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Magen-Darm-Gesundheit im Fokus

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Im Rahmen der Arbeit der AG Schwein des Runden Tisches „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ hat sich eine Initiative zur Magen-Darm-Gesundheit beim Schwein gebildet. Geplant ist eine Seminarreihe, um wichtige Aspekte und praxisorientierte Lösungsansätze für Schweine haltende Betriebe, die Tiermedizin und die Beratung vorzustellen. Die Auftaktveranstaltung für Beraterinnen und Berater, Tierärztinnen und Tierärzte fand Mitte Februar im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer statt und wurde durch das BMEL-Projekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“ gefördert.

Hannah Straky vom Projekt „Fokus Tierwohl“ und Dr. Sophie Diers, Fachbereichsleiterin Schwein in Futterkamp, begrüßten die rund 40 Teilnehmenden im gut gefüllten Tagungsraum. Diese kamen aus verschiedenen Bereichen der Beratung, der Futtermittelindustrie oder der Tiermedizin. Die Pausen zwischen den Vorträgen und das gemeinsame Mittagessen zum Abschluss waren sehr gute Gelegenheiten, noch einmal über die drei spannenden Vorträge zu diskutieren.

Kupierverzicht – eine Bauchfrage?

Karin Müller, Geschäftsführerin der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein und Mitinitiatorin der Veranstaltung, thematisierte die Bedeutung der Magen-Darm-Gesundheit als einen zentralen Aspekt des Tierwohls. Sie erklärte, dass die Ursachen für Schwanzbeißen vielfältig und komplex seien. Einen zentralen Punkt stellt dabei das Wohlbefinden dar, das stark mit der Magen-Darm-Gesundheit verknüpft ist. Diese Erkenntnisse sind in der Humanmedizin umfassend dokumentiert und werden weiterhin intensiv erforscht. Aufgrund der vergleichbaren Stoffwechselphysiologie können sie auch auf die Schweinehaltung übertragen werden. Müller definierte in ihrem Vortrag das Wohlbefinden der Tiere als Balance zwischen Resilienz und Stress.

Nachfolgend führte sie alle Zuhörenden in die Grundlagen des Magen-Darm-Trakts sowie der Magen-Darm-Gesundheit ein und beschrieb den Darm als das „zweite Gehirn“. Sie erläuterte unter anderem, wie Bereiche des Nervensystems und ein Großteil des Immunsystems mit dem Magen-Darm-Trakt in enger Verbindung stehen.

In Hinblick auf die erfolgreiche Haltung unkupierter Tiere ging Karin Müller detaillierter auf die Struktur und den Vermahlungsgrad des Futters ein und welchen Einfluss dies auf die Magen-Darm-Gesundheit haben könne. Eine zu feine Futtervermahlung kann beispielsweise zu einer fehlenden Magenschichtung und Übersäuerung führen. Eine Folge daraus können Magengeschwüre sein, die zu starkem Unwohlsein bei den Schweinen führen. Diese wiederum zeigen ihr Unwohlsein in unerwünschtem Verhalten, beispielsweise dem Schwanzbeißen. Die Beraterin betonte die Bedeutung von Rohfaser und deren Strukturwirksamkeit für die Darmperistaltik, das Darmmikrobiom, das Wohlergehen der Tiere und folglich auch für die Haltung von Schweinen mit Ringelschwanz.

Fütterungshinweise vom Tierarzt

Dr. Linus Eichhorn, Tierarzt beim VetTeam Schleswig-Holstein und ebenfalls Mitorganisator der Veranstaltungsreihe, ging nachfolgend tiefer auf den Zusammenhang zwischen Magen-Darm-Gesundheit und Immunsystem ein. Ein gesunder Darm ist entscheidend für eine effektive Immunabwehr. Dr. Eichhorn betonte, dass ein geschädigtes Darmepithel die Abwehrkräfte der Tiere erheblich beeinträchtigen könne. Stressfaktoren, sei es durch Haltungsbedingungen oder Fütterungswechsel, können das Darmepithel schädigen und somit die Gesundheit der Tiere gefährden.

Strukturwirksame Rohfaser hat eine große Bedeutung in der zukunftsfähigen Schweine­fütterung.

Der Tierarzt hob hervor, dass die Magen-Darm-Gesundheit bereits bei der Sau beginne und nicht erst bei den Ferkeln. Eine gut konditionierte Sau in der Abferkelung ist entscheidend für die Gesundheit der nachfolgenden Ferkel. Der Wechsel von Niedertragendfutter auf Laktationsfutter bei Sauen ist aus fachlicher Sicht als suboptimal zu bewerten. Wie in der Rinderhaltung stelle ein Transitfutter eine bessere Übergangslösung dar. Allerdings ist dies in der Praxis aktuell nur sehr schwer umsetzbar.

Ein optimaler Start für Saugferkel umfasst eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ställe sowie die Beachtung der Temperatur und der im Bestand vorliegenden Bakterien. Die Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Wasser ab 48 Stunden nach der Geburt aus offenen Tränken sollte zur Norm werden. Die Anfütterungsphase der Ferkel ist von großer Bedeutung. Heutzutage sind die Inhaltsstoffe von vielen Prestartern sehr bekömmlich, und der rechtzeitige Einsatz als Ergänzung zur Sauenmilch ist essenziell. Ein diversifiziertes Futter, das Flocken und andere Strukturen enthält, regt die Futteraufnahme an und hilft, die Ferkel an Trockenfutter zu gewöhnen.

In einem kleinen Exkurs schilderte Eichhorn die auffällig geringe Häufigkeit von Absetzdurchfällen in der Schweiz, wo in den Pre­startern und Aufzuchtfuttern überwiegend auf Gluten verzichtet und Weizen durch Reis ersetzt wird. Da bereits in der Humanmedizin ein Zusammenhang zwischen Gluten und der Darmgesundheit gezeigt werden konnte, wäre dies ein Gedanke, der auch in der Schweinefütterung beleuchtet werden sollte, schloss der Fachmann.

Bei der Fütterung in der Mast ist es wichtig, direkte Futterwechsel zu vermeiden, um Stress und Verdauungsprobleme zu verhindern. Die interne Biosicherheit muss ebenfalls beachtet werden, da Durchfälle durch fehlerhafte Futtertechnik, falsche Futtermenge, zu feinen Vermahlungsgrad und mangelhafte Struktur verursacht werden können. Probleme wie Nekrosen oder Schwanzbeißen können durch die Aufnahme von Toxinen und Mykotoxinen verursacht werden. Der Einsatz von Toxinbindern kann hier gerade in diesem Jahr hilfreich sein. In der Praxis werden aber die Magen-Darm-Gesundheit und weitere Faktoren, beispielsweise Lüftungsfehler, als häufigere Ursachen von Nekrosen und anschließendem Kannibalismus identifiziert.

Darmgesundheit und Kupierverzicht

Jan Oosterveld ist Betriebsleiter der van Asten Group. Das Unternehmen hat hohe Standards in der Fütterung und Biosicherheit etabliert und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Sicherstellung der Tiergesundheit. Die Darmgesundheit hat dabei eine hohe Priorität. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der eigenen Futterherstellung. Zum einen behalten die Futtermittel durch den Einsatz einer Scheibenmühle ein gutes Maß an grober Struktur. Zum anderen wird das Futter mit Milchsäure fermentiert, was die Verdauung im Tier verbessert. Fermentiertes Futter fördert das Wachstum bestimmter Mikroorganismen, die förderlich für die Magen-Darm-Gesundheit sind, weil sie schädlichen Keimen keinen Raum bieten. Oosterveld wies darauf hin, dass der Prozess rund um die Qualitätskontrollen des fermentierten Futters aufwendig sein könne.

