Betriebsleiter, die erstmalig ausbilden wollen, sollten ihren Anerkennungsantrag bei der Landwirtschaftskammer frühzeitig stellen, spätestens drei Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres.
Nur wenn alle für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die notwendigen Überprüfungen vorgenommen wurden, kann ein Ausbildungsvertrag bei der Kammer eingetragen werden.
Der Einstieg in die Berufsausbildung ist eine Zukunftsinvestition für den Betrieb – ähnlich wie ein Stallbau – und sollte entsprechend geplant und vorbereitet sein. Nur wer als Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin die persönliche und fachliche Eignung nachweist und über eine geeignete Ausbildungsstätte verfügt, darf junge Menschen ausbilden. Voraussetzung ist auch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, dass der Betrieb den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Detailinformationen zu den Anforderungen in den Agrarberufen sind auf www.lksh.de in der Rubrik Bildung/Ausbilder und Ausbildungsbetrieb eingestellt. Antragsvordrucke sind bei der Landwirtschaftskammer Rendsburg, Tel.: 0 43 31-94 53-216 oder bei der regionalen Ausbildungsberatung erhältlich.
Wichtige Hinweise für bereits anerkannte Ausbildungsbetriebe (bitte auch hierfür die notwendige zeitliche Vorlaufzeit beachten):
Wurde länger als fünf Jahre nicht ausgebildet, ist eine Nachbesichtigung des Betriebes durch die Ausbildungsberatung der Kammer erforderlich.
Findet ein Betriebsleiterwechsel statt und liegt das Anerkennungsverfahren länger als zehn Jahre zurück, muss das gesamte Anerkennungsverfahren neu durchlaufen werden.
Liegt bei einem Betriebsleiterwechsel die Anerkennung nicht länger als zehn Jahre zurück, sind die Unterlagen zur persönlichen und fachlichen Eignung einzureichen und es ist eine Nachbesichtigung durch die Ausbildungsberatung erforderlich.