassen das klare Weiß der Schneeglöckchen erstrahlen. Der Effekt ergibt sich ebenfalls mit dem Pink der Vorfrühlingsalpenveilchen (Cyclamen coum). Der Handel bietet verschiedene Sorten von Galanthus nivalis an. ‚Sam Arnott‘ erfreut sich wegen der großen, duftenden Blüten hoher Beliebtheit. Kein Wunder, denn mit ihrer Blühfreudigkeit und Robustheit ist dies eine der dankbarsten Sorten. ‚Atkinsii‘ bildet ebenfalls sehr große Blüten, wächst 20 cm hoch und überzeugt mit Standfestigkeit. Seit fast 200 Jahren wird ‚Flore Pleno’ kultiviert. Ihre gefüllte, duftende Blüte gleicht die etwas niedrigere Wuchshöhe von nur 10 bis 15 cm mehr als aus. Ebenfalls mit gefüllten Blüten und grün überhauchten Blütenhüllblättern punktet ‚Hippolyta‘. Wer eine Sorte mit gelbem Fruchtknoten sucht, greift am besten zu ‚Spindlestone Surprise‘. Die wüchsige Sorte ‚Maximus‘ eignet sich bestens zum Verwildern zwischen Bodendeckern.

Ein weiteres Familienmitglied ist das Großblütige Schneeglöckchen, manchmal auch Riesenschneeglöckchen (Galanthus elwesii) genannt. Es unterscheidet sich von Galanthus nivalis durch die breiten, blaugrünen Blätter. Zudem verwildert es nicht so stark. Diese Art wächst recht kompakt und verströmt einen angenehmen Duft. Optimal sind sonnig-warme Standorte am Gehölzrand oder im Steingarten. Das entspricht am ehesten den heimatlichen Verhältnissen im südöstlichen Europa. Galanthus nivalis dagegen bevorzugt frischen, lehmig-humosen und nährstoffreichen Boden. Nicht unerwähnt bleiben darf das Woronow-Schnee­glöckchen (Galanthus woronowii) mit dekorativem, hellgrün glänzendem, breitblättrigem Laub und reinweißen Blüten. Diese Art stammt aus den Wäldern rund um das Schwarze Meer. Sie wirkt schön in Tuffs in Beet und Steingarten, eignet sich aber auch zum Verwildern.

Das Woronow-Schneeglöckchen gilt als robust und ausbreitungsfreudig. Sein Laub zeigt ein frisches Blattgrün. Foto: Karin Stern

Gepflanzt werden die kleinen Zwiebeln ab September. Für eine üppige Blüte im darauffolgenden Frühjahr sollte man auf frische, pralle und saftige Zwiebeln achten und sie gleich nach dem Kauf 5 bis 8 cm tief einpflanzen. Ausgetrocknete Zwiebeln treiben im Frühjahr meist nicht aus. Mancher Liebhaber kauft bestimmte Sorten blühend im Frühjahr, denn nur so lassen sich die spezifischen Merkmale zweifelsfrei erkennen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass damit der Kauf vertrockneter, ihrer Triebkraft beraubter Zwiebeln vermieden wird. Während der Abblühphase ist der beste Termin für die Vermehrung durch Teilung der Horste. Wer im Gartenmarkt zum Ende der Blühsaison reduzierte Pflanzen im Topf bekommt, sollte beherzt zugreifen. Geduldigere Naturen schwören auf die Vermehrung durch Aussaat. Dafür drückt man die reifen Samenkapseln einfach an der gewünschten Stelle in den Boden. Bis zur ersten Blüte können durchaus drei bis vier Jahre vergehen. Ameisen sorgen außerdem für die Ausbreitung der Samen im Garten. Nach der Blüte brauchen Schneeglöckchen ausreichend Zeit, um ihr Laub einzuziehen. Die Zwiebel lagert die Nährstoffe als Kraftreserve für den nächsten Austrieb ein. An geeigneten Standorten erweisen sich Schneeglöckchen als angenehm pflegeleicht, da sie keinerlei Düngung benötigen und am liebsten ungestört wachsen.

Teilweise Tilgungsfreistellung möglich

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Knapp drei Monate nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Küsten hat die Landesregierung ihr Darlehens-Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ um eine Härtefallregelung erweitert.

Das Angebot richtet sich wie schon das Darlehensprogramm selbst an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Ostseeflut im Oktober Schäden entstanden sind, erklärte Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens. 

Voraussetzung für den Härtefallbonus ist ein genehmigter Darlehensantrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) landesweit 50 Anträge vor, rund 2 Mio € an Darlehen wurden bereits ausgezahlt. Insgesamt stellt die Landesregierung 20 Mio € für Sturmfluthilfen bereit. Härtefallanträge können voraussichtlich noch vor Ostern über die Hausbank gestellt werden. Damit können Darlehen bis zu 50.000 € teilweise tilgungsfrei gestellt werden.