Darüber hinaus wird die Tiergesundheit durch strenge Biosicherheitsmaßnahmen gewährleistet, beispielsweise durch farblich unterschiedliche Bereiche, ein automatisiertes Duschkonzept und UV-Schränke. Oosterveld erklärte, dass durch dieses Fütterungs- und Hygienekonzept die Ferkelaufzucht nahezu antibiotikafrei betrieben werde. Zusätzlich werden die Ferkel für die eigene Jungsauenaufzucht seit 2019 mit Langschwanz aufgezogen.

Hygiene und Management beim Tränkewasser sind ein elementarer Baustein für die Langschwanzhaltung. 

Fazit

Die Vorträge von Karin Müller und Dr. Linus Eichhorn verdeutlichen, dass eine gesunde Magen-Darm-Funktion entscheidend für die Immunabwehr und das Verhalten der Tiere ist. Stressfaktoren und unzureichende Fütterung können zu gesundheitlichen Problemen führen, die sich in unerwünschtem Verhalten wie Schwanzbeißen äußern. Das Thema Kupierverzicht bei Schweinen ist eng mit der Magen-Darm-Gesundheit und dem allgemeinen Wohlbefinden der Tiere verknüpft. Praktische Ansätze wie die Fütterung mit fermentiertem Futter und die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen verdeutlichen, dass das Thema Magen-Darm-Gesundheit ganzheitlich betrachtet werden sollte.

In der Seminarreihe sollen weitere Angebote für Beraterinnen und Berater, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Landwirtinnen und Landwirte folgen.

Nitratmessdienst, Teil 2: Werte höher als langjähriges Mittel

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Die zweite Probenahme des Nitratmessdienstes der Landwirtschafts­kammer Schleswig-Holstein wurde im Februar unter teilweise winterlichen Bedingungen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt durchgeführt. Die Nmin-Werte in den Naturräumen Marsch und Östliches Hügelland weisen, wie auch in der ersten Probenahme im Januar, erhöhte Werte im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf. Die in diesem Artikel veröffentlichten Nmin-Werte können für die N-Düngebedarfsermittlung (DBE) der Sommerkulturen, beispielsweise Silomais, Zuckerrüben oder Sommergetreide, herangezogen werden.

Die überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen, die in den vergangenen Jahren über Winter gefallen sind, blieben dieses Jahr zwar weitestgehend aus. Dennoch waren die Böden in den meisten Regionen des Landes zum Vegetationsstart nach Ende der Sperrfrist noch weitgehend wassergesättigt, sodass eine Düngung der Winte­rungen in diesem Jahr nur auf wenigen Flächen und oftmals nicht bodenschonend erfolgen konnte. Die Andüngung der Winterungen begann dementsprechend erst nach ausreichender Abtrocknung der Flächen und wurde von Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt wieder unterbrochen. Auch bei diesen Wetterlagen sind stets die Vorgaben nach Düngeverordnung (DÜV) zu beachten, die ein Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Flächen verbieten. In diesem Frühjahr war ein gefrorener Boden häufig der limitierende Faktor für den Beginn der Düngesaison. Maßgeblich ist der Zustand des Bodens zum Zeitpunkt der Aufbringung und nicht, ob der Boden im Laufe des Tages durch Auftauen wieder aufnahmefähig wird. Dementsprechend sind die für die Bodenschonung optimalen frühen Morgenstunden bei oberflächlich gefrorenem Boden für eine Düngergabe nicht mehr nutzbar.

Zweite Probennahme für Sommerungen

Wie bereits in den Vorjahren wurden im zweiten Teil des Nitratmessdienstes neben den Sommerungen auch die Winterungen (siehe Nitratmessdienst, Teil 1 in Ausgabe 6) erneut beprobt. Die bereits im Januar angelegten Düngefenster ermöglichen eine Einschätzung, wie viel pflanzenverfügbarer Stickstoff an einem Standort durch Mineralisation nachgeliefert wird. Trotz der niedrigen Temperaturen über einen längeren Zeitraum ist eine deutliche Mineralisation erkennbar. Die Schwankungen innerhalb der Ergebnisse zu einer gleichen Fruchtfolge-Naturraum-Kombination machen die Vorzüglichkeit betriebseigener Bodenuntersuchungen noch einmal deutlich. Die Nmin-Werte werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören unter anderem die betriebsspezifische Düngung, insbesondere die Nachlieferung aus organischer Düngung der Vorjahre, die Bodenbearbeitung und deren Einfluss auf die Mineralisation, die Anbaustrategie mit Vor- und Zwischenfrüchten sowie die regionale Niederschlagsverteilung, die eine Stickstoffverlagerung bewirken kann. Diese Faktoren können über den Nitratmessdienst nicht vollumfänglich für die unzähligen Praxisbedingungen abgebildet werden. Flächenspezifische, betriebseigene Untersuchungen liefern den besten Anhaltspunkt für den tatsächlich verfügbaren Nmin-Wert.

Bei Sonnenschein und Temperaturen im zweistelligen Bereich konnten in der vorvergangenen Woche vielerorts Düngemaßnahmen durchgeführt werden.

Düngebedarfsermittlung für die Sommerungen

Vor jeder ­Düngemaßnahme muss gemäß Düngeverordnung eine DBE durchgeführt werden, wenn die ausgebrachten Mengen über 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha liegen. Der Stickstoffbedarf wird auf Grundlage der betrieblichen Ertragserwartung berechnet und anschließend durch flächenspezifische Zu- und Abschläge angepasst.

Für eine korrekte DBE wird zunächst der betriebliche Durchschnittsertrag der letzten fünf Jahre herangezogen. Falls keine eigenen Werte vorliegen, können hierfür die Ergebnisse aus Landessortenversuchen unter Berücksichtigung eines Abzuges in Höhe von 15 % oder langjährige Durchschnittswerte des Statistikamts Nord genutzt werden. Von dem ermittelten betriebsspezifischen Bedarfswert auf Basis des Ertrags sind in der N-DBE der Nmin-Wert, die anzurechnenden 10 % des Gesamt-N aus der organischen Düngung zur Vorjahreskultur sowie die Nachlieferung über den Humusgehalt des Bodens und die Abschläge für Vor- beziehungsweise Zwischenfrüchte abzuziehen, um den Düngebedarf der Kultur auf der jeweiligen Fläche zu erhalten. Sollte bereits vor Veröffentlichung des Nitratmessdienstes, Teil 2 mithilfe der langjährigen Durchschnittswerte aus den Naturräumen eine DBE erstellt worden sein, dann ist nun eine Korrektur des Nmin-Wertes vorzunehmen, sofern die gemessenen Werte um mindestens +/−10 kg Nmin/ha von dem langjährigen Mittelwert abweichen.

Werte der Probenentnahme

Die in den Proben ermittelten Nmin-Werte wurden nach Naturraum, Kulturart und Vorfrucht differenziert und können aus den Tabellen 1 bis 5 entnommen werden. Die Werte werden in kg Nmin/ ha angegeben und umfassen die Summe von Ammonium- und Nitratgehalten in den Bodenschichten 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm sowie 60 bis 90 cm. Je nach Entwicklungsstand und Bewurzelung der im Herbst gesäten Kulturarten werden die teilweise hohen Nmin-Gehalte in den tieferen Bodenschichten noch nicht erreicht. Dies sollte bei der Andüngung im Frühjahr berücksichtigt werden.

