In Schleswig-Holstein wird das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Deshalb soll es mit einer neuen Verordnung besser vor per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) geschützt werden. Um das zu erreichen, wird die Verwendung PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in allen Wasserschutzgebieten reguliert. Dafür startete am Montag die Anhörung der Verbände.
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erklärte: „PFAS sind Ewigkeitschemikalien und eine Bedrohung für unsere Gesundheit. Manche sind hormonell wirksam, andere stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, oder gefährden Fortpflanzung sowie ungeborene Kinder während der Schwangerschaft. Sie reichern sich im Wasser an und werden nicht abgebaut. Einmal im Kreislauf, bleiben sie so gut wie ewig bestehen. Deshalb ist es so wichtig, nicht immer mehr in Umlauf zu bringen. Wir werden die Verwendung PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten entscheidend einschränken und damit unser Trinkwasser besser schützen. Denn sauberes Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage.“
Rückstände aus PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln können ins Grundwasser gelangen und werden dort praktisch nicht abgebaut. Auch bei der Trinkwasseraufbereitung lassen sich PFAS und Abbauprodukte wie Trifluoressigsäure (TFA) mit verfügbarer Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand entfernen. Für 19 PFAS-haltige Wirkstoffe, für die Alternativen verfügbar sind, ist ein sofortiges Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten vorgesehen. Für weitere acht Wirkstoffe soll eine Übergangsfrist bis 2035 gelten, bei weiteren drei Stoffen ist diese kulturartspezifisch vorgesehen.
Goldschmidt: „PFAS-Verbindungen kommen in allen Lebensbereichen zur Anwendung. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil sind und sich in Böden und Gewässern anreichern. Deshalb brauchen wir eine strikte europäische und nationale Regulierung dieser Stoffe. Mit der Verordnung wird es uns gelingen, den besonders frappierenden Fall, dass sogar in Wasserschutzgebieten auch heute noch PFAS-haltige Spritzmittel direkt auf unsere Felder gebracht werden, zu beenden. Noch besser wäre es, wenn diese Mittel künftig ihre pflanzenschutzrechtliche Zulassung verlören, so wie es in Dänemark bereits für diverse Stoffe der Fall ist.“
Wasserschutzgebiete
In manchen Gebieten wird das Grundwasser nur unzureichend durch natürliche Deckschichten vor dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen geschützt. Solche für Trinkwasserzwecke genutzten Bereiche werden als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen zum Schutz des Grundwassers strengere Anforderungen für den Umgang mit Nähr- und Schadstoffen gelten. Solche Regelungen gibt es bisher nicht für den Gebrauch von PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln. Das soll nun geändert werden.
PFAS-Sonderprogramm der Landesregierung
Die Landesregierung geht im Einsatz gegen PFAS-Belastungen voran. Das Umweltministerium etwa plant mit dem neu aufgelegten PFAS-Sonderprogramm in den nächsten fünf Jahren insgesamt 3,5 Mio. € für das Monitoring von PFAS in Boden und Grundwasser sowie für die Unterstützung der Kommunen bei der Erkundung und Sanierung von PFAS-belasteten Standorten im Haushalt ein.
PFAS
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch PFAS genannt, sind als Ewigkeitschemikalien bekannt geworden, da sie sich nicht oder nur sehr langsam abbauen. Einmal in die Umwelt eingetragen, bleiben sie dort also lange bestehen. Dabei stehen einige PFAS im Verdacht, krebserregend zu sein. Relevant für das Trinkwasser ist insbesondere das Abbauprodukt einiger PFAS-haltiger Pestizide TFA (Trifluoracetat), das auch zur Gruppe der PFAS gehört. In Schleswig-Holstein wurde TFA bereits an zahlreichen Grundwassermessstellen nachgewiesen und kürzlich von mehreren deutschen Behörden als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) eingestuft.
BVSH zur Änderung der Landeswasserschutzgebietsverordnung: „Anhörung darf kein reiner Formalakt sein“
Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) wird den am Montag im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegten Entwurf zur Änderung der Landeswasserschutzgebietsverordnung umfassend prüfen und mit den betroffenen Mitgliedern vor Ort ins Gespräch kommen.
PFAS-Verbindungen stehen aufgrund ihrer Langlebigkeit und möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu Recht im Fokus der öffentlichen Diskussion. Das Ziel, den Schutz von Trinkwasserressourcen weiter zu stärken, ist grundsätzlich nachvollziehbar und wird auch von der Landwirtschaft geteilt. Gleichzeitig muss bei allen regulatorischen Maßnahmen sichergestellt werden, dass die landwirtschaftliche Produktion in Schleswig-Holstein weiterhin praktikabel und wirtschaftlich möglich bleibt. Deshalb wird der BVSH genau analysieren, welche konkreten Auswirkungen das vorgesehene Verbot in Wasserschutzgebieten auf den Pflanzenbau, die Ertragssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe haben wird.
Verwunderlich ist, dass bereits zum Auftakt der Verbändeanhörung öffentlich der Eindruck vermittelt wird, das Verbot sei politisch bereits beschlossen. Eine Anhörung darf kein reiner Formalakt sein. Wenn die Landesregierung die Expertise der betroffenen Praxis ernst nimmt, müssen die vorgetragenen fachlichen Einwände und die Folgen für die landwirtschaftliche Produktion ergebnisoffen geprüft werden.