Ein Härtefallkriterium ist beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war. „Darin kommt das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich aktiv gegen Naturereignisse absichern wollten“, so Carstens.
Die Darlehen dürfen den Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 € für Privatpersonen und 10.000 € für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz für die auf fünf Jahre befristeten Darlehen – für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen – liegt bei 1 % und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins.

Weitere Härtefallkriterien für Privatpersonen:

Obergrenzen für das Jahreshaushaltseinkommen: Einpersonenhaushalt 60.000 €, Zweipersonenhaushalt 120.000 €. Für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 10.000 € an bis maximal 180.000 €. Herangezogen wird der jüngste Steuerbescheid.

Obergrenzen für das Haushaltsnettovermögen: Einpersonenhaushalt 200.000 €, Zweipersonenhaushalt 250.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 20.000 € bis maximal 370.000 €.
Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass in folgender Höhe gewährt: Einpersonenhaushalt 10.000 €, Zweipersonenhaushalt 16.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 3.000 € bis maximal 34.000 €.

Private Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten als Privatpersonen. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt. Sie erhalten die gleichen Pauschalbeträge in Abhängigkeit der Anzahl an Haushaltsmitgliedern. Je nach Höhe kann es zu einem vollständigen Tilgungserlass kommen.

Für gewerbliche Antragsteller:

Die Höhe des Sachschadens muss mindestens 50 % des Betriebsvermögens betragen.

Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass gewährt. Er beträgt 50 % des gewährten Förderdarlehens. Es handelt sich ausschließlich um einen teilweisen Tilgungserlass.

Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-%igen Tilgungserlass. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt.

Equal Pay, Frauenrechte und Farming in China

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„Wir wissen einfach sehr wenig über dieses Land“, lautete das Fazit von Petra Bentkämper nach ihrer Chinareise. Die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) bereiste China gemeinsam mit einer Delegation unter Führung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, um die Perspektiven von Frauen in ländlichen Regionen zu vertreten und das internationale Netzwerk des dlv zu erweitern.

Ein Highlight sei für sie aber zunächst das Treffen mit der staatlichen Frauenorganisation All China Women‘s Federation gewesen, resümiert Bentkämper. „Bei allen Unterschieden und Widrigkeiten finde ich es umso wichtiger, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und sich auf eine gegenseitige Verständigung einzulassen.“ So sei es bei dem Treffen um Themen wie Ernährungsbildung, Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen, Mammografie, häusliche Gewalt gegen Frauen sowie die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit spezifisch in ländlichen Regionen gegangen. „Beim Thema Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen gab es einen enormen Sprung nach vorn mit dem Frauenrechtsgesetz aus 2021, welches die Rechte von Frauen besonders auch im Falle von Scheidungen stärkt“, so Bentkämper. Aufhorchen ließ sie, welche drastischen Strafen drohten. So riskierten überführte Männer starke wirtschaftliche Sanktionen wie den Entzug der Wohnung.

Petra Bentkämper mit einer chinesischen Agrarstudentin.  Fotos: dlv

„Gleichwohl habe ich an vielen Stellen wahrgenommen, dass unsere Länder beim Thema Geschlechtergerechtigkeit an sehr unterschiedlichen Punkten stehen.“ So sei es für eine Chinesin fast unvorstellbar, ihr Kind in die Obhut ihres Mannes zu geben, wenn zum Beispiel eine abendliche Fortbildung anstehe. Das übernehme die Mutter oder Schwiegermutter. Es sei enorm zu beobachten, welches Arbeitspensum chinesische Frauen und Männer bewältigten. Die Arbeitstage dauerten oft zwölf Stunden, die Arbeitswoche habe sechs Tage. Wenn es um Equal Pay gehe, geben es große Unterschiede zwischen der Stadt, wo die Löhne recht gut angeglichen seien, und dem Land. Das wurde auch im Rahmen eines Landwirtschaftsempfangs auf Einladung der deutschen Botschafterin in China, Dr. Patricia Flor, deutlich. So erfuhren die Gäste, dass Frauen in den ländlichen Regionen Chinas dringend Unterstützung und Förderung benötigten, um in ihrer heimatlichen Region weiterhin leben zu können.