Fazit

Nach DÜV ist für die N-Düngebedarfsermittlung die Berücksichtigung repräsentativer Nmin-Werte für die Ackerkulturen vorgeschrieben. Für die Sommerungen können die Ergebnisse des zweiten Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer herangezogen werden und für die Winterungen die Ergebnisse des ersten Nitratmessdienstes, sofern keine betriebseigenen Nmin-Werte für die Flächen vorliegen. Die Werte dienen als Beratungsempfehlung, vorzüglicher sind betriebseigene Proben. In allen Kulturräumen liegen die diesjährigen Durchschnittswerte des Nitratmessdienstes, Teil 2 deutlich über denen des langjährigen Mittels. Im Vergleich zum Nitratmessdienst, Teil 1 sind die Werte trotz der anhaltend niedrigen Temperaturen deutlich angestiegen.

Grundstein für eine gesunde und leistungsstarke Herde

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Die bedarfsgerechte Rationsgestaltung ist der Grundstein für eine gesunde und ­leistungsstarke Herde. Sie setzt die Kenntnis über den Bedarf der Kühe sowie die Eigenschaften der Futtermittel voraus. Die Rationsgestaltung kombiniert Grund-, Kraft- und Saftfutter so, dass das Verdauungssystem ernährungsphysiologisch gesund erhalten bleibt. ­Zudem kann nur so das Leistungspotenzial der Kühe voll ausgeschöpft werden.

Parallel sorgt eine gute Rationsgestaltung dafür, dass die Futterkosten begrenzt sind und Nährstoffausscheidungen minimiert werden.

Grundlagen der Rationsgestaltung

Grundlage einer wirtschaftlichen Fütterung ist das wirtschaftseigene Grundfutter guter Qualität. Es wird zwischen einer maissilage- und einer grassilagebetonten Ration unterschieden. Mengenmäßig macht das Grundfutter in einer Ration den höchsten Anteil aus. Eine Ration muss immer wiederkäuergerecht sein, um die Futteraufnahme und Gesundheit der Kühe zu fördern. Bei Mutterkühen reicht eine milchkuhentsprechende Grundfutterration, um den Nährstoffbedarf zu decken. Gleiches gilt für die Weideperiode, sofern eine gute Qualität und ausreichende Menge vorhanden ist. Die Versorgung mit Protein, Mineralstoffen und Vitaminen sollte immer bedarfsdeckend sein und fordert bei Hochleistungskühen eine Zufütterung von Kraft- und Mineralfutter. Eine Ration lässt sich jedoch nicht ohne Futtermittelanalysen berechnen. Besonders wichtig sind der Energie- und Eiweißgehalt, die Strukturlieferung, Mineralstoffverfügbarkeit inklusive der DCAB (Kationen-Anionen-Bilanz)-Werte und die hygienische Qualität sowie Gärqualität der einzelnen Futtermittel. Für die Rationsgestaltung gibt es kein Patentrezept. Wichtig ist es, die Ration konsequent zu berücksichtigen, zu optimieren und umzusetzen. Entscheidend ist die Kenntnis über die eingesetzten Futtermittel in Bezug auf die Inhaltsstoffe.

Qualitativ gutes Grundfutter bietet die Basis einer Ration.

Kombination von Grund- und Kraftfutter

Wie bereits erwähnt, hängt die Wahl des Ergänzungsfuttermittels davon ab, ob die Grundlage der Ration gras- oder maisreich ist. Grassilagebetonte Rationen liefern mehr Struktur und schnell abbaubares Eiweiß, wodurch Grassilagen eine positive ruminale Stickstoffbilanz (RNB) aufweisen. Aufwerten sollte man eine grasreiche Ration deshalb mit Kraftfutter, das für den Pansen schneller verfügbare Energie enthält, um dort den Stickstoffüberschuss aus dem Grundfutter auszugleichen. Wichtig sind hier dünndarmverdauliche Energiequellen, die parallel einen hohen UDP-Anteil (pansenstabiles Eiweiß) haben und Eiweiß enthalten, das nur langsam im Pansen abgebaut wird. Beispielsweise sind das Getreide, Zuckerrübentrockenschnitzel, Trester und Körnermais. Maissilagebetonte Rationen liefern hingegen mehr Energie und deutlich weniger Eiweiß und haben somit eine negative ruminale Stickstoffbilanz. Parallel dazu liefert Mais weniger Struktur. Eine maisbetonte Ration sollte man deshalb mit stärkearmem Kraftfutter aufwerten, das Energie für den Dünndarm und viel schnell abbaubares Eiweiß für den Pansen (positive RNB) liefert. Beispielsweise sind das Sojaextraktionsschrot, Rapsextraktionsschrot und Raps­expeller.

Wie die Rationsgestaltung erfolgen sollte

Als Grundsatz gilt, dass keine Fütterung ohne Rationsberechnung erfolgen sollte. Nur mit einer genauen Berechnung lassen sich die Tiere ihren Ansprüchen gerecht und bedarfsdeckend füttern, ohne dass ein Überschuss verfüttert wird, der sich nicht nur negativ auf die Tiergesundheit und somit das Tierwohl auswirken kann, sondern auch die Einträge an Stickstoff und Phosphor in die Umwelt erhöht und unnötige Kosten verursacht. Die Rationsberechnung muss Verschiedenes berücksichtigen (siehe Tabelle).

Zusätzlich zu den Eckdaten der Tiere gibt es einige Kennzahlen, die für die Rationsberechnung entscheidend sind. Unter anderem müssen die gesamte Trockenmasseaufnahme der Tiere, die pro 100 kg Lebendgewicht zwischen 1,8 und 2,2 kg umfassen sollte, die Trockenmasseaufnahme aus dem Grundfutter, die Kraftfuttermenge (in kg pro Tier und Tag), die 220 bis 270 g/ kg Milch betragen sollte, der Kraftfutteranteil (in %) und der Trockenmassegehalt der Ration, der zwischen 35 und 45 % liegen sollte, bekannt sein. Der Grundfutteranteil einer Ration sollte bei Kühen mit hoher Leistung zwischen 55 und 60 % liegen und der Kraftfutteranteil bei 45 bis 40 %. Maximal sollte das Verhältnis von Grundfutter zu Kraftfutter bei 50:50 liegen. Je weiter sich dieses Verhältnis in Richtung Kraftfutter verschiebt, desto geringer die Strukturwirksamkeit der Ration und desto höher das Risiko für Pansenacidosen. Für eine korrekte Rationsberechnung werden ebenfalls die Kennzahlen der Energie- und Eiweißversorgung benötigt. Entscheidend sind der Energie- sowie Eiweißgehalt der Ration und die mögliche Milchmenge, die aus den Futterkomponenten erzielt werden kann. Auch Kenntnis über den Rohfaseranteil der Ration insgesamt sowie den Anteil an strukturwirksamer Rohfaser ist für eine optimale Rationsgestaltung entscheidend, zudem der Wert an Zucker, Stärke und Fett. Diese Kennzahlen erhält man durch die Analyse der einzelnen Futterkomponenten beziehungsweise sind diese essenziellen Kennzahlen auch den Deklarationen des jeweiligen Kraftfutters zu entnehmen. Unerlässlich sind demnach die Analysen des hofeigenen Grundfutters. Um die Rationsberechnung final zu vervollständigen, muss der Bedarf der Tiere klar definiert und bekannt sein.

