Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) und den übrigen Landesbauernverbänden intensiv an der Online-Konsultation des Bundesumweltministeriums zum Nationalen Wiederherstellungsplan beteiligt. Bis Mitte des Jahres konnten Verbände, Behörden und Bürger ihre Stellungnahmen zum mehr als 1.100 Seiten starken Planentwurf einreichen. Ziel des Plans ist die nationale Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung.
Der BVSH unterstützt ausdrücklich das Ziel, Artenvielfalt zu erhalten und Natur zu fördern. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass Naturschutz in einer intensiv genutzten Kulturlandschaft nur gemeinsam mit den Landbewirtschaftern gelingen kann. Die Stellungnahme fordert deshalb einen klaren Kurswechsel: weg von zusätzlichen ordnungsrechtlichen Vorgaben und hin zu freiwilligen, kooperativen Maßnahmen mit einer verlässlichen Finanzierung.
Aus Sicht des Berufsstandes verfolgt die Wiederherstellungsverordnung einen zu stark rückwärtsgewandten Ansatz. Historische Zustände von Lebensräumen ließen sich unter den Bedingungen des Klimawandels vielfach weder sinnvoll noch dauerhaft wiederherstellen. Stattdessen müsse Naturschutz an den heutigen Gegebenheiten ansetzen und die landwirtschaftliche Nutzung als Teil der Lösung begreifen.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die fehlende Planungssicherheit. Nach Auffassung des Berufsstandes dürfen neue Wiederherstellungsmaßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Eigentumsrechte und Bewirtschaftungsfreiheit müssten gewahrt bleiben. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der FFH-Richtlinie hätten gezeigt, dass aus zunächst freiwilligen Ansätzen häufig schrittweise verbindliche Auflagen entstanden seien. Ein solcher Vertrauensverlust dürfe sich nicht wiederholen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die bislang unzureichende Finanzierung. Der Wiederherstellungsplan enthalte zahlreiche Maßnahmen und umfangreiche Flächenkulissen, lasse aber offen, wie diese langfristig finanziert werden sollen. Es werden deshalb zusätzliche Mittel außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie ein verbindlicher finanzieller Ausgleich für alle Leistungen der Landbewirtschafter gefordert. Nach Berechnungen des DBV wären allein für kooperative Biodiversitätsmaßnahmen auf 5 bis 10 % der Landwirtschaftsfläche jährlich 1 bis 2 Mrd. € erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Forderung nach einer vollständigen Bestandsaufnahme bereits vorhandener Naturschutzflächen. Schutzgebiete, Kompensationsflächen und bereits umgesetzte Naturschutzmaßnahmen müssten vollständig auf die Wiederherstellungsziele angerechnet werden. Vorrang solle die qualitative Aufwertung bestehender Naturschutzflächen haben, bevor weitere landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen werden.
Auch zu den einzelnen Maßnahmen des Wiederherstellungsplans wird ausführlich Stellung genommen. So wird bei den geplanten Maßnahmen für FFH-Mähwiesen darauf hingewiesen, dass diese wertvollen Lebensräume erst durch jahrzehntelange landwirtschaftliche Nutzung entstanden seien und nur durch eine wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung dauerhaft erhalten werden könnten. Zusätzliche Nutzungseinschränkungen würden insbesondere Vieh haltende Betriebe treffen und die ohnehin angespannte Flächenkonkurrenz weiter verschärfen. Gefordert werden daher Bestandsschutz, rechtssichere Kartierungen, attraktive Anreize statt reiner Entschädigungen sowie eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Landwirte.
Kritisch bewertet der Verband außerdem die vorgesehenen Programme zum Insektenschutz und zur Förderung von Bestäubern. Der Schutz der Artenvielfalt werde ausdrücklich unterstützt. Allerdings dürften bestehende freiwillige Agrarumweltmaßnahmen nicht durch immer neue ordnungsrechtliche Vorgaben verdrängt werden. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass der Rückgang von Insekten zahlreiche Ursachen habe und nicht allein der Landwirtschaft zugerechnet werden könne.
Ein weiterer Hauptaspekt der Stellungnahme betrifft den Moorschutz. Die Landwirtschaft erkennt die große Bedeutung intakter Moore für den Klimaschutz ausdrücklich an. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Wiedervernässungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, ländliche Räume, Bewirtschafter und Eigentümer haben können. Gerade in Schleswig-Holstein befinden sich viele landwirtschaftlich genutzte Flächen auf organischen Böden und bilden die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Familienbetriebe. Eine großflächige Wiedervernässung darf deshalb nicht gegen die Eigentümer und Bewirtschafter erfolgen. Der Verband fordert, dass Moorschutzmaßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Basis umgesetzt werden, mit einer langfristig gesicherten Finanzierung verbunden sind und den Betrieben wirtschaftlich tragfähige Perspektiven eröffnen. Dazu gehören insbesondere ein vollständiger Ausgleich von Ertrags- und Vermögensverlusten sowie die Förderung alternativer Nutzungsformen, soweit diese im Einzelfall praktikabel sind. Klimaschutz auf Moorstandorten kann nur erfolgreich sein, wenn ökologische Ziele und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang gebracht werden.
Genau darin sieht der BVSH den entscheidenden Erfolgsfaktor für die gesamte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung: Die Ziele des Natur- und Artenschutzes können nur gemeinsam mit den Betrieben erreicht werden – nicht gegen sie. Voraussetzung dafür sind Praxistauglichkeit, Planungssicherheit, Freiwilligkeit sowie eine langfristig verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Nur wenn die Land- und Forstwirtschaft als Partner verstanden wird und nicht als Adressat immer neuer Auflagen, kann die notwendige Akzeptanz für die Wiederherstellungsmaßnahmen entstehen. Der BVSH wird den weiteren Prozess deshalb auch in den kommenden Monaten kritisch begleiten und sich weiterhin für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans einsetzen.
Wie können Betriebe ihre Betroffenheit prüfen?
Landwirte, die wissen möchten, ob ihre Flächen bereits heute naturschutzfachlich erfasst sind oder künftig von Maßnahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans betroffen sein könnten (siehe gegenüberliegende Seite), sollten zunächst die verfügbaren Geodaten nutzen. Hilfreich sind insbesondere die Biotopkartierung Schleswig-Holstein, die Themenkarten Naturschutz sowie die Karten zu Schutzgebieten, FFH-Lebensraumtypen und weiteren naturschutzfachlichen Kulissen. Diese ermöglichen eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine fachliche oder rechtliche Bewertung. Da viele der Flächendarstellungen lediglich fachliche Grundlagen sind und sich daraus nicht automatisch konkrete Verpflichtungen ergeben, empfiehlt sich bei Unklarheiten eine individuelle Prüfung. Mitglieder des Bauernverbandes Schleswig-Holstein können sich hierzu jederzeit an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle wenden. Dort erhalten sie Unterstützung bei der Einordnung der Kartierungen und der Bewertung einer möglichen Betroffenheit ihres Betriebes.
Als erste Orientierung dienen folgende Kartenportale:
– Biotopkartierung Schleswig-Holstein: https://bvsh.me/biotopkartierung
– gesetzlich geschützte Biotope: https://bvsh.me/biotope
– Schutzgebiete: https://bvsh.me/schutzgebiete
– geplante/geeignete Naturschutzgebiete: https://bvsh.me/geplantensg
– Moor- und Anmoorböden-Kulisse: https://bvsh.me/moorkulisse
– Dauergrünlanderhaltungsgesetz: https://bvsh.me/dglg