Beeindruckt zeigte sich die LandFrauenpräsidentin vom Wissen über gesunde Ernährung und über die Erfolge Chinas in der Bekämpfung des Hungers in seiner Bevölkerung. Ein gutes Beispiel sei die Mensa der Chinese Agricultural University. „Das war einfach phänomenal“, so Bentkämper. „Dort werden bis zu 4.000 Studenten versorgt. Es gibt eine unfassbare Vielfalt an Speisen und Beilagen, und vor allem wird von einem Tier alles verwertet.“ Bei einem Selbstversuch konnten die Gäste erfahren, wie die digitale Gemeinschaftsverpflegung per Handy und QR-Code funktioniert. Jede Speise werde aufs Gramm genau abgemessen, alles funktioniere reibungslos, es werde langsam gegessen, und in den Abfalleimern landeten lediglich Knochen, so die Beobachtung der LandFrau.

Bei weiteren Treffen der Delegation ging es um die Themen Agro-Biodiversität und Grüne Transformation. Zudem besuchten die Vertreter der Fleischindustrie, der Agrarwirtschaft, der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaft die Biofarm „Shared Harvest“. Diese sei mit Hühnerhaltung, Erdgewächshaus und Parzellen zum Mieten eher mit einem Bauernhof als Lernort für die Städter zu vergleichen gewesen, so die dlv-Präsidentin. Und sie hat auch gelernt, was den Chinesen nach einem Treffen besonders wichtig ist: das Überreichen von Visitenkarten. Das sei fast eine feierliche Zeremonie, denn die Karte werde mit beiden Händen und für den Bedachten lesbar überreicht, berichtet sie.

Vor der Chinese Agricultural University in Peking. 

Da steppte der Bär!

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Auf Einladung des LandFrauenvereins Bredstedt-Reußenköge und seiner Nachbarvereine kam Michael Thürnau als Moderator zum Bingospiel in die Koogshalle in Reußenköge. Seit den 1980er Jahren ist der „Bingobär“ durch NDR- Rundfunk und -Fernsehen bekannt und beliebt. Jetzt war die Möglichkeit, ihn leibhaftig auf der Bühne zu erleben.

Der „Bingobär“ Michael Thürnau moderierte die Veranstaltung.

Mit über 200 Frauen war die Halle besetzt, vor Anspannung knisterte die Luft, denn im Kauf einer Eintrittskarte waren nicht nur ein Abendbrot, sondern auch zwei Bingospielkarten enthalten.

Großzügig hatten Firmen und Privatpersonen aus Bredstedt-Reußenköge und den umliegenden Gemeinden ansprechende Preise gestiftet, die den Reiz mitzumachen noch erhöhten. Der „Gabentisch“ war voll. Es kam die berechtigte Hoffnung auf, mindestens einen Preis ergattern zu können.

Erfüllt von den tollen Eindrücken dieses Abends und bepackt mit gewonnenen Schätzen gingen die Teilnehmerinnen am Ende der Veranstaltung nach Hause.

Ein spannendes Jahr steht vor uns

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Am ersten Freitag im Januar fand die Klausurtagung des Agrarausschusses statt. Dieses Jahr trafen wir uns auf dem Hof Kirchhorst in Groß Wittensee zwischen Rendsburg und Eckernförde. Es traf sich das Agrarauschusssprecherteam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und Henrik Wickhorst, dem Vertreter des Landesvorstandes, um die Jahresplanung 2024 anzugehen und Aufgabenverteilung für bevorstehende Veranstaltungen zu besprechen.

Bevor wir in die Jahresplanung einsteigen konnten, machten wir uns über die Rolle des Agrarausschusses Gedanken und tauschten uns darüber aus. Welche Erwartungen haben unsere Mitglieder an uns? Nach dem Zusammentragen der Ergebnisse ergab sich schnell ein einheitliches Bild: Unsere Mitglieder erwarten von uns, dass wir den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentieren und spannende, aktuelle und innovative Agrarausschusstreffen anbieten.

Wiebke Wendt erstellt eine Tagesordnung für die Klausurtagung des Agrarausschusses.

Anschließend ging es an die Zuständigkeiten. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine innerhalb des laufenden Jahres zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter sind zum Beispiel das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst, die Sommeragrarexkursion und die vielen Agrarausschusstreffen, des weiteren der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), welcher dreimal im Jahr tagt, sowie die Erntekronenübergaben, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden müssen. Insgesamt gab es 40 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurde gleichmäßig auf das Sprecherteam aufgeteilt, und jeder ist jetzt für Aufgaben zuständig, die ihm Freude bereiten.

Danach warfen wir einen Blick auf den bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender, um die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden Überlegungen zu Themen und Exkursionen getroffen. Die bevorstehenden und geplanten Agrarausschusstreffen und Exkursionen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Durch die neue Fördermitgliedschaft im Verein Ziel.SH (siehe vorige Ausgabe) steht in diesem Jahr ein weiteres großes und sehr spannendes Projekt auf der Tagesordnung: die Grünen Innovationstage auf Gut Steinwehr am 29. und 30. Mai. Genauere Informationen wird es dazu in kurzer Zeit geben.