Um wiederkäuergerechte Rationen zu verfüttern, ist die Strukturwirksamkeit des Futters entscheidend. Fotos: Kim-Juelie Zimmer-Sonn

System zur Energie- und Nährstoffversorgung

Grundsätzlich sind die benötigten Kennzahlen für eine optimale Rationsgestaltung gleich geblieben. Aber die Beurteilung und Herangehensweise zur Versorgungsempfehlung bei Milchkühen sowie die Rationsbewertung ändern sich. Das neue Konzept der energetischen Futterbewertung und des Energiebedarfs ist unter anderem durch die klare Trennung von Futterbewertung und Bedarfsermittlung, eine präzisere Bestimmung des Bedarfs und ein dreistufiges Verfahren zur Ermittlung der umsetzbaren Energie (ME) gekennzeichnet. Der energetische Futterwert bezieht sich zukünftig nicht mehr auf die Netto-Energie-Laktation (NEL), sondern die Energiebewertung eines Futtermittels erfolgt auf Basis der umsetzbaren Energie. So ist eine bessere Vergleichbarkeit des Futterwertes über die Tiergruppen möglich. Die Proteinbewertung bezieht sich nach dem neuen System nicht mehr auf das am Dünndarm nutzbare Rohprotein (nXP), sondern auf das dünndarmverdauliche Protein beziehungsweise auf die im Dünndarm verdaulichen Gesamt-Aminosäuren. Dies soll eine bessere Abstimmung von Bedarf und Versorgung der Milchkuh ermöglichen und eine Überversorgung vermeiden. Nicht mehr die Rohfaser eines Futtermittels ist entscheidend, sondern zukünftig die Neutrale Detergentienfaser (NDF) für die Gesamtheit der Faserstoffe und die Saure Detergentienfaser (ADF), die die Zellulose und das Lignin vereint.

Fazit

Die optimale Rationsgestaltung gelingt nur dann, wenn die Futteraufnahme der Tiere, der Bedarf und die Kennzahlen der einzelnen Futtermittel bekannt sind. Eine effiziente Fütterung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern fördert auch die Gesundheit und somit die Leistungsfähigkeit der gesamten Herde. Durch die neuen Versorgungsempfehlungen kommt es zu Neuerungen innerhalb der Rationsbewertung und der Herangehensweise der Ermittlung und Bewertung der Empfehlungen zur Versorgung von Milchkühen.

Rabobank zur Wirkung von US-Zöllen

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Von möglichen US-Zöllen auf Agrarimporte aus der Europäischen Union wären vor allem Landmaschinenhersteller betroffen. Das ist zumindest das Ergebnis einer Analyse der Rabobank mit Blick auf die Drohung des US-Präsidenten Donald Trump, Einfuhren aus der EU mit Zöllen von 25 % zu belegen.

Die USA seien ein wichtiger Exportmarkt für die hiesige Landtechnikbranche. Zudem sei die Konkurrenz in Übersee ebenfalls stark aufgestellt und könne Alternativen für die Maschinen aus der EU bieten. Außerdem seien die US-Farmer mit knappen Gewinnspannen konfrontiert und reagierten deshalb preissensibel, investierten also weniger Geld in zollbedingt kostspieligere EU-Landmaschinen.

Die EU exportierte 2024 Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von insgesamt 38 Mrd. € in die USA; damit waren die Vereinigten Staaten mit einem Anteil von 13 % an den gesamten Ausfuhren der Warengruppe die zweitwichtigste Destination nach dem Vereinigten Königreich. Dennoch erwarten die Banker lediglich „mittlere Auswirkungen“ von US-Zöllen für die EU-Hersteller von Getränken, Teigwaren, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie für die Anbieter von Gewürzen, Milchprodukten und Meeresfrüchten. Wichtigstes EU-Produkt war Wein mit einem mittleren Ausfuhrerlös in den Jahren 2021 bis 2023 von gut 5 Mrd. €, gefolgt von destillierten Spirituosen mit etwa 3,5 Mrd. €, ätherischen Ölen mit 3,4 Mrd. € und Holzprodukten mit 3 Mrd. €.

Ein Schlüsselfaktor für die Effekte von US-Zöllen ist laut den Analysten die Preiselastizität der Nachfrage nach den betroffenen Produkten: Bei einer relativ hohen Elastizität gehe die Nachfrage nach der Einführung von Zöllen spürbar zurück. Beispielsweise würden die US-Importeure von Butter ihre Ware dann alternativ zum Beispiel in Neuseeland kaufen. Dagegen dürfte die Nachfrage nach hochwertigen Käsesorten aus Italien und Frankreich weniger preiselastisch reagieren als die Butternachfrage: Nur wenige handwerklich hergestellte EU-Käsesorten könnten durch Ware anderer Herkunft ersetzt werden. Grundsätzlich sind EU-Unternehmen mit starken Marken der Rabobank zufolge relativ stabil aufgestellt, weil diese eine geringe Preiselastizität begünstigten.

„Geringe Auswirkungen“ von US-Zöllen prognostiziert die Analyse unter anderem für tierisches Eiweiß einschließlich Schweinefleisch aus Italien und Dänemark sowie für Zucker und Düngemittel. Als Hauptgrund wird angeführt, dass diese Erzeugnisse nur in kleinem Umfang in die USA exportiert würden. Auch die EU-Hersteller von Pflanzenschutzmitteln würden unter US-Zöllen kaum leiden, denn die USA seien ein relativ kleiner Absatzmarkt. Außerdem hätten die USA nur wenige Alternativen aus inländischer Erzeugung.

Ebenfalls überschaubar sollen die Folgen für Olivenöl ausfallen. Dessen Preiselastizität sei relativ gering, und zwar wegen seines kleinen Anteils an den gesamten Verbraucherausgaben und einer starken Verbraucherpräferenz. Außerdem würde der Aufbau einer Produktion in den USA Jahre dauern. Allerdings könnten Zölle auf EU-Olivenöl anderen Erzeugerländern wie Tunesien, der Türkei und Chile zugutekommen.

Die Rabobank sieht für von US-Zöllen betroffene EU-Unternehmen fünf Reaktionsmöglichkeiten: Sie könnten entweder an ihren Preisen festhalten und den Zoll auf die US-Importeure abwälzen, wenn die Nachfrage preisunelastisch sei. Alternativ könnten die EU-Exporteure ihre Preise senken, um in den USA wettbewerbsfähig zu bleiben. Weitere Optionen wären die Belieferung aus einem nicht von Zöllen betroffenen Transitland oder eine Verlagerung der eigenen Produktion in die USA. Zuletzt wäre der Rückzug aus dem US-Markt zu erwägen. 

Schmal fordert Bekenntnis zur Nutztierhaltung

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Das Fazit von DBV-Vizepräsident und Milchbauernpräsident Karsten Schmal zum 15. Berliner Milchforum fällt deutlich aus: „Unsere Podiumsdiskussion hat die Herausforderungen des Milchsektors noch einmal deutlich gemacht: Wir brauchen Planungssicherheit für unsere Betriebe, ein klares Bekenntnis zur Nutztierhaltung in Deutschland, Vertrauen in die Arbeit des Berufsstandes und endlich Entlastungen beim Verwaltungsaufwand.“

Ein klarer Appell geht aus Sicht des DBV-Vizepräsidenten, selbst Milchviehhalter aus Nordhessen, daraus hervor: „Die Weichen für die zukünftige Agrarpolitik werden tagesaktuell in den Beratungen der politischen Vertreter gestellt und ich erwarte, dass unsere Forderungen von den Entscheidungsträgern umgesetzt werden. Der Agrardiesel ist ein Gewinn, ja. Aber die Herausforderungen gehen weit darüber hinaus.“

Am 13. und 14. März kamen in Berlin knapp 500 Gäste aus Praxis, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen, um sich zu vernetzen und zu aktuellen Themen aus und in der Milchbranche auszutauschen. Unter Moderation von Matthias Schulze-Steinmann, Chefredakteur top agrar, diskutierten auf der Bühne Prof. Thomas Herzfeld, Abteilungsleiter Agrarpolitik an der Universität Vechta und Prof. Wolfgang Schröder, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gemeinsam mit Martin Boschet, Geschäftsführer der Meierei Hohenlohe e.G. und Torsten Kleinheßling, Milchviehhalter aus Nordrhein-Westfalen.

