Die zweite Probenahme des Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurde im Februar unter teilweise winterlichen Bedingungen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt durchgeführt. Die Nmin-Werte in den Naturräumen Marsch und Östliches Hügelland weisen, wie auch in der ersten Probenahme im Januar, erhöhte Werte im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf. Die in diesem Artikel veröffentlichten Nmin-Werte können für die N-Düngebedarfsermittlung (DBE) der Sommerkulturen, beispielsweise Silomais, Zuckerrüben oder Sommergetreide, herangezogen werden.
Die überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen, die in den vergangenen Jahren über Winter gefallen sind, blieben dieses Jahr zwar weitestgehend aus. Dennoch waren die Böden in den meisten Regionen des Landes zum Vegetationsstart nach Ende der Sperrfrist noch weitgehend wassergesättigt, sodass eine Düngung der Winterungen in diesem Jahr nur auf wenigen Flächen und oftmals nicht bodenschonend erfolgen konnte. Die Andüngung der Winterungen begann dementsprechend erst nach ausreichender Abtrocknung der Flächen und wurde von Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt wieder unterbrochen. Auch bei diesen Wetterlagen sind stets die Vorgaben nach Düngeverordnung (DÜV) zu beachten, die ein Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Flächen verbieten. In diesem Frühjahr war ein gefrorener Boden häufig der limitierende Faktor für den Beginn der Düngesaison. Maßgeblich ist der Zustand des Bodens zum Zeitpunkt der Aufbringung und nicht, ob der Boden im Laufe des Tages durch Auftauen wieder aufnahmefähig wird. Dementsprechend sind die für die Bodenschonung optimalen frühen Morgenstunden bei oberflächlich gefrorenem Boden für eine Düngergabe nicht mehr nutzbar.
Zweite Probennahme für Sommerungen
Wie bereits in den Vorjahren wurden im zweiten Teil des Nitratmessdienstes neben den Sommerungen auch die Winterungen (siehe Nitratmessdienst, Teil 1 in Ausgabe 6) erneut beprobt. Die bereits im Januar angelegten Düngefenster ermöglichen eine Einschätzung, wie viel pflanzenverfügbarer Stickstoff an einem Standort durch Mineralisation nachgeliefert wird. Trotz der niedrigen Temperaturen über einen längeren Zeitraum ist eine deutliche Mineralisation erkennbar. Die Schwankungen innerhalb der Ergebnisse zu einer gleichen Fruchtfolge-Naturraum-Kombination machen die Vorzüglichkeit betriebseigener Bodenuntersuchungen noch einmal deutlich. Die Nmin-Werte werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören unter anderem die betriebsspezifische Düngung, insbesondere die Nachlieferung aus organischer Düngung der Vorjahre, die Bodenbearbeitung und deren Einfluss auf die Mineralisation, die Anbaustrategie mit Vor- und Zwischenfrüchten sowie die regionale Niederschlagsverteilung, die eine Stickstoffverlagerung bewirken kann. Diese Faktoren können über den Nitratmessdienst nicht vollumfänglich für die unzähligen Praxisbedingungen abgebildet werden. Flächenspezifische, betriebseigene Untersuchungen liefern den besten Anhaltspunkt für den tatsächlich verfügbaren Nmin-Wert.
Düngebedarfsermittlung für die Sommerungen
Vor jeder Düngemaßnahme muss gemäß Düngeverordnung eine DBE durchgeführt werden, wenn die ausgebrachten Mengen über 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha liegen. Der Stickstoffbedarf wird auf Grundlage der betrieblichen Ertragserwartung berechnet und anschließend durch flächenspezifische Zu- und Abschläge angepasst.
Für eine korrekte DBE wird zunächst der betriebliche Durchschnittsertrag der letzten fünf Jahre herangezogen. Falls keine eigenen Werte vorliegen, können hierfür die Ergebnisse aus Landessortenversuchen unter Berücksichtigung eines Abzuges in Höhe von 15 % oder langjährige Durchschnittswerte des Statistikamts Nord genutzt werden. Von dem ermittelten betriebsspezifischen Bedarfswert auf Basis des Ertrags sind in der N-DBE der Nmin-Wert, die anzurechnenden 10 % des Gesamt-N aus der organischen Düngung zur Vorjahreskultur sowie die Nachlieferung über den Humusgehalt des Bodens und die Abschläge für Vor- beziehungsweise Zwischenfrüchte abzuziehen, um den Düngebedarf der Kultur auf der jeweiligen Fläche zu erhalten. Sollte bereits vor Veröffentlichung des Nitratmessdienstes, Teil 2 mithilfe der langjährigen Durchschnittswerte aus den Naturräumen eine DBE erstellt worden sein, dann ist nun eine Korrektur des Nmin-Wertes vorzunehmen, sofern die gemessenen Werte um mindestens +/−10 kg Nmin/ha von dem langjährigen Mittelwert abweichen.
Werte der Probenentnahme
Die in den Proben ermittelten Nmin-Werte wurden nach Naturraum, Kulturart und Vorfrucht differenziert und können aus den Tabellen 1 bis 5 entnommen werden. Die Werte werden in kg Nmin/ ha angegeben und umfassen die Summe von Ammonium- und Nitratgehalten in den Bodenschichten 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm sowie 60 bis 90 cm. Je nach Entwicklungsstand und Bewurzelung der im Herbst gesäten Kulturarten werden die teilweise hohen Nmin-Gehalte in den tieferen Bodenschichten noch nicht erreicht. Dies sollte bei der Andüngung im Frühjahr berücksichtigt werden.
Fazit
Nach DÜV ist für die N-Düngebedarfsermittlung die Berücksichtigung repräsentativer Nmin-Werte für die Ackerkulturen vorgeschrieben. Für die Sommerungen können die Ergebnisse des zweiten Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer herangezogen werden und für die Winterungen die Ergebnisse des ersten Nitratmessdienstes, sofern keine betriebseigenen Nmin-Werte für die Flächen vorliegen. Die Werte dienen als Beratungsempfehlung, vorzüglicher sind betriebseigene Proben. In allen Kulturräumen liegen die diesjährigen Durchschnittswerte des Nitratmessdienstes, Teil 2 deutlich über denen des langjährigen Mittels. Im Vergleich zum Nitratmessdienst, Teil 1 sind die Werte trotz der anhaltend niedrigen Temperaturen deutlich angestiegen.