Eine Besonderheit hatte diese Klausurtagung allerdings: Der Landesvorstand machte sich am Abend bei Schneegestöber auf den Weg zu uns nach Groß Wittensee, denn diese Klausurtagung sollte zugleich zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. Zudem gab es eine Austauschrunde zu gemeinsamen Terminen und der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes. Eine solche Klausurtagung ist sehr wichtig für die Arbeit im Agrarausschuss und nicht mehr wegzudenken.

Im Frühjahr den Bodenzustand beachten

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Nach Ende der regulären Sperrfrist (mit Ablauf des 31. Januar – bei vorverlegter Sperrfrist mit Ablauf des 15. Januar) gilt es nach Düngeverordnung (DÜV), für die Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln neben der verpflichtenden Düngebedarfsermittlung (https://www.bauernblatt.com/der-start-in-die-neue-duengesaison/) weitere Auflagen zu beachten. Insbesondere das Vermeiden eines Abschwemmens der Nährstoffe und damit ein direkter Eintrag in benachbarte Flächen und in Gewässer ist Hintergrund für diese Auflagen.

Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen, sehr nassen Frühjahr wird auf vielen Betrieben wieder eine möglichst frühe Düngemaßnahme angestrebt. Für N-haltige Düngemittel (mehr als 1,5 % N in TM) ist dies mit Ablauf der Sperrfrist zum 1. Februar möglich. Sollte für den Betrieb ein Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) genehmigt worden sein, dann ist eine Aufbringung bereits am 16. Januar möglich, jedoch nur für die in dem genehmigten Sperrfristverschiebungsantrag aufgeführten Kulturarten. Auch sind die abweichenden Vorgaben für Flächen innerhalb der N-Kulisse zu beachten. Nicht immer ist die Befahrbarkeit gegeben und passt die Witterung (dazu später mehr).

Gesonderte Sperrfristen beachten

Für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ist eine Aufbringung bereits ab dem 16. Januar außerhalb der N-Kulisse möglich. Innerhalb der N-Kulisse ist für diese Düngemittel auch der Beginn der Düngesaison am 1. Februar einzuhalten. Mit der aktuellen DÜV ist zudem eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem P-Gehalt (mehr als 0,5 % P in TM) eingeführt worden, welche mit Ablauf des 15. Januar endet. Eine Übersicht aller Sperrfristen ist unter https://t1p.de/lsaeq zu finden. Ein Verstoß gegen diese gewässerschutzorientierten Regelungen kann Kürzungen in den Direktzahlungen zur Folge haben.

Einschränkungen in der Aufbringung

Solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist, ist nach DÜV ein Aufbringen von N- oder P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nicht erlaubt. Ein Boden gilt als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Zu erkennen ist dies, wenn auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder aber wenn beim Formen des Bodens in der Hand (außer bei Sand) Wasser heraustritt. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn dessen Oberfläche durch die Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.

Auf den zurzeit deutlich wassergesättigten Böden ist ein Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln nach DÜV ausgeschlossen.

Kein Aufbringen auf gefrorenem Boden

Das früher in der Praxis häufig genutzte Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln auf überfrorenem oder leicht gefrorenem Boden unter bodenschonenden Aspekten ist nach der aktuellen DÜV nicht mehr möglich. Dies ist auch bei leichten Nachtfrösten, die nur die oberen Zentimeter gefrieren lassen, der Fall. Auch hier ist die bodenschonende Ausbringung nicht erlaubt. Der Zustand des Bodens während des Aufbringens ist entscheidend und nicht, ob ein erwartetes Auftauen über Tag den Boden wieder aufnahmefähig macht. Diese Vorgaben führten im vergangenen Frühjahr zu erheblichen Verzögerungen der Düngemaßnahmen und brachten die Nährstoffe erst sehr spät in der Vegetation auf die Flächen.

Organische Düngung auf bestelltem Ackerland

Auf bestelltem Ackerland dürfen die flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste nach Ende der Sperrfrist ausschließlich streifenförmig auf dem Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies ist auch für Flächen mit im Herbst gesäten Zwischenfrüchten gültig. Eine Breitverteilung in den Zwischenfruchtbestand wäre nur möglich, sofern eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von vier Stunden (innerhalb der N-Kulisse reduziert auf eine Stunde) gewährleistet ist und sich die Aussaat der Folgekultur zeitnah anschließt. Eine Zwischenfrucht kann daher beispielsweise nicht bereits im Februar breit verteilt gedüngt und umgebrochen werden, wenn erst bedeutend später ein Silomais angesät werden soll. Für diesen Fall ist eine streifenförmige Aufbringung in moderater Höhe zu vitalen Zwischenfrüchten (kein Ausfallgetreide!) möglich, sofern nach Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung ein Düngebedarf ableitbar ist.