Aufgrund der Beratungssitzungen der Parteifraktionen, die in dieser Woche die Koalitionsverhandlungen aufgenommen haben, waren die politischen Vertreter im Deutschen Bundestag gebunden. Der Spannung auf der Bühne tat dies jedoch keinen Abbruch. Im Fokus standen Themen wie Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratie, Tierwohlanforderungen und Klimabilanzierung. Erweitert wurde die Diskussion durch eine gesellschaftspolitische Analyse. Dass die Erwartungshaltung an eine neue Regierung groß ist, zeigte auch die rege Beteiligung des Publikums, welches sich mit Fragen und Wünschen sowie mit einer kritischen Beleuchtung der agrarpolitischen Projekte der letzten Legislaturperiode nicht zurückhielt.

Die Fachveranstaltung am zweiten Veranstaltungstag verdeutlichte im Vortragsprogramm aus Bereichen von Ökonomie, Tierwohl, Klimaschutz bis hin zu Digitalisierung und Kommunikationsarbeit, wie vielfältig die Milchwirtschaft ist. 

Konjunktur-Wumms in der Schwebe

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500 Mrd. € wollen Union und SPD in Form eines Sondervermögens für Infrastruktur ausgeben, verteilt über zehn Jahre. Dazu kommt eine noch nicht bezifferte Summe für Verteidigung. Zur Umsetzung dieser Pläne braucht es eine Grundgesetzänderung, die im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Damit noch der alte Bundestag dieses Vorhaben absegnet, buhlen Union und SPD derzeit um die Zustimmung der Grünen, die noch zögern, um sich so teuer wie möglich zu verkaufen. Sie wissen, dass eine Zustimmung zum „Infra­struktur-Wumms“ im neuen Bundestag aufgrund der zukünftigen Sitzverteilung unwahrscheinlich ist. Dessen konstituierende Sitzung findet am 25. März statt.

AfD und Linke laufen derzeit Sturm und haben Eilanträge gegen die notwendigen Sondersitzungen des alten Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung der Richter steht noch aus, aber im Vorfeld teilten die meisten Rechtsexperten die Einschätzung, dass der alte Bundestag weiterhin voll handlungs- und beschlussfähig ist. Und trotzdem: Die Strategie von Union und SPD, im bereits abgewählten Bundestag eine solch bedeutende Grundgesetzänderung zu erwirken, hinterlässt bei vielen ein antidemokratisches „Geschmäckle“. Zumal CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz im Wahlkampf regelmäßig betonte, dass Einsparmaßnahmen und Effizienzgewinne vor der Aufnahme neuer Schulden kämen.

Gleichwohl gibt es gute Gründe, dem Investitionsstau in Deutschland mit Macht zu begegnen. Ein 500-Mrd.-€-Sondervermögen bietet enorme Chancen für den ländlichen Raum. Laut der Vorsitzenden des Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung im Bundeslandwirtschaftsministerium, Prof. Claudia Neu, stehen etwa Milliardeninvestitionen für Wasser- und Abwasser­infrastrukturen an. Für eine Mobilitätswende mangele es sowohl an öffentlichem Personennahverkehr als auch an Ladesäulen für Elektroautos. Sie empfiehlt die Förderung sogenannter Mobilitäts-Hubs, wo nicht nur getankt, sondern auch eingekauft, Kaffee getrunken und in den Bus oder auf ein E-Bike umgestiegen werden könne.

Ohne Zweifel erleichtert ein Sondervermögen auch die Einhaltung von Wahlversprechen einer wahrscheinlich kommenden schwarz-roten Regierungskoalition, wobei die Reaktionen auf die Sondierungsergebnisse gemischt ausfallen. Außerdem macht Geld alleine nicht glücklich: Eine Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist notwendig. Zudem muss die Politik über die Eindämmung des Klagerechts für Nichtregierungsorganisationen nachdenken.

In den jetzt folgenden Koalitionsverhandlungen sollen die Themen Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam behandelt werden. Gut so! Denn Agrar- und Umweltpolitik müssen sich ergänzen, nicht gegenseitig blockieren. Die CDU entsendet unter anderem Steffen Bilger (stellvertretender Fraktionsvorsitzender), Albert Stegemann (Agrarsprecher) und Hermann Färber (Ernährungsausschussvorsitzender) in die Arbeitsgruppe. Für die CSU sind Artur Auernhammer (Agrarsprecher) und Günther Felßner (Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes) dabei. Zum SPD-Team gehören unter anderem Dr. Franziska Kersten (Mitglied im Ernährungs- und im Umweltausschuss) und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Unabhängig von der Realisierung eines Sondervermögens wäre die Einigung auf ein gemeinsames Bundesagrar- und Umweltministerium eine gute Grundlage für eine kon­struktive Politik für den ländlichen Raum.

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Lebendige ländliche Räume brauchen starke Frauen

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Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Ohne Frauen geht auf den landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum nichts. Dass Frauen trotz ihres großen Engagements auf den Höfen vielfach mit Ungleichbehandlung bei Leitungspositionen und beim Einkommen zu kämpfen haben, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit weniger präsent. Die beeindruckende Fotoausstellung „Frauen.Leben.Landwirtschaft“, die im Landeshaus in Kiel zu sehen war, will das ändern – zusammen mit einer besonderen Studie.

Auf großformatigen Leinwänden hat die Dokumentarfotografin Anna Thiessen 15 Frauen porträtiert – vor allem bei der Arbeit im Stall, Büro oder an Maschinen. Der aus Dithmarschen stammenden Fotografin, die selbst auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, gelangen ausdrucksstarke Aufnahmen. „Mein Ziel war, Frauen so authentisch wie möglich darzustellen. Landwirtschaftliche Betriebe sind ja kein Bullerbü, da ist es eben oft auch dreckig“, erzählte Anna Thiessen während der Ausstellungseröffnung in der vergangenen Woche – und heimste viel Beifall vom Publikum ein.

160 Anmeldungen für den Eröffnungsabend gingen beim Landwirtschaftsministerium ein, das die Ausstellung zusammen mit dem Sozialministerium sowie dem LandFrauenVerband Schleswig-Holstein organisiert hatte. Begrüßt wurden die vielen Besucherinnen und wenigen Besucher von Kristina Herbst (CDU). Die Landtagspräsidentin machte die Bedeutung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein deutlich. Über 60 % der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt, mehr als 11.000 Betriebe mit rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind am Start – zum größten Teil Familienbetriebe.

Frauen bildeten im Wesentlichen das Rückgrat der Betriebe, sagte die Landtagspräsidentin mit Blick auf die umfangreiche Studie, die Grundlage der Fotoausstellung ist. Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen hatten in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenVerband (DLV) eine gesamtdeutsche Untersuchung zur Lebens- und Arbeitssituation der Frauen in der Landwirtschaft erarbeitet – die erste Studie dieser Art überhaupt. Danach verdienen Frauen weniger als Männer, verfügen oft über eine ungenügende Absicherung und haben mit überkommenen Rollenverhältnissen zu kämpfen – Stichworte hier sind Haushaltsführung und Pflege der Angehörigen. „Die Studie spricht heiße Eisen an“, erklärte Herbst und freute sich, dass die organisierten LandFrauen Schleswig-Holsteins die Eröffnungsveranstaltung im Landeshaus mitorganisiert haben. Und: „Politik tut gut daran, den LandFrauen zuzuhören.“

In einer Fragerunde konfrontierte Moderatorin Meike von der Goltz zwei politische Entscheidungsträger mit Ergebnissen der Studie. Wie kann Politik die Lage der Frauen verbessern? Silke Schiller-Tobies (Grüne), Staatssekretärin im Sozialministerium, stellte Bundesratsinitiativen vor, die auf den Weg gebracht wurden. Weiter riet sie den Betroffenen, Beratungsangebote zu nutzen – denn 44 % der Selbstständigen wüssten gar nicht, dass es Möglichkeiten zur besseren rechtlichen und sozialen Absicherung gebe. „Es gibt weitere Punkte, die man verbessern kann, etwa die Kitaversorgung und die Internetanbindung im ländlichen Raum“, sagte Schiller-Tobies.

