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Neues Verzeichnis regionaler Kleinstrukturanteile

Bundesamt für Verbraucherschutz
Von Sabine Steffensen, Landwirtschaftskammer SH
Foto: Imago

Das Bundesamt für Verbraucher­schutz und Lebensmittel­sicherheit hat im Bundesanzeiger die 10. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 30. Januar veröffentlicht (BAnz AT 4.3.2025 B5). Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2025 abgeschlossen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung der 9. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 26. Januar 2024 (BAnz AT 26.2.2024 B5). Die Einstufung der nicht genannten Gemeinden hat sich gegenüber der 9. Ergänzung nicht geändert und ist weiterhin gültig.

Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-­Holstein hat in einem festgelegten Verfahren bestimmte Strukturen, zum Beispiel Hecken, Streuobstwiesen, extensiv bewirtschaftetes Grünland und Kleingehölze, nachgemeldet. Dadurch haben in diesem Jahr landesweit über 200 ehemals Rote Gemeinden nun einen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen (siehe Abbildung).

Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. Wenn die Einstufungen in solchen Fällen voneinander abweichen, ist so vorzugehen wie in einer Gemeinde, die nicht ausreichend ausgestattet ist.

In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT-Anwendungsbestimmungen zu beachten.

Mit den NT-Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Nichtzielorganismen wird für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Regel eine Abdriftminderung und/oder ein festgelegter Mindestabstand vorgeschrieben. Dieser Abstand, der zu einer Kleinstruktur eingehalten werden muss, ist damit abhängig von der Ausstattung der Pflanzenschutzspritze mit verlustmindernder Technik, der Breite der Nichtzielfläche und dem Anteil der Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft.

Das JKI stellt dazu einen „Mapviewer“ zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinden nachzuvollziehen.

Kleinstrukturanteile SH 2024 und 2025 Quelle: Julius-Kühn-Institut
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