Gewässerabstände beachten

Im Allgemeinen ist bei der Düngung darauf zu achten, dass es zu keinem Eintrag und keinem Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und schützenswerte natürliche Lebensräume kommt. Dementsprechend sind in der DÜV sowohl für N- und P-haltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate als auch Pflanzenhilfsmittel Abstandsregelungen zu Gewässern definiert. Neben diesen Vorgaben nach DÜV gelten weitere Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (Glöz 4, gültig seit 1. Januar 2023). Eine detaillierte Zusammenstellung ist der Übersicht auf Seite 39 zu entnehmen.

Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von mehr als 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. In diesem Streifen ist jedoch grundsätzlich ein Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln möglich. Überlagert wird dies jedoch von den Vorgaben nach DÜV und nach Glöz 4.

Glöz 4 besagt: Es sind 3 m Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, auf denen das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Demnach gilt es für Betriebe, welche einen Sammelantrag stellen, einen Pufferstreifen von 3 m einzuhalten. Für Gemeinden, in denen die Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, wurde über eine schleswig-holsteinische Länderermächtigung eine Ausnahme erteilt und die Abstandsbreite hier auf 1 m verringert. Gültig ist dies jedoch nicht für Flächen in der N-Kulisse und Flächen an berichtspflichtigen Gewässern.

Fazit

Nach Ende der in der DÜV definierten Sperrfristen sind bei der Aufbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln weitere Einschränkungen zu beachten. Insbesondere ist eine Aufbringung verboten, solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Ziel ist es, direkte Einträge oder Abschwemmungen von Nährstoffen in Gewässer zu vermeiden. Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.

Furcht vor Dumpingpreisen

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Die Milchindustrie der Ukraine beklagt zunehmende Handelshemmnisse vonseiten einiger EU-Mitgliedstaaten. Der geschäftsführende Direktor des ukrainischen Milchindustrieverbandes, Arsen Didur, geht vor allem mit Polen und Bulgarien hart ins
Gericht.

Das Verhängen von Handelsbeschränkungen liegt eigentlich ausschließlich in der Kompetenz der EU-Kommission. Vor allem das nach dem russischen Angriffskrieg zunächst äußerst gute Verhältnis zwischen Polen und der Ukraine ist offenbar nach wie vor sehr angespannt.

Lage an polnischer Grenze

Gerade an der polnischen Grenze bestehen laut Didur weiterhin deutliche Probleme, die einem reibungslosen Handelsverkehr im Weg stehen. Den ukrainischen Händlern machten vor allem die wiederkehrenden Grenzblockaden der polnischen Bauern und Spediteure zu schaffen. In Polen wiederum fürchte man sich vor Dumpingpreisen und sinkenden Marktanteilen durch die ukrainischen Agrareinfuhren. Zudem seien die Grenzformalitäten nach wie vor unnötig bürokratisch, so der Verbandschef.

Auch nach dem Amtsantritt des neuen pro-europäischen Regierungschefs Donald Tusk in Polen Anfang Dezember habe es noch keine Verbesserungen gegeben. Allerdings habe sich seitdem der Ton in den bilateralen Auseinandersetzungen gemäßigt.

Vonseiten der Kommission hieß es, dass man Polen, die Slowakei und Ungarn bereits mehrfach aufgefordert habe, sämtliche Handelsrestriktionen aufzuheben. Stattdessen könnten die Länder Informationen zu den ukrainischen Einfuhrmengen bereitstellen. Ziel sei es, zwischen allen Ländern – inklusive der Ukraine – ein Einvernehmen zu erzielen.

Milchpulvereinfuhr kappen

Verärgert zeigt sich Didur zudem über die Forderung der bulgarischen Regierung, die Einfuhr von ukrainischem Magermilchpulver auf 40 bis 60 t pro Woche zu begrenzen. Bisher hätten sich die Einfuhren auf rund 250 t je Woche belaufen. Der zuständige Sprecher der EU-Kommission erklärte, dass man den Fall nicht kommentieren könne. Eine offizielle Beschwerde sei bisher nicht eingegangen. Nach Didurs Angaben ist die Handelsbilanz Bulgariens für die Milchindustrie ohnehin negativ. Das von der Regierung in Sofia vorgebrachte Argument, die eigenen Milchbauern schützen zu wollen, sei daher vorgeschoben. Der Verbandschef vermutet, dass Polen Druck auf Bulgarien mache, um eigene Produkte dort abzusetzen. Nun werde man auf Ebene der Verbandsvertreter mit der bulgarischen Milchbranche in den Dialog eintreten.