Warum agieren nur 11 % der in der Studie befragten Frauen als Betriebsleiterinnen, obwohl zwei Drittel der Befragten wesentlich an strategischen Entscheidungen auf den Höfen beteiligt sind? Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) stellte die Fakten nicht in Abrede. „Aber es wandelt sich, es kommen immer mehr Frauen in Leitungspositionen. Ich sehe das auch in den Studiengängen, der Anteil junger Frauen dort ist hoch, die wollen auch Entscheidungen auf den Höfen treffen“, erklärte er. Zudem spiele der Fachkräftemangel den Frauen in die Hände: „Und man muss sehen, dass viele Betriebsleiter 60 Jahre alt oder älter sind, da tun sich gute Chancen für die Frauen auf“, ist sich Schwarz sicher.

Claudia Jürgensen als Präsidentin des LandFrauenVerbandes Schleswig-Holstein freute sich, dass sich erstmals eine Studie der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in ganz Deutschland widme. „Ich freue mich, dass Frauen durch die Studie und die Ausstellung endlich ein Gesicht bekommen haben“, sagte Jürgensen und machte deutlich, dass auch durch eigene Anstrengungen des LandFrauen­Verbandes traditionelle Rollenklischees immer weniger griffen. Deutlich wird dies unter anderem durch die Baff-Kurse in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer: Mehr als 1.000 Frauen haben in den vergangenen 22 Jahren die Qualifikation zur Büroagrarfachfrau erfolgreich absolviert – und so auch Selbstvertrauen getankt. Das gilt auch für die Präsidentin selbst. „Als gelernte Tischlerin hatte ich auf dem Hof null Ahnung und mich nicht getraut, am Tisch im Betrieb etwas zu sagen. Das hat sich nach meinem Baff-Kurs geändert, da wurde ich auch gehört“, erzählte Jürgensen.

Petra Bentkämper

Detaillierter blickte Petra Bentkämper auf die Studienergebnisse und berichtete von zusätzlichen Widerständen, denen Frauen ausgesetzt seien. So hätten Landwirtinnen nach den Worten der Präsidentin des DLV größere Schwierigkeiten, bei Banken Kredite zu bekommen. Zudem seien sie oft unterversichert und damit stärker von Altersarmut bedroht. Auf der anderen Seite gebe es auch Positives zu berichten. „Trotz der Arbeitsbelastungen ist die Lebenszufriedenheit sehr hoch, weil sie ihre Kinder auf dem Hof mit aufwachsen sehen und durch die Arbeit in der Natur und mit den Tieren“, sagte Bentkämpfer. Die vor zweieinhalb Jahren abgeschlossene Studie hat auch etwas erreicht: In der aktuellen GAP-Periode ist die Gleichstellung als Ziel verankert. Und im nächsten Jahr dürften Frauen in der Landwirtschaft weltweit stärker im Blickpunkt sein: Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO der Vereinten Nationen hat 2026 zum Jahr der Landwirtin ausgerufen.

Stabile Mischwälder sind das Ziel

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Der erste Teil zum Thema „Waldschäden und Waldumbauförderung“ in Ausgabe 9 beschäftigte sich vor allem mit den Schadholzmengen und -flächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024. Im
Folgenden werden die Umsetzung der Wiederbewaldung einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten und einige Gefahren für den neuen Wald angesprochen.

Die Grundüberlegungen zu einer zukunftsfähigen Wiederbewaldung einschließlich der Berücksichtigung der Naturverjüngung wurden im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt. Wie haben sich diese nun in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren niedergeschlagen?

Baumarten des Waldumbaus

Die Grafik zeigt, dass von den geförderten Wiederaufforstungsflächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024 knapp 71 % als Laub-Mischwälder mit einem Anteil von Nadelbäumen zwischen 0 und 20 % neu begründet wurden. Dabei wurden vor allem Eichen, Berg- und Spitzahorn, Buchen, Hainbuchen, Flatterulmen, Roterlen und andere Laubbäume gepflanzt. Auch auf bisher in unseren Wäldern wenig zu findende, wahrscheinlich aber recht klimastabile Baumarten, zum Beispiel Esskastanie, Schwarznuss oder Elsbeere, wurde in kleinen Teilen zurückgegriffen. Dabei wurde darauf geachtet, eine geeignete Mischung verschiedener Arten neu zu begründen, da insbesondere die Baumartenvielfalt eine höhere ökologische Stabilität verspricht als dies bei Reinbeständen einer Art der Fall ist. Naturverjüngung, etwa der Birke oder Eberesche, wird dabei in den Folgebestand integriert.

Auf gut 29 % der Wiederaufforstungsfläche wurden Laub-Nadel-Mischwälder gepflanzt und durch Naturverjüngung ergänzt. Zu den oben genannten Laubbaumarten treten hier auf 20 bis 60 % der Fläche geeignete Nadelbäume wie Douglasie, Lärche, Tanne oder Kiefer. Fichten sind hier nur noch in kleineren Anteilen aus Naturverjüngung zu finden.

Hilfe bei der Umsetzung

Bei der Umsetzung des Waldumbaus können private und kommunale Waldbesitzer Unterstützung durch die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer erhalten. Erster Ansprechpartner ist hierfür der jeweils vor Ort zuständige Bezirksförster der Kammer. Er berät auf Anfrage über die verschiedenen waldbaulichen Möglichkeiten und stellt deren ökologische und ökonomische Auswirkungen dar. Bei Bedarf hilft der Bezirksförster auch bei der Umsetzung der notwendigen und gewünschten forstlichen Maßnahmen, was dann allerdings als Betreuungsdienstleistung in Rechnung gestellt wird. Weitere, langfristig sinnvolle Hilfe kann auch über die Mitgliedschaft in der regional zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft erfolgen. Diese wirtschaftenden Vereine fassen forstliche Maßnahmen sinnvoll zusammen und helfen unter anderem auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Eine solche finanzielle Unterstützung ist für Umbaumaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) möglich. Diese unterstützt mit Fördersätzen zwischen 70 % und 90 % der nachgewiesenen Nettokosten Waldumbau- und Wiederaufforstungsprojekte standortfremder, nicht klimastabiler Wälder. Dabei muss vor allem beachtet werden, dass:

– immer ein Eigenanteil beim Waldeigentümer verbleibt,

– die Mehrwertsteuer nicht gefördert werden kann,

– der Waldeigentümer das Projekt bis nach dessen Abschluss vorfinanzieren muss und

– eine Förderung immer unter dem Vorbehalt steht, dass nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Dies war aber in der Vergangenheit in aller Regel der Fall. So wurden von 2018 bis 2024 über 1.400 Förderanträge zur Unterstützung der Wiederaufforstung mit einem Fördervolumen von insgesamt über 13 Mio. € in Schleswig-Holstein bearbeitet und ausgezahlt. Fördermöglichkeiten gibt es darüber hinaus auch für die weitere Pflege der Bestände. Bis fünf Vegetationsperioden nach Fertigstellung der Kultur kann deren Sicherung, also mechanische Maßnahmen gegen zu konkurrenzstarke Begleitvegetation, gefördert werden. Und bis zu einem Alter von 15 Jahren gibt es auch Fördermöglichkeiten der Jungbestandspflege. Bei jeder Maßnahme, die eine Förderung erhalten soll, muss unbedingt daran gedacht werden, dass sie erst dann in Angriff genommen werden darf, wenn zum entsprechenden Antrag eine Bewilligung zum Maßnahmenbeginn durch die Landwirtschaftskammer vorliegt. Projekte, die ohne diese Vorbewilligung begonnen wurden, sind nicht mehr förderfähig. Als Beginn gilt schon die Beauftragung von Firmen zur Durchführung von Arbeiten wie der Flächenvorbereitung.

