Jahrhundertelang war die raue Nordsee bei Seeleuten gefürchtet. Immer wieder kam es zu Strandungen entlang der Küste, so auch vor der Landzunge Holmsland Klit im dänischen Westjütland. Die Geschichte einer Strandung wird dort auf Abelines Gaard erzählt. Seit 1974 ist der frühere Strandvogthof Museum. Hier lebte einst der Strandvogt Christen Christensen mit seiner Familie. Er hatte die Aufgabe, gestrandete Schiffe zu bergen und die Mannschaften zu versorgen, wie 1894, als der Großsegler „Elisabeth Rickmers“ aus Bremerhaven auf Strand lief.
Es ist am Abend des 12. Februars 1894. Abeline steht mit roten Wangen am Herd, setzt einen großen Topf Kartoffeln auf und stellt Schmalz bereit. Nahe der Küche haben sich 19 schiffbrüchige Seemänner für das Abendessen versammelt. Nach dem Mahl und einer guten Tasse Kaffee verteilen sich die Gestrandeten zur Nachtruhe in alle Nischen des Hofes.
Abelines Schwiegervater, Strandvogt Christen Christensen, sorgt sich derweil um seine Schwiegertochter. In wenigen Tagen erwartet sie ein Kind. Ist die unverhoffte Arbeit zu viel für die Hochschwangere? Doch Abeline zerstreut lächelnd alle Bedenken. Sie ist überzeugt: So eine Strandung kann für die Familie des Strandvogts ein Segen sein. Da lohnt sich alle Mühe. Aber davon später mehr. Zunächst soll es darum gehen, was an diesem Tag passiert ist.
Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger
Die Bark „Elisabeth Rickmers“, 1877 für die Rickmers Reismühlen, Rhederei & Schiffbau Aktiengesellschaft erbaut, hatte ihre Fahrt am 6. Februar 1894 unter Ballast in Bremerhaven mit dem Ziel Cardiff in Wales begonnen. Von hier sollte es nach Ostindien gehen, um Reis zu laden. Nachdem das Schiff die Weser hinter sich gelassen hatte, nahm der Wind zeitweilig so stark zu, dass Kapitän Theodor Pflieger fortwährend kreuzen, das heißt in Zickzacklinien gegen den Wind fahren musste. Auch im weiteren Verlauf der Reise hatte das Schiff mit schweren Februarstürmen und orkanartigen Böen zu kämpfen. Es trieb mehr, als dass es steuerte.
Schon bald waren Sicherheit und Manövrierfähigkeit in höchster Gefahr. Am 12. Februar sah der Kapitän um 16 Uhr in einer Entfernung von 2 bis 3 sm die Westküste Jütlands. Er unternahm einen Versuch, seine hölzerne Bark zu retten, und ließ einen Anker auswerfen. Aber die Ankerkette riss, und die Segel flogen zerfetzt davon. Jetzt blieb dem Kapitän keine andere Wahl, als das Schiff auf Strand zu setzen. Nur so konnte er das Leben der Besatzung retten. Am Strandungsplatz stand schon die örtliche Rettungsmannschaft unter Führung des Haurviger Strandvogts Christen Christensen bereit. Einzeln mittels eines Rettungsstuhls wurden die Schiffbrüchigen binnen knapp einer Stunde an Land geholt. Der Rettungsstuhl war eine Art Rettungsring, mit dem die Rettungskräfte den zu Rettenden mit einer Leinenverbindung zwischen dem Land und dem gestrandeten Schiff zum Ufer zogen. Das funktionierte ein bisschen wie eine Schwebebahn. Als Letzter verließ auf diese Weise Kapitän Pflieger das Schiff, froh, keinen seiner Männer verloren zu haben.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Die durchnässte Besatzung machte sich mit den Rettern sofort zum Hof des Strandvogts auf, wo sie mit trockener Kleidung versorgt und von Abeline aufs Beste verpflegt und beherbergt wurde. Wie man bei einer Schiffsstrandung mit Besatzung und Fracht umzugehen hatte, war gesetzlich im Jyske Lov von 1241 geregelt. „Was niemandem gehört, ist Eigentum des Königs“, hieß es darin. Strandgut gehörte dem dänischen Staat, aber dieser brauchte Hilfe von verschiedenen Menschen, die für ihre Dienste entlohnt wurden. Per Gesetz wurde gleichfalls sichergestellt, dass dem Schiffseigner kein Unrecht widerfuhr. Mehrere Instanzen waren deshalb an der Abwicklung der Strandung beteiligt. Wenn ein Schiff strandete, rettete die Mannschaft der nächstgelegenen Rettungsstation die Besatzung, wenn dies irgend möglich war.
Der Strandvogt war der örtliche Vertreter der Behörden. Er sorgte für die Unterkunft der Überlebenden und Beerdigung der Ertrunkenen. Er ließ die Bergungsgilde rufen und Wachen an Schiff und geborgener Ladung aufstellen, um Plünderungen zu vermeiden. Ebenfalls sammelte er das an Land getriebene Strandgut ein. Zudem benachrichtigte er den Polizeimeister, der ein Protokoll schrieb und dem Zollbeamten Bescheid gab, damit dieser die geborgene Ware verzollen konnte.
Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger
Außerdem wurde der zuständige Konsul für das Herkunftsland des gestrandeten Schiffes informiert. Im Fall der „Elisabeth Rickmers“ kam der deutsche Konsul aus Ringkøbing herüber, um Kapitän Pflieger über seine Rechte und Pflichten aufzuklären, und ihm bei nötigen Verhandlungen und dem „Papierkram“ zur Seite zu stehen. Der Kapitän (oder in seiner Abwesenheit die Reederei) zahlte für die Bergungsarbeiten, die Wachen, Zollgebühren sowie Unterbringung der Mannschaft. Er konnte gegen Zahlung der Strandungskosten die Freigabe der Ausrüstung und der Ladung verlangen oder sich einverstanden erklären, dass die gestrandeten Güter bei einer Auktion versteigert werden. Meist geschah Letzteres, so auch bei der „Elisabeth Rickmers“. Dabei war es üblich, dass am Ende nach Deckung der Kosten ein eventueller Überschuss dem Reeder zufiel.
Noch etwas zum Einsatz der Bergungsgilde: Alle nicht vorbestraften Männer der Gemeinde durften Mitglied sein. Sobald ein Schiff strandete, begann die Bergungsgilde, Ladung, Ausrüstung, Proviant und mehr zu löschen. Materialien aus dem Wrack wurden an Land gebracht. Mit dieser Arbeit erwirtschafteten sich die Männer, die mit ihren Familien ansonsten von der Landwirtschaft, der Jagd und dem Fischfang lebten, ein gutes Zubrot.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Da sich Kapitän Pflieger für eine Auktion entschieden hatte, wurden alle Dinge vermerkt, die man von seinem Schiff noch bergen konnte, zum Beispiel 75 Säcke Getreide, 600 Stockfische, Seile, Holzplanken und Messingteile. Es kamen insgesamt 1.553 Artikel zusammen. Auch der leere Schiffsrumpf stand zum Verkauf. Es wurde ein Auktionskatalog mit allen Posten gedruckt und verteilt. Am 8. März 1894 begann die Auktion und erbrachte Einnahmen in Höhe von 25.028 dkr. Der Schiffsrumpf wechselte allein für 8.286 dkr den Besitzer. Da der zuvor intakte Rumpf jedoch vier Tage nach dem Kauf durch einen Sturm zerstört wurde, ging der Käufer letztendlich leer aus. Das Namensschild der Elisabeth Rickmers erhielt einen Platz über der Scheunentür des Strandvogthofs. Auch der Esstisch des Kapitäns fand auf dem Hof Platz und steht dort noch heute im Café.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Christen Christensen hatte durch die Strandung so viel eingenommen, dass er sich zur Ruhe setzen konnte. Die Strandung war für ihn und seine Familie tatsächlich ein Segen gewesen, wie es seine Schwiegertochter prophezeit hatte. 1895 übergab der Witwer den Hof an seinen ältesten Sohn Laurids Jørgen Christensen und dessen Frau Abeline, die fünf Jahre zuvor mit der Heirat auf den Hof gekommen war. Nun wurde Laurids Jørgen neuer Strandvogt. Doch 1904 starb er an Tuberkulose und hinterließ die erst 34-jährige Abeline mit fünf Kindern im Alter von sechs bis 13 Jahren. Da eine Frau die Position eines Strandvogts nicht bekleiden konnte, brach ein großer Teil der gewohnten Einnahmen für die junge Witwe weg, die das Anwesen geerbt hatte. Doch tüchtig und zupackend führte sie mit der Hilfe eines Bruders und später mit Unterstützung ihrer Kinder den landwirtschaftlichen Betrieb weiter. Ebenfalls vermietete sie im Sommer Zimmer an Badegäste.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Bereits 1886 war auf dem Hof ein Notruftelefon installiert worden, das 1895 zur Telefonzentrale Haurvig ausgebaut wurde. Bis zu ihrem Tod im Alter von 87 Jahren im Jahr 1957 kümmerte sich Abeline Christensen um diese erste Telefonzentrale der Gegend. Als dessen Leiterin konnte sie sich zwar nicht weit vom Fernsprecher entfernen, die Leute kamen aber für Telefonate zu ihr, sodass sie das Leben im Ort mitverfolgen konnte. Da ihr für Restaurierungsmaßnahmen das Geld fehlte, blieb die Hofeinrichtung auf dem Stand von etwa 1904 erhalten. Als das Anwesen in ein Museum umgewidmet wurde, nannte man es in Erinnerung an die frühere Besitzerin Abelines Gaard (Abelines Hof).
Weitere Infos unter
www.abelinesgaard.dk
(Quellen: „Entscheidungen des Ober-Seeamtes und der Seeämter des Deutschen Reichs“, 1894, Wissenschaftsverlag De Gruyter, Band 11, Heft 1, Kapitel: „23. Spruch des Seeamtes zu Bremerhaven vom 17. März 1894, betreffend den Seeunfall der Bark „Elisabeth Rickmers“ von Bremerhaven“, jernkysten.dk, abelinesgaard.dk und Gert Alsted: Abelines Hof auf Holmsland Klit)