Mitte September waren die Handelsschutzmaßnahmen der Europäischen Union gegen ukrainische Getreide- und Ölsaateneinfuhren nach Polen, in die Slowakei, nach Ungarn sowie Rumänien und Bulgarien nicht verlängert worden. Die Brüsseler Kommission hatte dies damals damit begründet, dass sich die Ukraine im Gegenzug bereit erklärt habe, Maßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Anstieg der Einfuhren in die EU zu verhindern. age

Brasiliens Geflügelfleischexporteure melden für 2023 weiteren Mengenrekord

Brasiliens Geflügelfleischexporteure haben 2023 einen neuen Mengenrekord aufgestellt. Laut einer ersten Schätzung, die kurz vor Jahresabschluss von der brasilianischen Vereinigung Tierisches Protein (ABPA) vorgelegt wurde, gingen insgesamt 5,1 Mio. t frisches und verarbeitetes Geflügelfleisch in den Export. Im Gesamtjahr 2022 war die Ausfuhrmenge noch 6,8 % niedriger gewesen, hatte aber bereits damals die vorherigen Mengenrekorde gebrochen. Auch die Produktionsmenge an brasilianischem Geflügelfleisch wuchs der ABPA-Schätzung zufolge 2023 an, und zwar um 2,6 % auf 14,8 Mio. t. Zu den im Berichtsjahr erzielten Umsätzen der Geflügelfleischbranche sowie zu den Absatzmengen in einzelnen Exportmärkten äußerte sich die ABPA bislang nicht. Für 2024 rechnet der Branchenverband mit einer weiteren Aufwärtsentwicklung im Geflügelfleischexport.

Auch die brasilianischen Schweinefleischausfuhren vergrößerten sich nach Einschätzung der ABPA 2023. Sie dürften einen neuen Mengenrekord erreicht haben, nachdem sie im Vorjahr kurz geschwächelt hatten. Die Vereinigung rechnet für 2023 mit einem Schweinefleischexport des südamerikanischen Landes in Höhe von 1,2 Mio. t; das wären 8,9 % mehr als im Vorjahr. 2022 war die Ausfuhrmenge um rund 1 % geschrumpft, nachdem sie 2021 um 11 % gestiegen war. Die Produktionsmenge an Schweinefleisch im Gesamtjahr 2023 veranschlagte die ABPA auf 5,1 Mio. t und damit um 2,3 % höher als 2022. Für das nun angelaufene Jahr sieht die Vereinigung gute Chancen für einen weiteren Anstieg der Exporte, etwa durch die Erschließung neuer Märkte und wegen einer verstärkten Präsenz auf bereits konsolidierten Bestimmungsorten. Dazu werde auch die fortschreitende Verkleinerung der Lieferungen von wichtigen Wettbewerbern wie der Europäischen Union und Kanada beitragen.

Bis einschließlich November wurden laut der Vereinigung der brasilianischen Rindfleischexporteure insgesamt rund 2,2 Mio. t und damit 6,6 % mehr Rindfleisch exportiert als im Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2022 hatte Brasilien knapp 2,3 Mio. t Rindfleisch exportiert. age

Nach den Protesten muss es weitergehen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine positive Bilanz zum Auftakt der Aktionswoche gegen die Sparpläne der Bundesregierung in der Landwirtschaft gezogen. Auch BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht zeigte sich am Dienstag zufrieden mit dem Start der Protestwoche in Schleswig-Holstein. Viele Landwirtinnen und Landwirte hätten ein deutlich wahrnehmbares Zeichen gesetzt, dass die Grenze der Belastbarkeit durch die geplanten Steuererhöhungen überschritten wird. „Die Landwirtinnen und Landwirte erlebten bei den Traktordemonstrationen landauf und landab viel Zustimmung und Rückhalt in der Bevölkerung“, machte Rukwied deutlich.

Es gibt aber auch weniger positive Bilder. Bei einer Demonstration am vorigen Donnerstag in Schlüttsiel wurde Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) bedrängt und konnte die Fähre nicht verlassen. Auch waren bei Demonstrationszügen wieder nationalistische und geschmacklose Symbole wie Galgen zu sehen. Solche Bilder und Nachrichten stehen bei allen Sendern sofort an erster Stelle und diskreditieren die gesamte Aktion. So konnte es nicht lange dauern, bis der Verfassungsschutz zitiert wurde, dass angesichts der Bauernproteste ein anhaltendes Interesse von Extremisten zu erkennen sei, die die Proteste für sich zu vereinnahmen drohen. Auch die Regierungsspitze hat sich kritisch geäußert. Allen voran Vizekanzler Habeck in einem minutenlangen Video. Sein Kommentar der Proteste wurde zur moralischen Lehrstunde über die drohende Vereinnahmung durch extreme Randgruppen. Habeck sprach von „Umsturzfantasien“ und: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten diese Verunsicherung kapern“. Als seien die Bauernproteste ein Ausdruck von Verunsicherung.