Das Räumen von Streifen als Flächenvorbereitung zur Wiederaufforstung erhält waldökologisch wertvolle Strukturen (Hintergrund: aufgerissener Nadelholzaltbestand).

Gefahren für den neuen Wald

Mit der Fertigstellung der Kultur oder der Verjüngung eines neuen, zukunftsstabilen Mischbestandes ist dessen Heranwachsen noch nicht gesichert. Je mehr Licht auf der betreffenden Fläche zur Verfügung steht, je besser die Wasserversorgung ist und je größer das Angebot pflanzenverwertbarer Nährstoffe ist, desto üppiger wächst neben den erwünschten Forstpflanzen auch die Begleitvegetation aus Gräsern sowie krautigen und holzigen Gewächsen. Diese Begleitvegetation kann positive und negative Effekte haben. Positiv wirken sich vor allem ein entstehender Halbschatten und eine Windberuhigung auf der Fläche aus. Dies verringert die Gefahr von Hitze- und Trockenheitsschäden an den Forstpflanzen durch höhere bodennahe Luftfeuchtigkeit. Zu einer besseren Feuchtigkeit tragen auch Kronenreste, Stubben, verbliebene Bäume und andere Strukturen auf der Fläche bei.

Besteht die Gefahr, dass eine zu große Beschattung oder Wasser- und Nährstoffkonkurrenz durch Begleitvegetation auf der Fläche das Wachstum der gewünschten Forstpflanzen zu stark beeinflusst und diese dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, ist die Durchführung einer Kulturpflege angezeigt. Gerade starker Brombeerbewuchs, aber auch aggressive Gehölze wie die Amerikanische Traubenkirsche sind oft nur mit zusätzlichem Pflegeaufwand zurückzudrängen. Dabei können die gerade erwähnten Strukturen natürlich technisch hinderlich sein und die Pflege erschweren, andererseits darf deren positive Wirkung nicht ausgeblendet werden.

Eine „schiere“ Fläche, die wie in der Landwirtschaft jede Struktur vorher egalisiert, sieht für ordnungsliebende Menschen zwar gut aus und lässt sich leichter pflegen, hat aber mit einem stabilen Waldökosystem wenig zu tun. Gerade ein flächiges Mulchen vor der Wiederbewaldung kann den Oberboden erheblich stören, durch Habitatverlust die Artenzahl auf der Fläche verringern, die Umsetzung von Nährstoffen beschleunigen, was auch die Konkurrenzvegetation fördert, und die Gefahr von Hitze- und Trocknisschäden erhöhen. Sollte sich auf der bepflanzten Fläche eine Grasdecke bilden, kommen weitere Probleme durch den Abschluss der Waldbodenoberfläche und die Entstehung eines Lebensraumes von Kurzschwanzmäusen hinzu.

Kulturen sichern

Wenn wirtschaftlich nicht vertretbare Schäden durch Kurzschwanzmäuse drohen, muss über eine Bekämpfung nachgedacht werden. Diese Maßnahme ist allerdings nicht förderfähig. Große Säugetiere wie die pflanzenfressenden Schalenwildarten, Hase und örtlich Kaninchen hingegen können durch einen wirksamen Wildschutzzaun daran gehindert werden, den neuen Wald zu schädigen. Der Zaunschutz ist daher regelmäßig auch Bestandteil der Förderung. Allerdings muss ein solcher Zaun auch regelmäßig kontrolliert und nötigenfalls repariert werden. Und er muss wieder abgebaut werden, wenn seine Schutzfunktion nicht mehr notwendig ist. Dies ist sowohl eine Fördervoraussetzung als auch eine Vorschrift im Waldgesetz. In manchen Situationen ist ein Waldumbau auch ohne Zaunschutz möglich, wenn die Verwendung von Großpflanzen oder eine angepasst intensive Jagdausübung den Verbiss der neuen Waldgeneration auf ein tolerierbares Minimum senken.

Sofern in einer Kultur ein erheblicher Anteil von 30 % der Pflanzen oder eine zusammenhängende Fläche von 1 ha witterungsbedingt ausfällt, kann in den ersten fünf Jahren eine Förderung der notwendigen Nachbesserung beantragt werden. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein für die Pflege und Nachbesserung geförderter Kulturen sowie die Pflege von Jungbeständen von 2018 bis 2024 insgesamt über 2,8 Mio. € GAK-Fördermittel gezahlt. Diese Summe verteilt sich auf gut 2.100 bearbeitete Förderanträge. Die Sicherung von bereits geförderten Waldumbauten und Wiederaufforstungen genießt einen besonderen Stellenwert und würde auch in Zeiten knapper Mittel als Erstes finanziell ausgestattet werden. Der Waldumbau und die Wiederaufforstung von Schadflächen sind auch in Schleswig-Holstein heute und in Zukunft zentrale Aufgaben der Forstwirtschaft.

Fazit

Auch wenn die Flächenanteile der geschädigten Waldbestände in Schleswig-Holstein geringer sind als in anderen Bundesländern, sind auch hier Anstrengungen zum Aufbau neuer, klimastabilerer Wälder von großer Bedeutung. Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer unterstützt den Privat- und Kommunalwald dabei mit Rat und Tat. Und auch öffentliche Fördermittel sind in den vergangenen Jahren in großem Umfang in diese Aufgabe geflossen. Denn von den stabilen Mischwäldern der Zukunft profitieren sowohl deren Eigentümer als auch die Gesellschaft als Ganzes.

„Rin inne Kartüffeln, rut ut de Kartüffeln“

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Am 6. März verkündete US-Präsident Donald Trump, dass Zölle für mexikanische und kanadische Importe für vier Wochen nicht erhoben würden, „um einen Handelskrieg zu vermeiden“. Dies, nachdem die USA nach heftigem Hin und Her am 4. März gerade Zölle auf Einfuhren aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25 % eingeführt hatten. Ottawa reagierte prompt mit Gegenzöllen in gleicher Höhe. Mexiko kündigte Ähnliches an.

Am 8. März teilte China mit, Zölle in Höhe von 100 % auf kanadische  (!) Agrargüter, vor allem Canolaöl und -schrot, erheben zu wollen, die am 20. März in Kraft treten sollen, woraufhin der Canola-Markt kollabierte. Dies war die Reaktion auf Trumps Ankündigung, seine Zölle gegenüber Kanada und Mexiko lockern zu wollen, wenn diese die US-Handelszölle gegenüber China kopieren würden.

Die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten kann Warenströme im Handumdrehen verändern, es profitieren nur Spekulanten. Veränderungen der Fundamentaldaten für Weizen, Mais, Soja oder Raps erzielen kaum noch Kurswirkung. Die zusätzliche Volatilität an den Terminmärkten erschwert den Märkten die Orientierung und letztlich die Preisfindung auf Erzeugerebene.

Trumps Wahlversprechen: Lebensmittelpreise sinken!

