Vor allem Rötelmäuse können Hantaviren auf Menschen übertragen. Die kleinen Nager sind in Deutschland Hauptüberträger dieser gefährlichen Krankheitserreger.
Hantaviren verursachen beim Menschen in Abhängigkeit vom Virustyp verschiedenartige Krankheitsbilder, die zum Teil einen schweren Verlauf haben bis hin zu Nierenfunktionsstörungen. Eine Infektion kann über Kontakt mit Ausscheidungen (Kot, Urin, Blut oder Speichel) infizierter Rötelmäuse erfolgen. Der Erreger wird über das Einatmen von kontaminiertem Staub, über Schmierinfektion, über den Kontakt von verletzter Haut mit kontaminiertem Material sowie durch Tierbisse übertragen.
So erlitt im vergangenen Jahr ein Forstwirt beim Reinigen einer Waldhütte eine Hantavirus-Infektion, nachdem er Staub eingeatmet hatte, der Partikel von Ausscheidungen des Nagetiers enthielt. Der SVLFG-Versicherte erkrankte an hämorrhagischem Fieber, einer mit Blutungen einhergehenden, fieberhaften Infektionskrankheit.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sowie eine Infektion des Menschen über Haustiere oder über Vektoren, wie zum Beispiel Mücken oder Zecken, wurde bisher nicht nachgewiesen.
Was tun bei Krankheitssymptomen?
Ein großer Teil der Infektionen verläuft ohne Symptome. Im Falle einer Infektion können nach zwei bis vier Wochen grippeähnliche Krankheitssymptome auftreten. Dazu gehören zum Beispiel plötzliches hohes Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen. Wer diese Symptome bemerkt, sollte dringend einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und dort auf den Kontakt mit dem Nagetier, dessen Ausscheidungen beziehungsweise mit kontaminierten Materialien hinweisen.
Ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten in Waldhütten, bei der Nagetierbekämpfung (zum Beispiel beim Umgang mit Mausefallen) sowie beim Umschichten von Holzstapeln.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen
Hantaviren können in der Umwelt mehrere Wochen überdauern. Wirkungsvollen Schutzmaßnahmen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Deshalb muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
– Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere:
– die Unterweisung mit Musterbetriebsanweisung,
– das Minimieren von Staubentwicklung bei der Arbeit sowie
– das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit besonderem Ansteckungsrisiko. Zur empfohlenen PSA gehören:
– körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder Chemikalienschutzanzug (zum Beispiel Einwegoverall, Chemikalienschutz Typ 4B),
– Schutzhandschuhe,
– Augenschutz und
– partikelfiltrierender Atemschutz – FFP2 mit Ausatemventil.
Bei einer Infektionsgefährdung durch Hantaviren sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebotsvorsorge) anzubieten.
Musterbetriebsanweisung anpassen
Arbeitgeberbetriebe müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Die SVLFG unterstützt versicherte Unternehmen mit der kostenlosen Musterbetriebsanweisung „Hantavirus“. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist diese den tatsächlichen Betriebsverhältnissen anzupassen und bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.
Zu finden ist die Musterbetriebsanweisung auf der Homepage der SVLFG unter: svlfg.de/biologische-arbeitsstoffe