Die Bauern wissen genau, warum sie auf die Straße gehen: 21,48 ct sind der Steueranteil, den Agrar- und Forstbetriebe pro Liter Diesel gegen Nachweis erstattet bekommen. Und genau diese 21,48 ct haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Das zeigt, wie groß der Druck auf dem Kessel ist, durch überbordende Bürokratie und Ordnungsrecht, zunehmende Restriktionen, Wettbewerbsverzerrungen, fehlende rechtliche Entscheidungen und ja, mitunter durch die Behandlung als gesellschaftliche Randgruppe.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) kritisierte beim Dreikönigstreffen seiner Partei scharf die Form der Proteste im Agrarsektor, den er als „hochsubventioniert“ ansieht. Er hielt die Blockademaßnahmen für „unverhältnismäßig“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, Kritik sei Teil der Demokratie. Aber der Zweck heilige nicht alle Mittel. Deshalb gehe es, nachdem Teile der Kürzungen beim Agrardiesel nach Protesten wieder zurückgenommen wurden, jetzt darum, Maß und Mitte zu halten. Ehrlich machte sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der in einem Interview zugab, in der Vergangenheit hätten auch die Grünen erlebt, dass die eine oder andere Demonstration von Trittbrettfahrern unterlaufen wurde. „Ein Hase sollte den anderen nicht dran erinnern, dass er lange Ohren hat“, so Özdemir. Man müsse die Bauern nicht belehren.

Die Bäuerinnen und Bauern wehren sich dagegen, in eine extreme Ecke gestellt zu werden. An vielen Fahrzeugen wurden Aufkleber angebracht mit der Aufschrift „Landwirtschaft ist bunt und nicht braun“, um sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren. Die meisten Bauern lehnen es schlichtweg ab und haben kein Interesse daran, dass sich die öffentliche Debatte hin zu den extremen Randgruppen verschiebt. Das politische System hat seine Funktionsfähigkeit gezeigt und hat reagiert. Das grüne Nummernschild bleibt steuerfrei. Zumindest so weit hatte der Protest der Bauern Erfolg. Ob und wieweit die Subvention auf Agrardiesel abgeschmolzen wird, wird der jetzt beginnende parlamentarische Prozess zeigen.

Die Antwort auf die Frage, „Was kommt nach der Protestwoche?“, kann nur heißen: beruhigen, schnellstens den Dialog suchen und sich wieder sachlich annähern. Einen ersten Vorschlag machte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), eine Kommission mit allen relevanten Interessenvertretern zur Zukunft der Landwirtschaft einzuberufen, als Agrar-Allianz, um einen Gesellschaftsvertrag für die heimische Landwirtschaft zu schließen.

Wachstumschancen auf wackeligen Beinen?

Heikle politische Gemengelagen, Inflationsdruck und ein turbulentes Marktumfeld sorgen nicht nur deutsche Landwirte. Auch Industrieunternehmen leiden unter den derzeitigen Entwicklungen im Weltgeschehen. Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz einer konjunkturellen Abschwächung entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen.

Der Bundesrat hat am 17. November 2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz „Wachstumschancengesetz“ – verabschiedet. Das übergeordnete Ziel sind die Sicherstellung der Liquiditätssituation und die Stützung der konjunkturellen Lage. Weiterhin sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, innovative und richtungweisende Investitionen für die Zukunft zu wagen. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, werden die gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nach derzeitigem Stand ist das Gesetzesvorhaben jedoch ausgebremst. Das mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat vorerst gestoppt.

Unter anderem soll das Wachstumschancengesetz zahlreiche steuerrechtlich relevante Formulierungen enthalten.

Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auch für landwirtschaftliche Unternehmer gibt es einige bedeutende Änderungen der Gesetzesformulierungen. Dieses betrifft sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerliche Themenfelder. Vor allem bei den ertragsteuerlichen Themen ist das Augenmerk des Gesetzgebers bezüglich der Liquiditätssicherung deutlich erkennbar. So gibt es diverse Änderungen, die eine erhöhte Inanspruchnahme des Abschreibungsvorlumens auf Investitionen zulassen.

Im Folgenden werden die aus landwirtschaftlicher Sicht bedeutendsten Änderungen dargestellt.

• Anhebung der GwG-Grenze, § 6 Absatz 2 EStG

Derzeit können Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter sofort abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 € netto betragen. Dieser Wert wird auf 1.000 € angepasst werden.

• Rückkehr der degressiven ­Abschreibung, § 7 Absatz 2 EStG

Bereits in Zeiten, die durch die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie gezeichnet waren, konnte diese degressive Abschreibung für Investitionen (AfA), die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 getätigt worden sind, in Anspruch genommen werden. Dies gilt fortan wieder für Investitionen, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 getätigt worden sind beziehungsweise getätigt werden. Die degressive AfA soll das maximal Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung ermöglichen, dabei aber 25 % nicht überschreiten.