Trump hat sich mit Wahlversprechen selbst in die Bredouille gebracht. Denn jeder zweite Amerikaner bezeichnete vor der Wahl die gestiegenen Lebensmittelpreise als Thema Nummer eins. Diese sind tatsächlich laut US-Landwirtschaftsministeriums zwischen 2019 und 2023 um 25 % teurer geworden – mehr als andere Konsumgüter. Im Wahlkampf ließ Trump Tische mit Waren und Preistafeln aufbauen, die verdeutlichen sollten, wie sehr US-Bürger ausgenommen würden. Er gab sich entschlossen, die Preise sofort zu senken. Nun sind einige Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. „Aber ich werde es schaffen“, sagte er gewohnt selbstbewusst.

Preissenkung durch Importzölle?

Die USA erheben bereits Zölle (von denen Trump erhebliche Einnahmen erwartet, die er zur Senkung der Gewinnsteuern der Unternehmen benötigt) auf importierte Lebensmittel, zum Beispiel auf Zucker. Der ist in den USA etwa doppelt so teuer wie in der EU. Das überrascht keinen Ökonomen, denn Zölle führen in aller Regel zu höheren Preisen und treiben die Inflation. Die USA importieren für über 10 Mrd. US-$ Obst und Gemüse aus Mexiko (und für 3 Mrd. US-$ aus Kanada). 25 % Zoll auf diese Importe führen schlicht zu einer entsprechenden Preiserhöhung. Die amerikanischen Gemüseanbauer könnten diese Mengen theoretisch übernehmen und auch von den höheren Preisen profitieren, wenn sie denn Arbeiter hätten. Aber diese lässt Trump gerade aus dem Land schaffen …

Massenabschiebung von Wanderarbeitern

Die Agrarindustrie warnt, dass Lebensmittel dadurch teurer würden, weil sie nun einmal zur Ernte auf Wanderarbeiter angewiesen sei. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere Hunderttausend Einwanderer ohne Papiere in der US-Landwirtschaft.

Manche Ökonomen raten eher dazu, sich die Gewinnspanne des Handels und der Lebensmittelindustrie genauer anzusehen. Etwa die Waltons, die reichste Familie der Welt, zu fragen, wie sie als Eigentümer von Walmart, dem grüßten Lebensmittelhändler der Welt, zu einem Vermögen von 500 Mrd. US-$ gekommen sind. Oder die Mars-Familie, wie sie ein Vermögen von 120 Mrd. US-$ erwirtschaftet hat. Aber es ist wenig wahrscheinlich, dass Trump und sein Kreis amerikanischer Oligarchen dies so genau wissen wollen.

Viele Experten vermuten, dass Trump die Zolldrohungen als Verhandlungstaktik einsetzt, um Zugeständnisse in anderen Bereichen zu erzwingen. Jedem Marktteilnehmer bleibt die Option, diese einfach zu ignorieren, bis sie tatsächlich in Kraft treten und bleiben. Ein zusätzliches Element der Unsicherheit, das eine Preisfindung erschwert, bleiben sie auf jeden Fall. Die Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump sorgt für Verunsicherung nicht nur auf den Agrarmärkten, sondern auch in US-amerikanischen Haushalten und Firmen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Rezession steigt in der größten Volkswirtschaft der Welt.

Wolf mit neuem Schutzstatus

Anlässlich der am vergangenen Freitag in Kraft getretenen Absenkung des Schutzstatus von Wölfen durch die Berner Konvention sind im landwirtschaftlichen Berufsstand und der Politik Rufe nach einer kurzfristigen Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie laut ­geworden. So appellierte der Deutsche Bauernverband (DBV) an die Europäische Kommission, den abgesenkten Schutzstatus zügig auf europäischer Ebene umsetzen. ­Diese hat nun auch offiziell einen ­Änderungsvorschlag zur FFH-Richtlinie gemacht.

Für den DBV ist dies mehr als überfällig, zumal der Erhaltungszustand des Wolfsbestandes mehr als günstig sei. Zudem seien die Weidetierhalter auf ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf angewiesen. Die Weidetierhaltung dürfe nicht länger der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes preisgegeben werden. An die künftige Bundesregierung appellierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, auf europäischer Ebene die Änderung der FFH-Richtlinie im Sinne einer Regulierung des Wolfs aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig müssten die bereits bestehenden Möglichkeiten im EU-Recht für eine Problemwolf­entnahme und für ein aktives Bestandsmanagement genutzt werden.

„Keine schlechte Nachricht für den Artenschutz“

Laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ist die Senkung des Schutzstatus eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und „auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften“. Mit einem angepassten Schutzstatus könnten Wolfsbestände reguliert und dadurch Weidetiere geschützt werden. Schließlich brauche es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Christine Schneider, und der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins (CDU), sehen die EU-Kommission in der Pflicht, rasch zu handeln und die Herabstufung in einem schnellen Verfahren zu beschließen. Die Bundesregierung müsse danach gemeinsam mit den Bundesländern die nationale Umsetzung vorantreiben, um die Weidetierhaltung zu stärken, den Artenschutz praktikabel zu gestalten und die neuen Regelungen schnell in die Praxis zu überführen.

Die Vertragsstaaten der Berner Konvention hatten im Dezember beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung ist nicht unmittelbar in der EU gültig. Mit Inkrafttreten der Änderungen der Berner Konvention hat die EU nun die Möglichkeit, die FFH-Richtlinie anzupassen. Gemäß dem nun vorgelegten Kommissionsvorschlag soll der große Beutegreifer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Sollten Europaparlament und Rat zustimmen, würde der Wolf von Annex 4 in Annex 5 der FFH-Richtlinie verschoben.

Weiterhin einegeschützte Art

Den Mitgliedstaaten soll gemäß dem Gesetzesvorschlag zusätzliche Flexibilität beim Management lokaler Wolfspopulationen gegeben werden. Entsprechende Maßnahmen dürfen künftig an die regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Unterstrichen wird von der Kommission, dass die Erhaltungs- und Managementmaßnahmen der EU-Länder weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen beziehungsweise aufrechterhalten müssen. Schließlich bleibe der Wolf eine geschützte Art, ruft man in Erinnerung. Des Weiteren solle den nationalen Regierungen die Möglichkeit gegeben werden, ein höheres Schutzniveau des Wolfs beizubehalten.

Zudem betont die Brüsseler Behörde, dass Investitionen in geeignete Maßnahmen zur Schadensverhütung bei Weidetieren unerlässlich seien. Sie kündigte an, Mitgliedstaaten und Interessenvertretern bei der Konzeption und Umsetzung solcher Maßnahmen „weiterhin mit finanziellen Mitteln und anderweitiger Unterstützung zur Seite zu stehen“.

Lob aus derJägerschaft

Bei der Europäischen Föderation der Verbände für Jagd und Naturschutz (Face) sind die Kommissionsvorschläge auf ein positives Echo getroffen. Face-Präsident Laurens Hoedemaker erhofft sich nun „einen flexibleren und pragmatischeren Ansatz für das Wolfsmanagement in Europa“. Die Mitgliedstaaten würden in die Lage versetzt, zielgerichtet auf lokale Herausforderungen zu reagieren. Hoedemaker hält es für zwingend erforderlich, jetzt auf lokaler und regionaler Ebene bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen.

Die größte Gefahr für den Wolf sieht der Deutsche Jagdverband (DJV) im drohenden Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb sieht der DJV die künftige Bundesregierung gefordert, die Kommissionspläne zu unterstützen. Zugleich müssten auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement geschaffen werden. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hätten Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie zuletzt Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Laut DJV könne damit im Nachgang zu den Brüsseler Beschlüssen zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement eingestiegen werden.

Unterdessen warnt die Programmleiterin für Wildtiere Deutschland und Europa beim World Wide Fund For Nature Deutschland, Sybille Klenzendorf, vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Der Kommission wirft sie vor, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich gedeckt sei: „Artenschutz wird damit zum politischen Spielball und droht in den Strudel populistischer Strömungen zu geraten.“