• Erhöhung der Sonderabschreibungsmöglichkeit, § 7g Absatz 5 EStG

Derzeit können Unternehmen unter Einhaltung der Gewinngrenze in Höhe von 200.000 € bis zu 20 % zusätzliche AfA im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und in den darauffolgenden vier Jahren geltend machen. Künftig erhöht sich der Prozentsatz auf 50 %.

• Absenkung des Pauschalsteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, § 24 Absatz 1 UStG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird der Pauschalsteuersatz für Land- und Forstwirte auf voraussichtlich 8,4 % für Ausgangsleistungen abgesenkt werden. Somit wird dieser von ursprünglich 10,7 % zum wiederholten Mal gemindert und für viele Betriebe weiterhin unattraktiver. Bereits zum 1. Januar 2022 wurde er von 10,7 % auf 9,5 % und mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 9,5 % auf 9,0 % gemindert. Die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 € bleibt unberührt.

• Berechnung der Steuer nach ­vereinnahmten Entgelten, § 20 Absatz 1 UStG

Bislang konnten Unternehmer, deren Umsätze 600.000 € im Kalenderjahr nicht überschreiten, ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten ermitteln. Diese Grenze wird nunmehr auf 800.000 € erhöht werden.

• Einführung der Klimaschutz-Investitionsprämie

Mit der Einführung der Investitionsprämie soll die Transformation der Wirtschaft in Richtung von mehr Klimaschutz ­gefördert werden. Gefördert werden 15 % der förderfähigen Kosten (mindestens 10.000 €) für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn dies dazu beiträgt, die Energieeffizienz des Unternehmens nachgewiesenermaßen zu verbessern. Der Nachweis hat durch einen zugelassenen Energieberater zu erfolgen. Ausgenommen von dem Kreis der Begünstigten sind ausdrücklich Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors und der Sektor der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was gilt es sonst zu beachten?

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Verwendung elektronischer Rechnungstellung (E-Rechnung) für den sogenannten Business-to-Business-Bereich (B2B) eingeführt werden. Dies gilt somit auch fast flächendeckend für landwirtschaftliche Unternehmer, da sich die Mehrheit der Umsätze im B2B-Bereich befinden. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte statt auf Papier oder in einer Bilddatei wie zum Beispiel als PDF in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar.

Die verpflichtende Verwendung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025 soll die Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches Meldesystem der Verwaltung sein. Die Einführung der E-Rechnung soll schrittweise erfolgen.

Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 sollen sonstige Rechnungen auf Papier weiterhin geduldet werden. Vorgaben in Bezug auf die Wahl eines geeigneten Dateiformats liegen derzeit nicht vor. Bereits ab dem 1. Januar 2025 gilt ebenso, dass jeder zumindest in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen im Empfang zu nehmen. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungsstellung auch nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.

Vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 dürfen nur die Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 € nicht übersteigt, weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen übermitteln, deren Format nicht dem vorher bestimmten elektronischen Format entspricht. Ab dem 1. Januar 2028 sind die technischen Anforderungen und ihre technische Übermittlung zwingend einzuhalten.

Obgleich es derzeit berechtigte Zweifel an der zeitlichen Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung gibt, so ist die Marschrichtung doch sehr deutlich. Jedem Unternehmer sollte klar sein, dass der Weg zur E-Rechnung zwangsweise auch den Schritt in Richtung Digitalisierung bedeutet. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dieser Zwang auch als Chance oder Gelegenheit aufgefasst werden kann, bislang kaum hinterfragte Prozesse zu durchleuchten und zu verschlanken. Der Markt hält bereits viele brauchbare digitale Bürolösungen bereit. Für viele Unternehmer sind digitale Prozessabläufe auch in Zusammenarbeit mit den Steuerbüros bereits heute nicht mehr wegzudenken.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz lässt einige deutliche Signale erkennen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist erfreulich, dass durch die Anpassungen im Bereich der Abschreibungen mehr Flexibilität geschaffen werden soll. So kann in volatilen Zeiten den damit verbundenen steuerlichen Ausschlägen besser entgegengewirkt werden. Hingegen wird vor allem die umsatzsteuerliche Pauschalierung als Privileg für landwirtschaftliche Unternehmer zunehmend unattraktiver. Die geplanten Vorhaben in Bezug auf die verpflichtende Einführung der E-Rechnung sollten als Chance für den Einstieg in die Digitalisierung gesehen werden. Über das tatsächliche Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes in der derzeitigen Fassung wird der Vermittlungsausschuss erst noch beraten müssen.